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  #51  
Alt 09.11.2006, 07:22
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Zitat:
Zitat von Fletcher-Matze
Dann nehm eine Schreckschuss,das langt allemal um sich sicher zu fühlen.
Darfste aber nicht durch Polen fahren.

Gruß Lutz
Lutz,
wie meinst du das jetzt
Sind die dort verboten

Gruß
UWE
Hallo Uwe,

Signalpistolen sind in Polen verboten, guckst Du hier auf Seite 20.

Ich hab auch noch mit der polnischen Botschaft gesprochen. Gilt auch für Schreckschusspistolen. Nutzt auch der Europäische Feuerwaffenpass nichts.

Ich verstehe sowieso nicht, warum um die Signalpistole so ein Brimborium gemacht wird und z.B. ein Nico-Signalgeber ab 18 Jahren frei verkäuflich ist.
Die Gefährlichkeit dürfte, trotz des Kaliberunterschiedes, gleich groß sein. Mit der Sipi habe ich sogar nur einen Einzellader, während der Signalgeber ein 6-Schuß-Magazin hat und damit im Mißbrauchsfall auch eine höhere Feuergeschwindigkeit.

Ist sicher Beamtenlogik:
Signalpistole = Pistole = Waffe = böse und gefährlich
Signalgeber = Geber = gut und harmlos



Gruß Lutz
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  #52  
Alt 09.11.2006, 07:30
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Zitat:
Zitat von apiroma
Zu diesem Thema könnte Anneke etwas beitragen.
Ich weiß nur soviel, daß vor einigen Jahren angeblich bei den Silvesterfeiern in Bremen an irgendeinem Hafengelände so ein tödlicher Unfall ( man sollte besser Dummheit sagen) passiert ist.
Jemand schoß eine Fallschirmrakete waagrecht ab, die durch den Hafen flog und auf der anderen Seite jemanden in den Bauch traf und dort der Leuchtsatz aktiviert wurde. Es gab einen Toten.
Es gibt immer wieder Idioten.
Das ist sogar eine Prüfungsfrage zum SBF-See, wie mit überlagerten oder beschädigten Signalmitteln zu verfahren ist.
Eigentlich gehört der SBF-See entzogen.

Und wenn schon illegal als Silvesterfeuerwerk, dann doch bitte vor Zündung der Fallschirmrakete mit 300m Steighöhe Gehirn einschalten.

Gruß Lutz
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  #53  
Alt 09.11.2006, 10:10
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Ich verstehe sowieso nicht, warum um die Signalpistole so ein Brimborium gemacht wird und z.B. ein Nico-Signalgeber ab 18 Jahren frei verkäuflich ist.
Die Gefährlichkeit dürfte, trotz des Kaliberunterschiedes, gleich groß sein. Mit der Sipi habe ich sogar nur einen Einzellader, während der Signalgeber ein 6-Schuß-Magazin hat und damit im Mißbrauchsfall auch eine höhere Feuergeschwindigkeit.
Das Nico-Signal ist Kinderspielzeug und kein Seenotsignalmittel. Das Spielzeug bringt nichts außer psychologischer Scheinsicherheit.

