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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 05.02.2016, 00:17
Sayang Sayang ist offline
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Interessant auch Punkt G. 13:

“The ICC may only be issued to the national of another UNECE country if they can prove they are resident in the issuing country.”

Das ICC ist im SBF Binnen und im SBF See enthalten. Wenn das ICC das “Mass der Dinge” sein soll, sind es die deutschen SBF See und Binnen eben auch.
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  #52  
Alt 05.02.2016, 01:17
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bootsfreunde.com bootsfreunde.com ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Interessant auch Punkt G. 13:

“The ICC may only be issued to the national of another UNECE country if they can prove they are resident in the issuing country.”


Das ICC ist im SBF Binnen und im SBF See enthalten. Wenn das ICC das “Mass der Dinge” sein soll, sind es die deutschen SBF See und Binnen eben auch.

Davon steht dort aber nix
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Viele Grüße
Thomas
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  #53  
Alt 05.02.2016, 02:03
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Davon steht dort aber nix
Nein, aber das International Certificate of Competence heisst auch richtig „International Certificate for Operators of Pleasure Craft“ (ICC).

Auf dem deutschen Sportbootfuehrerschein See steht z.B.:

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT

FUER FUEHRER VON SPORT- UND FREIZEITFAHRZEUGEN

AUF DEN SEESCHIFFFAHRTSSTRASSEN



INTERNATIONAL CERTIFICTE

FOR OPERATORS OF PLEAUSURE CRAFT

ON THE WATERWAYS NAVIGABLE BY SEA GOING SHIPS
Noch offizieller geht es wohl nicht.
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  #54  
Alt 05.02.2016, 15:26
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Gleich wieder so freundlich, Gerd.

Les' mal die Versicherungsbedingungen aufmerksam durch, da steht es zweifelsfrei drin welche Fahrerlaubnis ein Deutscher mit Wohnsitz in D. braucht.
Och, Janus, eigentlich bin ich immer freundlich. Aber die Behauptung, die Haftpflichtversicherung würde nicht zahlen, wenn ein Deutscher in Kroatien mit einem kroatischen Führerschein einen Schaden verursacht, ist nun wirklich eine Schnapsidee (ich finde den Begriff gar nicht so unfreundlich, höchstens etwas flapsig).

Ich zitiere - wie gewünscht nach aufmerksamem Durchlesen - mal aus den Vertragsbedingungen der ADAC-Wassersportversicherung (so auch wörtlich nachzulesen bei HUK Coburg und Gothaer):

4 Ausschlüsse
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
4.1...
4.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, während das Fahrzeug von einer Person geführt wird, die nicht die für das Führen
des Fahrzeuges erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt
...
4.3...

Fazit: wer - egal, ob Deutscher, Kroate oder Botokude - in Kroatien mit einem kroatischen Führerschein Boot fährt, der besitzt die dafür erforderliche behördliche Erlaubnis und ist haftpflichtversichert. Sollte es, was ich sehr stark bezweifle, tatsächlich eine Versicherung geben, die das anders sieht, dann wäre (nicht nur) ich Dir für einen Hinweis auf diese sehr dankbar.

Wieder gut?
__________________
Pozdrav,
Gerd

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  #55  
Alt 05.02.2016, 15:44
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Wieder gut?
Nema problema Gerd.
Wir zwei hatten die Dis. (ich meine es war in Kukljica), ja schon mal. (Da hast du meine Kompetenz auch angezweifelt, bis ich Dir meine Ausbilderlizenz vom DMJV gezeigt hab'.)

Nichts desto trotz galt mein Post ja nicht explizit Dir (Du solltest es eigentlich besser wissen), sondern der Allgemeinheit.

