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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#76
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#77
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Ich habe statt der Glühbirnen LED´s in der gleichen Bauform als Leuchtmittel in die Fassungen gesteckt.
Also wohl auswechselbar. ![]() ![]() Allerdings macht das keinen Sinn, so alt kann eine Leuchte auf nem Boot doch gar nie werden, dass die net vor dem Leuchtmittel an irgendnem Plastilk den UV-Tod stirbt oder sich mit Kontaktproblemen nur mit massivem WD40 Einsatz noch ne Weile retten lässt ![]() |
#78
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#79
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Hier in Kroatien bekomme ich Positionslampen, vornehmlich aus italienischer Produktion/Vertrieb. Mit und ohne LED. Wenn die in der richtigen Farbe leuchten ist es gut. Mein Toplicht ist weiß und gut sichtbar. Das genügt. Einen Spruch von Günter Grünwald erspare ich mir jetzt.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#80
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Wer sich bewusst nicht dran hält braucht sich nicht zu wundern wenn es eine Strafe gibt .. das nimmt man dann halt in Kauf... Wobei ich bisher nur einen kenne der wegen nicht zugelassener Lampe ermahnt würde und das auch nur mündlich ... Was anderes ist es wenn hier jemand unwissendes fragt und dann Tipps gegeben werden die fast an Vorsatz grenzen und zur Illegalität auffordern... Was der Fragesteller mit der rechtlich richtigen information macht bleibt ihm überlassen.. In Kroatien muss man auch keine EU Zulassung (wheelmark) führen ... Da reichen See zugelassen leuchten z.b. von RINA oder der BSH
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#81
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Gibt halt BA15S und BA15d, letztere hat 2 Pole unten und ist wohl das übliche Leuchtmittel bei Booten. Muss aber nicht so sein, mein Kahn hat z.B. bei den Positionlichtern (DDR) 15S Lampen drin, das Ankerlicht ne 15d.
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#82
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Moin moin,
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Daß das Nachrüsten von LED-Leuchten in für Glühlampen gedachten Positionsleuchten trotzdem nicht unbedingt immer eine gute Idee ist (abhängig von Lichtfarbe und Bauform) steht natürlich trotzdem außer Frage... lg, justme
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#83
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#84
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Wenn ich das so realisieren würde, käme ich durch einige Brücken nicht mehr durch oder müsste eine klappbare Konstruktion bauen. Sind wirklich 100cm über den Navileuchten Pflicht? (fahre ein 10m Stahlverdränger) |
#85
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Ja - oder Topploch am den Bug, dann auf gleicher Höhe wie die 2 Seitenlichter
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#86
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Entweder Zweifarbenlaterne am Bug und Dampferlicht mind. 1m höher oder Rot und Grün an den Seiten und Dampferlicht auf gleicher Höhe.
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Gruß Ewald |
#87
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#88
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Moin moin,
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Was nur mit der Variante 'Topplicht mind. 1m höher als die Seitenlichter' geht ist, statt Topp- und Hecklicht ein Rundumlicht zu verwenden (eigentlich logisch - bei allen Lampen auf einer Höhe kann ein Rundumlicht nicht mehr funktionieren, weil es mindestens durch die Seitenlichter verdeckt wird) lg, justme
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#89
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Ich kann nirgendwo etwas finden, wo steht, dass das Toplicht 1m vor den Seitenlichtern sein muss. |
#90
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#91
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Ich habe mich nach langem Überlegen dazu entschieden, nach Buten-Regeln zu handeln, da es wohl binnen akzeptiert wird und für mich konstruktiv am besten machbar..
Seitenlichter an der Kajüte und Rundumlicht achtern (fast) 1m höher. Im Urlaub bin ich der Rennleitung begegnet und wurde nicht angehalten. Vorteil: Rundumlicht geht auch als Ankerlicht....
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * ![]() ![]() |
#92
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Würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Ich wurde bei einer Kontrolle deshalb angemeckert. Da ich aber gerade erst das Boot im Seebereich übernommen hatte und auf der Überführungsfahrt zum Heimathafen war und ich ein 2. Toplicht mit Halterung und Stecker für die Binnenkonfiguration dabei hatte, wurde ich mit dem Auftrag entlassen, dieses Toplich fest zu montieren.
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Gruß Ewald
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#93
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@Mario @Ewald
Eure Boote haben unterschiedliche Längen. Da gelten unterschiedliche Vorgaben zur Lichterführung. ![]() Klaus, mit sep. Ankerlicht und zwei Toplichtern unterwegs
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Gruß von Bord Klaus * Stern-von-Berlin.de 2025 - 321 Boote waren dabei * |
#94
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Das ist zwar korrekt, aber die Größe spiet bei einem Sportboot keine Rolle, wenn ich binnen mit der See-Beleuchtung fahre - wie es Lippe in #91 angedacht hat. Ich wollte nur andeuten, daß verschiedene Mitarbeitende der WSP hier durchaus verschieden reagieren können.
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Gruß Ewald
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#95
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Bin ich froh in Österreich zu leben und diesen Überbürokratismus mit BSH, usw. nicht mitmachen zu müssen!
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#96
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Theoretisch gilt bei euch auch EU Recht
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#97
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Moin moin,
Zitat:
Nach der heutigen BinSchStrO ist das tatsächlich nicht mehr notwendig, weil man ganz legal auch mit der KVR-konformen Lichtkonfiguration 'Topplicht mindestens 1m über den Seitenlichtern' binnen fahren darf. lg, justme, auch mit dieser Beleuchtungsvariante unterwegs
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#98
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Moin moin,
da Österreich aber kein Rhein-Anliegerstaat ist gelten die aus der Rheinschiffahrtsakte hervorgegangenen speziellen Binnen-Beleuchtungsvorschriften dort aber nicht - im Gegenteil sind die (relativ laxen) Donau-Beleuchtungsregeln (die sich eher an den KVR orientieren) in ganz Österreich mit Ausnahme des Bodensees gültig, wenn ich das richtig verstanden hab. lg, justme |
#99
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#100
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Moin moin,
das stimmt nicht - die in der BinSchStrO herangezogenen Regeln sind spezielle deutsche Regeln, die ursprünglich aus der Rheinschiffahrtsakte kommen (ebenso wie der europäische Binnenschiffahrtsfunk - der hieß ursprünglich sogar 'Rheinfunk' und war nur auf diesem erlaubt). Aus den mittlerweile geltenden EU-Richtlinien ergibt sich faktisch sogar eine Lockerung der deutschen Regeln, weil seitdem auch nicht vom BSH, sondern von anderen Zertifizierungsstellen geprüfte Leuchten (eben mit EU-Zulassung nach MED, Markierung mit dem Steuerradsymbol) zulässig sind. lg, justme |
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