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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 19.12.2021, 20:27
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Snackman Snackman ist offline
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1. Die 12 Tonnengrenze kann ausgehebelt werden mit Eintragung Schlüsselnummer 79. Beim alten rosanen Lappen nicht notwendig.
2. Das Einlegen der Tachoscheiben kann nach hinten losgehen. Z.B. bei dann nachweisbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #77  
Alt 19.12.2021, 22:15
schlauchi20 schlauchi20 ist offline
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
1.
Beim alten rosanen Lappen nicht notwendig.
Der alte Lappen war grau!

Rosa war ja schon „der Neue“

Ich habe rosa ausgelassen und bin gleich auf die Scheckkarte.

Gruß Rüdiger
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  #78  
Alt 20.12.2021, 02:25
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Ja, der ganz alte war grau.
Von dem ist hier aber nicht die Rede. Bei dem gelten noch ganz andere Regeln.
Grüße
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Marco,



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  #79  
Alt 20.12.2021, 06:12
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Das, was man fahren darf, hängt doch nur davon ab, wann man den Schein gemacht hat. Nur die Art der Eintragung ist anders in den verschiedenen Führerscheintypen.
Wozu früher ein „1, 2, 3, 4, 5“ gereicht hat, gibt es heute eine schöne lange Liste mit Symbolen und Zusatzeinträgen. Was man fahren darf mit einem Lappen gemacht um 1980 hat sich aber nicht geändert.

Gruß Rüdiger
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  #80  
Alt 20.12.2021, 09:07
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
.
.
.
2. Das Einlegen der Tachoscheiben kann nach hinten losgehen. Z.B. bei dann nachweisbaren Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Grüße
Das kann man mit nem 813er Bj. 67 () praktisch ausschliessen.
Zumal noch mit wertvoller Fracht drauf und wenig "Übung".
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #81  
Alt 20.12.2021, 09:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Billi,

für alte Säcke wie mich gilt:

Privat natürlich:
Max 7,5 tonnen Zugmasch.

Dreiachsige "Züge" bis 12 tonnen Gesamtgewicht.

Wie genau sich jetzt die Gewichte von Zugmaschine zu Zuggewicht aufaddieren weiss ich nicht.

Ich hab das schriftlich vom Landratsamt. Nur mal eine schnell gefundene Quelle:
https://www.fuehrerscheinfix.de/fuehrerschein-klasse-3/
wenn Du die Info SO vom LRA hast würd ich denen aber nochmal auf die Füße treten, das stimmt so nicht bzw. ist eine Einschränkung zuviel (genau wie auf der von Dir verlinkten Seite):
Mit der Umschreibung vom alten Klasse 3-Führerschein bekommst Du (unbefristet, im Gegensatz zu einer Neuerteilung) die Klassen C1 und C1E zugeteilt, und damit darfst Du Züge mit einem Gesamtgewicht bis zu 12t fahren, völlig unabhängig von der Anzahl der Achsen.
D.h. Du darfst inzwischen auch einen Zweiachser-Drehschemelanhänger fahren, sowohl hinter einem PKW als auch hinter einem LKW.
Genauso bist Du nicht von der 3,5t-Grenze für Anhänger betroffen (was ebenfalls auf der von Dir verlinkten Seite falsch dargestellt ist), und zwar gleich doppelt nicht: Zum Einen bekommst Du bei einem Umtausch die Klasse BE mit Schlüsselzahl 79.06, die genau diese 3,5t-Grenze aufhebt, zum Anderen hast Du ja auch noch die Klasse C1E, die für Neuerteilungen genau für diesen Fall (Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger >3,5t zGG) zutreffend wäre.
Kann man sich mit etwas hin- und herswitchen aus Anlage 3 FeV, Anlage 9 FeV und §6 FeV heraussuchen, dann hat man auch nicht das Risiko, daß da jemand die Vorschriften fehlinterpretiert und das auf eine Webseite gestellt hat...

lg, justme
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  #82  
Alt 20.12.2021, 10:25
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Hallo

Ja, habe ich verstanden. Wenn ich an einen Morelo oder so einen Anhänger mache, dann bin ich schnell in Summe über 7,5 Tonnen.
Aber was ändert das? Das habe ich nicht verstanden.

Im ersten Ansatz denke ich: Nichts, das Zugfahrzeug ist unter 7,5, damit ist das dann egal. Oder liege ich da falsch?

Gruß Rüdiger
Auf jeden Fall darfst du dann keine 100 km/h mehr fahren mit Anhänger...

Um mal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen
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  #83  
Alt 20.12.2021, 12:00
UliH UliH ist offline
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Auf jeden Fall darfst du dann keine 100 km/h mehr fahren mit Anhänger...

Um mal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen
Ohne aber in diesem Falle doch wohl auch nicht.
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  #84  
Alt 20.12.2021, 16:22
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Zitat:
Zitat von UliH Beitrag anzeigen
Ohne aber in diesem Falle doch wohl auch nicht.

