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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #151  
Alt 16.01.2015, 14:53
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kornatix kornatix ist offline
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Mein Freund Rajko sagt, dass das spezielle Geräte für die Verkehrsaufseher sind, die Polizei hat "richtige" Handcomputer mit Fahndungsersuchen, Straftäterdatei usw.

Meines Wissens - ich lasse mich gerne korrigieren - ist das ähnlich wie bei uns in NRW. Die Polizei ahndet nur gefährliches und verkehrsbehinderndes Falschparken, z.B. in der Kurve, auf dem Gehweg oder im Einmündungsbereich, kontrolliert aber keine Parkuhren. Parkuhren sowie gebührenpflichtige Parkplätze werden von irgendwelchen städtischen Hilfskräften kontrolliert, bei uns durch Verkehrsaufseher im Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis, in Kroatien womöglich auch von Schülern oder Rentnern.
Ich habe allerdings in Zadar auch schon Polizisten gesehen, die auf dem Parkplatz vor dem Fährenanleger Knöllchen verteilt haben, und das dürften selbstverständlich auch die NRW-Polizisten hier. Sie tun es aber nicht, weil sie für "ungefährliche" Verkehrsverstöße nicht zuständig sind und auch so genug zu tun haben. Vielleicht haben die kroatischen Polizisten Langeweile und wollen sich ein Fleißkärtchen verdienen.
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Gerd

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  #152  
Alt 16.01.2015, 15:24
Segler57 Segler57 ist offline
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In Pula ist eine Privatfirma mit der Überwachung der Parkplätze und Kurzparkzonen beauftragt. Zweimal hatte ich ein Strafmandat an der Scheibe, einmal hat der Luftzug den Parkschein beim schließen der Tür umgedreht und einmal hat der Kontrollor den Parkschein übersehen. Beide Male musste ich nicht bezahlen, beim ersten Mal bin ich in deren Büro und hab den Fall geschildert, beim zweiten Mal war der Kontrollor noch am Parkplatz. Beide Male mussten die Daten aus dem Computer der Firma gelöscht werden, zumindest die haben dich im Computer wenn Du nicht bezahlt hast, könnte der Grund sein das manche eine Kralle an ihren Wagen haben und manche nicht. In Biograd hast das Problem nicht, denn dort wird gleich abgeschleppt und Du kannst Dir deinen Wagen von deren Platz am Hafen abholen, hab ich schon mehrmals beobachtet.
VG Alois
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  #153  
Alt 16.01.2015, 16:26
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kornatix kornatix ist offline
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Zu der generellen Frage, was passiert, wenn man in Kroatien einen Verkehrsrechtsverstoß begeht, zitiere ich mal aus einem Aufsatz zum Thema "Verkehrsrecht in Südosteuropa", erschienen in der Juristen-Fachzeitschrift "SVR-Straßenverkehrsrecht", SVR 8/285. Der Aufsatz stammt zwar aus 2009, ist aber inhaltlich immer noch aktuell, weil sich diesbezüglich auch durch den EU-Beitritt nichts geändert hat.

Zum Verfahren in Kroatien heißt es dort:

Zitat:

"....Verkehrszuwiderhandlungen von nicht im Land ansässigen Fahrern ahndet die Polizei nach dem Übertretungsgesetz folgendermaßen: Bei weniger schweren Verstößen wird die Sofortzahlung der Buße verlangt. Im Falle der Nichtzahlung ist die Polizei befugt, von Ausländern Personal- oder Fahrzeugpapiere als Sicherheit einzubehalten. Werden schwere Verkehrszuwiderhandlungen begangen, können umgehend Schnellgerichtsverfahren vor dem Übertretungsrichter eingeleitet werden. Das Erscheinen von ausländischen Betroffenen wird hierbei durch Zurückbehaltung ihrer Dokumente gesichert. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung, aber auch bei Übermüdung und sogar bei Motorradfahren ohne Helm kann der Führerschein vorübergehend, d.h. bis zu acht Tagen, eingezogen werden.

Werden mit deutschen Fahrzeugen Parkverstöße in der kroatischen Hauptstadt begangen, versucht die private Firma Zagrebparking immer wieder, entsprechende Zahlungsaufforderungen über deutsche Anwaltskanzleien einzutreiben. Diese Sanktionen können aber mangels zwischenstaatlicher Vereinbarung bzw. wegen internationaler Unzuständigkeit deutscher Gerichte außer Landes nicht durchgesetzt werden.

Zitat Ende

...und nochmal der Hinweis: schwerwiegende Verkehrsverstöße wie z.B. Trunkenheit oder Unfallflucht können seit dem EU-Beitritt auch in Deutschland über das Bundesamt für Justiz geahndet werden.
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  #154  
Alt 17.01.2015, 19:43
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Standard Slowenischer Kollege des Herrn Kraft?

