![]() |
|
Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#76
|
||||
|
||||
![]()
Schon klar dass die Versicherung nix mit der Zulassung zu tun hat.
Es gibt eben auch Menschen die eine Oldtimerversicherung abschließen und das kleingedruckte die sogenannten Klauseln nicht lesen. Und schwups ist ne Klausel verletzt und die Versicherung nimmt mich in Regress. Wollte damit nur nen kleinen Denkanstoss geben. ![]()
__________________
Zitat meiner Großmutter: Der Teufel ist ein Eichhörnchen ![]() |
#77
|
||||
|
||||
![]()
Mit dem Ami pic up bist du vom Verbrauch genauso nass wie mit nem LKW!!!
|
#78
|
||||
|
||||
![]()
boah .... sowas trailern und dann womöglich noch hunderte KM durch die Gegend fahren ???
entweder passendes Trailerboot was sich transportieren läßt oder fetten Kahn mit Liegeplatz meine ich oder kleines Zweitboot ![]()
__________________
baltic trolling crew HH .... Jörg
|
#79
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
die Frage ist ja auch wie oft man den Trailer dann efektiv nutzt. Wenn er nur fürs Wineralger ist oder alle Paar Jahre mal ne größere Tour denk ich ist es billiger sich in prfessionelle Hände zu begeben. wenn man damit dauerhaft Trailern will wie die kleinen kann es schon Sinn machen.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#80
|
||||
|
||||
![]()
Echt Mist das ich für mein Geld arbeiten muß.
![]()
__________________
Gruß Torsten ![]() ![]() ![]() |
#81
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Pick Up mit Sattelplatte geht, Fahrverbot und Lenk/Ruhezeiten hängen alleine vom Zulässigen Gesamtgewicht ab. Angenommen GMC Pickup zGG 3000 und Auflieger mit 4,5 To geht, wenn es mehr wird auch wieder die gleichen Restriktionen. Hängt alles alleine vom Gewicht ab. Sicherlich kann man mit der unteren Landesverkehrsbehörde ( in Düsseldorf ist es das Amt für Schwerlastverkehr) über eine Ausnahmegenehmigung für Sonntags verhandeln, ist aber nicht so easy, zumindest im Regierungsbezirk Düsseldorf.
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
|
#82
|
||||
![]()
Vielleicht hilft das ebi er Diskussion um Sonntagsfahrverbot mit Sattelauflieger weiter.
Geklaut von der offiziellen Seite des LK Oberallgäu Der Verkehr mit LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5t sowie Anhänger hinter LKW ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten Von diesem Verbot ausgenommen sind:
25,00 € Grundgebühr + 5,00 € für jeden genutzen Sonn- oder Feiertag + 30,00 € pauschal für jedes weitere beantragte Fahrzeug im gleichen Verfahren
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
|
#83
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Und beim pausiblen Grund für den Transport liegt der Hase im Pfeffer, zumindest die netten Leute vom Amt in Düsseldorf sehen im Bootstransport keinen triftigen Grund zur Ausnahmegenehmigung für Sonntags. Ausnahmen werden für Messen gemacht, wobei Messetransporte leichter eine Genehmigung bekommen als der Transport von normalen Gütern. Egal ob privat oder gewerblich.
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#84
|
![]()
Wenn das in Düsseldorf so ist, dann geh doch nach Kölln
![]() Im Ernst: Wenn da so ein "Beamter" sitzt, hast du Probleme. Kann ich mir vorstellen. Ich habe mit meiner Verkehrsbehörde hier vor Ort die Erfahrung gemacht, dass man mit denen prima Reden kann. Ist der LK Donnersberg in RLP.
__________________
Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#85
|
|||
|
|||
![]()
Naja, man kann sich das zuständige Amt ja nicht aussuchen,
desweiteren sind in 2011 in NRW die Ermessensspielräume eingeschränkt, bzw das Gesetz wird genauer ausgelegt. Habe aus beruflichen Gründen ja regelmäßig mit denen Kontakt. Nebenbei, wäre es mir zu stressig, mit einem Gespann in Urlaub zu fahren, bei dem ich mich an die gesetzlichen Lenk und Ruhezeiten halten muss. Mal eben drei oder vierhundert Kilometer zwecks Überführung ok, aber 1500 Kilometer in den Süden, nee das wäre nix für mich ![]()
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#86
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Zitat:
Das gilt sowohl bei meinem Sattelzug als auch bei meinem Wohnmobil, beide sehr deutlich über 7,5t zGM. |
#87
|
|||
|
|||
![]()
Im Prinzip gehts doch um drei Probleme:
-Breite -Führerschein -Kosten Zur Breite: In D relativ einfach bis 3,00m eine Genehmigung zu bekommen, im Ausland teuer und kopmpliziert Zum Führerschein: Alte Klasse 3, also mind. 7,5t ist Pflicht, besser noch der ganz Alter 3er mit der Möglichkeit höhere Gewichte im Gespannbeeich zu fahren...war irgendwas vor 1980 oder so.... Die beste Alternative allerdings ganz klar Klasse 2.... Kosten: muss jeder selber wissen... ![]() Ich würde mich ( allerdings Klasse 2 vorhanden) immer für einen 11,99t Lkw entscheiden...die ganzen Systeme Pick Up als Auflieger sind immer irgendwie gebastelt und schweine teuer... Ein vernünftiger Mercedes 1120 hat meistens schon ein echtes LKW Getriebe ausreichend Leistung und Nutzlast...da passen dann schon ca´. 5 Tonnen Boot drauf! Mit einem langen Radstand und ordentlichem Überbau sollten 10-11m möglich sein. Kostenmässig garantiert nicht teurer als ein Pick Up mit Auflieger.. Mautfrei in Deutschland Vor den Vorschriften zur Lenkzeit hätte ich keine ANgst, das passt schon, auch wenn man 1500km zurücklegen will...die Strecke wird ja niemand ohne Pause fahren wollen... |
#88
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Das ist Unsinn, seit der neuen EG Verordnung VO EG 561/2006 Art 3 h gibt es keine Privatfahrten mehr für Fahrzeuge über 7,5 To ![]()
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#89
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
aber bei 9 respektive 10 Stunden maximaler Lenkzeit und der vorgeschriebenen Pausenzeit zwischen den Lenkzeiten und dann noch eventuellem Sonntagsfahrverbot dauert so eine Fahrt dann entsprechend Lange ![]()
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
|
#90
|
|||
|
|||
![]()
Also einmal übernachten (9Stunden) bei 1500km mit dem LKW würde ich sowieso machen...ist doch Urlaubsfahrt!
