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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#151
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Wirf einfach Google an, suche nach GMDSS SEA Area und lies Dich schlau - ich bin es nun leid. Jetzt greift die Erkenntnis von jannie
Zitat:
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Gruß Ludwig
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#152
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na ja, das ändert sich da auch schon mal etwas, ist aber auch egal. Die allermeisten der Spotbootkapitäne brauchen halt kein Funkzeugnis, sondern nur die Zulassung des Gerätes, ohne das da Panik ausbricht. http://wireless.fcc.gov/commoperator....htm?job=wncol Nur da gings mir nicht so sehr drum, aber das stand schon in den ersten Sätzen meines Beitrages. Und Was "deutschtypische Vorschriften" sind, will ich gar nicht so genau wissen. gruesse Hanse |
#153
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Gruß Ludwig |
#154
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jannie,
you need a commercial Radio Operatator License if you sail to foreign ports! Solange Du in USA bleibst - willst Du das adaptieren? Solange Du in D bleibst? Global heißt übrigens International oder Global also Weltweit (besser wäre Erdweit). Kein Mensch zwingt Dich ein DSC Gerät zu haben (werden halt neu nicht mehr zugelassen). Zitat:
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Gruß Ludwig |
#155
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Moin,
ok, so richtig Zusatznutzen bringt das hier nicht mehr. Und mich betrifft das eh nicht, ich habe die Funkscheine incl. GmdSS für VHF, das langt, den Rest muss die EPIRB erledigen. gruesse Hanse |
#156
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![]() Zitat:
Mehr als bis zu 2 Jahre Haft oder Geldstrafe in unbegrenzter Höhe? In Deutschland ist Schwarzfunken nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 Absatz 1 Nr. 5 der Schiffssicherheitsverordnung, und keine Straftat wie in UK. Die Höhe des Bußgeldes legt die WSD Nord als zuständige Verwaltungsbehörde fest. Die Obergrenze sind dabei 50.000 Euro. Ein solcher Betrag dürfte aber nur bei einem ungewöhnlich hartnäckigen Wiederholungstäter festgesetzt werden. Bei einem Ersttäter würde ich von 150 bis maximal 300 Euro ausgehen. Garantieren kann ich das aber nicht. |
#157
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Global und international kannst Du machen, was Du willst. Das sind hoheitsfreie Gebiete und da gelten keine nationalen Vorschriften. Weder für Führer- noch für Funkscheine. Wenn Du in ein fremdes Hoheitsgebiet einfährst, gelten erst mal dort die nationalen Vorschriften. In einer Demokratie parlamentarisch beschlossen, in Diktaturen gegebenenfalls durch Ukase des Chefs geregelt. Natürlich kann es sein, daß die jeweilige Nationalhoheit die "internationalen" Erlaubnisse anderer Länder anerkennt. Sie muß es aber nicht.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#158
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![]() Mir persönlich wären 50 Euro Strafe schon zuviel, die investiere ich lieber in Bier ![]()
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Gruß Karsten Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch) |
#159
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![]() Gilt übrigens für alle "Missetaten" auf hoher See. Extra um diesen rechtsfreien Raum zu regeln und damit die Seefahrt sicherer und für alle Nationen gleiche Rechtsstandards zu definieren - zumindest theoretisch - wurde die IMO von der UN ins Leben gerufen.
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Gruß Karsten Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch) |
#160
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#161
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Wahrscheinlich haben dann die somalischen Freibeuter alle Führer- und Funkscheine. Bisher gab es noch keine diesbezüglichen Prozesse. ![]() Vielleicht weil es zwar internationale Seegerichte gibt, die aber alle in nationalen Hoheitsgebieten stationiert sind. Deren Urteile sind wiederum nur für diejenigen verbindlich, die sie anerkennen. Bisher gibt es aber eben keine internationale Polizei, die Dich erstens Ihnen zuführt und zweitens deren Urteile im internationalen Raum auch durchsetzt. ![]()
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#162
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Zitat von hansenloewe
![]() 150- 300 Euro Strafe wäre ja schon die Höhe des finanziellen Aufwandes zum Erlangen des SRC ![]() Interessante Theorie, dann dürfte das Nichtanmelden der Funke ja nur € 130 Strafe einbringen statt der kolportierten "bis € 50.000" ![]() P.S.: Meine ist angemeldet.
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Gruss Vestus |
#163
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@Ludowica
Zum einen verstehe ich nicht, wie du auf die Idee kommst, ich habe Angst, zum anderen widersprichst du dir, wenn du erst so tust, als müsse man nie etwas neu machen und dann schreibst, wann du was neu machen musst oder auf neue Technik - analog neuer Technik im Automobil - umsteigen willst. Rhetorik macht Spaß. Dem, der es kann. |
#164
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Um das an einem Beispiel aus einem anderen Umfeld zu verdeutlichen: Ein Gastwirt hält die Sperrstunde nicht ein. 1. Mal erwischt: 20 Euro 2. Mal erwischt: 1000 Euro 3. Mal erwischt: Die Konzession ist weg. Bußgelder für Ersttäter haben in Deutschland mehr die Funktion einer Warnung. Die 50.000 Euro sind die gesetzliche Obergrenze. Solche Bußgelder werden bei unbelehrbaren Wiederholungstätern verhängt. In anderen Ländern sieht das nicht so lustig aus. In UK ist Schwarzfunken eine Straftat und wird entsprechend hart geahndet. Um eine Idee davon zu geben: In der letzten Ausgabe "Wavelength", das ist das Mitteilungsblatt der RYA für Trainingcenter und Instructoren, werden 2 Fälle genannt, in denen für den (kommerziellen) Betrieb von Segelyachten außerhalb des zertifizierten Bereichs Strafen von 16.000 und 17.000 Pfund verhängt wurden. Bei Ersttätern! Die beiden Segelschulen hatten Yachten, die für Küstenfahrt zertifiziert waren, offshore eingesetzt. Die Anerkennung als RYA-Center war in beiden Fällen auch futsch. Gemessen daran ist Deutschland extrem nett zu Gestzesbrechern.