Dank der "Rechtsexperten" des ÖAMTC dürfte sein Geschäft besser laufen als das des Herrn Kraft.

http://www.kleinezeitung.at/s/servic...l-aus-Kroatien
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Beste Grüße Andy
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  #155  
Alt 18.01.2015, 11:01
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Bekanntlich gibt es in Deutschland eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, und nach § 11 BRAGO beträgt die Anwaltsgebühr für das erste Tätigwerden (= z.B. schriftliche Zahlungsaufforderung) bei einem Gegenstandswert bis 300 € gerade mal 25 € zuzüglich nachgewiesener Auslagen. Da die Kanzlei Kraft ihre Informationen unmittelbar von den kroatischen Parkplatzbetreibern erhält, kann sie neben den pauschalen Schreib- und Portogebühren plus 25 € BRAGO-Gebühr lediglich die Kosten für die Halterermittlung in Rechnung stellen (unterschiedlich, ca. 10 €), insgesamt also maximal 45 bis 50.- €. Mag sein, dass die Anwaltsgebühren in Österreich höher sind als in Deutschland. Ich wäre jedenfalls wenig erfreut, wenn mein Autoclub den Anwalt auf immerhin noch 100 € "herunterhandeln" würde.

Wie schon mehrfach gesagt: wirklich reagieren muss man erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid. Der wird nämlich ohne weitere Rechtsprüfung vollstreckbar, wenn man nicht fristgerecht Widerspruch einlegt. Bis jetzt hat aber offensichtlich noch niemand einen Mahbescheid erhalten, weil eine Klage auf Zahlung der Parkgebühr in Deutschland keine Aussicht auf Erfolg hätte und der Anwalt dann auf den Gerichtskosten für den Mahnbescheid sitzen bliebe. Also: keine Panik! ...es sei denn, man kehrt zurück an der Ort seiner längst vergessenen Missetat. Dann sollte man besser irgendwo versteckt parken, sonst läuft man Gefahr, auch nach mehreren Jahren noch auf den Haken genommen und zur Kasse gebeten zu werden.
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  #156  
Alt 19.01.2015, 13:07
zytec zytec ist offline
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Zitat:
...es sei denn, man kehrt zurück an der Ort seiner längst vergessenen Missetat. Dann sollte man besser irgendwo versteckt parken, sonst läuft man Gefahr, auch nach mehreren Jahren noch auf den Haken genommen und zur Kasse gebeten zu werden.
Gilt aber nur so lange man sich wieder mit dem gleichen amtlichen Kennzeichen dort hin begibt ...
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  #157  
Alt 19.01.2015, 17:52
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von zytec Beitrag anzeigen
Gilt aber nur so lange man sich wieder mit dem gleichen amtlichen Kennzeichen dort hin begibt ...
Oder mit dem gleichen Kennzeichen mit schon der Vorbesitzer des Autos dort war
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Gruß Richard

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  #158  
Alt 30.01.2015, 15:32
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So - 2 Monate sind verstrichen nach seinem letzten Friedensangebot. Sieht so aus als wärs das gewesen. Danke für den Rat und konstruktive Diskussion hier.
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  #159  
Alt 02.02.2015, 06:36
Kami Kami ist offline
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Kennt jemand zuverfälligerweise den Sachstand HR - NL? Also sprich, gibt es da irgendwelche Abkommen zwischen beiden Ländern?
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  #160  
Alt 06.02.2015, 18:23
zytec zytec ist offline
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Unverhofft kommt oft - und noch ein Schreiben von RA Kraft. Seine Mandantin wäre doch bereit sich außergerichtlich zu reduzierten Konditionen zu einigen. Leider blieb das letzte Schreiben unbeantwortet. Erhebliche Mehrkosten, Auslandsverfahren (ach wirklich ...),...
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  #161  
Alt 06.02.2015, 22:16
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Kami Beitrag anzeigen
Kennt jemand zuverfälligerweise den Sachstand HR - NL? Also sprich, gibt es da irgendwelche Abkommen zwischen beiden Ländern?
nein, (noch) nicht! Amtliche "Knöllchen" aus HR nach NL können nur vollstreckt werden, wenn das Bußgeld höher als 70 € ist (EU-Recht). Und zum Thema "Mahnschreiben einer Anwaltskanzlei" steht ja alles in diesem thread.