Die Fallschirmraketen aus der Signalpistole sind richtige Senotsignale mit >300 Meter Steighöhe und einer Mindestbrenndauer von 30 Sekunden.
Für vergleichbare Handraketen braucht man auch einen Schein.
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  #54  
Alt 09.11.2006, 11:03
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Hallo Lutz!
Sehr interessanter Link den Du da reingestellt hast. Danke. Weist Du ob diese Einschränkung auch für Signalraketen die Scheinpflichtig sind gilt und man nur mit frei verkäuflichen Sachen einreisen darf? Besteht die möglichkeit die SiPi in einer Kasette bis zur Ausreise verplomben zu lassen?
Gruß Karl-Heinz
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  #55  
Alt 09.11.2006, 12:14
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper
Zitat:
Zitat von apiroma
Jemand schoß eine Fallschirmrakete waagrecht ab, die durch den Hafen flog und auf der anderen Seite jemanden in den Bauch traf und dort der Leuchtsatz aktiviert wurde. Es gab einen Toten.
Es gibt immer wieder Idioten.
Das ist sogar eine Prüfungsfrage zum SBF-See, wie mit überlagerten oder beschädigten Signalmitteln zu verfahren ist.
Eigentlich gehört der SBF-See entzogen.
Und was hat das damit zu tun, was oben geschildert wurde ?
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Gruß Fred
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  #56  
Alt 09.11.2006, 20:03
Juerg Juerg ist offline
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[quote="B4-Skipper
Das ist sogar eine Prüfungsfrage zum SBF-See, wie mit überlagerten oder beschädigten Signalmitteln zu verfahren ist.
Eigentlich gehört der SBF-See entzogen.

Gruß Lutz[/quote]

nee, die Frage gibt´s nicht mehr beim SBF-See. War vielleicht mal.

Gruß
Jürg
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  #57  
Alt 10.11.2006, 10:36
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@nordic
Weiß ich leider nicht, da ich werder SiPo noch Pyroschein habe.

@F. Rink
Fallschirmrakete und waagerecht, da dachte ich an Feuerwerk und Spielerei. Ich hab zwar keinen Pyroschein, aber das eine Fallschirmrakete mal so eben versehentlich losgeht kann ich mir nicht vorstellen.

@Juerg
Dann halt nicht entziehen.

Gruß Lutz
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  #58  
Alt 11.11.2006, 10:20
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Nur mal theoretisch
Wenn ich so ein Ding an Sylvester unbedingt an der Küste ausprobieren würde, würde ich keine rote Fallschirmmunition verschießen.
Der Leuchtsatz gibt am Boden auch ein schönes Feuerwerk. Nur naß darf es nicht sein (unkontrollierte Reaktionen möglich).
Und die überlagerte Mun probiert man am Besten auf einem Sprengplatz/Feuerwerkstestgelände bzw. dann aus, wenn der Boden feucht ist und man Sicherheitsabstand zu allem Brennbaren hat.
Ich habe das mal bei einer älteren BW-Patrone erlebt, deren Leuchtsatz prompt den Boden berührte.

FINGER WEG!!!!!!, wenn die Patrone verdickte Stellen aufweist. Das kann euch die Waffe in der Hand zerlegen (chemische Veränderung führt zur Ausdehnung in der Patrone und beim Abschuß zu Überdruck). Diese Mun sollte schleunigst zur Delaborierung gehen.

@wolf b
Warum hast Du eigentlich etwas gegen Waffen allgemein. Das sind nur Maschinen. Erst der Bediener setzt diese entweder zum Nutzen (Sigpi) oder zum Schaden ein.
Das Gleiche gilt im Straßenverkehr.
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Grüße
Karl-Heinz
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  #59  
Alt 11.11.2006, 10:28
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Zitat:
Zitat von apiroma
@wolf b
Warum hast Du eigentlich etwas gegen Waffen allgemein. Das sind nur Maschinen. Erst der Bediener setzt diese entweder zum Nutzen (Sigpi) oder zum Schaden ein.
Das Gleiche gilt im Straßenverkehr.
Da hast du recht. Und eine Sigpi ist für mich auch keine Waffe sondern ein Rettungsmittel.
Aber es ging in dem Strang um den Einsatz einer Sigpi als Waffe!
Ich kann auch eine Axt oder alles Mögliche dahingehend zweckentfremden.
Waffen sind für mich Geräte, die zum Zweck des tötens oder verletzens geschaffen wurden. Diese können in der Regel auch zu keinem anderen Zweck benutzt werden.
Eine Jagdwaffe ist z.B. schon ein Zwischending. Geschaffen für friedliche Zwecke aber mir persönlich schon etwas Suspekt. Deshalb verurteile ich aber keinen Jäger, solange er das Schießgerät für den eigentlichen Zweck benutzt.
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  #60  
Alt 11.11.2006, 13:55
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Hier noch meine 2 cts.:

Ich habe vor Jahren aus absoluter Dummheit (ehem. BW-Ausbilder) ein Neco-Singalgerät im Innenraum eines 35er Finnclippers vorgeführt.

