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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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so jetzt habe ich selbst nochmal eine Anfrage gestellt und auch eine Antwort bekommen die ich in teilen nachvollziehen kann...
zuerst meine Frage: Hallo lt. Handbuch Binnenfunk ist es innerhalb Deutschlands verboten eine Handfunkgerät an Bord eines Sportbootes Binnen zu betreiben. ich hätte dazu eine Frage: Warum ist dies so ? ich habe Begründungen bekommen (mündlich) das das Funkgerät dem Sportboot zugeordnet ist und so ein Mitnehmen von einem Boot zum nächsten verhindert werden soll. Diese Ansicht teilt nicht nur das EU Ausland nicht da es z.b. In den Niederlanden erlaubt ist mit einem Handfunkgerät an Bord zu Funken... auch auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen scheint es das Problem nicht zu geben. Da hier ein Handfunkgerät sogar als erstes und einziges Funkgerät an Bord erlaubt ist... es fahren viele Sportboote Auf deutschen Binnenstraßen, bei denen es technisch nicht möglich ist ein Funkgerät zu verbauen. z.b. Schlauchboote. Für die es aber ein hoher Sicherheitsgewinn wäre, wenn sie über die Möglichkeit verfügen würden am Binnenschifffahrtsfunk teilzunehmen. ich würde mich darüber freuen eine nachvollziehbare Antwort zu erhalten, warum Handfunkgeräte Binnen in Deutschland nicht erlaubt sind und ob dies in absehbarer Zeit überdacht wird. mit freundlichen Grüßen Hier die Antwort (das wichtigste Fett markiert): Sehr geehrter Herr ...., vielen Dank für Ihre Anfrage zur Nutzung von Handsprechfunkgeräten im Binnenschifffahrtsfunk. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Maßgeblich für die Beurteilung sind die Bestimmungen der „Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk“ (RAINWAT), der zahlreiche europäische Länder einschließlich Deutschlands beigetreten sind. Der Betrieb von Handsprechfunkgeräten im Binnenschifffahrtsfunk ist gemäß Anhang 3c (engl.: ANNEX 3) Nummer 1 Buchstabe c RAINWAT grundsätzlich nur auf Schiffen zulässig, die mit einer fest eingebauten UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet sind. Die Nutzung von Handsprechfunkgeräten ist grundsätzlich auf den Verkehrskreis „Funkverkehr an Bord“ (d.h. ausschließlich zur bordinternen Kommunikation) auf den UKW-Kanälen 15 und 17 beschränkt. Die zuständigen Verwaltungen können auf nationaler Ebene gemäß Anhang 3c (engl.: ANNEX 3) Nummer 1 Buchstabe i RAINWAT die Verwendung von Handsprechfunkgeräten im Binnenschifffahrtsfunk zu Sicherheitszwecken auf den Verkehrskreisen „Schiff-Schiff“, „Nautische Information“ und „Schiff-Hafenbehörde“ an Bord von Kleinfahrzeugen ausnahmsweise zulassen. In Deutschland sind derlei Ausnahmen dahingehend geregelt, dass Handsprechfunkgeräte im Binnenschifffahrtsfunk grundsätzlich nur zum Zwecke polizeilicher Aufgaben, strom- oder schifffahrtspolizeilicher Vollzugsaufgaben oder sonstiger Aufgaben zur öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr von den jeweils zuständigen Behörden genutzt werden dürfen. Privatpersonen ist der Betrieb von Handsprechfunkgeräten im Binnenschifffahrtsfunk dagegen grundsätzlich untersagt. Denn die Sendeleistung und damit die Reichweite von Handsprechfunkgeräten sind im Vergleich zu fest eingebauten UKW-Sprechfunkanlagen deutlich begrenzt und die Landfunkstellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind unter Berücksichtigung der örtlichen geographisch-topographischen Rahmenbedingungen (die übrigens nicht mit den Niederlanden vergleichbar sind) für die Kommunikation mit leistungsschwachen Handsprechfunkgeräten nicht ausgelegt. Daher kann eine zuverlässige Funkverbindung auf den Verkehrskreisen Schiff-Schiff, Nautische Information und Schiff-Hafenbehörde mit bordseitigen Handsprechfunkgeräten nicht überall auf der Bundeswasserstraße gewährleistet werden. Aus diesem Grunde verspricht die Nutzung von Handsprechfunkgeräten z.B. auf Sportbooten gerade keinen Sicherheitsgewinn. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice Bundesministerium für Digitales und Verkehr Referat L 24 – Bürgerservice und Besucherdienst Invalidenstraße 44 10115 Berlin Tel.: 030 – 2008 – 3060 Fax: 030 – 2008 – 1920 E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de Internet: www.bmdv.bund.de
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#52
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Die Topographie ist natürlich ein Grund, den man beibringen kann und der im Forum eher nie aufgegriffen wurde.
