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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Mit dem grossem Angelpass darf der Fisch getötet und mit genommen werden, nach Kontrolle der Mindestmasse oder Fische, welche grundsätzlich unter Schutz stehen, müssen zurück ins Wasser. Welche Regelung besser für die Fische ist, kann ich nicht beurteilen. Bestimmt gibt es für beide Regelungen pro und contra. Gruss Hubert
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#102
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Ihr redet ja garnicht mehr über lästige Angler im Hafen....
![]() ![]() Zum eigentlichem Thema....es gibt solche und solche....und wie man in den Wald reinruft so schallt es herraus. Ich selber fische auch und wenn ich auf irgendeinem Bootssteg fischen will, der zu einem Verein oder so gehört,..dann stell ich mich da vor, frage ob ich da angeln darf, das ich keine Dreck mache und keine störe und dann wieder weg bin....bis jetzt hab ich da pers. nie Probleme mit irgendwem bekommen wenn ich mal von nen Steg oder so gefischt habe..... |
#103
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Hallo Hubert.
Stimmt, da könnte man immer wieder drüber nachdenken und diskutieren welche Art für den Fisch besser ist... In weiteren Ländern wird es wieder andere Gesetze dazu geben. Also bleibe ich einfach hier vor der Tür ![]() ![]()
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#104
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Wenn man schon die Viecher belästigt, dann bitte mit Grund, Sinn und Verstand. Lecker Fisch ist ein guter Grund, aber Fische fangen als "Sport", um sie zu vermessen und wieder in den Bach zu tun ist pervers. Und mehr zu fangen, als man Platz in Pfanne und Kühlfach hat, auch.
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#105
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Ist überall so und wird sich auch nicht ändern. Und Spinner so wie Querolanten gibt es in jedem Bereich.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#106
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#107
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Welcher böse Lümmel hält hier meinen Beitragszähler fest??? *grins* steht konstant auf 341... So ein böser Zähler lol
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze. |
#108
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Also Jungs.
Soweit ich informiert bin, ist und zwar bei uns an der Mosel, das Fischen (Angeln) im Hafenbereich grundsätzlich verboten. Außerhalb ist kein Problem wenn du die Fischereiprüfung (oder wie auch immer sich diese Prüfung nennt ) besitzt, und beim zustänigen Fischer einen Angelschein erwirbst. |
#109
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Hallo Gerd. Nach sovielen Beiträgen die du schon geschrieben hast, solltes du wissen, daß Beiträge im Forum "kein Boot" nicht zählen. |
#110
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Hallo Dietmar,
lass Dir doch mal einen solchen Angelschein... richtig nennt er sich "Fischereierlaubnisschein" zeigen. Du kannst dort dann ganz genau nachlesen wo die Fischerei freigegeben ist. Du wirst staunen. ![]()
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#111
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ich habe nicht gesagt welche Regelung ich besser finde. Ich habe jedes Jahr in den Niederlanden den kleinen Angelpass (Fischpass). Unn ich sage dir auch warum. Ich angele gerne, frag mich nicht warum ![]() ![]() Gruss vom Angler, der keine Fische töten kann
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#112
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![]() Gruss Hubert |
#113
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![]() Weißt du denn wie schwer du den Fisch mit dem Haken verletzt hast? Manchmal verschluckt ein Fisch den Haken komplett und wenn du dann versuchst ihn zu lösen hat der Fisch mit Sicherheit schlimme innere Verletzungen und wird nach dem zurücksetzen ganz langsam zu Grunde gehen. Entweder ich angel um den Fisch auch zu essen oder ich laß es.. ![]()
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Gruß Andrea ![]()
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#114
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Absolut richtige Einstellung!!
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#115
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![]() Entschuldigung für diesen Spruch. Lasst uns zum eigentlichen Trööt zurück kehren. Einer unserer Kollegen hatte auch schon wie ich gesagt, dass das Angeln in Häfen verboten ist. Ist diese Regelung Länderrecht oder Bundesrecht? Falls es diese Regelung immer noch gibt, wäre es doch ein Einfaches die Angler aus dem Hafengebiet zu entfernen. Gruss Hubert |
#116
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Du bist einfach nicht mehr auf den neuesten Stand.... Wettangeln gibt es in Deutschland nicht und ist auch verboten!!!
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#117
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Denen ist auch klar wer hier Vorrang hat und verhalten sich dementsprechend. ![]() Wenn man lange genug stichelt ![]() ![]()
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Servus Willi
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#118
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![]() Ich geh auch angeln.Aber um den Fisch dann auch zu essen. Du gehst angeln weil du es toll findest mal nen Fisch am Haken zu haben. Ich denke schon das das ein Unterschied ist. ![]() Nix für ungut... ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#119
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Aber ich wage mich schon wieder zu weit aus dem Fenster. Das wird sonst eine endlose Diskussion.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#120
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Wenn man seiner Nahrung Namen gibt ist es natürlich reisserischer statt einfach nur zu sagen "Jungdorsch". Schweinchen Babe würde auch keiner eins mit den Knüppel drüber hauen. Du solltest deine Kraft lieber dazu einsetzen gegen die Schleppfischerei anzugehen da dort nämlich die meisten Fische mit gefangen werden und bei weiten nicht so waidgerecht wie bei der Angelfischerei (schwarze Schafe gibts überall) mit den Fischen umgegangen wird. Zum Thema... Angler gehören für mich auch nicht auf die Stege. Für mich gibts viel schöne Angelplätze als auf solchen Steg zu hocken und mich auch noch (zu Recht) von den Bootsführern anmachen zu lassen.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#121
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Aber vom Ufer aus dürfte keiner was sagen können.
