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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 25.03.2016, 11:50
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didda didda ist offline
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Zitat:
Zitat von derfighter Beitrag anzeigen
...Aber vielen Dank für die vielen Meinungen, auch für die ganzen persönlichen Nachrichten, Beleidigungen sind auch eine Art Meinungsäußerung, da stehe ich drüber.
Echt jetzt!?!?!? Kaum zu glauben, was die Anonymität des PCs so alles zu Tage fördert,vor allem dann, wenn man nicht selbst in der Situation des "Gegenübers" steckt - echt traurig.
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  #52  
Alt 25.03.2016, 12:00
Regalboat Regalboat ist offline
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Geh zum Anwalt, für ein Beratungsgespräch. ( nicht immer gleich die Keule schwingen, so mach ich es immer. Ein guter Anwalt wird dir sagen was die richtige Vorgehensweise ist und drängt nicht gleich auf Klage.)

Der kann dir die rechtlichen Fakten alle mal auf den Tisch legen.
Dann kannst du immer noch entscheiden welchen Weg du oder ihr gehen wolltt.
Den Vertrag haben beide unterschrieben, das kann kompliziert werden.
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #53  
Alt 25.03.2016, 13:10
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von torty39 Beitrag anzeigen
Im ADAC Vertrag steht unten !

Das Boot bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des (der) Verkäufer(s)

Das ist in diesem Fall der wichtigste Satz im Vertrag denn ansonsten würde das Boot rechtlich dem Käufer gehören!

Falsch, vgl. das berühmte sog. Abstraktionsprinzip.

Richtig ist aber, dass hier nicht übereignet wurde und zwar mangels Übergabe nicht aufgrund des Eigentumsvorbehaltes. Der macht nur Sinn, wenn die Sache übergeben wird.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #54  
Alt 25.03.2016, 13:13
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blondini blondini ist offline
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Zitat:
Zitat von didda Beitrag anzeigen
Ruf bei ihr an, gib dich als Polizei aus und sag ihr, du hättest ihren verschwundenen Mann gefunden.
Auf die Reaktion darauf wäre ich mal gespannt.
Da machst Du Dich wegen Amtsanmaßung strafbar, du Schlaumeier
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #55  
Alt 25.03.2016, 13:32
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El Bavario El Bavario ist offline
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Zitat:
Zitat von Regalboat Beitrag anzeigen
Geh zum Anwalt, für ein Beratungsgespräch. ( nicht immer gleich die Keule schwingen, so mach ich es immer. Ein guter Anwalt wird dir sagen was die richtige Vorgehensweise ist und drängt nicht gleich auf Klage.)
So machst du es immer

Daher sind die Prämien für den RS auch soooo hoch....

Alle spekulieren....und hoffen....aber letztendlich wird der Anwalt ihm sagen, was Sinn macht, was nicht

Alles andere ist " Spekulation bzw. schönrederei "
__________________
2. Liga, Hamburg ist dabei

Gruß

Marijan
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  #56  
Alt 25.03.2016, 13:33
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glasi2000 glasi2000 ist offline
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Was wäre eigentlich wenn der Mann sich meldet und das restliche Geld mit bringt,
Weil ihr ja gesagt habt spätestens bis Ende April muss das Boot abgeholt werden....
Vielleicht will sich die Frau nur an ihrem Ex Mann rächen weil er sie sitzen gelassen hat.
Wenn er sie wirklich verlassen hat...
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Uwe aus Bärlin könnt den ganzen Tag Boot fahren
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  #57  
Alt 25.03.2016, 14:15
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derfighter derfighter ist offline
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Zitat:
Zitat von glasi2000 Beitrag anzeigen
Was wäre eigentlich wenn der Mann sich meldet und das restliche Geld mit bringt,
Weil ihr ja gesagt habt spätestens bis Ende April muss das Boot abgeholt werden....
Vielleicht will sich die Frau nur an ihrem Ex Mann rächen weil er sie sitzen gelassen hat.
Wenn er sie wirklich verlassen hat...
Hatte ich a auch schon dran gedacht. (gehofft)
Aber würde sie dann mit Einschreiben und Briefen kommunizieren?
Das hätte ich doch auf dem kurzen Dienstweg gemacht.