Wohnmobil bis 7.5 Tonnen ohne Anhänger schon...

Klingt komisch, is aber so.
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  #85  
Alt 20.12.2021, 17:47
GuZi GuZi ist offline
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Also ich würde auf der Autobahn mit Anhänger ca. < 109 km/h und auf der Landstraße ca. < 89 km/h fahren.
Da ich keinen Tempomat habe und auch öfter während der Fahrt an Unterhaltungen teilnehme, können diese Angaben variieren.

Wenn ich im Überholvorgang bin und das zu überholende Fahrzeug die Geschwindigkeit unerwartet erhöht.... überhole ich nach Möglichkeit trotzdem.

Hier sollte noch dieses Thema erstellt werden.
Darf ich im Überholverbot für LKWS mit einem Gespann unter 3,5 Tonnen auf der 3. Spur fahren
__________________
Gruß aus Herford
Guido

Es ist mir egal wer dein Vater ist.
Solange ich hier am angeln bin, läuft hier keiner übers Wasser!
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  #86  
Alt 20.12.2021, 17:52
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Wohnmobil bis 7.5 Tonnen ohne Anhänger schon...

Klingt komisch, is aber so.
Klingt in meinen Ohren nicht komisch, ein Reisebus darf das auch.
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  #87  
Alt 20.12.2021, 18:08
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Eben. Wundert mich auch manchmal, wenn so ein Doppelstöcker bei viel Seitenwind überholt. Ich sehe dann immer zu, dass der zügig vorbei und weg von mir kommt.

Scheint recht ungefährliche Güter zu transportieren, aber, aufn Kopf fallen lassen will ich mir son Bus auchne
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MfG* * * *Mario
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  #88  
Alt 20.12.2021, 18:19
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Da wir bei uns in Austria keine 100 Km/h Regelung haben, bin ich immer per Tempomat 110
Km/h gefahren.
Das Jahrzehnte lang. Das durch SLO und HR.
Sorry, ich bin ein oder war ein Gesetztesloser.
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  #89  
Alt 20.12.2021, 18:51
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von GuZi Beitrag anzeigen
(…]
Hier sollte noch dieses Thema erstellt werden.
Darf ich im Überholverbot für LKWS mit einem Gespann unter 3,5 Tonnen auf der 3. Spur fahren
Nein. Wenn du einen Anhänger am Auto hast dann ist die „Dritte Spur“ auf der Autobahn tabu (ganz egal ob unter 750kg Anhänger , Zul Zuggesamtgewicht unter 3,5t oder 2,8t, 100km/h Zulassung und 102 Oktan).

Edit: Ein Überholverbot für LKW gilt nicht für PKW mit Anhänger. Auch wenn das zulässige Zuggesamtgewicht über 3,5t liegt.
Das Zugfahrzeug ist ja ein PKW und das Gespann ist ein PKW mit Anhänger.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (21.12.2021 um 08:24 Uhr)
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  #90  
Alt 21.12.2021, 08:07
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Nein. Wenn du einen Anhänger am Auto hast dann ist die „Dritte Spur“ auf der Autobahn tabu (ganz egal ob unter 750kg Anhänger , Zul Zuggesamtgewicht unter 3,5t oder 2,8t, 100km/h Zulassung und 102 Oktan).
Ach was? Gibt es da was schriftliches zu?

Edit: Krass, hab das eben mal Gegoogelt. Stimmt.Man darf nicht. Das wusste ich nicht und ich denke mal, viele andere auch nicht.
__________________


Viele Grüße aus Berlin

Dirk

Geändert von Wilma (21.12.2021 um 08:13 Uhr)
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  #91  
Alt 21.12.2021, 10:22
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Stimmt, darf man nicht.

Muss aber manchmal sein, wenn man sieht, wie andere fahren

Noch schlimmer finde ich, dass ein Reisebus im reinen LKW Überholverbot überholen darf, ich mit meinem WoMo über 3,5 t zGG aber nicht. Und das nur, weil ich so ehrlich bin, die Fuhre offiziell auflisten zu lassen, während alle Kollegen, die mit genau demselben Mobil unterwegs sind, offiziell Überladen sind, trotzdem überholen dürfen, weil eben das eingetragene zGG unter 3,5 t ist.

Ist aber nichtsdestotrotz Thema.

80 auf der Autobahn mit dem Anhänger ist schon hart.

Gruß Rüdiger
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  #92  
Alt 23.12.2021, 12:08
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Am schlimmsten finde ich, wie viele Strassenverkehrs-Gesetze hier bei vielen Usern (mich eingeschlossen!) unbekannt sind.


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  #93  
Alt 23.12.2021, 12:10
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Noch schlimmer finde ich, dass ein Reisebus im reinen LKW Überholverbot überholen darf, ich mit meinem WoMo über 3,5 t zGG aber nicht.