Würde ich insgesamt nicht stehen lassen wollen. Die Schifffahrt in der Nähe erreicht man dennoch und kann die warnen und/oder um Hilfe bitten. Ich denke natürlich immer an mein Heimatrevier, den Rhein am Niederrhein mit extrem viel Berufssschifffahrt. Motor aus auf dem Rhein ist ziemlich doof, der gerne über 5km/h strömt und eine Vielzahl von Buhnen aufweist. Aber: Gesetze sind Gesetze und die gelten für Alle. Grüße Totti
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Wenn man mal sieht, wo es überall Binnengewässer in Deutschland gibt... Klar gibt es Bereiche, wo das nicht so funktioniert. Mosel oder Rhein zu Berg. Immer noch besser, als ein Handy zu nutzen und die 112 anzurufen und dann auf den Einschlag zu warten. Grüße Totti
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#55
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Sehe ich genauso,wie ihr.
Ja, das die „Infrastruktur“ nicht darauf ausgelegt ist mit jeder Handquetsche die yrevierzentrale zu erreichen ist erdtmal eine schlüssige Begründung. Dennoch - das sehe ich wie Totti - ist es sinnvoll beim Notfall zumindedt die Schiffe/Boote um sich herum zu erreichen, damit diese entweder helfen, oder den Notruf (oder auch eine Warnmekdung) an die zuständige Revierzentrale weiterzuleiten. Auch die Kommunikation zu einem Boot der WaschPo („Wir kommen an die Backbordseite zur allg Kontrolle“) oder in Schleusen („Am ersten Poller steuerbordseitig positionieren“) würde stark vereinfacht. Aber gut…es ist nunmal so.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#56
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Hallo Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort die ich in Teilen Nachvollziehen kann... Die Sendeleistung von Handfunkgeräten ist tasächlich geringer als die von Fest eingebauten geräten allerdings nur gering da im Binnenfunk in der Regel mit 1W im Verkehrskreis Schiff-SChiff gefunkt wird. auch mag es richtig sein, das die Topographie starke Auswirkungen auf die Reichweite hat und auch die technisch kurze Antenne des Handfunkgerätes hier nicht gerade dienlich ist. Aber gerade im Hinblich auf den Sicherheitshgewinn sehe ich es als Sinnvoll an wenn z.B. ein SChlauchbot auf dem Rhein mit Motorausfall das sich in Sichtweite Befindliche Berufsschiff auf Kollisionskurs über den Verkehrskreis Schiff-Schiff Verständigen kann bzw. über dieses dann weitere Hilfe bekommen kann. daher halte ich das Verbot gerade für Boote bei denen ein Einbau einer festen Funkanlage technisch nicht möglich ist für falsch. Eventuell könnte man ja Handfunkgeräte, im Sinne der Sicherheit, für den Verkehrskreis Schiff-SChiff Zulassen wenn es technisch nicht möglich ist ein Festgerät zu verbauen
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#57
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Grundsätzlich könnte man auch mit der "Leichtigkeit des Verkehrs" argumentieren. Mit Nutzung von Handfunkgeräten wäre ebenso eine Absprache an Engstellen, unübersichtlichen Stellen, sowie Stellen mit erheblichen Berufschifffahrtsaufkommen zwischen Sportbooten untereinander, oder auch mit der Berufsschifffahrt zweckdienlich. Ich halte kein Argument der Behörde für stichhaltig... Es scheint so, als würden Gründe herangezogen werden um das Thema zu beenden. Und die Regelung, wonach mit Ausnahme der BOS-Bereich Handfunkgeräte nutzen darf, könnte man genauso leicht auf alle Kleinfahrzeuge ausweiten. Das ist doch nur ein Änderung einer Textpassage. Man traut sich da nur nicht ran....
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Beste Grüße, Phil ![]()
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#58
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… da ich ab nächster Saison in NL schippern werde schonmal das passende Gerät gekauft.
ATIS/ MMSI/ DSC und internes GPS. War ein Deal im Netz. NL Kanäle frei.
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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#59
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Achja eine Frage habe ich noch….
Wenn ich das anmelde ( habe ja bereits Funk auf der Pegasus), bekommt die Handfunke die gleiche ATIS/ MMSI? Ist ja quasi „Schiffsgebunden“……
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs! |
#60
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Was hast du für eine Urkunde für die Pegasus? Noch so eine ganz alte, wo noch das Gerät mit drin steht? Dann solltest du eine neue beantragen, die sind mittlerweile nicht mehr ans Gerät gebunden. Atis und MMSI ist bei beiden Geräten die selbe
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#61
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Danke Thomas!
Die Urkunde ist 2 Jahre alt. Hatte ja für die Pegasus ein B und G V60 mit H60 neu gekauft. Jetzt ist das Cobra HH600 dazugekommen.
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs! |
#62
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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