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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 09.11.2010, 19:35
Peter. Peter. ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
So.....war gerade in der Wohnung
.....................................

So, werde morgen seine Betreuerin anrufen (der hat betreutes Einzelwohnen) und diese bitten den Wasserschaden über seine private Haftpflichtversicherung zu regulieren, denn die Wand und Holzdecke mit Schüttgutboden muß getrocknet werden, Treppenhaus und ggf. darunter liegende Wohnung auch saniert werden.

Dann werde ich im Zuge der Trocknungsmaßnahme versuchen das Bad idiotensicher herzurichten, denn wie gesagt das hat 30 Jahre lang vorher keiner geschafft.
.............und Du glaubst er hat eine ?? Wenn ja heißt, es noch lange nicht daß der Schaden reguliert wird. Dann brauchst Du aber einen langen Atem !!
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Georg Christoph Lichtenberg
deutscher Physiker und Schriftsteller
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  #77  
Alt 09.11.2010, 19:39
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Naja die Renovierung muß ich wenn schon selbst zahlen, denn zur Trocknung reißen die mir höchstens die Wanne raus und trocknen die Holzdielen, aber ne neue Dusche und Fliesen muß ich wohl selbst tragen
Das schätze ich wird schwer werden.
Entweder die Versicherung erkennt den Schaden voll an,und repariert alle Schäden die durch das Wasser entstanden ist,oder lehnt jegliche Übernahme ab ,weil
das Bad nicht irgendwelchen Standards entspricht.
Da kannst Du nur versuchen einen Vergleich mit der Versicherung oder dem Vormund zu erzielen. (sofern der Vormund des Mieters sich überhaupt auf den Fall einlässt)
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Gruß Andreas
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  #78  
Alt 09.11.2010, 19:40
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Zitat:
Zitat von Peter. Beitrag anzeigen
.............und Du glaubst er hat eine ?? Wenn ja heißt, es noch lange nicht daß der Schaden reguliert wird. Dann brauchst Du aber einen langen Atem !!
Ja er hat eine, denn seine Betreuerin ist eine Bekannte von uns und ist Rechtsanwältin, daß er eine HAftpflicht hat weiß ich, denn wenn ich einen Mieter ins Haus lasse ist die Vorlage einer Haftpflichtversicherung bei mir Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen.
Tja ob die den Schaden nun bezahlen oder nicht wird sich zeigen, ansonsten muß ich halt meine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen
__________________
Gruß Jörg
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  #79  
Alt 09.11.2010, 19:52
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Ja er hat eine, denn seine Betreuerin ist eine Bekannte von uns und ist Rechtsanwältin, daß er eine HAftpflicht hat weiß ich, denn wenn ich einen Mieter ins Haus lasse ist die Vorlage einer Haftpflichtversicherung bei mir Voraussetzung um die Wohnung zu bekommen.
Tja ob die den Schaden nun bezahlen oder nicht wird sich zeigen, ansonsten muß ich halt meine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen


Vorsicht mit Deiner eigenen Gebäudeversicherung.......
Da gibts ne ganz komplizierte Regel :
Deine Gebäudeversichrung zahlt, bekommt aber die Kosten von der Verursacherversicheung nur zu 50% erstattet.
Dir entstehen zwar im Moment keine Kosten , aber Deine Prognose bei der Versicherung wird schlechter...es kann Dir dann passieren , das Deine Versicherung Dir sagt , das Du beim nächsten Schaden ( Rohrbruch etc.) einen Eigenanteil leisten musst.

Aber es gibt hier bestimmt Versicherungsexperten , die sich damit besser auskennen als ich...oder besprech das vorher mit Deinem Versicherungsmenschen..
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  #80  
Alt 09.11.2010, 20:06
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Zitat:
Zitat von dagmarg Beitrag anzeigen
Vorsicht mit Deiner eigenen Gebäudeversicherung.......
Da gibts ne ganz komplizierte Regel :
Deine Gebäudeversichrung zahlt, bekommt aber die Kosten von der Verursacherversicheung nur zu 50% erstattet.
Dir entstehen zwar im Moment keine Kosten , aber Deine Prognose bei der Versicherung wird schlechter...es kann Dir dann passieren , das Deine Versicherung Dir sagt , das Du beim nächsten Schaden ( Rohrbruch etc.) einen Eigenanteil leisten musst.

