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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#151
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kostet aber nicht immer, Bsp. freundlicher Autofahrer, netter Polizist da im Verwarngeldbereich, Ermessens-Spielraum. Zitat:
bzw. hast du unklar geschrieben, Fahrerlaubnis vorhanden, nur der Führerschein nicht mehr vorhanden - ist kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da diese nicht zusammen mit dem Führerschein verloren geht. Fahren ohne Fahrerlaubnis : Strassenverkehr Straftat nach § 21 StVG Bootsverkehr Bußgeld, laut I-net Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrerlaubnis: 150 bis 500 EUR
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#152
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Sagt mal - geht's noch? Der Ton, den hier so manch einer anschlägt, lässt nicht auf eine gute Kinderstube schließen.
Gerade in den letzten Tagen gibt es zu Recht eine öffentliche Diskussion über die Verrohung der Sprache im Allgemeinen und im Besonderen im Internet, wo man sich dann auch noch hinter mehr oder weniger phantasievollen Namen verstecken kann. Müssen wir das im boote-Forum auch so machen? Müssen wir uns hier ständig beleidigen, dass die Fetzen fliegen? Kann man nicht mehr miteinander diskutieren, ohne sich gleich verbal auf die Mütze zu hauen? Hier hatte ein Mitglied mit einem ganz speziellen Problem um Rat und Hilfe gebeten. Es gab ein paar sinnvolle und ein paar weniger sinnvolle Antworten. Soweit ok. Er wird schon selbst wissen, welchen Ratschlägen er folgen mag und welchen nicht. Dass sich die Ratgeber nun gegenseitig beleidigen, weil jeder meint, es besser zu wissen - davon hat doch nun wirklich niemand etwas. Wäre Zeit, dass hier mal gründlich aufgeräumt und vielleicht sogar zu gemacht wird! Mir macht das keinen Spaß mehr. Gruss Gerd
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#153
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Im übrigen ist das Thema, sollten nicht neue relevante Erkenntnisse kommen durch. Ralf hat ausreichend Tipps, vor allen in Richtung sich weiter schlau zu machen bekommen. Nun ist er erst mal am Zuge. Gut's Nächtle, Rainer
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#154
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Das wo das fragliche Papier... ...zur Hälfte abgedeckt... ...der Name des TE nicht vollständig lesbar... ...kein Ausstelldatum zu sehen... ...und das Foto über 40Jahre alt ist? Zitat:
Es ist nicht so, dass die Rennleitung dem TE nachweisen muss dass er den Lappen nie hatte - sondern der TE muss nachweisen dass er ihn hatte...das vorhandene Foto als "Beweis" zerfetzt dir dabei jeder Jura-Student im ersten Semster!
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#155
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Nach der aktuellen DSGVO dürfen sie das jetzt ja gar nicht mehr so lange aufheben...
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gregor |
#156
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Die Gefahr, vom gleichen Polizisten hier in Berlin kontrolliert zu werden, ist SEHR gross.. die kennen ihre Pappenheimer und ihr Reviert. Ich wurde letztens nach vier Wochen nochmals angehalten und direkt gefragt, ob die damals beanstandete Sache nun erledigt sei.. ;)
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#157
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Was wir jetzt nicht wissen, ob durch Nicht-Umschreiben in den 80ern der alte Schein nicht seine Gültigkeit grundsätzlich verloren hat und auch darum eine neue Beantragung ausgeschlossen ist. Es ist ja nicht so, dass das nicht auch schon in anderen Bereichen vorgekommen ist, dass alte Scheine abgewertet oder auch aufgewertet wurden (siehe Strassenverkehr Klasse 3 bis/ab Datum xxxx). Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#158
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Wenn da steht "Schein" wird ja wohl auch der "Schein" gemeint sein. So ganz verstehe ich das Misstrauen, welches ab und an hier im Forum aufkeimt nicht.
