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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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hier grad noch ein Link
http://www.cmhammar.com/de/products/...ators/how-to/# wird sogar angeleitet, wie die die Weste selber geprüft werden kann, ink. Video. Klar, mit dem Einschicken ist man natürlich aus dem Schneider. Kennt man sich aber selber aus, und ist unterwegs aus irgend einem Grund unsicher, hilft es natürlich, wenn man es zu Hause schon erfolgreich inspiziert hat, das ganze... Muss mich der Sache aber auch gelegentlich annehmen... |
#52
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Eine interessante Anleitung, aber ich möchte auf keine Weste dauerhaft vertrauen, wenn sich darin Feuchtigkeit aus dem Aufblasen befindet. Da würde ich mich eher der Druckluft bedienen. |
#54
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Sodele , habe mir gestern nochmal meine Westen genau zur Brust genommen .
Lediglich eine , damals von Compass24 gekauft , hat eigentlich ihr Rentenalter erreicht obwohl sie augenscheinlich quasi wie neu aussieht . Sie ist aus 2002 und eine Wartung wäre 2004 fällig gewesen ![]() Die anderen 4 Secumar Westen , damals bei AWN als Modell Supralite II gekauft hätten 2010 gewartet werden müssen . Eigentlich sind sie allesamt zu Schade um zu entsorgen und eine Überprüfung / Wartung ist laut der beiliegenden Anleitung weiß Gott kein Hexenwerk . Hmmm ... was machen sprach Zeus ![]() Achja , habe auch noch von Seago einen automatic Hufeisenrettungsring , denke da wird es mit einer Überprüfung genauso sein wie bei den Westen .
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Gruß Peter . Geändert von iak (08.05.2020 um 11:34 Uhr)
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#55
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Hi,
Augabe 2/2014 des Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V. steht, daß die "maximale Lebensdauer von Feststoffwesten auf 10 Jahre definiert" ist. Bei Automatikwesten sollen "mindestens alle zwei Jahre eine Inspektion durch eine autorisierte Wartungsstation oder den Hersteller" erfolgen. Die Lebendsauer sei dann auf 10 Jahre begrenzt, könne aber durch jährliche Herstellerwartung in der Nutzung etwas verlängert werden. Gruß Willy |
#56
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Mein Rettungsring ist mindestens so alt wie mein Boot (28 Jahre). Der war schon oft als Treibhilfe beim Baden im Wasser. Abgesehen vom abhanden gekommenen Hanftau ist der völlig in Ordnung. Gibt es dafür auch eine 'maximale Lebensdauer'? Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#57
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Schreib den Klub an und teile ihm mit, dass er Unsinn verbreitet, sicher ist er dankbar für diese Aufklärung.
Willy
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#58
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Naja, ich würde das nicht so streng formulieren.
Die 10-Jahres-Frist geht auf die Empfehlungen des Verbandes für Seenot-Rettungsmittel zurück. http://www.fachverband-seenotrettung...esten_2010.pdf Nun mag man dem Verband unterstellen, dass er eher Hersteller- als Konsumenten-Interessen vertritt. Es hat sich aber noch kein anderer (konsumentenorientierter) Verband gefunden, der diese Empfehlung nach oben korrigiert hätte. Grundsätzlich haben Feststoffrettungswesten lt. Norm und Gesetzen (auch im kommerziellen Bereich) kein "Ablaufdatum". Es gilt so was ähnliches wie bei den Zurrgurten: Sie sind regelmäßig einer "Sichtkontrolle" zu unterziehen und bei Bedarf auszutauschen. Bedarf zum Austausch entsteht zB beim sichtbarem Farbverlust der "Leuchtfarbe", der einhergehen kann mit einer Materialschädigung usw. Jedenfalls wäre im kommerziellen Bereich eine Weste auszutauschen, wenn der Hersteller ein "Ablaufdatum" vorgibt, welches auf der Weste aufgedruckt sein müsste (wenn dieses Prüfschild/Genehmigungschild weggekommen oder unleserlich geworden ist, dann wäre die Weste jedenfalls zu tauschen). Im privaten Bereich gelten derzeit diese Bestimmungen in DE (noch) nicht. Man täte aber imho gut daran, sie sinngemäß auch privat anzuwenden, zumal normgerechte Feststoffwesten echt kein Geld kosten. Um als "Rettungswesten" zu gelten, müssen sie jedenfalls auch heute schon den aktuellen Normen entsprechen und gekennzeichnet sein, sonst würde man im Anlassfall vorgehalten bekommen, dass man keine geeigneten Rettungswesten an Bord hatte, was ganz sicher ein grob fahrlässiger Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht wäre. Das Gesagte gilt auch für Rettungsringe. Nach 28 Jahren schwimmt so ein Ding sicherlich noch und wird das auch in Zukunft tun. Als "Rettungsmittel" gilt er nicht mehr. Dass "jemand" einen Rettungsring aus Großvaters Zeiten an Bord hat, erinnert mich ein wenig an meinen Großvater, der eine Sani-Tasche aus WWII gefüllt mit San-Material aus WWII im Auto als "Verbandszeug" für ausreichend hielt. ![]() Kurz: Die 10-Jahres-Frist für Feststoff-Rettungswesten und Rettungsringe ist eine "Hersteller-Empfehlung" aber kein "Gesetz". Sie ist dennoch nicht ganzer Unsinn, zumal wir von Rettungsmitteln reden, die obendrein nicht zu den teuren Ausrüstungsgegenständen zählen. Die eigene Rettungsweste kann ruhig alt und schäbig sein. ![]() Denn in dem Fall, dass man sie mal braucht, hat man echt schon genug Dinge am Hals (drohender oder tatsächlicher Bootsverlust, über Bord gegangene Crew-Mitglieder usw.), dass man vielleicht nachher nicht auch noch wegen eines fehlenden Etiketts an den Rettungsmitteln mir irgendwelchen Amtsschimmeln und Versicherungsanwälten sich herumschlagen möchte ... Ich würde den Ring tauschen, Willy. ![]() ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#59
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Naja Die 10 Jahresregel ist im Gewerblichen Bereich schon vorgeschrieben.
