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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Nach dem Tausch des Turboladers ging die Warnleuchte ja wieder an. Also Auto wieder zur Werkstatt. Jetzt wollte man den Ladeluftkühler tauschen. Daraufhin habe ich ihr geraten sie solle das Auto wegholen. Und hier hat sie dann die Verzichtserklärung unterschieben. Ich bin mit dem Auto zu meinem Freundlichen - der sagte AGR-Sensor defekt. Gestern nun wieder extremer Leistungsabfall; sie fährt zu meinem Freundlichen der ihr empfiehlt, vom Vertragshändler nachbessern zu lassen, da er vermutet der neue Turbolader hätte einen Schaden. Jetzt steht das Auto beim Vertragshändler der den Turbolader getauscht hat und sagt auch der Turbo wäre wohl hin und reibt ihr die Verzichtserklärung unter die Nase. Vorher hatte er ja den Ladeluftkühler als defekt diagnostiziert. Darf er sich jetzt tatsächlich einfach auf die Verzichtserklärung stützen? |
#52
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denn ein Defekter Turbo (Lagerschaden/Turbinenschaden) kann natürlich als Folgeschaden den LLK beinhalten (Späne im LLK), aber nicht umgekehrt!!!! Wenn der neue Turbo aufgrund des nicht gereinigten/getauschten LLK defekt ist, dann hat er die erste Reperatur (Turbotausch) unsachgemäss ausgeführt!!!!!! Wenn a aber wirklich Späne im LLK waren, dann hat die gute ganz andere probleme... die sind dann nämlich im kompletten Ölkreis des Motors!!!! Im Falle eines Turboschadens, sind ALLE Ladeluftschläuche, LLK, Ölleitungen usw... zu reinigen/auszutauschen... Ebenso ein Ölwechsel incl Filter, ein paar Min. Laufenlassen, und NOCHMAL Öl u. Filterwechsel (Spülung)!!!!! EDIT: Wenns mein Auto wäre.. Billigst herrichten, und so schnell wie möglich, weit weg Verkaufen...von Privat zu Privat !!!!!! mmn. ist da ein kapitaler Motorschaden schon vorprogrammiert!!!! Und jetzt dürft ihr mich Steinigen für meine "unmoralische" einstellung!!!
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM Geändert von Bandit1973 (01.03.2014 um 10:18 Uhr) |
#53
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![]() ![]() Wenn dein "Freundlicher" einen Reparaturablauf übernimmt und eine andere Diagnose stellt, als der Fachbetrieb vorher, solltest du dich an ihn wenden... So unter uns: Ich, an deiner Stelle, würde als Laie gar keine Tipps geben. Schwuppdiwupp, bist Du der Blöde, weil dir nachgesagt wird der Lateralschade käme durch deine Verhaltensempfehlung (Werkstattwechsel im Reparaturprozess) zu stande. Wenn du ein netter Chef bist, bezahlst du ihr eine Erstberatung beim Anwalt und dieser soll versuchen die Sachlage zu erkennen und Weiteres veranlassen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#54
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Da wir hier nicht alle Fakten kennen,werde ich auch nichts weiter dazu sagen.
