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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #101  
Alt 18.12.2014, 18:10
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Nach 100 Beiträgen
Was gilt jetzt
Variante aus Beitrag #2
Variante aus Beitrag #3
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  #102  
Alt 19.12.2014, 09:40
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Servus!

Herrlich hier!

Zum Thema "direkt zum Tüv" eine Kleinigkeit, wenn auch unbelegt und aus der Hosentasche:
Hier unten in Bayern gabs in letzter Zeit viele Diskussionen, wo man denn nach nicht bestandener HU in seinem KFZ so hinfahren darf um die Mängel zu beheben. Allgemeines Ergebnis: Die Rennleitung akzeptiert es, wenn man diesbezügliche Fahrten innerhalb des heimischen Zulassungsbezirks durchführt. Beim Verlassen gibt's meist Ärger, das liegt aber im berühmten "Ermessensspielraum" des kontrollierenden Beamten.

Analog auf die Trailerproblematik würde ich es jetzt mal so auslegen:
Sobald man die Grenze übertritt sollte man eine Prüfstelle im entsprechenden Zulassungsbezirk anfahren, in dem der Grenzübertritt erfolgt. Dies muss nicht zwingend die nächste sein, es sollte aber schon eine entsprechend logische Begründung vorliegen (zB. Öffnungszeiten).
Eine Prüfstelle in NRW ist ganz sicher nicht die "nächste".

Und das ist - denke ich - ja sicherlich das Hauptkriterium für die Reiseplanung betroffener Kroatienheimkehrer.

Schöne Grüße,
Jan
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  #103  
Alt 19.12.2014, 09:46
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Ach ja:

Wie unschwer zu erkennen bin ich eher der Meinung, Beitrag #2 ist korrekt.
Ohne jetzt alles gelesen zu haben: #3 bietet zwar eine logische Begründung, aber es liegt in meinen Augen im Ermessensspielraum des kontrollierenden Beamten, diese auch zu akzeptieren. Verlassen würde ich mich deshalb nicht darauf.

Schöne Grüße,
Jan
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  #104  
Alt 19.12.2014, 12:35
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Nochmal zurück zum eigentlichen Thema (Trailer ohne HU in Kroatien):

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mich würde interessieren ob die wirklich im Ausland zugelassene Trailer prüfen und das entsprechende Papier ausstellen.
Bitte hier posten wenn das 100%ig feststeht, das wäre evtl. für mich auch mal interessant.
Ja, das steht 100%ig fest. Ich selbst habe 1999 im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion einen deutschen Rettungswagen (RTW) mit deutscher Zulassung nach Kroatien überführt. (Wen's interessiert: der steht heute noch, umgebaut zum Feuerwehr-Mannschaftstransporter, in Kukljica auf dem großen Parkplatz vor den Fischerbooten, ist an meiner Ösi-Vignette aus 1999 zu erkennen und jetzt in Kroatien registriert).

Um das Fahrzeug auf Kroatien umzumelden und dort zuzulassen, musste ich (mit deutschen Kennzeichen) znächst zur technischen Prüfstelle in Zadar. Dort wurde der Wagen wie bei uns technisch untersucht, und ich bekam dann einen schriftlichen Prüfbericht über die Verkehrssicherheit sowie eine Klebeplakette, anschließend bei der Zulassungsstelle ein kroatisches "proba"-Kennzeichen, mit dem ich un-umgemeldet in Kroatien fahren durfte (drei Monate lang, glaube ich, bin mir aber nicht mehr sicher).

Da wie gesagt auch mein Trailer ohne TÜV in Kroatien steht und ich kroatisch spreche, habe ich dort zwei mal angerufen, erst beim TÜV Süd in Zagreb (Antwort: "nicht bei uns") und dann bei der "tehnicki pregled"-Prüfstelle in Zadar, Antwort dort: "Sie können bei uns jedes Fahrzeug auf Verkehrssicherheit überprüfen lassen. Das könnte zum Beispiel nach einem Auffahrunfall sinnvoll sein, wenn der Auffahrende behauptet, Ihr Bremslicht habe nicht funktioniert. Die Bescheinigung über Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt aber nur in Kroatien und ersetzt im Ausland und erst recht in Deutschland nicht die deutsche HU-Plakette."

