boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 64
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 26.06.2013, 21:18
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.416 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sunbeamer Beitrag anzeigen
Weiß Gott. Das ist Senf. ...
...und Peanuts.

Ich hatte mich vor einigen Jahren mit einer Architektin an einem älteren 4-Familienhaus getroffen. Die Mieter im EG links klebten gerade die Tapeten im Wohnzimmer wieder fest. "Oh, neue Tapeten?" "Nee, die waren abgefallen, die Wand ist feucht." "Wie, feucht? Ist das schon länger?" "Schon ein paar Wochen. Oben ist der Abfluß unter der Dusche abgefallen."

Die Treppe nach oben; alles naß, beim Duschen läuft das Wasser gleich in den Boden bzw. die Wände herunter, die Decke hing schon durch.

"Oh Mist" meinte die Architektin, "ich rede mit dem Eigentümer. Die Hütte werden wir jetzt wohl abreissen und hier Reihenhäuser bauen."
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 26.06.2013, 21:19
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.065
Boot: Volksyacht Fishermen
44.672 Danke in 16.450 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Nur mal so als Tip:
wenn ihr die Miete kürzt ist das ok, aber sobald die Summe der einbehaltenen Mieten bei 2 Monatsmieten angekommen ist, kann euch der Vermieter fristlos kündigen und ne Räumungsklage anstreben. Und da wird´s dann eng für euch wegen dieser dann insgesamt 2 nicht gezahlten Monatsmieten.
Das ist solange falsch, wie es einen berechtigten Grund gibt.
Ich bin Vermieter und meine Mieter konnten mir berechtigt die Miete im entsprechenden Rahmen wegen Mängeln kürzen ohne daß ich sie deswegen kündigen hätte können.
Wenn er also nicht bereit ist die Mängel zu beheben geht die Mietminderung endlos.
Problem ist nur wenn bestritten wird daß das berechtigt ist und du das nicht problemlos und sauber nachweisen kannst oder wenn du zu viel minderst.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #53  
Alt 26.06.2013, 21:36
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.680
Boot: Halbgleiter 7m Mahagoni
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

@ Sunbeamer: mit nem Vermieter, der schnell reagiert, kann man ja auch "was anfangen" -ich kenn aber auch andere ....
Anfang Januar: "Hallo Vermieter, heizung ist ausgefallen und Heißes Wasser gibt´s auch keines"
Antwort: "ja, ich weiß, das Öl ist alle, in 3 Tagen kommt neues. Müßt ihr halt mal kalt duschen, ist ja auch ganz gesund"
Ich: "Hallo, ich zahle Warmmiete, oder soll ich jetzt auch nur noch die Kaltmiete überweisen?"
Er: "das geht nicht schneller, ich muß erst die letzte Rechnung Zahlen, sonst bringen die nix, und im Moment ist Öl ja auch so teuer"

Das war der Augenblick, wo ich die Kündigng geschrieben habe und wir uns eine neue Wonung suchten ..... war übrigens der, der auch die Kaution eher als "Geschenk" für sich ansah.
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
Mit Zitat antworten top
  #54  
Alt 26.06.2013, 21:40
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.680
Boot: Halbgleiter 7m Mahagoni
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist solange falsch, wie es einen berechtigten Grund gibt.
Ich bin Vermieter und meine Mieter konnten mir berechtigt die Miete im entsprechenden Rahmen wegen Mängeln kürzen ohne daß ich sie deswegen kündigen hätte können.
Wenn er also nicht bereit ist die Mängel zu beheben geht die Mietminderung endlos.
Problem ist nur wenn bestritten wird daß das berechtigt ist und du das nicht problemlos und sauber nachweisen kannst oder wenn du zu viel minderst.
Das war mal so, seit kurzem hat der BGH genau dieses "gekippt".
Ei Vermieter hat das Recht eine fristlos Kündigung auszusprechen, sobald der Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist. im dort verhandelten Fall kamen die Mieter durch eine berechtigte Mietkürzung nach einigen Monaten eben über diesen Betrag und raus waren sie - Höchst Richterlich und als Grundsatzurteil (oder wie man dieses nennt)

Eine ganz neue und legale Weise, wie man "entmieten" kann
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #55  
Alt 26.06.2013, 21:48
Benutzerbild von Carlson
Carlson Carlson ist offline
CGOA European Chapter President
 
Registriert seit: 20.02.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 3.335
Boot: Glastron Carlson CVC 18 und Intimidator
8.835 Danke in 2.440 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Das ist solange falsch, wie es einen berechtigten Grund gibt.
Ich bin Vermieter und meine Mieter konnten mir berechtigt die Miete im entsprechenden Rahmen wegen Mängeln kürzen ohne daß ich sie deswegen kündigen hätte können.
Wenn er also nicht bereit ist die Mängel zu beheben geht die Mietminderung endlos.
Problem ist nur wenn bestritten wird daß das berechtigt ist und du das nicht problemlos und sauber nachweisen kannst oder wenn du zu viel minderst.
Wolf, wie oben bereits geschrieben. Wenn die Miete zweimal direkt hintereinander vollständig nicht gezahlt wird, die Miete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten eine vollständige Miete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum der Mietrückstand 2 volle Mieten beträgt, dann kann der Vermieter dem Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
Siehe hierzu BGB §543 Absatz 2.

