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  #901  
Alt 22.12.2013, 12:09
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nicht wenn in den Papieren unter zulässigem Gesammtgewicht 3500 kg steht.

das scheinst du immer wieder zu übersehen.

wenn dort nur eine Achslast von 3500 kg eingetragen ist dann hast du recht.

Das Schreiben das KBA hebelt nicht die Einträge in den bestehenden papieren aus.
Wenn das so wäre und das zul.GG relevant wäre, dann käme aber wieder das Verbot der Auflaufbremse bei über 3500kg GG und die Pos. 9.2.2.1 und 9.2.2.2. ins Spiel. Das passt doch alles nicht!
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  #902  
Alt 22.12.2013, 12:21
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Die Aufflaufbremse muss immer nur die Achslast abbremsen, dass habe ich dir schonmal versucht zu erklären.

Wenn also in den Papierren steht zulässiges Gesammtgewicht 3500 kg, dann ist die Achslast ja, um die Stützlast, kleiner als die 3500kg.
wenn in den Papieren steht zulässige Achslast 3500kg dann kann die Achslast auch nur die 3500kg haben.

Daher kommt es drauf an wie dies eingetragen wurde.

Aber du scheinst die regelung immer so drehen zu wollen wie es dir gerade passt.
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  #903  
Alt 22.12.2013, 12:33
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Mercurius Mercurius ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Nochmal explizit: Wenn ich also meinen 3500er Trailer so belade, dass ich 3650kg tatsächliche GM und 3500kg Achslast habe, bin ich laut KBA Schreiben legal - sofern mein Zugfahrzeug die 150kg Stützlast hat und die Kombination aus Trailer und Zugfahrzeugt die zul. Gesamtzugmasse nicht überschreitet.
Legal?? Was hast Du denn für ein Zugfahrzeug, denn:

§ 42 Abs. 1 StVZO
Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
...
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.


Waren jetzt 46 Seiten Diskussion reine Beschäftigungstherapie oder habe ich etwas verpasst, wenn ich nicht alles gelesen habe?
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  #904  
Alt 22.12.2013, 12:34
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Legal?? Was hast Du denn für ein Zugfahrzeug, denn:

§ 42 Abs. 1 StVZO
Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
...
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.


Waren jetzt 42 Seiten Diskussion reine Beschäftigungstherapie oder habe ich etwas verpasst, wenn ich nicht alles gelesen habe?
Ja, Du hast was verpasst... lies noch mal genau das KBA Schreiben.
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  #905  
Alt 22.12.2013, 12:43
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Aufflaufbremse muss immer nur die Achslast abbremsen, dass habe ich dir schonmal versucht zu erklären.

Wenn also in den Papierren steht zulässiges Gesammtgewicht 3500 kg, dann ist die Achslast ja, um die Stützlast, kleiner als die 3500kg.
wenn in den Papieren steht zulässige Achslast 3500kg dann kann die Achslast auch nur die 3500kg haben.

Daher kommt es drauf an wie dies eingetragen wurde.

Aber du scheinst die regelung immer so drehen zu wollen wie es dir gerade passt.
Wie erklärst Du Dir dann 9.2.2.1 und 9.2.2.2 ? Ist doch dieselbe EU Verordnung wo auch die Definitionen drin stehen aus denen Du die 3650 ableitest.
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  #906  
Alt 22.12.2013, 12:52
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Legal?? Was hast Du denn für ein Zugfahrzeug, denn:

§ 42 Abs. 1 StVZO
Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
...
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.


