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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 06.01.2012, 19:43
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Mabert Mabert ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
In kleineren Läden geht das ja meist über Lastschrift. Dann ist das Konto ja für Einzüge/Lastschriften freigegeben

ICH hätte 348 € einfach eingezogen. "Fehlüberweisung vom 28.12. abzgl. Buchungsgebühren ich bitte unser Versehen zu entschuldigen" in den Betreff
Wobei er / sie dann das Geld innerhalb von 6 Wochen wieder zurückbuchen lassen kann.
__________________
Viele Grüße
Marco

Ich stolz, Deutscher zu bin.
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  #77  
Alt 06.01.2012, 19:50
hossie hossie ist offline
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Zitat:
Zitat von Mabert Beitrag anzeigen
Wobei er / sie dann das Geld innerhalb von 6 Wochen wieder zurückbuchen lassen kann.
... unerlaubte Lastschriften glaube sogar bis 13 Monate zzgl eines Strafverfahrens, da eben unerlaubt (ohne Einwilligung) ...
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  #78  
Alt 06.01.2012, 20:02
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hilgoli hilgoli ist offline
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also ich bin ganz froh dass die Banken eine ausgeführte Überweisung nicht zurückbuchen.

Stellt euch mal vor so eine Überweisung könnte nur mit dem Hinweis auf ein Irrtum bei der EIngabe zurückgebucht werden. Da wäre man ja bei keinem Geschäft / Verkauf das per Überweisung beglichen wird sicher, dass das Geld auch auf dem Konto bleibt wenn die Waren versendet/abgeholt wurde.

Wie soll eine Bank beurteilen ob wirklich ein Irrtum vorliegt oder ob dies nur ein Vorwand ist um das Geld unberechtigt wieder zurück zu buchen
__________________
Gruß Olli
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  #79  
Alt 06.01.2012, 20:08
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
also ich bin ganz froh dass die Banken eine ausgeführte Überweisung nicht zurückbuchen.

Stellt euch mal vor so eine Überweisung könnte nur mit dem Hinweis auf ein Irrtum bei der EIngabe zurückgebucht werden. Da wäre man ja bei keinem Geschäft / Verkauf das per Überweisung beglichen wird sicher, dass das Geld auch auf dem Konto bleibt wenn die Waren versendet/abgeholt wurde.

Wie soll eine Bank beurteilen ob wirklich ein Irrtum vorliegt oder ob dies nur ein Vorwand ist um das Geld unberechtigt wieder zurück zu buchen

Indem sie die Daten abgleicht.
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #80  
Alt 06.01.2012, 20:15
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Zitat:
Zitat von Anderl Beitrag anzeigen
ich hatte letzte Woche auch einen Zahlendreher bei der ÜW gemacht.
Habe einfach meinen Bankberater angerufen.
Der hat sich mit der Empfängerbank telefonisch unterhalten und einen Tag später war die Kohle wieder auf meinem Konto.

Wie Cooky immer sagt :
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #81  
Alt 06.01.2012, 20:25
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von 45meilen Beitrag anzeigen
Wie Cooky immer sagt :
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden
War das an mich gerichtet?
Bevor ich hier schrieb habe ich beide Banken über die Sachlage informiert.
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #82  
Alt 06.01.2012, 20:25
Marco_Pdm Marco_Pdm ist offline
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Die Prüfungspflicht "Kontonummer und Namenabgleich" ist leider nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Viele Banken machen den Abgleich jedoch ab bestimmten Summen dennoch, weil gerade solche Reklamationsfälle auf Seiten der Bank zu hohem Aufwand führen.

Wie schon geschrieben ist es keine gute Idee einfach eine Lastschrift zu ziehen. Zumal das als Privatkunde ohnehin nicht möglich ist.
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  #83  
Alt 06.01.2012, 20:27
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Zitat:
Zitat von Anderl Beitrag anzeigen
ich hatte letzte Woche auch einen Zahlendreher bei der ÜW gemacht.
Habe einfach meinen Bankberater angerufen.
Der hat sich mit der Empfängerbank telefonisch unterhalten und einen Tag später war die Kohle wieder auf meinem Konto.


