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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#151
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is auf Punkt 5 kann ich dir folgen.
es steht nicht dort das der schiffsführer einen Ubi haben muss. Beim See steht es explizit dabei. Daher muss der Schiffsführer nicht unbedingt einen Funkschein haben. Es muss nur jemand dabei sein, der die Funkanalge bedient und beaufsichtigt wie von dir richtig geschrieben. Wenn der Schiffsführer keinen UBI hat darf er alleine nicht fahren. bei uns im Hafen ist ein Rentnerpaar. Er hat den Funkschein und sie den Führerschein. Laut deinen Aussagen dürften die beiden nicht mit ihrem Boot fahren (sie nicht, da sie keinen Funkschein hat und er nicht, da er keinen Führerschein hat). Zusammen waren sie aber schon in ganz Detuschland und Frankreich unterwegs und hatten auch schon einige Kontrollen. du hast den Regionalen Teil deutschland dazugehängt nicht das Handbuch Binnenfunk, das ist ein extra dokument mit 84 Seiten. http://www.ccr-zkr.org/files/documen..._pr_062013.pdf hier ist mal der Teil der für Mosel und Rhein zuständig ist. Hier steht auf seite 5 nichts von einer Hörpflicht auf dem Rhein, anders wie auf der Maas auf seite 6 zu sehen. ich hab ja die entsprechenden stellen oben schon ausgeschnitten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#152
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ich denke, dass es sehr von Revier und individueller Kenntnis des einzelnen WSP Beamten abhängt, wie gründlich die Kontrollen sind. Ich hatte diesen Sommer auf Berliner Gewässern drei Routinekontrollen (weil da so viele Sportboote geklaut werden wohl häufigere Kontrollen). Und IMMER bei verschiedenen Beamten das ganze Funkprogramm. Also UBI/Frequenzzuteilung und Mitführung des Handbuches Binnenschiffahrtsfunk. Sind hier irgendwie recht scharf gestellt beim Thema Funk. Macht da allerdings auch Sinn, da in der Innenstadt sehr, sehr viele Berufler mit Ausflugsdampfern unterwegs sind. Da wird es teilweise ganz schön eng. Einige Manöverabsprachen machen da ganz erheblich Sinn. Und wenn da Leute ohne Ahnung einfach so mitfunken würden wäre das Chaos echt perfekt. Also UBI und SRC machen m.E. schon Sinn.
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#153
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Zitat:
ich habs ja auf dem Laptop oder dem Handy gespeichert.
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#154
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bei den Kontrollen hatte ich das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk immer in Papierform dabei und habe das der WaschPo auch vorgelegt. Es gibt aber auch Meinungen, die ich gut teilen kann, dass es auch in Dateiform schnell aufrufbar reichen müsste. Ich habe mir zumindest vorgenommen, auf das 2014 er Papierupdate zu verzichten und mir aufs ipad die 2014´er Version zu speichern. Ich werde hier mal posten, was mir bei der ersten Kontrolle 2014 damit wiederfahren ist.....
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#155
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Zitat:
Ich habs noch nie gebraucht muss aber sagen, dass ich in den 10 Jahren die ich jetzt Boot fahre noch nie kontroliert wurde.
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#156
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Hallo!
Ja ich weiß, das der Thread alt ist und der Threadstarter schon eine Weile nicht mehr hier aktiv ist. Ich besitze neuerdings einen Funkscanner und bin gerade dabei, aus'm Internet die so interessantesten Frequenzen zu sammeln, huch! Dabei ist mir aufgefallen, dass für den CB-Funk auf diversen Frequenztabellen der Kanal 16 (27.155 MHz) als empfohlener Kanal für den Funkverkehr mit und zwischen Wasserfahrzeugen genannt wird. Ist das bekannt? Ich habe auch noch ein mobiles CB-Funkgerät und mein kleines Böötchen hat eine 12 Volt-Steckdose.... |
#157
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Zitat:
War das früher nicht der Trucker-Kanal ?? Hmm... ist auch schon ein paar Tage her dass ich CB im Auto hatte
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#158
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Das war und ist wohl der AM-Kanal 9 zumindest als Anrufkanal.
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M.f.G. harry |
#159
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Genau so ist es. ..und er wird nach wie vor genutzt (von deutschen Truckern).
Gruß, Jörg |
#160
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Hmmm....
"Isch atte gar keine AM" In Ösiland war das vor 20 Jahren nicht zu kriegen 4Watt 40Kanal FM....Fertisch
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#161
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CB 9 AM = An- und Notrufkanal (Trucker)
CB 19 FM = An- und Notrufkanal (Trucker/alte Walkie-Talkie und Babyfon) CB 5 AM = Boote (in Berlin soweit ich mich erinnern kann) Lang ist´s her. ;) Aktuell wird ja versucht PRM Kanal 8 (ohne Codierung), 446.09375 Mhz, für Boote als Standart durchzusetzen. PS: Evtl. Interessant: http://www.funkfrequenzen01.de
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Larson220 auf UHW mit PMR8 SeaDoo GSX (ohne Funk ) |
#162
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Zitat:
nur als Anmerkung. Gesicherte Frequenzen (Schiffsfunk, BOS-Funk,....) Mitzuhören ohne Berechtigung ist verboten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#163
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Ohne Funklizenz auf Sportbooten hat sich doch jetzt die s. g. PMR-Funkgemeinde auf Kanal 8-00 gefunden ... ich gehöre jetzt auch dazu, finde es gut und hoffe darauf, dass noch mehr mit machen ...