Aber es gibt hier bestimmt Versicherungsexperten , die sich damit besser auskennen als ich...oder besprech das vorher mit Deinem Versicherungsmenschen..
OK das kann man ja nochmal in Erfahrung bringen, wobei ich dieses Jahr schon an anderes Stelle einen Wasserschaden hatte und 2 Jahre vorher auch....nein keine duschenden Mieter sondern einmal geplatzter Durchlauferhitzer und einmal abgerostetes Syphon) beidesmal kein Theater und auch keine Androhung beim nächsten Schaden etwas selbst zahlen zu müssen....
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Gruß Jörg
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  #81  
Alt 09.11.2010, 20:41
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Achja noch ne Info zu der Sache......anstatt einen Duschvorhang anzubauen, hat der Kollege die Stange des Vorhangs abmontiert und die löcher zugegipst hat er mir heut sogar gezeigt
So, wer ist nun blöd,der oder ich?
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Gruß Jörg
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  #82  
Alt 09.11.2010, 21:06
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
...trocknen die Holzdielen, aber ne neue Dusche und Fliesen muß ich wohl selbst tragen
Dann hoffe ich mal für dich das die Dielen und mehr nicht auch raus müssen!
Vor allem denke ich das du ne Holzbalkendecke hast wenn da noch nen Dielenboden im Bad ist!
Wenn sich die Dielen und die Balkendecke samt Schüttung mit Wasser vollgesogen haben ist das nicht so ohne!
Schon alleine wegen der Deckenlast!
Ich würde das auf jeden Fall mal von nem Fachmann (Sachverständiger für Holzbau) ansehen lassen!

http://www.bautrocknung.de/_Bautrock...nung_/main.htm
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Gruß
Markus

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  #83  
Alt 09.11.2010, 21:18
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
...er hat mit 26 Jahren betreutes Einzelwohnen mit Betreuer vom Gericht bestellt...
Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
So, wer ist nun blöd,der oder ich?
...ich überlege noch...




Nein, im ernst, es ist schon unglaublich, was es für Typen gibt !
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Gruss Konny

Das schwierige daran zu tun was man will,
ist es erstmal zu wissen was man will.
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  #84  
Alt 09.11.2010, 21:25
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Leider nicht im Mietvertrag dokumentiert wobei es auch der gesunde Menschenverstand einem sagen sollte, dass man eine nicht geflieste Wand sowie Fussboden nicht täglich baden sollte . Werde mir heute oder Morgen mal Zugang verschaffen mit Feuchtigkeitsmessgerät.
Aber die Frage ist, weiß jemand wie ich diesen Mieter auf die einfachste Weise losbekomme?
Nicht bei einem Chaoten!!
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  #85  
Alt 09.11.2010, 21:32
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Zitat:
Zitat von wella 10 Beitrag anzeigen
Nicht bei einem Chaoten!!
Uwe, du kennst ja das Bad und den Typen
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Gruß Jörg
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  #86  
Alt 09.11.2010, 21:50
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Uwe, du kennst ja das Bad und den Typen
Hm das Team Inkasso Moskau darf ja laut Gerichtsbeschluß kein Inkasso mehr betreiben, daher frage doch mal bei denen an ob sie jetzt auf Vermieter Rausschmeißen umsatteln wollen:

http://beteiligung.moskau-inkasso.com/home.php
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Gruß
Markus

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  #87  
Alt 09.11.2010, 22:41
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wenn der die Wohnung besichtigt und vor einem halben Jahr zustimmt die Wohnung mit dem Bad zu nehmen?
kann er ruhig, er ist ja kein Sachverständiger und nutzt das Bad wozu es gebaut ist, zum baden und für den Rest bist du verantwortlich.
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AVERNA - Dirk
Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen


GRÖMITZ
Die Perle der Ostsee
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Alt 10.11.2010, 06:22
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Guten Morgen,

mit Erschrecken habe ich einige Ansichten zum Umgang mit einer Dusche gelesen, wer nicht in der Lage ist, mit Duschvorhang so zu duschen, das die Umgebung von Wasser verschont wird, ist entweder dämlich oder handelt vorsätzlich. Ich habe früher, als wir auch so ein Ding hatten, es immer geschafft, die Bude trocken zu halten, Schimmel gabs auch nicht und ich habe weder Hochschulbildung noch eine Lehre zum Profiduscher gemacht.

Im Übrigen habe ich mich schon vor längerer Zeit entschlossen, unsere einzige Mietwohnung, (wenn Mutter mal von uns gegangen ist) nicht zu vermieten, sondern selbst zu nutzen. Hobbyraum, Bügelraum, Gästezimmer mit Küche und Bad und fertig ist die Laube.
Wenn ich so sehe, wieviel Ärger man mit Mietprolls haben kann, scheint das nicht nur die beste, sondern auch die billigste Lösung zu sein, die außerdem nervenschonend ist.


