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  #101  
Alt 01.12.2016, 09:29
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Hallo, wir giften uns doch nicht an!

...Er versteht nur den saarländischen Dialekt nicht...
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  #102  
Alt 01.12.2016, 20:25
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Auf meiner Website habe ich mich am Protest beteiligt und auch einen Brief an das Bezirksamt Spandau geschrieben. Kommt das Aus für Kajütboote in Berlin? Der Brief des Bezirksamtes Spandau zum Antrag auf eine Stegerweiterung ist äußerst bedenklich.

http://www.oxly.de/news/?p=16112

Tom

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  #103  
Alt 01.12.2016, 20:34
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Auf meiner Website habe ich mich am Protest beteiligt und auch einen Brief an das Bezirksamt Spandau geschrieben. Kommt das Aus für Kajütboote in Berlin? Der Brief des Bezirksamtes Spandau zum Antrag auf eine Stegerweiterung ist äußerst bedenklich.

http://www.oxly.de/news/?p=16112

Tom

Schön geschrieben , aber warum musst du gegen die laute Musik wettern....genauso wie du gegen die laute Musik schreibst, haben wahrscheinlich andere gegen das übernachten auf Booten irgendwas....

Und nur weil wir immer alle meckern und nach dem Amt rufen, entstehen so unsinnige Entscheide wie der aus Spandau ....
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  #104  
Alt 01.12.2016, 21:01
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Laute Musik stört Menschen, die sie nicht hören wollen. Dem kann man sich nur entziehen, wenn man das Feld räumt.
Wen aber stört es, wenn jemand auf einem Boot schläft? Die Geräuschentwicklung hierbei ist doch außerhalb kaum wahrnehmbar.
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Gruß
Ewald
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  #105  
Alt 01.12.2016, 21:09
Nana (m)
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Ich gebe euch doch recht mit der lauten Musik....


Wenn man sich aber mal überlegt welche Motivation hinter so einem Schreiben aus Spandau steckt....komme ich darauf, dass sich entweder der Verfasser selber oder ein guter Kumpel von ihm durch die Boote gestört fühlt.....
Und daher finde ich es absolut unpassend, gegen das eine Verbot zu wettern, aber das nächste zu fördern....
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  #106  
Alt 01.12.2016, 21:11
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@ Tom: Zwei Anmerkungen von meiner Seite zu deinem Brief.

1. Zitat: "als Berliner Bootsbesitzer … bin ich zutiefst betroffen von Ihrer Entscheidung und der Begründung."
Herr Pipper hat (noch) nix entschieden! Er hat bisher einen Brief an den SYC gesendet, in dem er seine Gedanken zu den Entscheidungsgrundlagen andeutet und den Verein als Beteiligten anhört.

2. Zitat: "Zugleich möchte ich anregen, dass Sie Ihre Bemühungen auf die Unsitte lenken, laute Musik mit weit hallenden Bässen auf Fahrgastschiffen und Sportbooten erklingen zu lassen. Davon geht wirklich eine beträchtliche Ruhestörung aus, die unterbunden werden sollte."

Sehr unpassend, meiner Meinung nach!
Das hier tätige Amt ist nicht das Ordnungsamt!
Meiner Meinung nach sollten wir uns gerade in solchen Fällen von Behördenwillkür als Sportbootfahrer nicht auseinander dividieren lassen sondern geschlossen und solidarisch auftreten!
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Alt 01.12.2016, 21:31
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Und jetzt seid ihr alle auch gefordert!

Der Berliner Segler-Verband ruft dazu auf, dem Bezirksamt Spandau einen Brief zu senden.
http://www.berliner-segler-verband.de/

Hier die Aufforderung im Orginal:

" Drohendes Verbot von Kajütbooten
Aufruf zur Stellungnahme bis zum 12.12.2016


30.11.2016 16:23

Liebe Wassersportler,
jetzt ist die Stellungnahme jeder Seglerin / jedes Seglers gefordert!

