boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 90Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 90 von 90
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 20.06.2013, 19:18
Benutzerbild von Weißwurschtcommander
Weißwurschtcommander Weißwurschtcommander ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 10.07.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 869
Boot: Bavaria 808, SeaRay175BR,420er von 1965
Rufzeichen oder MMSI: DK3903
1.318 Danke in 711 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das kann ich unterbieten: 5,20 DM. Ein Bier weniger im Monat.
Was?

Wo ist meine Frau! Ein ganzes Bier? Keine Chance, ich tue alles!
Vielleicht ziehe ich sogar die Socken aus!!

VG Stephan
__________________
Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 20.06.2013, 20:39
Käptn Spärrow Käptn Spärrow ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 28.04.2010
Ort: Nähe Spreewald
Beiträge: 19
Boot: alt,dreckig,schnell und laut^^
195 Danke in 95 Beiträgen
Standard

Warum wohl lebe ich mit meiner besseren Hälfte schon seit fast 20 Jahren in wilder "EHE"?

Ganz einfach!!
Jeder von uns hat sein eigenes Geschäft, auch giebt es keinerlei gemeinsame Konten oder änliches.
Und wenn der eine in "schlechten " Zeiten mal Geld in die Firma des anderen steckt, dann nur mit einem Kreditvertrag, das ganze allerdings selbstverständlich zinsfrei!!
So funzt das nun schon fast 20 Jahre und wir sehen nicht einen einzigen Grund zum heiraten, und unser Sohn steht inzwischen auch auf eigenen Füssen.
Streng nach dem guten alten Grundsatz: Geheiratet wird erst, wenn wir das Geld für die Scheidung haben!! Und wir sind chronisch pleite

Aber mal im ernst:
Ich habe im Freundes und Verwantenkreis genug Rosenkriege mit bekommen, das ich jedem im Trennungsfall nur raten kann : jeder seinen eigenen Rechtsverdreher !!!!
__________________
gruss Peter

Das Leben ist kein Ponyhof
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 22.06.2013, 07:38
Benutzerbild von renn-harry
renn-harry renn-harry ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 15.08.2008
Ort: Im Norden von Hessen / Kassel
Beiträge: 1.353
Boot: Gummiwurst
4.431 Danke in 1.582 Beiträgen
Standard

Ich bin auch nach 23 Jahren Ehe geschieden worden.
Zusammen waren wir fast 30 Jahre.
Daraus sind 2 wundervolle Kinder entstanden und viel schöne Erinnerungen.
Ja ich liebe meine Ex Frau noch immer wenn auch anders ....
Iwann stellten wir fest das wir uns nichts mehr zu sagen hatten und lebten nur noch nebeneinander her.
Dann bin ich ausgezogen in der Hoffnung das wir uns wieder finden, das war leider nicht der Fall.
Die Scheidung und auch die gesamte Trennung lief ohne Streit und Twist ab.
Warum auch? Sie ist die Mutter meiner Kinder und wir laufen uns immer wieder über den Weg, da wäre Streit und Ärger nun mal Blöd.
Der meiste Streit bei einer Scheidung ist doch eh nur der Frust und Neid auf den anderen ...
Ich bekomme nichts von ihr sie nicht von mir.
Geht auch alles ohne Vertrag.
Nur sollte mit einander gesprochen werden.
__________________
Gruß Harry .......


Dummheit kennt keine Grenzen....
....aber verdammt viele Menschen!!
Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 22.06.2013, 09:16
Benutzerbild von trance
trance trance ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.06.2012
Ort: Erlangen
Beiträge: 275
Boot: auf Suche; frühere Boote: Draco 2000 DC, Glastron SSV 173
525 Danke in 245 Beiträgen
Standard

@ Udo und Volker: ggf. mal an eine Neuberechnung des Versorgungsausgleiches denken, da sich dieser geändert hat

@ SchlammigeFlosse: Ich kann Dir nur zum Teil zustimmen. Der Vorteil eines Ehevertrages oder einer Vereinbarung ist, dass man sich einfach mal Gedanken macht "Was wäre wenn ...". Über die Jahre verändert sich Jeder. Manchmal ist die Veränderung so stark, dass das Paar merkt das es einfach nicht mehr passt. Wenn mann dann zu einer Zeit in der noch keine Verletzungen auf beiden Seiten vorliegen sich überlegt hat wie man sich trennt, könnte es schon etwas ruhiger ablaufen.
Ich prüfe seit bald 18 Jahren . Natürlich gibt es Auf und Abs, schließlich gehört es sich ja auch an einander zu reiben und es will sich ja jeder entfalten können und nicht nur zurückstecken.
Ich finde auch, dass das Versprechen, das wir uns gegeben haben und eine glückliche Beziehung wichtiger sind als die Unterschrift eines Beamten (Standesbeamten).

Berufsbedingt kann ich nur sagen, dass wirklich nur ein kleiner Teil es schafft wirklich freundschaftlich auch über sehr lange Zeit (bei gemeinsamen Kindern) auseinanderzugehen.
Bei ca. der Hälfte beginnt es zwar mit einer freundschaftlichen Trennung und endet dann doch im Kleinkrieg.