Gruß, Rainer der trotzt einiger Negativerfahrungen von der Grundhaltung her immer noch an das Gute im Menschen glaubt. |
#159
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Dein Urteil ist nicht grob, sondern schlicht am Thema vorbei. Ich habe noch ein Hobby, bei dem ich in einem Jahr schon weit mehr zahle, wie den Anschaffungspreis..... Darum geht es hier gar nicht Alex, Dein "Urteil" wäre aber sicher bei anderen Usern milder ausgefallen? Ich zB hab meine Scheine über Jahre gar nicht mehr gebraucht, erst hier kürzlich hab ich mitbekommen, dass eine Umschreibung erforderlich war. Tja....Schuld hin oder her.... es ist, wie es ist. Dennoch laufe ich nicht konform, dass alles verwirkt sein kann. Ich komme nochmal auf den Autoführerschein zurück. Wer würde sich gefallen lassen (u einen neuen machen), weil irgendwer auf den Gedanken kommt, der wäre nicht verlängert weil verloren? Das ist absurd! Hab grad nochmal in meinen SBF geguckt: ....wird hiermit im Auftrag des Bundesministers für Verkehr...lalala... ...die Erlaubnis erteilt (Par 1 der Sportbootführerscheinverordnung-See)....erteilt. Ausgestellt: Deutscher Motoryachtverband e.V. Deutscher Segler verband e.V. Und nu? Sie haben Unterlagen, bestätigen diese (oder einzelne Scheine), aber den Rest nicht? Das ist nicht ärgerlich, sondern richtiger Mist! Sowas ärgert mich.
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------------ Egal, wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand hängt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter hindurch. |
#160
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Ich habe hier mal ein wenig aufgeräumt.
@Pebeda, Totti Amun und peterk8 tragt eure Meinungsverschiedenheiten nicht hier im Forum aus, bei der nächsten Verfehlung gibts Forumsurlaub.
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Beste Grüße Andy |
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Ist das hier immer noch im Gange???
Aber wie kommt ihr auf Duisburg? Hamburg ist trumpf!!!
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Viele Grüße Olli |
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Aber das wird unser Freund, der Zanderkiller ohne SBF See ja sicher selbst rauskriegen. Gruss Gerd
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Viele Grüße Olli |
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In HH ist nur der Deutsche Seglerverband DSV.
In Duisburg ist nur der DMYV. Die haben sich vor einigen Jahren zerstritten. Das Führerscheinregister müssen sie aber noch gemeinsam führen und ich glaube das ist in HH. Anträge kann man aber sowohl beim DSV in HH als auch beim DMYV in Duisburg stellen. So hier noch etwas genauer: Deutscher Seglervand e.V. Öffentliche Auftragsverwaltung Gründgenstraße 18 D-22309 Hamburg Link Deutschen Motoryachtverband e. V. Führerscheinstelle Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg Link
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Liebe Grüße Mattze Geändert von Sehbeer (21.10.2019 um 17:25 Uhr)
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#165
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Hier noch die rechtlichen Grundlagen nach SpFV
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Liebe Grüße Mattze |
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Passt nicht vollständig zum oben geschilderten Problem aber vielleicht doch ganz interessant: https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ookieSupport=1
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Liebe Grüße Mattze
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#167
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Leute.... glaubt mir doch bitte:
Deutscher Segler-Verband e. V. Gründgensstraße 18 22309 Hamburg Tel.: +49 (40) 632 009-0 Fax: +49 (40) 632 009-28 E-Mail: info@dsv.org Da muss der Antrag mit Lichtbild hin.
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Viele Grüße Olli |
#168
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#169
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Zur Not mach halt ne Prüfung und gut is
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#170
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Ja , ich glaube das hatten wir schon auf Seite 1......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Erstes BF-Binnen-Sommertreffen 2024 hier anmelden https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=329810
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#171
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Ich zitiere mal den entscheidenden Passus: "...Der Kläger hat auch im Klageverfahren nicht darlegen können, dass ihm in der Vergangenheit ein Sportbootführerschein-See oder eine nach § 4 SpbootFüV-See gleichgestellte Fahrerlaubnis erteilt worden war, für die eine Ersatzausfertigung möglich wäre." Genau das ist jetzt hier der Fall. Auf dieses Urteil würde ich mich bei einer Ablehnung also nicht berufen!
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
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Wir reden nicht von neu... wir reden von Ersatz
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Viele Grüße Olli |
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Ersatz beantrage ich beim DMYV in Duisburg... und bekomme von dort auch Ersatz....
Man kann entweder beim DMYV den ERsatz beantragen oder beim DSV... bei demjenigen Verband bei dem man ihn beantragt bekommt man ihn auch ersetzt... daher steht auch auf dem Formular für den Ersatz die Adresse des DMYV in Duisburg https://www.dmyv.de/fileadmin/conten...._Umtausch.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Es gibt Formulare für Hamburg und Duisburg. Habe ich auch gerade gesehen.
Ich denke die werden das intern weiterleiten. Entweder von Hamburg nach Duisburg oder umgekehrt. Oder es gibt tatsächlich 2 Stellen.
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Viele Grüße Olli |
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