Gruß
Willy
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  #89  
Alt 10.11.2010, 06:33
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

mit Erschrecken habe ich einige Ansichten zum Umgang mit einer Dusche gelesen, wer nicht in der Lage ist, mit Duschvorhang so zu duschen, das die Umgebung von Wasser verschont wird, ist entweder dämlich oder handelt vorsätzlich.

du hast alles gelesen ???



es geht darum das eben KEIN Duschvorhang installiert wurde ... und es dem Mieter (der ja offensichtlich nicht ohne Hilfe leben kann) aufs Auge gedrückt wurde ....


nun hat er das Bad benutzt wie es jeder tut ... und das Geschrei ist groß
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  #90  
Alt 10.11.2010, 06:45
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Ja, so siehts dann aus, erst vermietet man jemandem, der unter Betreuung steht, eine Wohnung, gesicherte Miete vom Amt ist ja auch was feines , dann stellt sich raus, dass nicht alles so easy ist und möchte ihn wieder los werden.....

Wäre doch vielleicht einfacher gewesen, das Bad in einen zeitgerechten modernen Zustand zu bringen, an verantwortungsbewusste Mieter zu vermieten und dementsprechend mehr Miete zu bekommen

Toll finde ich, dass jemand der offiziell - wie hier geschrieben - unter Betreuung steht und dementsprechend hilfebedürftig ist, als Psycho und was weiß ich verunglimpft wird. Alle Achtung!!! Gut, dass wir alle so toll sind.... Die 88-jährige Oma könnte das Badezimmer genauso unter Wasser stellen, aber die wäre dann alt und hilfebedürftig.....

Hier gehts doch eher darum, dass der unbequeme Mieter mit der bequemen Mietzahlung jetzt doch verschwinden soll
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Alt 10.11.2010, 06:49
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
du hast alles gelesen ???



es geht darum das eben KEIN Duschvorhang installiert wurde ... und es dem Mieter (der ja offensichtlich nicht ohne Hilfe leben kann) aufs Auge gedrückt wurde ....


nun hat er das Bad benutzt wie es jeder tut ... und das Geschrei ist groß
Fast alles habe ich gelesen. Einen Duschvorgang hätte ich mir, auch als armer, mittelloser Mieter, selbst gekauft und/oder meinen Vermieter darauf angesprochen. Ist der mieter ein mündiger Bürger oder ein Kleinkind?

Einfach so zu duschen ist, was ich oben schon geschrieben habe.

Gruß
Willy
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  #92  
Alt 10.11.2010, 06:59
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Wenn er ein mündiger Bürger wäre, wäre er sicher nicht in eine Wohnung mit einem 30 Jahre alten Badezimmer mit unversiegeltem PVC gezogen
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Alt 10.11.2010, 07:07
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
du hast alles gelesen ???



es geht darum das eben KEIN Duschvorhang installiert wurde ... und es dem Mieter (der ja offensichtlich nicht ohne Hilfe leben kann) aufs Auge gedrückt wurde ....


nun hat er das Bad benutzt wie es jeder tut ... und das Geschrei ist groß
Basti...

Es wurde eine Wohnung mit Badwanne ohne Duschgelegenheit vermietet. Der bauliche Anspruch ist ein anderer. Das ist wohl ein Mitgrund das die Miete 175€ beträgt. Der Mieter hat ohne irgend eine Sorgfaltspflicht geduscht und erheblichen Schaden angerichtet.
Das ist ein riiiiiiesiger Unterschied.
Die Beiden haben einen Vertrag wie die Wohnung zu nutzen ist. Es gab nur eine zusätzlich Absprache, dass: wenn das Bad als Dusche genutzt wird -der Mieter die Ausrüstung des Raums auf eigene Kappe ändern muss.

Warum hier so gezerrt und an den Tatsachen vorbei geschimpft wird, ist mir unbegreiflich.


Wir habe in den Wohnungen ausziehbare Spülbrausen in der Küche montiert. Würde der Mieter diese heraus ziehen und das Geschirr wiederkehrend auf der Arbeitsplatte abspülen, weil es ja ein Feuchtraum ist -würde ich seine Leiche im Garten verbuddeln und die Wohnung neu besetzen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #94  
Alt 10.11.2010, 07:10
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Basti...