Nochmal, nur zur Klarstellung: eine kroatische "TÜV-Plakette" an einem deutschen Trailer ist rechtlich bedeutungslos. Sie ist nur dann nützlich, wenn aus irgendeinem Grund (Unfall, Polizeikontrolle) die Verkehrssicherheit angezweifelt wird.

So sieht die aus:
Angehängte Grafiken
 
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Geändert von kornatix (19.12.2014 um 12:45 Uhr)
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  #105  
Alt 20.12.2014, 09:09
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Variante #3 ist Unsinn, Variante #2 S.1 und S.2 sind richtig

Rennleitung
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  #106  
Alt 20.12.2014, 09:14
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Variante #3 ist Unsinn, Variante #2 S.1 und S.2 sind richtig

Rennleitung
Das gibt aber "Haue" vom Fred
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Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #107  
Alt 20.12.2014, 09:25
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Dafür ist er bekannt, macht seine Weisheiten aber nicht richtiger

Die HU ist nicht an einen bestimmte Zulassungsbezirk in D geknüpft und § 29 StVZO greift für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge im Moment des erneuten Grenzübertritts nach D.
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  #108  
Alt 20.12.2014, 13:02
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Sollen wir jetzt noch mal ganz von vorne anfangen? Es ist doch alles doppelt und dreifach gesagt, und wer lesen kann, der ist klar im Vorteil.

...ich muss mich berichtigen: Lesen können reicht nicht. Man muss das, was man liest, auch verstehen.
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  #109  
Alt 20.12.2014, 13:43
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Sollen wir jetzt noch mal ganz von vorne anfangen? Es ist doch alles doppelt und dreifach gesagt, und wer lesen kann, der ist klar im Vorteil.

...ich muss mich berichtigen: Lesen können reicht nicht. Man muss das, was man liest, auch verstehen.
Deshalb ja meine ( ich gebe es zu " etwas sarkastische " ) Frage in #101
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  #110  
Alt 20.12.2014, 13:53
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Deine Frage wurde doch so ungefähr vor gefühlten zweihundert postings schon beantwortet. Ich zitiere mich mal selbst:

Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
..... was die Kabbelei zwischen Fred und Klaus51 angeht: Fred hat recht, mit einer schriftlichen Terminbestätigung kann man bis zu seinem Heimat-TÜV fahren. Aber: ohne schriftliche Bestätigung muss man mit abgelaufener HU-Plakette auf kürzestem Weg zur nächstgelegenen Prüfstelle hinter der Grenze. Also haben beide recht - jedenfalls irgendwie. So einfach ist das....
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  #111  
Alt 20.12.2014, 14:13
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Deine Frage wurde doch so ungefähr vor gefühlten zweihundert postings schon beantwortet. Ich zitiere mich mal selbst:
Gerd - ich amüsiere mich köstlich ......
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Gruß Fred
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  #112  
Alt 20.12.2014, 14:22
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Davon wird es aber leider nicht richtiger. Die Zulassungsstellen oder Prüfstellen werden ein solches Schreiben nicht ausstellen. Prüfstellen sowieso nicht, weil sie keine straßenverkehrsrechtlichen Befugnisse haben sondern nur technische Prüfungen im Auftrag der Straßenverkehrsbehörden durchführen. Ausnahmen vom Straßenverkehrsrecht können nur die Straßenverkehrsbehörden selbst machen. Eine Terminbestätigung - egal von wem ausgestellt - ist schon gar keine Ausnahmebestätigung i.S.d. StVZO!!

Daneben werden von Euch die Fahrten zum Zweck der Zulassung (§ 10 FZV) mit der allgemeine Pflicht zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO) verwechselt.