Zitat:
Zitat von zytec Beitrag anzeigen
Unverhofft kommt oft - und noch ein Schreiben von RA Kraft. Seine Mandantin wäre doch bereit sich außergerichtlich zu reduzierten Konditionen zu einigen. Leider blieb das letzte Schreiben unbeantwortet. Erhebliche Mehrkosten, Auslandsverfahren (ach wirklich ...),...
Bei Dir ist der aber hartnäckig! Hast Du ihm etwa irgendwann mal geantwortet? Meine vier Bekannten, die auch ein Schreiben von RA Kraft erhalten und es einfach in die Tonne gekloppt haben, haben nie wieder was von ihm gehört.
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  #162  
Alt 09.02.2015, 12:37
zytec zytec ist offline
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Nö - hab ihm nicht geantwortet. Hab also keine weiteren Schreiben "provoziert". Für mich siehts aber nach einem Schema mit automatischer Wiedervorlage aus (jetziges Schreiben wurde taggenau einen Monat nach dem letzten verschickt).
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  #163  
Alt 05.03.2015, 14:54
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Fred Fred ist offline
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Standard Neues bezüglich RA Kraft .....

http://www.anwalt24.de/beitraege-new...-pula-kroatien
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Gruß Fred
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  #164  
Alt 05.03.2015, 16:14
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Danke!
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  #165  
Alt 05.03.2015, 16:20
zytec zytec ist offline
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Anscheinend sind die Rechtsverfolgungskosten nicht korrekt ermittelt - sofern man dem Kollegen von anwalt24 Glauben schenkt. Ansonsten bringt der Artikel nicht viel erhellendes in die Angelegenheit. Sofern bei mir die 30 Tage Wiedervorlageregel von H. Kraft greift, sollte ich in den nächsten Tagen wieder Post bekommen.
In einem anderen Forum hat jemand sinngemäß folgendes geschrieben:
Alter Rechtsanwaltgrundsatz: Ein Rechtsanwalt der sich sicher ist das Recht auf seiner Seite zu haben schreibt einen Brief mit maximal 3 Zeilen - ein Rechtsanwalt ...
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  #166  
Alt 05.03.2015, 18:53
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von zytec Beitrag anzeigen
Ansonsten bringt der Artikel nicht viel erhellendes in die Angelegenheit.
Die berufliche Laufbahn des Anwalts war mir nicht bekannt, ebenso die weiteren Details aus seinem beruflichen Umfeld.
Insofern war es für mich durchaus interessant zu lesen.
Da ich nicht nach Pula fahre, bin ich allerdings nicht persönlich betroffen.
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Gruß Richard

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  #167  
Alt 11.03.2015, 15:04
syalena syalena ist offline
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Das ganze bekommt jetzt eine neue Qualität. Heute bekomme ich von einem Notar aus Pula einen Antrag auf Vollstreckung und zugleich einen Vollstreckungsbeschluß. Ich soll € 285,-- für einen Parkverstoß in Pula aus dem Jahre 2010 zahlen (noch nicht verjährt).
Haben andere auch solche Briefe erhalten und wie soll man damit umgehen? Widerspruch einlegen (Brief kam per Einschreiben) oder gar nichts unternehmen?
Danke für Eure Tipps bzw. Ratschläge. Gruß - Werner
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  #168  
Alt 11.03.2015, 15:18
hannesp hannesp ist offline
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da müsste man mehr wissen
Zivilrechtlich ist ein Anspruch aus 2010 definitiv verjährt
ist das ein kroatischer Vollstreckungsbescheid, ein deutscher oder ein EU?

ich frage mich woher die deine Adresse haben?
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  #169  
Alt 11.03.2015, 15:19
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Fred Fred ist offline
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Könntest Du diesen Brief bitte mal einscannen und ihn hier veröffentlichen ?
Natürlich solltest Du vorher Deine persönlichen Daten unkenntlich machen.
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  #170  
Alt 11.03.2015, 16:32
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von syalena Beitrag anzeigen
Das ganze bekommt jetzt eine neue Qualität. Heute bekomme ich von einem Notar aus Pula einen Antrag auf Vollstreckung und zugleich einen Vollstreckungsbeschluß.
Das würde mich auch interessieren. Stell' den "Beschluss" doch mal hier ein. sind nur Wer hat die Vollstreckung beschlossen, etwa der Notar selbst?
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  #171  
Alt 11.03.2015, 16:32
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Hallo Fred, werde ich machen, bitte aber um etwas Geduld. Gruß Werner
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  #172  
Alt 11.03.2015, 16:40
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hp2sport hp2sport ist offline
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Hier ein sehr interessanter Bericht über das Thema: http://www.anwalt.de/rechtstipps/kan...en_067214.html
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  #173  
Alt 12.03.2015, 12:22
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Wir drehen uns mit diesem Thema, welches auch in anderen (Urlauber)foren diskutiert wird, jetzt schon seit über einem Jahr im Kreis. Trotzdem nochmal: Fakt ist, dass RA Kraft bis jetzt nicht einen einzigen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt bzw. beantragt hat - weil er genau weiß, dass er damit auf die Nase fallen würde. Sähe er auch nur die geringste Chance, mit einem Mahnbescheid durchzukommen, hätte er's zumindest einmal versucht und dann einen Präzedenzfall für tausende anderer Forderungen bekommen. Hat er aber nicht - und warum nicht? Richtig, wenn er mit einem Präzedenzfall nicht durchkommt, kann er die tausend anderen Fälle auch schreddern !!!