Sicher?

Soweit ich weiß, gibt es kein "LKW" mehr.
Sondern nur noch KFZ über 3.5 Tonnen.
Da zählen Reisebusse auch rein.

Ausser da sind KFZ ausgenommen, die schneller als 80 km/h dürfen, also Reisebusse, dann aber müssten WoMos bis 100 km/h ja auch ausgenommen sein.

Jetz bin ich verwirrt.

Ah kurz gegoogelt und für div- Schilder den Zusatz "Ausgenommen sind PKW und Kraftomnibusse" gelesen.

Stimmt also, wie dus beschrieben hast...

Zitat:
Verkehrszeichen 277: Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Davon ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.
Chrischan
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  #94  
Alt 23.12.2021, 14:14
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Am schlimmsten finde ich, wie viele Strassenverkehrs-Gesetze hier bei vielen Usern (mich eingeschlossen!) unbekannt sind.


Ich finde es auch schlimm, dass viele zwar wissen, was Sache ist, sich aber trotzdem herausnehmen, die Vorschriften vorsätzlich nicht einzuhalten.
Was ein 7 Tonnen WOMO darf interessiert mich beispielsweise erst, wenn ich eines habe. Dass ich mit dem Gespann in Österreich nur 80 fahren darf ist leider Tatsache. Andere dürfen dort halt legal 100 und schaun mich blöd an weil ich nur - auch spritsparender - 80 fahre....wie in D, wo ich trotz 100er Schild mindestens bis 2023 nur 80 darf.
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  #95  
Alt 23.12.2021, 15:24
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Ach übeigens…noch ein Ding, das vielen nicht bewusst ist.

Wer seinen Pickup (oder ähnlich gearteten PKW) aus Kostengründen als LKW zugelassen hat, darf am Sonntag nicht mit Anhänger auf die Autobahn…selbst wenn es nur der 350kg-Klaufix hinter nem VW Polo Pritsche ist.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #96  
Alt 23.12.2021, 17:23
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ach übeigens…noch ein Ding, das vielen nicht bewusst ist.

Wer seinen Pickup (oder ähnlich gearteten PKW) aus Kostengründen als LKW zugelassen hat, darf am Sonntag nicht mit Anhänger auf die Autobahn…selbst wenn es nur der 350kg-Klaufix hinter nem VW Polo Pritsche ist.
könnte es sein, daß Du da nicht auf dem allerneuesten Stand bist? Früher[TM] war das Fahren von LKW mit Anhänger sonntags zwischen 00:00h und 22:00h tatsächlich generell untersagt (weshalb ich damals für meinen Taro und die beiden Pferdehänger, die da öfter mal dran hingen auch 'ne Ausnahmegenehmigung hatte) - seit 2007 sind aber generell schon Wohnanhänger und alle Anhänger bis 3,5t zGG, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter LKW mitgeführt werden davon ausgenommen und seit der StVO-Reform 2017 ist nur noch die "geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten" untersagt, d.h. auch das früher immer bestehende Sonntagsfahrverbot für alle LKW >7,5t zGG existiert für Privatfahrten so nicht mehr.

lg, justme
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  #97  
Alt 23.12.2021, 17:50
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Ah…sieh an…
Der Zusatz „zur geschöftsmäßigen und entgeltlichen Beförderung“ ist mir tatsächlich neu.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

…wieder was gelernt…
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #98  
Alt 23.12.2021, 18:00
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Zitat:
Zitat von YunLung Beitrag anzeigen
Am schlimmsten finde ich, wie viele Strassenverkehrs-Gesetze hier bei vielen Usern (mich eingeschlossen!) unbekannt sind.


Hmmm, muss ich wirklich alle Bestimmungen zu LKW, WoMo usw. kennen, wenn ich gar keine solchen Fahrzeuge fahre?
__________________
Gruß Richard
----------------------------------------------------------
Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
----------------------------------------------------------
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  #99  
Alt 23.12.2021, 19:07
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Ah…sieh an…
Der Zusatz „zur geschöftsmäßigen und entgeltlichen Beförderung“ ist mir tatsächlich neu.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

…wieder was gelernt…
ja, das gibt's so tatsächlich erst seit 2017. Das hätte meinen ehemaligen Fotografen-Kollegen damals gefreut, der war im Hauptberuf Projektleiter für die Truck-Sparte und hatte immer das eine oder andere nette Testfahrzeug auf dem Hof stehen, was am WE aufgrund Sonntagsfahrverbot dann aber auch da stehen blieb... z.B. den 8x8-Actros-Kipper mit Fernfahrer-Kabine und quasi einmal allem, was es in der Aufpreisliste beim Daimler damals so überhaupt zu bestellen gab. Dessen Ladefläche hat aber auch nie auch nur ein Körnchen Sand gesehen, war ein reines Messe- und Testfahrzeug.

lg, justme
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