![]() |
|
Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1201
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Christoph, ich denke wir sind Freunde , weil ich bin auch deiner Meinung, wenn ein Boot einen bestimmten Wert hat soll man dazu stehen und bei einen Verkauf in den nächsten Jahren wenn der Käufer dann die Papiere vom Zoll oder MwSt sehen will und ein Niedrigstpreis angegeben wurde man gute Argumente haben muß warum das Boot soooo teuer verkauft werden will. Daher steht zu euren reellen Werten eurer Boote.
Viele Grüße Erich
|
#1202
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
habe heute meine OIB Nummer in Split geholt, dann ab zur Spedition und die Papiere abgeben. Dachte zuerst ich wickle die Sache über einen Dienstleister ab, gibt ja genug die dies anbieten. Aber es ist wirklich keine Hexerei. Zuerst Kontakt mit der Spedition aufgenommen, den Wert lt. Schwacke angegeben. Spediton hat mit Zoll den Wert überprüft und mir dann mitgeteilt das dieser anerkannt wird. Dieser Vorgang hat ca. eine knappe Woche gedauert. Bekam dann von der Spediton Aufstellung welche Unterlagen alle benötigt werden, welche beglaubigt sein müssen. Dienstag wenn ich wieder daheim bin wird die Summe an Carinarnica Split überwiesen. Kleines Detail am Rande. Der Speditionsmitarbeiter hat mich darauf hingewiesen das er von Rijeka die Information hat. Wenn man nicht umflaggt könnte die Prozedur nicht anerkannt werden. War aber nur ein Hinweis von ihm, ganz unverbindlich wie er betont hatte. Wollte mit diesen Beitrag nur darauf hinweisen das es komplett unkompliziert ist wenn man Steuer und Zoll selbst erledigt. Umflaggen muss jeder selbst für sich entscheiden, weiß es selbst noch nicht, warte noch ab wie sich alles entwickelt. Grüße aus Seget/Trogir wo es Abends auch frische 9 Grad hat ![]() ...P.S ohne ständiges mitlesen hier seit mittlerweile Ende letzen Jahres und der unterstützenden Hilfe einiger sehr engagierten hier hätte ich es wahrscheinlich nicht selbst gemacht ....daher Danke an all diejenigen welche hier Informationen weitergeben, Christian, Georg, Glumpo und alle anderen ![]() |
#1203
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
das ist nachvollziehbar. Steuerrechtlich ist ein Boot einem PKW gleichgestellt. Wer seinen PKW nach HR einführt, versteuert und verzollt, bekommt auch neue Kennzeichen und Papiere, und darf nicht mit den alten weiterfahren. Also wie bei uns ![]()
__________________
Gruss Vestus |
#1204
|
||||
|
||||
![]()
Ich knüpfe noch einmal an meinen Eintrag von Vorgestern an: Ich habe das Boot ja im Sommer 2012 nach HR gebracht. Ist es denn ein Problem, dass es nicht im Zoll-Lager liegt (wie ich es ja geplant hatte, bevor es einen Motorschaden gab), sondern bei einem Techniker ? Es sind doch nur wenige Monate! Ich glaube, wenn es schon seit über 3 Jahren dort liegen würde, wäre es ein Problem, aber die wenigen Monate dürften doch kein Problem sein, oder ?
|
#1205
|
||||
|
||||
![]()
Du hast dein Boot ja in der EU versteuert, dafür hast du eine Rechnung!
Wieso willst du nun das Boot noch einmal versteuern oder Zoll zahlen wenn es schon EU versteuert wurde? Du brauchst da gar nix zu bezahlen!
__________________
"Hier darf jeder tun was ich will" -----Liebe Grüße Christoph----- |
#1206
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Ganz offiziell heißt es so: Privremeni uvoz… vorübergehende Einfuhr..... smještaj i čuvanje prijevoznih sredstava Unterbringung und Aufbewahrung von Fortsbewegungsmitteln
Es gibt 5 Tage, innerhalb dieser Zeit muss das Boot gemeldet werden. Was könnte dir dabei passieren? -Techniker hat die Erlaubnis zur UNterbringung von Booten fremder Flagge, und du bist fein raus - Boot bleibt und wir nicht entdeckt, alles beim Alten -Boot wird entdeckt, dann musst du es einführen, aber net mit dem Vorteilspreis von 5%, denn das betrifft nur Boote under Zollverschluss. EIngeführt und geschätzt wird auf den ersten Tag der Inverkehrbringung in Kroatien, incl. Verzugszinsen auf Zoll und Steuer, ausser du hast einen NAchweis dass du die eltzten Jahre ausgeführt hast, oder mit dem Boot hier irgendwo in D warst, dann ist es die letzte Meldung in Hr. Geändert von glumpo (23.03.2013 um 23:43 Uhr) |
#1207
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruss Vestus
|
#1208
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Stimmt, STrafe noch obendrauf ![]() |
#1209
|
||||
|
||||
![]()
Haben einen User im Forum der die volle Breitseite abbekam, incl. damaliger Lususteuer.
