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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #151  
Alt 17.08.2016, 18:06
Thomas S Thomas S ist offline
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Zitat:
Zitat von Eugen_wue Beitrag anzeigen
Absolut richtig

Aber wir leben in einer Gesellschaft in der Geld und Konsum an erster Stelle stehen.
Geld = Glück. Wer nicht glücklich ist, der hat einfach zu wenig Geld!?
Das sagt sich leicht wenn man genug Geld hat ! Wenn Rentner aber ein Leben lang arbeiten und dann " containern" müssen kann irgendetwas nicht mehr stimmen.("containern" heißt in der rückläufigen Ware der Supermärkte rumzuwühlen um Essen mit überfälligem Verfallsdatum zu ergattern )

Jeden Tag fällt ein neuer Vorschlag , jetzt plötzlich arbeiten bis 69 ! Das sagen uns Leute die Pensionen nicht unter 10-15 tsd Euro bekommen.
Ich weiß,politisch ,aber wenn der Vizekanzler dem Volk den Stinkefinger zeigt weiß man spätestens das man sich auch rententechnisch nicht auf diesen Staat mehr verlassen kann.
Besser man verlässt sich nur noch auf sich selbst..

Leider besteht ja,zumindest für Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht. Hätte man als älterer Mensch jeden Cent oder Mark in Gold investiert statt in Altersvorsorgen und Lebensversicherungen könnte man sich entspannt zurücklehnen.

Wer heute nicht schon als junger Mensch an morgen denkt ist später auf jeden Fall verloren.
__________________
Gruß Thomas S

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  #152  
Alt 17.08.2016, 18:10
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
...

Werfen wir doch mal einen Blick auf heutige Gesetze, z.B. beim Hartz IV (Arbeitslosengeld II) ...

Grundfreibetrag - Freigrenze

Es gilt ein Vermögensfreibetrag von 150 Euro pro vollendetem Lebensjahr. Mindestens sind 3.100 Euro und maximal 9.750 Euro pro Person plus 750 Euro Rücklagen für notwendige Anschaffungen anrechnungsfreies Vermögen.
ALG II Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, haben einen erhöhten Freibetrag in Höhe von € 520 pro vollendetes Lebensjahr, maximal jedoch 33.800 Euro.

Wer nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 01. Januar 1964 geboren wurde, erhält einen Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 9.900 Euro.

Wer nach dem 31. Dezember 1963 geboren wurden, dem steht ein Vermögens-Grundfreibetrag in Höhe von höchstens 10.050 Euro zu.

Darüber hinausghendes Vermögen wird bereits heutzutage mit dem Arbeitslosengeld II - Anspruch verrechnet, bis das ersparte Kapital auf den Grundfreibetrag aufgezehrt wurde. Hast du gut verdient und hast du dein ganzes Einkommen auf den Kopf gehauen, dann hast du vom 1. Tag an Anspruch auf den vollen Arbeitslosengeld II - Satz. Hast du hingegen all die Jahre nur von Toastbrot & Marmelade gelebt, hast du sparsam gelebt und dir so etwas auf die hohe Kante legen können, dann hast du als Leistungsbezieher letztendlich die Arschkarte und wirst vom Staat bestraft. Wer sagt mir, dass das bis zu meinem Renteneintritt seitens des Gesetzgebers nicht genauso geregelt sein wird, in Zeiten wo unser Staat ziemlich bankrott sein dürfte (weil 1 Arbeitnehmer 3 Rentner wird finanzieren müssen)?! Du schreibst, irgendwelche Prognosen wären für dich nicht relevant ..., O.K., Meinungen muss man akzeptieren und dich als Rentenbezieher werden solche Überlegungen auch sicher nicht mehr betreffen....
Lieber Ralf,
es gibt jetzt schon die Unterschiede zwischen Hartz4-Empfänger und Grundsicherung-im-Alter-Empfänger:
Es finden keine so extremen Schikanen, Quälungen der Jobcenter-Schergen mehr statt, nur mal nen paar fehlende Unterlagen aber keine drölfzig Bewerbungslehrgänge, Praktika, Zwangsbewerbungen, Zwangsarbeiten, sogenannte Sanktionen etc..
Aber es werden eben keine Freibeträge mehr gewährt, irgendwo bei 120€ Obergrenze wird das als Vermögen/fehlende Bedürftigkeit angerechnet. Dann mal viel Spass beim Ansparen einer Gleitsichtbrille oder neuen Gebisses. Es werden alle Einkünfte angerechnet, auch Riester!
Wenn die Wohnung unangemessen groß/teuer ist(was einfach lokal festgelegt wird), muss die Differenz nach 6 Monaten vom (betrügerisch kleingerechneten) Regelsatz abgeknapst werden oder umziehen/verkaufen.
Bei Paaren, egal ob verheiratet oder nicht, wird der Bessergestellte ohne jede Rechtsgrundlage enteignet und entmündigt.