Verweis in der Suchfunktion "PMR" eine mehr als guter und interessanter Thread auf das noch mehr mit machen Lieben Gruß Dirk |
#164
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Moin,
1. da gibt´s doch gerade aktuell sowas von Lesestoff: https://www.boote-forum.de/showthrea...&highlight=PMR 2. Willy hat natürlich recht: das Abhören ist und bleibt verboten - in dem Fall aus Velbert konnten sie ihm nur nicht nachweisen dass er es konkret getan hatte (der Besitz eines (auch einschlägig programmierten) Scanners reicht halt nicht aus). Ansonsten bleibt es imho bei der Unterscheidung zwischen der Unterscheidung zwischen Spielzeug (oder der reinen Freizeitkommunikation nach Verabredung) und Bedarfsfunk.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON Geändert von Methusalix (10.11.2016 um 08:36 Uhr) Grund: EDIT: Dirk war schneller! (:-;) |
#165
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Ist das so? Was heißt "gesicherte Frequenz"? Und warum darf man dann ein Radio kaufen und verkaufen, mit dem man zumindest die Binnenfunkfrequenzen hören kann?
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#166
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Zitat:
Springmesser gibt es frei zu kaufen. Gilt als Verbotenen Waffe. Nur mal so als Beispiel. Wenn du damit in der Öffentlichkeit erwischt wirst hagelt es eine Anzeige. Schiffsfunk und die Frequenzen zählen zu einem geschlossenen Verkehrskreis. an diesem Funk darf nur Teilnehmen (Hören und Sprechen) der über eine Funklizenz für diesen Verkehrskreis verfügt. Das gleiche gilt für BOS-Funk.
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#167
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nur ein anderes Beispiel.
Es gibt im Zubehörmarkt Funkgeräte für Seefunk und Binnenfunk im freien Verkauf. Sogar bei der Bundesnetzagentur darfst du es anmelden. die Benutzung ist aber ohne Entsprechenden Schein verboten. Nach deiner Frage dürfte man es ja ohne Nachweis einer entsprechenden Lizenz nicht mal kaufen.. geschweigen den anmelden.
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#168
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Nein, nach meiner Frage wäre eine Quelle angebracht gewesen. In Deutschland gilt nämlich der Grundsatz, dass das, was nicht verboten ist, erlaubt ist. Es muss also irgendwo eindeutig stehen "zuhören ist nicht erlaubt". Ich finde aber überall nur "senden ist nicht erlaubt".
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#169
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Man könnte das auch anders formulieren:
Du behauptest, reines Hören mit einem Gerät, dass nicht irgendwo angemeldet werden und für das keine Nutzungsgenehmigung erteilt werden muss, ist verboten. Ich behaupte, reines Hören mit einem Gerät, dass nicht irgendwo angemeldet werden und für das keine Nutzungsgenehmigung erteilt werden muss, ist erlaubt. Den Nachweis kannst in beiden Fällen nur du führen |
#170
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na dann will ich das auch beantworten
Telekomunikationsgesetz Abschnitt 7 ab §88ff. https://www.gesetze-im-internet.de/b...004/gesamt.pdf in §90 wird explizit auf das Verbot von Scannern eingegangen Zitat: ...Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.... Da ich realtiv viel im BOS-Funk funke wurde dies im Lehrgang genauestens angesprochen.
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#171
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Ein interessanter Hinweis, der allerdings Billi gleich widerlegt. Da steht nämlich zum einen, dass es verboten ist "sonstige Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen". Also mal abgesehen davon, dass ein Empfangsgerät für Funkfrequenzen kein Gerät ist, das seiner "Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet" ist, dürfte ein solches Radio also weder beworben noch verkauft werden.
Beide Zitate sind aus §90. Und das bezieht sich ganz offensichtlich auf Wanzen o.ä., nicht auf Radios. |
#172
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§88 gibt nichts her, §89 schon eher:
"Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden." Hervorhebung durch mich. Von Radio, also reinem Empfangsgerät, steht da immer noch nichts. |
#173
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Zitat:
Die Diskussion wurde hier ja auch schon öfters geführt.....
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#174
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Guter Hinweis. Wo ist festgelegt, welche Frequenzen ein Radio "haben" darf? Und weshalb - ich komme auf meine Frage von vorhin zurück - darf ein Radio, mit dem man (zumindest) Binnenschiffffahrtsfunk hören kann, beworben und verkauft werden? Fiele es unter §90, dürfte es ja nicht ...
Dein Hinweis, dass Funkanlagen verkauft werden dürfen ist nicht zielführend. Für die gibt es eine Vorschrift, die die Benutzung eindeutig regelt. Dass diese Diskussion schon öfter geführt wurde, weiß ich. Aber mir ist es bisher nicht gelungen in einer dieser Diskussionen einen Beleg für deine Behauptung zu finden. |
#175
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Zitat:
https://www.easyais.com/wp-content/u...bt_tabelle.jpg Also zwischen 87,5 und 108 MHz ist Radio und daher springt dein Radio spätestens beim erreichen der 108Mhz wieder vor auf die 87,5
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