Nein das war auf diesen Post bezogen
ich hatte nur das zitieren vergessen
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Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #84  
Alt 06.01.2012, 20:40
schwarznase81 schwarznase81 ist offline
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Zitat:
Zitat von Marco_Pdm Beitrag anzeigen
Die Prüfungspflicht "Kontonummer und Namenabgleich" ist leider nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Viele Banken machen den Abgleich jedoch ab bestimmten Summen dennoch, weil gerade solche Reklamationsfälle auf Seiten der Bank zu hohem Aufwand führen.

Wie schon geschrieben ist es keine gute Idee einfach eine Lastschrift zu ziehen. Zumal das als Privatkunde ohnehin nicht möglich ist.

Wenn dann müßte man die Lastschrift von dem "geschädigten Konto" aus machen oder?Wenn man es macht.
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #85  
Alt 06.01.2012, 20:48
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Zitat:
Zitat von hossie Beitrag anzeigen
... unerlaubte Lastschriften glaube sogar bis 13 Monate zzgl eines Strafverfahrens, da eben unerlaubt (ohne Einwilligung) ...
6 Monate maximum da bis dahin 2x Post von der Bank kam

Unerlaubte Bereicherung und unerlaubte Abbuchung abzgl. Bankkosten wird sich vor Gericht wohl aufheben

Wie gesagt ich hatte noch nie eine Rückbuchung wenn es gerechtfertigt war.
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  #86  
Alt 06.01.2012, 20:54
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Zitat:
Zitat von schwarznase81 Beitrag anzeigen
Wenn dann müßte man die Lastschrift von dem "geschädigten Konto" aus machen oder?Wenn man es macht.
Geschädigt ist keiner da du ja selbst überwiesen hast und es deine eigene Dusseligkeit war

Allein jetzt wieder an deine Scheine zu kommen das sollte deine Intension sein
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  #87  
Alt 06.01.2012, 21:12
hossie hossie ist offline
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
6 Monate maximum da bis dahin 2x Post von der Bank kam

Unerlaubte Bereicherung und unerlaubte Abbuchung abzgl. Bankkosten wird sich vor Gericht wohl aufheben

Wie gesagt ich hatte noch nie eine Rückbuchung wenn es gerechtfertigt war.
Zitat:
Ergebnis: Nicht genehmigte Lastschriften können Sie 13 Monate lang, nachdem Sie Ihre Bank von dieser Abbuchung informiert hat, zurückbuchen lassen!
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratge...d-lastschrift/

Ein Unrecht kann man nicht mit einem anderen Unrecht vor Gericht aufwiegen.

Es sind zwei Fälle, die mit Sicherheit auch seperat behandelt werden.

Im ersteren Fall "Klage wegen unerlaubter Bereicherung" ist es möglich, dass das Geld ausgegeben ist und der Geschädigte (hier schwarznase) in die Röhre schaut.

Im zweiten Fall "Klage wegen unerlaubten Lastschrifteinzug" ... keine Ahnung was da raus kommt.
Fakt ist, dass der Kontoeigner von dem das Geld abgezogen wird, es zurück holen kann und das 13 Monate lang nachdem es bekannt wurde und das auch ohne Gericht.

Frage: Wer sitzt am längeren Hebel im ungünstigsten Fall
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  #88  
Alt 06.01.2012, 21:15
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen
6 Monate maximum da bis dahin 2x Post von der Bank kam

Unerlaubte Bereicherung und unerlaubte Abbuchung abzgl. Bankkosten wird sich vor Gericht wohl aufheben

Wie gesagt ich hatte noch nie eine Rückbuchung wenn es gerechtfertigt war.
Hallo Thomas,

eine Aktion selbst auszuführen um ungefragt Geld abzubuchen und eine
unerlaubte Bereicherung durch unterlassen einer Rückzahlung sind schon
zwei sehr verschiedene Dinge.

@Schwarznase

Hast Du bei der 1 Cent Überweisung auch Deine Kontodaten angegeben?
Bei vielen Banken stehen die Kontodaten bei eingehenden Überweisungen
nicht auf den Auszügen und auf die Idee zur Bank zu gehen kommt
womöglich nicht jeder!?