Aber auch wenn man gewissenhaft und gut fürs Alter vorsorgt, kann ein Pflegefall die beste Planung zunichte machen - dann gehts trotzdem wie hier oben beschrieben weiter.

Leider ist das heute übliche Einkommen, selbst wenns heftig überm Mindestlohn liegt, kein Garant für eine auskömmliche Rente. Irgendwer hats mal berechnet, dass man dazu 45 Arbeitsjahre mit mindestens 14,50€/h haben muss. Wer schafft schon durchgängige Beschäftigung und dass noch in dieser Verdienst-Größenordnung? Das heutige Berufsleben geht üblicherweise mit mehreren Praktika, mehreren befristeten Anstellungen in Mindestlohnnähe los, endet lange vor Renteneintritt mit Arbeitslosigkeit - dazwischen ist nicht viel, trotz Qualifikation, gutem Willens und Fleißes. Wenn dann noch gesundheitliche Einschränkungen auftreten - das wars.
Nur mal so....(vielleicht hilfts jemanden bei Wahlentscheidungen)
Gruß
Michael
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  #153  
Alt 17.08.2016, 18:26
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Aber es werden eben keine Freibeträge mehr gewährt, irgendwo bei 120€ Obergrenze wird das als Vermögen/fehlende Bedürftigkeit angerechnet.
Nur mal so....(vielleicht hilfts jemanden bei Wahlentscheidungen)
Gruß
Michael
Sorry, aber ich glaube du verwechselt da jetzt etwas. Ich habe von der Vermögensfreigrenze im Allgemeinen gesprochen, und wie es konkret beim Beispiel ALGII aussieht, aber das was du meinst das ist ist die (anrechnungsfreie) Hinzuverdienstgrenze eines ALGII-Leistungsbeziehers.

Darüber hinaus, auch wenn das Thema Rente & Politik stets eng miteinander verknüpft ist, laß uns hier im Forum irgendwelche Parteien- oder Wahlpropaganda aus der Diskussion heraus halten.

Gruß, Ralf
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  #154  
Alt 17.08.2016, 18:33
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Nein, Ralf, als Rentner, der nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, gibts kein Hartz4 sondern nur Grundsicherung. Die Unterschiede zwischen dem erbärmlichen Hartz4 und der noch erbärmlichen Grundsicherung versuchte ich darzustellen.
Wenn die Rente unterm Regelsatz incl. angemessene Unterkunftskosten liegt, bleibt nur die GruSi.
Gruß
Michael
PS: der ALGII-Bezieher kann beliebig viel hinzuverdienen, angerechnet werden die ersten 100.- garnicht, alles darüber werden 80% angerechnet, bis keine Bedürftigkeit mehr vorliegt.

Geändert von Superpapa (17.08.2016 um 18:39 Uhr)
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  #155  
Alt 17.08.2016, 18:35
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Ich weiß das man mit 50 Jahren 7500 Euro an Vermögen haben darf. Dieses Geld wird nicht angerechnet.
Mit ner zu großen Wohnung ist es ähnlich. Du kannst auch 300 qm2 haben, solange die Miete im Rahmen liegt. Allerdings kannst du dann deine jährliche Nebenkostennachzahlung nicht einreichen. Haste aber ne 50qm2 Wohnung dann geht das und wird auch bezahlt. So ist es in Niedersachsen. Wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich allerdings nicht
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Gruß Andrea
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  #156  
Alt 17.08.2016, 18:37
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen

Darüber hinaus, auch wenn das Thema Rente & Politik stets eng miteinander verknüpft ist, laß uns hier im Forum irgendwelche Parteien- oder Wahlpropaganda aus der Diskussion heraus halten.

Gruß, Ralf

richtig, da dieses Thema wie eine heiße Kartoffel von ALLEN Parteien behandelt wird.

Versprechungen ja!
Umfassende Konzepte auch der Finanzierung- nein!
Verläßliche dritte vierte fünfte... Beine - über Jahre nur Fehlorientierungen dank europäischer bzw. Euro-Niedrigzinspolitik.



Viele Grüße Gunter
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  #157  
Alt 17.08.2016, 18:47
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Aber es werden eben keine Freibeträge mehr gewährt, irgendwo bei 120€ Obergrenze wird das als Vermögen/fehlende Bedürftigkeit angerechnet. Dann mal viel Spass beim Ansparen einer Gleitsichtbrille oder neuen Gebisses. Es werden alle Einkünfte angerechnet, auch Riester!

Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
PS: der ALGII-Bezieher kann beliebig viel hinzuverdienen, angerechnet werden die ersten 100.- garnicht, alles darüber werden 80% angerechnet, bis keine Bedürftigeit mehr vorliegt.
Auch wenn wir jetzt immer weiter vom Thema abkommen, hier noch ein letzter Kommentar ..., anschließend sollte dann aber auch wieder das Thema Rente in den Focus rücken.

Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen
  • das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
  • eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
  • ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
  • ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
  • Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
  • was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
  • und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.

Hinzuverdienst, z.B. durch eine Nebentätigkeit, ist bei ALGII ein völlig anderes Paar Schuhe und wir kommen vom Thema ab. Trotzdem kann ich mir die Richtigstellung nicht verkneifen ...

Ein Nebeneinkommen bis einem Betrag von 100 EURO ist anrechnungsfrei.Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1000,01 EURO bis 1.200,00 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1200,01 bis 1.500,00 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei für Bedürftige mit mindestens einem Kind.
Darüber hinaus können Fahrkosten mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden, wenn das zusätzliche monatliche Einkommen die 400 EURO Grenze übersteigt.


Gruß, Ralf
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  #158  
Alt 17.08.2016, 19:49
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen

Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen
  • das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
  • eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
  • ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
  • ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
  • Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
  • was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
  • und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.

Hinzuverdienst, z.B. durch eine Nebentätigkeit, ist bei ALGII ein völlig anderes Paar Schuhe und wir kommen vom Thema ab. Trotzdem kann ich mir die Richtigstellung nicht verkneifen ...

Ein Nebeneinkommen bis einem Betrag von 100 EURO ist anrechnungsfrei.Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1000,01 EURO bis 1.200,00 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1200,01 bis 1.500,00 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei für Bedürftige mit mindestens einem Kind.
Darüber hinaus können Fahrkosten mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden, wenn das zusätzliche monatliche Einkommen die 400 EURO Grenze übersteigt.
Das empfinde ich ich schon als sehr großzügig, denn man muss ja sehen das hier jemand einen Sozialtransfer bekommt den wir alle bezahlen und die Allgemeinheit kann nicht dafür das jemand wenig verdient oder keine Vorsorge getroffen hat.
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  #159  
Alt 17.08.2016, 20:36
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Die ursprügliche Rentenidee kam meines Wissens seinerzeit von Bismarck. Der wollte verhindern, dass alte Menschen, die ihren Job einfach nicht mehr machen können, nicht hungern oder unter Brücken schlafen müssen. Ein würdiges Alteneinkommen. Kein Luxus. Wenn man heute Kreuzfahrtschiffs- Senioren ansieht... Das kann keine Sozialkasse bei der heutigen Alterspyramide leisten, allein mathematisch unmöglich. Der Anspruch, ohne Erwerbsarbeit bis zum Tod den gewohnten Lebensstil fortzuführen, klappt nicht. Zumal die Gutverdiener oft riesige Häuser samt Grundstücken in ihrer Blütezeit bauten. Dann braucht es Gärtner, Putzfrauen, Pflegepersonal, etc. Es kann nicht Aufgabe der Jugend und des mittleren Alters sein, dies zu finanzieren. Da müssen die Alten auch mal bescheidener werden.
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  #160  
Alt 17.08.2016, 20:42
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Zitat:
Zitat von volkerma Beitrag anzeigen
Es kann nicht Aufgabe der Jugend und des mittleren Alters sein, dies zu finanzieren. Da müssen die Alten auch mal bescheidener werden.
Sie müssen halt so viel verdient haben, das sie sich leisten können.
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  #161  
Alt 17.08.2016, 20:45
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Auch wenn wir jetzt immer weiter vom Thema abkommen, hier noch ein letzter Kommentar ..., anschließend sollte dann aber auch wieder das Thema Rente in den Focus rücken.

Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen
  • das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
  • eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
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Hinzuverdienst, z.B. durch eine Nebentätigkeit, ist bei ALGII ein völlig anderes Paar Schuhe und wir kommen vom Thema ab. Trotzdem kann ich mir die Richtigstellung nicht verkneifen ...

