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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 11.09.2008, 17:53
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team_shetland team_shetland ist offline
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Danke Thomas.

Also lag ich doch richtig dass sie eine Strafe bekommen. Recht so und gut dass ich diesen Weg gegangen bin.
Der Rest läuft ja noch über den Vollstreckungsbescheid.
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  #77  
Alt 11.09.2008, 18:13
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Hier der §154 Abs.1

zum Lesen


1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, 1.wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2.darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
(3) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat bereits rechtskräftig erkannten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, wieder aufgenommen werden, wenn die rechtskräftig erkannte Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nachträglich wegfällt.
(4) Ist das Verfahren mit Rücksicht auf eine wegen einer anderen Tat zu erwartende Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung vorläufig eingestellt worden, so kann es, falls nicht inzwischen Verjährung eingetreten ist, binnen drei Monaten nach Rechtskraft des wegen der anderen Tat ergehenden Urteils wieder aufgenommen werden.
(5) Hat das Gericht das Verfahren vorläufig eingestellt, so bedarf es zur Wiederaufnahme eines Gerichtsbeschlusses.
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  #78  
Alt 11.09.2008, 20:08
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen, 1.wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt
Meistens mag ich ja unser Strafrecht (Verkehrsrecht ausdrücklich ausgeschlossen ), es ist nicht optimal, aber viel besser, als die meisten anderen.

Aber in solchen Fällen wünsche ich mir manchmal amerikanische Verhältnisse, 15 Jahre wegen eines schweren Falles und 244 mal 6 Monate wegen kleinerer Betrügereien. Macht 137 Jahre Bau, bei guter Führung können wir nach 99 Jahren mal über Begnadigung sprechen

Michael
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  #79  
Alt 11.09.2008, 20:40
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Haks unter Erfahrung ab.
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  #80  
Alt 12.09.2008, 11:53
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viele Rechtslaien glauben, der Staatsanwalt wirds schon richten.

Nicht jede Nichterfüllung eines zivilrechtlichen Anspruchs ist auch eine Straftat, so dass vorliegend bereits hier von Anfang an klar war, dass eine Strafanzeige rausgeworfenes Porto ist.
Der Staatsanwalt hat nur verfahrensökonomisch zur schnell verfügbaren Begründung "Geringfügigkeit" gegriffen, ohne überhaupt in die rechtliche Prüfung begleitet von aufwendigen Sachverhaltsermittlungen eintrteten zu müssen.

Habe mich schon immer gefragt, welcher Straftatbestand hier eigentlich greifen soll außer Betrug. Bloß mit dem Betrug ist das immer so eine Sache, vor allem in subjektiver Hinsicht (von Anfang an nachzuweisende Täuschungsabsicht), die aber dann selten vorliegt, wenn sich nachträglich Zahlungsunfähigkeit einstellt.

Und sollen sich wirklich wegen 89,- € im Endeffekt 3 Volljuristen nebst Personal stundenlang mit so einer Bagatelle befassen ??

Wer wegen solcher Bagatellen die Justiz bemüht, ist in meinen Augen ein Querulant. Die Kirche sollte man schon im Dorf lassen. Was habe ich die Mandanten "geliebt" die kamen und meinten: "mir geht es nur ums Prinzip" und dann ihre Rechtsschutzversicherung und die Arbeitskraft eines Anwaltes noch ausbeuten wollten, der bei diesen Streitwerten auch noch paar Hunderter betriebswirtschaftlich drauflegt. Das ist Prinzipienfetischismus auf Kosten anderer.

Mancher würde sich mit seiner Prinzipienreiterei sehr zurückhalten, wenn er die tatsächlich anfallenden Kosten für die Wiederherstellung seines Seelnfriedens auch selber bezahlen müsste.

Wäre der Themenstarter mit dem Handy in so einen Türken-Shop gegangen, wäre ihm für 15,- € in wenigen Minuten geholfen worden.

Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)

Geändert von aquacan (12.09.2008 um 12:03 Uhr)
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Alt 12.09.2008, 12:39
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danke molaboot für deine treffenden worte. ich möchte hinzufügen ist mal der ansässige handel kaputt gibt es auch keine lehrplätze für unsere kinder .. dann gibt es auch keine berufsschulen und keinen lehrer mehr .... wir zerstören uns selbst nur
weil geiz geil ist .. geiz ist nicht geil ,geiz macht arbeitslos !!!!!! und unsere kinder auch.
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  #82  
Alt 12.09.2008, 13:11
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Zitat:
Zitat von scaramouche Beitrag anzeigen
... wir zerstören uns selbst nur
weil geiz geil ist .. geiz ist nicht geil ,geiz macht arbeitslos !!!!!! und unsere kinder auch.
^
Viele müssen leider geizig sein - ich würde eher sagen mit dem € rechnen - weil es hiezulande einige große Absahner gibt, die den Leuten für die Lebens notwendigen Dinge die letzten Euros aus der Tasche ziehen und die Leute auch nicht mehr dagegen an verdienen weilpräkäre Beschäftigung und 400,- € -Jobs sehr angesagt sind und viele Selbständige sich auch nur noch prekär durchwurschteln, wenn sie nicht platt werden.
Es gibt bestimmte sehr kapitalkräftige Kreise, die uns aus purer Gier zerstören. Otto Normalverdiener reagiert nur auf die Verhältnisse.

Justin
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Alt 12.09.2008, 13:51
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Zitat:
viele Rechtslaien glauben, der Staatsanwalt wirds schon richten.

Nicht jede Nichterfüllung eines zivilrechtlichen Anspruchs ist auch eine Straftat, so dass vorliegend bereits hier von Anfang an klar war, dass eine Strafanzeige rausgeworfenes Porto ist.
Der Staatsanwalt hat nur verfahrensökonomisch zur schnell verfügbaren Begründung "Geringfügigkeit" gegriffen, ohne überhaupt in die rechtliche Prüfung begleitet von aufwendigen Sachverhaltsermittlungen eintrteten zu müssen.

Habe mich schon immer gefragt, welcher Straftatbestand hier eigentlich greifen soll außer Betrug. Bloß mit dem Betrug ist das immer so eine Sache, vor allem in subjektiver Hinsicht (von Anfang an nachzuweisende Täuschungsabsicht), die aber dann selten vorliegt, wenn sich nachträglich Zahlungsunfähigkeit einstellt.

Und sollen sich wirklich wegen 89,- € im Endeffekt 3 Volljuristen nebst Personal stundenlang mit so einer Bagatelle befassen ??

Wer wegen solcher Bagatellen die Justiz bemüht, ist in meinen Augen ein Querulant. Die Kirche sollte man schon im Dorf lassen. Was habe ich die Mandanten "geliebt" die kamen und meinten: "mir geht es nur ums Prinzip" und dann ihre Rechtsschutzversicherung und die Arbeitskraft eines Anwaltes noch ausbeuten wollten, der bei diesen Streitwerten auch noch paar Hunderter betriebswirtschaftlich drauflegt. Das ist Prinzipienfetischismus auf Kosten anderer.

Mancher würde sich mit seiner Prinzipienreiterei sehr zurückhalten, wenn er die tatsächlich anfallenden Kosten für die Wiederherstellung seines Seelnfriedens auch selber bezahlen müsste.

Wäre der Themenstarter mit dem Handy in so einen Türken-Shop gegangen, wäre ihm für 15,- € in wenigen Minuten geholfen worden.

Justin
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Ich weiß nicht ob Du alle meine Beiträge gelesen hast. Sonst mach das mal. Darin ist der Sachverhalt ausreichend geschildert worden.
Es geht mir nicht nur um die 89 € und auch nicht ums Prinzip sondern darum dass die Firma bluebuy reihenweise Leute abzockt, scheinbar nur noch als Briefkastenfirma operiert und munter weitermacht weil sie momentan scheinbar nicht belangt werden kann. Dabei geht es nicht um einen Händler der hin und wieder mal was verkauft sondern diese Firma betreibt Handel (und Betrug) im richtig großen Stil.
Mal nachgooglen wenn Zeit und Lust vorhanden ist.

Das wird sicher nicht besser wenn sich solche "Querulanten" wie ich nicht zur Wehr setzen.
Außerdem ist mein Verfahren (wie beschrieben) ja nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt worden sondern mein Fall war nur eine Bagatelle im Vergleich zu dem was scheinbar gerichtlich verwertet wird.
Und das sicher auch nur weil Leute Anzeige wegen ein paar € gemacht haben.

Übrigens habe ich keine Rechtschutzversicherung...
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