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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #151  
Alt 13.05.2011, 15:47
Ludowica Ludowica ist offline
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Wirf einfach Google an, suche nach GMDSS SEA Area und lies Dich schlau - ich bin es nun leid. Jetzt greift die Erkenntnis von jannie
Zitat:
Zitat von jannie
1. die Menschheit, auch die Bootfahrende, ist doch sehr kreativ, wenn es darum geht, sich Argumente auszudenken, die einen vor jeder, auch noch so kleinen Anstrengung, schützen können.Der Aufwand dabei darf ruhig grösser sein, als die kleine Anstrengung (einen Funkschein machen) selber ist. Besonders beliebt sind dabei gut klingende, revolutionäre oder sehr plausible Ausreden. Und wehe, die angedrohten Strafen sind nicht hoch genug oder es wird nicht dauernd kontrolliert. Dann kann man machen, was man will.
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  #152  
Alt 13.05.2011, 15:50
Benutzerbild von jannie
jannie jannie ist offline
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
........
janny,

die Ausnahmeregelung USA gilt "nur" in den coastal waters. Wer außerhalb dieser Zone am Seefunk teilnehmen will brauch eben auch ein Zeugnis.

Am Ende ist es wirklich witzlos das zu diskutieren, es sind Vorschriften, die nicht deutschtypisch sind. ....
Moin,
na ja, das ändert sich da auch schon mal etwas, ist aber auch egal. Die allermeisten der Spotbootkapitäne brauchen halt kein Funkzeugnis, sondern nur die Zulassung des Gerätes, ohne das da Panik ausbricht. http://wireless.fcc.gov/commoperator....htm?job=wncol Nur da gings mir nicht so sehr drum, aber das stand schon in den ersten Sätzen meines Beitrages. Und Was "deutschtypische Vorschriften" sind, will ich gar nicht so genau wissen.
gruesse
Hanse
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  #153  
Alt 13.05.2011, 15:51
Ludowica Ludowica ist offline
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Zitat:
Zitat von seefunker Beitrag anzeigen
Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst - den Begriff LRC gabs da in D noch nicht - umfasste sehr wohl auch den Funkdienst auf Kurzwelle. Wie hätten sonst die ganzen Kümos, die Anfang der 80'er weltweit umherfuhren, sonst mit Norddeich Radio kommunizieren können ???
Aber für dies und anderes können wir mal einen extra Thread über Seefunkgeschichte aufmachen.

Ich habe es hier im Forum schonmal geschrieben:
Ich besitze ein Allgemeines Seefunkzeugnis - damit darf ich halt keine Geräte bedienen, die heute zum GMDSS-Spektrum gehören.
Aber mein kürzlich NEU angemeldetes Seefunkgerät OHNE DSC sehr wohl. Und mir reicht das auch.
Da ich aber evt. auch mal das Boot eines Kollegen fahren darf, werde ich, wenns draussen wieder kalt und ungemütlich wird, halt doch mal
das SRC oder LRC machen.
Danke, dann darf ich auch Kurzwelle und hatte es vergessen. Das LRC Upgrade hab ich aus erwähnten Gründen nicht gemacht - keine Geräte verfügbar... So hab ich das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis mit GMDSS gemacht als Zusatzprüfung halt. Das ist dann heute das SRC.
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Gruß Ludwig
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  #154  
Alt 13.05.2011, 15:58
Ludowica Ludowica ist offline
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jannie,

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Solange Du in USA bleibst - willst Du das adaptieren? Solange Du in D bleibst?

Global heißt übrigens International oder Global also Weltweit (besser wäre Erdweit).

Kein Mensch zwingt Dich ein DSC Gerät zu haben (werden halt neu nicht mehr zugelassen).

