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  #51  
Alt 20.11.2013, 19:07
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Ich sag mal , weil es dein Wunsch war:
Als deutscher in Deutschland nur mit zusatzprüfung verwendbar.
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Gruß Volker
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  #52  
Alt 20.11.2013, 19:38
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Ach, das HR-SRC also auch noch.

Darf ich fragen voher du diese Kenntnis hast?
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Gruss Vestus
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  #53  
Alt 20.11.2013, 19:50
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ach, das HR-SRC also auch noch.

Darf ich fragen voher du diese Kenntnis hast?
War letztes ahr gerade ein Bericht dazu in der BOOTE Zeitschrift.
Alle Führerscheien und wie man die Ausländischen in Detuschland annerkannt bekommt oder eben auch nicht.

dort ging es allerdings nur um das RYA-SRC wie ich zugeben muss.
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  #54  
Alt 20.11.2013, 20:15
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Volker,

diesen Artikel habe ich genauestens gelesen.

Kern der Verhandlung war die Umschreibung von RYA auf DSV/DMYV gewesen. Das wurde folgerichtig abgelehnt. Nicht mehr und nicht weniger.

Gültigkeit oder Anerkennung spielten in diesem Prozess keine Rolle.

Versuche mal deinen EU-Führerschein-KFZ aus D in einen anderen EU-Führerschein-KFZ in A, PL, ES oder sonstwo umschreiben zu lassen.

Macht keiner, warum auch.

Was dem Kfz-Fahrer die EU ist, ist dem SRC-Funker die ITU.

..und beim UBI das Baselabkommen.
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Gruss Vestus
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  #55  
Alt 20.11.2013, 20:28
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Volker,

diesen Artikel habe ich genauestens gelesen.

Kern der Verhandlung war die Umschreibung von RYA auf DSV/DMYV gewesen. Das wurde folgerichtig abgelehnt. Nicht mehr und nicht weniger.

Gültigkeit oder Anerkennung spielten in diesem Prozess keine Rolle.

Versuche mal deinen EU-Führerschein-KFZ aus D in einen anderen EU-Führerschein-KFZ in A, PL, ES oder sonstwo umschreiben zu lassen.

Macht keiner, warum auch.

Was dem Kfz-Fahrer die EU ist, ist dem SRC-Funker die ITU.

..und beim UBI das Baselabkommen.
und genausowenig darfst du als deutscher mit einem PL, A, ES EU-Führerschein-KFZ in Deutschland fahren.
Die Mähr hält sich auch schon seit jahren.
Es gehen jährlich viele nach Polen und machen dort den Führerschein um dem Idiotentest zu entgehen. In Deutschland wartet beim erwischt werden ein Verfahren wegen fahrens ohne gültigen Führerschein.

Du must um in Deutschland fahren zu dürfen das Deutsche SRC haben. das war klar im Bericht zu lesen.
Dafür must du den RYA umschreiben lassen. das geht nur über eine zusatzprüfung.
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Gruß Volker
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  #56  
Alt 20.11.2013, 20:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und genausowenig darfst du als deutscher mit einem PL, A, ES EU-Führerschein-KFZ in Deutschland fahren.
Die Mähr hält sich auch schon seit jahren.
Es gehen jährlich viele nach Polen und machen dort den Führerschein um dem Idiotentest zu entgehen. In Deutschland wartet beim erwischt werden ein Verfahren wegen fahrens ohne gültigen Führerschein.

Du must um in Deutschland fahren zu dürfen das Deutsche SRC haben. das war klar im Bericht zu lesen.
Dafür must du den RYA umschreiben lassen. das geht nur über eine zusatzprüfung.
Ähem, es gibt auch Leute die sich aus irgendwelchen Gründen, sei es Au-Pair, Studium oder Beruf, im EU-Ausland aufhalten, und dort vollkommen legal ihren Führerschein machen, der hier natürlich problemlos anerkannt wird.

