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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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...und Peanuts.
Ich hatte mich vor einigen Jahren mit einer Architektin an einem älteren 4-Familienhaus getroffen. Die Mieter im EG links klebten gerade die Tapeten im Wohnzimmer wieder fest. "Oh, neue Tapeten?" "Nee, die waren abgefallen, die Wand ist feucht." "Wie, feucht? Ist das schon länger?" "Schon ein paar Wochen. Oben ist der Abfluß unter der Dusche abgefallen." Die Treppe nach oben; alles naß, beim Duschen läuft das Wasser gleich in den Boden bzw. die Wände herunter, die Decke hing schon durch. "Oh Mist" meinte die Architektin, "ich rede mit dem Eigentümer. Die Hütte werden wir jetzt wohl abreissen und hier Reihenhäuser bauen."
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Gruß Stefan |
#52
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Zitat:
Ich bin Vermieter und meine Mieter konnten mir berechtigt die Miete im entsprechenden Rahmen wegen Mängeln kürzen ohne daß ich sie deswegen kündigen hätte können. Wenn er also nicht bereit ist die Mängel zu beheben geht die Mietminderung endlos. Problem ist nur wenn bestritten wird daß das berechtigt ist und du das nicht problemlos und sauber nachweisen kannst oder wenn du zu viel minderst.
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#53
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@ Sunbeamer: mit nem Vermieter, der schnell reagiert, kann man ja auch "was anfangen" -ich kenn aber auch andere ....
Anfang Januar: "Hallo Vermieter, heizung ist ausgefallen und Heißes Wasser gibt´s auch keines" Antwort: "ja, ich weiß, das Öl ist alle, in 3 Tagen kommt neues. Müßt ihr halt mal kalt duschen, ist ja auch ganz gesund" Ich: "Hallo, ich zahle Warmmiete, oder soll ich jetzt auch nur noch die Kaltmiete überweisen?" Er: "das geht nicht schneller, ich muß erst die letzte Rechnung Zahlen, sonst bringen die nix, und im Moment ist Öl ja auch so teuer" Das war der Augenblick, wo ich die Kündigng geschrieben habe und wir uns eine neue Wonung suchten ..... war übrigens der, der auch die Kaution eher als "Geschenk" für sich ansah.
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#54
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Zitat:
Ei Vermieter hat das Recht eine fristlos Kündigung auszusprechen, sobald der Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist. im dort verhandelten Fall kamen die Mieter durch eine berechtigte Mietkürzung nach einigen Monaten eben über diesen Betrag und raus waren sie - Höchst Richterlich und als Grundsatzurteil (oder wie man dieses nennt) Eine ganz neue und legale Weise, wie man "entmieten" kann
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#55
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Zitat:
Siehe hierzu BGB §543 Absatz 2. Wobei das hier natürlich ein heikler Fall ist wo ich eher vermuten würde, dass der Richter dem Mieter Recht spricht aufgrund der Sachlage. Gruß Aaron
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#56
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Zitat:
Sunbeamer |
#57
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Zitat:
Ohne mich um die aktuelle Rechtslage gekümmert zu haben da ich der Ansicht bin daß mein Mieter wenn es wirklich begründet ist seine Miete mindern kann, bezweifle ich stark daß es vor Gericht durchkommt. Vorher muß ich doch Schritte gegen die Mietminderung übernommen haben wenn sie mir unberechtigt erscheint. |
#58
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Zitat:
Wenn ich als Vermieter wen raushaben will, muß ich den Laden jetzt nur noch "verlottern lassen" und warten, bis die Mietkürzungen bis oberhalb von 2 Monatsmieten aufgelaufen sind. Um genau einen solchen Rechtsstreit ging es bei dem Urteil. Und da hilft auch kein: "das kann ich mir nicht vorstellen" Ein Pendel schlägt halt zu beiden Seiten aus, vor garnicht so langer Zeit hatten ja Vermieter überhaupt keine Rechte mehr, das konnte es aj auch nicht sein, oder?
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#59
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Wir leben in einer Demokratie, die Mieter haben mehr Stimmen, und der Besitz von vermieteten Mietwohnungen eignet sich nicht mehr als Altersvorsorge.
Die Ruheständler in meinem Bekanntenkreis haben nach schmerzhaften Verlusten ihre Wohnungen an große Gesellschaften mit geschickten Berufsverwaltern und Rechtsabteilung verkauft - mit zusätzlichem Verlust, aber ihre Lebensqualität ist spürbar besser, seit sie nicht mehr vermieten. Wir investieren keinen Cent und keine Minute mehr in Mietwohnungen - der Staat kann sich um Wohnraum kümmern. sea u in denmark Geändert von sea u in denmark (28.06.2013 um 12:01 Uhr) |
#60
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Zitat:
Das sind die zwei einzigen sinnvolle Sätze zu diesem Thema.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#61
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Soo!
Erstmal Danke für die vielen Tipps, Ich war die Woche beim Anwalt, nach seiner Aussage steht es 50 - 50 das wir den Fall gewinnen. Mein Problem war das ich den Vermieter geschrieben habe das ich keine lust habe mich von ihm Prellen zu lassen. Genau dieses Prellen könnte eine Beleidigung darstellen. Wir werden jetzt erstmal abwarten ob einen Räumungsklage kommt. Momentan dauert solch eine Räumungsklage bis sie bei uns eintrifft 12-18 Monate. Bis dahin werden wir ausgezogen sein. Jeder rät uns die Wohnung zu verlassen und das werden wir auch machen. Zu der Sache Eigentum. Ich bin kein Freund von Eigentumswohnungen. Wenn man mal im Immoscout schaut und die Angebote betrachtet sieht das immer soch günstig aus wenn man selber zusammen rechnet. bei einer 300.000€ Wohnung kann man unter 1000,- Monatliche Rate kommen. Man vergist aber immer das HAUSGELD was noch dazukommt. und das sind um die 500,- oben drauf im Monat. Wenn ich meine Frau mal überzeugt bekomme malden schönen Osten zu ziehen würde ich mich nach einen Haus umschauen. Momentan bin ich aber noch Existenzgründer und in 6 Monaten sind die 3 Jahre rum. Bis dahin brauch ich nicht mal zur Bank zu gehen, die lachen mich aus. Ich habe auch in den letzten 2,5 Jahren kein Eigenkapital angesammelt. Alles was ich über gehabt habe, hab ich in die Firma gesteckt. ohne Eigenkapital wird es auch schwierig mit Eigentum. Aber ich bin noch Jung!
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so long, Tino! Richtige Männer fahren mit Pinne!!
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#62
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Scheint mir sehr vernünftig.
Nach meiner Beobachtung vereinigt die Eigentumswohnung alle Nachteile von Miete (Fremdbestimmtheit) und Hausbesitz (finanzielle Verantwortung). sea u in denmark
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#63
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Zitat:
ich dachte eher so um die 200,-
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8 (Acht) Milliarden Konsumenten ... - jetzt gerade, nicht erst in 10 Tausend Jahren |
#64
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Zitat:
- Wirtschaftsplan des Verwalters einsehen -> daraus ergibt sich das Hausgeld - Blick in die Teilungserklärung (wer/was steht drin) - Blick in die Beschlußsammlung (was kommt noch auf den neuen Eigentümer zu) - Was wurde als Instandsetzungsrücklage gebildet? - Wie ist die Gebäudesubstanz, welche Investitionen sind geplant, usw.
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Gruß Stefan |
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