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  #126  
Alt 02.12.2016, 11:19
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Bin mal gespannt was die Charterbootlobby dazu sagt.
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  #127  
Alt 02.12.2016, 11:22
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  #128  
Alt 02.12.2016, 11:27
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Bis jetzt: NIX!!!
Dann sollte man die mal drauf aufmerksam mache, dass es in Zukunft für Ihre Boote in Berlin keine Anlegemöglichkeiten mehr geben wird. und sie damit Ihre Kunden Verlieren.
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  #129  
Alt 02.12.2016, 11:31
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Ich habe den Passus in meinem Schreiben nochmal angepasst (nach Hinweis von Frank ):

5.
Es dürfen keine Autoreifen als Fender verwendet werden.
Hierzu meine Stellungnahme:
Es handelt sich meines Erachtens hier um eine willkürliche Auflage. Das Befestigen von Autoreifen am Steg mag durch Sie noch zu unterbinden sein, aber auf welcher rechtlichen Grundlage wollen Sie das Nutzen von Autoreifen am Boot als Fender verhindern? Es gibt disbezüglich keine bekannten Vorschriften zur Ausrüstung für Kleinfahrzeuge in Deutschland. Genauso gut könnten sie auch rosafarbene Fender untersagen. Eine Belastung des Allgemeinwohls durch Autoreifenfender kann ich nicht erkennen.
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  #130  
Alt 02.12.2016, 12:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann sollte man die mal drauf aufmerksam mache, dass es in Zukunft für Ihre Boote in Berlin keine Anlegemöglichkeiten mehr geben wird. und sie damit Ihre Kunden Verlieren.
Hab mir mal die Mühe gemahct und einen der Vercharterer angeschrieben.

bin mal gespannt ob ich Antwort bekomme.
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  #131  
Alt 02.12.2016, 12:23
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Zitat:
Zitat von Billi
Hab mir mal die Mühe gemahct und einen der Vercharterer angeschrieben.
bin mal gespannt ob ich Antwort bekomme.
Gut so. Und ich habe dem Wirtschaftsverband Wassersport e.V. eine Mail geschrieben.
Im Vorstand sitzen unter anderem Herr Ingo Gersbeck, Herr Armin Burchardi, Herr Frank Riegel ... alles bekante Leute hier im Revier.
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  #132  
Alt 02.12.2016, 12:51
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach sollten wir uns gerade in solchen Fällen von Behördenwillkür als Sportbootfahrer nicht auseinander dividieren lassen sondern geschlossen und solidarisch auftreten!
Auch wenn ich seine Reaktion verstehen kann, tut aber genau das auch der Vorstand des Spandauer Yacht Clubs nicht - er bringt sich nur weg von den Hausbootbewohnern aus der Schusslinie (siehe vorletzter Absatz).

Grüße
Tycho
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  #133  
Alt 02.12.2016, 13:11
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Ich dachte ja nur, dass die Fehlerchen nicht dutzende mal kopiert werden ...
Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Lutz, und inhaltlich?
Hast du da vielleicht auch noch Hinweise?
Die Auflage keine Autoreifen als Fender verwenden zu dürfen haben wir seitens des WSA. Auf Nachfrage erklärte man uns, dass die Autoreifen weder schwimmen noch untergehen, dadurch schwer zu sehen sind und wenn sie in die Schrauben der Berufsschifffahrt geraten sich der Draht um Propeller und Welle wickelt und nur mit großem Aufwand wieder zu entfernen ist.

Da ich aber Autoreifen als Fender wegen der schwarzen Streifen am Rumpf nicht wirklich mag, stört mich eine deratige Auflage auch nicht.

Daher würde ich Hernn Pipper sogar mitteilen, dass dies die (für mich) einzige verständliche und nachvollziehbare Auflage ist.

Ich werde beide Musterschreiben im Verein publik machen, favorisiere aber den von Dir, Klaus.

Gruß Lutz
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  #134  
Alt 02.12.2016, 13:24
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Ich hab dies jetzt auch mal bei unserem Verein kundgetan und über einen kleinen Umweg (Landesjugendleiterin) mal angefragt ob unser Landesverband davon Kenntnis hat.

Hier haben wir mit den Landesverbänden, DMYV, DSV und den Vercharterern wohl die Beste Lobby um dagegen vorzugehen.
Jetzt betrifft es noch einen Kleinen CLub in Berlin.
Bald alle.

zum THema LKW und Parkplätze (wie ja in einer Stellungnahme zu lesen war als Vergleich)

Ein befreundeter Spediteur (Vereinsmitglied bei uns)
In Brüssel wird angedacht, das das schlafen in Führerhäusern von LKW auf öffentlichen Park- und Rastplätzen verboten werden soll. Somit müssen dann die LKW auf abgeschlossenen Firmen oder auf feste Unterkünfte zurückgreifen.

