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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #101  
Alt 07.10.2014, 21:50
hik hik ist offline
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Zitat:
Zitat von hik Beitrag anzeigen
Das habe ich ja nicht angezweifelt: Zitat aus obigem Link: "hat damit nicht den erforderlichen Führerschein im Sinne der Risikoausschlussklausel."
Die Versicherung kann natürlich ausschliessen was sie möchte!

Mich würde aber interessieren gegen welches "internationale Recht" Kroatien verstösst, wenn es bei nicht kroatischen Staatsbürgern, kroatische Scheine akzeptiert, wie in obigem Beitrag von dir behauptet?
Auf Janus "Beweis" warte ich auch noch...
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  #102  
Alt 08.10.2014, 06:35
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Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Lesen bildet!

Nebenbei, welche Beweise hast du angetreten?
Ich sehe nur Behauptungen!
Kratz mal an der eigenen Socke.
Sehr richtig - das stimmt vor allem für Dich !



Zitat:
Zitat von Hobie Beitrag anzeigen
Nebenbei, welche Beweise hast du angetreten?
Ich sehe nur Behauptungen!
Kratz mal an der eigenen Socke.
Dann solltest Du vielleicht z.B. Beitrag #88 mal lesen, denn Lesen bildet!
Kratz mal an der eigenen Socke
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Gruß Fred
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  #103  
Alt 08.10.2014, 07:06
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und wieder wird herumgehackt...bringt eigentlich nix...ich würde vorschlagen....das wäre ein Thema für einen Boote-Zeitung Redakteur.....und dann ein interessanter Artikel in der Zeitung....alles andere bringt doch nix...mit Halbwahrheiten und Vermutungen ist uns ja auch nicht geholfen...lg Bernhard
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  #104  
Alt 08.10.2014, 09:10
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Zitat:
Zitat von Justforfun Beitrag anzeigen
und wieder wird herumgehackt...bringt eigentlich nix...ich würde vorschlagen....das wäre ein Thema für einen Boote-Zeitung Redakteur.....und dann ein interessanter Artikel in der Zeitung....alles andere bringt doch nix...mit Halbwahrheiten und Vermutungen ist uns ja auch nicht geholfen...lg Bernhard
Die Liste, die ich veröffentlicht habe enthält weder Halbwahrheiten noch Vermutungen, da sie vom kroatischen Ministerium veröffentlicht wurde.
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Gruß Fred
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  #105  
Alt 08.10.2014, 09:20
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Die Liste, die ich veröffentlicht habe enthält weder Halbwahrheiten noch Vermutungen, da sie vom kroatischen Ministerium veröffentlicht wurde.
sie sagt aber nicht aus ob diese auch für deutsche Staatsbürger mit Kroatischem Patent gilt.

hab grad dies gefunden:

Bootsführerscheinpflicht?

Viele Küstenstaaten kennen gar keinen Bootsführerschein, er ist die "Spezialität" einiger europäischer Länder. Folgend eine Übersichtsliste:

LandBootsführerschein (See)Belgiennicht vorgeschrieben
Bulgariennicht vorgeschrieben
Dänemark vorgeschrieben für Boote über 20 t Wasserverdrängung
Deutschland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Finnland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Frankreichentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Griechenland entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Großbritanniennicht vorgeschrieben
Irlandnicht vorgeschrieben
Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Kroatienentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Luxemburgnicht vorgeschrieben
Niederlandefür Boote über 15m und 20km/h
Norwegennicht vorgeschrieben
Polen entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Portugal entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Schweden nicht vorgeschrieben
Spanien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Slowenienentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Türkeientsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes

Für österreichische und alle anderen Staatsbürger, die in ihrem Heimatland einen Bootsführerschein See nicht gesetzlich vorgeschrieben haben bedeutet dies, dass der kroatischer Bootsführerschein überall anerkannt wird (Deutschland ziert sich da noch ein wenig, sollte sich mit dem EU-Beitritt Kroatiens jedoch ändern).

Für Staatsbürger von Ländern mit gesetzlich vorgeschriebenen Bootsführerscheinen See KANN dies bedeuten, dass sie den entsprechenden Führerschein ihres Landes benötigen und der kroatische im jeweiligen Land nicht anerkannt wird. Dies ist aber von Fall zu Fall zu hinterfragen, da es - wie bereits gesagt - kein diesbezügliches international bindendes Abkommen gibt und daher jeder Staat für sich selbst entscheidet!

Zitat Ende

Da in der Liste steht, das Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes gilt, kann ein Kroatisches Patent für einen Deutschen Staatsbürger dort nicht gelten, da dies ja auch in Deutschland nicht gilt.
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Alt 08.10.2014, 09:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
sie sagt aber nicht aus ob diese auch für deutsche Staatsbürger mit Kroatischem Patent gilt.
Doch - lies einfach was ich auf meiner HP dazu geschrieben habe !
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  #107  
Alt 08.10.2014, 09:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab grad dies gefunden:

Bootsführerscheinpflicht?


Kroatienentsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes
Das ist schon mal definitiv falsch.
In Kroatien brauchst du den Schein ab motorisiert, da hilft dir nichts daß bei uns bis 15 PS frei ist.
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  #108  
Alt 08.10.2014, 10:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Für österreichische und alle anderen Staatsbürger, die in ihrem Heimatland einen Bootsführerschein See nicht gesetzlich vorgeschrieben haben bedeutet dies, dass der kroatischer Bootsführerschein überall anerkannt wird (Deutschland ziert sich da noch ein wenig, sollte sich mit dem EU-Beitritt Kroatiens jedoch ändern).

...
Diese Quelle aus den Revierinfos ist unzuverlässig und darüber hinaus veraltet. Siehe dazu die Aussagen Schweden betreffend.

Im Übrigen braucht sich Deutschland hinsichtlich der Anerkennung des HR-Scheins bei Österreichern nicht "zieren", die Regelung ist ja in der SportBootFSV § 1 festgelegt:
ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb von D, die nach den Bestimmungen des Herkunftslandes keinen Schein brauchen, brauchen auch in D keinen Schein.

Würde man nun als Österreicher allerdings seinen Wohnsitz ständig nach D verlegen, wäre weder der amtliche Führerschein aus Ö (den es ja gibt) noch der kroatische noch sonst einer "umschreibefähig". Man muss als Ausländer in D spästestens nach einem Jahr den SBF See machen. Eine Umschreibung - egal für wen und woher - ist im Sportbootbereiche See ausgeschlossen (nebenbei: dies gilt auch für den SBF Binnen bzw. die nicht-deutschen Äquivalente).

Quelle: Mailverkehr mit dem BMVBS, hier ein Auszug:


Sehr geehrter Herr ghaffy,

...
Die Sportbootführerscheinregelungen obliegen der nationaler Gesetzgebung und in Deutschland ist eine Umschreibung von Befähigungen aus anderen Staaten nicht berücksichtigt. Sofern also Ihr Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt wird, werden Sie gezwungen sein einen Sportbootführerschein für die jeweilige Gewässerart zu erwerben.

...
Weitere Fragen beantworte ich Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[gefertigter Name]

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat WS 25
Internationale Binnenschifffahrtspolitik, Sicherheit und
Umweltschutz in der Binnenschifffahrt, Sportschifffahrt
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn

Ruf: +49 (0) 228 (99) 300 ***
Fax: +49 (0) 228 (99) 300 807 ***
e-mail: ***@bmvbs.bund.de
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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Geändert von ghaffy (08.10.2014 um 10:19 Uhr)
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  #109  
Alt 08.10.2014, 13:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist schon mal definitiv falsch.
In Kroatien brauchst du den Schein ab motorisiert, da hilft dir nichts daß bei uns bis 15 PS frei ist.
Da steht "entsprechend der Bestimmungen des Heimatlandes" ...

Meiner Meinung nach ist das Heimatland in diesem Bezug gleichzusetzen mit Kroatien.
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Gruß

Stefan
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  #110  
Alt 08.10.2014, 13:41
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Nur mal so am Rande: in Kroatien muss jeder Motorbootfahrer einen Führerschein haben, in Deutschland braucht man den erst erst ab 15 PS. Könnte es sein, dass die Kroaten höhere Ansprüche an die Qualifikation eines Motorbootfahrers stellen als die Deutschen?
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Pozdrav,
Gerd

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  #111  
Alt 08.10.2014, 13:49
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Zitat:
Zitat von Interceptor43 Beitrag anzeigen
Da steht "entsprechend der Bestimmungen des Heimatlandes" ...

Meiner Meinung nach ist das Heimatland in diesem Bezug gleichzusetzen mit Kroatien.

Mit deiner Meinung liegst du falsch.... bei einer Kontrolle muss jeder, der ein motorisiertes Boot führt einen Führerschein vorweisen, ab 0.1 PS .... gültig seit 2006

neben vielen Hinweisen im Netz auch hier nachzulesen:
http://www.bootfahren-in-kroatien.de...benoetigt.html
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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #112  
Alt 08.10.2014, 14:40
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kornatix kornatix ist offline
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Zu der Frage, ob und wann die Haftpflichtversicherung zahlt, habe ich mal das Kleingedruckte in meinem Vertrag bei der HUK Coburg nachgelesen, und da steht unter Ziffer IV. 1.) :

"Ist für das Führen eines Wassersportfahrzeugs eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt."