Über die Auflagen (siehe Anlage; Seite 2 des Schreibens vom Bezirksamt Spandau), die dem Spandauer Yacht-Club für die Verlängerung seiner Steggenehmigung angekündigt worden sind, hat der BSV bereits berichtet. De facto kommt das Verbot jeglicher Infrastruktur auf den Stegen verbunden mit der Untersagung der Selbstversorgung von Strom auf den Booten (z.B. mittels Solarkollektoren) einem Verbot von Kajütbooten gleich. Angedrohte Ordnungswidrigkeitsverfahren richten sich direkt an den Verein, d.h. an den Vorsitzenden bzw. weitere geschäftsführende Vorstandsmitglieder.
Beschäftigte der möglicherweise zuständigen Senatsverwaltung(en) haben eine Verantwortung für diese Auflagen verneint, das Bezirksamt Spandau hat dem BSV zu verstehen gegeben, dass diese Auflagen für ganz Berlin geplant sind (doch vom Senat?).
Da nunmehr dem SpYC am 28. November 2016 eine Frist bis zum 12.12.2016 für die Anhörung gesetzt worden ist, fordert der Berliner Segler-Verband alle Segler(innen) auf, ihren Unmut, ihre Kritik, Ihre Einwände und Anmerkungen zu dieser in unseren Augen völlig überzogenen und jegliches Augenmaß vermissenden verwaltungswillkürlichen Maßnahme an das

Bezirksamt Spandau von Berlin
Herrn Holger Pipper
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13597 Berlin

zu schicken (alternativ 13578 Berlin (Postfach, ohne Str.).
Beziehen Sie sich auf folgendes Aktenzeichen: AZ 6795/07-042-Sch-20.

Erfahrungsgemäß sind schriftliche Eingaben wirkungsvoller als E-Mails, eine E-Mail hingegen ist besser als gar keine Äußerung
( holger.pipper@ba-spandau.berlin.de ). Bitten Sie um eine Beantwortung Ihres Schreibens! "

Ich werde es tun! Obwohl ich kein Segler bin.
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  #108  
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Und jetzt seid ihr alle auch gefordert!

Der Berliner Segler-Verband ruft dazu auf, dem Bezirksamt Spandau einen Brief zu senden.
http://www.berliner-segler-verband.de/

Hier die Aufforderung im Orginal:

" Drohendes Verbot von Kajütbooten Aufruf zur Stellungnahme bis zum 12.12.2016

30.11.2016 16:23

Liebe Wassersportler,
jetzt ist die Stellungnahme jeder Seglerin / jedes Seglers gefordert!

Über die Auflagen (siehe Anlage; Seite 2 des Schreibens vom Bezirksamt Spandau), die dem Spandauer Yacht-Club für die Verlängerung seiner Steggenehmigung angekündigt worden sind, hat der BSV bereits berichtet. De facto kommt das Verbot jeglicher Infrastruktur auf den Stegen verbunden mit der Untersagung der Selbstversorgung von Strom auf den Booten (z.B. mittels Solarkollektoren) einem Verbot von Kajütbooten gleich. Angedrohte Ordnungswidrigkeitsverfahren richten sich direkt an den Verein, d.h. an den Vorsitzenden bzw. weitere geschäftsführende Vorstandsmitglieder.
Beschäftigte der möglicherweise zuständigen Senatsverwaltung(en) haben eine Verantwortung für diese Auflagen verneint, das Bezirksamt Spandau hat dem BSV zu verstehen gegeben, dass diese Auflagen für ganz Berlin geplant sind (doch vom Senat?).
Da nunmehr dem SpYC am 28. November 2016 eine Frist bis zum 12.12.2016 für die Anhörung gesetzt worden ist, fordert der Berliner Segler-Verband alle Segler(innen) auf, ihren Unmut, ihre Kritik, Ihre Einwände und Anmerkungen zu dieser in unseren Augen völlig überzogenen und jegliches Augenmaß vermissenden verwaltungswillkürlichen Maßnahme an das

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kannst du einne Musterbrief verfassen.... Dann kann diesen jeder leicht einsenden oder per Mail einschicken.
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Alt 01.12.2016, 21:47
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Der Berliner Segler-Verband hat dazu folgendes geschrieben:

" Der BSV gibt Ihnen keine vorgefertigten Schreiben an die Hand, da eine Verhinderung von wenigen Hausbooten durch eine Untersagung der Infrastruktur für alle ca. 15.000 bis 20.000
Kajütmotor- und Segelboote von derart geringem Sachverstand kündet, dass jeder Seglerin, jedem Segler, zahlreiche eigene Argumente gegen diese Auflagen einfallen werden.
Der Berliner Segler-Verband erhofft und erwartet einen Protest unserer Berliner Segler-Gemeinde, der den der Müggelsee-Anhörung um ein Vielfaches übertrifft. Bedenken Sie die Frist vom 12.12.2016 !!!
Parallel zu den Einwänden und Äußerungen der Berliner Wassersportler wird sich der Berliner Segler-Verband an alle anderen betroffenen Verbände und Vereinigungen sowie die Berliner Presse wenden.
Die Vereinsvorstände bitten wir, diesen Aufruf schnellstmöglich allen Mitgliedern zukommen zu lassen!
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! "
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Alt 01.12.2016, 22:58
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Zitat:
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@ Tom: Zwei Anmerkungen von meiner Seite zu deinem Brief.