Fakt ist einfach: Wer als D. Staatsbürger mit Wohnsitz in D. nur mit einem HR-Führerschein in HR rumfährt, der kann (wenn er sich dafür das OK der eigenen Versicherung nicht bescheinigen lässt) erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
"In den Bau" geht er in HR bei einem Unfall mit Personenschaden auf jeden Fall!
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  #56  
Alt 05.02.2016, 16:58
Sayang Sayang ist offline
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Eine offene Frage fuer mich ist, ob das kroatische Kuestenpatent (analog zum deutschen SBF See) das ICC beinhaltet.
Oder ist das kroatische ICC ein separates Dokument?
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  #57  
Alt 05.02.2016, 17:07
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Nema problema Gerd.
Fakt ist einfach: Wer als D. Staatsbürger mit Wohnsitz in D. nur mit einem HR-Führerschein in HR rumfährt, der kann (wenn er sich dafür das OK der eigenen Versicherung nicht bescheinigen lässt) erhebliche Schwierigkeiten bekommen.
Konkret: bei welcher Versicherung? Bei den großen Drei, deren Bedingungen ich gelesen habe, ist das definitiv nicht der Fall. Mag sein, dass es tatsächlich irgendeine Versicherung gibt, die von Deutschen, egal wo, grundsätzlich einen deutschen Führerschein fordert. Die Marktführer tun das jedenfalls nicht. Und ich finde, wir sollten es jetzt gut sein lassen.

Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
"In den Bau" geht er in HR bei einem Unfall mit Personenschaden auf jeden Fall!
Das ist richtig. Aber nicht wegen seines kroatischen Führerscheins, sondern weil bei Ausländern grundsätzlich der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht. Wenn ein Kroate in D einen tödlichen Unfall verursacht, geht er hier auch erst mal in U-Haft.

Ähmmm...wie war noch mal die Frage? Richtig, ob, wo und wie man einen kroatischen Bootsführerschein erwerben kann. Dazu habe ich vor gefühlten 50 postings etwas gesagt, aber irgendwie sind wir dann von Hölzkes auf Stöckskes gekommen, wie wir Ruhris sagen. Ich bin dann mal weg und nächste Woche wieder in Kukljica. Der Fragesteller ist bestimmt auch schon ganz weit weg...
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Pozdrav,
Gerd

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  #58  
Alt 05.02.2016, 17:08
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Jetzt mußt du das nur noch erklären warum man dafür in den Bau gehen soll ich habe seit 35 Jahren nur einen Jugoslavischen/Kroatischen Führerschein
Alle bisherigen Versicherungen hatten damit kein Problem sogar schriftlich bestätigt
Was sollen jetzt die kroatischen Behörden für Schwierigkeiten damit haben ?
lhren eigenen Führerschein anzweifeln?
Den sie jährlich hunderte male ausstellen?


Gruß Robert
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  #59  
Alt 05.02.2016, 18:37
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Eine offene Frage fuer mich ist, ob das kroatische Kuestenpatent (analog zum deutschen SBF See) das ICC beinhaltet.
Oder ist das kroatische ICC ein separates Dokument?
Ein kroatisches ICC gibt es nicht, auch nicht separat. In Kroatien gibt es sowohl für Kroaten als auch für Ausländer, die keinen nationalen Führerschein brauchen oder besitzen, nur den Bootsführerschein voditelj brodice kat. B, der die Funklizenz beinhaltet (hab' ich nicht, nur einen deutschen Schein) und - für Ausländer wie mich, die keinen kroatischen Schein haben, eine separate Funklizenz (habe ich). Auf beiden steht nur was von "Certificate of Competence", nix is mit "International". Auf meinem deutschen Sportbootführerschein von 1975 steht aber auch nix von "International" - nur in drei Sprachen, dass ich damit fahren darf.

Interessant finde ich die von Edwin verlinkte Verlautbarung zum ICC. Da steht nämlich, dass das ICC nur Verständigungsprobleme verhindern soll, die entstehen, wenn z.B. jemand über Rhein oder Donau durch mehrere Länder fährt und dort mit den Behörden zu tun hat und dass es keinerlei nationale Vorschriften ergänzt oder ersetzt.