Weiter heißt es in Ziff. IV 3. zum Geltungsbereich: "Eingeschlossen ist...die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt."

Fazit: wer als Deutscher mit einem kroatischen Führerschein in Kroatien oder in irgendeinem anderen Land, in dem dieser (anders als in Deutschland) anerkannt wird, einen Schaden verursacht, der hat Anspruch auf Versicherungsleistung, weil er die dort behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt. Ob der "verantwortliche Führer" Deutscher, Kroate oder Botokude ist, das ist der Versicherung völlig wurscht, sonst stünde es in den Versicherungsbedingungen - Hauptsache, er hat die vor Ort gültige behördliche Erlaubnis, und das ist nun mal auch ein kroatischer Führerschein, so er denn in dem betreffenden Land gültig ist.

Der Blick in's Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung!
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Gerd

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  #113  
Alt 08.10.2014, 15:52
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Ich lese das:

Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes

folgender massen.

wenn ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland von Kroatien (wo ich unbestritten mit dem Kroatischen Patent fahren darf) nach Italien fahre benötige ich den Führerschein meines Heimatlandes. Dies ist der SBF See und da das kroatische Patent für mich als Deutscher nicht in Deutschland zugelassen ist (ich darf damit nicht auf der Nord oder Ostsee im Bereich der deutschen Seewasserstrassen fahren), habe ich keinen gültigen Führerschein gemäss den Bestimmungen des Heimatlandes und bin Somit ohne Führerschein unterwegs.
SO wird dann die Versicherungsfrage auch wieder interesannt.
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  #114  
Alt 08.10.2014, 16:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich lese das:

Italien entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes

folgender massen.

wenn ich als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland von Kroatien (wo ich unbestritten mit dem Kroatischen Patent fahren darf) nach Italien fahre benötige ich den Führerschein meines Heimatlandes. Dies ist der SBF See und da das kroatische Patent für mich als Deutscher nicht in Deutschland zugelassen ist (ich darf damit nicht auf der Nord oder Ostsee im Bereich der deutschen Seewasserstrassen fahren), habe ich keinen gültigen Führerschein gemäss den Bestimmungen des Heimatlandes und bin Somit ohne Führerschein unterwegs.
SO wird dann die Versicherungsfrage auch wieder interesannt.
So würde die Versicherungsfrage wieder interressant, wenn Deine Interpretation stimmen würde.

Sie stimmt aber nicht !!

Es geht mir total auf die Waffel, dass sich hier immer wieder vermeintliche und selbsternannte Spezialisten über das kroatische Bootspatent auskotzen obwohl längst das Gegenteil bewiesen ist !

Ich steige deshalb endgültig aus dieser sinnlosen Diskussion aus und überlasse den Besserwissern das Feld !
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Gruß Fred
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  #115  
Alt 08.10.2014, 16:21
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Jetzt wäre aber unbedingt noch die Frage zu klären, ob ein Russe mit kroatischem Führerschein und einem in Deutschland versicherten Boot Schadenersatz bekommt, wenn er auf der Wolga mit einem chinesischen U-Boot kollidiert....

Ähemm...wie war noch mal die Frage? Ach ja, da wollte jemand wissen, ob er mit einem deutschen Binnenschein auf der kroatischen Adria 'rumschippern darf....
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  #116  
Alt 08.10.2014, 16:22
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ach ja, da wollte jemand wissen, ob er mit einem deutschen Binnenschein auf der kroatischen Adria 'rumschippern darf....
Das wurde ja schon lange beantwortet.
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  #117  
Alt 08.10.2014, 16:38
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Ich steige deshalb endgültig aus dieser sinnlosen Diskussion aus ...
...und verweigerst die Beantwortung meiner Frage, die da war:
Zitat:
Zitat von Janus
Wieder diese ominöse Liste.
Soweit ich das übersetzen kann, werden darin die Länder aufgeführt, die die HR-Führerscheine anerkennen die von Kroaten vorgelegt werden.
Daß das genauso gelten soll, wenn ein Deutscher einen HR-Führerschein vorlegt kann ich nirgens lesen.
Aber vielleicht ist mein Kroatisch ja auch zu schlecht und es steht doch da, dann bitte Hilfe...
Du verweist auf deine Homepage wo angeblich alles genau erklärt wird.
Da steht aber nur, daß die Fahrberechtigung des "Flaggenstaates" gefordert wird.
Dein Boot z.B. fährt unter welcher Flagge? Richtig, unter der Deutschen!
Was brauchst du dann für einen Führerschein....ich will aber deiner Antwort auf die Frage nicht vorgreifen.