1. Zitat: "als Berliner Bootsbesitzer … bin ich zutiefst betroffen von Ihrer Entscheidung und der Begründung."
Herr Pipper hat (noch) nix entschieden! Er hat bisher einen Brief an den SYC gesendet, in dem er seine Gedanken zu den Entscheidungsgrundlagen andeutet und den Verein als Beteiligten anhört.

2. Zitat: "Zugleich möchte ich anregen, dass Sie Ihre Bemühungen auf die Unsitte lenken, laute Musik mit weit hallenden Bässen auf Fahrgastschiffen und Sportbooten erklingen zu lassen. Davon geht wirklich eine beträchtliche Ruhestörung aus, die unterbunden werden sollte."

Sehr unpassend, meiner Meinung nach!
Das hier tätige Amt ist nicht das Ordnungsamt!
Meiner Meinung nach sollten wir uns gerade in solchen Fällen von Behördenwillkür als Sportbootfahrer nicht auseinander dividieren lassen sondern geschlossen und solidarisch auftreten!
Zu 1: Klaus, in dem Schreiben des Bezirksamtes heißt es: "Eine Genehmigung auf Beibehaltung Ihrer ehemals genehmigten Steganlage und der beantragten
baulichen Erweiterung kann ich Ihnen, wie bereits erwähnt, nur mit den o.g. Auflagen und Bedingungen grundsätzlich in Aussicht stellen. Andernfalls wäre nach §62a Absatz 1 Satz 2 Berliner Wassergesetz die beantragte Genehmigung zu versagen."

Aus meiner Sicht ist das eine Entscheidung, die aber diskutiert werden kann, bzw ein enger Entscheidungsrahmen.

Zu 2: Um geschlossen und solidarisch in der Stegangelegenheit aufzutreten, hätte hier eigentlich eine freundliche Anerkennung meines Briefes genannt werden können, der sich zu der Stegfrage eindeutig positioniert. Wieviele Bootsfahrer werden wohl selber einen schreiben? Ich habe es getan. Klaus, dein oberlehrerhafter Kommentar zu meiner Schlussempfehlung nervt nur.

Tom
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Geändert von Zzindbad (01.12.2016 um 23:06 Uhr)
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  #111  
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Wer einen Musterbrief zur Inspiration braucht, kann sich beispielsweise an meinem Schreiben orientieren und die ihr/ihm genehmen Ideen in eigene Worte fassen. http://www.oxly.de/news/?p=16112

Zu finden unter dem Zwischentitel: Unsere Anfrage dazu an das Bezirksamt Spandau

Tom
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  #112  
Alt 02.12.2016, 07:29
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Und die überregionale Presse nimmt das Thema auch auf:

Yacht online am 01.12.16
Segelsport in der Hauptstadt bedroht

http://www.yacht.de/aktuell/panorama...t/a110687.html
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  #113  
Alt 02.12.2016, 08:40
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Zitat:
Ein Grossteil der Segelvereine wuerde Einschnitte dieser Art in dem seit teilweise ueber 100 Jahre praktizierten Wassersport in Berlin nicht ueberleben koennen.
Daher wird der Wind wehen. Baugrundstücke in exclusiver Lage freimachen.

