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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 20.09.2013, 08:09
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Obermaat der Reserve Obermaat der Reserve ist offline
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Zitat:
Zitat von Bulgai Beitrag anzeigen
Hallo Mirko,

ja der wirds . Habe mir einen neueren V6 BMT schon ausgesucht. Probefahrt habe ich schon hinter mir und die ersten Verhandlungen ebenfalls. Jetzt liegts am Händler, ob er mir das Teil für meine Konditionen abgibt.

Der Touareg ist in jeder Hinsicht kaum zu toppen, nach der Probefahrt war für mich und meine bessere Hälfte alles klar
Hallo Kai,


ich kann nicht "verhindern", dass in mir ein wenig Neid aufsteigt (Wobei Neid ja mit Mißgunst definiert wird. Ich missgönne Dir das Auto aber definitiv nicht)
Wie gesagt, meinen Geschmack trifft der Tuareg zu 100%. Leider ist mein Budget-Überschuss derzeit für ein neues Boot "reserviert". Sonst würde ich wohl auch "schwach" werden und mir solch einen "Dicken" auf vier Rädern zulegen

Wir sind gespannt auf Fotos, wenn Du mit Deinem Händler einig geworden bist.

Und dass die "bessere Hälfte" auch begeistert ist, ist ein weiterer und nicht zu vernachlässigender Pluspunkt .

Gruß
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Mirko

Wer ist eigentlich Niveau? Und warum kommt der nie mit feiern???
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  #77  
Alt 20.09.2013, 08:12
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Wobei Neid ja mit Mißgunst definiert wird. Ich missgönne Dir das Auto aber definitiv nicht
Neid ist die ehrlichste und aufrichtigste Form der Annerkennung.
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Gruß Volker
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  #78  
Alt 20.09.2013, 08:16
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Obermaat der Reserve Obermaat der Reserve ist offline
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Standard Unimog

Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Hallo, irgendwie sind all die vielen so stets irgendwo geschrieben und stimmt nicht etwas verwirrend.
Habe einen Unimog 1300l LKW mit historischer H-Zulassung 7,49t und einen Bootsanhänger 1,8t.
Mit dem Mog H-Zulassung darf ich solo am Sonntag fahren.
Als Gespann (Sport/Freizeitanhänger) Ja oder Nein?
MfG

Hallo (verrätst Du Deinen Namen, dann ist die Unterhaltung etwas persönlicher?).

Ich vermute mal, dass sich die Sache in Deinem Fall relativ schnell und gut auflösen lässt:
Es ist davon auszugehen, dass Dein Unimog als Zugmaschine eingestuft ist (schau mal in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I nach). In diesem Fall würde das Sonntagsfahrverbot pp. für Dich keine Rolle spielen, weil es nur für "LKW" gilt.
Da die Unimogs i.d.R. lediglich über eine Hilfsladefläche verfügen und ihr ursprünglicher Konstruktionszweck das Ziehen von Anhängern (und natürlich auch die Verwendung von Anbaugeräten) darstellt, werden diese Fahrzeuge oftmals als Zugmaschine eingestuft.

Schau mal nach und halte uns auf dem Laufenden.

Gruß
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Mirko

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Geändert von Obermaat der Reserve (20.09.2013 um 08:23 Uhr)
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  #79  
Alt 20.09.2013, 08:24
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Michael.S Michael.S ist offline
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Hat zwar nix mit Sonntags-Fahrverbot zu tun. Aber schaut mal ins Mittelmeer-Forum.

SLO plant 2014 eine Mauterhöhung für Fahrzeuge unter 3,5 tonnen die an der Vorderachse höher als 1,3m sind. Das ist fast jeder Pickup und SUV.