Ich weiss jetzt nicht wie du den Schwung zu den Säufern hinbekommen hast.
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Gruss Vestus
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  #57  
Alt 20.11.2013, 20:56
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ähem, es gibt auch Leute die sich aus irgendwelchen Gründen, sei es Au-Pair, Studium oder Beruf, im EU-Ausland aufhalten, und dort vollkommen legal ihren Führerschein machen, der hier natürlich problemlos anerkannt wird.

Ich weiss jetzt nicht wie du den Schwung zu den Säufern hinbekommen hast.
wo hab ich jetzt Säufer in den Mund genommen ?

Es gibt verschiedene Gründe warum man zum Idiotentest muss. Zu schnelles Fahren zählt auch dazu.
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  #58  
Alt 20.11.2013, 21:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wo hab ich jetzt Säufer in den Mund genommen ?

Es gibt verschiedene Gründe warum man zum Idiotentest muss. Zu schnelles Fahren zählt auch dazu.
Ja, Verstoss gegen das BTM ebenso wie zu häufiges Falschparken.
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Gruss Vestus
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  #59  
Alt 22.11.2013, 08:13
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Da kommt bestimmt gleich wieder jemand um die Ecke und tönt:
"Aber nicht gültig für Deutsche in Deutschland!".
Hatten wir hier beim RYA-SRC schon.
Du kennst den Spruch mit dem Stein und dem Glashaus schon, gele?
Aber Danke für Deine Danke, denn sonst hätte ich das Gefühl, das ganze für die Katz zu schreiben.

Lg
Alex
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  #60  
Alt 22.11.2013, 11:38
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Moin Moin
Wir reden vom SRC, oder?
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
"Aber nicht gültig für Deutsche in Deutschland!".
Zitat:
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Ich sag mal , weil es dein Wunsch war:
Als deutscher in Deutschland nur mit zusatzprüfung verwendbar.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und genausowenig darfst du als deutscher mit einem PL, A, ES EU-Führerschein-KFZ in Deutschland fahren.
Die Mähr hält sich auch schon seit jahren.
Es gehen jährlich viele nach Polen und machen dort den Führerschein um dem Idiotentest zu entgehen. In Deutschland wartet beim erwischt werden ein Verfahren wegen fahrens ohne gültigen Führerschein.
Du must um in Deutschland fahren zu dürfen das Deutsche SRC haben. das war klar im Bericht zu lesen.
Dafür must du den RYA umschreiben lassen. das geht nur über eine zusatzprüfung.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Ähem, es gibt auch Leute die sich aus irgendwelchen Gründen, sei es Au-Pair, Studium oder Beruf, im EU-Ausland aufhalten, und dort vollkommen legal ihren Führerschein machen, der hier natürlich problemlos anerkannt wird.
Ich weiss jetzt nicht wie du den Schwung zu den Säufern hinbekommen hast.
Öhmm, und wie habt Ihr den Sprung von Funk Fähigkeitszeugnissen zu KFZ Führerscheinen geschafft
Also zurück zum Thema, denn Ihr habt ja beide irgendwie recht. Ich versuche es mal an einem Beispiel zu erklären.
Ein Deutscher aus Hamburg, nennen wir ihn einfach Max, tritt eine Stelle in Biel an und verlegt seinen Wohnsitz in die Schweiz nach Biel, da Max für 3 Jahre hier arbeiten soll. Max hat also seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz.
Nun entdeckt Max die Liebe zum Wassersport und macht in der Schweiz den Sportboot Führerschein Binnen.
Max ist begeistert und möchte nun auch am Seefunk teilnehmen. Er bucht einen Kurs um das SRC und das UBI zu erlangen. Max ist ein schlaues Köpfchen und besteht die Prüfungen beim BAKOM mit Sternchen.

