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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich sag mal , weil es dein Wunsch war:
Als deutscher in Deutschland nur mit zusatzprüfung verwendbar.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#52
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Ach, das HR-SRC also auch noch.
Darf ich fragen voher du diese Kenntnis hast?
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Gruss Vestus |
#53
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Zitat:
Alle Führerscheien und wie man die Ausländischen in Detuschland annerkannt bekommt oder eben auch nicht. dort ging es allerdings nur um das RYA-SRC wie ich zugeben muss.
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#54
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Volker,
diesen Artikel habe ich genauestens gelesen. Kern der Verhandlung war die Umschreibung von RYA auf DSV/DMYV gewesen. Das wurde folgerichtig abgelehnt. Nicht mehr und nicht weniger. Gültigkeit oder Anerkennung spielten in diesem Prozess keine Rolle. Versuche mal deinen EU-Führerschein-KFZ aus D in einen anderen EU-Führerschein-KFZ in A, PL, ES oder sonstwo umschreiben zu lassen. Macht keiner, warum auch. Was dem Kfz-Fahrer die EU ist, ist dem SRC-Funker die ITU. ..und beim UBI das Baselabkommen.
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Gruss Vestus |
#55
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Zitat:
Die Mähr hält sich auch schon seit jahren. Es gehen jährlich viele nach Polen und machen dort den Führerschein um dem Idiotentest zu entgehen. In Deutschland wartet beim erwischt werden ein Verfahren wegen fahrens ohne gültigen Führerschein. Du must um in Deutschland fahren zu dürfen das Deutsche SRC haben. das war klar im Bericht zu lesen. Dafür must du den RYA umschreiben lassen. das geht nur über eine zusatzprüfung.
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#56
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Zitat:
Ich weiss jetzt nicht wie du den Schwung zu den Säufern hinbekommen hast.
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Gruss Vestus |
#57
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Zitat:
Es gibt verschiedene Gründe warum man zum Idiotentest muss. Zu schnelles Fahren zählt auch dazu.
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#58
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Ja, Verstoss gegen das BTM ebenso wie zu häufiges Falschparken.
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Gruss Vestus |
#59
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Zitat:
Aber Danke für Deine Danke, denn sonst hätte ich das Gefühl, das ganze für die Katz zu schreiben. Lg Alex |
#60
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Moin Moin
Wir reden vom SRC, oder? Zitat:
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Zitat:
Also zurück zum Thema, denn Ihr habt ja beide irgendwie recht. Ich versuche es mal an einem Beispiel zu erklären. Ein Deutscher aus Hamburg, nennen wir ihn einfach Max, tritt eine Stelle in Biel an und verlegt seinen Wohnsitz in die Schweiz nach Biel, da Max für 3 Jahre hier arbeiten soll. Max hat also seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz. Nun entdeckt Max die Liebe zum Wassersport und macht in der Schweiz den Sportboot Führerschein Binnen. Max ist begeistert und möchte nun auch am Seefunk teilnehmen. Er bucht einen Kurs um das SRC und das UBI zu erlangen. Max ist ein schlaues Köpfchen und besteht die Prüfungen beim BAKOM mit Sternchen. Halten wir also fest, Max hat den SFB und er hat die beiden Funk Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI. So weit so gut. Nun zwei Beispiele: Beispiel A) Max bleibt insgesamt 13 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten? * Der Schweizer SFB wird anstandslos in einen Deutschen umgeschrieben und Max bekommt noch das sogenannte Bodenseepatent geschenkt. * Auch die Bundesnetzargentur anerkennt die Schweizer Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI und erteilt Max eine Betriebserlaubnis für die Funke und zwar ohne Zusatzprüfung oder sowas. Beispiel B) Max bleibt insgesamt 11 Monate am Stück mit Wohnsitz in der Schweiz und wird dann wieder nach Deutschland, sagen wir an den Rhein versetzt und zieht mit Sack, Pack und Boot um. Was Passiert nun mit den Schweizer Dokumenten? * Der Schweizer SFB wird nicht in einen Deutschen umgeschrieben, Max muss die Prüfung in Deutschland wiederholen. * Jedoch die Bundesnetzargentur anerkennt die Schweizer Fähigkeitszeugnisse SRC und UBI trotzdem und erteilt Max eine Betriebserlaubnis für die Funke. Ebenfalls ohne Zusatzprüfung. Zur Begründung, die Schweiz hat Staatsverträge unter anderem mit Deutschland welche die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen regelt. Darum ist das Umschreiben eben wie in den Beispielen geschrieben geregelt. Streng genommen muss jedes von einem am GMDSS teilnehmenden Staat ausgestellte SRC von jedem anderen teilnehmenden Staat akzeptiert werden, sofern die Prüfungsstandards eingehalten werden. Und genau dies ist das Problem, so akzeptiert das Bakom das französische SRC (Rechtslage 2010) nicht, das Deutsche jedoch problemlos. Das kroatische Discounter Fähigkeitszeugnis ebenfalls nicht. Hingegen das Offizielle kroatische SRC (welches den Internationalen Standards zu entsprechen scheint) offensichtlich schon. Noch komplizierter wird es beim sogenannten RYA-SRC, hier scheint das Bakom sehr zu differenzieren. So scheint das britische RYA nicht grundsätzlich akzeptiert zu werden. Jedoch gibt es in der Schweiz einen Anbieter welcher einen Kurs und eine Prüfung nach RYA Standard anbietet. Dieses Britische Fähigkeitszeugnis wird vom Bakom akzeptiert, weil der Anbieter nachgewiesen hat, dass seine Prüfung im wesentlichen den Internationalen Standatds entspricht. Ob die Bundesnetzargentur dieses nach britischem Recht in der Schweiz ausgestellte RYA Fähigkeitszeugnis akzeptiert, kann wohl nur diese beantworten Leider ist nichts einfach einfach. Lg Alex Geändert von Ghostman.72 (22.11.2013 um 11:51 Uhr)
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#61
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Hi Alex,
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Gruss Vestus Geändert von vestus (22.11.2013 um 18:27 Uhr) Grund: ITU und Baselabkommen |
#62
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Zitat:
Bin ich unhöflich, wenn ich Dich bitte, nicht in meinem Text zu antworten, da es mühsam ist, Dich zu zitieren. Ich kann leider nicht direkt im Browser schreiben und muss immer den Umweg über einen Editor machen, Danke. Ich muss zugeben, dass mich die Thematik interessiert und so viel wie im Verlauf dieses Tröts, habe ich nie zuvor in so kurzer Zeit gelernt. Zumal ich meine Aussagen vorgängig gerne überprüfe bevor ich mich blamiere Zitat:
Und Du hast recht, auch das Bakom stellt die Konzession unabhängig vom Funkzeugnis aus. Zitat:
Zitat:
Wie gesagt wir reden nur vom Schweizer Binnenschiffer Führerschein der Kategorie A und D. A sind Mobo, die Leistung in KW ist nach oben unbegrenzt. D sind Segelboote. Zitat:
Zitat:
Halten wir also fest: - DE Führerscheine werden umgeschrieben in CH Scheine. - Es muss keine Prüfung absolviert werden. - Per Gesetz ist so ein Umtausch nur möglich, wenn De das mit CH Führerscheinen ebenfalls macht. Logische Schlussfolgerung, mein Beispiel mit Max ist richtig und wer den CH Binnenschifferführerschein hat, bekommt dafür den Deutschen, wenn er mehr als ein Jahr in DE lebt. Ich habe gelesen, das sowohl der DSV wie auch der DMYV das nur zähneknirschend machen was ihnen Merkels Vorgänger mit diesem Abkommen eingebrockt haben. Denn hier gibt es nur zwei Sportboot Prüfungen, Binnen (in den Varianten Motor A und Segel D) und Hochsee (in den Varianten Motorboot und Segelyacht mit oder ohne Machine, bzw. Hilfsmotor). Kurz und knapp, - mit dem Binnen Führerschein darf ich auf (allen) Binnengewässern fahren, jedoch nicht auf Küstengewässern. - mit