Wir haben am 03.12. Versammlung, wird wohl Thema werden.
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Gruß, Jörg!
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  #114  
Alt 02.12.2016, 09:45
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Hier mal ein Musterschreiben, auf der Grundlage des Briefes von Zzindbad leicht von mir geändert.
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Bezirksamt Spandau von Berlin
Herrn Holger Pipper
Cari-Schurz-Strasse 2/6
13597 Berlin

Aktenzeichen 6795/07-042-Sch-20
Sehr geehrter Herr Pipper,
Als Bootsbesitzer bin ich von den Auflagen der wasserbehördlichen Genehmigung und der Begründung dazu zutiefst betroffen.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern enorme Anstrengungen unternommen, um den Bootssport attraktiv zu gestalten. Die ansässigen Vereine blicken auf eine lange Tradition zurück. Berlin hat eine bedeutende Bootsmesse und der Wassertourismus ist mittlerweile ein bedeutender Faktor in der regionalen Tourismuswirtschaft geworden. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass ein System der sogenannten „gelben Welle“ existiert, womit Marinas und Vereine zeigen, dass Gastlieger willkommen sind. Sie können für einen oder mehrere Tage an einer Steganlage anlegen. Dieses fördert den Wassertourismus. Ohne Übernachtungsmöglichkeiten wäre Wassersport und Wassertourismus nicht ausführbar. Sollte Ihre Entscheidung feststehen und auf andere Marinas oder Vereine dieser Stadt übertragen werden, bedeutet Ihre Entscheidung das Ende eines wichtigen Wirtschaftszweiges und einer Möglichkeit der Erholung für viele Menschen in unserer Region. Wem ist damit gedient?


In keiner Weise nachvollziehbar ist Ihre Auflage, dass an Steganlagen keine Beleuchtung installiert werden darf, wie verträgt sich das mit der, in der Berliner Verfassung und im Landesgleichberechtigungsgesetz festgeschriebenen, Barrierefreiheit?

Wieso dürfen keine Stromanschlüsse existieren und auch die Boote selber keinen Strom erzeugen? Auch auf Sportbooten ist Strom unverzichtbar. Seit vielen Jahren sind Stromanschlüsse an Stegen Standard. Ohne sie wäre u.a. das notwendige Laden von Batterien zum Starten von Motoren, für die gesetzlich vorgeschriebene Navigationsbeleuchtung usw. nicht gewährleistet. Würde man den Strom an Stegen abschaffen, hätte dies beträchtliche Sicherheitseinbußen zur Folge. Dass alternativ Solarpaneele mittlerweile auf vielen Booten zu finden sind, zum laden der Bordbatterien, ist der Entwicklung der Technik geschuldet. Welche Gründe sprechen dagegen?

Ebenso unverständlich ist Ihre Forderung, dass keine Boote während der Wintermonate an der Steganlage verbleiben dürfen. Welche Gründe gibt es dafür? In den letzten Jahren hatten wir nur wenige Wochen Frost und manche Boote können mehrere Jahre im Wasser verbleiben, ohne Inspektionsbedarf des Unterwasserbereiches.

Warum sollte man diese Sportboote an Land stellen müssen? Auch in den Monaten November bis März kann Wassersport betrieben werden, wenn keine Eisdecke vorherrscht.
Völlig absurd ist die Forderung, dass man auf Booten am Steg nicht übernachten darf. Viele Wassersportler übernachten auf ihren Booten im Hafen, anders ist der Regattabetrieb mit vielen auswärtigen Teilnehmern gar nicht aufrechtzuerhalten. Beim besten Willen kann ich nicht verstehen, warum Bootseigner nicht gelegentlich auf ihren Booten im Hafen übernachten dürfen. Daraus ergibt sich keinerlei zusätzliche Belastung für die Natur oder Mitmenschen.
Ich bitte um eine Beantwortung der Fragen in meinem Schreiben.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß


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Zitat:
Zitat von Erposs Beitrag anzeigen
Hier mal ein Musterschreiben, auf der Grundlage des Briefes von Zzindbad leicht von mir geändert.
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Bezirksamt Spandau von Berlin
Herrn Holger Pipper
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Sehr geehrter Herr Pipper,
Als Bootsbesitzer bin ich von den Auflagen der wasserbehördlichen Genehmigung und der Begründung dazu zutiefst betroffen.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern enorme Anstrengungen unternommen, um den Bootssport attraktiv zu gestalten. Die ansässigen Vereine blicken auf eine lange Tradition zurück. Berlin hat eine bedeutende Bootsmesse und der Wassertourismus ist mittlerweile ein bedeutender Faktor in der regionalen Tourismuswirtschaft geworden. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass ein System der sogenannten „gelben Welle“ existiert, womit Marinas und Vereine zeigen, dass Gastlieger willkommen sind. Sie können für einen oder mehrere Tage an einer Steganlage anlegen. Dieses fördert den Wassertourismus. Ohne Übernachtungsmöglichkeiten wäre Wasserport und Wassertourismus nicht ausführbar. Sollte Ihre Entscheidung feststehen und auf andere Marinas dieser Stadt übertragen werden, bedeutet Ihre Entscheidung das Ende eines wichtigen Wirtschaftszweiges und einer Möglichkeit der Erholung für viele Menschen in unserer Region. Wem ist damit gedient?