Halten wir also fest, Max hat den SFB und er hat die beiden Funk Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI. So weit so gut. Nun zwei Beispiele:

Beispiel A)
Max bleibt insgesamt 13 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten?
* Der Schweizer SFB wird anstandslos in einen Deutschen umgeschrieben und Max bekommt noch das sogenannte Bodenseepatent geschenkt.
* Auch die Bundesnetzargentur anerkennt die Schweizer Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI und erteilt Max eine Betriebserlaubnis für die Funke und zwar ohne Zusatzprüfung oder sowas.

Beispiel B)
Max bleibt insgesamt 11 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten?
* Der Schweizer SFB wird nicht in einen Deutschen umgeschrieben, Max muss die Prüfung in Deutschland wiederholen.
* Jedoch die Bundesnetzargentur anerkennt die Schweizer Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI trotzdem und erteilt Max eine Betriebserlaubnis für die Funke. Ebenfalls ohne Zusatzprüfung.

Zur Begründung, die Schweiz hat Staatsverträge unter anderem mit Deutschland welche die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen regelt. Darum ist das Umschreiben eben wie in den Beispielen geschrieben geregelt.
Streng genommen muss jedes von einem am GMDSS teilnehmenden Staat ausgestellte SRC von jedem anderen teilnehmenden Staat akzeptiert werden, sofern die Prüfungsstandards eingehalten werden.

Und genau dies ist das Problem, so akzeptiert das Bakom das französische SRC (Rechtslage 2010) nicht, das Deutsche jedoch problemlos. Das kroatische Discounter Fähigkeitszeugnis ebenfalls nicht. Hingegen das Offizielle kroatische SRC (welches den Internationalen Standards zu entsprechen scheint) offensichtlich schon.

Noch komplizierter wird es beim sogenannten RYA-SRC, hier scheint das Bakom sehr zu differenzieren. So scheint das britische RYA nicht grundsätzlich akzeptiert zu werden. Jedoch gibt es in der Schweiz einen Anbieter welcher einen Kurs und eine Prüfung nach RYA Standard anbietet. Dieses Britische Fähigkeitszeugnis wird vom Bakom akzeptiert, weil der Anbieter nachgewiesen hat, dass seine Prüfung im wesentlichen den Internationalen Standatds entspricht. Ob die Bundesnetzargentur dieses nach britischem Recht in der Schweiz ausgestellte RYA Fähigkeitszeugnis akzeptiert, kann wohl nur diese beantworten



Leider ist nichts einfach einfach.
Lg
Alex

Geändert von Ghostman.72 (22.11.2013 um 11:51 Uhr)
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Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #61  
Alt 22.11.2013, 17:22
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Hi Alex,

Zitat:
Zitat von Ghostman.72 Beitrag anzeigen
Du kennst den Spruch mit dem Stein und dem Glashaus schon, gele?
Aber Danke für Deine Danke, denn sonst hätte ich das Gefühl, das ganze für die Katz zu schreiben.

Lg
Alex
Ich freue mich dass sich noch jemand mit der Thematik auseinander setzt und nicht einfach "das war schon immer so" hinschreibt.

Zitat:
Zitat von Ghostman.72 Beitrag anzeigen
Moin Moin
Wir reden vom SRC, oder?




Öhmm, und wie habt Ihr den Sprung von Funk Fähigkeitszeugnissen zu KFZ Führerscheinen geschafft
Also zurück zum Thema, denn Ihr habt ja beide irgendwie recht. Ich versuche es mal an einem Beispiel zu erklären.
Ein Deutscher aus Hamburg, nennen wir ihn einfach Max, tritt eine Stelle in Biel an und verlegt seinen Wohnsitz in die Schweiz nach Biel, da Max für 3 Jahre hier arbeiten soll. Max hat also seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz.
Nun entdeckt Max die Liebe zum Wassersport und macht in der Schweiz den Sportboot Führerschein Binnen.
Max ist begeistert und möchte nun auch am Seefunk teilnehmen. Er bucht einen Kurs um das SRC und das UBI zu erlangen. Max ist ein schlaues Köpfchen und besteht die Prüfungen beim BAKOM mit Sternchen.