Schade um das wirklich sehr schöne Boot. Das rückt nun in den Hintergrund.
War sowieso schon mit einem sehr großem weinenden Auge und nun noch so eine Geschichte... [emoji25]

gesendet von meiner mobilen Leuchtfliese. 📱
__________________



hier könnte etwas sinnvolles stehen. Ein Bier zum Beispiel
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  #58  
Alt 25.03.2016, 18:36
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Akki Akki ist gerade online
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Was wäre eigentlich, wenn das angezahlte Geld nicht mehr da ist. Stell dir vor, du hättest dein Traum-Trailerboot gerade damit bezahlt...
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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  #59  
Alt 25.03.2016, 19:12
Regalboat Regalboat ist offline
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Zitat:
Zitat von El Bavario Beitrag anzeigen
So machst du es immer

Daher sind die Prämien für den RS auch soooo hoch....

Alle spekulieren....und hoffen....aber letztendlich wird der Anwalt ihm sagen, was Sinn macht, was nicht

Alles andere ist " Spekulation bzw. schönrederei "
  • Erstens versuche ich immer zuerst alles ohne Anwalt,
  • zweitens kommt das nicht so oft vor,
  • drittens kostet so ein Beratungstermin mehr oder weniger ein Taschengeld

Aber wichtig, die Fakten und Tatsachen liegen auf dem Tisch.
Solche Bedenken wie wenn der 2. Besitzer plötzlich auftaucht, auch gleich mit ansprechen...............

Am besten schreibst du dir die Stichpunkte alle mal auf ein Blatt Papier, sonst vergisst man die Hälfte
__________________
Grüßle

Uwe ( aus dem wilden Süden )
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  #60  
Alt 25.03.2016, 19:29
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45meilen 45meilen ist gerade online
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Ich kann mir vorstellen das die Situation allein für den Verkäufer schon mal Scheixxe ist

Wer behauptet das man da ohne Verluste rauskommt ist ein Träumer !
Alleine die Nervereien die man dadurch hat ersetzt einem niemand

Von der Rechtslage habe ich zu wenig Ahnung,
finde aber folgende bereits genannte Hinweise beachtenswert:

Anwalt zur Rechtslage befragen,
Telefonischen Kontakt suchen,
bedenken das es zwei Käufer gibt und wenn, dann beide den Rücktritt ( wie auch immer der dann mal aussehen mag ) unterzeichnen müßen.
( Für den Fall das Ihr angeblich abtrünniger Lebensgefährte beim Tippen des Einschreibens neben Ihr saß, würde vllt letzterer Hinweis in einem Telefonat schon reichen um sie von dummen Gedanken abzubringen )
__________________
Gruß 45meilen

In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative
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  #61  
Alt 25.03.2016, 19:50
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adama adama ist offline
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Zitat:
Zitat von El Bavario Beitrag anzeigen
So machst du es immer

Daher sind die Prämien für den RS auch soooo hoch....

Alle spekulieren....und hoffen....aber letztendlich wird der Anwalt ihm sagen, was Sinn macht, was nicht

Alles andere ist " Spekulation bzw. schönrederei "
Ein Anwalt Fragen macht keinen Sinn wenn man nicht Klagen will ! !
Ein Anwalt will klagen weil es sein Beruf ist. Er ist kein Berater!!
Ein Fleischer will Fleisch verkaufen, den frage ich auch nicht ob man lieber Salat statt Fleisch essen sollte

Wie schon oft geschrieben wurde, ein Vertrag kann nur von allen Unterzeichnern Widerrufen werden. Schreib der lieben Frau einen Brief als Einschreiben, dass du beide Unterschriften benötigst sonst geht nichts.
Das ist mit einer Mietwohnung das gleiche.
Hol das Boot aus dem Wasser zu dir oder wo auch immer, aber da wo es jetzt steht, bleibt es nicht lange in so einer Situation.


Lg
Roland
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  #62  
Alt 25.03.2016, 20:08
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Das sehe ich anders, ein Anwalt ist durchaus ein Berater in Rechtsfragen. Und wenn ich bisher mal beim Anwalt war, habe ich immer objektive Einschätzungen mit Vor- und Nachteilen der Varianten bekommen.
Ich bin generell kein Freund davon, wegen jedes Mists zum Anwalt zu gehen (siehe Thread Motor nicht eingewintert), aber diese Situation ist rechtlich tatsächlich komplex und ich würde auch den Anwalt empfehlen, aber das hat der Threadersteller ja ohnehin schon angekündigt.