Da man wohl nicht das Geld hat Parkplätze für die Trucker zu bauen die jetzt schon Probleme haben ihre Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, Verbietet man ganz einfach das Schlafen im Führerhaus. Somit ist das Problem der Überfüllten (Bis in die Einfahrt und auf den Begrenzungstreifen stehenden) Parkplätze ganz schnell erledigt.
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  #135  
Alt 02.12.2016, 13:44
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Lt. Auskunft vom Landesverband wird der Fall bei der Rechtsabteilung des dmyv geprüft.
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  #136  
Alt 02.12.2016, 13:51
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Das Thema Autoreifen würde ich raus nehmen (s.a. PN)
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig
Hier geht´s zum Blog
http://wavuvi.over-blog.com/
Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container
WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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  #137  
Alt 02.12.2016, 14:26
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Geht doch! Die Briefvorschläge bieten sicherlich jedem genug Inspiration. Meinen Brief habe ich als Einwurfeinschreiben abgeschickt. Die knapp 3 € kann man mal investieren.

Von den Bootsverscharterern hat D. Kuhnle von Kuhnle Tours reagiert. Er hängt sich rein. S. Stegen, Betreiber der Bootstanke in der Marina Lanke wird auch aktiv. Bunbo Boote sind informiert.

Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com
Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de

Geändert von Zzindbad (02.12.2016 um 19:48 Uhr)
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  #138  
Alt 02.12.2016, 14:31
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Zitat:
Zitat von Hartwig
Das Thema Autoreifen würde ich raus nehmen (s.a. PN)
https://www.boote-forum.de/showthrea...03#post4268503

Erledigt. Bitte dort über Autoreifen diskutieren. Danke.
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Geändert von Fronmobil (02.12.2016 um 14:45 Uhr)
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  #139  
Alt 02.12.2016, 14:47
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Zitat:
Zitat von Tom
Meinen Brief habe ich als Einwurfeinschreiben abgeschickt. Die knapp 3 € kann man mal investieren.
Ist nicht nötig. Besser ist es du schickst den gleichen Brief gleich dreimal, per Post, FAX und Mail.
Damit sind wir Herrn Pipper ein wenig lästig.
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  #140  
Alt 03.12.2016, 21:43
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So, hier mein Beitrag, um Herrn Pipper etwas Bürgernähe zu geben. Fronmobils Stellungnahme zu den einzelnen Punkten finde ich gut und habe sie übernommen (Danke dafür!), nur die Autoreifen habe ich rausgenommen, die will ich auch nicht am Boot oder Steg...
Kopie auch an die größten Charterer in der Nachbarschaft, vielleicht kommen sie dann auch aus den Puschen.


vorab per FAX und Mail

Bezirksamt Spandau von Berlin
Herrn Holger Pipper
Carl-Schurz-Straße 2/6
13597 Berlin




Aktenzeichen: AZ 6795/07-042-Sch-20

Antrag des Spandauer Yachtclubs eV auf Beibehaltung/ Umbau einer Steganlage
Hier: Stellungnahme als Beteiligter

Sehr geehrter Herr Pipper,

mit erheblicher Irritation halte ich Ihr Schreiben vom 4.11.2016 an den Spandauer Yachtclub eV in Händen.
Als Skipper eines Motorbootes, das für touristisches Wasserwandern gebaut und ausgerüstet ist und von mir seit Jahren in Berliner und Brandenburger Gewässern in der Freizeit mit Begeisterung genutzt wird, bin ich Beteiligter im Sinne Ihres Schreibens.
Ihre beabsichtigten Auflagen, sofern diese in ganz Berlin Realität werden, würden es mir genauso wie tausenden anderen Sportbootfahrern in Zukunft nicht mehr ermöglichen, den Wassersport auf Berliner Gewässer auszuüben. Somit zielen Ihre beabsichtigten Auflagen auf ein generelles Verbot des Wassersports mit Segel- und Motor-Kajütbooten in ganz Berlin.
Ist Ihnen bewußt, in welchem Ausmaß Ihre beabsichtigten Verordnungen nicht nur in die grundgesetzlich geschützte Nutzung meines Eigentums und meines Lebensentwurfes eingreift, ebenso wie in das von zigtausenden Berliner und Brandenburger Bootssportlern? Ist Ihnen bewußt, dass Ihre beabsichtigten Verordnungen die vom Senat mit Priorität unterstützte Entwicklung der gesamten wassertouristischen Infrastruktur in Berlin mit großen Charterunternehmen, Marina- und Service-Betrieben konterkariert? Interessanterweise sind zwei der größten Charterunternehmen Berlins, Bootscharter Keser und Marina Lanke Charter mit insgesamt über 100 Motoryachten für Bootsurlaube mit je 6 – 8 Personen, in naher Nachbarschaft zum Spandauer Yacht-Club. Nach Ihren Absichten müßten diese Unternehmen ihren Betrieb einstellen. In Berlin und Brandenburg gibt es zudem ca. 1.400 Charteryachten für Bootsurlaube, viele von ihnen bezeichnen den Besuch Berlins mit dem Boot als Höhepunkt ihres Törns. Wollen Sie, dass diese Umsatzbringer zukünftig einen großen Bogen um Berlin machen müssen?