Ich ging fälschlicherweise davon aus, dass das Magazin beim Betätigen des Abzugs zur nächsten Patrone weitertransportiert würde und setzte den Schlagbolzen auf die letzte Patrone vor der Leerbohrung im Magazin.
Es kam wie es kommen musste: Ich löste den Schuss aus, wobei ich das Signalgerät auf den offenen Niedergang richtete.
Der unerwünschtersweise abgefeuerte Treibsatz flog nicht durch den Niedergang, sondern gegen die Kajütdecke (Holz), verursachte dort eine tiefe Schramme mit Verbrennungsspuren, prallte gegen ein Schott, das ebenfalls kräftig markiert wurde, zog mir einen Scheitel, den ich heute noch mit mir herumtrage und setzte dann eines der Kojenpolster in Brand.
Nachhbarn eilten herbei, da sie annahmen, unser Schiff brenne. Es rauchte und stank eine ganze Weile, das Abbrennen des roten Signals blendete mich für mehrere Minuten.

Der langen Rede kurzer Sinn: auch das "Spielzeug" von Neco ist eine Waffe und kann ziemlichen Schaden anrichten. Auf kurze Entfernung eingesetzt können irreparable Schäden an den Augen und im Gesicht die Folge sein, möglicherweise sogar mit Todesfolge.

Die große SigPi vom Kaliber 4 ist auf jeden Fall eine ernstzunehmende und auf kürzere Distanz auch tödliche Waffe. In der US-Version wird häufig ein Kal 12 Einstecklauf mitgeliefert, mit dem auch die preiswertere und leistungsschwächere Signalmunition dieses Kalibers verschossen werden kann. Leider verführt das den einen oder anderen Idioten dazu, es auch mal mit einer Schrotpatrone vom Kaliber 12 zu versuchen. Ich kann nur sehr dringend davon abraten.

Servus

Paul
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  #61  
Alt 11.11.2006, 18:42
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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[quote="wolf b."]
Zitat:
Zitat von apiroma
Waffen sind für mich Geräte, die zum Zweck des tötens oder verletzens geschaffen wurden.
....
Eine Jagdwaffe ist z.B. schon ein Zwischending. Geschaffen für friedliche Zwecke ....
Betrachtet man die Sache objektiv und emotionslos dient gerade eine Jagdwaffe ausschließlich zum Töten.

90 % aller Waffen in Legalbesitz werden übrigens zu sportlichen Zwecken eingesetzt. Die Schützen stanzen damit runde Löcher in Pappscheiben. Waffen lassen sich also durchaus für andere Zwecke als "töten und verletzen" einsetzen. Die Aussage "und können für keinen anderen Zweck eingesetzt werden" ist doch etwas ideologisch eingefärbt.

Das Waffengesetz definiert eine Schußwaffe so: "Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und ...."

Auch das Betäubungsgewehr eines Tierarztes ist also eine Waffe (Distanzinjektion), doch es dient weder zum Töten noch zum Verletzen.
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  #62  
Alt 11.11.2006, 19:26
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apiroma apiroma ist offline
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@paul
So ein Einstecklauf ist sicher fürs Training gut, sowie für Einsätze (tiefhängende Wolken), wo die normale Mun etwas zuviel Bums hat.
Du hast außerdem recht, habe da auch schon eine üble Bastelei gesehen (für normale 9mm Revolver-Mun).
Zum Glück verschwand das Teil komischerweise plötzlich (aus Versehen über Bord gegangen).
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Karl-Heinz
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  #63  
Alt 11.11.2006, 19:29
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Nachträglich noch eine Warnung für die "Hobbybastler".
Die Kal. 4-Mun hat einen Gasdruck von 130 bar.
Also Finger weg von billigen Nach-, sowie Eigenbauten.
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  #64  
Alt 11.11.2006, 21:34
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Zitat:
Zitat von wolf b.
Zitat:
Zitat von apiroma
Waffen sind für mich Geräte, die zum Zweck des tötens oder verletzens geschaffen wurden.
....
Eine Jagdwaffe ist z.B. schon ein Zwischending. Geschaffen für friedliche Zwecke ....
Betrachtet man die Sache objektiv und emotionslos dient gerade eine Jagdwaffe ausschließlich zum Töten.