Damit kostet ein 3 Wochen Urlaub in HR alleine 80 EUR an Maut in SLO. Hinzu kommen AT, HR und bald vielleicht noch D
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  #80  
Alt 20.09.2013, 08:38
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Hallo Kai,


ich kann nicht "verhindern", dass in mir ein wenig Neid aufsteigt (Wobei Neid ja mit Mißgunst definiert wird. Ich missgönne Dir das Auto aber definitiv nicht)
Wie gesagt, meinen Geschmack trifft der Tuareg zu 100%. Leider ist mein Budget-Überschuss derzeit für ein neues Boot "reserviert". Sonst würde ich wohl auch "schwach" werden und mir solch einen "Dicken" auf vier Rädern zulegen

Wir sind gespannt auf Fotos, wenn Du mit Deinem Händler einig geworden bist.

Und dass die "bessere Hälfte" auch begeistert ist, ist ein weiterer und nicht zu vernachlässigender Pluspunkt .

Gruß
Ich bin froh über deinen Neid, weil er mich mal wieder in meiner Entscheidung bestätigt. Gott sei dank habe ich mir Zeit gelassen und es war notwendig mich in 2 (zusätzlichen) Foren anzumelden, um mehr zu erfahren.

Der Weg fing bei Nissan Navara an, ging weiter zu VW Amarok und endet nun bei Touareg. Meine Frau und ich waren uns selten so einig, wann hat man das schon, gerade beim Autokauf. Ihr war letztendlich sogar die Farbe (fast) egal, Hauptsache T., das habe ich noch nie erlebt.....

Der 2er ist zwar schon ein "Dicker", sieht aber alles andere als protzig und angeberisch aus und das finde ich gut so. Ein Schlitten mit Stern wäre zwar auch eine Alternative gewesen, kommt aber für mich nicht in Frage.

Sobald ich näheres weiß, wird's hier gepostet, da ja auch forenmäßig hier mein zu hause ist
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  #81  
Alt 20.09.2013, 08:55
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Zitat:
Zitat von Bulgai Beitrag anzeigen

Ein Schlitten mit Stern wäre zwar auch eine Alternative gewesen, kommt aber für mich nicht in Frage.
Mit Stern? Was kommt denn da in Frage? Die neuen G's werden doch in den Papieren schon bei 2000kg stehen gelassen...
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  #82  
Alt 20.09.2013, 09:00
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z.B. ML 350

Anhängelast gebremst 3500 kg
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  #83  
Alt 20.09.2013, 09:33
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Mit Stern? Was kommt denn da in Frage? Die neuen G's werden doch in den Papieren schon bei 2000kg stehen gelassen...
Genau, der ML und der GL
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  #84  
Alt 20.09.2013, 09:41
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Zitat:
Zitat von Bulgai Beitrag anzeigen
Genau, der ML und der GL
der ML aber erst ab dem 350. der kleine 250er darf nur 2950kg ziehen.

GL hab ich noch nicht geschaut.
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  #85  
Alt 20.09.2013, 09:47
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Hallo (verrätst Du Deinen Namen, dann ist die Unterhaltung etwas persönlicher?).

Ich vermute mal, dass sich die Sache in Deinem Fall relativ schnell und gut auflösen lässt:
Es ist davon auszugehen, dass Dein Unimog als Zugmaschine eingestuft ist (schau mal in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I nach). In diesem Fall würde das Sonntagsfahrverbot pp. für Dich keine Rolle spielen, weil es nur für "LKW" gilt.
Da die Unimogs i.d.R. lediglich über eine Hilfsladefläche verfügen und ihr ursprünglicher Konstruktionszweck das Ziehen von Anhängern (und natürlich auch die Verwendung von Anbaugeräten) darstellt, werden diese Fahrzeuge oftmals als Zugmaschine eingestuft.

Schau mal nach und halte uns auf dem Laufenden.

Gruß

Unter 7,5to. gilt das Sonntagsfahrverbot sowieso nicht. Wohl aber mit Anhänger, egal ob als Zugmaschine oder LKW zugelassen.
Sonst dürften ja auch Sattelzugmaschinen mit Auflieger am Sonntag fahren, dürfen sie aber nicht. Wohl aber ohne Auflieger auch mit 18 to. zGG.