In keinster Weise nachvollziehbar ist Ihre Auflage, dass an Steganlagen keine Beleuchtung installiert werden darf, wie verträgt sich das mit der in der Berliner Verfassung und im Landesgleichberechtigungsgesetz festgeschriebenen Barierrefreiheit?

Wieso dürfen keine Stromanschlüsse existieren und auch die Boote selber kein Strom erzeugen. Auch auf Sportbooten ist Strom unverzichtbar. Seit vielen Jahren sind Stromanschlüsse an Stegen Standard. Ohne sie wäre u.a. das notwendige Laden von Batterien zum Starten von Motoren, für die gesetzlich vorgeschriebene Navigationsbeleuchtung usw. nicht gewährleistet. Würde man den Strom an Stegen abschaffen, hätte dies beträchtliche Sicherheitseinbußen zur Folge. Dass alternativ Solarpaneele mittlerweile auf vielen Booten zu finden sind, zum laden der Bordbatterien, ist der Entwicklung der Technik geschuldet. Welche Gründe sprechen dagegen?

Ebenso unverständlich ist Ihre Forderung, dass keine Boote während der Wintermonate an der Steganlage verbleiben dürfen. Welche Gründe gibt es dafür? ln den letzten Jahren hatten wir nur wenige Wochen Frost und manche Boote können mehrere Jahre Wasser verbleiben ohne Inspektionsbedarf des Unterwasserbereiches.

Warum sollte man diese Sportboote an Land stellen müssen? Auch in den Monaten November bis März kann Wassersport betrieben werden, wenn keine Eisdecke vorherrscht.
Völlig absurd ist die Forderung, dass man auf Booten am Steg nicht übernachten darf. Viele Wassersportler übernachten auf ihren Booten im Hafen, anders ist der Regattabetrieb mit vielen auswärtigen Teilnehmern gar nicht aufrechtzuerhalten. Beim besten Willen kann ich nicht verstehen, warum Bootseigner nicht gelegentlich auf ihren Booten im Hafen übernachten dürfen. Daraus ergibt sich keinerlei zusätzliche Belastung für die Natur oder Mitmenschen.
Ich bitte um eine Beantwortung der Fragen in meinem Schreiben.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß

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Also wer noch eine Briefmarke übrig hat.
Danke ich vielmals. und werde Diesen Text als leicht abgewandelter Form für mich übernehmen.
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Gruß Volker
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Ich habe gestern auch noch einen Brief verfasst:

vorab per FAX und Mail

Bezirksamt Spandau von Berlin
Herrn Holger Pipper
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13597 Berlin



Antrag auf Beibehaltung/ Umbau einer Steganlage
Aktenzeichen: AZ 6795/07-042-Sch-20
Hier: Stellungnahme als Beteiligter

Sehr geehrter Herr Pipper,
mit großer Verwunderung halte ich Ihr Schreiben vom 4.11.2016 an den Spandauer Yachtclub eV in Händen.
Als Motorbootfahrer eines kleinen Kajütboots, der dieses seit Jahren in Berliner und Brandenburger Gewässern in seiner Freizeit mit Begeisterung nutzt, bin ich Beteiligter im Sinne Ihres Schreibens.
Ihre beabsichtigten Auflagen, sofern diese in ganz Berlin Realität werden, werden es mir genau wie tausenden anderen Sportbootfahrern in Zukunft nicht mehr ermöglichen den Wassersport auf Berliner Gewässer auszuüben. Somit zielen Ihre beabsichtigten Auflagen auf ein generelles Verbot des Wassersports mit Kajütbooten in ganz Berlin.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß dies in Ihrem Sinne liegt zumal auch der Wassertourismus durch Ihre beabsichtigten Auflagen zum Erliegen kommen wird.