Zu den beabsichtigten Auflagen im Einzelnen:

1. Das Übernachten und auch das vorübergehende Wohnen auf den Booten, solange diese in der Anlage liegen, ist nicht zulässig.
Hierzu meine Stellungnahme:
Aus meiner Sicht ist es rechtlich nicht haltbar, daß Sie den Aufenthalt auf meinem eigenen Boot zeitlich beschränken wollen. Das einmalige Übernachten am Steg, auch das mehrtätige bei einer Urlaubsfahrt als Tourist oder auch das dauerhafte Bewohnen ist ein untrennbarer Teil der Freizeitaktivitäten auf dem Wasser. Sie können nicht den Wassertourismus auf der einen Seite fördern und auf der anderen Seite willkürlich untersagen.
Selbst das Meldegesetz in seiner derzeitigen Form ermöglicht seit 2015 unter bestimmten Vorsetzungen das Anmelden eines Wohnsitzes und das Leben (und damit auch das Übernachten) auf einem Sport-/Hausboot.
Inwiefern durch das Übernachten auf einem Boot das Allgemeinwohl negativ beeinträchtigt wird ist mir nicht nachvollziehbar und wird auch in dem von Ihnen zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin zumindest in Frage gestellt.

2. Die Anlage darf nur vom 1.3. bis zum 30.11. eines Jahres mit Booten belegt sein. In der Zeit vom 1.Dezember bis zum 28./29.Februar dürfen keine Boote in der Anlage liegen/dort festgemacht sein.
Hierzu meine Stellungnahme:
Der „natürliche“ Aufenthaltsort eines Bootes ist im Wasser! Nur gewissen technischen Bedingungen ist es geschuldet, daß ein Boot unter Umständen bei Eisgang im Winter oder für Reparaturen zeitweise an Land verbracht werden muss. Durch an Land lagernde Boote wird die Allgemeinheit bzw die Natur nicht minder belastet.

3. Strom-, Wasser und Abwasserleitungen dürfen nicht auf der Steganlage installiert werden, noch Boote auf andere Art und Weise mit Strom versorgt werden (z.B. Stromleitungen im Wasser, betrieb von Stromerzeugern auf der Steganlage oder auf den Booten, wenn diese innerhalb der Steganlage liegen).
Hierzu meine Stellungnahme:
Wo - wenn nicht im Hafen und an der Steganlage - können, dürfen und sollen Boote dann zukünftig umweltgerecht ver- und entsorgt werden? Durch ein Verbot von Ver- und Entsorgungseinrichtungen am Steg (z.B. auch Abwasser und Fäkalien) schädigen Sie die Umwelt und Natur in ungeahntem Ausmaß. Welcher störende Effekt geht eigentlich von einer umweltschonenden Solaranlage auf dem Bootsdach aus, wenn diese zum Laden der Bordbatterien benötigt wird?

4. Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Auch indirekte Beleuchtung z.B. über die Boote ist ebenfalls unzulässig.
Hierzu meine Stellungnahme:
Diese Auflage ist schon aus Sicht der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht haltbar. Ein sicheres Begehen der Steganlage muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben sein. Auch kann es erforderlich sein, das zur Leichtigkeit des Schiffsverkehrs eine Beleuchtung bei Nacht notwendig ist.