90 % aller Waffen in Legalbesitz werden übrigens zu sportlichen Zwecken eingesetzt. Die Schützen stanzen damit runde Löcher in Pappscheiben. Waffen lassen sich also durchaus für andere Zwecke als "töten und verletzen" einsetzen. Die Aussage "und können für keinen anderen Zweck eingesetzt werden" ist doch etwas ideologisch eingefärbt.

Das Waffengesetz definiert eine Schußwaffe so: "Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und ...."

Auch das Betäubungsgewehr eines Tierarztes ist also eine Waffe (Distanzinjektion), doch es dient weder zum Töten noch zum Verletzen.
sorry, wenn ich dir ideologisch eingefärbt vorkomme. Mag in gewisser Weise auch stimmen. Ich würde nie einen Menschen angreifen wollen und wurde so erzogen, daß Waffen Schxxx sind. Mir wurden als Kind Spielzeugwaffen verboten. Das vertrete ich aber auch heute noch. Wenn auch nicht so militant.
Auch wenn nur Löcher in Papierscheiben erzeugt werden, ist der Zweck der Waffe eine andere. Das könnte man auch als Übung für das Töten verbuchen! für Konzentrationsübungen etc. könnten auch andere Übungen herhalten. Die Freizeitschützen könnte ich wenn ich wollte auch als ideologisch bezeichnen. Aber den meisten ist gar nicht bewußt wo ihr Sport eigentlich herkommt.
Ich seh das nicht soo.. eng, sehe aber, das viele Verbrechen, viele aus dem Effekt heraus, mit solchen Waffen begangen werden. Freilich genügt da auch ein Küchenmesser. Aber das Töten mit Abstand und das schon oftmal abgedrückt haben auf harmlose Ziele nimmt zwei Hemmschwellen.

Ich weiß auch, daß wir Pazifisten Spinner sind! Aber harmlose!
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  #65  
Alt 12.11.2006, 14:12
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Hier gibt es aber auch Spinner , die Gewalt anwenden.
Liegt wahrscheinlich in der Natur des Menschen, leider.
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  #66  
Alt 13.11.2006, 07:11
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
...
Das Nico-Signal ist Kinderspielzeug und kein Seenotsignalmittel. Das Spielzeug bringt nichts außer psychologischer Scheinsicherheit.

Die Fallschirmraketen aus der Signalpistole sind richtige Senotsignale mit >300 Meter Steighöhe und einer Mindestbrenndauer von 30 Sekunden.
Für vergleichbare Handraketen braucht man auch einen Schein.
Hallo Rheinsegler,
"Kinderspielzeug" finde ich schon mehr als untertrieben und etwas mehr als psychologische Sicherheit dürfte im Küstenbereich gegeben sein.

Sicher sind "richtige Seenotsignale" die beste Wahl, aber wir sind in Deutschland.
Seit zwei Jahren ist es nicht möglich den Pyroschein zu machen, da unser Gestzgeber (siehe hier) nicht aus dem A.... kommt.

Sei froh, wenn Du den Pyroschein hast und eine SiPi erwerben durftest.

Gruß Lutz
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  #67  
Alt 13.11.2006, 09:55
Rheinsegler Rheinsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper

Sicher sind "richtige Seenotsignale" die beste Wahl, aber wir sind in Deutschland.
Seit zwei Jahren ist es nicht möglich den Pyroschein zu machen, da unser Gestzgeber (siehe hier) nicht aus dem A.... kommt.
Das ist in der Tat ein Hammer.