Den Käufern zu unterstellen, dass sie direkt das Boot klauen, versenken oder anzünden, finde ich schon krass.
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  #63  
Alt 25.03.2016, 20:32
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Sie selbst bietet doch Schadenersatz an. Kann man sich da nicht einigen?
Auf Erfüllung des Vertrages zu pochen, wenn man weiß, dass beim Vertragspartner nichts zu holen ist? Kann man machen. Macht aber nur den Anwalt reich.
Noch hast Du ein Polster durch die Anzahlung. Wenn Anwalt, Wertverlust, Liegeplatzkosten usw. das Polster aufgefressen haben, ist Dein Verlust noch größer. Für die Zeit und die Nerven, die der Kampf kostet, bekommst Du sowieso nichts.
__________________
Gruß Eckart
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  #64  
Alt 25.03.2016, 20:37
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Zitat:
Zitat von jpm Beitrag anzeigen
Sie selbst bietet doch Schadenersatz an. Kann man sich da nicht einigen?
Auf Erfüllung des Vertrages zu pochen, wenn man weiß, dass beim Vertragspartner nichts zu holen ist? Kann man machen. Macht aber nur den Anwalt reich.
Noch hast Du ein Polster durch die Anzahlung. Wenn Anwalt, Wertverlust, Liegeplatzkosten usw. das Polster aufgefressen haben, ist Dein Verlust noch größer. Für die Zeit und die Nerven, die der Kampf kostet, bekommst Du sowieso nichts.
Wenn zwei Parteien als Käufer im Kaufvertrag stehen kann nicht nur eine Partei den Vertrag aufheben! Wenn der Verkäufer bereit ist dem Rücktritt zuzustimmen, dann müssen beide Käufer vom Vertrag zurücktreten.
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so long, der Thomas...

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  #65  
Alt 25.03.2016, 20:44
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Wenn zwei Parteien als Käufer im Kaufvertrag stehen kann nicht nur eine Partei den Vertrag aufheben! Wenn der Verkäufer bereit ist dem Rücktritt zuzustimmen, dann müssen beide Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Also ist man machtlos, hat das Teil aber kann rein gar nichts damit machen?

Auch nicht selbst nutzen?

Willy
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  #66  
Alt 25.03.2016, 20:46
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Also ist man machtlos, hat das Teil aber kann rein gar nichts damit machen?

Auch nicht selbst nutzen?

Willy
So sieht's aus, das kann man nur aussitzen oder gerichtlich klären lassen.
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so long, der Thomas...

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  #67  
Alt 25.03.2016, 20:49
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
So sieht's aus, das kann man nur aussitzen oder gerichtlich klären lassen.
Aber die Verfügungsgewalt liegt beim Verkäufer und da es nicht bezahlt ist, auch noch sein Eigentum.
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  #68  
Alt 25.03.2016, 20:52
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martin.g martin.g ist offline
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Genau solche Fragen kann der Anwalt verbindlich klären.
Ich habe den Anwalt nicht empfohlen, um auf Erfüllung des Kaufvertrags zu pochen.
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  #69  
Alt 25.03.2016, 20:54
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coolibri coolibri ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Aber die Verfügungsgewalt liegt beim Verkäufer und da es nicht bezahlt ist, auch noch sein Eigentum.
Ja, es ist noch sein Eigentum. Verkaufen darf er dieses jedoch noch nicht, weil er ja mit den Käufern in Vertrag steht. Darum sag ich ja "aussitzen"...
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so long, der Thomas...

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  #70  
Alt 25.03.2016, 20:56
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von coolibri Beitrag anzeigen
Ja, es ist noch sein Eigentum. Verkaufen darf er dieses jedoch noch nicht, weil er ja mit den Käufern in Vertrag steht. Darum sag ich ja "aussitzen"...
Oder ausfahren....dann hat er wenigstens was davon. Auch wenn die Wünsche woanders liegen...
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  #71  
Alt 26.03.2016, 08:31
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holsteinerjung holsteinerjung ist offline
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Also egal was hier alle sagenund raten.