Wobei das hier natürlich ein heikler Fall ist wo ich eher vermuten würde, dass der Richter dem Mieter Recht spricht aufgrund der Sachlage.

Gruß Aaron
__________________

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #56  
Alt 26.06.2013, 21:53
Sunbeamer Sunbeamer ist offline
Commander
 
Registriert seit: 29.03.2007
Beiträge: 382
869 Danke in 374 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Die Nadel Beitrag anzeigen
Antwort: "ja, ich weiß, das Öl ist alle, in 3 Tagen kommt neues. Müßt ihr halt mal kalt duschen, ist ja auch ganz gesund"
Menschen, die einem Extremes zumuten, gibt es auf beiden Seiten.

Sunbeamer
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 26.06.2013, 22:01
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.065
Boot: Volksyacht Fishermen
44.672 Danke in 16.450 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Carlson Beitrag anzeigen
Wolf, wie oben bereits geschrieben. Wenn die Miete zweimal direkt hintereinander vollständig nicht gezahlt wird, die Miete in zwei aufeinanderfolgenden Monaten eine vollständige Miete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum der Mietrückstand 2 volle Mieten beträgt, dann kann der Vermieter dem Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen.
Siehe hierzu BGB §543 Absatz 2.

Wobei das hier natürlich ein heikler Fall ist wo ich eher vermuten würde, dass der Richter dem Mieter Recht spricht aufgrund der Sachlage.

Gruß Aaron
Bei zwei Monaten Verzug ist ja eh alles klar, aber bei berechtigter Mietminderung aber Fortzahlung der Miete?
Ohne mich um die aktuelle Rechtslage gekümmert zu haben da ich der Ansicht bin daß mein Mieter wenn es wirklich begründet ist seine Miete mindern kann, bezweifle ich stark daß es vor Gericht durchkommt.
Vorher muß ich doch Schritte gegen die Mietminderung übernommen haben wenn sie mir unberechtigt erscheint.
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 26.06.2013, 22:14
Benutzerbild von Die Nadel
Die Nadel Die Nadel ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2012
Ort: Hörstel / Nasses Dreieck
Beiträge: 1.680
Boot: Halbgleiter 7m Mahagoni
Rufzeichen oder MMSI: DD5672
2.301 Danke in 1.005 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bei zwei Monaten Verzug ist ja eh alles klar, aber bei berechtigter Mietminderung aber Fortzahlung der Miete?
Ohne mich um die aktuelle Rechtslage gekümmert zu haben da ich der Ansicht bin daß mein Mieter wenn es wirklich begründet ist seine Miete mindern kann, bezweifle ich stark daß es vor Gericht durchkommt.
Vorher muß ich doch Schritte gegen die Mietminderung übernommen haben wenn sie mir unberechtigt erscheint.
Aber genauso ist es seit kurzem, etwas unverständlich aber halt die "neue Mieter-Realität".
Wenn ich als Vermieter wen raushaben will, muß ich den Laden jetzt nur noch "verlottern lassen" und warten, bis die Mietkürzungen bis oberhalb von 2 Monatsmieten aufgelaufen sind. Um genau einen solchen Rechtsstreit ging es bei dem Urteil.

Und da hilft auch kein: "das kann ich mir nicht vorstellen"

Ein Pendel schlägt halt zu beiden Seiten aus, vor garnicht so langer Zeit hatten ja Vermieter überhaupt keine Rechte mehr, das konnte es aj auch nicht sein, oder?
__________________
Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437
Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510
Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #59  
Alt 28.06.2013, 11:56
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
Standard

Wir leben in einer Demokratie, die Mieter haben mehr Stimmen, und der Besitz von vermieteten Mietwohnungen eignet sich nicht mehr als Altersvorsorge.
Die Ruheständler in meinem Bekanntenkreis haben nach schmerzhaften Verlusten ihre Wohnungen an große Gesellschaften mit geschickten Berufsverwaltern und Rechtsabteilung verkauft - mit zusätzlichem Verlust, aber ihre Lebensqualität ist spürbar besser, seit sie nicht mehr vermieten.
Wir investieren keinen Cent und keine Minute mehr in Mietwohnungen - der Staat kann sich um Wohnraum kümmern.

sea u in denmark

Geändert von sea u in denmark (28.06.2013 um 12:01 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #60  
Alt 28.06.2013, 12:05
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.246
Boot: Merry Fisher 645
25.108 Danke in 8.996 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sea u in denmark Beitrag anzeigen
Die Ruheständler in meinem Bekanntenkreis haben .................verkauft - mit zusätzlichem Verlust, aber ihre Lebensqualität ist spürbar besser, seit sie nicht mehr vermieten.
Wir investieren keinen Cent und keine Minute mehr Mietwohnungen - der Staat kann sich um Wohnraum kümmern.

sea u in denmark
Danke!!!