Zitat:
Zitat von jannie
1. die Menschheit, auch die Bootfahrende, ist doch sehr kreativ, wenn es darum geht, sich Argumente auszudenken, die einen vor jeder, auch noch so kleinen Anstrengung, schützen können.Der Aufwand dabei darf ruhig grösser sein, als die kleine Anstrengung (einen Funkschein machen) selber ist. Besonders beliebt sind dabei gut klingende, revolutionäre oder sehr plausible Ausreden. Und wehe, die angedrohten Strafen sind nicht hoch genug oder es wird nicht dauernd kontrolliert. Dann kann man machen, was man will.
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  #155  
Alt 13.05.2011, 16:09
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jannie jannie ist offline
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Moin,
ok, so richtig Zusatznutzen bringt das hier nicht mehr. Und mich betrifft das eh nicht, ich habe die Funkscheine incl. GmdSS für VHF, das langt, den Rest muss die EPIRB erledigen.
gruesse
Hanse
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  #156  
Alt 13.05.2011, 16:47
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von mirco Beitrag anzeigen
Bezieht sich aber nur auf UK oder?
In Deutschland ists gemäss meinem Link weiter vorn im Thread immernoch mehr.

Mehr als bis zu 2 Jahre Haft oder Geldstrafe in unbegrenzter Höhe?
In Deutschland ist Schwarzfunken nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 Absatz 1 Nr. 5 der Schiffssicherheitsverordnung, und keine Straftat wie in UK. Die Höhe des Bußgeldes legt die WSD Nord als zuständige Verwaltungsbehörde fest. Die Obergrenze sind dabei 50.000 Euro. Ein solcher Betrag dürfte aber nur bei einem ungewöhnlich hartnäckigen Wiederholungstäter festgesetzt werden. Bei einem Ersttäter würde ich von 150 bis maximal 300 Euro ausgehen. Garantieren kann ich das aber nicht.
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  #157  
Alt 13.05.2011, 17:27
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von Ludowica Beitrag anzeigen
jannie,

you need a commercial Radio Operatator License if you sail to foreign ports!

Solange Du in USA bleibst - willst Du das adaptieren? Solange Du in D bleibst?

Global heißt übrigens International oder Global also Weltweit (besser wäre Erdweit).

Kein Mensch zwingt Dich ein DSC Gerät zu haben (werden halt neu nicht mehr zugelassen).

Global und international kannst Du machen, was Du willst.

Das sind hoheitsfreie Gebiete und da gelten keine nationalen Vorschriften. Weder für Führer- noch für Funkscheine.

Wenn Du in ein fremdes Hoheitsgebiet einfährst, gelten erst mal dort die nationalen Vorschriften. In einer Demokratie parlamentarisch beschlossen, in Diktaturen gegebenenfalls durch Ukase des Chefs geregelt.

Natürlich kann es sein, daß die jeweilige Nationalhoheit die "internationalen" Erlaubnisse anderer Länder anerkennt. Sie muß es aber nicht.
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Beste Grüße - Hans

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  #158  
Alt 13.05.2011, 17:33
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Mehr als bis zu 2 Jahre Haft oder Geldstrafe in unbegrenzter Höhe?
In Deutschland ist Schwarzfunken nur eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 Absatz 1 Nr. 5 der Schiffssicherheitsverordnung, und keine Straftat wie in UK. Die Höhe des Bußgeldes legt die WSD Nord als zuständige Verwaltungsbehörde fest. Die Obergrenze sind dabei 50.000 Euro. Ein solcher Betrag dürfte aber nur bei einem ungewöhnlich hartnäckigen Wiederholungstäter festgesetzt werden. Bei einem Ersttäter würde ich von 150 bis maximal 300 Euro ausgehen. Garantieren kann ich das aber nicht.
150- 300 Euro Strafe wäre ja schon die Höhe des finanziellen Aufwandes zum Erlangen des SRC............
Mir persönlich wären 50 Euro Strafe schon zuviel, die investiere ich lieber in Bier....
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Gruß Karsten
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  #159  
Alt 13.05.2011, 17:40
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Global und international kannst Du machen, was Du willst.

Das sind hoheitsfreie Gebiete und da gelten keine nationalen Vorschriften. Weder für Führer- noch für Funkscheine.

Wenn Du in ein fremdes Hoheitsgebiet einfährst, gelten erst mal dort die nationalen Vorschriften. In einer Demokratie parlamentarisch beschlossen, in Diktaturen gegebenenfalls durch Ukase des Chefs geregelt.

