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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#101
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Aus meinem Gesetzesverständnis = Nonsens Gruß, Patrick |
#102
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Kein Gesetztestext liest sich einfach. Aber aus der Pflicht der Zulassung des Funkgerätes und der daraus folgenden freiwilligen Ausrüstung des Kleinfahrzeuges mit Funk ergibt sich dies.
Daher ist in eine, Strafbefehl/oRdnungswiedrigkeit meist auf mehre Pragarphen verwiesen, denn nur wenn man diese alle ließt und die Querverbindungen herstellt, wird einem das vergehen auch bewusst. Es ist meist unschlüssig wenn man nur eine Verordnung ließt. Gerade beim Boot muss man zwischen Handbuch Binnenfunk, der Entsprechenden Schiffahrtspolizeiverordnung usw. komplett manchmal Querlesen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#103
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#104
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niergends direkt wie ich schon geschrieben habe. du kannst aber die Binneschiffahrtstrassenordnung, die Rheinschiiffartspolizeiverordnung, das Handbuch Binnenfunk komplett durchlesen, und dann noch die ein oder anderen Verordnungen die in diesen noch erwähnt werden und nicht expliziet jeder kennt.
Als beispiel was nichts mit Funk zu tun hat. Vorschriften Lichterfarben in der die Arten und vorschriften zu der Beleuchtung explizit geregelt sind
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#105
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Die Kausalkette der verschiedenen Gesetze und deren Paragraphen, die Zusammen dann klarstellen, wass einzeln unverständlich ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#106
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da geb ich dir recht.
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#107
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Hallo Lutz, wenn Du eine Zuteilungsurkunde hast, die Du ja selbst beantragt hast, dann ist Dein Boot eine "Schiffsfunkstelle". Dann bist Du verpflichtet ein Funkgerät an Bord zu haben. Diese Verpflichtung erlischt nur mit der Rückgabe der Urkunde und nicht mit dem Ausbau des Funkgerätes. LG Andreas |
#108
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#109
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Funken mit Fahne
Bei mir steht es auf der Zuteilungsurkunde auf Seite 2 von 3. Name des Schiffes Rufzeichen Die Sendefunkanlagen der "See-bzw. Schiffsfunkstelle" Der mir zugeteilte Frequenzbereich. Somit bin ich mit der Urkunde eine See-bzw. Schiffsfunkstelle und nicht mit Ein oder Ausbau des Funkgerätes. LG Andreas |
#110
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Ich bezweifle aber daß das überprüft werden kann. Kein Mensch kann mir verbieten zwei Boote mit den selben Abmessungen und Namen zu besitzen. Viel mehr wissen die nicht von meinem Boot. Ist die Funke also ausgebaut ist sie eben bei einer Kontrolle im namensgleichen zweiten Boot. |
#111
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Zu kompliziert. Das Gerät ist nur in Reparatur.
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#112
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Nun wird es Spannend. Ich habe für mein Funkgerät eine Zuteilungsurkunde erhalten. Das Funkgerät ist im IBS eingetragen. Im IBS steht der Bootsname, die Motorisierung, Seriennummern und auch das Funkgerät. Technische Änderungen am Boot sind einzutragen, weil der IBS sonst ungültig wird. Wenn ich rechtskonform auf dem Wasser bin, dann kann ich nicht tricksen. Mag die Praxis anders aussehen. LG Andreas |
#113
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Die Zuteilung ist Erlaubnis und Voraussetzung zur Nutzung der Frequenzen. Eine Schiffsfunkstelle ist eine "mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Schiffes befindet, das nichtständig festgemacht ist". Die Pflicht zur Nutzung des Funkgerätes gilt aber (für Kleinfahrzeuge) nur dann, wenn sie "freiwillig ausgerüstet" sind. Die Erlaubnis eine Schiffsfunkstelle zu betreiben ist nicht mit der Ausrüstung gleichbedeutend. Für mich stellt die Erlaubnis nicht gleichzeitig die Verpflichtung dar, das Boot tatsächlich permanent auszurüsten. Somit wäre eine ausgebautes Funkgerät kein Verstoß. Ich habe beispielsweise eine Zuteilungsurkunde für ein "VHF portable" mit ATIS, obwohl die Nutzung auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen nicht erlaubt ist. Wäre ich nun aber damit zur "Ausrüstung" (Mitführen) verpflichtet, würde ebenso die Pflicht zur Funkbenutzung greifen, was wiederum dem Nutzungsverbot widerspräche... |
#114
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Zitat:
Wann hast Du dich freiwillig ausgerüstet? Mit Zusendung der Zuteilungsurkunde. LG Andreas |
#115
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Sein Boot auszurüsten ist doch ein tatsächlicher Vorgang und nicht das bloße Vorhandensein einer Genehmigung einen Ausrüstungsgegenstand zu nutzen.
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#116
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Ich habe "nur" ein amtliches Kleinfahrzeugkennzeichen vom WSA Berlin, da ist weder die Eintragung eines Funkgerätes vorgesehen noch erforderlich.
Ob das nun ein Vor- oder ein Nachteil ist sei mal dahingestellt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#117
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Zitat:
Da ist die Funke gar nicht eingetragen und es gibt auch kein Feld dafür.
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#118
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Ich habe es im IBS.
LG Andreas |
#119
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Tja ich sehe das als Nachteil des IBS an. Habe auch das WSA
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#120
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einen weiteren
Gruß Lutz
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#122
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Je mehr Angaben ich zu meinem Boot machen kann, umso sinnvoller erachte ich das.
LG Andreas |
#123
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Dafür zahlst du dann auch unnötig mehr, musst immer wieder zahlen und er gilt in den Bereichen in dennen du vermutlich unterwegs bist genauso wie mein WSA kennzeichen für das ich nur einmal zahlen musste
meine Angaben zum Boot sind im Kleinfahrzeugschein und in der Zulassungsukunde des Funkgerätes. Viel mehr geht nicht.
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#124
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Ich möchte in Ruhe Boot fahren. Der IBS ist die preisgünstigste Position. |
#125
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wieviel kostet er nochmal?
was kostet die verlängerung ? Ich hab 18€ bezahlt und fertig.
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