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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #76  
Alt 17.12.2014, 01:16
petneu petneu ist offline
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Und nun passt ja doch mein ganz am Anfang ernst gemeinter Beitrag. Frage 3 verschiedene Vopos,Behörden, Forumsmitglieder und du wirst 3 verschiedenen Antworten bzw. Meinungen bekommen. Und natürlich plus die von den Moral Aposteln und Krümmel Kackern. Und wie immer gilt: du kannst das Wort Risiko groß oder klein schreiben. Dies gilt für die TÜV Plakette in HR , Speed Limit ,für jeden Aktien Deal und vieles andere auch im Leben.(Gruß an Hans & Bodo 1, richtig gemacht) Ach ja, und schönen Gruß an die Schreiber, die nicht in der Lage sind Beiträge die mit "Augenzwinkern" verfasst wurden, zu erkennen, und dann auch noch voll darauf abfahren und sich ohne Ende darüber aufregen (extra ohne Namens Nennung )
Moin Moin
Peter
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  #77  
Alt 17.12.2014, 07:24
Michael G. Michael G. ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich habe gerade beim TÜV Süd in Zagreb angerufen, klare Antwort: "Nein, wir machen keine Fahrzeuguntersuchungen und schon gar nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge."

Die nette Dame am Telefon hatte jedoch einen Vorschlag, der Dir sicherlich weiter hilft: "Weshalb fahren Sie nicht einfach zu einer der für den "tehnički pregled" zuständigen Prüfstellen und lassen den Hänger dort untersuchen? Die untersuchen auch ausländische Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit, und mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie dann auf jeden Fall innerhalb Kroatiens fahren. Ob auch außerhalb, weiß ich nicht." (Ich auch nicht!)

Adressen und näheres zum kroatischen "TÜV" siehe hier:

http://www.cvh.hr/naslovnica/

Kosten der Untersuchung laut Preisliste: 127,52 Kuna plus 50,10 Kuna für die Prüfbescheinigung, also keine 30 Euro und auf jeden Fall billiger und rechtlich verbindlicher als die Bescheinigung irgendeiner Autowerkstatt. Ich werde das im Sommer auch so machen.
Das ist der einzige Beitrag in diesem Trööt, der wirklich was bringt.
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  #78  
Alt 17.12.2014, 13:42
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Da ich über 10 J mein Trailer auf Rab hatte , war mein Tüv auch abgelaufen . Habe mich dann auch schlau gemacht , was fest seht ist : sowie man in Deutschland angekommen ist , muß man sofort zum TÜV der in der Nähe ist .
Das ist Fakt , ist hier aber schon 100 gesagt worden , was jeder davon hält ist sein Ding .
Weiß nicht was die Polizei in HR sagt wegen dem TÜV , normal sind die alle zu Faul um sowas zu überprüfen . Ich würde sicherstellen das mein Trailer Ok ist und dann losfahren . Ich selber habe , da ich selber ein guter Schrauber bin , den Trailer selber überprüft und zu Sicherheit 4 neue Reifen aufziehen lassen , die alten hatte noch Profil ohne Ende , waren aber weit über 10 Jahre alt . So nun zufrieden ?
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  #79  
Alt 17.12.2014, 18:10
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
.....
Das ist Fakt , ist hier aber schon 100 gesagt worden....
Genau! Nur von Dir noch nicht. Oder doch? So langsam verliere ich die Übersicht.
__________________
Pozdrav,
Gerd

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  #80  
Alt 17.12.2014, 18:40
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Da ich über 10 J mein Trailer auf Rab hatte , war mein Tüv auch abgelaufen . Habe mich dann auch schlau gemacht , was fest seht ist : sowie man in Deutschland angekommen ist , muß man sofort zum TÜV der in der Nähe ist .
Das ist Fakt , ist hier aber schon 100 gesagt worden , was jeder davon hält ist sein Ding .
Auch wenn es schon 100mal gesagt wurde - wird es dadurch nicht richtig !