Waren jetzt 46 Seiten Diskussion reine Beschäftigungstherapie oder habe ich etwas verpasst, wenn ich nicht alles gelesen habe?
wurde ja schon geklärt , das das eu.recht mehr zulässt als der paragraph in der STVZO und das das eu-Recht höher anzusiedeln ist. ca.ab #400
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  #907  
Alt 22.12.2013, 12:54
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
entschuldige bitte, ich habe das schreiben versehentlich falsch gescannt und wenn du nachsiehst nochmals komplett hier reingestellt. die entsprechende mail des kba habe ich noch auf meinem Rechner und komplett gespeichert.

ich habe dem kba meinen fahrzeugschein des zugfahrzeuges sicherheitshalber mutübersandt und hierauf diese aussage bekommen.

ich fahre einen q7, der dürfte etwas schwer als Lkw zugelassen werden können, verfügt nicht über eine druckluftbremsanlage etc., eine maulkupplung ist auch nicht verbaut.

zur Abklärung vor dem kauf mußte ich Herrn reddig von Süd west marine meinen fahrzeugschein übersenden, er prüfte diesen und gab mir grünes licht. das gleiche tat ich wie gesagt mit dem kba und auch die Zulassungsstelle (technischer aussendienst) prüfte meinen fahrzeugschein. es ist nicht so, daß meine Zulassungsstelle einfach den sigma-trailer einfach ungeprüft zugelassen hat, auch hier (weil es der 1. Anhänger mit diesem zgg im zulassungsbezirk war), prüfte man dieses ausreichend und dann ging es ganz schnell, der zeitliche aufwand dauerte 1h und ich fand es sogar gut...... also hier wurde nicht einfach dem tüv irgendwas geglaubt, sondern schon geprüft.
Es wurde ja schon öfter betont (auch auf der Sigma website) dass die 3650er nicht mit jedem Zugfahrzeug gehen. Wenn Du also beide Scheine bei der Zulassungsbehörde vorzeigen musstest kann es ja eigentlich nur um das zul. Gesamtzuggewicht gehen. Das ist bei manchen Zugfahrzeugen so knapp dass es eben nicht für die 3650kg reicht. Oder steht in Deinen Trailerpapieren drin, dass Du den Trailer NUR mit Deinem Q7 bewegen darfst? Ich denke mal, Sigma macht lediglich die Zulassungsbehörde darauf aufmerksam, bei der Zulassung das zul. Gesamtzuggewicht zu überprüfen.
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  #908  
Alt 22.12.2013, 12:55
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Wie erklärst Du Dir dann 9.2.2.1 und 9.2.2.2 ? Ist doch dieselbe EU Verordnung wo auch die Definitionen drin stehen aus denen Du die 3650 ableitest.
Ein Trailer dder ein Zulässigese Gesammtgewicht von 3000 kg hat darf auch keine 3150 laden wenn die Stützlast 150 kg beträgt und daher darvauch ein Trailer der 3500 kg zulässiges Gesammgtgewicht hat nur dies inkl.Stürtzlast wiegen.

ein Trailer der 3000kg Achslast hast darf die Stützlast noch hinzurechnen und ein Trailer der 3500kg Achslast hast auch.


so jetzt ist wieder schluss für mich. Deine Begriffstutzigkeit ist mir einfahc zu viel.

Das zu bermesnede Gewicht der auflaufbremse ist immer nur die Achslast.
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  #909  
Alt 22.12.2013, 12:59
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wurde ja schon geklärt , das das eu.recht mehr zulässt als der paragraph in der STVZO und das das eu-Recht höher anzusiedeln ist. ca.ab #400
Ist schon klar, aber wenn STVZO schon ausgehebelt wird dann hat das zulässige GG doch gar nichts mehr zu sagen. Denn in den EU Verordnungen ist nur noch von "tatsächlichen" Anhängergewichten die Rede. "max. zulässig" sind dann nur noch Achslast, Stützlast, Gesamtzuggewicht.."
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  #910  
Alt 22.12.2013, 13:05
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ein Trailer dder ein Zulässigese Gesammtgewicht von 3000 kg hat darf auch keine 3150 laden wenn die Stützlast 150 kg beträgt und daher darvauch ein Trailer der 3500 kg zulässiges Gesammgtgewicht hat nur dies inkl.Stürtzlast wiegen.

ein Trailer der 3000kg Achslast hast darf die Stützlast noch hinzurechnen und ein Trailer der 3500kg Achslast hast auch.


so jetzt ist wieder schluss für mich. Deine Begriffstutzigkeit ist mir einfahc zu viel.

