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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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1. Die 12 Tonnengrenze kann ausgehebelt werden mit Eintragung Schlüsselnummer 79. Beim alten rosanen Lappen nicht notwendig.
2. Das Einlegen der Tachoscheiben kann nach hinten losgehen. Z.B. bei dann nachweisbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#77
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Der alte Lappen war grau!
Rosa war ja schon „der Neue“ Ich habe rosa ausgelassen und bin gleich auf die Scheckkarte. Gruß Rüdiger |
#78
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Ja, der ganz alte war grau.
Von dem ist hier aber nicht die Rede. Bei dem gelten noch ganz andere Regeln. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#79
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Das, was man fahren darf, hängt doch nur davon ab, wann man den Schein gemacht hat. Nur die Art der Eintragung ist anders in den verschiedenen Führerscheintypen.
Wozu früher ein „1, 2, 3, 4, 5“ gereicht hat, gibt es heute eine schöne lange Liste mit Symbolen und Zusatzeinträgen. Was man fahren darf mit einem Lappen gemacht um 1980 hat sich aber nicht geändert. Gruß Rüdiger |
#80
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Zitat:
Zumal noch mit wertvoller Fracht drauf und wenig "Übung".
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#81
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Moin moin,
Zitat:
Mit der Umschreibung vom alten Klasse 3-Führerschein bekommst Du (unbefristet, im Gegensatz zu einer Neuerteilung) die Klassen C1 und C1E zugeteilt, und damit darfst Du Züge mit einem Gesamtgewicht bis zu 12t fahren, völlig unabhängig von der Anzahl der Achsen. D.h. Du darfst inzwischen auch einen Zweiachser-Drehschemelanhänger fahren, sowohl hinter einem PKW als auch hinter einem LKW. Genauso bist Du nicht von der 3,5t-Grenze für Anhänger betroffen (was ebenfalls auf der von Dir verlinkten Seite falsch dargestellt ist), und zwar gleich doppelt nicht: Zum Einen bekommst Du bei einem Umtausch die Klasse BE mit Schlüsselzahl 79.06, die genau diese 3,5t-Grenze aufhebt, zum Anderen hast Du ja auch noch die Klasse C1E, die für Neuerteilungen genau für diesen Fall (Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger >3,5t zGG) zutreffend wäre. Kann man sich mit etwas hin- und herswitchen aus Anlage 3 FeV, Anlage 9 FeV und §6 FeV heraussuchen, dann hat man auch nicht das Risiko, daß da jemand die Vorschriften fehlinterpretiert und das auf eine Webseite gestellt hat... lg, justme
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#82
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Zitat:
Um mal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen
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#83
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Ohne aber in diesem Falle doch wohl auch nicht.
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#84
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Wohnmobil bis 7.5 Tonnen ohne Anhänger schon... Klingt komisch, is aber so. |
#85
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Also ich würde auf der Autobahn mit Anhänger ca. < 109 km/h und auf der Landstraße ca. < 89 km/h fahren.
Da ich keinen Tempomat habe und auch öfter während der Fahrt an Unterhaltungen teilnehme, können diese Angaben variieren. Wenn ich im Überholvorgang bin und das zu überholende Fahrzeug die Geschwindigkeit unerwartet erhöht.... überhole ich nach Möglichkeit trotzdem. Hier sollte noch dieses Thema erstellt werden. Darf ich im Überholverbot für LKWS mit einem Gespann unter 3,5 Tonnen auf der 3. Spur fahren
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Gruß aus Herford Guido Es ist mir egal wer dein Vater ist. Solange ich hier am angeln bin, läuft hier keiner übers Wasser! |
#86
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Klingt in meinen Ohren nicht komisch, ein Reisebus darf das auch.
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#87
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Eben. Wundert mich auch manchmal, wenn so ein Doppelstöcker bei viel Seitenwind überholt. Ich sehe dann immer zu, dass der zügig vorbei und weg von mir kommt.
Scheint recht ungefährliche Güter zu transportieren, aber, aufn Kopf fallen lassen will ich mir son Bus auchne
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte
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#88
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Da wir bei uns in Austria keine 100 Km/h Regelung haben, bin ich immer per Tempomat 110
Km/h gefahren. Das Jahrzehnte lang. Das durch SLO und HR. Sorry, ich bin ein oder war ein Gesetztesloser.
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#89
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Zitat:
Edit: Ein Überholverbot für LKW gilt nicht für PKW mit Anhänger. Auch wenn das zulässige Zuggesamtgewicht über 3,5t liegt. Das Zugfahrzeug ist ja ein PKW und das Gespann ist ein PKW mit Anhänger.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (21.12.2021 um 08:24 Uhr) |
#90
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Zitat:
Edit: Krass, hab das eben mal Gegoogelt. Stimmt.Man darf nicht. Das wusste ich nicht und ich denke mal, viele andere auch nicht.
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Viele Grüße aus Berlin Dirk Geändert von Wilma (21.12.2021 um 08:13 Uhr)
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#91
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Stimmt, darf man nicht.
Muss aber manchmal sein, wenn man sieht, wie andere fahren Noch schlimmer finde ich, dass ein Reisebus im reinen LKW Überholverbot überholen darf, ich mit meinem WoMo über 3,5 t zGG aber nicht. Und das nur, weil ich so ehrlich bin, die Fuhre offiziell auflisten zu lassen, während alle Kollegen, die mit genau demselben Mobil unterwegs sind, offiziell Überladen sind, trotzdem überholen dürfen, weil eben das eingetragene zGG unter 3,5 t ist. Ist aber nichtsdestotrotz Thema. 80 auf der Autobahn mit dem Anhänger ist schon hart. Gruß Rüdiger |
#93
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Zitat:
Sicher? Soweit ich weiß, gibt es kein "LKW" mehr. Sondern nur noch KFZ über 3.5 Tonnen. Da zählen Reisebusse auch rein. Ausser da sind KFZ ausgenommen, die schneller als 80 km/h dürfen, also Reisebusse, dann aber müssten WoMos bis 100 km/h ja auch ausgenommen sein. Jetz bin ich verwirrt. Ah kurz gegoogelt und für div- Schilder den Zusatz "Ausgenommen sind PKW und Kraftomnibusse" gelesen. Stimmt also, wie dus beschrieben hast... Zitat:
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#94
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Zitat:
Was ein 7 Tonnen WOMO darf interessiert mich beispielsweise erst, wenn ich eines habe. Dass ich mit dem Gespann in Österreich nur 80 fahren darf ist leider Tatsache. Andere dürfen dort halt legal 100 und schaun mich blöd an weil ich nur - auch spritsparender - 80 fahre....wie in D, wo ich trotz 100er Schild mindestens bis 2023 nur 80 darf. |
#95
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Ach übeigens…noch ein Ding, das vielen nicht bewusst ist.
Wer seinen Pickup (oder ähnlich gearteten PKW) aus Kostengründen als LKW zugelassen hat, darf am Sonntag nicht mit Anhänger auf die Autobahn…selbst wenn es nur der 350kg-Klaufix hinter nem VW Polo Pritsche ist.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#96
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#97
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Ah…sieh an…
Der Zusatz „zur geschöftsmäßigen und entgeltlichen Beförderung“ ist mir tatsächlich neu. https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html …wieder was gelernt…
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#98
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Hmmm, muss ich wirklich alle Bestimmungen zu LKW, WoMo usw. kennen, wenn ich gar keine solchen Fahrzeuge fahre?
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Gruß Richard ---------------------------------------------------------- Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ---------------------------------------------------------- Qualität ist besser als Quantität |
#99
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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