Ein Nebeneinkommen bis einem Betrag von 100 EURO ist anrechnungsfrei.Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1000,01 EURO bis 1.200,00 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1200,01 bis 1.500,00 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei für Bedürftige mit mindestens einem Kind.
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Gruß, Ralf
In welchem Bundesland ist das so?
In Niedersachsen darfste nen 450 Euro-Job haben und davon dann 160 Euro behalten. Alles andere wird angerechnet
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Gruß Andrea
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  #162  
Alt 17.08.2016, 20:47
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Zitat:
Da müssen die Alten auch mal bescheidener werden.
Richtig!
Und nicht so untätig auf ihren 15 m Yachten rumhängen, Zigarren rauchen und teuren Whisky trinken. Womöglich auch noch mit jungen Mädels ...
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Gruß von Bord
Klaus


* Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei *
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  #163  
Alt 17.08.2016, 20:52
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Wer redet über Hartz4 und wer redet über Grundsicherung?

Wenn die Einnahmen als Rentner nicht reichen um auf das sozio-kulturelle Existenzminimum zu kommen, gibts kein Hartz4(bzw. ALG2) sondern nur bei Bedürftigkeit die Grundsicherung, deren Höhe mit Hartz4 identisch ist.
Der eklatante Unterschied ist jedoch, dass es bei Grundsicherung keinerlei Schonvermögen (mangels erforderlicher Alterssicherung) mehr gibt. Da kann selbst überdurchschnittlicher Hausrat/Pkw/etc. vorher zwingend verwertet werden müssen!
Dies ist in diesem Thread, bei dem es um Rente geht, schon relevant.
Wenn man als grundsicherungsaufstockender Rentner kein Gebiss/Gleitsichtbrille/zusätzliche Inkontinenzartikel/Treppenlift/etc. mehr leisten/ansparen kann - ob das noch lebenswert ist?
Da macht es schon Sinn, sich beizeiten mit dieser Problematik auseinanderzusetzen.


Nebenbei: noch mal OT zu Hartz4
Zitat:
...Darüber hinaus können Fahrkosten mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden...
ist falsch, die Fahrtkosten gehen vom kürzesten Entfernungskilometer aus.
Das bedeutet, dass z.B. der arbeitende Teil eines vermuteten Bedarfsgemeinschaftskonstrukts nicht nur auf Hartz4-Niveau abgesenkt wird sondern bei den absetzbaren Fahrtkosten mit milchmädchengerechneten 10 Ct/gefahrenem Kilometer auch noch beschissen/übervorteilt wird.

Gruß
Michael

PS @Andrea: 450€: 100 Euro ganz frei, vom Rest 350€ werden 20%(=70,-) nicht angerechnet, ergibt 170€ Ertrag(und nicht 160), ist bundesweit einheitlich.

Geändert von Superpapa (17.08.2016 um 20:58 Uhr)
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  #164  
Alt 17.08.2016, 20:55
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Man muss ja mal sehen über was wir hier reden.
Wenn ein Arbeitnehmer im Monat 250 Euro an Rentenversicherungsbeiträgen bezahlt und das 45 Jahre lang sind das 135.000 Euro plus Zinsen also rund 282.679 Euro und sein Arbeitgeber die andere Hälfte. Was soll denn da an Rente raus kommen, wenn da auch noch ein BU-Risiko abgesichert werden soll? Die Beiträge müssten doch wesentlich höher sein.
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  #165  
Alt 17.08.2016, 21:28
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Genau, Schimi, und das machen aber zu viele nicht. Unverständlich für mich, den nachfolgenden Generationen das zuzumuten. Die sollten sich zurücknehmen, den Benz und die riesige Bude verkaufen, und Polo fahren und die Jungen entlasten.

Geändert von volkerma (17.08.2016 um 21:41 Uhr)
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  #166  
Alt 17.08.2016, 21:33
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Na nun mal langsam. BU ist etwas anderes und wird über die Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Kostet alleine dem Arbeitgeber viel Geld. Ich weiß das rein zufällig![emoji6]


Viele Grüße Gunter
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  #167  
Alt 17.08.2016, 21:39
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passt gerade:

BERLIN. Der Zuschuß des Bundes zur Rentenversicherung wird in den kommenden Jahren erstmals auf mehr als 100 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Das berichtet Bild unter Berufung auf den aktuellen Bundesfinanzplan. Demnach beabsichtigt die Bundesregierung für dieses Jahr 86,7 Milliarden Euro an die Rentenkasse zu überweisen. Im kommenden Jahr soll der Betrag auf 91,2 Milliarden Euro und bis 2020 auf 100,6 Milliarden Euro steigen.