Halten wir also fest, Max hat den SFB und er hat die beiden Funk Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI. So weit so gut. Nun zwei Beispiele:

Beispiel A)
Max bleibt insgesamt 13 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten?
* Der Schweizer SFB wird anstandslos in einen Deutschen umgeschrieben und Max bekommt noch das sogenannte Bodenseepatent geschenkt.

In D wird wassersportlich rein gar nichts umgeschrieben. Bodenseepatent lasse ich mal aussen vor, ist nicht meine Baustelle.

Sollte das bei euch anders sein, ist das löblich, aber hier definitif nicht.

Ist der Wohnsitz in D muss zwingend, sofern man fahren möchte, der dt. SBF gemacht werden, auch der Schweizer!

* Auch die Bundesnetzargentur anerkennt die Schweizer Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI und erteilt Max eine Betriebserlaubnis für die Funke und zwar ohne Zusatzprüfung oder sowas.

Zuständig für die Funkerzeugnisse ist hier das BMVBS, vertreten durch das BSH. Die Schweizer Funkzeugnisse sind hier unabhängig der Nationalität des Inhabers gültig und bedürfen keiner zusätzlichen Anerkennung, sh. ITU und Baselabkommen.

Die "Betriebserlaubnis" für die Funke, früher Frequenzzuteilungsurkunde, heute Nummernzuteilungsurkunde wird unabhängig eines Funkzeugnisses erteilt.

Beispiel B)
Max bleibt insgesamt 11 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten?
* Der Schweizer SFB wird nicht in einen Deutschen umgeschrieben, Max muss die Prüfung in Deutschland wiederholen.

s.o.

* Jedoch die Bundesnetzargentur anerkennt die Schweizer Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI trotzdem und erteilt Max eine Betriebserlaubnis für die Funke. Ebenfalls ohne Zusatzprüfung.

s.o.

Zur Begründung, die Schweiz hat Staatsverträge unter anderem mit Deutschland welche die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen regelt. Darum ist das Umschreiben eben wie in den Beispielen geschrieben geregelt.
Streng genommen muss jedes von einem am GMDSS teilnehmenden Staat ausgestellte SRC von jedem anderen teilnehmenden Staat akzeptiert werden, sofern die Prüfungsstandards eingehalten werden.

Und genau dies ist das Problem, so akzeptiert das Bakom das französische SRC (Rechtslage 2010) nicht, das Deutsche jedoch problemlos. Das kroatische Discounter Fähigkeitszeugnis ebenfalls nicht. Hingegen das Offizielle kroatische SRC (welches den Internationalen Standards zu entsprechen scheint) offensichtlich schon.

Noch komplizierter wird es beim sogenannten RYA-SRC, hier scheint das Bakom sehr zu differenzieren. So scheint das britische RYA nicht grundsätzlich akzeptiert zu werden. Jedoch gibt es in der Schweiz einen Anbieter welcher einen Kurs und eine Prüfung nach RYA Standard anbietet. Dieses Britische Fähigkeitszeugnis wird vom Bakom akzeptiert, weil der Anbieter nachgewiesen hat, dass seine Prüfung im wesentlichen den Internationalen Standatds entspricht.

Aus dem RYA-SRC-Zeugnis geht nicht hervor bei welchem Anbieter Kurs und Prüfung gemacht wurden. Da steht nur drauf: "For the Secretary of State, London".

Ob die Bundesnetzargentur dieses nach britischem Recht in der Schweiz ausgestellte RYA Fähigkeitszeugnis akzeptiert, kann wohl nur diese beantworten

Das BSH, s.o., hüllt sich inzwischen in Schweigen. Unbestätigten Gerüchten zufolge wurde die BNetzA angeschubst ihre eigenwilligen Sonderregelungen zugunsten internationaler Vereinbarungen zu unterlassen. Das würde auch den Wegfall der Referenznummern bei den Funkgeräten erklären.