§ 10 Abs. 4 FZV: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden.

§ 29 StVZO sieht eine solche oder ähnliche Regelung nicht vor. Die HU ist an keinen Zulassungsbezirk gebunden. Ein zugelassenes Fahrzeug mit abgelaufener HU muss daher zur nächsten Prüfstelle gebracht werden.

Einen Freifahrtschein mit einem in D zugelassenen Fahrzeug und abgelaufener HU für das Durchqueren der Republik nach dem Grenzübertritt nach D bis zum Standort des Halters gibt es nicht. Selbst die FZV lässt nur eine Fahrt in den nächsten Zulassungsbezirk zu (wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist s.o.)

Ich hoffe damit für etwas mehr Rechtssicherheit gesorgt zu haben. Wenn ich so ein Problem hätte, würde ich ohnehin Forenbeiträge nur als erste Orientierungshilfe nutzen und danach bei meiner Zulassungsstelle nachfragen. Schließlich kann man sich ja später der Rennleitung gegenüber kaum ernsthaft auf Forenbeiträge von K... oder F... oder XY berufen.

Geändert von Mercurius (20.12.2014 um 14:42 Uhr)
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  #113  
Alt 20.12.2014, 15:02
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Geändert von kornatix (20.12.2014 um 15:07 Uhr)
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  #114  
Alt 20.12.2014, 18:42
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Davon wird es aber leider nicht richtiger. Die Zulassungsstellen oder Prüfstellen werden ein solches Schreiben nicht ausstellen. Prüfstellen sowieso nicht, weil sie keine straßenverkehrsrechtlichen Befugnisse haben sondern nur technische Prüfungen im Auftrag der Straßenverkehrsbehörden durchführen. Ausnahmen vom Straßenverkehrsrecht können nur die Straßenverkehrsbehörden selbst machen. Eine Terminbestätigung - egal von wem ausgestellt - ist schon gar keine Ausnahmebestätigung i.S.d. StVZO!! .
Du solltst mal lesen und verstehen, wovon ich die ganze Zeit schreibe !!
Ich spreche nicht von einem "Freifahrtschein" des TÜV, sondern von einer Terminbestätigung zwecks Vorführung eines Fahrzeuges zur HU !!

Zu Deiner Beruhigung : ich habe das bereits so einmal durchgezogen mit einem PKW, der in HR stand und den ich mit 3 Jahren abgelaufenem TÜV nach Deutschland gebracht habe.

So - nun ist es mir zu blöde, immer wieder gebetsmühlenartig das gleiche zu schreiben und zu versuchen, Unwissende wissend zu machen !!

Streitet Euch ruhig weiter um de Kaisers Bart !
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Gruß Fred
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  #115  
Alt 20.12.2014, 19:10
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Mercurius Mercurius ist offline
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Fred, Deine Gebetsmühle in allen Ehren. An der Gesetzeslage kann sie jedoch nichts ändern. Egal was Du schon mal gemacht hast oder nicht.

Ich will mich auch mit niemandem um des Kaisers Bart streiten. Schließlich ist jeder selbst seines Glückes Schmied. Was das kostet, wenn man erwischt wird, kann man u.a. hier nachlesen:

https://www.bussgeldrechner.org/tuev.html

Das mein lieber Fred würdest zu zahlen, wenn Du mit Deiner Terminbestätigung an meiner Dienststelle vorbeigefahren wärest. Die liegt weit genug hinter der Grenze, so dass Du bis dahin an genügend Prüfstellen vorbeigefahren wärest. Frag doch einfach mal bei Deiner Polizeidienststelle nach. Wir sind schließlich alle Deine Freunde und Helfer und wollen nur Dein Bestes.
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  #116  
Alt 20.12.2014, 20:21
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Max 1 Punkt und 60 Euro , über so was unterhalten wir uns hier Stunden lang ???
Das ist doch nix ....
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  #117  
Alt 20.12.2014, 20:37
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Max 1 Punkt und 60 Euro , über so was unterhalten wir uns hier Stunden lang ???
Das ist doch nix ....
.... eigentlich nicht, wenn du einen Termin hast
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dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #118  
Alt 20.12.2014, 20:59
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Max 1 Punkt und 60 Euro , über so was unterhalten wir uns hier Stunden lang ???
Das ist doch nix ....
Verstehe ich auch nicht
Deshalb würde ich meinen Wohni nicht alle 2 Jahre von HR nach Bad Reichenhall hochziehen und danach wieder runterbringen .
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  #119  
Alt 20.12.2014, 22:14
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Sobald man die Grenze übertritt sollte man eine Prüfstelle im entsprechenden Zulassungsbezirk anfahren, in dem der Grenzübertritt erfolgt. Dies muss nicht zwingend die nächste sein, es sollte aber schon eine entsprechend logische Begründung vorliegen (zB. Öffnungszeiten).
Eine Prüfstelle in NRW ist ganz sicher nicht die "nächste".

Schöne Grüße,
Jan
Um 23 Uhr über die Grenze z.B. Passau, die Dienststelle von Mercurius ist da sowieso in Ruhebereitschaft, dann morgens pünktlich um 8 Uhr in NRW beim TüV, passt doch, oder muss man in Passau beim Tüv vor dem Tor übernachten,

gruss dieter
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Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht,
hier gibts Musik von meinen Friends
http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE

Geändert von diri (20.12.2014 um 22:23 Uhr)
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  #120  
Alt 21.12.2014, 10:47
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Fred, Deine Gebetsmühle in allen Ehren. An der Gesetzeslage kann sie jedoch nichts ändern.
Stimmt - deshalb solltest Du Dich mal umfassen informieren.
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Gruß Fred
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  #121  
Alt 21.12.2014, 12:48
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Fred , möchte hier nicht nerven , kann mir aber echt nicht vorstellen , das deine Idee mit dem Tüvtermin Rechtlich haltbar ist , wenn du zB noch 500 Km vor die hast . Aber das werden wir wohl hier nicht rausbekommen . Haben wir hier keinen von der Rennleitung hier im Forum oder möchten die sich nicht zu erkennen geben ?
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  #122  
Alt 21.12.2014, 18:33
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Fred , möchte hier nicht nerven , kann mir aber echt nicht vorstellen , das deine Idee mit dem Tüvtermin Rechtlich haltbar ist , wenn du zB noch 500 Km vor die hast . Aber das werden wir wohl hier nicht rausbekommen . Haben wir hier keinen von der Rennleitung hier im Forum oder möchten die sich nicht zu erkennen geben ?
Sorry - aber das ist keine Idee von mir !
Wie und was habe ich nun bereits mehrfach geschrieben.
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  #123  
Alt 21.12.2014, 22:51
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Haben wir hier keinen von der Rennleitung hier im Forum oder möchten die sich nicht zu erkennen geben ?
Das hat glaub ich der user mercurius im beitrag 105 deutlich beantwortet...
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  #124  
Alt 21.12.2014, 23:25
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Das hat glaub ich der user mercurius im beitrag 105 deutlich beantwortet...
Ja und den Rechner wieviel wir von unserem Besten berappen müssen hat er gleich mitgeliefert.
Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
......
Was das kostet, wenn man erwischt wird, kann man u.a. hier nachlesen:

https://www.bussgeldrechner.org/tuev.html

........
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  #125  
Alt 22.12.2014, 09:21
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....e-mail vom TÜV, geklaut in einem Wohnwagen-Forum zum Thema "Wohnwagen seit drei Jahren ohne TÜV auf festem Stellplatz in Spanien"; die Unterstreichungen sind von mir:

Zitat:

