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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #101  
Alt 28.03.2012, 12:11
Wohnbusfahrer
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Bei jedem anderen hätte ich angenommen, dass das ein Scherz ist, aber du, Siggi, dürftest das tatsächlich glauben. Deshalb extra für dich: nein, die Erde ist keine Scheibe. Und die Behauptung, dumme Menschen würden auf dem Land von den Schweinen gebissen, stimmt auch nicht ...
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  #102  
Alt 28.03.2012, 12:15
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
.....
Der Tüv zieht den Betrag nur ein und er darf ihn mit Sicherheit nicht behalten. Ist wahrscheinlich wie bei der Praxisgebühr, die ja auch nicht den Ärzten zugute kommt, obwohl die sie einziehen müssen.

Ah, sooooooooo

ist wie mit der Medikamentenzuzahlung. Davon bezahlen die Apotheker ja immer die Krankenkassen..............
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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

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  #103  
Alt 28.03.2012, 12:20
Benutzerbild von marsvin
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Bei jedem anderen hätte ich angenommen, dass das ein Scherz ist, aber du, Siggi, dürftest das tatsächlich glauben. Deshalb extra für dich: nein, die Erde ist keine Scheibe. Und die Behauptung, dumme Menschen würden auf dem Land von den Schweinen gebissen, stimmt auch nicht ...
Komm doch mal zu uns und probiers aus,
Siggi
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  #104  
Alt 28.03.2012, 19:55
Wohnbusfahrer
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Ich habe den leisen Verdacht, dass ihr beide zu der drei-Beiträge-Fraktion gehört. Das sind die Leute, die den ersten und die letzten beiden Beiträge lesen und dann antworten. Was inzwischen geschrieben wurde, wird dann eben einfach ignoriert. Entsprechend sinnvoll sind die Beiträge dieser Leute ...
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  #105  
Alt 28.03.2012, 20:03
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Ich habe den leisen Verdacht, dass ihr beide zu der drei-Beiträge-Fraktion gehört. Das sind die Leute, die den ersten und die letzten beiden Beiträge lesen und dann antworten. Was inzwischen geschrieben wurde, wird dann eben einfach ignoriert. Entsprechend sinnvoll sind die Beiträge dieser Leute ...
Jau!

Deshalb habe ich auch die Tröterei hier wieder hochgeholt. Streng zum Thema übrigens, zumindest für den der wirklich mitliest.

Weiter zum Thema:

Ich war heute beim TÜV. Es wird weiter zurückdatiert. Änderung angeblich frühestens im 3. Quartal.


Wohnbusfahrer kann jetzt mit seinen Geschichten aus der Scheibenwelt weitermachen.
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  #106  
Alt 28.03.2012, 20:08
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Kommt nach Hessen, ist hier schon seit Anfang 2011 abgeschafft !
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Viele Grüße Dieter
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  #107  
Alt 28.03.2012, 20:10
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In Berlin wird auch weiter rückdatiert.
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  #108  
Alt 28.03.2012, 21:02
Benutzerbild von Wiskimike
Wiskimike Wiskimike ist offline
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Wie verhält sich das eigentlich, wenn das Auto zwischendrin abgemeldet war bzw ich das Auto ohne TüV gekauft haben zum "restaurieren"...

Wenn ich jetzt nämlich nur 1 Jahr Tüv bekomme, wäre das ziemlich ärgerlich.
Und was passiert eigentlich, wenn der Tüv 04/2010 abgelaufen ist und ich 04/2012 hinfahre? Bekomm ich dann gar keinen Tüv oder muss ich dann zweimal zahlen? ^^
(trifft bei mir ja zum glück nicht zu^^)
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  #109  
Alt 28.03.2012, 22:28
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo Wiskimike,
da gibt es mehrere Probleme auf einmal
wenn das Auto abgemeldet und der Tüv abgelaufen ist, würdest du ohne neuen Tüv das Auto nicht mehr angemeldet bekommen, du brauchst also nur eine neue HU

wenn der Tüv mehrere Jahre überzogen ist, mußt du wenn du Pech hast mehrfach bezahlen

ich habe letzten Monat einen Roller zum TÜV gebracht, der war 5 Jahre überzogen das hat mich dann 108 Euro gekostet
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #110  
Alt 28.03.2012, 22:35
Wohnbusfahrer
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Dann hat man dich beschissen. Bei einer Überziehung um mehr als einen HU-Zeitraum wird normal datiert ab Prüftag. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, ist egal, wann er zur HU fällig war, es gibt immer den vollen Zeitraum.
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  #111  
Alt 28.03.2012, 23:57
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moin moin,

nach meinen Kenntnisstand, sollte ab dem 01.04.2012
das rückdatieren, Geschichte sein.