Dort werden aber kaum noch Feststoffwesten verwendet. Dafür ist dort auch die Verpflichtung die Automatikwesten regelmässig zu prüfen und dies zu dokumentieren. Im freizeitbereich gibte keine Pflicht zur Überprüfung. Jeder sollte sich im eingenen Interresse natürlich um eine Funktionierende Notfallausrüstung kümmern. Eine Ausrüstungspflicht für Kleinfahrzeuge ist zumindest Binnen ja ebenfalls nicht vorhanden. Alles nur Empfehlungen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#60
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Muss ich nicht, der ist neuwertig, außerdem sind da noch die gewissenhaft gewarteten Westen und der kleine Gummikutter hinten am Seil.
Den 2.3 Honda habe ich immer griffbereit in Reichweite des Gummibootes und mit seiner Tankfüllung sollte ich da, wo ich fahre, stets in der Lage sein, festen Boden zu erreichen, Ruder habe ich allerdings auch noch. Oder so lange überleben, bis mich einer rettet. Ich habe ja auch nur geschrieben, was in dem Heftchen steht. Gruß Willy |
#61
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Ich widerspreche nicht, halte aber die Formulierung für etwas irreführend. ![]() Tatsächlich ist es so, dass in DE bei Booten Thors Hammer erst fällt, wenn was passiert ist. Dann stellt sich nämlich im Zuge der Verfahren hinterher regelmäßig heraus, dass man selbstverständlich geeignete Rettungsmittel in ausreichendem Umfang mitführen muss. Es gibt bloß keine Kontrollen mit Sanktionen vorher (wie etwa beim Auto, wenn keine Warnweste oder kein Pannendreieck usw. dabei sind). ![]()
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https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...e/BinSchUO.pdf § 16 Pflichten des Schiffsführers, Eigentümers oder Ausrüsters 15. Rettungsmittel nach Anhang II § 10.05 Nummer 1 und 2, § 15.09 Nummer 1 bis 4, Anhang III §§ 6.05, 10.07 Nummer 1 Buchstabe d und e, Anhang X § 5.06 Nummer 1 und 2 Satz 1, §§ 8.10, 9.09 oder Anhang XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 vorhanden sowie nach Anhang II § 10.05 Nummer 3, § 15.09 Nummer 9 oder Anhang XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 9 geprüft sind, Anhang II § 10.05 2. An Bord der Fahrzeuge muss für jede gewöhnlich an Bord befindliche Person eine persönlich zugeordnete automatisch aufblasbare Rettungsweste entsprechend den Europäischen Normen EN 395:1998, EN 396:1998, EN ISO 12402-3:2006 oder EN ISO 12402-4:2006 griffbereit vorhanden sein. Für Kinder sind auch Feststoffwesten, die diesen Normen entsprechen, zulässig. 3. Rettungswesten müssen entsprechend den Herstellerangaben geprüft sein. Anhang II § 15.09 9. Die Rettungsmittel müssen nach den Herstellerangaben geprüft sein. . . .
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Danke, Volker.
Das ist natürlich bekannt. Mich hätte die "10-Jahres-Frist" im kommerziellen Bereich interessiert. Die Normen (die ich sämtliche habe und beruflich verwende, wenngleich kaum jemals jene aus der Schifffahrt, weil das nicht unser Geschäftsfeld ist) sagen nämlich nichts über die 10 Jahre bei Feststoffwesten. Da gibt es meines Wissens eben nur das Merkblatt des Verbandes. Solange aber der Hersteller nicht auf der Weste die 10 Jahre anführt, gilt das eben nicht so "automatisch". Siehe auch analog die sog. "Ablegereife" bei Anschlagmittel, die mängelorientiert zu beurteilen ist, nicht fristenorientiert. Die Ablegereife bei bestimmten Teilen der PSA wird hingegen auch fristenorientiert erreicht (muss ausgeschieden werden, auch wenn es niemals zum Einsatz kam und optimal gelagert wurde usw.). Dem bin ich eben bei Feststoffrettungswesten weder in den Normen noch in BGIs u.dergl. als verbindliche Bestimmung begegnet. ![]()
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Er wollte eigentlich Geld sparen und für das letzte Jahr keine Neue Rettungsweste haben. Sein Dienstleiter hat aber gesagt, dass dies Vorschrift ist, dass diese nach 10 Jahren getauscht werden müssen.
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