Die RYA hat aber auch etwas nachgegeben und den Hauptangriffspunkt "Prüfung durch Ausbilder" entschärft.

http://funk-an-bord.de/src-rya.html


Leider ist nichts einfach einfach.
Lg
Alex
@ Volker: Bleibt nur noch die Frage weshalb das HR-SRC für einen Deutschen in Deutschland nicht ausreicht.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (22.11.2013 um 18:27 Uhr) Grund: ITU und Baselabkommen
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  #62  
Alt 23.11.2013, 15:21
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Zitat:
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Hi Alex,
Ich freue mich dass sich noch jemand mit der Thematik auseinander setzt und nicht einfach "das war schon immer so" hinschreibt.
Moin vestus
Bin ich unhöflich, wenn ich Dich bitte, nicht in meinem Text zu antworten, da es mühsam ist, Dich zu zitieren. Ich kann leider nicht direkt im Browser schreiben und muss immer den Umweg über einen Editor machen, Danke.

Ich muss zugeben, dass mich die Thematik interessiert und so viel wie im Verlauf dieses Tröts, habe ich nie zuvor in so kurzer Zeit gelernt. Zumal ich meine Aussagen vorgängig gerne überprüfe bevor ich mich blamiere

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Zuständig für die Funkerzeugnisse ist hier das BMVBS, vertreten durch das BSH. Die Schweizer Funkzeugnisse sind hier unabhängig der Nationalität des Inhabers gültig und bedürfen keiner zusätzlichen Anerkennung, sh. ITU und Baselabkommen.Die "Betriebserlaubnis" für die Funke, früher Frequenzzuteilungsurkunde, heute Nummernzuteilungsurkunde wird unabhängig eines Funkzeugnisses erteilt.
Ja, die Nationalität des Inhabers spielt keine Rolle, wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt habe, sorry.
Und Du hast recht, auch das Bakom stellt die Konzession unabhängig vom Funkzeugnis aus.

Zitat:
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Aus dem RYA-SRC-Zeugnis geht nicht hervor bei welchem Anbieter Kurs und Prüfung gemacht wurden. Da steht nur drauf: "For the Secretary of State, London".
...
Das BSH, s.o., hüllt sich inzwischen in Schweigen. Unbestätigten Gerüchten zufolge wurde die BNetzA angeschubst ihre eigenwilligen Sonderregelungen zugunsten internationaler Vereinbarungen zu unterlassen. Das würde auch den Wegfall der Referenznummern bei den Funkgeräten erklären.Die RYA hat aber auch etwas nachgegeben und den Hauptangriffspunkt "Prüfung durch Ausbilder" entschärft.
Hier an zuverlässige Infos zu kommen ist nicht ganz einfach. Das Bakom schweigt auf der Webseite, ich konnte nur diesen http://www.maritime-academy.ch/_Funk...nerkennung.pdf Brief finden. Die sonstigen Quellen sind sehr wiedersprüchlich. Die einen sagen RYA sei gültig, andere sagen, nicht mehr gültig weil das Bakom die Anerkennung zurückgezogen habe. Wieder andere sagen doch wieder gültig

Zitat:
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In D wird wassersportlich*rein gar nichts*umgeschrieben.*Bodenseepatent lasse ich mal aussen vor, ist nicht meine Baustelle.Sollte das bei euch anders sein, ist das löblich, aber hier definitif nicht.Ist der Wohnsitz in D muss zwingend, sofern man fahren möchte, der dt. SBF gemacht werden, auch der Schweizer!
Was Funk betrifft, schliesse ich mich Dir mal an, hier weisst Du mit Sicherheit besser bescheid als ich. Bei den Führerscheinen konntest Du mich noch nicht überzeugen. Nun versuche ich Dich mal zu überzeugen, habe bitte Verständnis dafür, dass ich nur die Schweizer Gesetze zitiere. Die Deutschen Paragraphen mag ich nicht auch noch raussuchen. Wenn Du aber gleich die zitierten Artikel und das Rundschreiben liest, glaubst Du mir hoffentlich, dass diese im Deutschen Recht irgendwo versteckt sind. Ach ja, wie das innerhalb der EU geregelt ist, weiss ich natürlich nicht. Ist aber ja nicht das Thema.