Ob auf einem Schein ICC drauf steht oder nicht, ist folglich eigentlich völlig wurscht. Entscheidend ist die Frage, ob Dein Schein dort, wo Du fahren willst, akzeptiert wird. Und es gibt rund 100 Länder, die das ICC-Abkommen nicht unterzeichnet haben und teilweise gar keinen, teilweise einen vor Ort zu erwerbenden nationalen Schein fordern (wie z.B. Israel). Dort kannst Du Dir Dein ICC dann einrahmen lassen.

Wie Edwin (oder war es Volker?) richtig schreibt, ist das ähnlich wie mit Autoführerscheinen. Es gibt Länder, die einen Internationalen Führerschein fordern und Länder, denen der nationale Führerschein genügt. Fazit: wenn ich in Bangkok auf dem Menam oder in Israel auf dem See Genezareth 'rumschippern möchte, dann frage ich - ICC hin, ICC her - erst mal nach, ob denen mein deutscher Superschein oder vielleicht sogar ein HR-Billigpatent reicht.
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  #60  
Alt 05.02.2016, 19:24
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Benny1968 Benny1968 ist offline
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Super Antwort freut mich jetzt gehts mal wieder um da Thema.....kannst Du mir eine Versicherung nennen die keine Probleme macht ....
Danke Robert....
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  #61  
Alt 06.02.2016, 10:07
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Ja, wie ich oben geschrieben habe: ADAC, Gothaer und HUK Coburg verlangen nur, dass der Bootsfahrer im Besitz der vor Ort jeweils gültigen Fahrerlaubnis sein muss. Dazu gehört in Kroatien nicht nur der deutsche, sondern selbstverständlich auch der dort ausgestellte Führerschein, wobei die Nationalität des Inhabers keine Rolle spielt. Ich denke mal, dass das bei den anderen Versicherungen genau so ist - einfach mal in die Versicherungsbedingungen schauen, falls Du einen preisgünstigeren anderen Anbieter findest.
Ich bin Deutscher, habe einen deutschen SBF, mein Boot ist aber in Kroatien registriert. Bis letztes Jahr hatte ich es trotz kroatischer Nummer am Bug problemlos bei HUK Coburg versichert, jetzt bin ich bei der (billigeren, aber auch leistungsmäßig schwächeren) Croatiaosiguranje. Da in den jeweiligen Versicherungsbestätigungen sowohl mein kroatisches Kennzeichen als auch mein deutscher Name und Wohnsitz stehen bzw. standen, bin bzw. war ich dementsprechend auch voll versichert.

Übrigens: meine Haftpflichtversicherung bezieht sich auf das Boot, nicht nur auf den Fahrer. Wenn - nachzulesen in den HUK-Versicherungsbedingungen - z.B. mein Sohn (mit HR-Führerschein und meiner Erlaubnis) mein Boot in Kroatien führt, dann gilt der Versicherungsschutz auch für ihn, das ist genau so wie beim Auto. Das ist aber nicht bei allen Bootsversicherungen so, manche gelten nur für den Versicherungsvertragsinhaber. Also vorher nachlesen, wer bzw. was versichert ist!
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Gerd

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Geändert von kornatix (06.02.2016 um 10:25 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #62  
Alt 06.02.2016, 13:28
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Bei mir läuft's genau so!
Bin mir allerdings nicht sicher, was passieren würde, wenn ich mit kroatischem Führerschein und einem in D zugelassenem Boot mit deutscher Versicherung in internationalen Gewässern einen Bootsunfall hätte! Kann ja leicht passieren, da ich ja auch mal nach GR fahre oder so....

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #63  
Alt 07.02.2016, 14:21
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Was denn, Du hast keinen deutschen Alleskönnerschein und bist noch nicht abgesoffen?