http://www.boote-forum.de/showpost.p...6&postcount=39 und so ging es aus http://www.boote-forum.de/showpost.p...8&postcount=48 |
#1210
|
||||
|
||||
![]()
Der Text spricht für sich und ist auch so aktuell nachzulesen im Gesetztestext
Ganz klar und unmissverständlich wurde mir von der Richetrin erklärt, dass wenn ich als Tourist mit einem Boot mit nichtkroatischer Flagge Einreise, kann das Boot solange in Kroatien verweilen, solange ich mich selbst in Kroatien aufhalte. Wenn ich Kroatien verlasse, muss ich das Boot wieder mitnehmen, bzw. in einer Marina oder bei einer Fa. angemeldet unterstellen, die die interantionale Zollgenehmigung haben und die passenden Zollpapiere erstellen. Oder das Boot muss ganz normal eingeführt, also verzollt und versteuert werden. |
#1211
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruss Vestus |
#1212
|
||||
|
||||
![]() Kroatien hat 94 diese Annex c Convention unterschrieben , sie haben bis 2011 alle in Ruhe gelassen, aber Eu hat gedrückt, also wieder nichts mit dem Balkan........ und ihm die Schuld in die Schuhe schieben ![]() |
#1213
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Hier fehlen weitere Infos: a) Ist der Zoll auf das Boot schon aufmerksam geworden? b) Hast Du das Boot denn in der Marina und deren Zolllager gelassen, oder gleich beim Mechaniker, für den ich unterstelle, dass er kein Zolllager hat? Die Zeitdauer "Wenige Monate" ist irrelevant.
__________________
Beste Grüße John |
#1214
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
ich denke du hast immer noch nicht das Grundprinzip von Zoll und Einfuhr-/Mwststeuer Systemen verstanden. Ich versuche es mal ganz kurz und vereinfacht. Bei der Einfuhr von Waren und Gütern in ein Land oder eine Zollunion wie der EU sind eine Einfuhrsteuer und Zoll zu zahlen. Damit finanzieren sich diese Länder und schützen z.T. ihre eigene Wirtschaft durch Einfuhrzölle auf Waren, die auch im eigenen Land hergestellt werden. Wenn man nun ein solches Gut in eine anderes Land bringen möchte, muss man erneut Steuern und Zoll zahlen. Darauf hat die Zahlung in einem anderen Land natürlich keinen Einfluss. Damit man aber bei Reisen etc Dinge der privaten Nutzung nicht an jeder Grenze neu verzollen muss, haben die meisten Länder dieser Welt ein gemeinsames Zollabkommen unterzeichnet in dem geregelt ist, dass man private Dinge (oder beim gewerblichen Transport von Gütern im Transit/der Durchfuhr) für kurze Zeit unverzollt einführen darf. Das gilt aber nur für max 6 Monate und man muss die Dinge persönlich mit sich führen. Wenn man bei Abwesenheit diese Güter in einem zugelassenen Zolllager unter Verschluss und Kontrolle des Zoll lagert, kann man diese Frist bis auf 18 Monate ausdehnen. Diese Erweiterung hat Kroatien u.a. in den letzten Jahren genutzt, um Boote von Ausländern unversteuert im Status der vorübergehenden Einfuhr zu " dulden" . Ob ein Fahrzeug in der EU oder einem anderen Land schon einmal versteuert wurde, ist dabei vollkommen unerheblich. Durch die EU und den damit verbundenen Erleichterungen sind wir inzwischen sehr verwöhnt und sorglos was diese Themen angeht. Jede Kontrolle oder Zahlung an einer Grenze empfinden wir daher als Abzocke und Ungerechtigkeit, die es so bei uns nicht gibt. Das ist aber bei uns nicht anders. Wenn z.B iN Deutschland (oder der EU) ein nicht EU Bürger ein Auto mit ausländischer Zulassung nutzt obwohl er schon länger als 6 Monate in Deutschland ist, zahlt er die gleichen Strafen und Gebühren die in HR fällig werden, wenn man sein Boot nicht ordnungsgemäß eingeführt und umgemeldet hat ..... Wenn ein Boot in Kroatien nun bei Abwesenheit und/oder länger als 6 Monate ausserhalb von einem zugelassenen Zolllager ( z.B Marina) steht, ist dies ein Zollvergehen, das bei einer Kontrolle mit der Zwangseinfuhr zum Zeitwert ( 25 % Einfuhrsteuer+ Zoll )+ dem gleichen Betrag noch einmal als Strafe geahndet wird. Nicht zu verwechseln ist das Ganze mit dem Prozedere bei dem Betritt von Kroatien in die EU am 01.07. Hier verhindert die bereits gezahlte EU Steuer bei einem Boot das sich zum Zeitpunkt des Beitritts in Kroatien im Status der vorübergehenden Einfuhr befindet, die Zahlung von Zoll und Einfuhrsteuer um es zu einer Gemeinschaftsware der EU zu machen (die es ja schon ist ) Ist alles nicht so schwer , wenn man den Status einer EU Gemeinschaftsware und der dauerhaften oder vorübergehenden Einfuhr in ein Drittland wie Kroatien gedanklich trennen kann.......