dem Hochseeschein darf ich die Küste und die hohe See befahren. Die offensichtliche Haltung der Schweiz ist deutlich zu erkennen. Wer die Küsten abfahren will muss immer mit den Gefahren der hohen See rechnen und entsprechend ausgebildet sein. In Deutschland gibt es ja den - Sportbootführerschein binnen, bis 15m Schiffslänge - Sportschifferzeugnis (binnen), bis 25m - Sportbootführerschein See, Küste bis 3sm - Sportküstenschifferschein, Küste bis 12sm - Sportseeschifferschein, Küste bis 30sm - Sporthochseeschifferschein Dazu kommen dann noch die Sonderpatente wie Hochrheinpatent oder das Bodenseeschifferpatent um nur zwei zu nennen. Alle diese Kurse und Prüfungen spühlen schön Geld in die Kasse der Mitglieder dieser beiden Deutschen Verbände, darum gefällt es ihnen garnicht, die Schweizer Führerscheine in Deutsche umzuschreiben, da so massig Geld verloren geht. Den Schweizer Binnenführerschein müssen sie umschreiben, sonst gibts Mecker von Frau Merkel. Den Hochseeschein der Schweiz müssen die beiden Verbände (leider) nicht umschreiben und tun es idR auch nicht. Nun verlassen wir aber das Thema Hochsee und Küste Bitte wieder ganz schnell, denn das ist auch nicht meine Baustelle. Die Schweizer Binnenprüfung beinhaltet nicht nur Schweizer Recht, sondern auch zum Teil Deutsches. Z. B. gibt es auf dem Bielersee keinen weissen Ankerball. Dieser weisse Ball kennzeichnet dort Schleppfischer welche achterlich mit 200m Abstand zu kreuzen sind. Auf dem Bodensee kennzeichnet eine weisse Flagge den Schleppfischer. Weiter müssen wir wissen, wie schnell das man in französischen Häfen fahren darf (Genfersee) und wo man z.B. auf dem Lago di Magiore (Grenzgewässer zu Italien) nicht Wasserski fahren darf und lauter so Krempel. Fairer weise muss ich an dieser Stelle noch zugeben, dass ich gar keinen SB Führerschein habe und mit meinem 8ps Mixer auch nicht brauche. Dennoch habe ich diesen Sommer eine Doppelfahrstunde sowie einen Fluss- und Schleusenkurs besucht. Weiter habe ich die Theorie bis zur Prüfungsreife gelernt, denn ich weiss schon gerne was ich tue. Konnte ich Dich mit meiner Argumentation überzeugen? Wenn nicht, würde mich Dein Standpunkt und dessen Begründung schon interessieren. Das Schweizer Schifffahrtsrecht ist wie ich festgestellt habe sehr komplex. So gilt auf den Rheinschiffen zwischen Basel und Rheinfelden nicht nur Deutsches und Schweizer Recht (is ja logisch, die beiden Staaten sind ja Anrainer), nein! Hier gilt für Schiffe unter Französischer, Belgischer oder Niederländischer Flagge auch noch deren Recht, wer nun z.B. unter welchen Umständen welches Hochrheinpatent für Sportboote benötigt - oder auch nicht. Interessant ist auch, dass ich auf allen Schweizer Gewässern Radar konzessionslos einsetzen darf, ausser auf dem (Schweizer) Teil des Rheines. Auf dem Schweizer Teil des Bodensee's darf ich mit Radar fahren, im Deutschen wohl eher nicht. Genauso darf ein Deutsches Boot auf dem Deutschen Teil die Binnenfunke nutzen, auf dem Schweizer Teil nicht. Hingegen darf ein Schweizer Schiff im Deutschen Teil (Konzession und UBI vorausgesetzt) sehrwohl Funken und ein Deutsches Schiff auf dem Schweizer Teil des See's auch ohne Konzession das Radar nutzen Auf dem Schweizer Rhein darf ich AIS einsetzen, nicht aber auf dem Bielersee, usw.. Lg Alex
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#63
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Zitat:
Wird grad hier behandelt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=194463
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Gruss Vestus |
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Hallo vestus
Einen Versuch unternehme ich noch, um Dich zu überzeugen, aber der Reihe nach. Falsch, siehe unten Richtig. Wieder falsch, s.u. Zitat:
Nur kurz zum von Dir genannten Thema, Zitat:
Zurück zu unserem Thema. Ich erlaube mir das Beispiel von Oben kurz ohne Funk zu wiederholen. Zitat:
Zitat:
Grüessli Alex |
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