Damit nimmt der Zuschuß um rund sechzehn Prozent gegenüber der bisherigen Finanzplanung zu. Im Bundeshaushalt wächst sein Anteil damit von derzeit 27,3 Prozent auf 28,8 Prozent im Jahr 2020. Allein bis zum kommenden Jahr werden 300 Millionen Euro mehr überwiesen als bislang eingeplant. Grund für den Anstieg sei unter anderem „die Veränderung der Bruttolöhne und –gehälter“, wird aus dem Finanzplan zitiert. In den Jahren nach 2030 habe die „Baby-Boomer“-Generation das Rentenalter erreicht.

Am Montag veröffentlichte die Bundesbank einen Monatsbericht, der für die Jahre 2030 bis 2060 eine weitere Erhöhung des Rentenalters von derzeit 67 auf 69 Jahre fordert. Weitere Anpassungen des Rentensystems seien unvermeidlich. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wies die Forderung allerdings zurück. „Ein Facharbeiter, eine Verkäuferin, eine Krankenschwester, eine Altenpflegerin hält das für eine bekloppte Idee. Ich auch“, sagte der SPD-Chef laut der Nachrichtenagentur Reuters. (FA)



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  #168  
Alt 17.08.2016, 21:40
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Bei Freiberuflern gibt es keine Deckung der BG.
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  #169  
Alt 17.08.2016, 21:41
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Zitat:
Zitat von volkerma Beitrag anzeigen
Bei Freiberuflern gibt es keine Deckung der BG.
Darum ging es ja auch gar nicht.


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  #170  
Alt 18.08.2016, 07:07
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Zitat:
Zitat von Jeveraner Beitrag anzeigen
  • ................ Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
.......
dieser Punkt interessiert mich.
Heißt es, er kann das Haus behalten und vererben?
Oder heißt es er darf darin solange wohnen, bis er stirbt?

Ich war davon überzeugt, dass sobald man GruSi in Anspruch nimmt, muss man das ganze Vermögen offenlegen und aufbrauchen.
Damit darf er zwar im Haus bleiben (abhägig von der Größe), jedoch am Ende wird dieses einkassiert!?

Wenn ich mich nicht täusche, selbst bei den Kindern gibt es eine Einkommensgrenze von 100.000,- Euro.
Erst wenn diese dadrunter liegen, werden sie nicht zur Kasse gebeten.

Ergänzung:
habe ergoogelt, dass das Haus bis 130qm wohl nicht zum Vermögen gehört. Hier geht man von "Angemessenheit" aus, die jedoch im Gesetz nicht definiert ist. Viel mehr nennt das Gesetz nur einige Kriterien, nach dennen dies bestimmt wird.
Hier spielt alles rein wie: Zuschnitt, Größe, Ausstattung und der Wert.

Ich interpretiere es so, dass wenn das Haus in einem schönen Wohngebiet am Rand einer größeren Stadt liegt, dann wird es sehr wohl als Vermögen angesehen.
Hat man ein Haus da, wo es keine haben will und im schlechten Zustand, dann darf man es behalten!? Aber nur dann.

Liege ich da richtig?

Geändert von Eugen_wue (18.08.2016 um 10:04 Uhr)
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  #171  
Alt 18.08.2016, 09:48
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Immer wenn das Gesetz nicht eindeutig ist und interpretiert werden kann begibt man sich ohnmächtig in die Entscheidungsgewalt der Beamten.

Wie die dann das Haus oder die ETW einwerten ist offen.
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  #172  
Alt 18.08.2016, 09:58
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Ich versteh das alles garnicht! Über was redet ihr?

Wenn die Nichterwerbstätigen am Monatsende kein Geld mehr haben,
können sie doch ihre Kreditkarte nutzen!

__________________
Gruß von Bord
Klaus


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  #173  
Alt 18.08.2016, 11:10
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Chemikant, aber ja, das war durchaus ein Jahresgehalt für einen berufserfahrenen Mitarbeiter....bis zur WWK.
Weißt Du zufällig wie dort Ingenieure(TU) vergütet wurden ?
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
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  #174  
Alt 18.08.2016, 12:45
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Zitat:
Zitat von swath Beitrag anzeigen
Weißt Du zufällig wie dort Ingenieure(TU) vergütet wurden ?
Eingang 60k . Berufserfahren mit Schwerpunkt Verfahrenstechnik 80k. + Tantieme. Gehalt ist allerdings sehr individuell.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #175  
Alt 18.08.2016, 13:33
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Eingang 60k . Berufserfahren mit Schwerpunkt Verfahrenstechnik 80k. + Tantieme. Gehalt ist allerdings sehr individuell.
davon kann man im ÖD leder nur träumen ... trotz Uni-Abschluss .. und trotzdem gibts keine Versorgungslücke ...
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

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