Das Thema "Deutscher SBF versus kroatisches Billigpatent" hatten wir hier ja schon gefühlt hundert Mal, ich will das jetzt auch nicht wieder aufwärmen. Nur soviel: den Österreichern, die mangels eigener Hochseegewässer gar keinen nationalen Seeführerschein erwerben können, bleibt überhaupt nichts anderes übrig, als für Kroatien den kroatischen Schein zu machen. Und unter denen habe ich bis jetzt noch keinen gefunden, der sich dusseliger angestellt hätte als der eine oder andere Deutsche mit SBF See auch. Boot fahren lernt man auf dem Wasser, nicht in der Schule.
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  #64  
Alt 07.02.2016, 15:20
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen

.. Nur soviel: den Österreichern, die mangels eigener Hochseegewässer gar keinen nationalen Seeführerschein erwerben können, bleibt überhaupt nichts anderes übrig, als für Kroatien den kroatischen Schein zu machen. …
Meines Wissens gibt es in Oesterreich die Befaehigungsausweise fuer die Fahrbereiche 1 bis 4, der fuer Fahrereich 4 gilt fuer weltweite Fahrt.

Zusaetzlich zu diesen Befaehigkeitsausweisen wird auf Wunsch das entsprechende ICC mitgeliefert; damit ist die Anerkennung auch in Kroatien gesichert.



Sind diese Ausweise in der letzten Woche abgeschafft worden?
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  #65  
Alt 07.02.2016, 17:24
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Sicherlich nicht. Ich dachte immer, in Österreich gäbe es keine Bootsführerscheine, weil die kein Meer haben und weil alle Österreicher, die ich kenne, den kroatischen Schein haben. Wieder was dazu gelernt, danke!
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Pozdrav,
Gerd

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  #66  
Alt 07.02.2016, 18:57
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Ich dachte immer, in Österreich gäbe es keine Bootsführerscheine, weil die kein Meer haben und weil alle Österreicher, die ich kenne, den kroatischen Schein haben. Wieder was dazu gelernt, danke!
Gerd, wie ich schon weiter oben geschrieben habe, gibt es in Österreich keine gesetzliche Führerscheinpflicht für Fahrten am Meer. Aber Bootsführerscheine für's Meer können sehr wohl bei uns erworben werden - die sind gegenüber dem deutschen SBF-See sogar eine kleine "Doktorarbeit".

Ich biete diese übrigens auch an und nicht nur das s.g. "Billigpatent". Warum? Ganz einfach - es kommt doch immer darauf an, was der Kunde machen möchte! Will er ohnehin z.B. nur mit einem 10-PS Schlaucherl in Kroatien herumgurken, werde ich dem sicher nicht einen teuren österr. FB3 reindrücken, weil der den ganz einfach nicht braucht.

@Volker: Wer soll in internationalen Gewässern einen Führerschein kontrollieren oder vorschreiben? Eine diesbezügliche Kontrolle ist nur in den Hoheitsgewässern von Uferstaaten möglich. Wenn die Versicherung im Vertrag einen Schein für int. Gewässer verlangt, soll es so sein, glaub ich aber nicht. Übrigens - steht am SBF-See nicht auch eine Meilenbeschränkung drauf?

L.G.

Edwin
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  #67  
Alt 08.02.2016, 10:28
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
........ steht am SBF-See nicht auch eine Meilenbeschränkung drauf?

L.G.

Edwin

Nö steht nix drin, ich mal mal schnell nen scan

Wolfgang
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  #68  
Alt 08.02.2016, 10:33
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  #69  
Alt 08.02.2016, 10:40
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
G
steht am SBF-See nicht auch eine Meilenbeschränkung drauf?

L.G.

Edwin
Du meinst vermutlich, weil der SBF See nur innerrhalb der Hoheitsgewässer eines Staates gilt da gibt es dann schon eine Meilenbegrenzung.
Allerdings benötigt man außerhalb der Hoheitsgewässer keinen Führerschein daher gilt auch keien Meilenbegrenzung.
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  #70  
Alt 08.02.2016, 10:46
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Woran eigentlich keiner denkt, wenn wir schon Themenfremd über die Haftung beim FS diskutieren, ist das von den wenigsten geführte "LOGBUCH", ohne das könnte eine Regulierung zumindest im Kaskofall schwierig werden.

Ich schreibe bewußt "könnte".