Ich halte mich grundsätzlich an folgendes: Bei jedem Werkstattauftrag, ob Auto, Boot oder Waschmaschine, sollte der Auftrag klar umschrieben werden. 1. Feststellen des Schadens! 2. Telefonischer Kostenvoranschlag vor Beginn der Reparatur! 3. Altteile aufbewahren! 4. Keine Zusatzarbeiten ohne Absprache mit dem Kunden! (selbst sog.Kleinteilepauschalen zahle ich nicht,wenn der Nachweis dafür fehlt!-diese sind normalerweise in den Gemeinkosten schon eingeflossen!) Durch klare Auftragserteilung kann man sehr viel Geld einsparen und sich Ärger vom Hals halten ![]()
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#55
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Dass es der Ladeluftkühler, den ja die Vertragswerkstatt diagnostiziert hatte nun nicht war, steht ja mittlerweile fest. Insofern kann ich meinem Freundlichen nichts vorwerfen. Ja - da läuft man wohl schnelle Gefahr falsche Tipps zu geben. Wobei mein Tipp ja nun nur darin bestand den Ladeluftkühler nicht wechseln zu lassen. Der war so falsch ja nun nicht. Netter Chef: Ich helf ihr bei den Ämtern, Wohnungskündigung und Neusuche, beim Umzug und der Einrichtung, in der Sache bezüglich dem Auto (eventuell auch "Neuanschaffung"), Vorschüssen und privatem Kredit, und was weiß ich was noch kommt. Anwalt auch noch bezahlen? Wie nett muss man denn sein um als netter Chef durchzugehen?? ![]()
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#56
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Hallo Digger,
sorry, aber ich finde Deinen letzten Beitrag zu dem Thema schon etwas zynisch.... Nach dem ganzen Ablauf, wäre wohl jeder schlauer gewesen und hätte für die Zukunft gelernt (ist wahrscheinlich auch jedem schon passiert, auch wenn er sich für noch so clever hält!) . Bei einer Auto- Werkstatt, die ich mal als nicht gerade ein Paradebeispiel für ......usw. halte, kann man bzw. muß man damit rechnen. (Tut man leider aber eben nicht und man sieht es ihnen auch nicht an der Nasenspitze an) Ich würde einen letzten Versuch starten mit den Leuten vernünftig zu reden (was hier scheinbar schwer fällt, da sie sich stur stellen). Scheitert der Versuch sich zu einigen, ab zur Schiedsstelle des Kfz.-Gewerbes (sollte man aber auch nicht immer zu viel erwarten...ist die Sache mit der einen Krähe und der anderen) . Danach zum Anwalt und Beauftragung eines Dekra Sachverständigen
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#57
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Hallole,
selbst wenn man den Motor kennt scheinen mir für Ferndiagnosen sowohl zur Werkstatt wie zum Schaden die Infos aus 2.-3. Hand etwas weit weg geholt. Die teuere Reparatur beim Turbo kommt ja weil es eine Reihe von Reinigungs/tauschmaßnahmen gibt und da viele Schritte vorgeschrieben sind. Wenn das eine Renault Werkstatt war und der Verdacht besteht, dass die unsauber gearbeitet haben, dann ist der Weg über Renault Brühl, die Innung usw. gangbar. Renault ist seinen Werkstätten in den letzten 10 Jahren ganz schön auf die Füße gestanden. Es gib Prüfprotokolle ... Wenn der Wagen aber ausdrücklich fahruntüchtig erklärt und dennoch vom Werkstatthof gefahren wurde, dazwischen noch eine weitere Werkstatt rumschraubte usw. dann wird es eher schwer, da eine Begutachtung zu machen. |
#58
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@horstj
Ich hab ja mittlerweile mehrmals geschrieben dass zwischenzeitlich kein anderer daran rumgeschraubt hat. Prüfgerät anstecken und Fehler auslesen wird ja wohl noch nicht als rumschrauben gewertet werden. @ murphys law Bin ich Digger, oder we sprichst Du an? Falls mich - zynisch? Erklär mal. |
#59
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ich habe mich auf bootsmann "digger" bezogen
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#60
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Gruss Vestus
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#61
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Mich würde interessieren, wie der erste Reparatur-Auftrag überhaupt lautete.
Viele machen den Fehler, fahren mit der Warnlampe in die Werkstatt, die Werkstatt sagt dann: ist wohl der Turbolader und schreibt einen Reparaturauftrag für den Tausch des Turboladers aus. Das ist aber falsch !! Die Auftragsbeschreibung, die der Kunde nur unterschreiben sollte, sollte lauten: "Machen, dass Warnlampe aus geht."
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#62
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#63
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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Was mich bei der Sache stutzig macht, ist das die Renault-Werkstatt das Auto auf Rechnung (sogar 2x) herausgegeben hat, obwohl der Auftrag strittig war. Das ist ja mehr als unüblich in der Branche.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#65
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Erst auf der vierten Seite dieser Einwand.
![]() Jörg |
#66
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Ich zahle meine Werkstatt auch auf Rechnung.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#67
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Für 2k€ bei mobile reinstellen
Als Defekt (Turbo wurde getauscht - warnleuchte leuchtet immer noch) Ist er wahrscheinlich morgen weg und die Rechnung bezahlt! Dann in Ruhe weitersehen
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#68
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![]() ![]() ![]() Ja, und ich werfe sogar den ersten Stein!!! Stell dir vor die nächste ledige Mutter kauft ihn von ihr zusammen gesparten Geld. Du verkaufst ihr den Wagen mit den Wissen das er nicht lange hält?? Solche Typen sind das Letzte!!!!
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#69
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Die Rechnung zahlt der Typ.
