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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Viele Grüße Marco ![]() Ich stolz, Deutscher zu bin. ![]()
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#77
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... unerlaubte Lastschriften glaube sogar bis 13 Monate zzgl eines Strafverfahrens, da eben unerlaubt (ohne Einwilligung) ...
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#78
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also ich bin ganz froh dass die Banken eine ausgeführte Überweisung nicht zurückbuchen.
Stellt euch mal vor so eine Überweisung könnte nur mit dem Hinweis auf ein Irrtum bei der EIngabe zurückgebucht werden. Da wäre man ja bei keinem Geschäft / Verkauf das per Überweisung beglichen wird sicher, dass das Geld auch auf dem Konto bleibt wenn die Waren versendet/abgeholt wurde. Wie soll eine Bank beurteilen ob wirklich ein Irrtum vorliegt oder ob dies nur ein Vorwand ist um das Geld unberechtigt wieder zurück zu buchen
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Gruß Olli
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#79
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Indem sie die Daten abgleicht. ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#80
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Wie Cooky immer sagt : Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden ![]() ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#81
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War das an mich gerichtet?
![]() Bevor ich hier schrieb habe ich beide Banken über die Sachlage informiert. ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#82
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Die Prüfungspflicht "Kontonummer und Namenabgleich" ist leider nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Viele Banken machen den Abgleich jedoch ab bestimmten Summen dennoch, weil gerade solche Reklamationsfälle auf Seiten der Bank zu hohem Aufwand führen.
Wie schon geschrieben ist es keine gute Idee einfach eine Lastschrift zu ziehen. Zumal das als Privatkunde ohnehin nicht möglich ist.
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#83
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![]() Zitat:
Nein das war auf diesen Post bezogen ![]() ich hatte nur das zitieren vergessen ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#84
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Wenn dann müßte man die Lastschrift von dem "geschädigten Konto" aus machen oder?Wenn man es macht. ![]()
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#85
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![]() ![]() Unerlaubte Bereicherung und unerlaubte Abbuchung abzgl. Bankkosten wird sich vor Gericht wohl aufheben ![]() Wie gesagt ich hatte noch nie eine Rückbuchung wenn es gerechtfertigt war. |
#86
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![]() Allein jetzt wieder an deine Scheine zu kommen das sollte deine Intension sein ![]() |
#87
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Ein Unrecht kann man nicht mit einem anderen Unrecht vor Gericht aufwiegen. Es sind zwei Fälle, die mit Sicherheit auch seperat behandelt werden. Im ersteren Fall "Klage wegen unerlaubter Bereicherung" ist es möglich, dass das Geld ausgegeben ist und der Geschädigte (hier schwarznase) in die Röhre schaut. Im zweiten Fall "Klage wegen unerlaubten Lastschrifteinzug" ... keine Ahnung was da raus kommt. Fakt ist, dass der Kontoeigner von dem das Geld abgezogen wird, es zurück holen kann und das 13 Monate lang nachdem es bekannt wurde und das auch ohne Gericht. Frage: Wer sitzt am längeren Hebel im ungünstigsten Fall ![]()
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#88
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![]() Zitat:
eine Aktion selbst auszuführen um ungefragt Geld abzubuchen und eine unerlaubte Bereicherung durch unterlassen einer Rückzahlung sind schon zwei sehr verschiedene Dinge. @Schwarznase Hast Du bei der 1 Cent Überweisung auch Deine Kontodaten angegeben? Bei vielen Banken stehen die Kontodaten bei eingehenden Überweisungen nicht auf den Auszügen und auf die Idee zur Bank zu gehen kommt womöglich nicht jeder!? Noch ist ja auch Urlaubszeit und man ist rechtlich auch nicht verpflichtet wochengleich Kontoauszüge zu ziehen. Daher gibt es die 6 Wochenfrist, die durch den oft monatlichen Versand der Kontoauszüge durch die Bank ausreichend ist. Von unerlaubter Bereicherung kann man darum im Moment auch noch lange nicht sprechen. Wenn Du durch die Bank die Möglichkeit hast eine Nachricht an den Kontoinhaber zu versenden, würde ich erstmal diesen Weg gehen Viele Grüsse Danny |
#89