Das zu bermesnede Gewicht der auflaufbremse ist immer nur die Achslast.
Nee nee. 9.2.2.1 und 9.2.2.2 reden eindeutig von "GA" = Gesamtgewicht des Anhängers". Da steht nix von Achslast. Wo ziehst Du Dir das her?

9.2. Allgemeine Prüfungen für alle Bremsbauarten >PIC FILE= "T0002669"> 9.2.2. Gewichte 9.2.2.1. Das Gesamtgewicht GA des Anhängers darf nicht grösser sein als das Gesamtgewicht G'A, für das die Auflaufeinrichtung zugelassen ist.

9.2.2.2. Das Gesamtgewicht GA des Anhängers darf nicht grösser sein als das Gesamtgewicht GB, das von allen Bremsen des Anhängers gemeinsam abgebremst werden kann.
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  #911  
Alt 22.12.2013, 13:36
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Hier noch mal ganz nett erklärt...

http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html

Zur Definition der Gewichte und Lasten werden Zugwagen und Anhänger getrennt betrachtet.
GZ = tatsächliches Gewicht des Zugwagens
GA = tatsächliches Gewicht des Anhängers
AZV = tatsächliche vordere Achslast des Zugwagen
AZH = tatsächliche hintere Achslast des Zugwagen
AA = Achslast des Anhängers
S = tatsächliche Stützlast
A = tatsächliche Anhängelast
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  #912  
Alt 22.12.2013, 13:41
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Es wurde ja schon öfter betont (auch auf der Sigma website) dass die 3650er nicht mit jedem Zugfahrzeug gehen. .....
Grund hierfür ist doch eigentlich nur der, dass nicht jedes Zugfahrzeug, welches 3,5 ziehen darf, auch automatisch eine Stützlast von 150kg hat. Ein Zugfahrzeug mit z.B. nur 100kg Stützlast kann natürlich den 3,65t-Trailer nicht voll ausgelastet ziehen sondern nur mit 3,6t.

So, Arbeit erledigt und nun mache ich das Büro bis zum 6.1. zu und bin bis dahin offline

Nochmal schöne Feiertage.

Gruß Axel
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  #913  
Alt 22.12.2013, 14:21
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Ruby Ruby ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
...und bin bis dahin offline
Oh Gott, du wirst den 1000. Beitrag verpassen
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Gruß
Thomas
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Alt 22.12.2013, 14:29
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Grund hierfür ist doch eigentlich nur der, dass nicht jedes Zugfahrzeug, welches 3,5 ziehen darf, auch automatisch eine Stützlast von 150kg hat. Ein Zugfahrzeug mit z.B. nur 100kg Stützlast kann natürlich den 3,65t-Trailer nicht voll ausgelastet ziehen sondern nur mit 3,6t.

So, Arbeit erledigt und nun mache ich das Büro bis zum 6.1. zu und bin bis dahin offline

Nochmal schöne Feiertage.

Gruß Axel

so, hier ein paar Daten aus meinen fahrzeugscheinen, ich darf nicht genau die 3650kg ziehen, sondern nur 3640kg.....

zugfahrzeug:
stützlast 140kg
zuggesamtgewicht 6650kg
tralier:
zgg 3650kg
achslast 3500kg

so, noch fragen?

die bremse berechnet sich nach der achslast des Trailers, somit dürften die 3500kg mit einer auflaufbremse reichen, somit auch die kugelkopfkupplung.

das zuggesamtgewicht hat 6650 - 3640 für den geladenen trailer, somit 3010kg, Leergewicht des zugfahrzeugs 2450kg, restliche Zuladung somit = 560kg.