Gruß Henning
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  #86  
Alt 20.09.2013, 10:03
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Beluroe eine Nachricht über Yahoo! schicken
Standard Warum?

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Neid ist die ehrlichste und aufrichtigste Form der Annerkennung.
Moin miteinander,



und warum ist das so?

weil man sich Neid erarbeiten muß

zum S-fahrverbot: alles, was nicht als PKW eingetragen ist, darf Sonntags erst ab 22 Uhr mit einem Anhänger unterwegs sein.

Da ist es unerheblich,ob es ein Unimog mit oder ohne "kleine Ladefläche " ist.

Aber: für alles gibt es eine Sondergenehmigung- eben für Geld und nicht für gute Worte.

Gruß von

Bernhard
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  #87  
Alt 20.09.2013, 10:06
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Zitat:
Zitat von Beluroe Beitrag anzeigen
Moin miteinander,



und warum ist das so?

weil man sich Neid erarbeiten muß
jupp

Neid muss man sich erarbeiten
Mitleid bekommt man geschenkt.
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  #88  
Alt 20.09.2013, 20:20
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Zitat:
Zitat von Der Freiburger Beitrag anzeigen
Unter 7,5to. gilt das Sonntagsfahrverbot sowieso nicht. Wohl aber mit Anhänger, egal ob als Zugmaschine oder LKW zugelassen.
Sonst dürften ja auch Sattelzugmaschinen mit Auflieger am Sonntag fahren, dürfen sie aber nicht. Wohl aber ohne Auflieger auch mit 18 to. zGG.

Gruß Henning

Hallo Henning,


ich bin´s langsam leid...
Es wäre vielleicht gut, wenn Du Dir vor dem Verfassen von Postings den kompletten Trööt durchlesen würdest.
Und wenn Du einen Blick in die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV StVO) werfen würdest, würdest Du feststellen, dass Sattelzugmaschinen mit Auflieger vom Verbot erfasst sind, wohl aber keine Zugmaschinen, deren Nutzlast bis max. das 0,4-fache der zGm beträgt, mit Anhänger.
Solo-Sattelzugmaschinen sind ebenfalls ausgenommen (Da gibts übrigens auch keine Gewichtsgrenze, es dürfen auch z.B. dreiachsige Sattelzugmaschinen (zGm 25 to) fahren.

Der Ausgangbeitrag meiner von Dir zitierten Antwort war:

Hallo, irgendwie sind all die vielen so stets irgendwo geschrieben und stimmt nicht etwas verwirrend.
Habe einen Unimog 1300l LKW mit historischer H-Zulassung 7,49t und einen Bootsanhänger 1,8t.
Mit dem Mog H-Zulassung darf ich solo am Sonntag fahren.
Als Gespann (Sport/Freizeitanhänger) Ja oder Nein?
MfG

Dementsprechend war nach dem Fahren mit dem "Solo-Unimog" gar nicht gefragt worden, weil dieser, unerheblich von einer LKW- oder Zugmaschinen-Zulassung nicht unter § 30 StVO fällt.
Gefragt war nach dem "Gespann -Unimog-Bootstrailer".

Gruß


P.S.

Mich würde jetzt aber schon interessieren, ob der Unimog jetzt als LKW oder Zugmaschine in den Papieren geführt wird
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Mirko

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  #89  
Alt 20.09.2013, 20:28
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Zitat:
Zitat von Beluroe Beitrag anzeigen
Moin miteinander,



und warum ist das so?

weil man sich Neid erarbeiten muß

zum S-fahrverbot: alles, was nicht als PKW eingetragen ist, darf Sonntags erst ab 22 Uhr mit einem Anhänger unterwegs sein.

Da ist es unerheblich,ob es ein Unimog mit oder ohne "kleine Ladefläche " ist.

Aber: für alles gibt es eine Sondergenehmigung- eben für Geld und nicht für gute Worte.