Wie gesagt wir reden nur vom Schweizer Binnenschiffer Führerschein der Kategorie A und D.
A sind Mobo, die Leistung in KW ist nach oben unbegrenzt.
D sind Segelboote.
Zitat:
Zitat von BSV, Art 91a Erwerb des schweizerischen Führerausweises
1. Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:
a.Personen, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz Wohnsitz haben;

b.Personen, die in der Schweiz immatrikulierte Schiffe der Ausweiskategorien B, C und E gewerbsmässig führen.

2*Dem Inhaber eines gültigen internationalen oder ausländischen Ausweises wird durch den Wohnsitzkanton der schweizerische Schiffsführerausweis ohne theoretische oder praktische Prüfung erteilt. Der Ausweis muss in einem Staat erworben worden sein, der in Bezug auf Ausbildung und Prüfung den schweizerischen Bestimmungen entsprechende Anforderungen stellt und der gegenüber Inhabern schweizerischer Führerausweise Gegenrecht hält.

3*Das Bundesamt für Verkehr führt eine Liste dieser Staaten. Es legt fest, welche Kategorie eines internationalen oder ausländischen Ausweises in eine entsprechende Kategorie eines schweizerischen Ausweises umgeschrieben wird und ob der Geltungsbereich einzuschränken ist.
Quelle: http://www.admin.ch/opc/de/classifie...252/index.html

Zitat:
Zitat von UVEK Rundschreiben 43/2008
Umtausch ausländischer Schiffsführerausweise
Sehr geehrte Damen und Herren
Im vorliegenden Rundschreiben (RS) informieren wir Sie über die Möglichkeiten des Umtauschs ausländischer Schiffsführerausweise in Schweizer Ausweise gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung.
...
2. Umzutauschende ausländische Schiffsführerausweise
2.4 Deutschland
Folgende deutschen Ausweise sind in schweizerische Schiffsführerausweise umzuschreiben. Es handelt sich dabei um Ausweise, die von 2 Verbänden im Auftrag des Verkehrsministeriums und nicht von amtlichen Stellen ausgestellt werden.
---Hier gehört die Grafik im Anhang hin---
Quelle: http://www.bav.admin.ch/grundlagen/0...XI2IdvoaCUZ,s-

Halten wir also fest:
- DE Führerscheine werden umgeschrieben in CH Scheine.
- Es muss keine Prüfung absolviert werden.
- Per Gesetz ist so ein Umtausch nur möglich, wenn De das mit CH Führerscheinen ebenfalls macht.
Logische Schlussfolgerung, mein Beispiel mit Max ist richtig und wer den CH Binnenschifferführerschein hat, bekommt dafür den Deutschen, wenn er mehr als ein Jahr in DE lebt.

