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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 19.03.2013, 23:14
Benutzerbild von Bilgenschnuffel
Bilgenschnuffel Bilgenschnuffel ist offline
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Schon klar dass die Versicherung nix mit der Zulassung zu tun hat.
Es gibt eben auch Menschen die eine Oldtimerversicherung abschließen und das kleingedruckte die sogenannten Klauseln nicht lesen.
Und schwups ist ne Klausel verletzt und die Versicherung nimmt mich in Regress.
Wollte damit nur nen kleinen Denkanstoss geben.
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Zitat meiner Großmutter:
Der Teufel ist ein Eichhörnchen
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  #77  
Alt 20.03.2013, 05:35
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Robert vom Neckar Robert vom Neckar ist offline
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Mit dem Ami pic up bist du vom Verbrauch genauso nass wie mit nem LKW!!!
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  #78  
Alt 20.03.2013, 07:08
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boah .... sowas trailern und dann womöglich noch hunderte KM durch die Gegend fahren ???
entweder passendes Trailerboot was sich transportieren läßt oder fetten Kahn mit Liegeplatz meine ich
oder kleines Zweitboot sicher auch noch billiger als nen LKW zu kaufen oder den Trailer umzubauen usw usw
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  #79  
Alt 20.03.2013, 07:15
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Zitat:
Zitat von HD4ever Beitrag anzeigen
boah .... sowas trailern und dann womöglich noch hunderte KM durch die Gegend fahren ???
entweder passendes Trailerboot was sich transportieren läßt oder fetten Kahn mit Liegeplatz meine ich
oder kleines Zweitboot sicher auch noch billiger als nen LKW zu kaufen oder den Trailer umzubauen usw usw

die Frage ist ja auch wie oft man den Trailer dann efektiv nutzt.

Wenn er nur fürs Wineralger ist oder alle Paar Jahre mal ne größere Tour denk ich ist es billiger sich in prfessionelle Hände zu begeben.

wenn man damit dauerhaft Trailern will wie die kleinen kann es schon Sinn machen.
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Gruß Volker
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  #80  
Alt 20.03.2013, 07:29
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  #81  
Alt 20.03.2013, 07:50
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Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Auch im Privatverkehr? Hm also wird Sattel schwierig zu gestalten....wie sieht es auch mit einem US Pick Up und Sattel...zählt auch als LKW oder?


Sowas schwebt mir vor....http://www.offshoreonly.de/phpbb/vie...php?f=15&t=713 und das sind sogar 41ft

Pick Up mit Sattelplatte geht,
Fahrverbot und Lenk/Ruhezeiten hängen alleine vom Zulässigen Gesamtgewicht ab.

Angenommen GMC Pickup zGG 3000 und Auflieger mit 4,5 To geht, wenn es mehr wird auch wieder die gleichen Restriktionen. Hängt alles alleine vom Gewicht ab. Sicherlich kann man mit der unteren Landesverkehrsbehörde ( in Düsseldorf ist es das Amt für Schwerlastverkehr) über eine Ausnahmegenehmigung für Sonntags verhandeln, ist aber nicht so easy, zumindest im Regierungsbezirk Düsseldorf.
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Gruß


Heinrich

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  #82  
Alt 20.03.2013, 08:40
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Vielleicht hilft das ebi er Diskussion um Sonntagsfahrverbot mit Sattelauflieger weiter.

Geklaut von der offiziellen Seite des LK Oberallgäu

Der Verkehr mit LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t sowie Anhänger hinter LKW ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten
Von diesem Verbot ausgenommen sind:
  • Sattelzugmaschinen ohne Anhänger/Auflieger
  • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Austellungs- Film- oder Fernsehfahrzeuge)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Wohnanhänger und Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken (z.B. Bootsanhänger), die hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t geführt werden
  • Einsatzfahrten von Bergungs- Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen (auch Leerfahrten zu oder von Einsatzstellen)
Voraussetzungen:
  • schriftlicher Antrag (siehe Downloads)
  • es muss plausibel dargelgt werden, warum die Ware innerhalb des Verbotszeitraums befördert werden muss (z.B. lebende Tiere, Schnittblumen, leicht verderbliche Ware, usw.)
Gebühren:
25,00 € Grundgebühr
+ 5,00 € für jeden genutzen Sonn- oder Feiertag
+ 30,00 € pauschal für jedes weitere beantragte Fahrzeug im gleichen Verfahren
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Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden
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  #83  
Alt 20.03.2013, 09:16
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Zitat:
Zitat von lalao0 Beitrag anzeigen
Vielleicht hilft das ebi er Diskussion um Sonntagsfahrverbot mit Sattelauflieger weiter.