so, wo sind eure Probleme???

wenn die anderen Hersteller keine Ahnung haben, oder keine dipl.-ing. beschäftigen die sich hiermit auskennen dann werden sie halt dumm sterben, so ist das leben.....

nur weil sigma hier die Lücke gefunden hat muß sich ja auch kein anderer Hersteller diesem anschliessen, das ist deren eigene Entscheidung. man wird hier, wenn der Hersteller es nicht will auch keine Erhöhung des zgg haben wollen.

nein, es ist kein Hinweis im trailer-schein das ich den trailer nur mit dem q7 ziehen kann, sondern ich selber muß die stützlast bei anderen Fahrzeugen beachten. was ist hieran alles so schwer???

ich glaube dem 1000 spendiere ich eine Flasche sekt....
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  #915  
Alt 22.12.2013, 14:46
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Manchmal bin ich schwer von kapee. Bei 3650 Kg Gesamtgewicht des Anhängers, natürlich beladen, liegen doch beim Anfahren und beim Bremsen die 3650 Kg an dem Kugelkopf an oder gibt es einen zweiten Kugelkopf wo die 150 Kg Stützlast draufliegen?
Genauso ist es doch bei den Bremsen, die bremsen doch das Gesamtgewicht ab und nicht nur die Achslast.

Gruß Uli07
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  #916  
Alt 22.12.2013, 14:50
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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"ich glaube dem 1000 spendiere ich eine Flasche sekt....[/QUOTE]"


Das wird garantiert Billi, der hat schon # 900 genau abgepasst. Er redet zwar immer davon dass er nix mehr schreiben will aber dann zieht ihn die Sucht doch wieder hinterm Ofen hervor...
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  #917  
Alt 22.12.2013, 14:56
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Manchmal bin ich schwer von kapee. Bei 3650 Kg Gesamtgewicht des Anhängers, natürlich beladen, liegen doch beim Anfahren und beim Bremsen die 3650 Kg an dem Kugelkopf an oder gibt es einen zweiten Kugelkopf wo die 150 Kg Stützlast draufliegen?
Genauso ist es doch bei den Bremsen, die bremsen doch das Gesamtgewicht ab und nicht nur die Achslast.

Gruß Uli07
So isses. Das ist aber nur die "reale" Betrachtungsweise. EU-Verordnungsgemäss wird aber die Stützlast im angekuppelten Zustand dem Zugfahrzeug zugerechnet, sie liegt also quasi hinten bei ihm im Kofferraum. Daher muss sie ja beim Gesamtzuggewicht auch wieder abgezogen werden, bzw. die mögliche Zuladung des ziehenden KFZ (Beifahrer, Urlaubsgepäck usw.) reduziert sich wieder um die 150kg.

Nur... hier geht alles durcheinander. Für bestimmte Gewichte soll STVZO gelten, für andere nicht. Und ebenso geht´s mit der EU Richtlinie. Wenn man alles wortwörtlich nimmt und weder Auflaufvorrichtung noch Bremse eine Zulassung für mehr als 3500kg haben, dann endet man auch mit der EU Verordnung (9.2.2.1 und 9.2.2.1) wieder bei 3500kg. das ist dieselbe Verordnung, aus der Du ursprünglich die 3650 abgeleitet hast.
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  #918  
Alt 22.12.2013, 15:16
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Manchmal bin ich schwer von kapee. Bei 3650 Kg Gesamtgewicht des Anhängers, natürlich beladen, liegen doch beim Anfahren und beim Bremsen die 3650 Kg an dem Kugelkopf an oder gibt es einen zweiten Kugelkopf wo die 150 Kg Stützlast draufliegen?
Genauso ist es doch bei den Bremsen, die bremsen doch das Gesamtgewicht ab und nicht nur die Achslast.