Natürlich kann es sein, daß die jeweilige Nationalhoheit die "internationalen" Erlaubnisse anderer Länder anerkennt. Sie muß es aber nicht.
Wenn du auf hoher See, also in internationalen Gewässern, aufgrund Nichtkenntnisse, Fehlbedienung und Sonstiges den Funkverkehr so störst, dass nachweislich Schaden entstanden ist und du nachweislich der Verursacher bist, findest Du dich ganz schnell vor einem internationalen Seegericht wieder.

Gilt übrigens für alle "Missetaten" auf hoher See.

Extra um diesen rechtsfreien Raum zu regeln und damit die Seefahrt sicherer und für alle Nationen gleiche Rechtsstandards zu definieren - zumindest theoretisch - wurde die IMO von der UN ins Leben gerufen.
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Gruß Karsten
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  #160  
Alt 13.05.2011, 17:46
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
150- 300 Euro Strafe wäre ja schon die Höhe des finanziellen Aufwandes zum Erlangen des SRC............
Genau daran orientieren sich die Bußgelder.
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  #161  
Alt 13.05.2011, 17:58
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Zitat:
Zitat von hansenloewe Beitrag anzeigen
Wenn du auf hoher See, also in internationalen Gewässern, aufgrund Nichtkenntnisse, Fehlbedienung und Sonstiges den Funkverkehr so störst, dass nachweislich Schaden entstanden ist und du nachweislich der Verursacher bist, findest Du dich ganz schnell vor einem internationalen Seegericht wieder.

Gilt übrigens für alle "Missetaten" auf hoher See.

Extra um diesen rechtsfreien Raum zu regeln und damit die Seefahrt sicherer und für alle Nationen gleiche Rechtsstandards zu definieren - zumindest theoretisch - wurde die IMO von der UN ins Leben gerufen.
Das ist die Theorie.

Wahrscheinlich haben dann die somalischen Freibeuter alle Führer- und Funkscheine.


Bisher gab es noch keine diesbezüglichen Prozesse.

Vielleicht weil es zwar internationale Seegerichte gibt, die aber alle in nationalen Hoheitsgebieten stationiert sind.

Deren Urteile sind wiederum nur für diejenigen verbindlich, die sie anerkennen.

Bisher gibt es aber eben keine internationale Polizei, die Dich erstens Ihnen zuführt und zweitens deren Urteile im internationalen Raum auch durchsetzt.
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  #162  
Alt 13.05.2011, 18:30
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vestus vestus ist offline
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Zitat von hansenloewe
150- 300 Euro Strafe wäre ja schon die Höhe des finanziellen Aufwandes zum Erlangen des SRC............


Zitat:
Zitat von Rheinsegler Beitrag anzeigen
Genau daran orientieren sich die Bußgelder.
Interessante Theorie, dann dürfte das Nichtanmelden der Funke ja nur € 130 Strafe einbringen statt der kolportierten "bis € 50.000".

P.S.: Meine ist angemeldet.
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Gruss Vestus
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  #163  
Alt 13.05.2011, 18:37
Wohnbusfahrer
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@Ludowica
Zum einen verstehe ich nicht, wie du auf die Idee kommst, ich habe Angst, zum anderen widersprichst du dir, wenn du erst so tust, als müsse man nie etwas neu machen und dann schreibst, wann du was neu machen musst oder auf neue Technik - analog neuer Technik im Automobil - umsteigen willst.
Rhetorik macht Spaß. Dem, der es kann.
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  #164  
Alt 13.05.2011, 19:27
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Interessante Theorie, dann dürfte das Nichtanmelden der Funke ja nur € 130 Strafe einbringen statt der kolportierten "bis € 50.000".
Genau so läuft das aber. Die 50.000 sind die gesetzliche Obergrenze. Bei Ersttätern wird ein vergleichsweise niedriges Bußgeld angesetzt. Das orientiert sich typischerweise am erzielten wirtschaftlichen Vorteil.

Um das an einem Beispiel aus einem anderen Umfeld zu verdeutlichen:

Ein Gastwirt hält die Sperrstunde nicht ein.

