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  #101  
Alt 02.07.2014, 13:19
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Bei der freiwillgen Ausrüstung eines Kleinfahrzeuges mit Funkgerät ist die Zulassung des Funkgerätes entscheidend. Denn hier wird das Kleinfahrzeug registriert. Solange also das Kleinfahrzeug ein Eingetragenes Funkgerät hat, ist dieses auch einzubauen und zu verwenden.
Genau DAS würde ich gern im Gestztestext lesen...
Aus meinem Gesetzesverständnis = Nonsens

Gruß, Patrick
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  #102  
Alt 02.07.2014, 13:23
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Kein Gesetztestext liest sich einfach. Aber aus der Pflicht der Zulassung des Funkgerätes und der daraus folgenden freiwilligen Ausrüstung des Kleinfahrzeuges mit Funk ergibt sich dies.

Daher ist in eine, Strafbefehl/oRdnungswiedrigkeit meist auf mehre Pragarphen verwiesen, denn nur wenn man diese alle ließt und die Querverbindungen herstellt, wird einem das vergehen auch bewusst.

Es ist meist unschlüssig wenn man nur eine Verordnung ließt.

Gerade beim Boot muss man zwischen Handbuch Binnenfunk, der Entsprechenden Schiffahrtspolizeiverordnung usw. komplett manchmal Querlesen.
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  #103  
Alt 02.07.2014, 13:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Solange also das Kleinfahrzeug ein Eingetragenes Funkgerät hat, ist dieses auch einzubauen und zu verwenden.
Klingt logisch, aber wo ist das in dieser Form nachzulesen

Gruß Lutz
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  #104  
Alt 02.07.2014, 13:49
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Klingt logisch, aber wo ist das in dieser Form nachzulesen

Gruß Lutz
niergends direkt wie ich schon geschrieben habe. du kannst aber die Binneschiffahrtstrassenordnung, die Rheinschiiffartspolizeiverordnung, das Handbuch Binnenfunk komplett durchlesen, und dann noch die ein oder anderen Verordnungen die in diesen noch erwähnt werden und nicht expliziet jeder kennt.

Als beispiel was nichts mit Funk zu tun hat. Vorschriften Lichterfarben in der die Arten und vorschriften zu der Beleuchtung explizit geregelt sind
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  #105  
Alt 02.07.2014, 13:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Gerade beim Boot muss man zwischen Handbuch Binnenfunk, der Entsprechenden Schiffahrtspolizeiverordnung usw. komplett manchmal Querlesen.
Was wohl selbst der WSP nicht ohne weiteres gelingt

Zitat:
Zitat von Humbug Beitrag anzeigen
... vielen Dank für Ihre nicht alltägliche Anfrage, die wir zur Stellungnahme an die Wasserschutzpolizeischule in Hamburg weitergeleitet haben. ...
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Daher ist in eine, Strafbefehl/oRdnungswiedrigkeit meist auf mehre Pragarphen verwiesen...
Genau das hätte ich (von der WSP) erwartet:
Die Kausalkette der verschiedenen Gesetze und deren Paragraphen, die Zusammen dann klarstellen, wass einzeln unverständlich ist.

Gruß Lutz
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  #106  
Alt 02.07.2014, 13:55
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was wohl selbst der WSP nicht ohne weiteres gelingt





Genau das hätte ich (von der WSP) erwartet:
Die Kausalkette der verschiedenen Gesetze und deren Paragraphen, die Zusammen dann klarstellen, wass einzeln unverständlich ist.

Gruß Lutz
da geb ich dir recht.
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  #107  
Alt 02.07.2014, 16:13
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wenn das Funkgerät aus dem Kleinfahrzeug ausgebaut ist, dann ist eben dieses Kleinfahrzeug nicht (mehr) mit einem Funkgerät ausgerüstet und muss nicht empfangsbereit sein.

Es müsste doch sonst heißen:
Ein Kleinfahrzeug, welchem (nach freiwilligem Antrag) eine Frequenz zugeteilt wurde, muss mit einem Funkgerät ausgerüstet und empfangsbereit sein.

Gruß Lutz

Hallo Lutz,

wenn Du eine Zuteilungsurkunde hast, die Du ja selbst beantragt hast, dann ist Dein Boot eine "Schiffsfunkstelle".
Dann bist Du verpflichtet ein Funkgerät an Bord zu haben. Diese Verpflichtung erlischt nur mit der Rückgabe der Urkunde und nicht mit dem Ausbau des Funkgerätes.