Siehe auch ADAC ==> http://www.adac.de/infotestrat/repar...cePageId=47957

Wenn man einen Termin beim Heim-TÜV vereinbart hat und dies nachweisen kann, dann darf man noch bis dorthin fahren, das ist Fakt , ist hier aber auch schon 100 gesagt worden !
__________________
Gruß Fred
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  #81  
Alt 18.12.2014, 08:57
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Auch wenn es schon 100mal gesagt wurde - wird es dadurch nicht richtig !

Siehe auch ADAC ==> http://www.adac.de/infotestrat/repar...cePageId=47957

Wenn man einen Termin beim Heim-TÜV vereinbart hat und dies nachweisen kann, dann darf man noch bis dorthin fahren, das ist Fakt , ist hier aber auch schon 100 gesagt worden !

Hm was ist am dem Satz (Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug jedoch zur HU vorgeführt und dies der Anzeigebehörde mitgeteilt werden.) so schwer zuverstehen. Ein Termin kann auch 3 Tage später sein und Absagen kann ich ihn auch.
__________________
Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

In all meinen Beiträgen gebe ich meine persönliche Meinung wieder.
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  #82  
Alt 18.12.2014, 09:24
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
Hm was ist am dem Satz (Direkt nach der Wiedereinreise nach Deutschland muss das Fahrzeug jedoch zur HU vorgeführt und dies der Anzeigebehörde mitgeteilt werden.) so schwer zuverstehen. Ein Termin kann auch 3 Tage später sein und Absagen kann ich ihn auch.
Das frage ich mich allerdings auch !
Direkt nach Wiedereinreise bedeutet nicht, bei ersten erreichbaren TÜV !!
__________________
Gruß Fred
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  #83  
Alt 18.12.2014, 09:43
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Fred , wer sagt das ?
Wenn ich ein Auto beim Amt abmelde , darf ich mit diesen Auto direkt nach Haus fahren , aber nur auf den direkten Weg und nicht noch 3 Tage so rumfahren .
Ich kenne das so , hält dich der Wachmann an , liegt es in seiner Hand wie der Rest abläuft . Könnte mir auch vorstellen das er uns dann auch die Weiterfahrt verbieten kann sollt der TÜV seit Jahren abgelaufen sein . Habe solche Dinge schon oft mit dem Motorrad erlebt , wenn der Wachmann die Ansicht hat das mein Auspuff zuläuft ist , dann ist er zu laut , da helfen auch kein Gutachten , Eintragung , ABE usw. Also Motorrad stehen lassen , bis der richtig Auspuff wieder dran ist . Klar kann man dagegen klagen , aber vor Ort hat der Wachmann das sagen .
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  #84  
Alt 18.12.2014, 09:59
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
............
Wenn ich ein Auto beim Amt abmelde , darf ich mit diesen Auto direkt nach Haus fahren , aber nur auf den direkten Weg und nicht noch 3 Tage so rumfahren .
....... .
OK wir kommen total vom Thema ab ...

Bodo das ist nicht richtig.
Es darf bis 0 Uhr mit dem Fahrzeug und mit den angebrachten und entstempelten Kennzeichen weitergefahren werden.
Du musst nicht NICHT direkt nach hause fahren sondern kannst das Fahrzeug bis, wie schon gesagt 0 Uhr, auch noch zum Einkaufen oder was weiß ich fahren.
Die Versicherung ist bis 0 Uhr bezahlt. (Wenn sie denn bezahlt ist)
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
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  #85  
Alt 18.12.2014, 10:03
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das frage ich mich allerdings auch !
Direkt nach Wiedereinreise bedeutet nicht, bei ersten erreichbaren TÜV !!
Auszug aus dem Duden als erklärung von Direkt!

  1. unverzüglich, sofort, ohne Aufenthalt
  2. in unmittelbarer Nähe
__________________
Gruss Ralf

Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie braucht.

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  #86  
Alt 18.12.2014, 10:14
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
Auszug aus dem Duden als erklärung von Direkt!

  1. unverzüglich, sofort, ohne Aufenthalt
  2. in unmittelbarer Nähe
unverzüglich, sofort, ohne Aufenthalt ..... zum heimischen TüV, mit dem ein Termin im Voraus vereinbart wurde !
__________________
Gruß Fred
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  #87  
Alt 18.12.2014, 10:37
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Stellungnahme der Rechtsabteilung des ADAC nach persönlicher Anfrage vom März 2014 :

Ablauf des TÜV im Ausland:

Bei längeren Auslandsaufenthalten kann es vorkommen, dass zwischenzeitlich die Prüfplakette abgelaufen ist. Von dem Halter des Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz oder den Anhänger rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet.

Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Das Kfz muss dann unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.

Neben anderen Beweismitteln dient häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes. Dieses Protokoll bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; die TÜV- Plakette und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Prüforganisationen oder Sachverständigen erbracht werden können.

Ausländische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette deswegen auch keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher, kann eine Ahndung vorgenommen werden. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine "Gefahrerhöhung" nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein.
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Gruß Fred
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  #88  
Alt 18.12.2014, 11:41
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Wie gesagt , so richtig sicher ist diese Angelegenheit aber auch nicht , ich würde mich nicht drauf verlassen . Wenn der Wachmann vor Ort mies drauf , ist Ende mit weiterfahren. Der lacht sich tot über den Wisch vom ADAC .
Glaubt mir , ich hatte schon Streß ohne Ende mit den Jungs aus meiner wilden Motorrad Zeit . Vor Ort haben die Jungs das sagen , wenn er der Meinung ist , der Trailer ist nicht verkehrssicher , warum auch immer , dann bleib der Trailer stehen oder wird sogar abgeschleppt . Hart aber wahr !
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  #89  
Alt 18.12.2014, 12:02
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.
du sagst es doch selbst unverzüglich oder was bedeutet für dich das:wall :
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  #90  
Alt 18.12.2014, 12:36
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
du sagst es doch selbst unverzüglich oder was bedeutet für dich das:wall :
Nicht ich habe das gesagt - wer lesen kann .......
Jedenfalls bedeutet das nicht das direkte Anfahren eines TÜV unmittelbar nach der Grenze.
Ich habe das mit unserer Polizei, dem zuständigen Landratsamt und der Rehtsabteilung des ADAC geklärt und werde mich gegebenenfalls daran halten.
Was Du machst ist mir völlig wurscht !
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Gruß Fred
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  #91  
Alt 18.12.2014, 14:21
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Lies doch mal bitte den Betrag 87 der ist von dir.


Was der Dorf-scheriff, ein Schachbearteiter und der ADAC sagt ist der Autobahnpolizei sche... egal die legen dir den Trailer still und es gibt ne Anzeige.
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  #92  
Alt 18.12.2014, 14:48
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Zitat:
Zitat von ralhu Beitrag anzeigen
... egal die legen dir den Trailer still und es gibt ne Anzeige.
Wenn du z.B. einen Flic oder einem Beamten der Polizia di Stato mit schlechter Laune über den Weg fährst, dann passiert das, was @ralhu gepostet hat.

Sind sie Gut drauf und du bist ihnen sympatisch, dann bleibt's bei einer Ermahnung. Die Bandbreite der diversen Reaktionen sind weit.

Wenn du allerdings mit Rechtsvorschriften in lautem Ton umdich wirfst, dann kannst du ganz schnell auch "einfahren".
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  #93  
Alt 18.12.2014, 14:58
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Zumal Fred sebst in dem Schreiben vom ADAC stehn hat .
Zitat:
Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.
nur scheint Fred die Bedeutung des Wortes unverzüglich nicht zu kennen
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Gruss Ralf

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  #94  
Alt 18.12.2014, 15:03
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Nicht ich habe das gesagt - wer lesen kann .......
Jedenfalls bedeutet das nicht das direkte Anfahren eines TÜV unmittelbar nach der Grenze.
Ich habe das mit unserer Polizei, dem zuständigen Landratsamt und der Rehtsabteilung des ADAC geklärt und werde mich gegebenenfalls daran halten.
Was Du machst ist mir völlig wurscht !
Richtig Fred, Du hast nur das Schreiben vom ADAC veröffentlicht. Ansonsten warst Du aber am 30.07.2012 anderer Meinung
Zitat Fred:
Wenn der Hänger zwar angemeldet, jedoch keinen TÜV mehr hat darfst Du ihn sehr wohl auf der Strasse fahren !