und das dies in den Bundesländern unterschiedlich
gehändelt wird,finde ich auch mehr als fragwürdig.

es muss doch irgendwo was gesetzlich greifbar
festgelegtes geben worauf man sich berufen kann.


gruß swen
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  #112  
Alt 29.03.2012, 08:31
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Zitat:
Zitat von chico100468 Beitrag anzeigen
moin moin,

nach meinen Kenntnisstand, sollte ab dem 01.04.2012
das rückdatieren, Geschichte sein.

und das dies in den Bundesländern unterschiedlich
gehändelt wird,finde ich auch mehr als fragwürdig.

es muss doch irgendwo was gesetzlich greifbar
festgelegtes geben worauf man sich berufen kann.


gruß swen
Dein Kenntnisstand ist Geschichte !
Wenn Du die vorangegangenen Postings gelesen hättest wüsstest Du, was Sache ist !
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Gruß Fred
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  #113  
Alt 29.03.2012, 08:43
wotan01 wotan01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Dann hat man dich beschissen. Bei einer Überziehung um mehr als einen HU-Zeitraum wird normal datiert ab Prüftag. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, ist egal, wann er zur HU fällig war, es gibt immer den vollen Zeitraum.


Das stimmt nicht ganz--
hatte letzten Oktober meine BMW neu TÜV vorgefahren.
Die Maschine war fast 1 Jahr abgemeldet, der TÜV genau so lange abgelaufen.
Habe nur ein Jahr bekommen.
Der TÜV Prüfer begründete dies mit zwei Dingen :
Erstens - der TÜV war noch nicht 2 Jahre abgelaufen und zweitens lag kein Alterwechsel vor !
Nur bei Halterwechsel gäbe es 2 Jahre neuen TÜV....
bzw wenn die 2 Jahre (abgemeldet) überschritten werden
er zeigte mir sogar die jeweiligen Vorschriften / ges. Texte
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  #114  
Alt 29.03.2012, 08:48
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von wotan01 Beitrag anzeigen
Die Maschine war fast 1 Jahr abgemeldet, der TÜV genau so lange abgelaufen.
Habe nur ein Jahr bekommen.
Logisch.. Laut Vorposter wäre es aber anders, wenn der TÜV länger als 2 Jahre abgelaufen gewesen wäre.

Nochmal für die, die jetzt erst dazu stoßen:

HU-Neuerungen verschieben sich

Rückdatierungen wahrscheinlich noch bis Juli möglich


Der TÜV Süd meldet, dass es bezüglich der Novellierung der Straßenverkehrs-zulassungsordnung auf Länderebene weiteren Beratungsbedarf gibt. Deshalb treten die mit der Reform verbundenen Neuerungen nicht wie ursprünglich beabsichtigt im April, sondern frühestens zum 1. Juli 2012 in Kraft, möglicherweise noch später.

Quelle: www.amz.de

Gruß, Jörg
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  #115  
Alt 29.03.2012, 11:09
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Dein Kenntnisstand ist Geschichte !
Wenn Du die vorangegangenen Postings gelesen hättest wüsstest Du, was Sache ist !
moin moin fred,

du kannst sicher sein,dass ich hier mitgelesen habe,
aber kennst du mein posting von Seite 4 , posting 67 ????

http://www.volksstimme.de/ratgeber/n...robefahrt.html


gruß swen
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  #116  
Alt 29.03.2012, 11:53
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Wiskimike Wiskimike ist offline
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Naja, ab 4 Jahre abgemeldet bzw ohne Tüv muss man ja die große Abnahme für ca. 400 Euro machen.

Bei mir trifft ja wie gsagt der Haltwechsel zu, dann bin ich ja beruhigt :P
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  #117  
Alt 29.03.2012, 11:55
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Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiskimike Beitrag anzeigen
Naja, ab 4 Jahre abgemeldet bzw ohne Tüv muss man ja die große Abnahme für ca. 400 Euro machen.

Bei mir trifft ja wie gsagt der Haltwechsel zu, dann bin ich ja beruhigt :P
Muß man?Glaube nicht...mein Bock war 5Jahre nicht angemeldet,weil nur auf Messe rumgeschoben.Nach 8Jahren darfst du eine Vollabnahme machen.
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  #118  
Alt 29.03.2012, 12:15
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Dandy Dandy ist offline
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Zitat:
Zitat von Wiskimike Beitrag anzeigen
Naja, ab 4 Jahre abgemeldet bzw ohne Tüv muss man ja die große Abnahme für ca. 400 Euro machen.

