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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 12.11.2007, 08:47
maddin maddin ist offline
Lieutenant
 
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Ein Roller ist doch auch ein Sportgerät.

Er ersetzt nur bewegungsarmen Menschen das Fahrrad, gell Maddin

Ich habe Dir doch auch schon gesagt (glaube mich zu erinnern), daß ich z.B. meinen kleinen ehemaligen Motorradanhänger auch als steuerfreien Sportgeräteanhänger zulassen hätte können.

Grüße aus Bad Dannberg
Ach, weist schnorps40,
was ist denn eig. aus dem "ehemaligen" SPORT-gerätehänger gerorden?
ein möbeltransporter?
ein werkzeugwagen?
oder gar ein gartengeräteabtransporthänger?
gott sei dank gibt es gesetze die sowas unter strafe stell´n.. !!!

es gibt auch pferdeanhänger die ein grünes nummernschild haben, man aber ausser pferde und evl mal a bissl stroh nix damit transportieren soll/darf. aber wie offt wird damit anderes wie z.b. "siehe oben" gefahren.

aber, leider iss mei roller kein motorrad. obwohl ein sport-aufkleber drauf ist . und, ich glaub das die leute von den behörden je nach lust und laune entscheiden. wenn man 5 leute fragt bekommt man ja auch 7 verschiedene antworten.

gruss aus bad falkendorf
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  #52  
Alt 12.11.2007, 09:03
Mecky
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Standard Roller

Zitat:
Zitat von maddin Beitrag anzeigen
...und wie issts mit roller deiner meinung nach)

maddin
Hallo maddin, ich würde es auch so machen . Achte nur auf deine Deichsellast bzw. Stützlast, das die Rennleitung hier nichts beanstanden kann und gut.

Gruß Mecky
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  #53  
Alt 12.11.2007, 11:39
Benutzerbild von schnorps40
schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Ach, weist schnorps40,
was ist denn eig. aus dem "ehemaligen" SPORT-gerätehänger gerorden?
Maddin, Maddin, Maddin,
weißt Du doch, ist jetzt ein Werbeanhänger für Sicherheitsschlösser

Zitat:
aber, leider iss mei roller kein motorrad. obwohl ein sport-aufkleber drauf ist .
Als ich Deinen Roller das letzte Mal gesehen habe, diente er als Ablage Deiner Markise , fährt der überhaupt noch

Nachdem Du jetzt schreibst, Dein Roller ist kein Motorrad, was fehlt denn Motor oder Rad
Als ich ihn das letzte Mal gesehen habe, hatte er noch beides.
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  #54  
Alt 12.11.2007, 12:04
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happy0011 happy0011 ist offline
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Standard Roller im Boot

Wir transportieren den Roller im Boot, funktioniert einwandfrei.

Und beim Kranen des Bootes ins Wasser, krant der Roller aus dem Boot heraus.
Heimwärts genau dasselbe nur anderstrum

Hat bis jetzt immer super funktioniert
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  #55  
Alt 13.12.2007, 20:34
maddin maddin ist offline
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sicher auch ne idee, aber wir wollen unterwegs den roller mal für ne fahrt runter nehmen können.
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  #56  
Alt 14.12.2007, 22:04
Benutzerbild von XP-Skipper
XP-Skipper XP-Skipper ist offline
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Standard etwas kompliziert

Nun dieses Thema ist auch für mich als grünes Männlein von der Rennleitung etwas kompliziert.
Ich versuche mal es aufzuarbeiten.

1. Unsere Sportbootanhänger sind nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe e FZV von der Zulassungspflicht ausgenommen.
2. Die Anhänger sind danach somit steuerbefreit und bekommen ein grünes Kennzeichen.
3. Das Kennzeichen wird eigentlich nur ausgegeben, weil der TÜV seine Plakette irgendwo hinkleben muss (in Holland z.B. gibts für solche Zwecke Bastelsätze um sein Pkw Kennzeichen zu wiederholen).
4. Ich habe derzeit keine Änderung im Pflichtversicherungsgesetz gefunden, nicht zulassungpflichtige Anhänger müssen nicht versichert werden.

Wird nun ein Sportgeräteanhänger nicht für den Zweck benutzt für den er bestimmt wurde, wird er zulassungspflichtig. Zulassungspflichtige Anhänger sind dann wiederum steuer- und versicherungspflichtig.
Wir bewegen uns nun außerhalb des ordnungswidrigen Bereiches und kommen in den teuren Straf- und Bußgeldbereich inklusive hartnäckiger Punkte in Flensburg.
Wie teuer so etwas wird, bestimmt u. Umständen der Tagessatz im Strafbefehl. Dieser richtet sich nach Einkommen.

Man könnte jetzt versuchen, den Motorroller als Sportgerät zu deklarieren. Dieser müsste dann aber auf einem Anhänger für Krafträder befestigt sein.
Selbst die Fahrräder auf der Deichsel könnten einen so in große Schwierigkeiten bringen.
Auch die Beladung des Bootes spielt eine Rolle. Pött und Pann und ein Dinghi kann man ja noch erklären vielleicht auch noch ein Faltfahrrad. Aber wie ist es mit der für den Vermieter der Ferienwohnung mitgebrachten Nähmaschine oder Windeln für dessen Opa oder ein paar Duschköpfe oder Lattenroste etc (keine Seltenheit in z.b. Kroatien, man ist ja hilfsbereit)

Die Sportanhänger können auf Antrag aber zugelassen werden, natürlich mit allen Pflichten.
Der Steuersatz für Anhänger beträgt 7,46€ für je 200 kg zGG (abzüglich Stützlast). Die Versicherung kostet ca. 25 Euro.

Wenn man dann nen Roller auf der Deichsel hat gerät man höchstens in den OWi Bereich weil die Halterung keine StVZO Zulassung hat.
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Gruß Harry


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Geändert von XP-Skipper (14.12.2007 um 22:17 Uhr)
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Alt 14.12.2007, 23:56
denni1078 denni1078 ist offline
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Zitat:
Zitat von XP-Skipper Beitrag anzeigen
...
Die Sportanhänger können auf Antrag aber zugelassen werden, natürlich mit allen Pflichten.
...
Kannst mal bitte sagen wo das steht! Hab da gewaltige Probleme mich mit unserem Strassenverkehrsamt zu einigen die sagen Bootanhänger = nicht zulassungspflichtig muss Grüne Nummmer bekommen!
__________________
wo wir sind herrscht Chaos leider können wir nicht überall sein.

Grüße Daniel
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  #58  
Alt 15.12.2007, 00:30
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
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tja die Straßenverkehrsämter stellen sich da oft quer, weil in der ABE eine Schlüsselnummer steht und die besagt, das es sich um einen Sportgeräteanhänger handelt
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #59  
Alt 15.12.2007, 11:26
Benutzerbild von XP-Skipper
XP-Skipper XP-Skipper ist offline
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@denni1078

Auch das steht in der FZV § 3 Absatz 3.

Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Wundert mich schon, da will einer freiwillig Steuern zahlen und wird nicht gelassen?
Am besten in einem solchen Fall mit dem Abteilungsleiter verhandeln. Ich weiß allerdings nicht genau ob der Antrag auch begründet werden muss.
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Gruß Harry


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