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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 19.05.2014, 11:53
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Dandy Dandy ist offline
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Das heißt also ...

Ein Geländewagen mit A/T M+S Reifen mit Speedindex R (170 km/h), welcher eine Höchstgeschwindigkeit von 179 km/h in den Papieren stehen hat darf überall fahren, wenn er einen Aufkleber mit 170 km/h auf dem Armaturenbrett kleben hat ...nur nicht mehr in Italien im Sommer ???

Sehe ich das jetzt Richtig?
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  #52  
Alt 19.05.2014, 16:36
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...oder nicht mehr über Italien zu fahren, wenn man es nicht unbedingt muß!
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Gruß Heinz,


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  #53  
Alt 19.05.2014, 16:50
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Zitat:
Zitat von Bandit1973 Beitrag anzeigen
Ahhhhh...
Na jetzt macht das auch Sinn!!!!!!!!
Besonders in Italien, wo man mit atemberaubenden 150 km/h heizen darf!
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  #54  
Alt 19.05.2014, 17:26
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So jetzt gibts auch die Antwort im Südtiroler Landtag:

„Das Transportministerium hat mit Rundschreiben vom 17. Jänner 2014 eine Anweisung erlassen, auf Grund derer es zwar erlaubt ist, Fahrzeuge auch in den Sommermonaten mit Winterreifen auszurüsten, allerdings nur wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens jenem entspricht, der auf der Zulassungsbescheinigung für Reifen angegeben ist“, so Mussner.
Hingegen dürften im Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. Mai die am Fahrzeug montierten Winterreifen auch einen niedereren Geschwindigkeitsindex haben als jener, der in der Zulassungsbescheinigung aufscheine, jedoch nicht niederer als Q (160 km/h)."
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  #55  
Alt 21.05.2014, 18:12
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Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Besonders in Italien, wo man mit atemberaubenden 150 km/h heizen darf!
ja, auch in Österreich, wo du sogar 130 fahren darfst, muss das Fahrzeug mindestens "V" Reifen aufgezogen haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit 212Km/H ist!!!!!!
(im Sommer/Sommerreifen)

Das sind nun mal Gesetze, und zu befolgen!!!!!!!
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  #56  
Alt 23.05.2014, 09:29
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Vielleicht bringt es ja etwas "Licht ins Dunkel" :



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Ihr VIP-Newsletter vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.


22.05.2014
Winter- und Ganzjahresreifen in Italien vom 15. Mai bis 14. Oktober, also im Sommer, verboten?

Sehr geehrte Damen und Herren!

Letzte Woche machten verschiedene Pressemitteilungen die Runde, dass in Italien ab 15. Mai 2014 Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) – insbesondere mit dem Geschwindigkeitsindex L, M, N, P und Q – nicht mehr zulässig seien und mit hohen Strafen bei Verstößen – zwischen 419 und 1.682 EUR und ggf. der Stilllegung des Fahrzeuges und der Einzug der Kfz-Papiere – gerechnet werden muss. Das gleiche beträfe Winter- und Ganzjahresreifen ab dem Geschwindigkeitsindex R, aber hier nur in den Fällen, in denen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges über dem Geschwindigkeitsindex der Reifen liegt.

Das hat für einige Diskussionen und Verunsicherungen geführt, zumal die vermeintlichen Festlegungen – einmal das generelle Verbot (mit Speedindex L, M, N, P und Q) und auf der anderen Seite die Einschränkung auf die Übereinstimmung zwischen Höchstgeschwindigkeit und Speedindex (ab R) – weder sachlich, fachlich noch technisch zusammen passen.

Wir haben uns deshalb bemüht, hier Licht ins Dunkle zu bringen, mit folgendem (vorläufigen) Ergebnis:

Wie in Deutschland, sind in Italien Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) mit niedrigerem Speedindex, als dem der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges erforderlichen, zulässig (wie in D generell mit Hinweis im Sichtfeld des Fahrers etc.).

Nach unseren Recherchen (und auch Rücksprachen mit italienischen Stellen) hat nun das italienische Transportministerium mit Rundschreiben Nummer 1049 (das uns leider nicht vorliegt, geschweige denn in einer autorisierten Übersetzung) diese Sonderregelung für Winter- und Ganzjahresreifen für den Zeitraum 15. Mai bis 14. Oktober, also für den Sommer, außer Kraft gesetzt. Das bedeutet im Fazit, dass in diesem Zeitraum nur noch Winter- und Ganzjahresreifen (M+S-gekennzeichnete Reifen) in Italien zulässig sind, deren Geschwindigkeitsindex der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (Zulassungsbescheinigung Teil I - Ziffer T) entspricht!

Dies wohl vor dem Hintergrund, dass insbesondere in den Sommermonaten Winter- und Ganzjahresreifen mit niedrigerem Speedindex und unter Missachtung der damit verbundenen niedrigeren Höchstgeschwindigkeit im Betrieb des Fahrzeuges vermehrt ausfallen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dies wiederum ist sachlich, fachlich und technisch nachvollziehbar.
Wir bitten um entsprechende Beachtung, sollte es weitere Informationen dazu geben, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah unterrichten.


Mit freundlichen Grüßen
Bundesverband Reifenhandel
und Vulkaniseur-Handwerk e.V.









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Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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