Ich habe gelesen, das sowohl der DSV wie auch der DMYV das nur zähneknirschend machen was ihnen Merkels Vorgänger mit diesem Abkommen eingebrockt haben. Denn hier gibt es nur zwei Sportboot Prüfungen, Binnen (in den Varianten Motor A und Segel D) und Hochsee (in den Varianten Motorboot und Segelyacht mit oder ohne Machine, bzw. Hilfsmotor). Kurz und knapp,
- mit dem Binnen Führerschein darf ich auf (allen) Binnengewässern fahren, jedoch nicht auf Küstengewässern.
- mit dem Hochseeschein darf ich die Küste und die hohe See befahren.
Die offensichtliche Haltung der Schweiz ist deutlich zu erkennen. Wer die Küsten abfahren will muss immer mit den Gefahren der hohen See rechnen und entsprechend ausgebildet sein.
In Deutschland gibt es ja den
- Sportbootführerschein binnen, bis 15m Schiffslänge
- Sportschifferzeugnis (binnen), bis 25m
- Sportbootführerschein See, Küste bis 3sm
- Sportküstenschifferschein, Küste bis 12sm
- Sportseeschifferschein, Küste bis 30sm
- Sporthochseeschifferschein
Dazu kommen dann noch die Sonderpatente wie Hochrheinpatent oder das Bodenseeschifferpatent um nur zwei zu nennen.
Alle diese Kurse und Prüfungen spühlen schön Geld in die Kasse der Mitglieder dieser beiden Deutschen Verbände, darum gefällt es ihnen garnicht, die Schweizer Führerscheine in Deutsche umzuschreiben, da so massig Geld verloren geht. Den Schweizer Binnenführerschein müssen sie umschreiben, sonst gibts Mecker von Frau Merkel. Den Hochseeschein der Schweiz müssen die beiden Verbände (leider) nicht umschreiben und tun es idR auch nicht. Nun verlassen wir aber das Thema Hochsee und Küste Bitte wieder ganz schnell, denn das ist auch nicht meine Baustelle.

Die Schweizer Binnenprüfung beinhaltet nicht nur Schweizer Recht, sondern auch zum Teil Deutsches.
Z. B. gibt es auf dem Bielersee keinen weissen Ankerball. Dieser weisse Ball kennzeichnet dort Schleppfischer welche achterlich mit 200m Abstand zu kreuzen sind. Auf dem Bodensee kennzeichnet eine weisse Flagge den Schleppfischer.
Weiter müssen wir wissen, wie schnell das man in französischen Häfen fahren darf (Genfersee) und wo man z.B. auf dem Lago di Magiore (Grenzgewässer zu Italien) nicht Wasserski fahren darf und lauter so Krempel.
Fairer weise muss ich an dieser Stelle noch zugeben, dass ich gar keinen SB Führerschein habe und mit meinem 8ps Mixer auch nicht brauche. Dennoch habe ich diesen Sommer eine Doppelfahrstunde sowie einen Fluss- und Schleusenkurs besucht. Weiter habe ich die Theorie bis zur Prüfungsreife gelernt, denn ich weiss schon gerne was ich tue.

Konnte ich Dich mit meiner Argumentation überzeugen?
Wenn nicht, würde mich Dein Standpunkt und dessen Begründung schon interessieren.

Das Schweizer Schifffahrtsrecht ist wie ich festgestellt habe sehr komplex. So gilt auf den Rheinschiffen zwischen Basel und Rheinfelden nicht nur Deutsches und Schweizer Recht (is ja logisch, die beiden Staaten sind ja Anrainer), nein! Hier gilt für Schiffe unter Französischer, Belgischer oder Niederländischer Flagge auch noch deren Recht, wer nun z.B. unter welchen Umständen welches Hochrheinpatent für Sportboote benötigt - oder auch nicht.

Interessant ist auch, dass ich auf allen Schweizer Gewässern Radar konzessionslos einsetzen darf, ausser auf dem (Schweizer) Teil des Rheines. Auf dem Schweizer Teil des Bodensee's darf ich mit Radar fahren, im Deutschen wohl eher nicht. Genauso darf ein Deutsches Boot auf dem Deutschen Teil die Binnenfunke nutzen, auf dem Schweizer Teil nicht. Hingegen darf ein Schweizer Schiff im Deutschen Teil (Konzession und UBI vorausgesetzt) sehrwohl Funken und ein Deutsches Schiff auf dem Schweizer Teil des See's auch ohne Konzession das Radar nutzen
Auf dem Schweizer Rhein darf ich AIS einsetzen, nicht aber auf dem Bielersee, usw..