Noch ist ja auch Urlaubszeit und man ist rechtlich auch nicht verpflichtet
wochengleich Kontoauszüge zu ziehen. Daher gibt es die 6 Wochenfrist, die
durch den oft monatlichen Versand der Kontoauszüge durch die Bank
ausreichend ist. Von unerlaubter Bereicherung kann man darum im
Moment auch noch lange nicht sprechen.

Wenn Du durch die Bank die Möglichkeit hast eine Nachricht an den
Kontoinhaber zu versenden, würde ich erstmal diesen Weg gehen


Viele Grüsse

Danny
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  #89  
Alt 06.01.2012, 21:17
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xtw xtw ist offline
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Zitat:
ICH hätte 348 € einfach eingezogen. "Fehlüberweisung vom 28.12. abzgl. Buchungsgebühren ich bitte unser Versehen zu entschuldigen" in den Betreff
Reizvoller Gedanke, Auge um Auge, wenns klappt eine gute Lösung.
Stellt sich der versehentlich Beschenkte quer, unterstellt er zu Recht eine unerlaubte Lastschrift, läßt das Geld wieder zurückbuchen und kann Dich auch noch wegen Betrug (ich glaube §263) belangen, da definitiv Vorsatz - kann bis zu 5 Jahre einbringen !

Wie gesagt - Recht haben und Recht bekommen...

Ich überlegte grade ... mein Onlineportal erlaubt es, einem Empfänger täglich einen Cent zu überweisen und einen entsprechenden Text reinzusetzen ... Viel Spaß für 30Ct/Monat !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !

Geändert von xtw (06.01.2012 um 21:23 Uhr)
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  #90  
Alt 06.01.2012, 21:34
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Zitat:
Zitat von hossie Beitrag anzeigen
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratge...d-lastschrift/

Ein Unrecht kann man nicht mit einem anderen Unrecht vor Gericht aufwiegen.

Es sind zwei Fälle, die mit Sicherheit auch seperat behandelt werden.

Im ersteren Fall "Klage wegen unerlaubter Bereicherung" ist es möglich, dass das Geld ausgegeben ist und der Geschädigte (hier schwarznase) in die Röhre schaut.

Im zweiten Fall "Klage wegen unerlaubten Lastschrifteinzug" ... keine Ahnung was da raus kommt.
Fakt ist, dass der Kontoeigner von dem das Geld abgezogen wird, es zurück holen kann und das 13 Monate lang nachdem es bekannt wurde und das auch ohne Gericht.

Frage: Wer sitzt am längeren Hebel im ungünstigsten Fall
Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Reizvoller Gedanke, Auge um Auge, wenns klappt eine gute Lösung.
Stellt sich der versehentlich Beschenkte quer, unterstellt er zu Recht eine unerlaubte Lastschrift, läßt das Geld wieder zurückbuchen und kann Dich auch noch wegen Betrug (ich glaube §263) belangen, da definitiv Vorsatz - kann bis zu 5 Jahre einbringen !

Wie gesagt - Recht haben und Recht bekommen...
Ihr seid beide Engel

Mir ging es bisher nur darum meine Scheine zu bekommen die mir zustehen und die mir gehören

Hat der Arsch mich an der Kasse noch angelächelt weil er 20,01 statt 70,83 mit Karte bezahlt hat, weil er 5 statt 7 gesagt hat, so hat es bisher keiner gewagt mich wegen der Differenzbuchung zu belangen weil er gemerkt hat daß sich Betrug nicht lohnt
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  #91  
Alt 06.01.2012, 22:04
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...also wenn er mir das Geld nicht zurück zahlen würde, dann

würde ich einen Dauerauftrag machen mit einer Überweisung. Ihm täglich ein Cent

zu überweisen.


Das würde mich im Jahr 3,65 € kosten. Aber wenn er dann seine Kontoauszüge

ausdrucken lässt, hat er sein Spaß. Findet dann die wichtigsten Zahlungen kaum noch.

Zur Not mache ich das für 3,65 auch ein 2. Jahr und auch ein 3. Jahr
__________________
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Liebe Grüße aus Berlin

Detlev


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  #92  
Alt 06.01.2012, 22:10
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@Schwarznase81,

Hallo,

meines Wissens nach hast du da wohl den schwarzen Peter gezogen und kannst nur auf die Einsicht und das Wohlwollen des "falschen" Empfängers hoffen.