5. Die Boote dürfen nicht über die Heckpfähle hinausragen.
Hierzu meine Stellungnahme:
Diese Auflage kann sinnvoll sein, wenn die Steganlage sich an einer stark befahrenen Wasserstraße befindet oder dadurch die gefahrlose Boxenzufahrt blockiert wird. Aber sicher ist sie nicht zielführend bei einer Steganlage in einer Ankerbucht ohne Durchgangsverkehr wie der Scharfen Lanke. Solche Auflagen sind durch sie nicht notwendig sondern werden in der Praxis durch die Hafenordnung der Vereine und/oder dem verantwortlichen Hafenmeister geregelt.

7. In der Anlage dürfen (auch vorübergehend) nur Sportboote liegen. Die maximale Höhe von 3 m (Wasserspiegel -> Oberkante Aufbauten) darf nicht überschritten werden. Hiervon sind Segelmasten/Antennen/Radar etc. ausgenommen.
Hierzu meine Stellungnahme:
Der Begriff „Sportboot“ gibt es im Binnenschifffahrtsrecht so nicht (BinSchStrO). Der Gesetzgeber unterscheidet hier unter anderem nur Kleinfahrzeuge bis 20 Meter Länge, Fahrzeuge unter Segel oder auch Fahrzeuge mit/ohne Maschinenantrieb. Als "Sportfahrzeug" wird ein Fahrzeug benannt, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird. Eine willkürliche Begrenzung auf eine Aufbauhöhe über Wasserlinie von 3 Metern gibt es so nicht. Auch kann ich keinen Nachweis erkennen wie die Allgemeinheit durch Boote über 3 Meter Höhe besonders beschwert wird.

8. Der Betrieb von jeglichen Eisfreihalteanlagen innerhalb der Steganlage ist unzulässig. Es umfaßt auch die Eisfreianlagen, die direkt am/im Sportboot installiert sind. Ferner auch solche Anlagen die vom Boot oder vom Steg aus betrieben werden.
Hierzu meine Stellungnahme:
Nach meiner Kenntnis gibt es hierzu keine haltbare Begründung. Mir ist lediglich eine Stellungnahme der Fischerei bekannt, die solche Anlagen ablehnen, da es zu einer Umschichtung des Wassers kommen könnte. Einen belastbaren Nachweis dass Fische in der Winterruhe gestört werden fehlt völlig. Auch ist nicht jede Umgebung einer Steganlage gleichzeitig auch Aufenthaltsort für Fische im Winter. Bei der Relation von durch Steganlagen genutzter Wasserfläche zur Gesamtwasserfläche an Havel und Spree, ist dieser Umstand wohl zu vernachlässigen.

Die Tragweite Ihrer Auflagen wird auch durch das enorme negative Echo in vielen Segel- und Sportbootvereinen, den Verbänden, der Presse, den Sozialen Medien und in Internetforen deutlich.

Abschließend bitte ich Sie mir als Beteiligtem und interessiertem Bürger hierzu eine schriftliche Antwort zeitnah zukommen zu lassen. Hierfür schon vorab besten Dank.

Mit wassersportlichen Grüßen





Kopie:
Boots Charter Keser
Marina Lanke Charter
Spandauer Yacht-Club
Wirtschaftsverband Wassersport eV
Deutscher Segler-Verband
Deutscher Motoryachtverband

Redaktion „Der Tagesspiegel“
Redaktion „Berliner Morgenpost“
Redaktion „Berliner Zeitung“
Redaktion „B.Z.“
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  #141  
Alt 03.12.2016, 22:41
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So blue marlin 2, klasse, jetzt kann ich meinen Entwurf in die Tonne hauen, Deiner ist besser .

Wenn es recht ist werde ich den übernehmen und etwas auf mich personalisieren, um Zustimmung wird gebeten.
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Viele Grüße
Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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  #142  
Alt 03.12.2016, 22:56
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von blue marlin 2 Beitrag anzeigen
.................................................. .c ..................“
danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke danke
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  #143  
Alt 04.12.2016, 00:49
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Auf die UVV würde ich hier nicht verweisen, da diese die gesetzliche Unfallversicherung bezüglich Arbeitssicherung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz regelt. Vielleicht abgesehen von einem hauptamtlichen Hafenmeister, sind die UVV also hier nicht einschlägig. Besser wäre m.E. der Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers der Steganlage. Davon abgesehen wäre ich mir auch nicht so sicher, ob sich aus der UVV überhaupt eine Beleuchtungspflicht für Steganlagen so ohne Weiteres ableiten ließe.