An seiner stelle wuerde ich die Werkstatt in Grund und Boden Klagen. Bandit1973 hat es schon gesagt, dei vorgehensweise bei der ersten Rep. war schon eine Katastrophe. Alles falsch gemacht. Bei so einem schaden gehoert der LLK ausgetauscht. Das schreiben die meisten Hersteller zwingend vor. Habe sowas selber haeufiger in der Werkstatt gehabt. Reinigung des gesamten Systems bzw Austausch aller Teile verschlingt schon die Summe des derzeitigen Restwertes. Ich haette dem Kunden geraten sich ein anderes Auto zu beschaffen oder das abends von kollegen erledigen zu lassen. da die Lampe aber wohl immer noch leuchtet scheint hier die diagnose aber schon falsch gewesen zu sein. daher haette ich erst mal den wahren fehler gefunden. |
#70
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Woher weißt Du welcher Schaden anlag? Wird bei Axialspiel in der Welle oder verstopfter Öldruckleitung der auch LLK getauscht...?
Dieses sonore Werkstatt-Bashing ist nervig. Mit den genannten Fakten finde ich bis jetzt nur das Verhalten der Dame weltfremd und mehr als nachteilig. Wäre sie mit der Verauftragung durch ihren Partner nicht einverstanden gewesen, hätte sie die Übergabe und Zahlungsmodalität bei Abholung nicht quittieren dürfen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#71
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Die Frage wird wohl sein, wodurch ursächlich (wenn es denn ein Lagerschaden war am TB) der Schaden vermutlich entstanden ist...
Bei Verstopfung der Ölzufuhr ist zu mindest eine Spülung notwendig! Es kann natürlich sein das laut Werksvorschrift, wg. Garantie und Gewährleistungsansprüchen , eine Vorgabe besteht den LLK auch sicherheitshalber zu tauschen. ( Ich denke aber, es wäre auf jeden Fall eine Absprache bzw. Rückfrage mit dem Kunden zu machen)
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Thomas "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt". (Albert Einstein) |
#72
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Eigentlich ist ja schon genug geschrieben, aber 1 haue ich noch raus.
IMHO In dem Thread geht es im wesentlichen um 3 Dinge. 1. Muss die Frau bezahlen, was ihr Partner in Auftrag gegeben hat? 2. Gibt es eine ethische Pflicht einer Werkstatt? 3. War der Reparaturverlauf nach dem "Stand der Technik"? Zu 1: Zu einem Werkvertrag gehört die Abnahme des Bestellers. Dieser prüft den Erfolg der geschuldeten Leistung und honoriert sie wie vereinbart. Die Dame hätte in die Werkstatt fahren müssen und die Abnahme des Fahrzeugs -da sie nicht Bestellerin war- verweigern. Hat sie aber nicht, es wurde abgenommen und (anscheinend) ein Rechnungsgeschäft akzeptiert, dass wissentlich nicht bedient werden kann. Zu 2: Ein Auto von 4000€ kann man doch für 2500€ reparieren lassen. Das ist normaler Alltag. Zu 3: Ob "richtig" oder "falsch" repariert wurde, kann von uns nur ein homöopathisch ausgebildetes Medium erkennen. Tatsach ist: Das mal etwas unvorhersehbares dazwischen schießt, kommt natürlich vor. Das weiß jeder Handwerker aus seinem Bereich -aber dafür gibt es die Nachbesserung. ![]() Sie soll zur Werkstatt gehen: Erzählen wie es finanziell aussieht und versuchen (auf Grund des fremden Bestellers der Reperatur und der Nachbesserung) den Betrag zu drücken, und oder Teilzahlung zu vereinbaren. Fruchtet das nicht, ab zum Anwalt und auf dessen Geschick hoffen. Wird die Rechnung ersteinmal durch Werkstatt beigetrieben, entstehen nur unnötige Kosten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#73
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Ich finde, sie sollte das Geld aus ihrem Ex pressen. Der hat es in Auftrag gegeben.
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. . Akki ![]() wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
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#74
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Es gibt nur zwei Möglichkeiten.
1. Man hilft der Mitarbeiterin. Das bedeutet dann, man muß ihr bei allem helfen. Das mit dem Auto ist nur eine Sache, von der sie überfordert ist. 2. Man hilft der Mitarbeiterin nicht. Dazwischen gibt es nichts, denn eine Baustelle reiht sich an die nächste.
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Viele Grüße, TOM
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#75
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Wieso kann sie sich denn nicht selbst um ihr Auto kümmern?
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
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