..."Zu ihrem geschilderten Fall besteht nur die einzige Möglichkeit umgehend und unmittelbar nach Grenzübertritt die nächstgelegene TÜV-Prüfstelle bzw. einer anderen Technischen Überwachungsorganisation (DEKRA-GTÜ-GTS) mit ihrem Wohnanhänger aufzusuchen, um dann die hierzu erforderliche Hauptuntersuchung/HU nach § 29 StVZO/Straßen- Verkehrs-Zulassungs-Ordnung nachzuholen.
Selbstverständlich haben sie als Fahrzeughalter darüberhinaus, auch die Verantwortung für den Verkehrssicheren Betrieb / Zustand des Fahrzeuges ( § 31 StVZO ) mit der Überfahrt von Spanien nach Deutschland.
Eine Überführung mit "Kurzzeitkennzeichen" ist rechtlich nicht möglich, da nach Ihren Angaben der Wohnanhänger bereits mit einer amtlichen Zulassung versehen ist. Eine Doppelzulassung (Kurzzeitkennzeichen) ist daher von Amtswegen nicht zulässig.
Wir empfehlen ihnen daher sich den Prüftermin zur Hauptuntersuchung vorab am Tage der Einfuhr nach Deutschland von einer der o.g. Prüforganisationen schriftlich bestätigen zu lassen, und diesen bei einer evtl. Polizeikontrolle vorzuweisen, damit für die Polizeibeamten ersichtlich wäre, das Sie sich unmittelbar und direkt auf dem Wege zur Hauptuntersuchung befinden.


Zwischenbemerkung von mir: das muss laut telefonischer Auskunft meiner "Rennleitung" (= hier: Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Bochum) nicht unbedingt die erste Prüfstelle hinter der Grenze sein, der Beamte sagte sinngemäß: "Wenn Sie keine schriftliche HU-Terminbestätigung haben, könnte es sein, dass Sie schon an der Grenze Schwierigkeiten mit unseren Kollegen bekommen. Die werden Sie dann vermutlich zur nächsten Prüfstelle eskortieren und Ihnen eine Anzeige schreiben. Wenn Sie allerdings einen schriftlichen Termin in Bochum vereinbart haben (weil Sie gar nicht wissen, wo die nächste Prüfstelle hinter der Grenze ist und ob Sie dort überhaupt dran kommen) und nicht gerade auf der Autobahn in Richtung Berlin unterwegs sind, dann werden die Kollegen Sie sicherlich weiter fahren lassen, weil man Ihnen glaubt, dass Sie auf dem Weg zur HU sind. Das ist aber eine Ermessensentscheidung, die vom Einzelfall abhängt. Wenn Sie den bayrischen Kollegen eine TÜV-Vorladung nach Hamburg präsentieren, könnte es sein, dass Sie Ihren Hänger je nach Zustand dort abkuppeln müssen."

Weiter schreibt der TÜV:

Über die Vorlage einer evtl. Bußgeldanzeige wegen abgelaufener HU/Hauptuntersuchung ( über 8 Mon. = 75.- Euro-2 Punkte o. Gewähr ) bei einer evtl. Kontrolle durch die Polizei, obliegt dies ausschließlich dem Polizeivollzugdienst.
Gerne stehen wir ihnen für weitere Rückfragen unter der u.g. Rufnummer zur Verfügung."

... Zitat Ende

Fazit: so oder so ist der abgelaufene TÜV in jedem Falle ein Bußgeld-Tatbestand. Ob man deswegen eine Anzeige bekommt oder nicht, das liegt im Ermessen der Polizei. Wenn man glaubhaft nachweisen kann, dass z.B. ein Wohnwagen nur deshalb nicht beim TÜV war, weil er jahrelang auf einem festen Stellplatz in Spanien stand und es ein unverhältnismäßiger Aufwand gewesen wäre, nur wegen "TÜV" mal eben tausend Kilometer nach Deutschland und zurück zu fahren, dann dürfte man ungeschoren davon kommen - oder auch nicht...

Es ist alles gesagt, nur noch nicht von allen.
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