Gruß von

Bernhard

Hallo Bernhard,

Deine Aussage ist definitiv falsch!
Wenn das nötige Wissen fehlt, sollte man hier keine Postings verfassen, an denen sich andere BF´ler womöglich rechtlich orientieren.

Lies Dir den § 30 StVO, die VwV zu § 30 StVO, das Protokoll der Verkehrsministerkonferenz von 2007 zum Sonntagsfahrverbot und auch die hier schon geschriebenen Beiträge in diesem Trööt durch, dann weißt Du, wie die Rechtslage ist.


Und wenn Du auf Deiner Auffassung beharrst, wäre es für uns alle hier interessant, welche Quellen Du für Deine Auslegung anführen kannst.


Handbreit
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  #90  
Alt 21.09.2013, 08:58
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Zum Logischen Verständnis:
Zugfahrzeug: 3450kg HZGM
Plus Anhänger ungebremst 700kg HZGM
FS B LEGAL

Zugfahrzeug: 3150kg HZGM
Plus Anhänger gebremst 800kg HZGM
FS B ILLEGAL

Obwohl Bsp.2 insgesamt Leichter ist, und aufgrund des gebremsten Anhängers auch sicherer zu beherrschen, benötigt man hierfür schon FS BE ???
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  #91  
Alt 21.09.2013, 10:30
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Ich find's auch inkonsequent. Konsequent wäre gewesen Klasse B/C/D nur Zugfahrzeug in den jeweiligen Grenzen, für jedweden Anhänger zwingend E.
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  #92  
Alt 21.09.2013, 11:45
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Zum Logischen Verständnis:
Zugfahrzeug: 3450kg HZGM
Plus Anhänger ungebremst 700kg HZGM
FS B LEGAL

Zugfahrzeug: 3150kg HZGM
Plus Anhänger gebremst 800kg HZGM
FS B ILLEGAL

Obwohl Bsp.2 insgesamt Leichter ist, und aufgrund des gebremsten Anhängers auch sicherer zu beherrschen, benötigt man hierfür schon FS BE ???
Hallo.

Rechtlich ist das korrekt dargestellt.
Es ist zwar irgendwie pervers aber halt der Kompromis, der bei der Einigung auf EU-Ebene herausgekommen ist.



Bis zum 19.01.13 konnte man die Sache noch mehr auf die Spitze treiben:

Klasse B "reicht aus":
Opel Zafira (leer 1500kg, zGm 1980kg) zieht 1500kg Wohnanhänger (1500kg = zGM) --> Anhänger hat eine geringere zGm als das Zugfahrzeug leer wiegt und beide zGm zusammen sind nicht größer als 3500kg

Klasse BE ist erforderlich:
VW Golf II (leer 1080kg, zGm 1580kg) zieht einen einfachen "Kastenanhänger" mit 1200 kg zGM --> Hier liegt die zGm des Anhängers über der Leermasse des Zugfahrzeuges und zugleich über 750kg, somit ist Kl. BE erforderlich.

Jeder, der schon ein paar Kilometer mit Anhängern gefahren ist, weiß, welche Kombi sich leichter und unproblematischer fahren lässt...
Soetwas kommt dabei heraus, wenn sich Leute in Brüssel an den "grünen Tisch" setzen.

Seit dem 19.01.2013 darf die VW Golf - Variante allerdings auch mit Kl. B gefahren werden.
Bei Deinem 800kg-Anhänger im zweiten Beispiel würde es allerdings schon reichen, ein kleineres Zugfahrzeug (z.B. zGm 2200 kg) zu nehmen, dann geht auch das mit Kl. B.

Handbreit
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  #93  
Alt 21.09.2013, 19:29
fiske fiske ist offline
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Zitat:
Zitat von Obermaat der Reserve Beitrag anzeigen
Hallo (verrätst Du Deinen Namen, dann ist die Unterhaltung etwas persönlicher?).