Ein LOGBUCH ist Pflicht (machen zwar die wenigsten, ist aber so) was passiert wohl, wenn es mal um richtig viel Geld geht

Nur mal so am Rande

Wolfgang
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  #71  
Alt 08.02.2016, 17:59
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Woran eigentlich keiner denkt, wenn wir schon Themenfremd über die Haftung beim FS diskutieren, ist das von den wenigsten geführte "LOGBUCH", ohne das könnte eine Regulierung zumindest im Kaskofall schwierig werden.

Ich schreibe bewußt "könnte".

Ein LOGBUCH ist Pflicht (machen zwar die wenigsten, ist aber so) was passiert wohl, wenn es mal um richtig viel Geld geht

Nur mal so am Rande

Wolfgang
Kannst Du erlaeutern, inwiefern eine Regulierung im Kaskofall schwierig werden koennte?

Meines Wissens sind fuer eine Schadensregulierung Schuldfragen zu klaeren. Wie koennte ein nicht gefuehrtes Logbuch als Schadensursache in Frage kommen?
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  #72  
Alt 08.02.2016, 18:51
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ich bin einer der Österreicher, die den deutschen SBF Binnen und See gemacht haben und würde es nicht mehr tun, sondern Kroatien und fertig.
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  #73  
Alt 09.02.2016, 09:11
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Kannst Du erlaeutern, inwiefern eine Regulierung im Kaskofall schwierig werden koennte?

Meines Wissens sind fuer eine Schadensregulierung Schuldfragen zu klaeren. Wie koennte ein nicht gefuehrtes Logbuch als Schadensursache in Frage kommen?
Fangen wir mal von Vorne an

Es besteht für Boote/Schiffe unter deutscher Flagge die Pflicht ein Seetagebuch zu führen (findest du im Schiffsicherheitsgesetz)

hieraus führt sich schon die erste Möglichkeit ab, im Kaskofall die Leistung zu verweigern, wenn dieses nicht vorliegt.

Im Versicherungsfall fordert die Gesellschaft (eigene Erfahrung)

Vorlage des Logbuchs mit:
Seekartenausschnitt bzw. Koordinaten mit Eintrag des Havarieortes
Angaben der Reisevorbereitung und geplante Route
Wetterbericht am Schadentag........

Du hast sicher Recht, das ein Ereignis maßgeblich wichtig ist,
aber sollte z.B. Dein Boot in schwerem Sturm sinken und
du kannst nicht nachweisen, vorher den Wetterbericht eingeholt zu haben
und da war nix mit Sturm, hast Du die A...-Karte.


Ich führe auch kein Logbuch (überdenke ich aber noch mal),
geht es aber um richtig Geld, wird das sicherlich wegen Pflichtverletzung zum Stolperstein.

Aber wie gesagt, hier geht es um Boote unter deutscher Flagge, ob es solche Gesetzte auch in A oder HR gibt , denke das ist sicherlich international so geregelt, aber denken heißt nicht wissen

Wolfgang




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  #74  
Alt 09.02.2016, 10:09
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Fred Fred ist offline
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Zitat:
hieraus führt sich schon die erste Möglichkeit ab, im Kaskofall die
Leistung zu verweigern, wenn dieses nicht vorliegt.
Aber auch nur eine Möglichkeit.
Ich hatte vor etw 5 Jahren einen Ksoko-Schadensfall in HR. Schadenshöhe belief sich auf 6700.- €.
Der Schaden wurde problemlos abgewickelt ohne Rückfrage nach einem Logbuch.
__________________
Gruß Fred
-------------------------------------
Bootfahren in Kroatien
-------------------------------------
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  #75  
Alt 09.02.2016, 11:37
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Aber auch nur eine Möglichkeit.
Ich hatte vor etw 5 Jahren einen Ksoko-Schadensfall in HR. Schadenshöhe belief sich auf 6700.- €.
Der Schaden wurde problemlos abgewickelt ohne Rückfrage nach einem Logbuch.
Klar, bei kleinen Beträgen lohnt der ganze Aufwand nicht, aber lass das mal 150.000 oder mehr sein sein ...............

Ich möchte es nicht probieren, ist die beste Lösung
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