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Stellt sich der versehentlich Beschenkte quer, unterstellt er zu Recht eine unerlaubte Lastschrift, läßt das Geld wieder zurückbuchen und kann Dich auch noch wegen Betrug (ich glaube §263) belangen, da definitiv Vorsatz - kann bis zu 5 Jahre einbringen ! Wie gesagt - Recht haben und Recht bekommen... Ich überlegte grade ... mein Onlineportal erlaubt es, einem Empfänger täglich einen Cent zu überweisen und einen entsprechenden Text reinzusetzen ... Viel Spaß für 30Ct/Monat ! ![]() Geändert von xtw (06.01.2012 um 21:23 Uhr)
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#90
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![]() Zitat:
Zitat:
![]() Mir ging es bisher nur darum meine Scheine zu bekommen die mir zustehen und die mir gehören ![]() Hat der Arsch mich an der Kasse noch angelächelt weil er 20,01 statt 70,83 mit Karte bezahlt hat, weil er 5 statt 7 gesagt hat, so hat es bisher keiner gewagt mich wegen der Differenzbuchung zu belangen weil er gemerkt hat daß sich Betrug nicht lohnt ![]() |
#91
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...also wenn er mir das Geld nicht zurück zahlen würde, dann
würde ich einen Dauerauftrag machen mit einer Überweisung. Ihm täglich ein Cent zu überweisen. Das würde mich im Jahr 3,65 € kosten. Aber wenn er dann seine Kontoauszüge ausdrucken lässt, hat er sein Spaß. Findet dann die wichtigsten Zahlungen kaum noch. Zur Not mache ich das für 3,65 auch ein 2. Jahr und auch ein 3. Jahr ![]()
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#92
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@Schwarznase81,
Hallo, meines Wissens nach hast du da wohl den schwarzen Peter gezogen und kannst nur auf die Einsicht und das Wohlwollen des "falschen" Empfängers hoffen. 1. Wie schon viele richtig ausführten sind die Banken nicht mehr verpflichtet die Kontonummern mit den Kontoinhabern zu prüfen (manche machen es trotzdem, entweder aus Kundenfreundlichkeit oder ab einem bestimmten Betrag) 2. Wenn du "freiwillig" mit Unterschrift überwiest (mit Wissen und Wollen) ist die Kohle fort und du kannst sie selbstständig nicht mehr zurückholen. 3. es mit Lastschrift einfach abzubuchen ist strafbar, noch dazu mit Vorsatz (da du keine unterschriebene Einverständniserklärung von dem Begünstigten hast) und er sich den Betrag völlig rechtens OHNE dich zu fragen zurückbuchen lassen kann und dich obendrein noch verklagen kann 4. natürlich kannst du versuchen mit ihm Kontakt auf zu nehmen und es im Guten zu klären, aber du bist auf sein Gutwillen angewiesen, denn selbst vor Gericht stünde Aussage gegen Aussage (sprich wenn er sich quer stellt könnte er behaupten du wolltest es ihm überweisen Schenkung/Spende etc. etc. nur das du dir das wieder anders überlegt hast) Versuche es durch Kontaktaufnahme und lasse lieber die Finger von unerlaubten Lastschriften. Dabei ziehst du den Kürzeren. Ob du dein Geld das "dir" gehört zurückhaben willst, steht hierbei auf einem anderen Blatt. ...und "illegal" bereichert (oder so ähnlich, wie es von dem Ein oder Anderen hier in den Raum geworfen wurde) hat sich der Andere keines Falls, denn DU hast es ihm überwiesen! Dennoch Viel Glück Viele Grüße Kalle
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#93
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![]() Zitat:
![]() ![]() ...na war nur Spaß |
#94
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![]() Er hat ne Computerfirma und es war für ihn kein Problem ein Programm zu schreiben was 1895 Überweisungen a 1 Cent generieren kann ![]() Da der bekloppte Zahnarzt aber sein Konto im Minus führte wurde es teuer ![]() |
#95
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Cool wäre, wenn er dann von der Bank bei jeder Überweisung einen Kontoauszug geschickt bekommt. Und die Bank für jeden Auszug noch extra Gebühren berechnet. ![]()
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#96
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![]() http://www.youtube.com/watch?v=ebBvP...&feature=email Zitat:
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#97
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Ich stelle mir gerade vor wenn nur 100 Leute das machen würden, dann müssten die schon ne neue Stelle schaffen. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]()
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#98
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Gruß,Schwarznase ... Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht ![]() |
#99
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![]() Zitat:
http://www.facebook.com/home.php?ref=hp#!/1centandasfinanzamt ... die scheint jedoch eingeschlafen zu sein ![]() Ist so wie so oft, Idee gehört, begeistert sein ... alleine das Durchhaltevermögen bis zur Veränderung hält nicht an ![]()
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#100
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Dort steht aber auch, daß die Klage daran scheiterte, weil die Beklagte nicht zurückzahlen KONNTE. Also, doch einklagbar und Aussicht auf Erfolg, wenn die/der Beklagte nicht mittellos ist. ![]() |
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