Zu den beabsichtigten Auflagen im Einzelnen:

1. Das Übernachten und auch das vorübergehende Wohnen auf den Booten, solange diese in der Anlage liegen, ist nicht zulässig.
Hierzu meine Stellungnahme:
Aus meiner Sicht ist es rechtlich nicht haltbar, daß Sie den Aufenthalt auf meinem eigenen Boot zeitlich beschränken wollen. Das einmalige Übernachten am Steg, auch das mehrtätige bei einer Urlaubsfahrt als Tourist oder auch das dauerhafte Bewohnen ist ein untrennbarer Teil der Freizeitaktivitäten auf dem Wasser. Sie können nicht den Wassertourismus auf der einen Seite fördern und auf der anderen Seite unlauter und willkürlich untersagen.
Selbst das Meldegesetz in seiner derzeitigen Form ermöglicht seit 2015 unter bestimmten Vorsetzungen das Anmelden eines Wohnsitzes und das Leben (und damit auch das Übernachten) auf einem Sport-/Hausboot.
Inwiefern durch das Übernachten auf einem Boot das Allgemeinwohl negativ beeinträchtigt wird ist mir nicht nachvollziehbar und wird auch in dem von Ihnen zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin zumindest in Frage gestellt.

2. Die Anlage darf nur vom 1.3. bis zum 30.11. eines Jahres mit Booten belegt sein. In der Zeit vom 1.Dezember bis zum 28./29.Februar dürfen keine Boote in der Anlage liegen/dort festgemacht sein.
Hierzu meine Stellungnahme:
Der „natürliche“ Aufenthaltsort eines Bootes ist im Wasser! Nur gewissen technischen Bedingungen ist es geschuldet, daß ein Boot unter Umständen bei Eisgang im Winter oder für Reparaturen zeitweise an Land verbracht werden muss. Durch an Land lagernde Boote wird die Allgemeinheit bzw die Natur nicht minder belastet.

3. Strom-, Wasser und Abwasserleitungen dürfen nicht auf der Steganlage installiert werden, noch Boote auf andere Art und Weise mit Strom versorgt werden (z.B. Stromleitungen im Wasser, betrieb von Stromerzeugern auf der Steganlage oder auf den Booten, wenn diese innerhalb der Steganlage liegen).
Hierzu meine Stellungnahme:
Wo - wenn nicht im Hafen und an der Steganlage - können, dürfen und sollen Boote dann zukünftig umweltgerecht ver- und entsorgt werden? Durch ein Verbot von Ver- und Entsorgungseinrichtungen am Steg (z.B. auch Abwasser und Fäkalien) schädigen Sie die Umwelt und Natur in ungeahntem Ausmaß. Welcher störende Effekt geht eigentlich von einer umweltschonenden Solaranlage auf dem Bootsdach aus, wenn diese zum Laden der Bordbatterien benötigt wird?

4. Eine Beleuchtung der Anlage ist unzulässig. Auch indirekte Beleuchtung z.B. über die Boote ist ebenfalls unzulässig.
Hierzu meine Stellungnahme:
Diese Auflage ist schon aus Sicht der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nicht haltbar. Ein sicheres Begehen der Steganlage muss zu jeder Tages- und Nachtzeit gegeben sein. Auch kann es erforderlich sein, das zur Leichtigkeit des Schiffsverkehrs eine Beleuchtung bei Nacht notwendig ist.

5. Es dürfen keine Autoreifen als Fender verwendet werden.
Hierzu meine Stellungnahme:
Welche - außer ästhetische - Gründe sprechen dagegen? Mir fehlt jeglicher Nachweis darüber, daß Autoreifen weniger gut geeignet sind als handelsübliche Fender Beschädigungen an den Steganlagen oder Booten zu verhindern. Es handelt sich hier meines Erachtens um eine willkürliche Auflage. Genauso gut könnten sie auch rosafarbene Fender untersagen. Eine Belastung des Allgemeinwohls durch Autoreifenfender kann ich nicht erkennen.

6. Die Boote dürfen nicht über die Heckpfähle hinausragen.
Hierzu meine Stellungnahme:
Diese Auflage kann sinnvoll sein, wenn die Steganlage sich an einer stark befahrenen Wasserstraße befindet oder dadurch die gefahrlose Boxenzufahrt blockiert wird. Aber sicher ist sie nicht zielführend bei einer Steganlage in einer Ankerbucht ohne Durchgangsverkehr wie der Scharfen Lanke. Solche Auflagen sind durch sie nicht notwendig sondern werden in der Praxis durch die Hafenordnung der Vereine und/oder dem verantwortlichen Hafenmeister geregelt.