Gruß Uli07
hallo ulli,

nein, kein zweiter kugelkopf.... 3500kg zzgl. stützlast 150kg = 3650kg.

oder stehen in euren fahrzeugscheinen wenn sie weniger wiegen dürfen auch andere werte? warum darf aus 2000kg zzgl. 100kg stützlast 2100kg werden? nur bei 3500kg soll das nicht gehen dürfen, da ist das so fatal?

ich weiß nicht was schlimmer ist, ein vw Passat mit 2100kg oder ein q7 (oder anderer suv) mit 3650kg....

klar ist doch wohl das wir hier von zugfahrzeugen mit deutlich höheren Gewichten reden....
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  #919  
Alt 22.12.2013, 15:19
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[QUOTE=Chris Craft Düsseldorf;3341231]So isses. Das ist aber nur die "reale" Betrachtungsweise. EU-Verordnungsgemäss wird aber die Stützlast im angekuppelten Zustand dem Zugfahrzeug zugerechnet, sie liegt also quasi hinten bei ihm im Kofferraum. Daher muss sie ja beim Gesamtzuggewicht auch wieder abgezogen werden, bzw. die mögliche Zuladung des ziehenden KFZ (Beifahrer, Urlaubsgepäck usw.) reduziert sich wieder um die 150kg.

das ist vollkommen richtig und unterschreibe ich hier direkt an ort und stelle, deswegen darf ich im zugfahrzeug auch 140kg weniger zuladen.... das ist ganz schlimm bei 2 erwachsenen Personen und etwas Gepäck.... und einer restzuladung von 560kg.

du mußt jedoch berücksichtigen wie das leergewicht eines Pkw ermittelt wird, hier ist schon ein Fahrer (75kg) und 90% tankinhalt berücksichtigt. somit darfst du getrost noch auf die Zuladung nochmals 75kg zu addieren....
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  #920  
Alt 22.12.2013, 15:22
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Nur... hier geht alles durcheinander. Für bestimmte Gewichte soll STVZO gelten, für andere nicht. Und ebenso geht´s mit der EU Richtlinie. Wenn man alles wortwörtlich nimmt und weder Auflaufvorrichtung noch Bremse eine Zulassung für mehr als 3500kg haben, dann endet man auch mit der EU Verordnung (9.2.2.1 und 9.2.2.1) wieder bei 3500kg. das ist dieselbe Verordnung, aus der Du ursprünglich die 3650 abgeleitet hast.[/QUOTE]

ist es so schwer???
die achslast darf nicht mehr als 3500kg haben!!! dazu kommt noch die stützlast des ziehenden Fahrzeugs (bei mir 140kg, bei anderen 150kg). ganz einfach....

die bremse wird aufgrund der achslast festgelegt, genauso wie die kugelkopfkupplung somit ist alles legal.....

warum wird hier eigentlich versucht die 3650kg wegzudiskutieren.
ich und andere bewegen uns mit vollkommen legalen und zugelassenen Trailern auf Europas Straßen..... soll ich hier diversen Zulassungsstellen das wissen und die Rechtmäßigkeit absprechen?
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  #921  
Alt 22.12.2013, 15:32
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"warum wird hier eigentlich versucht die 3650kg wegzudiskutieren.
ich und andere bewegen uns mit vollkommen legalen und zugelassenen Trailern auf Europas Straßen..... soll ich hier diversen Zulassungsstellen das wissen und die Rechtmäßigkeit absprechen?[/QUOTE]"

Torsten, zeig mir bitte wo das steht dass die Bremse aufgrund der Achslast festgelegt wird. In der EU Verordnung jedenfalls nicht! Dort wird sie nach GA = Trailergesamtgewicht definiert. Und seit Uli's Beitrag auf Seite 21 (?) gingen wir alle davon aus dass Sigma's "Geheimnis" nur ganz profan die Anwendung der EU Verordnung ist.