Fazit: nicht antworten, nicht zahlen, irgendwann gibt er auf. Wenn man allerdings im nächsten Urlaub an den Ort seiner "Missetat" in Kroatien zurück kehrt und die kroatischen Verkehrskasper einen dank ihrer neuen Computertechnik wieder erkennen, dann wird's teuer....

Nachtrag (gehört zwar nicht zum Thema, aber ich schreib's trotzdem hier 'rein).

Einer meiner Nachbarn in Kukljica ist Streifenpolizist in Zadar, und der sagt: "Anscheinend glauben alle Ausländer, sie könnten bei uns parken wie die Wildsäue, weil wir sie ja eh nicht kriegen. OK, unsere Leute ziehen auch nicht immer ein Ticket, aber unter tausend Touris ist höchstens mal einer, der zahlt. Und deshalb: wenn ich im Sommer einen deutschen Mercedes ohne Parkschein sehe, dann bestelle ich sofort den Abschleppwagen, jetzt haben wir die ja endlich. Letzten Sommer habe ich frühmorgens einen abschleppen lassen, dem fiel erst am späten Nachmittag auf, dass sein Auto weg war. Macht man das in Deutschland so, den ganzen Tag einen Innenstadtparkplatz blockieren und nicht bezahlen? Anscheinend glauben manche Leute, nur weil sie mehr Geld haben als wir, hätten sie auch mehr Rechte. Und unser Ministerium sagt, wir sollen nett und rücksichtsvoll zu Touristen sein. Bin ich auch - wenn einer ein Problem hat, dann helfe ich selbstverständlich. Aber wenn sich hier einer aufführt wie die Axt im Walde, dann kriegt er Feuer. Ich lasse mich von denen doch nicht zum Affen machen...."

Soviel zur Einstellung eines kroatischen Polizisten zum Tourismus. Ich finde, irgendwie hat er nicht ganz Unrecht....
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Geändert von kornatix (12.03.2015 um 13:27 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #174  
Alt 12.03.2015, 14:55
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Wie schon 100 mal beschrieben , ein Anwalt hat nix zu sagen , solange nix vom Gericht kommt , abwarten und Pivo trinken .
Ich habe zur Zeit auch so ein Problem , bekomme min 2 mal pro Woche Post von den netten Abzocker . Habe mal alle Briefe in einen Umschlag gepackt , ein Blatt Papier mit eine Stinkefinger gezeichnet und ihm zugesendet .
Die geben richtig Geld für Porto aus , es gibt wohl genug dumme Leute die dann zahlen .
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  #175  
Alt 12.03.2015, 15:49
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Wie schon 100 mal beschrieben , ein Anwalt hat nix zu sagen , solange nix vom Gericht kommt , abwarten und Pivo trinken
Das ist richtig.

Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Ich habe zur Zeit auch so ein Problem , bekomme min 2 mal pro Woche Post von den netten Abzocker . Habe mal alle Briefe in einen Umschlag gepackt , ein Blatt Papier mit eine Stinkefinger gezeichnet und ihm zugesendet
Genau das sollte man nicht machen! Damit gibst Du nämlich beweiskräftig zu erkennen, dass Du die Zahlungsaufforderung erhalten hast, und dann kannst Du Dich später nicht mehr auf Verjährung berufen. Und nach § 286 BGB bedarf es keines weiteren Mahnverfahrens, wenn der Schuldner eindeutig zu erkennen gibt, dass er nicht zahlungswillig ist. Theoretisch könnte der Anwalt Dich jetzt sofort verklagen, ohne vorher einen Mahnbescheid erwirken zu müssen - was er natürlich nicht macht, weil er ja weiß, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Also nochmal: abwarten, Pivo trinken und erst mal gar nicht reagieren. Auch nicht zurück schreiben: "Ich weiß nicht, wer gefahren ist" - denn damit gibst Du ja zu erkennen, dass Dein Auto dort war, und vielleicht kommt ja doch mal irgendein Dorfrichter Adam auf die Schnapsidee, dass die von einem kroatischen Bürgermeister (!!!) verfügte Halterhaftung analog zur deutschen Halterhaftung beim Falschparken anzuwenden ist? Auf hoher See und vor Gericht ist nichts unmöglich! Erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid in's Haus flattert, muss man unverzüglich reagieren. Der wird nämlich nach Ablauf der Widerspruchsfrist vollstreckbar, selbst wenn er unberechtigt ist.
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Pozdrav,
Gerd

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