Hat das Sonntagsfahrverbot überhaupt mit gewerblich oder privat zu tun?? Bin mir da nicht sicher...?? |
#91
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Beim Sonntagsfahrverbot ist es egal ob privat oder gewerblich, alles über 7,49 To steht. Abgesehen vom Personenbeförderungsverkehr, also Busse. Und 1500 Kilometer entsprechen durchschnittlich 23 Stunden Fahrzeit, weil man die erlaubten 80 KM/H nicht dauerhaft fahren kann, weil es zum einen Strecken gibt, die für LKW auch auf 60 KM/H begrenzt sind und zweitens nicht jeder Sattelzug am Berg genug Kraft hat, um das Gespann entsprechend zu ziehen. Gerade die preiswerten älteren Sattelzugmaschinen auf 7,5 To Basis haben ja nur 130 bis 170 PS.
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#92
|
|||
|
|||
![]()
Na, ein Glück, dass weder Polizei noch BAG das wissen ... Ich fahre übrigens beides ohne Scheibe, sowohl den Bus als auch den Sattelzug. Fragt auch nie jemand nach, auch nicht, als die ...polizisten mir letztes Jahr den kompletten Zug wegen angeblicher Mängel beschlagnahmten ...
|
#93
|
|||
|
|||
![]()
So, schnell mal nachgelesen: du hast natürlich Unrecht
![]() Artikel 1 der EG 561/2006: "Durch diese Verordnung werden Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und Personenverkehr festgelegt, um die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewerbe, anzugleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern." Hervorhebung durchFettdruck von mir Ich fahre privat, kein Straßengüterverkehr, kein Wettbewerb, keine Arbeitsbedingungen. Also alles gut und BAG und Polizei sind doch nicht so doof, wie du es darstellst ![]() ![]() ![]() |
#94
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Cheffe darf fahren bis er hinter dem Steuer zusammenbricht, ebenso der Private. Nebenbei gibt es auch SFZ-Wohnmobile >7,5t. Da greift ebenfalls kein Sonntagsfahrverbot, auch nicht mit Hänger.
__________________
Gruss Vestus |
#95
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
LEsen, denken, dann verstehen steht alles in artikel 3, kannst auch gerne selber bei der BAG anrufen ![]() Von dort wirst du dann an deine zuständige Bezirksregierung verwiesen, die dir das ganze dann gerne Erklären Für den nicht-gewerblichen Güterverkehr gelten die Bestimmungen erst für Fahrzeuge ab einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t (VO EG 561/2006 Art. 3, h). Für Bundeswehrangehörige gelten beim Führen von Dienstfahrzeugen die Lenk-und Ruhezeiten für alle Fahrzeugkategorien, also auch für Fahrzeuge unter 3,5t zulässiges Gesamtgewicht.
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#96
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Auch für den Chef eines Transportunternehmens gelten die Lenk-und Ruhezeiten. Und glaube mir, das ich die Verordnungen und Gesetze einigermassen kenne, weil tägliches Geschäft
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]()
|
#97
|
|||
|
|||
![]()
3h gibt das auch nicht her, da in Art. 1 ausdrücklich auf den Güterverkehr abgestellt wird. 3h schließt aus, nicht irgendwas ein, auch nicht nichtgewerblich über 7,5t.
Apropos ausschließen: 3i ist meiner ![]() ![]() |
#98
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
#99
|
||||
|
||||
![]()
Lies mal den 4c, inklusive des in Bindestrichen eingefügten Halbsatzes.
__________________
Gruss Vestus |
#100
|
|||
|
|||
![]()
und was möchtest du damit sagen?
__________________
Gruß Heinrich gesendet von Telefonzelle ![]() |
![]() |
|
|