Geklaut von der offiziellen Seite des LK Oberallgäu

Der Verkehr mit LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t sowie Anhänger hinter LKW ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten
Von diesem Verbot ausgenommen sind:
  • Sattelzugmaschinen ohne Anhänger/Auflieger
  • Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Austellungs- Film- oder Fernsehfahrzeuge)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Wohnanhänger und Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken (z.B. Bootsanhänger), die hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 3,5t geführt werden
  • Einsatzfahrten von Bergungs- Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen (auch Leerfahrten zu oder von Einsatzstellen)
Voraussetzungen:
  • schriftlicher Antrag (siehe Downloads)
  • es muss plausibel dargelgt werden, warum die Ware innerhalb des Verbotszeitraums befördert werden muss (z.B. lebende Tiere, Schnittblumen, leicht verderbliche Ware, usw.)
Gebühren:
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+ 5,00 € für jeden genutzen Sonn- oder Feiertag
+ 30,00 € pauschal für jedes weitere beantragte Fahrzeug im gleichen Verfahren

Und beim pausiblen Grund für den Transport liegt der Hase im Pfeffer,
zumindest die netten Leute vom Amt in Düsseldorf sehen im Bootstransport keinen triftigen Grund zur Ausnahmegenehmigung für Sonntags. Ausnahmen werden für Messen gemacht, wobei Messetransporte leichter eine Genehmigung bekommen als der Transport von normalen Gütern. Egal ob privat oder gewerblich.
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Heinrich

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  #84  
Alt 20.03.2013, 09:26
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Wenn das in Düsseldorf so ist, dann geh doch nach Kölln

Im Ernst: Wenn da so ein "Beamter" sitzt, hast du Probleme. Kann ich mir vorstellen. Ich habe mit meiner Verkehrsbehörde hier vor Ort die Erfahrung gemacht, dass man mit denen prima Reden kann. Ist der LK Donnersberg in RLP.
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  #85  
Alt 20.03.2013, 09:37
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Naja, man kann sich das zuständige Amt ja nicht aussuchen,
desweiteren sind in 2011 in NRW die Ermessensspielräume
eingeschränkt, bzw das Gesetz wird genauer ausgelegt.
Habe aus beruflichen Gründen ja regelmäßig mit denen Kontakt.

Nebenbei, wäre es mir zu stressig, mit einem Gespann in Urlaub zu fahren, bei dem ich mich an die gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten halten muss.

Mal eben drei oder vierhundert Kilometer zwecks Überführung ok, aber 1500 Kilometer in den Süden, nee das wäre nix für mich
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Gruß


Heinrich

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  #86  
Alt 20.03.2013, 10:00
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Bei der Variante SZM und Auflieger kommt auch noch hinzu, das bei einem zGG von mehr als 7,49 To die EU Lenk-und Ruhezeiten gelten.
Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Pick Up mit Sattelplatte geht,
Fahrverbot und Lenk/Ruhezeiten hängen alleine vom Zulässigen Gesamtgewicht ab.
Nein, Lenkzeiten gelten nur im gewerblichen Verkehr, nicht bei privaten Fahrten. Wenn mich die BAG wieder einmal rauswinkt, reicht der Hinweis auf privates Fahrzeug und Privatfahrt, dann schicken die mich sofort wieder raus. Teilweise erkennen die das schon beim reinfahren, fragen kurz "Privat?" und weisen dann gleich den Weg zur Ausfahrt
Das gilt sowohl bei meinem Sattelzug als auch bei meinem Wohnmobil, beide sehr deutlich über 7,5t zGM.
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  #87  
Alt 20.03.2013, 10:13
Nana (m)
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Im Prinzip gehts doch um drei Probleme:

-Breite
-Führerschein
-Kosten

Zur Breite: In D relativ einfach bis 3,00m eine Genehmigung zu bekommen, im Ausland teuer und kopmpliziert

Zum Führerschein: Alte Klasse 3, also mind. 7,5t ist Pflicht, besser noch der ganz Alter 3er mit der Möglichkeit höhere Gewichte im Gespannbeeich zu fahren...war irgendwas vor 1980 oder so.... Die beste Alternative allerdings ganz klar Klasse 2....

Kosten: muss jeder selber wissen...