LG
Andreas
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  #108  
Alt 02.07.2014, 17:34
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
wenn Du eine Zuteilungsurkunde hast, die Du ja selbst beantragt hast, dann ist Dein Boot eine "Schiffsfunkstelle".
Dann bist Du verpflichtet ein Funkgerät an Bord zu haben. Diese Verpflichtung erlischt nur mit der Rückgabe der Urkunde und nicht mit dem Ausbau des Funkgerätes.
Wo ist das geregelt? In meiner Zuteilungsurkunde steht davon nichts.
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Viele Grüße
Gerhard

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  #109  
Alt 02.07.2014, 17:53
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Standard Funken mit Fahne

Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Wo ist das geregelt? In meiner Zuteilungsurkunde steht davon nichts.

Bei mir steht es auf der Zuteilungsurkunde auf Seite 2 von 3.

Name des Schiffes
Rufzeichen
Die Sendefunkanlagen der "See-bzw. Schiffsfunkstelle"
Der mir zugeteilte Frequenzbereich.

Somit bin ich mit der Urkunde eine See-bzw. Schiffsfunkstelle und nicht mit Ein oder Ausbau des Funkgerätes.

LG
Andreas
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  #110  
Alt 02.07.2014, 18:31
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
wenn Du eine Zuteilungsurkunde hast, die Du ja selbst beantragt hast, dann ist Dein Boot eine "Schiffsfunkstelle".
Dann bist Du verpflichtet ein Funkgerät an Bord zu haben. Diese Verpflichtung erlischt nur mit der Rückgabe der Urkunde und nicht mit dem Ausbau des Funkgerätes.
Schon richtig Andreas.
Ich bezweifle aber daß das überprüft werden kann.
Kein Mensch kann mir verbieten zwei Boote mit den selben Abmessungen und Namen zu besitzen. Viel mehr wissen die nicht von meinem Boot.
Ist die Funke also ausgebaut ist sie eben bei einer Kontrolle im namensgleichen zweiten Boot.
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  #111  
Alt 02.07.2014, 18:33
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Zu kompliziert. Das Gerät ist nur in Reparatur.
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  #112  
Alt 02.07.2014, 18:40
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Schon richtig Andreas.

Ich bezweifle aber daß das überprüft werden kann.

Kein Mensch kann mir verbieten zwei Boote mit den selben Abmessungen und Namen zu besitzen. Viel mehr wissen die nicht von meinem Boot.

Ist die Funke also ausgebaut ist sie eben bei einer Kontrolle im namensgleichen zweiten Boot.

Nun wird es Spannend. Ich habe für mein Funkgerät eine Zuteilungsurkunde erhalten. Das Funkgerät ist im IBS eingetragen. Im IBS steht der Bootsname, die Motorisierung, Seriennummern und auch das Funkgerät. Technische Änderungen am Boot sind einzutragen, weil der IBS sonst ungültig wird. Wenn ich rechtskonform auf dem Wasser bin, dann kann ich nicht tricksen. Mag die Praxis anders aussehen.

LG
Andreas
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  #113  
Alt 02.07.2014, 19:08
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Hallo Lutz,

wenn Du eine Zuteilungsurkunde hast, die Du ja selbst beantragt hast, dann ist Dein Boot eine "Schiffsfunkstelle".
Dann bist Du verpflichtet ein Funkgerät an Bord zu haben. Diese Verpflichtung erlischt nur mit der Rückgabe der Urkunde und nicht mit dem Ausbau des Funkgerätes.
Da komme ich zu anderer Ansicht.
Die Zuteilung ist Erlaubnis und Voraussetzung zur Nutzung der Frequenzen. Eine Schiffsfunkstelle ist eine "mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Schiffes befindet, das nichtständig festgemacht ist".

Die Pflicht zur Nutzung des Funkgerätes gilt aber (für Kleinfahrzeuge) nur dann, wenn sie "freiwillig ausgerüstet" sind. Die Erlaubnis eine Schiffsfunkstelle zu betreiben ist nicht mit der Ausrüstung gleichbedeutend. Für mich stellt die Erlaubnis nicht gleichzeitig die Verpflichtung dar, das Boot tatsächlich permanent auszurüsten. Somit wäre eine ausgebautes Funkgerät kein Verstoß.

Ich habe beispielsweise eine Zuteilungsurkunde für ein "VHF portable" mit ATIS, obwohl die Nutzung auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen nicht erlaubt ist. Wäre ich nun aber damit zur "Ausrüstung" (Mitführen) verpflichtet, würde ebenso die Pflicht zur Funkbenutzung greifen, was wiederum dem Nutzungsverbot widerspräche...
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  #114  
Alt 02.07.2014, 19:16
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Schorek Schorek ist offline
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Zitat:
Zitat von Quax Beitrag anzeigen
Da komme ich zu anderer Ansicht.
Die Zuteilung ist Erlaubnis und Voraussetzung zur Nutzung der Frequenzen. Eine Schiffsfunkstelle ist eine "mobile Funkstelle des Binnenschifffahrtsfunks, die sich an Bord eines Schiffes befindet, das nichtständig festgemacht ist".