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Gruß Andrea ![]()
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#122
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hab das was gefunden:
http://www.binnenschiffe-rheinruhr.d...n-an-kanaelen/ Angeln an Kanälen Schleusen und HäfenDas Angeln ist an den Kanälen nur im Uferbereich erlaubt sowie an allen Stellen, die vom Ufer aus erreichbar und der Öffentlichkeit zugänglich sind. Der Einsatz von Wasserfahrzeugen und Booten aller Art zum Angeln ist strikt verboten. Zum Angeln dürfen keine Boote, Schlauchboote, Ruderboote oder Kanus eingesetzt werden. An diese Bestimmungen scheinen sich in letzter Zeit viele Angler nicht mehr zu halten. Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtete z.B. in der Lokalausgabe Castrop-Rauxel vom 29.9.2004, dass im Bereich der Stadt Castrop-Rauxel am Rhein-Herne-Kanal diese Verbote immer öfter missachtet werden. Für die Angler ist das Angeln von Booten aus nicht ungefährlich. In Pöppinghausen musste so beispielsweise ein Angler mit Unterkühlungen aus dem Wasser gefischt werden, weil sein Kanu bei der verbotenen Angeltour kenterte. Angeln auf Betriebsgeländen Die Uferwege der Kanäle sind Betriebsgelände der Wasserstraßenverwaltungen. Das Betreten und Angeln ist auf eigene Gefahr gestattet, sofern es keine örtlichen Verbotsschilder gibt. Uferwege dürfen nur mit Fahrrädern und Fahrrädern mit Hilfsmotor befahren werden. Alle anderen motorisierten Fahrzeuge, auch Mofas, sind verboten. Trotzdem sieht man sehr oft Angler, die mit dem Auto oder einem Mofa oder Mofa mit Anhänger an ihren Stammplatz fahren. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Bussgeldern belegt werden. Das Gelände von Schleusen ist ebenfalls Betriebsgelände und darf auch von Anglern nur dort betreten werden, wo das Betriebsgelände öffentlich zugänglich und das Betreten Unbefugten nicht verboten ist. Dasselbe gilt für Hafengebiete. Stillschweigende Duldungen Stillschweigende Duldungen gibt es häufig. An vielen Stellen im Schleusen- und Hafenbereich wird das Angeln auch in Bereichen, die der Angler eigentlich nicht betreten und nutzen soll, geduldet. Aufsichtspersonen der Hafenbehörden, Wasserschutzämter und der Wasserschutzpolizei können aber jederzeit alle Personen, die sich unbefugt auf einem Betriebsgelände befinden, aus dem Betriebsgelände verweisen oder sogar Bussgelder wegen des unbefugten Aufenthaltes erteilen Geändert von Grappa58 (12.10.2010 um 21:20 Uhr) Grund: Werbung |
#123
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Grappa
Es mag sein das es da bei Euch am Kanal so ist. Bei uns in der Pachtgemeinschaft ist das anders. Ich darf auch nicht überall angeln,sondern nur auf einem gewissen Abschnitt der Weser,ihren dazugehörigen Nebenarmen und Nebenflüssen wie,Aller, Alte Eiter ,Hache usw...(alles was zu dieser Pachtgemeinschaft gehört) Da ist es auch egal ob ich das von Boot aus mache. Ab Bremen z.B.,oder da in deiner Gegend,darf ich meine Angel nicht so ohne weiteres ins Wasser lassen
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Gruß Andrea ![]() |
#124
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Hi Andrea.
Ja es ist abhängig von dem jeweiligen Fischereiberechtigten. Der bestimmt wo und wann und wie geangelt werden darf. Daher auch meine Aussage das ein Angeln im Hafen nicht generell verboten ist.
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Gruß Gerd ![]() Der beste Beweis für Mißtrauen ist: Der Blitzableiter auf der Kirchturmspitze.
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#125
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![]() Was ist denn wenn überall Verbotsschilder für Bootsfahrer wären ? Sind Dir schon mal 20 Boote Segler/Motorboote über deine sau Teueren Schwimmer von Zebco oder sonstwem und über die neue geflochtene von xxxx gefahren? Alles halt Ansichtssache. ![]() Zahlen dürfen wir alle für Genehmigungen ,Prüfungen etc.aber Nutzen ist verpönt. ![]() Mitteinander nicht gegen. ![]() ![]()
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§ 1 jeder macht seins ![]() Gruß Andreas ![]() |
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