Das sind die zwei einzigen sinnvolle Sätze zu diesem Thema.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #61  
Alt 29.06.2013, 08:45
Benutzerbild von GriesgramDerGrobe
GriesgramDerGrobe GriesgramDerGrobe ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.04.2007
Ort: Berlin-Köpenick-Mittelerde
Beiträge: 404
Boot: Pedrazzini Rivera Deluxe
1.436 Danke in 499 Beiträgen
Standard

Soo!

Erstmal Danke für die vielen Tipps,

Ich war die Woche beim Anwalt, nach seiner Aussage steht es 50 - 50 das wir den Fall gewinnen. Mein Problem war das ich den Vermieter geschrieben habe das ich keine lust habe mich von ihm Prellen zu lassen. Genau dieses Prellen könnte eine Beleidigung darstellen.

Wir werden jetzt erstmal abwarten ob einen Räumungsklage kommt. Momentan dauert solch eine Räumungsklage bis sie bei uns eintrifft 12-18 Monate.

Bis dahin werden wir ausgezogen sein. Jeder rät uns die Wohnung zu verlassen und das werden wir auch machen.

Zu der Sache Eigentum.

Ich bin kein Freund von Eigentumswohnungen. Wenn man mal im Immoscout schaut und die Angebote betrachtet sieht das immer soch günstig aus wenn man selber zusammen rechnet. bei einer 300.000€ Wohnung kann man unter 1000,- Monatliche Rate kommen.

Man vergist aber immer das HAUSGELD was noch dazukommt. und das sind um die 500,- oben drauf im Monat.

Wenn ich meine Frau mal überzeugt bekomme malden schönen Osten zu ziehen würde ich mich nach einen Haus umschauen.

Momentan bin ich aber noch Existenzgründer und in 6 Monaten sind die 3 Jahre rum.
Bis dahin brauch ich nicht mal zur Bank zu gehen, die lachen mich aus.

Ich habe auch in den letzten 2,5 Jahren kein Eigenkapital angesammelt. Alles was ich über gehabt habe, hab ich in die Firma gesteckt.

ohne Eigenkapital wird es auch schwierig mit Eigentum.

Aber ich bin noch Jung!
__________________
so long, Tino!

Richtige Männer fahren mit Pinne!!
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #62  
Alt 29.06.2013, 11:10
sea u in denmark sea u in denmark ist offline
Captain
 
Registriert seit: 18.06.2007
Ort: 24768 Rendsburg
Beiträge: 691
Boot: LM 27 und Avon Redcrest
Rufzeichen oder MMSI: df 9231
2.172 Danke in 1.025 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GriesgramDerGrobe Beitrag anzeigen
Ich bin kein Freund von Eigentumswohnungen.
Scheint mir sehr vernünftig.
Nach meiner Beobachtung vereinigt die Eigentumswohnung alle Nachteile von Miete (Fremdbestimmtheit) und Hausbesitz (finanzielle Verantwortung).

sea u in denmark
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #63  
Alt 29.06.2013, 11:51
swath swath ist offline
Captain
 
Registriert seit: 25.03.2008
Ort: Plastic Planet
Beiträge: 596
Boot: Daihatsu
Rufzeichen oder MMSI: Kul al Turuk tuaddi ila Germoney
806 Danke in 580 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GriesgramDerGrobe Beitrag anzeigen
Man vergist aber immer das HAUSGELD was noch dazukommt. und das sind um die 500,- oben drauf im Monat.
in Berlin 500,- ?
ich dachte eher so um die 200,-
__________________
8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren
Mit Zitat antworten top
  #64  
Alt 30.06.2013, 22:39
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.416 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von GriesgramDerGrobe Beitrag anzeigen
...
Man vergist aber immer das HAUSGELD was noch dazukommt. und das sind um die 500,- oben drauf im Monat. ...
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist nun einmal etwas komplexer, als der Kauf eines Hauses:
- Wirtschaftsplan des Verwalters einsehen -> daraus ergibt sich das Hausgeld
- Blick in die Teilungserklärung (wer/was steht drin)
- Blick in die Beschlußsammlung (was kommt noch auf den neuen Eigentümer zu)
- Was wurde als Instandsetzungsrücklage gebildet?
- Wie ist die Gebäudesubstanz, welche Investitionen sind geplant, usw.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 64



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:02 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.