Bei mir trifft ja wie gsagt der Haltwechsel zu, dann bin ich ja beruhigt :P
Der TÜV meines Trailers war 2002 abgelaufen und wurde im Sept. 2011 erstmalig wieder vorgeführt.
Plakette bis 9/2013 erteilt und nur die normale Gebühr bezahlt (wurde noch vom Vorbesitzer gemacht).
Wie das ging ...keine Ahnung ...ich hab aber den Beleg hier
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  #119  
Alt 29.03.2012, 12:22
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Zitat:
Zitat von Wiskimike Beitrag anzeigen
Naja, ab 4 Jahre abgemeldet bzw ohne Tüv muss man ja die große Abnahme für ca. 400 Euro machen.

Bei mir trifft ja wie gsagt der Haltwechsel zu, dann bin ich ja beruhigt :P

400 euro für eine §21 wiederinbetriebnahme ??

habe ich noch nie bezahlt !

lag bei motorrädern und trailern bei mir immer deutlich unter 100 euros.
__________________
Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert

Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus




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  #120  
Alt 29.03.2012, 13:08
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Wiskimike Wiskimike ist offline
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vllt daher der unterschied, keine ahnung. wobei das von tüv zu tüv auch stark variiert wie ich mitbekommen habe.
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  #121  
Alt 29.03.2012, 18:35
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Schon komisch Immer wenn der "Otto normal Verbraucher" was von einer Entscheidung hätte zieht sich das ewig hin. Aber irgendwelche Beschlüsse die uns nen Haufen Geld kosten, treten sofort in Kraft.
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LG aus der Eifel, Ralf

.. lass mich mal, ich kann das! ohhh, kaputt
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  #122  
Alt 29.03.2012, 19:39
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willibur willibur ist offline
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Standard HU Fristen Anlage VIII !!!

Also für Alle die hier nur die halbe Wahrheit oder sonstiges Stammtischgeschwafel von sich geben:

Schaut doch mal in die Anlage VIII der StVZO

Zitat:
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden.

Wer dieses genau durchliest UND versteht, hat die Antwort auf die HU- Fristen-Frage.

Natürlich mit der Einschrenkung, dass sich dieses in nacher Zukunft ändern wird.

PS: Es beschweren sich doch nur diejenigen uber das "Zurückkleben", die mit System (also gewollt) den Tüvtermin immer zwei bis drei monate überziehen wollen. Allen anderen Mitbürgern (gesetzestreu) kann und wird es egal sein!

Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
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  #123  
Alt 29.03.2012, 19:56
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Zitat:
Zitat von willibur Beitrag anzeigen
PS: Es beschweren sich doch nur diejenigen uber das "Zurückkleben", die mit System (also gewollt) den Tüvtermin immer zwei bis drei monate überziehen wollen. Allen anderen Mitbürgern (gesetzestreu) kann und wird es egal sein!
Das ist ein sehr schmaler Horizont und genau das Stammtischgeschwafel welches Du eingangs erwähntest..

Fest steht, dass ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung TÜV-Relevant Mängelfrei ist.. das gilt eben für 24 Monate. Völlig egal wie lang die letzte HU her ist.

Wenn mein Wohnwagen/Bootstrailer/Motorrad/wasweissich beispielsweise über den Winter in der Halle steht, während dessen die HU-Untersuchung fällig und bis zum Saisonstart aufgeschoben wird - dann zur HU vorgeführt wird - sollte das Fahrzeug/Anhänger volle 24 Monate TÜV bekommen. Eben weil es zu dem Zeitpunkt der Untersuchung Mängelfrei ist.
Das hat weder etwas mit "gesetzesunstreue" noch mutwilligem Herrauszögern und irgendwelchem TÜV-Zeit-Ansparen (wozu überhaupt ??) zu tun, sondern schlichtweg mit Logik.

Gruß, Jörg
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  #124  
Alt 29.03.2012, 20:17
Wohnbusfahrer
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@Lobo
Mit der gleichen Begründung kannst du auch jedes Ticket wegen zu schnellem Fahren oder missachtetem Rotlicht zurückweisen. Begründung: es ist ja nicht zum Unfall gekommen.
Anders ausgedrückt: was du schreibst, ist Unsinn und ausschließlich daran orientiert, wie du für dich persönlich einen Vorteil erlangst.
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  #125  
Alt 29.03.2012, 20:18
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Zitat:
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Anders ausgedrückt: was du schreibst, ist Unsinn
Na dann hat sich ja jede weitere Diskussion erübrigt.

Gruß, Jörg
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