Zitat:
Sei froh, wenn Du den Pyroschein hast und eine SiPi erwerben durftest.
Bei den Handraketen, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen ist man zwingend auf den Schein angewiesen. Eine Signalpistole unterliegt dem Waffengesetz. Hier gibt es auch ohne Schein vom DSV Wege zum Ziel.

Mein Vorschlag:
Sachkundeprüfung für Sportschützen machen und dann eine WBK für die Signalpistole beantragen. Wenn die übrigen Bedingungen (Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) erfüllt sind, sollte es keine Probleme geben.

Der "Knallschein" ist nicht die einzige Möglichkeit die waffenrechtliche Sachkunde nachzuweisen. Er ist nur eine stark vereinfachte Variante für Wassersportler, die außer einer Signalpistole keine anderen Waffen benötigen.
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  #68  
Alt 13.11.2006, 10:49
Robert Robert ist offline
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Und eine Bitte von mir. Vergesst die Gaspistole als Verteidigungswaffe. Kauft euch ein Pfefferspray oder Cs-Gas.

Sobald ich mit der Gaspistole auf jemanden ziele und der hat eine scharfe Waffe dabei, provoziere ich diesen diese Waffe zu verwenden. Keiner kann im Halbdunkel eine Gaspistole von einer echten Waffe unterscheiden. Die Softairwaffen kann man überhaupt nicht von einer scharfen unterscheiden.

Ich weiß, von was ich spreche, bin seit zig Jahren Jäger.

Vor etwa 6 Jahren wollte ein Angetrunkener mich im Wald erschrecken und kam mit einer Gaspistole im Anschlag auf mich zu.---- hätte nicht viel gefehlt und ich hätte ein Loch gestanzt, aber nicht in eine Papscheibe.

Also Finger weg und lieber ein Spray kaufen.

Ich habe übrigends nach dem Vorfall die Gaspistole meiner Frau in einem tiefen See versenkt und Ihr ein Spray gekauft.


Robert
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  #69  
Alt 13.11.2006, 11:11
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Eine Signalpistole unterliegt dem Waffengesetz. Hier gibt es auch ohne Schein vom DSV Wege zum Ziel.
Denkste - die Signalmunition Kal. 4 unterliegt dem Sprengstoffgesetz und schon bist Du wieder in den A.... gekniffen !

Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Mein Vorschlag:
Sachkundeprüfung für Sportschützen machen und dann eine WBK für die Signalpistole beantragen. Wenn die übrigen Bedingungen (Bedürfnis, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung) erfüllt sind, sollte es keine Probleme geben.
Dein Vorschlag geht an der Sache vorbei und ist daher leider völlig unnütz !

Die Sachkundeprüfung bei Sportschützen enthält meines Wissens im Gegensatz zu der für die Signalpistole keinen Nachweis über Kenntnisse im Sprengstoffgesetz.
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  #70  
Alt 13.11.2006, 12:29
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Eine Signalpistole unterliegt dem Waffengesetz. Hier gibt es auch ohne Schein vom DSV Wege zum Ziel.
Denkste - die Signalmunition Kal. 4 unterliegt dem Sprengstoffgesetz und schon bist Du wieder in den A.... gekniffen !
Falsch, die Signalmunition Kaliber 4 unterliegt dem Waffengesetz und nicht dem Sprengstoffgesetz.

Zum Nachlesen:

Sprengstoffgesetz §1 Absatz 4:
Dieses Gesetz gilt nicht für
....
4. Schußwaffen und Munition ...


Eine der Fragen in der (alten) Knallscheinprüfung hatte übrigens genau diese Unterscheidung zum Inhalt.