Ich vermute mal, dass sich die Sache in Deinem Fall relativ schnell und gut auflösen lässt:
Es ist davon auszugehen, dass Dein Unimog als Zugmaschine eingestuft ist (schau mal in Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I nach). In diesem Fall würde das Sonntagsfahrverbot pp. für Dich keine Rolle spielen, weil es nur für "LKW" gilt.
Da die Unimogs i.d.R. lediglich über eine Hilfsladefläche verfügen und ihr ursprünglicher Konstruktionszweck das Ziehen von Anhängern (und natürlich auch die Verwendung von Anbaugeräten) darstellt, werden diese Fahrzeuge oftmals als Zugmaschine eingestuft.

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Gruß
Also da steht LKW-Plane und Spriegel unter Nr 5.
Fahren darf ich Sonntag weil unter 7,5Tonnen und Oldtimer.
Es geht eigentlich nur um den Bootsanhänger.
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MfG Peter ist mein Name
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  #94  
Alt 22.09.2013, 11:22
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Zitat:
Zitat von fiske Beitrag anzeigen
Also da steht LKW-Plane und Spriegel unter Nr 5.
Fahren darf ich Sonntag weil unter 7,5Tonnen und Oldtimer.
Es geht eigentlich nur um den Bootsanhänger.
Ist ja nach der neuen schwammigen Regelung Sport und Freizeitanhänger oder?
MfG Peter ist mein Name

Hallo Peter,


der §30 StVO gilt generell auch für Oldtimer. Ausgenommen ist Dein Unimog also nur, weil er eine zGm unter 7,5 t hat.
Da er als "LKW Plane und Spriegel" eingestuft ist, dürftest Du mit Bootstrailer am Sonntag nicht fahren, da Dein Zugfahrzeug eine zGm über 3,5 t hat. Diese 3,5 t ergeben sich aus dem Protokoll der Konferenz der Verkehrsminister der Länder zum Sonntagsfahrverbot aus dem Jahr 2007.

Als Problemlösung sehe ich bei Dir zwei Möglichkeiten:

1. Probiere doch, ob Du den Unimog als Zugmaschine zugelassen bekommst.

2. Beantrage bei Deinem Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot für die Fahrten mit Deinem Bootstrailer.

Ich persönlich würde die erste Variante vorziehen (wenn es bei Deinem Unimog möglich ist), da Du in diesem Fall
erstens nie wieder etwas mit dieser Materie zu tun haben wirst, solange Du den Unimog Dein Eigen nennst
und Du zweitens dann auch theoretisch die Möglichkeit hättest, am Sonntag mal einen anderen Anhänger als den Bootstrailer zu ziehen.

Eine Ausnahmegenehmigung nach der zweiten Variante zu bekommen dürfte aus meiner Sicht nicht das Problem darstellen. Allerdings sind diese Genehmigungen zeitlich befristet (den Zeitraum kann ich jetzt nicht genau sagen, ich meine 2 Jahre) und dann wird sie in Deinem Fall vermutlich auch auf den Bootstrailer beschränkt sein.

In meinem Heimatkreis (Ostholstein) kostet eine Ausnahmegenehmigung nach § 30 gute 100 Euro. Eine Änderung der Fahrzeugart des Unimogs dürfte auch nicht mehr kosten, wenn keine technischen Änderungen erforderlich sind und lediglich eine Umschlüsselung erfolgt.
Ob letzteres jetzt eine Auswirkung auf die "Oldie-Versicherung" pp. hat, kann ich allerdings nicht sagen. Das müsstest Du vorher erfragen.

Der nachfolgende Link ist auch recht interessant:

http://www.edk.de/2012/06/sonntagsfa...storische-lkw/


Gruß
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  #95  
Alt 22.09.2013, 11:30
uli07 uli07 ist offline
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Das einfachste ist du fährst Sonntags nicht mehr. Es wird wohl einen oder mehrere Gründe für das Verbot geben auch wenn ich sie nicht unbedingt verstehe.

Gruß Uli07
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  #96  
Alt 08.10.2013, 17:58
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Hatte ja versprochen, hier mitzuteilen, was es letzendlich geowrden ist.

Es ist ein "Dicker" geworden....
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