Lg
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Halten wir also fest:
- DE Führerscheine werden umgeschrieben in CH Scheine.
- Es muss keine Prüfung absolviert werden.
- Per Gesetz ist so ein Umtausch nur möglich, wenn De das mit CH Führerscheinen ebenfalls macht.
In D wird rein gar nix umgeschrieben oder umgetauscht. Dein CH-Schein wird hier anerkannt, wenn du hier Urlaub machst. Wohnst du hier kannst du die Lappen eintüten das sie nicht verschimmeln.

Wird grad hier behandelt:

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=194463
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Gruss Vestus
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  #64  
Alt 27.11.2013, 12:04
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Ghostman.72 Ghostman.72 ist offline
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Hallo vestus
Einen Versuch unternehme ich noch, um Dich zu überzeugen, aber der Reihe nach.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
In D wird rein gar nix umgeschrieben oder umgetauscht.
Falsch, siehe unten
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dein CH-Schein wird hier anerkannt, wenn du hier Urlaub machst.
Richtig.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Wohnst du hier kannst du die Lappen eintüten das sie nicht verschimmeln.
Wieder falsch, s.u.
Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Die beiden Fälle sind nicht vergleichbar.
Nur kurz zum von Dir genannten Thema,
Zitat:
Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
mein Nachbar mit polnischer Staatsbürgerschaft und Pass hat den Bootslappen (See und Binnen) vor kurzem in Polen gemacht,ist aber hier in Deutschland gemeldet und wohnt auch hier - Nachbar eben.
Ich sagte ihm,das er mit den beiden Lappen hier nicht fahren darf - zumindestens Binnen nicht,weil er nicht in Polen wohnt.
Er guckt mich erstaunt an und behauptete das Gegenteil.
Wer hat nun Recht - bin mir auch nicht zu 100% sicher ??
Gruss
Andreas
Richtig, dieser Lappen ist in Deutschland nicht gültig. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass man im Führerschein ausstellenden Land länger als 12 Monate wohnt.

Zurück zu unserem Thema. Ich erlaube mir das Beispiel von Oben kurz ohne Funk zu wiederholen.
Zitat:
Zitat von Ghostman.72 Beitrag anzeigen
Beispiel A)
Max bleibt insgesamt 13 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten?
* Der Schweizer SFB wird anstandslos in einen Deutschen umgeschrieben...
Nachdem ich es Dir schlüssig mit Paragraphen erklärt habe und Du es mir immer noch nicht glaubst, bin ich mit meinem Latein am Ende. Egal wie gründlich ich es erkläre, warum der eine Schein eben umgeschrieben wird und der andere nicht, Du und wohl auch andere werden es nicht glauben. Darum lasse ich nun mal den DMYV sprechen. Hoffentlich glaubst Du wenigstens denen welche die Führerscheine ausstellen.
Zitat:
Zitat von E-Mailverkehr mit DMYV
Betreff:*AW: Fragen an die Führerscheinstelle des DMYV

Guten Tag Frau...
Anbei der gewünschte Führerschein. Dieser ist anonymisiert, da es sich nicht um meinen eigenen handelt, jedoch um den von mir angesprochenen der Kategorie A (Motorboot).
Zum Zeitpunkt der Umschreibung werden folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
* Wohnsitz im ausstellenden Land zum Zeitpunkt der Prüfung über 18 Monate.
* Alter 43 Jahre.
* Neuer fester Wohnsitz in DE seit über 10 Monaten.
* Deutsch-Schweizer Doppelbürger.
Besten Dank

Alex
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Hallo Herr Alex,
Dieser Schein wird so nicht anerkannt, kann aber von uns in einen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden.
Anbei sende ich ihnen einen Antrag, den sie dann bitte ausfüllen, unterschreiben und mit den angeforderten Anlagen bitte nach Duisburg schicken.

Mit freundlichen Grüßen
...
Deutscher Motoryachtverband e. V.
Führerscheinstelle
Duisburg
Kannst Du mir jetzt glauben, dass mein Beispiel richtig ist?

Grüessli
Alex
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