1. Wie schon viele richtig ausführten sind die Banken nicht mehr verpflichtet die Kontonummern mit den Kontoinhabern zu prüfen (manche machen es trotzdem, entweder aus Kundenfreundlichkeit oder ab einem bestimmten Betrag)
2. Wenn du "freiwillig" mit Unterschrift überwiest (mit Wissen und Wollen) ist die Kohle fort und du kannst sie selbstständig nicht mehr zurückholen.
3. es mit Lastschrift einfach abzubuchen ist strafbar, noch dazu mit Vorsatz (da du keine unterschriebene Einverständniserklärung von dem Begünstigten hast) und er sich den Betrag völlig rechtens OHNE dich zu fragen zurückbuchen lassen kann und dich obendrein noch verklagen kann
4. natürlich kannst du versuchen mit ihm Kontakt auf zu nehmen und es im Guten zu klären, aber du bist auf sein Gutwillen angewiesen, denn selbst vor Gericht stünde Aussage gegen Aussage (sprich wenn er sich quer stellt könnte er behaupten du wolltest es ihm überweisen Schenkung/Spende etc. etc. nur das du dir das wieder anders überlegt hast)

Versuche es durch Kontaktaufnahme und lasse lieber die Finger von unerlaubten Lastschriften. Dabei ziehst du den Kürzeren. Ob du dein Geld das "dir" gehört zurückhaben willst, steht hierbei auf einem anderen Blatt.

...und "illegal" bereichert (oder so ähnlich, wie es von dem Ein oder Anderen hier in den Raum geworfen wurde) hat sich der Andere keines Falls, denn DU hast es ihm überwiesen!

Dennoch Viel Glück

Viele Grüße Kalle
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  #93  
Alt 06.01.2012, 22:12
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
...also wenn er mir das Geld nicht zurück zahlen würde, dann

würde ich einen Dauerauftrag machen mit einer Überweisung. Ihm täglich ein Cent

zu überweisen.


...hi, kann ich dir bitte meine Kontodaten geben, ich hätte nichts dagegen

...na war nur Spaß
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  #94  
Alt 06.01.2012, 22:26
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
...also wenn er mir das Geld nicht zurück zahlen würde, dann

würde ich einen Dauerauftrag machen mit einer Überweisung. Ihm täglich ein Cent

zu überweisen.


Das würde mich im Jahr 3,65 € kosten. Aber wenn er dann seine Kontoauszüge

ausdrucken lässt, hat er sein Spaß. Findet dann die wichtigsten Zahlungen kaum noch.

Zur Not mache ich das für 3,65 auch ein 2. Jahr und auch ein 3. Jahr
Damit hat es Schwiegerpapi schon in die Blödzeitung geschafft

Er hat ne Computerfirma und es war für ihn kein Problem ein Programm zu schreiben was 1895 Überweisungen a 1 Cent generieren kann

Da der bekloppte Zahnarzt aber sein Konto im Minus führte wurde es teuer
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  #95  
Alt 06.01.2012, 22:29
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Zitat:
Zitat von Aletheia Beitrag anzeigen
...hi, kann ich dir bitte meine Kontodaten geben, ich hätte nichts dagegen

...na war nur Spaß

Cool wäre, wenn er dann von der Bank bei jeder Überweisung einen
Kontoauszug geschickt bekommt. Und die Bank für jeden Auszug noch
extra Gebühren berechnet.
__________________
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Liebe Grüße aus Berlin

Detlev


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  #96  
Alt 07.01.2012, 05:35
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Zitat:
Zitat von elbeschlauchbootfahrer Beitrag anzeigen

Er hat ne Computerfirma und es war für ihn kein Problem ein Programm zu schreiben was 1895 Überweisungen a 1 Cent generieren kann

Da der bekloppte Zahnarzt ...
... WENN, dann würde ich mir lohnendere Ziele für solche Aktionen suchen, wie z.B. hier => täglich einen Cent ans Finanzministerium

http://www.youtube.com/watch?v=ebBvP...&feature=email

Zitat:
Die Künstlerin Christin Lahr spendet täglich einen Cent ans Finanzministerium -und zitiert auf den Überweisungsträgern Karl Marx. Für die Verwaltung ist ihre Aktion "Macht Geschenke" ein Ärgernis.
... das Finanzamt würde sich über solch eine tägliche Spende sicher auch freuen
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  #97  
Alt 07.01.2012, 09:26
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Snackman Snackman ist offline
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen
Cool wäre, wenn er dann von der Bank bei jeder Überweisung einen
Kontoauszug geschickt bekommt. Und die Bank für jeden Auszug noch
extra Gebühren berechnet.
Gebühren für das Zusenden der Kontoauszüge sind unzulässig.

