Zitat:
Zitat von Hehehe
Richtig. Alles andere, was du dazu schriebst, übrigens auch nicht  Wenn ich will, kann ich dir auch ein Schreiben von einer kolumbianischen Kanzlei mit Zweitsitz in Britisch-Columbia zusenden lassen 
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Natürlich KANNST Du das! Das ändert aber nichts an meiner Aussage.
Bis vor einigen Jahren gab es schlicht noch Zulassungsbeschränkungen an div. Gerichten (außer dem BGH), was damit einher ging, dass man aus Kostenersparnis und -erstattungsfähigkeit (Korrespondenzanwalt z.B.) Kanzleien am jeweilig örtlichen Sitz der Firma, Partei etc. gewählt hat.
Wenn diese sich bewährt haben und einen über Jahre erfolgreich vertreten / beraten, ihnen div. Internas bekannt sind, bleibt man dabei, auch wenn sich der Firmen- / Regierungssitz sich verändert.
So scheint es auch hier zu sein; nicht sonderlich merkwürdig oder verwunderlich.