Bedingungen:
1.) der Hänger / Trailer muss verkehrssicher sein
2.) musst Du nach der Grenze den ersten erreichbaren TÜV anfahren
__________________
Gruß Fred

solltest Du das nicht mehr Wissen
__________________
Gruß Klaus

Rotwein sieht man(n) nicht bei der Blutprobe.

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  #95  
Alt 18.12.2014, 15:39
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Warum bekommen wir uns jedes Mal in die Haare ?
Jeder hat seine Meinung und das ist auch gut so , bei Dingen die nicht 100 % vom Gesetz klar sind , hat der Wachmann vor Ort einen bestimmten Spielraum , kann gut gehen , muß aber nicht .
Kann euch mal ein Beispiel sagen , wurde mal angehalten wegen einen zu lauten Auspuff am Motorrad , ich hätte dann die Auswahl , Auspuff abschrauben und den netten Herren übergeben , den Orginal Auspuff von zu Haus holen lassen , anschrauben und weiter fahren , oder das ganze Motorrad wird auf einen Hänger aufgeladen . Weiterfahren mit dem lauten Auspuff hat er mir untersagt , obwohl alles eingetragen war . Es gibt aber auch Typen , die schreiben einen auf und dann hat man Zeit den Mangel abzustellen .
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  #96  
Alt 18.12.2014, 15:58
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Zitat:
Zitat von Bodo 1 Beitrag anzeigen
Weiterfahren mit dem lauten Auspuff hat er mir untersagt , obwohl alles eingetragen war .
Das kann man, glaube ich, getrost unter "Geschmarre" abhaken.

Wenn eingetragen, dann auch einer "Polizwitschgerlkontrolle" gewachsen.

(Bin/war Biker...)
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  #97  
Alt 18.12.2014, 15:59
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Zitat:
Zitat von klaus51 Beitrag anzeigen
Richtig Fred, Du hast nur das Schreiben vom ADAC veröffentlicht. Ansonsten warst Du aber am 30.07.2012 anderer Meinung
Zitat Fred:
Wenn der Hänger zwar angemeldet, jedoch keinen TÜV mehr hat darfst Du ihn sehr wohl auf der Strasse fahren !

Bedingungen:
1.) der Hänger / Trailer muss verkehrssicher sein
2.) musst Du nach der Grenze den ersten erreichbaren TÜV anfahren
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Gruß Fred

solltest Du das nicht mehr Wissen
Das war der Kenntnisstand von 2012 !!
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Gruß Fred
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  #98  
Alt 18.12.2014, 16:00
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@ Bodo,
es geht hier nicht um das was möglich wäre sondern anderen glaubhaft zu machen es wären es so ok und sie hätten nix zubefürchten.
Und glaub mir die von der Rennleitung auf der BAB sind nich zu Späsen aufgelegt.
__________________
Gruss Ralf

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  #99  
Alt 18.12.2014, 17:31
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Das kann man, glaube ich, getrost unter "Geschmarre" abhaken.

Wenn eingetragen, dann auch einer "Polizwitschgerlkontrolle" gewachsen.

(Bin/war Biker...)

Das ist ein fetter Irglaube , zu laut ist zu laut , egal ob eingetragen oder nicht . Dann geht's ab zum TÜV zur Phonmessung , wenn es dann zu laut ist hast du ein Problem . Glaubt mir , ich habe schon fast alles hinter mir mit der Rennleitung , glaube ein von den gehört schon mir , soviel was ich denn schon überwiesen habe
Nun aber zurück zum Fred
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  #100  
Alt 18.12.2014, 17:43
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Die nette Dame am Telefon hatte jedoch einen Vorschlag, der Dir sicherlich weiter hilft: "Weshalb fahren Sie nicht einfach zu einer der für den "tehnički pregled" zuständigen Prüfstellen und lassen den Hänger dort untersuchen? Die untersuchen auch ausländische Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit, und mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie dann auf jeden Fall innerhalb Kroatiens fahren. Ob auch außerhalb, weiß ich nicht." (Ich auch nicht!)
Mich würde interessieren ob die wirklich im Ausland zugelassene Trailer prüfen und das entsprechende Papier ausstellen.
Bitte hier posten wenn das 100%ig feststeht, das wäre evtl. für mich auch mal interessant.
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