Das kann nur ein Anwalt klären.

Und sich als Polizei auszugeben oder Beleidigungen per PN zu schicken, das ist unterste Schublade
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Gruss Olli

der sich jetzt schon auf das Sommertreffen 2025 freut
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  #72  
Alt 26.03.2016, 08:39
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Oder ausfahren....dann hat er wenigstens was davon. Auch wenn die Wünsche woanders liegen...
Nicht, wenn dadurch eine Verschlechterung der Sache eintritt. Und das passiert bei der ersten Ausfahrt.
Es existiert ja weiterhin ein gültiger Kaufvertrag....
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #73  
Alt 26.03.2016, 09:06
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Mercurius Mercurius ist offline
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Jan hat den Kardinalfehler begangen, einen Vertrag mit zwei Vertragspartnern abzuschließen. Einer ist nun nicht mehr zahlungsfähig und der andere nicht erreichbar. Dummerweise haben aber beide eine Anzahlung geleistet. Daneben wurde die Erfüllung des Vertrages auch noch auf einen nicht genau definierten Termin in die Zukunft verlegt und
teilweise aber schon Zugriff auf Teile des Vertragsgegenstands gestattet.

Komplizierter geht es kaum.

Auch wenn nun in dem Standartvertrag der Eigentumsvorbehalt erklärt wurde bis die vollständige Kaufsumme beglichen ist, bedeutet das nicht, dass der Verkäufer mit dem Vertragsgegenstand bis dahin machen kann, was er will. Der Vertragsgegenstand muss in dem Zustand bleiben, in dem er bei Abschluss des Vertrages war. Sonst kann sogar der säumige Käufer Schadenersatz verlangen.
An Dritte weiterveräußern lässt sich der Vertragsgegenstand deshalb schon gar nicht. Das würde sogar noch den Tatbestand des Betruges erfüllen.
Ein Vertrag ist auch nicht automatisch aufgelöst, wenn die Zahlung bis zu einer bestimmten Frist nicht geleistet wurde.
Hier wäre auch noch zu klären, ob Käufer 1 für die Verbindlichkeiten von Käufer 2 bürgt. Das wiederum hängt von der Vereinbarungen zwischen den beiden Käufern ab. Die Vermögensverhältnisse wären hier genau auseinander zu dividieren.


Fazit: Hier im Forum kann niemand - schon gar nicht als juristischer Laie und erst recht nicht aus dem Bauch heraus - eine Empfehlung geben. Für Jan wage ich die Prophezeiung, wird es leider so aussehen, dass sein Boot zunächst totes Kapital ist und wenn Käufer 2 weiter nicht zu erreichen ist unter Umständen auch sehr lange. Dafür kann er natürlich später Schadenersatz verlangen. Zum Glück wurde eine großzügige Anzahlung geleistet, das ist aber auch der einzige Lichtblick in dieser verzwickten Situation.

Selbst wenn wie hier Käufer 1 kooperationsbereit ist, geht ohne einen Rechtsbeistand gar nichts!!!
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  #74  
Alt 26.03.2016, 09:24
Benutzerbild von Fred
Fred Fred ist offline
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Wenn bei einm Mietvertrag zwei Mieter eingetragen sind, haftet jeder für
die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch ! Ist also einer der beiden insolvent, haftet der andere voll.
Ich denke, bei einem Kaufvertrag ist das ebenso.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #75  
Alt 26.03.2016, 09:37
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Giligan Giligan ist offline
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24.895 Danke in 9.656 Beiträgen
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Meine Lehre daraus ist, wie ich es eigentlich immer handhabe:

Ohne Moos nix los, also komplett bezahlen und gleich mitnehmen. Alternativ Anzahlung akzeptieren aber Frist setzen für Abholung und Restzahlung.

Wäre das wohl rechtens?
Wird die Frist versäumt, Vertrag nichtig, Anzahlung fällt dem Verkäufer zu.

Geht bei mir in der Regel Motorräder, da geht es um kleinere Summen und sind natürlich leichter mitzunehmen.

Gruß
Willy
PS. SONNENSCHEIN in Unna bei mittlerweile fast 15°!!
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