Zitat:
Zitat von blue marlin 2 Beitrag anzeigen

4. Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Auch indirekte Beleuchtung z.B. über die Boote ist ebenfalls unzulässig.
Hierzu meine Stellungnahme:
Diese Auflage ist schon aus Sicht der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht haltbar. Ein sicheres Begehen der Steganlage muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben sein. Auch kann es erforderlich sein, das zur Leichtigkeit des Schiffsverkehrs eine Beleuchtung bei Nacht notwendig ist.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #144  
Alt 04.12.2016, 01:12
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....ich sehe die Gefahr eines unbeleuchteten Steges eher darin, dass da einer mit dem Boot reinrasselt.

Der ganze Vorfall wurde auf der letzten Mitgliederversammlung am 25. 11. angesprochen,
Bitten um Einzelaktivitäten gab es jedoch (noch?) nicht.
Unsere Steganlage hat noch bis 2019 "Zeit" => + wir hoffen natürlich, dass sich bis dahin alles zum Guten geregelt hat.
Einen der vorgedachten Briefe werde ich als Gedankenmuster verwenden.
G8 + Gruß vom Stößensee
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  #145  
Alt 04.12.2016, 09:53
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Klasse!
Jede einzelne Initiative von euch ist wichtig und verhindert zu einem kleinen Teil diese Behördenwillkür!
Dabei ist es m.E. nicht so ganz wichtig ob alles fachlich wirklich zu 100% richtig ist (Autoreifen, UVV ...) wichtig ist der Tenor der Schreiben! Und es macht Herrn Pipper ein wenig Arbeit.

Wenn jetzt auch noch die Charterbetriebe und gewerblichen Hafenbetreiber wach werden ... dann bin ich sehr optimistisch!

Schönes zweites Adventwochenende!
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  #146  
Alt 04.12.2016, 10:13
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Es ist doch eher ein generelles Problem. Es wird Zeit das das Volk seine vom Volk bezahlten Vertreter einmal daran erinnert, das der Therminus Beamter, Staatsdiener bedeutet. Also meine von uns bezahlten Herren, dient dem Willen derer die euch in Mehrheit einer Demokratischen Wahl in eure Funktion eingesetzt haben.

@Klaus
Ihr tut mir leid in Spandau, probiert euch doch zu organisieren und geht dann gemeinsam den rechtlichen Weg durch alle Instanzen.
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_________________________
LG
Frank
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  #147  
Alt 04.12.2016, 11:01
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Zitat:
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Es ist doch eher ein generelles Problem. Es wird Zeit das das Volk seine vom Volk bezahlten Vertreter einmal daran erinnert, das der Therminus Beamter, Staatsdiener bedeutet. Also meine von uns bezahlten Herren, dient dem Willen derer die euch in Mehrheit einer Demokratischen Wahl in eure Funktion eingesetzt haben.

@Klaus
Ihr tut mir leid in Spandau, probiert euch doch zu organisieren und geht dann gemeinsam den rechtlichen Weg durch alle Instanzen.
Da wird uns wohl nichts anderes übrig bleiben, denn wenn wir Pech haben ist auch unser Steg von dieser Willkür betroffen, er wurde bzw. wird gerade neu beantragt........
Werden das am Montag auch nochmal im Vorstaand des Vereins besprechen, ob unser Verein auch davon betroffen ist, aber noch bin ich zuversichtlich.
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beste Grüße vom Frank
Viele Grüße von der Gatower Havel

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  #148  
Alt 04.12.2016, 12:57
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Interessant, dass noch keinem aufgefallen ist, dass Punkt 12 der allgemeinen Auflagen - Verkehrssicherungspflicht - dem Beleuchtungsverbot widerspricht. Da könntet ihr ihn an seinen eigenen Vorgaben packen.
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  #149  
Alt 04.12.2016, 13:01
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947 Danke in 607 Beiträgen
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Doch Blue marlin schrieb:

4. Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Auch indirekte Beleuchtung z.B. über die Boote ist ebenfalls unzulässig.
Hierzu meine Stellungnahme:
Diese Auflage ist schon aus Sicht der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht haltbar. Ein sicheres Begehen der Steganlage muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben sein. Auch kann es erforderlich sein, das zur Leichtigkeit des Schiffsverkehrs eine Beleuchtung bei Nacht notwendig ist.
__________________
Gruß Hubert
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  #150  
Alt 04.12.2016, 14:05
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Danke für Eure "Danke" zu meinem Brief, ihr könnt ihn gern als Inspiration nehmen für eigene Schreiben. Denn ich bin überzeugt, ein, zwei, drei solcher Stellungnahmen kann jeder Beamte locker abperlen lassen, hundert aber nicht...
Die Hauptarbeit in der Argumentaion hat allerdings Fronmobil geleistet, das möchte ich schon herausstreichen.

Venceremos!
Dieter
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