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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 19.02.2025, 06:41
kurz kurz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ihr habt recht

Unfall selbst verschuldet
Wenn der nicht eingetragene Fahrer den Unfall selbst verschuldet hat, muss der Fahrzeughalter mit finanziellen Nachteilen rechnen. Zwar übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners. Doch im Nachhinein drohen Sanktionen wie beispielsweise

eine Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro,
die rückwirkende Nachberechnung der Beitragsdifferenz zum Tarif ohne eingeschränkten Fahrerkreis für ein bis zwei Jahre oder
die Heraufsetzung der Selbstbeteiligung bei einem Kasko-Schaden.
Welche Maßnahmen die Versicherung ergreift, ist in den Vertragsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus hat die Versicherung das Recht, den Vertrag zu kündigen.


allerdings ist eine Bootsversicherung halt schneller raus da keine Pflichtversicherung...
Da wurde oben aber von einem selbst zu tragenden Schaden von 200000 Euro gesprochen... schon ein kleiner Unterschied. Kommt wohl auch aufs Land an. In der CH ist Haftpflicht fürs Boot genauso obligatorisch wie fürs Auto. Und besteuert wird das Boot auch wie das Auto...
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  #52  
Alt 19.02.2025, 06:43
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Da wurde oben aber von einem selbst zu tragenden Schaden von 200000 Euro gesprochen... schon ein kleiner Unterschied. Kommt wohl auch aufs Land an. In der CH ist Haftpflicht fürs Boot genauso obligatorisch wie fürs Auto. Und besteuert wird das Boot auch wie das Auto...
in deutschland halt keine Pflicht... weder Haftpflicht noch kasko... Besteuerung findet auch nicht statt.
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  #53  
Alt 19.02.2025, 07:15
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Zitat:
Zitat von schlauchi20 Beitrag anzeigen
Ich kann nicht glauben, dass eine deutsche Versicherung einen Haftpflichtschaden nicht bezahlt, den ein bei Ihr versichertes Boot verursacht hat, nur weil das Boot zufällig in Kroatien unterwegs war.
Bestandteil des Versicherungsumfangs bei Booten ist immer auch das Fahrgebiet!

Gruß

Totti
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  #54  
Alt 19.02.2025, 08:50
schlauchi20 schlauchi20 ist gerade online
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Das Fahrgebiet kann Bestandteil sein, Kroatien ist bei mir (wie wohl bei fast allen) abgedeckt.
Es gibt im Gegensatz zum Auto KEINE Einschränkung für den Fahrerkreis.
Also auch kein Argument.
Auch mein Auto darf ich meinem Freund geben, wenn ich den Fahrerkreis nicht eingeschränkt habe.
Was ich in beiden Fällen nicht darf, ist die gewerbsmäßige Vermietung. Aber davon war ja nie die Rede.
Selbstverständlich muss meine Bootsversicherung den Schaden übernehmen, wenn der Bootsführer das Boot fahren darf (Führerschein oder in D einer mit Führerschein an Bord und der Rudergänger ist geeignet). Es gibt keine Einschränkung im Nutzerkreis.

Was für wilde Spekulationen.

Gruß Rüdiger
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  #55  
Alt 19.02.2025, 10:37
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mhv mhv ist offline
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Zitat:
Zitat von camelion01 Beitrag anzeigen
Wir müssen heuer im Juli für 3 Tage nach D zurück.
Mein Freund möchte in der Zeit nicht auf das Bootfahren verzichten.
Was muss ich beachten wenn ich Ihm mein Boot für 3 Tage überlasse.
Das war die Ausgangsfrage und diese wurde schon korrekt beantwortet.
Alles Andere ist Kristallkugel lesen und Versicherungstechnisch einzig und allein Angelegenheit des Fragestellers.

Jm4C
__________________
Grüße
mhv
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