7. In der Anlage dürfen (auch vorübergehend) nur Sportboote liegen. Die maximale Höhe von 3 m (Wasserspiegel -> Oberkante Aufbauten) darf nicht überschritten werden. Hiervon sind Segelmasten/Antennen/Radar etc. ausgenommen.
Hierzu meine Stellungnahme:
Der Begriff „Sportboot“ gibt es im Binnenschifffahrtsrecht so nicht (BinSchStrO). Der Gesetzgeber unterscheidet hier unter anderem nur Kleinfahrzeuge bis 20 Meter Länge, Fahrzeuge unter Segel oder auch Fahrzeuge mit/ohne Maschinenantrieb. Als "Sportfahrzeug" wird ein Fahrzeug benannt, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird. Eine willkürliche Begrenzung auf eine Aufbauhöhe über Wasserlinie von 3 Metern gibt es so nicht. Auch kann ich keinen Nachweis erkennen wie die Allgemeinheit durch Boote über 3 Meter Höhe besonders beschwert wird.

8. Der Betrieb von jeglichen Eisfreihalteanlagen innerhalb der Steganlage ist unzulässig. Es umfaßt auch die Eisfreianlagen, die direkt am/im Sportboot installiert sind. Ferner auch solche Anlagen die vom Boot oder vom Steg aus betrieben werden.
Hierzu meine Stellungnahme:
Nach meiner Kenntnis gibt es hierzu keine haltbare Begründung. Mir ist lediglich eine Stellungnahme der Fischerei bekannt, die solche Anlagen ablehnen, da es zu einer Umschichtung des Wassers kommen könnte. Einen belastbaren Nachweis das Fische in der Winterruhe gestört werden fehlt völlig. Auch ist nicht jede Umgebung einer Steganlage gleichzeitig auch Aufenthaltsort für Fische im Winter. Bei der Relation von durch Steganlagen genutzter Wasserfläche zur Gesamtwasserfläche an Havel und Spree, ist dieser Umstand wohl zu vernachlässigen.

Die Tragweite Ihrer Auflagen, die sicher so nicht beabsichtigt waren, wird auch durch das enorme negative Echo in vielen Segel- und Sportbootvereinen, den Verbänden, der Presse, den Sozialen Medien und in Internetforen deutlich.

Abschließend bitte ich Sie mir als Beteiligtem und interessiertem Bürger hierzu eine schriftliche Antwort zeitnah zukommen zu lassen. Hierfür schon vorab besten Dank.

Mit wassersportlichen Grüßen

Bin mal gespannt ob es eine Antwort gibt.
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Geändert von Fronmobil (02.12.2016 um 10:04 Uhr)
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Ich will nicht den Deutschlehrer spielen, aber im Eifer des Gefechtes haben sich wohl ein paar kleine Schreibfehler eingeschlichen:

- In keinster Weise ist, auch wenn es eine Überspitzung darstellen soll, eher eine Sprachfehlerepidemie - In keiner Weise ist auch ausreichend.
- bei Wassersport fehlt ein s.
- Barrierrefreiheit schreibt sich "vorne" mit zwei r und nicht "hinten", also Barrierefreiheit.
- Der Satz ln der letzten Jahren ... beginnt mit LN statt IN, ist zwar kaum erkennbar, aber ...

Gruß Lutz
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Alt 02.12.2016, 10:09
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Lutz, und inhaltlich?
Hast du da vielleicht auch noch Hinweise?
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Alt 02.12.2016, 10:16
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich will nicht den Deutschlehrer spielen, aber im Eifer des Gefechtes haben sich wohl ein paar kleine Schreibfehler eingeschlichen:

- In keinster Weise ist, auch wenn es eine Überspitzung darstellen soll, eher eine Sprachfehlerepidemie - In keiner Weise ist auch ausreichend.
- bei Wassersport fehlt ein s.
- Barrierrefreiheit schreibt sich "vorne" mit zwei r und nicht "hinten", also Barrierefreiheit.
- Der Satz ln der letzten Jahren ... beginnt mit LN statt IN, ist zwar kaum erkennbar, aber ...