__________________
Gruß Olli Geändert von hilgoli (24.03.2013 um 20:48 Uhr) |
#1215
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Hilgoli!
Ich habe ja ein INF3 Formular ausgestellt im Juni 2012. Ich wollte es auch wirklich in die Solarismarina unter Zollverschluss stellen. Jetzt hat mir der Techniker angeboten, es für den Winter wegen der notwendigen Reparaturen zu sich zu nehmen. Im Mai fahre ich wieder hin und bringe es in die Solarismarina. Ich habe mir da nichts "Böses" bei gedacht- das Procedere klingt ja auch logisch: Was soll der mit Werkzeug etc auch viele km zum Boot immer fahren müssen. Meinst Du wirklich, es ist trotz Inf3 Formular ein Problem, es über einen Winter bei einem Mechaniker zu lassen ? So ein Mist! Hätte ich es mal in der Solarismarina gelassen! |
#1216
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Das INF 3 interessiert die Kroaten vor dem 01.07 nicht die Bohne !!. Es beschreibt nur den Status der EU Gemeinschaftsware udn ermöglicht dir nur problemlos die Rückführung in die EU ohne erneut Zoll udn Steuer zahlen zu müssen. Da dein Boot aber in Kroatien ist zählt hier nur der Zollstatus für kroatisches Hoheitsgebiet ( siehe meine Ausführung oben) !! Hast du eine Jahresvertrag in der Solaris für das Boot?? Wenn ja dann hat die Marina auch das Boot beim Zoll angemeldet und es hat den Status der vorübergehenden Einfuhr . Wenn es zur Reparatur dann bei einer Werkstatt steht sollt es kein Problem geben auch wenn es nicht auf dem Gelände der Marina steht. Mir ist auf jeden Fall kein Fall bekannt wo dies geahndet wurde. Wenn du aber keinen Vertrag mit einer vom Zoll für die vorübergehende Einfuhr zugelassen Marina hast könnte es bei einer Kontrolle von Zoll bei dem Servicebetrieb Probleme geben.
__________________
Gruß Olli |
#1217
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Er kann diesen Vorgang auch ohne dich auslösen. Wennst willst ruf ich ihn an. |
#1218
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Bringe mein Boot, war unter meinem Besitz vorher noch nicht in HR, am WE zum 8 Juni nach Rab. Von dort aus starten wir zu einem einwöchigen Törn Richtung Dugi Otok. Wieder retour am 15. Juni, und dann würde ich am Liebsten mein Boot gleich wieder auf Rab/Palit/Bela lassen... Sprich es steht dann noch bis zum EU-Beitritt für zwei Wochen in HR in einer Trockenmarina unter Zollverschluß! Falls es aber gerade in diesen zwei Wochen bei Bela eine Konrolle des Zolls gäbe, kann ich leider als Drittbesitzer für Mein Boot keinen Mwst. - Nachweis vorlegen... Bewirkt das INF3 in diesem Fall dann etwas sinnvolles, oder was tun... ![]() Danke, Gruß harri
__________________
!Grüße Harri! |
#1219
|
||||
|
||||
![]()
Wir fangen an uns zu wiederholen.