1. Mal erwischt: 20 Euro
2. Mal erwischt: 1000 Euro
3. Mal erwischt: Die Konzession ist weg.

Bußgelder für Ersttäter haben in Deutschland mehr die Funktion einer Warnung. Die 50.000 Euro sind die gesetzliche Obergrenze. Solche Bußgelder werden bei unbelehrbaren Wiederholungstätern verhängt.

In anderen Ländern sieht das nicht so lustig aus. In UK ist Schwarzfunken eine Straftat und wird entsprechend hart geahndet. Um eine Idee davon zu geben: In der letzten Ausgabe "Wavelength", das ist das Mitteilungsblatt der RYA für Trainingcenter und Instructoren, werden 2 Fälle genannt, in denen für den (kommerziellen) Betrieb von Segelyachten außerhalb des zertifizierten Bereichs Strafen von 16.000 und 17.000 Pfund verhängt wurden. Bei Ersttätern! Die beiden Segelschulen hatten Yachten, die für Küstenfahrt zertifiziert waren, offshore eingesetzt. Die Anerkennung als RYA-Center war in beiden Fällen auch futsch. Gemessen daran ist Deutschland extrem nett zu Gestzesbrechern.
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  #165  
Alt 17.05.2011, 07:47
mirco mirco ist offline
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Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Hallo Micro, Nachweis über Funkgesprächsabläufe im GMDSS , Mayday,Panpan, Securite etc. musst Du durchaus für SRC erbringen.
D.h. es wird schon Wert auf spezielle nautische Belange gelegt.

Allerdings gibt es auch eben den "üblichen" Pulk an Fragen die mit der Alltagsroutine kaum zu tun haben.

Die technische Abteilung ist da mehr oder weniger auf das DSC Programmieren und am Squelch kurbeln beschränkt bzw. bei der Prüfung wird ein praktisches Beispiel durchgespielt.

Ich hatte auch niemals das Gegenteil behauptet.
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  #166  
Alt 17.05.2011, 07:53
Benutzerbild von dagmarg
dagmarg dagmarg ist offline
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#165 Beiträge....ich bin schon beim LRC...
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  #167  
Alt 17.05.2011, 09:27
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KaiB KaiB ist offline
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Zitat:
Zitat von mirco Beitrag anzeigen
Ich hatte auch niemals das Gegenteil behauptet.
Sorry ,hatte Deinen Beitrag so interpretiert, dass Dir etwas über die Prüpfungsinhalte unklar war.

Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
#165 Beiträge....ich bin schon beim LRC...
Sei so gut und denk Dir bitte ein neues Witzchen aus, evtl. findet sich ja mal ein nicht ganz so schwaches Exemplar, das auch noch in der dritten Variante nicht besser geworden ist aber dafür die kritisierte Diskussion nicht um tatsächlich überflüssiges bereichert.
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Gruß
Kai
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  #168  
Alt 17.05.2011, 15:32
Ludowica Ludowica ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
@Ludowica
Zum einen verstehe ich nicht, wie du auf die Idee kommst, ich habe Angst, zum anderen widersprichst du dir, wenn du erst so tust, als müsse man nie etwas neu machen und dann schreibst, wann du was neu machen musst oder auf neue Technik - analog neuer Technik im Automobil - umsteigen willst.
Rhetorik macht Spaß. Dem, der es kann.
Lass es einfach sein...

ZUSATZprüfung für GMDSS hatte ich geschrieben. Wenn ein Pilot eine 737 fliegt, braucht er auch eine Zusatzprüfung für einen Learjet wenn er den fliegen will.

Um Rhetorik zu beherrschen muß man erst einmal seine Empfangsmodus optimieren, sonst kann man nicht schnell und gezielt reagieren.

Wiederkäuen von immer wieder denselben einsprüchen ist hingegen ..., naja lassen wir das.
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  #169  
Alt 17.05.2011, 16:39
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Wo kann ich die wichtigsten Funksprüche lernen, und Regeln, bis ich nae. Winter den Schein kaufe

Keine Sprueche jetzt, denn ich mach ja den Schein. Die Quetsche besorg ich vorab ...