Gruß Lutz
WEnn Herr Pieper den Text ließt kann er auch gern die Rechtsschreibfehler behalten.
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Alt 02.12.2016, 10:18
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Wow Klaus, was für ein netter Brief !! Sehr gut..
aaaber zum Thema Autoreifen:
Autoreifen dürfen deshalb nicht verwendet werden, weil sie nicht schwimmen. Sollten die Reifen also abreißen, sinken sie zu Boden und das verschandelt die Umwelt. Alles andere ist schlüssig und absolut auch so wie du es schreibst richtig.
Sollten wir auch in unserem Verein mal ansprechen, und vor allem wäre es schön, wenn vor der Behörde von allen Sportbooten gesprochen wird, hier sollte es egal sein ob Segler oder Motorbootfahrer betroffen sind, hier sind alle Berliner Bootfahrer gleichermaßen betroffen.
Wir haben es an unserem Steg selber erlebt, wie ekelhaft (ja EKELHAFT) sich Mieter einer Wohnanlage ggü Leuten verhalten können wenn sie einen Bootsbewohner loswerden wollen, diese Klageschrift hätte ich genauso in Gatow vermutet, bis ich Kladow gesehen habe. Deshalb sollte man sich gemeinsam wehren, gegen diese Willkür.
Warum Berlin wieder mal gegen die Freizeitskipper Mobil macht weis ich nicht, aber offensichtlich will Berlin keine privaten Bootfahrer mehr in Berlin haben, das stärkt natürlich unsere Fahrgastschiffahrt (ein Schelm wer hier böses denkt!). Funkpflicht in der Innenstadt, Stegverbote, Übernachtungsverbote mal sehen was als nächstes kommt, ich denke mal bis 2030 nur noch Elektroboote mit Strom aus vom Land Berlin zur verfügung Gestellten Stromsäulen.
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
WEnn Herr Pieper den Text ließt kann er auch gern die Rechtsschreibfehler behalten.

Herr Pipper hat aber auch Rechtschreibfehler in seinem Schreiben, da darf der Klaus auch welche machen
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Alt 02.12.2016, 10:24
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Also ich finde dafür das er nach Mitternacht geschrieben wurde ist er nicht schlecht.
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ich will nicht den Deutschlehrer spielen,
Trotzdem Dankeschön.
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Alt 02.12.2016, 10:26
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
Wow Klaus, was für ein netter Brief !! Sehr gut..
aaaber zum Thema Autoreifen:
Autoreifen dürfen deshalb nicht verwendet werden, weil sie nicht schwimmen. Sollten die Reifen also abreißen, sinken sie zu Boden und das verschandelt die Umwelt. Alles andere ist schlüssig und absolut auch so wie du es schreibst richtig.
Sollten wir auch in unserem Verein mal ansprechen, und vor allem wäre es schön, wenn vor der Behörde von allen Sportbooten gesprochen wird, hier sollte es egal sein ob Segler oder Motorbootfahrer betroffen sind, hier sind alle Berliner Bootfahrer gleichermaßen betroffen.
Wir haben es an unserem Steg selber erlebt, wie ekelhaft (ja EKELHAFT) sich Mieter einer Wohnanlage ggü Leuten verhalten können wenn sie einen Bootsbewohner loswerden wollen, diese Klageschrift hätte ich genauso in Gatow vermutet, bis ich Kladow gesehen habe. Deshalb sollte man sich gemeinsam wehren, gegen diese Willkür.
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Also ich komme aus dem Südwesten wie man unschwer an meinen Daten sieht.
Es ist wirklich toll was geschrieben wurde und es muss ein Aufschrei aus ganz Deutschland kommen.
Von unserem Verein fahren Viele auch längere Touren. Wir haben ein Rentnerpaar das Regelmäßig im Sommer auf dem Boot lebt und im Winter im Wohnwagen im Allgäu.
Der Sommer wird aber selten im Hafen verbracht. Meist geht es im Mai los und dass Boot sieht man erst wieder im Oktober wenn sie zurückkommen. (letzte Tour ging von Germersheim- Berlin- Rügen- Holland- Paris- Mulhouse - Germersheim )
Ein Anderes Ehepaar hat 2007 den Hafen Richtung Mittelmeer verlassen und ist nah Schwierigkeiten zuerst 2 Jahre in Ostdeutschland und Polen rumgeschippert (inkl. Ostsee) und die liegen jetzt bei Marseille.

Wenn jetzt also das Übernachten für Gäste verboten wird betrifft das ganz stark die Durchreisenden Gäste und diese wird Berlin nicht mehr besuchen können. Bei einer Anreise von mehreren Wochen wäre dies Schade.
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Tja, und das gelbe Welle Konzept darf dann abgeschafft werden .....
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