![]() Vielleicht kommt ein Teil der Verwirrung daher, dass Viele die Versteuerung und Verzollung für eine Art "Einbürgerung" der Ware halten und meinen, eine Ware die in einem Staat "eingebürgert" (=Verzollt und versteuert) sei, sei für den anderen Staat nicht relevant. Dem ist nicht so. Die Zoll- und Steuerrechte der Staaten sind prinzipiell unabhängig voneinander. Die Verzollung und Versteuerung in einem Staat schützt nicht davor, in einem anderen Staat nochmals Zoll und Steuer zahlen zu müssen. INF3 belegt, dass dass Boot EU-Gemeinschaftsware ist, also beim Eintritt in die EU nicht zu versteuern und zu verzollen ist. Es hilft nur, wenn man mit dem Boot in die EU einreisen will. Nationales Steuerrecht in Kroatien erlaubt, dass Reisebedarf nicht versteuert und verzollt werden muss. Reisebedarf ist alles, was der Reisende mitführt - auch sein Boot. Dazu muss er aber im Land sein. Was man hingegen im Land lässt, muss grundsätzlich versteuert werden. Das Zolllager schafft für 18 Monate eine Ausnahme. Was nicht im Zolllager oder zu lange im Zolllager ist, muss versteuert werden, wenn der Reisende wieder zu Hause ist. "Charliechen" muss also schleunigst sich zu seinem Boot oder das Boot ins Zolllager bringen.
__________________
Beste Grüße John
|
#1220
|
||||
|
||||
![]()
D. h., wenn ich mit meinem neuen Vertrag des Zolllagers belegen kann, dass mein Boot erst Mitte Juni nach HR gekommen ist, wird mich keiner nach einer (Neu-) Versteuerung fragen?
Gruß harri
__________________
!Grüße Harri! |
#1221
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Boot im Zolllager auch lassen, wenn Du nie irgendwo auf der Welt Zoll und Steuer dafür gezahlt hättest. Spannend wird es ab 1.7. Dann gibt es die Zolllager schlagartig nicht mehr. Du bist dann in der gleichen Situation, wie wenn Du am 30.6. das Boot per Trailer in die EU einführen würdest. Du hast aber den Vorteil, dass Dein Boot jetzt noch in der EU ist. Versuche deshalb JETZT für Dein Boot ein INF3 zu bekommen. Dann ist der 1.7. kein Thema. Was zu tun ist, wenn das nicht geht, steht weiter oben im Thread.
__________________
Beste Grüße John |
#1222
|
|||
|
|||
![]()
Wieso soll es nach dem 01.07.2013 eigentlich keine Lagerung unter Zollverschluss geben? Es gibt ja auch noch jede Menge Bootseigner, die Ihren Wohnsitz nicht in der EU haben. ZB bald vielleicht die Italiener.
![]() |
#1223
|
||||
|
||||
![]()
Ich hätte auch noch von meinem Vorbesitzer einen Nachweis über eine Österr. Donauzulassung...
ist dieser indirekt ebenfalls als Nachweis für ein "EU-Boot" zu gebrauchen? Denn, was ich weiß, kann man ausschließlich versteuerte Boote für den Gebrauch auf der Donau zulassen?!?! Gruß harri
__________________
!Grüße Harri! |
#1224
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Beste Grüße John |
#1225
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
1. Bei der Zulassung wird von der zuständigen Landesregierung allerhand überprüft: Eigentumsnachweis, CE, Ausrüstung, praktische Tauglichkeit (anhand einer Probefahrt), Wohnsitz usw. Aber an keiner Stelle wird überprüft, ob jemals MwSt bezahlt wurde. Ein Kaufvertrag unter Privaten kann darüber idR gar keinen Aufschluss geben. 2. Ist an anderer Stelle klar geregelt, was als Nachweis gilt: a) die saldierte Orginalrechnung mit ausgewiesener MwSt (nicht mal die Kopie gilt als Nachweis) oder b) der Original-Zahlungsbeleg an die Abgabenbehörde (zB bei Eigenimport und Eigenversteuerung). Tertium non datur. Seit Jahren wird nun nach "kreativen Ersatzlösungen" gesucht. Dessen ungeachtet bleiben a) und b) die einzigen Nachweise. War so, ist so, wird wohl auch weiterhin nicht anders sein. ![]() (Anmerkung: Erst in einem ordentlichen Finanzstrafverfahren könnte (!) von einem Richter ein anderer Beweis anerkannt werden. Aber dazu muss man schon tief in der Tinte sitzen. ![]()
__________________
Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
|
![]() |
|
|