Haarliche Gruesse
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  #170  
Alt 17.05.2011, 16:48
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Meine Unterlagen sind zu alt aber evtl. hat hier ja jemand noch seine Schulungsunterlagen die er Dir zukommen lassen kann.

Und ziemlich viel von Vorschrift bis "Gesprächsaufbau" mit Beispielen ((Achtung nur Binnenfunk)) kannst Du Dir mit dem Handbuch Binnenschiffahrtsfunk als Basis aneignen...sehr trockene Basis.
Lässt sich auch runterlagen z.B. http://www.wsv.de/fvt/handbuch/index.html

Du brauchst für den Grundstock nur den allgemeinen Teil.

Seefunk s.o. hat evtl. noch wer rumfliegen.

Allerlei auch hier http://www.nautik-funk-berlin.de/Download.htm
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Gruß
Kai
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  #171  
Alt 17.05.2011, 16:48
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Ralf,

schau bei Tim Köster: http://www.tim-koester.de/

Der hat Trainer für UBI und SRC. Free und gut
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Beste Grüße

John
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  #172  
Alt 17.05.2011, 16:57
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billi billi ist offline
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ladt dir die Fragebogen beim MYCG kostenlos runter
http://www.mycg.de/Schulung.html
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #173  
Alt 17.05.2011, 17:46
Wohnbusfahrer
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Eben, Ludo, neu machen. Oder ist die Zusatzprüfung nicht neu? Gebraucht? Was für eine Zusatzprüfung musstest du machen um ein Airbag-Auto fahren zu dürfen? Und für das ABS?
Es ist doch genau wie ich schrieb: du darfst die neue Technik nicht benutzen, wenn du keine neue Prüfung machst. Ob es eine Zusatzprüfung ist, spielt keine Rolle. Ohne neue Prüfung keine neue Technik.
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  #174  
Alt 18.05.2011, 11:57
Silberlocke Silberlocke ist offline
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Hallo Ralf,
ich habe mir so ein Büchlein für den ganz schmalen Taler bei Amazon besorgt. ISBN hab´ich grad nicht bei der Hand. Schau doch mal bei den einschlägigen Versendern rein, die haben die Bücher auch.
Viele Grüße
Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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  #175  
Alt 18.05.2011, 19:05
Ludowica Ludowica ist offline
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Zitat:
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Eben, Ludo, neu machen. Oder ist die Zusatzprüfung nicht neu? Gebraucht? Was für eine Zusatzprüfung musstest du machen um ein Airbag-Auto fahren zu dürfen? Und für das ABS?
Es ist doch genau wie ich schrieb: du darfst die neue Technik nicht benutzen, wenn du keine neue Prüfung machst. Ob es eine Zusatzprüfung ist, spielt keine Rolle. Ohne neue Prüfung keine neue Technik.

Irgendwie, hab ich den Eindruck, suchst Du einen zum Streiten .

Ein letztes mal damit sogar Du es verstehen kannst.

UKW ohne GMDSS und UKW mit GMDSS ist wie PKW und LKW fahren und da brauchst sogar Du einen Extra Schein.

Die Zusatzprüfung hat damals ausschließlich die neu hinzugekommenen Funktionen umfasst. Keine alte Geräteprüfung kein sonstiger SchnickSchnack.

GMDSS umfasst einiges mehr als nur UKW oder GW Funk und setzte neue Regeln für das Verfahren bei Seenotfällen fest. Da eine Fehlauslösung einer EPIRB oder eine Fehlauslösung eines UKW Alarms ganz klare Regeln für die Auflösung des Fehlalarms oder die Durchführung des Notverkehrs hat, die es so mangels DSC vorher nicht gab und nicht geben konnte.

Heute bekommst Du nur noch Binnen ein nicht DSC fähiges Gerät zugelassen als Seefunkgerät MUSST Du ein DSC Gerät haben und einen entsprechenden Nachweis.

Zu Diskutieren gibt es darüber gar nichts!
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Gruß Ludwig
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