Ich würde mich ( allerdings Klasse 2 vorhanden) immer für einen 11,99t Lkw entscheiden...die ganzen Systeme Pick Up als Auflieger sind immer irgendwie gebastelt und schweine teuer...
Ein vernünftiger Mercedes 1120 hat meistens schon ein echtes LKW Getriebe ausreichend Leistung und Nutzlast...da passen dann schon ca´. 5 Tonnen Boot drauf!
Mit einem langen Radstand und ordentlichem Überbau sollten 10-11m möglich sein.
Kostenmässig garantiert nicht teurer als ein Pick Up mit Auflieger..
Mautfrei in Deutschland
Vor den Vorschriften zur Lenkzeit hätte ich keine ANgst, das passt schon, auch wenn man 1500km zurücklegen will...die Strecke wird ja niemand ohne Pause fahren wollen...
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  #88  
Alt 20.03.2013, 10:14
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Nein, Lenkzeiten gelten nur im gewerblichen Verkehr, nicht bei privaten Fahrten. Wenn mich die BAG wieder einmal rauswinkt, reicht der Hinweis auf privates Fahrzeug und Privatfahrt, dann schicken die mich sofort wieder raus. Teilweise erkennen die das schon beim reinfahren, fragen kurz "Privat?" und weisen dann gleich den Weg zur Ausfahrt
Das gilt sowohl bei meinem Sattelzug als auch bei meinem Wohnmobil, beide sehr deutlich über 7,5t zGM.

Das ist Unsinn, seit der neuen EG Verordnung VO EG 561/2006 Art 3 h
gibt es keine Privatfahrten mehr für Fahrzeuge über 7,5 To
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Heinrich

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  #89  
Alt 20.03.2013, 10:16
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Im Prinzip gehts doch um drei Probleme:

-Breite
-Führerschein
-Kosten

Zur Breite: In D relativ einfach bis 3,00m eine Genehmigung zu bekommen, im Ausland teuer und kopmpliziert

Zum Führerschein: Alte Klasse 3, also mind. 7,5t ist Pflicht, besser noch der ganz Alter 3er mit der Möglichkeit höhere Gewichte im Gespannbeeich zu fahren...war irgendwas vor 1980 oder so.... Die beste Alternative allerdings ganz klar Klasse 2....

Kosten: muss jeder selber wissen...

Ich würde mich ( allerdings Klasse 2 vorhanden) immer für einen 11,99t Lkw entscheiden...die ganzen Systeme Pick Up als Auflieger sind immer irgendwie gebastelt und schweine teuer...
Ein vernünftiger Mercedes 1120 hat meistens schon ein echtes LKW Getriebe ausreichend Leistung und Nutzlast...da passen dann schon ca´. 5 Tonnen Boot drauf!
Mit einem langen Radstand und ordentlichem Überbau sollten 10-11m möglich sein.
Kostenmässig garantiert nicht teurer als ein Pick Up mit Auflieger..
Mautfrei in Deutschland
Vor den Vorschriften zur Lenkzeit hätte ich keine ANgst, das passt schon, auch wenn man 1500km zurücklegen will...die Strecke wird ja niemand ohne Pause fahren wollen...
Klar fährt niemand 1500 Kilometer ohne Pause,
aber bei 9 respektive 10 Stunden maximaler Lenkzeit und der vorgeschriebenen Pausenzeit zwischen den Lenkzeiten und dann
noch eventuellem Sonntagsfahrverbot dauert so eine Fahrt dann entsprechend Lange
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Heinrich

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  #90  
Alt 20.03.2013, 10:20
Nana (m)
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Also einmal übernachten (9Stunden) bei 1500km mit dem LKW würde ich sowieso machen...ist doch Urlaubsfahrt!

Hat das Sonntagsfahrverbot überhaupt mit gewerblich oder privat zu tun?? Bin mir da nicht sicher...??
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  #91  
Alt 20.03.2013, 10:27
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Also einmal übernachten (9Stunden) bei 1500km mit dem LKW würde ich sowieso machen...ist doch Urlaubsfahrt!

Hat das Sonntagsfahrverbot überhaupt mit gewerblich oder privat zu tun?? Bin mir da nicht sicher...??

Beim Sonntagsfahrverbot ist es egal ob privat oder gewerblich, alles über 7,49 To steht. Abgesehen vom Personenbeförderungsverkehr, also Busse.