Zitat:
Zitat von hossie Beitrag anzeigen
... WENN, dann würde ich mir lohnendere Ziele für solche Aktionen suchen, wie z.B. hier => täglich einen Cent ans Finanzministerium

http://www.youtube.com/watch?v=ebBvP...&feature=email


... das Finanzamt würde sich über solch eine tägliche Spende sicher auch freuen
Geile Aktion!
Ich stelle mir gerade vor wenn nur 100 Leute das machen würden, dann müssten die schon ne neue Stelle schaffen.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #98  
Alt 07.01.2012, 10:34
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Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hallo Thomas,

eine Aktion selbst auszuführen um ungefragt Geld abzubuchen und eine
unerlaubte Bereicherung durch unterlassen einer Rückzahlung sind schon
zwei sehr verschiedene Dinge.

@Schwarznase

Hast Du bei der 1 Cent Überweisung auch Deine Kontodaten angegeben?
Bei vielen Banken stehen die Kontodaten bei eingehenden Überweisungen
nicht auf den Auszügen und auf die Idee zur Bank zu gehen kommt
womöglich nicht jeder!?

Noch ist ja auch Urlaubszeit und man ist rechtlich auch nicht verpflichtet
wochengleich Kontoauszüge zu ziehen. Daher gibt es die 6 Wochenfrist, die
durch den oft monatlichen Versand der Kontoauszüge durch die Bank
ausreichend ist. Von unerlaubter Bereicherung kann man darum im
Moment auch noch lange nicht sprechen.

Wenn Du durch die Bank die Möglichkeit hast eine Nachricht an den
Kontoinhaber zu versenden, würde ich erstmal diesen Weg gehen


Viele Grüsse

Danny
Ja haben wir mit angegeben.

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Reizvoller Gedanke, Auge um Auge, wenns klappt eine gute Lösung.
Stellt sich der versehentlich Beschenkte quer, unterstellt er zu Recht eine unerlaubte Lastschrift, läßt das Geld wieder zurückbuchen und kann Dich auch noch wegen Betrug (ich glaube §263) belangen, da definitiv Vorsatz - kann bis zu 5 Jahre einbringen !

Wie gesagt - Recht haben und Recht bekommen...

Ich überlegte grade ... mein Onlineportal erlaubt es, einem Empfänger täglich einen Cent zu überweisen und einen entsprechenden Text reinzusetzen ... Viel Spaß für 30Ct/Monat !
Auch ne Idee...
__________________
Gruß,Schwarznase ...

Ps:Wenn jemand eine Sea Ray 210 Monaco sucht bitte PN.
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  #99  
Alt 07.01.2012, 12:10
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Geile Aktion!
Ich stelle mir gerade vor wenn nur 100 Leute das machen würden, dann müssten die schon ne neue Stelle schaffen.
Grüße
Es gibt eine Facebookseite dazu
Jeden Tag 1 Cent an das Finanzamt ueberweisen

http://www.facebook.com/home.php?ref=hp#!/1centandasfinanzamt

... die scheint jedoch eingeschlafen zu sein

Ist so wie so oft, Idee gehört, begeistert sein ... alleine das Durchhaltevermögen bis zur Veränderung hält nicht an
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Alt 07.01.2012, 12:27
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Zitat:
Zitat von Schnuffi Beitrag anzeigen
@ Jörg

@ Snackmam

Alles falsch.

Nur eine von vielen Infos

http://www.welt.de/finanzen/article2...gen-haben.html

Gruß Werner


Dort steht aber auch, daß die Klage daran scheiterte, weil die Beklagte nicht zurückzahlen KONNTE. Also, doch einklagbar und Aussicht auf Erfolg, wenn die/der Beklagte nicht mittellos ist.
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