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#165
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![]() Zitat:
Ich hatte auch niemals das Gegenteil behauptet. |
#166
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#165 Beiträge....ich bin schon beim LRC...
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#167
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Sorry ,hatte Deinen Beitrag so interpretiert, dass Dir etwas über die Prüpfungsinhalte unklar war.
Sei so gut und denk Dir bitte ein neues Witzchen aus, evtl. findet sich ja mal ein nicht ganz so schwaches Exemplar, das auch noch in der dritten Variante nicht besser geworden ist aber dafür die kritisierte Diskussion nicht um tatsächlich überflüssiges bereichert.
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Gruß Kai |
#168
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![]() Zitat:
ZUSATZprüfung für GMDSS hatte ich geschrieben. Wenn ein Pilot eine 737 fliegt, braucht er auch eine Zusatzprüfung für einen Learjet wenn er den fliegen will. Um Rhetorik zu beherrschen muß man erst einmal seine Empfangsmodus optimieren, sonst kann man nicht schnell und gezielt reagieren. Wiederkäuen von immer wieder denselben einsprüchen ist hingegen ..., naja lassen wir das.
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Gruß Ludwig
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#169
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Wo kann ich die wichtigsten Funksprüche lernen, und Regeln, bis ich nae. Winter den Schein kaufe
![]() Keine Sprueche jetzt, denn ich mach ja den Schein. Die Quetsche besorg ich vorab ... Haarliche Gruesse HEF!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#170
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Meine Unterlagen sind zu alt aber evtl. hat hier ja jemand noch seine Schulungsunterlagen die er Dir zukommen lassen kann.
Und ziemlich viel von Vorschrift bis "Gesprächsaufbau" mit Beispielen ((Achtung nur Binnenfunk)) kannst Du Dir mit dem Handbuch Binnenschiffahrtsfunk als Basis aneignen...sehr trockene Basis. Lässt sich auch runterlagen z.B. http://www.wsv.de/fvt/handbuch/index.html Du brauchst für den Grundstock nur den allgemeinen Teil. Seefunk s.o. hat evtl. noch wer rumfliegen. Allerlei auch hier http://www.nautik-funk-berlin.de/Download.htm
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Gruß Kai
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#171
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Ralf,
schau bei Tim Köster: http://www.tim-koester.de/ Der hat Trainer für UBI und SRC. Free und gut ![]()
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Beste Grüße John
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#172
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ladt dir die Fragebogen beim MYCG kostenlos runter
http://www.mycg.de/Schulung.html
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#173
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Eben, Ludo, neu machen. Oder ist die Zusatzprüfung nicht neu? Gebraucht? Was für eine Zusatzprüfung musstest du machen um ein Airbag-Auto fahren zu dürfen? Und für das ABS?
Es ist doch genau wie ich schrieb: du darfst die neue Technik nicht benutzen, wenn du keine neue Prüfung machst. Ob es eine Zusatzprüfung ist, spielt keine Rolle. Ohne neue Prüfung keine neue Technik.
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#174
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Hallo Ralf,
ich habe mir so ein Büchlein für den ganz schmalen Taler bei Amazon besorgt. ISBN hab´ich grad nicht bei der Hand. Schau doch mal bei den einschlägigen Versendern rein, die haben die Bücher auch. Viele Grüße Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#175
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![]() Zitat:
Irgendwie, hab ich den Eindruck, suchst Du einen zum Streiten ![]() Ein letztes mal damit sogar Du es verstehen kannst. UKW ohne GMDSS und UKW mit GMDSS ist wie PKW und LKW fahren und da brauchst sogar Du einen Extra Schein. Die Zusatzprüfung hat damals ausschließlich die neu hinzugekommenen Funktionen umfasst. Keine alte Geräteprüfung kein sonstiger SchnickSchnack. GMDSS umfasst einiges mehr als nur UKW oder GW Funk und setzte neue Regeln für das Verfahren bei Seenotfällen fest. Da eine Fehlauslösung einer EPIRB oder eine Fehlauslösung eines UKW Alarms ganz klare Regeln für die Auflösung des Fehlalarms oder die Durchführung des Notverkehrs hat, die es so mangels DSC vorher nicht gab und nicht geben konnte. Heute bekommst Du nur noch Binnen ein nicht DSC fähiges Gerät zugelassen als Seefunkgerät MUSST Du ein DSC Gerät haben und einen entsprechenden Nachweis. Zu Diskutieren gibt es darüber gar nichts!
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Gruß Ludwig |
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