Man erkennt das auch ganz einfach daran, daß Signalpatronen Kaliber 4 ein PTB-Prüfzeichen (Waffengesetz) haben und Handraketen ein BAM-Prüfzeichen (Sprengstoffgesetz).
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  #71  
Alt 13.11.2006, 13:42
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Falsch, die Signalmunition Kaliber 4 unterliegt dem Waffengesetz und nicht dem Sprengstoffgesetz.
Stimmt - hast Recht !!!

Da habe ich etwas verwechselt.
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  #72  
Alt 17.11.2006, 12:54
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Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Zitat:
Zitat von F. Rink
Zitat:
Zitat von Rheinsegler
Eine Signalpistole unterliegt dem Waffengesetz. Hier gibt es auch ohne Schein vom DSV Wege zum Ziel.
Denkste - die Signalmunition Kal. 4 unterliegt dem Sprengstoffgesetz und schon bist Du wieder in den A.... gekniffen !
Falsch, die Signalmunition Kaliber 4 unterliegt dem Waffengesetz und nicht dem Sprengstoffgesetz.

Zum Nachlesen:

Sprengstoffgesetz §1 Absatz 4:
Dieses Gesetz gilt nicht für
....
4. Schußwaffen und Munition ...


Eine der Fragen in der (alten) Knallscheinprüfung hatte übrigens genau diese Unterscheidung zum Inhalt.

Man erkennt das auch ganz einfach daran, daß Signalpatronen Kaliber 4 ein PTB-Prüfzeichen (Waffengesetz) haben und Handraketen ein BAM-Prüfzeichen (Sprengstoffgesetz).
Das stimmt nicht ganz: Die Patronen für Seenotsignalmittel unterliegen tatsächlich dem Sprengstoff- und dem Waffenrecht. Man muß zwischen Prüfvorschriften (Sprengstoffrecht) und Erwerbs-/Besitzvorschriften (Waffenrecht und Sprengstofffrecht) unterscheiden. Im übrigen sind sie ebenfalls mit BAM-Prüfzeichen versehen. Die kleinen Patronen (Nico, H&K-Signalgerät) sind BAM-PM I, die Patronen für die Pistole Kaliber 4 sind BAM-PM II.

Gruß,
Claus
der immer noch hofft, die Dinger nie mehr benutzen zu müssen
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  #73  
Alt 17.11.2006, 14:30
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Zitat:
Zitat von apiroma
Hier gibt es aber auch Spinner , die Gewalt anwenden.
Liegt wahrscheinlich in der Natur des Menschen, leider.
Du solltest den Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht als Spinner bezeichnen, tzs, tzs, tzs - so was tut man nicht!

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #74  
Alt 17.11.2006, 14:43
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Zitat:
Zitat von boek
Das stimmt nicht ganz: Die Patronen für Seenotsignalmittel unterliegen tatsächlich dem Sprengstoff- und dem Waffenrecht. Man muß zwischen Prüfvorschriften (Sprengstoffrecht) und Erwerbs-/Besitzvorschriften (Waffenrecht und Sprengstofffrecht) unterscheiden.
Hallo Claus,

ich gebe ja nicht gerne zu, daß ich mich geirrt habe, aber wenn es so ist, dann stehe ich auch dazu.

Ich habe bei meinem Waffenhändler, wo ich die SIGP und auch die erste MUN gekauft habe angerufen und er hat mir bestätigt was Rheinsegler mir an "den Kopf geworfen" hat.
Weiterhin habe ich in meinen Vorbereitungsunterlagen zur Prüfung (das war 1997) nachgesehen - ebenfalls zugunsten von Rheinsegler.

Er hat tatsächlich Recht.



Übrigens kaufe ich mittlerweile meine MUN in A, da ist sie wesentlich billiger .....
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  #75  
Alt 17.11.2006, 14:46
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Zitat:
Zitat von F. Rink
Übrigens kaufe ich mittlerweile meine MUN in A, da ist sie wesentlich billiger .....
... und 'nen Schein welcher Art auch immer brauchste da auch nicht!

Volker
SY JASNA
der es auch so macht!
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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