Es wurde eine Wohnung mit Badwanne ohne Duschgelegenheit vermietet. Der bauliche Anspruch ist ein anderer. Das ist wohl ein Mitgrund das die Miete 175€ beträgt. Der Mieter hat ohne irgend eine Sorgfaltspflicht geduscht und erheblichen Schaden angerichtet.
Das ist ein riiiiiiesiger Unterschied.
Die Beiden haben einen Vertrag wie die Wohnung zu nutzen ist. Es gab nur eine zusätzlich Absprache, dass: wenn das Bad als Dusche genutzt wird -der Mieter die Ausrüstung des Raums auf eigene Kappe ändern muss.

wo hast du das gelesen


muß ich irgendwo nicht aufgepasst haben
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  #95  
Alt 10.11.2010, 07:11
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Wenn ich als Vermieter einem Mieter nahelege einen Duschvorhang zu installieren dann gehe ich davon aus, dass er die Badewanne auch als Dusche nutzen kann. Oder badest Du hinter einem Vorhang? Ich nicht
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Gruß Johannes od. Andrea
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  #96  
Alt 10.11.2010, 07:45
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Wir machen uns unsere Idioten und Chaoten selbst, davon bin ich überzeugt.

Ist fast wie der Ami, der den Tempomat in seinem Wohnmobil für einen Autopiloten gehalten hat, weil ja nirgendwo stand, das es keiner ist.

Oder wundern wir uns wirklich noch, das in der BA einer Leiter stehen muss, das man, so man hinauf steigt, auch herunter fallen und sich verletzten kann?

Ich nicht mehr.

Willy
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  #97  
Alt 10.11.2010, 08:12
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Wir machen uns unsere Idioten und Chaoten selbst, davon bin ich überzeugt.

Ist fast wie der Ami, der den Tempomat in seinem Wohnmobil für einen Autopiloten gehalten hat, weil ja nirgendwo stand, das es keiner ist.

Oder wundern wir uns wirklich noch, das in der BA einer Leiter stehen muss, das man, so man hinauf steigt, auch herunter fallen und sich verletzten kann?

Ich nicht mehr.

Willy

es hängt ne Duschstange in der Wand, da sollte man doch egal welcher IQ dort werkelt davon ausgehen das das Duschen grundsätzlich möglich sei.

anderes Beispiel:

du, der Boden wurde nicht verklebt ... sprich lässt das Kind den Zahnputzbecher fallen, findet das Wasser seinen Weg ins Mauerwerk oder in den Fußboden
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  #98  
Alt 10.11.2010, 08:16
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wir habe in den Wohnungen ausziehbare Spülbrausen in der Küche montiert. Würde der Mieter diese heraus ziehen und das Geschirr wiederkehrend auf der Arbeitsplatte abspülen, weil es ja ein Feuchtraum ist -würde ich seine Leiche im Garten verbuddeln und die Wohnung neu besetzen.
Ich gehe mal davon aus, dass du mit diesem Spruch nur deine Worte bekräftigen möchtest, ansonsten ist das nämlich grosser Schwachsinn was
du da von dir gibst.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #99  
Alt 10.11.2010, 08:23
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Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Ich gehe mal davon aus, dass du mit diesem Spruch nur deine Worte bekräftigen möchtest, ansonsten ist das nämlich grosser Schwachsinn was
du da von dir gibst.
Schon mal was von "Sarkasmus" gehört, lieber Ralf ??
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  #100  
Alt 10.11.2010, 08:23
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Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Wir habe in den Wohnungen ausziehbare Spülbrausen in der Küche montiert. Würde der Mieter diese heraus ziehen und das Geschirr wiederkehrend auf der Arbeitsplatte abspülen, weil es ja ein Feuchtraum ist -würde ich seine Leiche im Garten verbuddeln und die Wohnung neu besetzen.
Ich kann dir gerne die Stelle zeigen, an der diese Ausziehbrausen nach Jahren undicht werden. Als Folge davon läuft Wasser am Ausziehschlauch herunter und tropft über Monate unbemerkt vom Mieter in den Unterschrank, läuft nach hinten an der Wand herunter und geht mit etwas Glück in den Boden/die Wand.

Der Mieter muss so etwas nicht bemerken, er hat sachgemäß die Mietsache genutzt und verantwortet den Schaden nicht. Hatte den Spaß gleich zweimal...
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Gruß vom Main
Oliver
.................................................. .................................................. ..........
Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht sein...
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