Die Pflicht zur Nutzung des Funkgerätes gilt aber (für Kleinfahrzeuge) nur dann, wenn sie "freiwillig ausgerüstet" sind. Die Erlaubnis eine Schiffsfunkstelle zu betreiben ist nicht mit der Ausrüstung gleichbedeutend. Für mich stellt die Erlaubnis nicht gleichzeitig die Verpflichtung dar, das Boot tatsächlich permanent auszurüsten. Somit wäre eine ausgebautes Funkgerät kein Verstoß.

Ich habe beispielsweise eine Zuteilungsurkunde für ein "VHF portable" mit ATIS, obwohl die Nutzung auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen nicht erlaubt ist. Wäre ich nun aber damit zur "Ausrüstung" (Mitführen) verpflichtet, würde ebenso die Pflicht zur Funkbenutzung greifen, was wiederum dem Nutzungsverbot widerspräche...

Wann hast Du dich freiwillig ausgerüstet? Mit Zusendung der Zuteilungsurkunde.

LG
Andreas
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  #115  
Alt 02.07.2014, 19:19
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Sein Boot auszurüsten ist doch ein tatsächlicher Vorgang und nicht das bloße Vorhandensein einer Genehmigung einen Ausrüstungsgegenstand zu nutzen.
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  #116  
Alt 02.07.2014, 19:26
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
... Das Funkgerät ist im IBS eingetragen. ...
Ich habe "nur" ein amtliches Kleinfahrzeugkennzeichen vom WSA Berlin, da ist weder die Eintragung eines Funkgerätes vorgesehen noch erforderlich.

Ob das nun ein Vor- oder ein Nachteil ist sei mal dahingestellt.

Gruß Lutz
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  #117  
Alt 02.07.2014, 19:42
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Zitat:
Zitat von Schorek Beitrag anzeigen
Nun wird es Spannend. Ich habe für mein Funkgerät eine Zuteilungsurkunde erhalten. Das Funkgerät ist im IBS eingetragen. Im IBS steht der Bootsname, die Motorisierung, Seriennummern und auch das Funkgerät. Technische Änderungen am Boot sind einzutragen, weil der IBS sonst ungültig wird. Wenn ich rechtskonform auf dem Wasser bin, dann kann ich nicht tricksen. Mag die Praxis anders aussehen.
Ich habe WSA Zulassung.
Da ist die Funke gar nicht eingetragen und es gibt auch kein Feld dafür.
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  #118  
Alt 02.07.2014, 19:43
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Ich habe es im IBS.

LG
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  #119  
Alt 02.07.2014, 19:51
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Tja ich sehe das als Nachteil des IBS an. Habe auch das WSA
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  #120  
Alt 02.07.2014, 19:54
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Tja ich sehe das als ...
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Nachteil des IBS an. ...
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  #121  
Alt 02.07.2014, 20:02
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
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  #122  
Alt 02.07.2014, 20:05
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Je mehr Angaben ich zu meinem Boot machen kann, umso sinnvoller erachte ich das.

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  #123  
Alt 02.07.2014, 20:07
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Dafür zahlst du dann auch unnötig mehr, musst immer wieder zahlen und er gilt in den Bereichen in dennen du vermutlich unterwegs bist genauso wie mein WSA kennzeichen für das ich nur einmal zahlen musste

meine Angaben zum Boot sind im Kleinfahrzeugschein und in der Zulassungsukunde des Funkgerätes. Viel mehr geht nicht.
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  #124  
Alt 02.07.2014, 20:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dafür zahlst du dann auch unnötig mehr, musst immer wieder zahlen und er gilt in den Bereichen in dennen du vermutlich unterwegs bist genauso wie mein WSA kennzeichen für das ich nur einmal zahlen musste

meine Angaben zum Boot sind im Kleinfahrzeugschein und in der Zulassungsukunde des Funkgerätes. Viel mehr geht nicht.

Ich möchte in Ruhe Boot fahren. Der IBS ist die preisgünstigste Position.
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  #125  
Alt 02.07.2014, 20:20
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wieviel kostet er nochmal?

was kostet die verlängerung ?

Ich hab 18€ bezahlt und fertig.
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