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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Bei jedem anderen hätte ich angenommen, dass das ein Scherz ist, aber du, Siggi, dürftest das tatsächlich glauben. Deshalb extra für dich: nein, die Erde ist keine Scheibe. Und die Behauptung, dumme Menschen würden auf dem Land von den Schweinen gebissen, stimmt auch nicht ...
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#102
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Ah, sooooooooo ist wie mit der Medikamentenzuzahlung. Davon bezahlen die Apotheker ja immer die Krankenkassen.............. ![]()
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#103
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Siggi |
#104
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Ich habe den leisen Verdacht, dass ihr beide zu der drei-Beiträge-Fraktion gehört. Das sind die Leute, die den ersten und die letzten beiden Beiträge lesen und dann antworten. Was inzwischen geschrieben wurde, wird dann eben einfach ignoriert. Entsprechend sinnvoll sind die Beiträge dieser Leute ...
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#105
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Deshalb habe ich auch die Tröterei hier wieder hochgeholt. Streng zum Thema übrigens, zumindest für den der wirklich mitliest. Weiter zum Thema: Ich war heute beim TÜV. Es wird weiter zurückdatiert. Änderung angeblich frühestens im 3. Quartal. Wohnbusfahrer kann jetzt mit seinen Geschichten aus der Scheibenwelt weitermachen. ![]()
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#106
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Kommt nach Hessen, ist hier schon seit Anfang 2011 abgeschafft !
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Viele Grüße Dieter |
#107
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In Berlin wird auch weiter rückdatiert.
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#108
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Wie verhält sich das eigentlich, wenn das Auto zwischendrin abgemeldet war bzw ich das Auto ohne TüV gekauft haben zum "restaurieren"...
Wenn ich jetzt nämlich nur 1 Jahr Tüv bekomme, wäre das ziemlich ärgerlich. Und was passiert eigentlich, wenn der Tüv 04/2010 abgelaufen ist und ich 04/2012 hinfahre? Bekomm ich dann gar keinen Tüv oder muss ich dann zweimal zahlen? ^^ (trifft bei mir ja zum glück nicht zu^^) |
#109
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Hallo Wiskimike,
da gibt es mehrere Probleme auf einmal wenn das Auto abgemeldet und der Tüv abgelaufen ist, würdest du ohne neuen Tüv das Auto nicht mehr angemeldet bekommen, du brauchst also nur eine neue HU wenn der Tüv mehrere Jahre überzogen ist, mußt du wenn du Pech hast mehrfach bezahlen ich habe letzten Monat einen Roller zum TÜV gebracht, der war 5 Jahre überzogen das hat mich dann 108 Euro gekostet ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#110
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Dann hat man dich beschissen. Bei einer Überziehung um mehr als einen HU-Zeitraum wird normal datiert ab Prüftag. Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, ist egal, wann er zur HU fällig war, es gibt immer den vollen Zeitraum.
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#111
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moin moin,
nach meinen Kenntnisstand, sollte ab dem 01.04.2012 das rückdatieren, Geschichte sein. ![]() und das dies in den Bundesländern unterschiedlich gehändelt wird,finde ich auch mehr als fragwürdig. ![]() es muss doch irgendwo was gesetzlich greifbar festgelegtes geben worauf man sich berufen kann. gruß swen |
#112
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Wenn Du die vorangegangenen Postings gelesen hättest wüsstest Du, was Sache ist !