Da aber das KBA ausdrücklich die Achslast als Mass heranzieht, muss Sigma's "Geheimnis" eigentlich woanders liegen?
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  #922  
Alt 22.12.2013, 15:35
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ich scanne dir morgen meinen fahrzeugschein vom trailer, dadurch das er zugelassen ist, ist er legal! ganz einfach...... ich bin zu wenig dipl-ing und Rechtsanwalt das ich hier die ganzen Definitionen und eu-verordnungen, etc. verstehen muss, kann und will....
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  #923  
Alt 22.12.2013, 15:40
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ich sage dazu nur wenn die anderen Hersteller es nicht durchschauen müssen sie sich halt einen sigma-trailer kaufen und kriegen dann den rest der Informationen die da noch fehlen. damit würde es für den Fachmann sehr einfach werden.....

zudem denke ich mir hier immer noch das das problem der anderen Hersteller bei Schäden an den Trailern, traversenbrüchen etc. die einrede der überladung und somit die aussage:
"""seien sie mal froh das wir so kulant sind und sie nur ........euro hinzuzählen müssen..." dann deutlich erschwert wird. denn jeder hier und von denen weiß das die bootsgewichte der Hersteller nur Richtwerte sind und nie passen!
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  #924  
Alt 22.12.2013, 15:47
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ich scanne dir morgen meinen fahrzeugschein vom trailer, dadurch das er zugelassen ist, ist er legal! ganz einfach...... ich bin zu wenig dipl-ing und Rechtsanwalt das ich hier die ganzen Definitionen und eu-verordnungen, etc. verstehen muss, kann und will....
Das wäre super. Ich zweifle allerdings keinen Moment an, dass Dein Trailer legal ist. Ich glaube nur dass wir hier seit Seite 21 auf der falschen Spur sind.

- wenn man das KBA Schreiben wortwörtlich nimmt, können alle nach Pos.O zugelassenen "3500er" ebenfalls 3650, ohne extra Auflastung. Denn wenn schon die EU Verordnung Vorrang vor der STvZO hat, dann kann man sich ja wohl kaum einzelne Werte rauspicken die davon wieder nicht betroffen wären, wie das zul.GG. Lt.KBA zählen nur "tatsächliche" Werte und die kann eben jeder Trailer. Damit wäre Sigma's Alleinstellungsmerkmal weg.

- wenn man die EU Verordnung wortwörtlich nimmt kann kein Trailer legal mit einem GA fahren welches über den zugelassenen Werten für Auflaufvorrichtung und Bremse liegt.

Da meines Wissens Sigma dieselben Auflaufvorrichtungen und Bremsen verwendet wie alle anderen auch, muss Herrn Reddig's Trick woanders liegen.
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  #925  
Alt 22.12.2013, 15:52
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
ich sage dazu nur wenn die anderen Hersteller es nicht durchschauen müssen sie sich halt einen sigma-trailer kaufen und kriegen dann den rest der Informationen die da noch fehlen. damit würde es für den Fachmann sehr einfach werden.....

zudem denke ich mir hier immer noch das das problem der anderen Hersteller bei Schäden an den Trailern, traversenbrüchen etc. die einrede der überladung und somit die aussage:
"""seien sie mal froh das wir so kulant sind und sie nur ........euro hinzuzählen müssen..." dann deutlich erschwert wird. denn jeder hier und von denen weiß das die bootsgewichte der Hersteller nur Richtwerte sind und nie passen!
Keine Frage. Wie Herr Reddig ja auch immer erklärt, sind Flugzeuge aus Aluminium und immer genietet, nie geschweisst. Seine Traversen sind nicht gekröpft, sondern unter die Längsholme geschraubt (ausser den ersten 2 glaub'ich - die sind dann doch geschweisst). Für Alu macht diese Bauweise schon Sinn, und er ist ja auch konkurrenzlos leicht.

Das bezweifelt aber auch niemand.
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