Und 1500 Kilometer entsprechen durchschnittlich 23 Stunden Fahrzeit,
weil man die erlaubten 80 KM/H nicht dauerhaft fahren kann, weil es zum einen Strecken gibt, die für LKW auch auf 60 KM/H begrenzt sind und zweitens nicht jeder Sattelzug am Berg genug Kraft hat, um das Gespann entsprechend zu ziehen. Gerade die preiswerten älteren Sattelzugmaschinen auf 7,5 To Basis haben ja nur 130 bis 170 PS.
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Heinrich

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  #92  
Alt 20.03.2013, 17:26
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Das ist Unsinn, seit der neuen EG Verordnung VO EG 561/2006 Art 3 h
gibt es keine Privatfahrten mehr für Fahrzeuge über 7,5 To
Na, ein Glück, dass weder Polizei noch BAG das wissen ... Ich fahre übrigens beides ohne Scheibe, sowohl den Bus als auch den Sattelzug. Fragt auch nie jemand nach, auch nicht, als die ...polizisten mir letztes Jahr den kompletten Zug wegen angeblicher Mängel beschlagnahmten ...
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  #93  
Alt 20.03.2013, 17:42
Wohnbusfahrer
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So, schnell mal nachgelesen: du hast natürlich Unrecht

Artikel 1 der EG 561/2006:
"Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und Personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern."

Hervorhebung durchFettdruck von mir


Ich fahre privat, kein Straßengüterverkehr, kein Wettbewerb, keine Arbeitsbedingungen. Also alles gut und BAG und Polizei sind doch nicht so doof, wie du es darstellst
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  #94  
Alt 20.03.2013, 18:12
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Das ist Unsinn, seit der neuen EG Verordnung VO EG 561/2006 Art 3 h
gibt es keine Privatfahrten mehr für Fahrzeuge über 7,5 To
Verordnungen lesen ist das eine, sie auch verstehen das andere.

Cheffe darf fahren bis er hinter dem Steuer zusammenbricht, ebenso der Private.

Nebenbei gibt es auch SFZ-Wohnmobile >7,5t. Da greift ebenfalls kein Sonntagsfahrverbot, auch nicht mit Hänger.
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Gruss Vestus
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  #95  
Alt 20.03.2013, 18:16
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
So, schnell mal nachgelesen: du hast natürlich Unrecht

Artikel 1 der EG 561/2006:
"Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und Personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern."

Hervorhebung durchFettdruck von mir


Ich fahre privat, kein Straßengüterverkehr, kein Wettbewerb, keine Arbeitsbedingungen. Also alles gut und BAG und Polizei sind doch nicht so doof, wie du es darstellst

LEsen, denken, dann verstehen

steht alles in artikel 3,
kannst auch gerne selber bei der BAG anrufen

Von dort wirst du dann an deine zuständige Bezirksregierung verwiesen,
die dir das ganze dann gerne Erklären

Für den nicht-gewerblichen Güterverkehr gelten die Bestimmungen erst für Fahrzeuge ab einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (VO EG 561/2006 Art. 3, h). Für Bundeswehrangehörige gelten beim Führen von Dienstfahrzeugen die Lenk-und Ruhezeiten für alle Fahrzeugkategorien, also auch für Fahrzeuge unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht.
__________________
Gruß


Heinrich

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  #96  
Alt 20.03.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Verordnungen lesen ist das eine, sie auch verstehen das andere.

Cheffe darf fahren bis er hinter dem Steuer zusammenbricht, ebenso der Private.

Nebenbei gibt es auch SFZ-Wohnmobile >7,5t. Da greift ebenfalls kein Sonntagsfahrverbot, auch nicht mit Hänger.

Auch für den Chef eines Transportunternehmens gelten die Lenk-und Ruhezeiten.

Und glaube mir, das ich die Verordnungen und Gesetze einigermassen kenne, weil tägliches Geschäft
__________________
Gruß


Heinrich

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  #97  
Alt 20.03.2013, 18:26
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3h gibt das auch nicht her, da in Art. 1 ausdrücklich auf den Güterverkehr abgestellt wird. 3h schließt aus, nicht irgendwas ein, auch nicht nichtgewerblich über 7,5t.

Apropos ausschließen: 3i ist meiner
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  #98  
Alt 20.03.2013, 18:37
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
3h gibt das auch nicht her, da in Art. 1 ausdrücklich auf den Güterverkehr abgestellt wird. 3h schließt aus, nicht irgendwas ein, auch nicht nichtgewerblich über 7,5t.

Apropos ausschließen: 3i ist meiner
Historische Fahrzeuge zählen nicht
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Heinrich

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  #99  
Alt 20.03.2013, 19:56
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Zitat:
Zitat von rubberduckV162 Beitrag anzeigen
Auch für den Chef eines Transportunternehmens gelten die Lenk-und Ruhezeiten.

Und glaube mir, das ich die Verordnungen und Gesetze einigermassen kenne, weil tägliches Geschäft
Lies mal den 4c, inklusive des in Bindestrichen eingefügten Halbsatzes.
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Gruss Vestus
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  #100  
Alt 20.03.2013, 20:08
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und was möchtest du damit sagen?
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