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#113
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Das stimmt nicht ganz-- hatte letzten Oktober meine BMW neu TÜV vorgefahren. Die Maschine war fast 1 Jahr abgemeldet, der TÜV genau so lange abgelaufen. Habe nur ein Jahr bekommen. Der TÜV Prüfer begründete dies mit zwei Dingen : Erstens - der TÜV war noch nicht 2 Jahre abgelaufen und zweitens lag kein Alterwechsel vor ! Nur bei Halterwechsel gäbe es 2 Jahre neuen TÜV.... bzw wenn die 2 Jahre (abgemeldet) überschritten werden er zeigte mir sogar die jeweiligen Vorschriften / ges. Texte |
#114
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Nochmal für die, die jetzt erst dazu stoßen: HU-Neuerungen verschieben sich Rückdatierungen wahrscheinlich noch bis Juli möglich Der TÜV Süd meldet, dass es bezüglich der Novellierung der Straßenverkehrs-zulassungsordnung auf Länderebene weiteren Beratungsbedarf gibt. Deshalb treten die mit der Reform verbundenen Neuerungen nicht wie ursprünglich beabsichtigt im April, sondern frühestens zum 1. Juli 2012 in Kraft, möglicherweise noch später. Quelle: www.amz.de Gruß, Jörg
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#115
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du kannst sicher sein,dass ich hier mitgelesen habe, aber kennst du mein posting von Seite 4 , posting 67 ???? http://www.volksstimme.de/ratgeber/n...robefahrt.html gruß swen |
#116
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Naja, ab 4 Jahre abgemeldet bzw ohne Tüv muss man ja die große Abnahme für ca. 400 Euro machen.
Bei mir trifft ja wie gsagt der Haltwechsel zu, dann bin ich ja beruhigt :P |
#117
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Muß man?Glaube nicht...mein Bock war 5Jahre nicht angemeldet,weil nur auf Messe rumgeschoben.Nach 8Jahren darfst du eine Vollabnahme machen.
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#118
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Plakette bis 9/2013 erteilt und nur die normale Gebühr bezahlt (wurde noch vom Vorbesitzer gemacht). Wie das ging ...keine Ahnung ...ich hab aber den Beleg hier
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#119
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![]() Zitat:
400 euro für eine §21 wiederinbetriebnahme ?? habe ich noch nie bezahlt ! lag bei motorrädern und trailern bei mir immer deutlich unter 100 euros.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#120
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vllt daher der unterschied, keine ahnung. wobei das von tüv zu tüv auch stark variiert wie ich mitbekommen habe.
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#121
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Schon komisch
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LG aus der Eifel, Ralf ![]() .. lass mich mal, ich kann das! ![]() ![]() |
#122
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Also für Alle die hier nur die halbe Wahrheit oder sonstiges Stammtischgeschwafel von sich geben:
Schaut doch mal in die Anlage VIII der StVZO Zitat: Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden. Wer dieses genau durchliest UND versteht, hat die Antwort auf die HU- Fristen-Frage. Natürlich mit der Einschrenkung, dass sich dieses in nacher Zukunft ändern wird. PS: Es beschweren sich doch nur diejenigen uber das "Zurückkleben", die mit System (also gewollt) den Tüvtermin immer zwei bis drei monate überziehen wollen. Allen anderen Mitbürgern (gesetzestreu) kann und wird es egal sein! Gruß Willi
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Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer
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#123
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![]() Zitat:
Fest steht, dass ein Fahrzeug zum Zeitpunkt der Begutachtung TÜV-Relevant Mängelfrei ist.. das gilt eben für 24 Monate. Völlig egal wie lang die letzte HU her ist. Wenn mein Wohnwagen/Bootstrailer/Motorrad/wasweissich beispielsweise über den Winter in der Halle steht, während dessen die HU-Untersuchung fällig und bis zum Saisonstart aufgeschoben wird - dann zur HU vorgeführt wird - sollte das Fahrzeug/Anhänger volle 24 Monate TÜV bekommen. Eben weil es zu dem Zeitpunkt der Untersuchung Mängelfrei ist. Das hat weder etwas mit "gesetzesunstreue" noch mutwilligem Herrauszögern und irgendwelchem TÜV-Zeit-Ansparen (wozu überhaupt ??) zu tun, sondern schlichtweg mit Logik. Gruß, Jörg
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#124
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@Lobo
Mit der gleichen Begründung kannst du auch jedes Ticket wegen zu schnellem Fahren oder missachtetem Rotlicht zurückweisen. Begründung: es ist ja nicht zum Unfall gekommen. Anders ausgedrückt: was du schreibst, ist Unsinn und ausschließlich daran orientiert, wie du für dich persönlich einen Vorteil erlangst. |
#125
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Na dann hat sich ja jede weitere Diskussion erübrigt.
![]() Gruß, Jörg |
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