Jetzt beleidigt aus der Dis. auszusteigen weil man kein Land mehr sieht ist...na ja.
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  #118  
Alt 08.10.2014, 16:41
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
...und verweigerst die Beantwortung meiner Frage, die da war:

Du verweist auf deine Homepage wo angeblich alles genau erklärt wird.
Da steht aber nur, daß die Fahrberechtigung des "Flaggenstaates" gefordert wird.
Dein Boot z.B. fährt unter welcher Flagge? Richtig, unter der Deutschen!
Was brauchst du dann für einen Führerschein....ich will aber deiner Antwort auf die Frage nicht vorgreifen.

Jetzt beleidigt aus der Dis. auszusteigen weil man kein Land mehr sieht ist...na ja.
Ich bin nicht beleidigt, ist geht mir aber gewaltig auf den Sack immer und immer wieder die gleiche Leier aufzuwärmen für Leute, die es entweder nicht verstehen wollen oder es nicht verstehen können !
Dich zähle ich zu Ersteren, denn Du willst nur provozieren !
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  #119  
Alt 08.10.2014, 16:51
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Halt, Stop!
Bin gerade nach Hause gekommen. Wartet bitte 10 Minuten. Ich hole mir ´ne Tüte Chips und mach ein Bier auf . Es scheint heute Abend noch amüsant zu werden
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Viele Grüße aus dem "Wilden Süden"
Harald
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  #120  
Alt 08.10.2014, 17:15
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Zitat:
Zitat von chrishasedan Beitrag anzeigen
Halt, Stop!
Bin gerade nach Hause gekommen. Wartet bitte 10 Minuten. Ich hole mir ´ne Tüte Chips und mach ein Bier auf . Es scheint heute Abend noch amüsant zu werden
Nee, keine Chance.
Fred und ich kennen uns lange genug um in wirklich wichtigen Dingen nicht öffentlich und nur zur Unterhaltung des Pöbels zu streiten.

Nichts desto Trotz stelle ich nun mal @Freds Homepageeintrag zur Diskussion.
Was versteht die Allgemeinheit unter dieser, seiner Aussage:

Zitat:
"... das die Person, die das Schiff führt, befähigt ist, das Schiff entsprechend den nationalen Vorschriften oder den Bestimmungen der Richtlinien über Boote und Yachten zu führen.

Ausländische Personen, die gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge gesetzt ist, keine Befähigung zur Führung des Schiffes zu haben brauchen, müssen eine entsprechende Beglaubigung oder ein Zeugnis über die Befähigung gemäß den Vorschriften der Republik Kroatien bis spätestens 01.01 2006 beibringen.
Bissl verklausuliert das Ganze, aber eigentlich deutlich, was Kroatien fordert, aber @Fred nicht darin lesen will.

Geändert von Janus (08.10.2014 um 17:31 Uhr)
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  #121  
Alt 08.10.2014, 17:21
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Wie versteht die Allgemeinheit unter dieser, seiner Aussage:

Bissl verklausuliert das Ganze, aber eigentlich deutlich, was Kroatien fordert, aber @Fred nicht darin lesen will.
Ich hab keine Ahnung was du dort herausliest.
Jedenfalls hat jemand aus meinem Dorf einen deutlichen kostenpflichtigen Wink der kroatischen WaschPo erhalten, daß er mit seinem 4 PS Schlauchi ohne Führerschein dort nicht fahren darf.
Mir hatte er es vorher nicht geglaubt.
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  #122  
Alt 08.10.2014, 17:33
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mir hatte er es vorher nicht geglaubt.
Hätte er @Freds Homepage aufmerksam gelesen, wäre ihm das nicht passiert.
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  #123  
Alt 08.10.2014, 17:39
Benutzerbild von wolf b.
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Hätte er @Freds Homepage aufmerksam gelesen, wäre ihm das nicht passiert.
Du bist einfach nur gehässig.
Das war mein Stahlbauer und der meinte danach zu mir, er hätte wissen sollen daß ich das besser weiß. Freds Homepage brauch ich dazu nicht.
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  #124  
Alt 08.10.2014, 17:44
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Du bist einfach nur gehässig. .
Nichts liegt mir ferner!

Ein bisschen Klarheit in die Wüste der Unwissenheit zu tragen, daß ist meine Intention.
Und wie wird es mir gedankt.....
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  #125  
Alt 09.10.2014, 09:53
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Die ganze Diskussion bringt nix....das muss rechtlich 100%ig abgeklärt sein......es sollte im Schadensfalls auch vor Gericht halten....alles andere ist grob fahrlässig....darum meine Anregung....Boote-Zeitung....soll eure Postings rechtlich absichern...(es heisst ja nicht, dass es falsch ist, was ihr hier schreibt)....wir sollten nur 100%ige Gewissheit haben..lg Bernhard
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