Bei denen die sich nichts schenken hat immer der zu kämpfen bei dem die Kinder sind und es ist egal ob die Kinder dabei bei der Mutter oder dem Vater leben! Es ist zwar noch nicht ausgeglichen, aber es gibt bereits sehr viele bei denen bleiben die Kinder beim Vater.

Der Streit entzündet sich meist beim Geld (Unterhalt).
Wobei der Unterhaltzahler vergißt, dass bei ihm der Selbstbehalt zählt und er nur soweit er Einnahmen darüber hat etwas Zahlen muss.
Während bei demjenigen, wo die Kinder sind dem Gesetzgeber egal ist wie der das Essen, usw. für die Kinder bezahlt, da es bei dem keinen Selbstbehalt gibt.
Das Jugendamt zahlt auch nur bis zum 12. lebensjahr und max. für 6 Jahre am Stück Unterhaltsvorschuss falls die Gegenseite keinen Unterhalt leistet. Danach steht der Alleinerziehende nur noch mit dem "wahnsinnig hohen" Kindergeld da.

Gruß
Sonja
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #55  
Alt 22.06.2013, 09:47
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 40.865
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
36.082 Danke in 21.760 Beiträgen
Standard

ich bin erst seit 2011 geschieden da hat sich nicht mehr viel geändert.

Außedem kann ich mit diesen paar € leben, da ich keinen Ehegatenunterhalt zahle und auch keinen nachehelichen Unterhalt. Zugemwinnausgleich wurde auch verzichtet. alles Notariel. Daher sind die paar € an der Rente verschmerzbar.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #56  
Alt 23.06.2013, 07:20
Hendrik Hendrik ist offline
Commander
 
Registriert seit: 29.02.2008
Ort: Hamm
Beiträge: 315
Boot: Hellwig Jet mit 30PS Johnson
1.658 Danke in 528 Beiträgen
Standard

Da stellt jemand eine staubtrockene Frage im Forum
und nun liest man die persönlichsten,
teilweise auch rührigsten Geschichten hier, toll!
__________________
Gruß

Hendrik

Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 23.06.2013, 08:03
Benutzerbild von Phantom-Matze
Phantom-Matze Phantom-Matze ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 05.10.2004
Ort: Schwinde/Drage
Beiträge: 6.337
Boot: Phantom 21 YamahaV-Max300
4.957 Danke in 2.940 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von renn-harry Beitrag anzeigen
Ich bin auch nach 23 Jahren Ehe geschieden worden.
Zusammen waren wir fast 30 Jahre.
Daraus sind 2 wundervolle Kinder entstanden und viel schöne Erinnerungen.
Ja ich liebe meine Ex Frau noch immer wenn auch anders ....
Iwann stellten wir fest das wir uns nichts mehr zu sagen hatten und lebten nur noch nebeneinander her.
Dann bin ich ausgezogen in der Hoffnung das wir uns wieder finden, das war leider nicht der Fall.
Die Scheidung und auch die gesamte Trennung lief ohne Streit und Twist ab.
Warum auch? Sie ist die Mutter meiner Kinder und wir laufen uns immer wieder über den Weg, da wäre Streit und Ärger nun mal Blöd.
Der meiste Streit bei einer Scheidung ist doch eh nur der Frust und Neid auf den anderen ...
Ich bekomme nichts von ihr sie nicht von mir.
Geht auch alles ohne Vertrag.
Nur sollte mit einander gesprochen werden.
So sehe ich es auch und werte ich mal als Antwort des Tages
Meist sind es doch immer die gleichen,armen Würstchen...
Natürlich haben wir einen Vertrag gemacht,damit die alte nix bekommt
Was sind das denn für Zukunftspläne?
Oder mal fragen:Was liebst du an deiner Frau?
Naja,sie sieht gut aus....
Und seid ihr glücklich?Ja,sie nervt mich nicht und lässt mich machen,so lange wie ich will.

Nicht frei erfunden,solche Antworten bekommt man von einigen wirklich
Für solche Kunden gibt es nur eins:Hut ab,das dich getraut hast zu heiraten...zwar auf drängeln und nerven der Frau,aber du hast es getan
Eigentlich sind solche Menschen zum auslachen verdammt,wenn da nicht immer die Kinder zwischen stehen würden.DAS finde ich wieder traurig und die sind die allerletzten,die was für einen Rosenkrieg können.Das liebe Geld spielt dabei leider zu oft eine gewichtige Rolle
Und das allerletzte,die Tochter oder den Sohn bitten,gegen die Mutter oder Vater vor Gericht auszusagen...da kommt mir persönlich die Galle hoch.Einige Mamis und Papis haben leider auch noch nicht verstanden,das Kinder eine Bruchbeziehung nicht retten können,nur aufschieben bis zum Ende.Eigenartige Denkweise,die manche haben,aber gerade deshalb finde ich diese Meinung hier auch so gut,so sollte es in jeder guten Beziehung sein,ob auseinandergelebt oder nicht.
__________________
Gruß,Matze
Mit Zitat antworten top
  #58  
Alt 23.06.2013, 15:16
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Bei Trennungen/Scheidungen, in denen es unterhaltsberechtigte Kinder gibt, erhält nur die Hälfte der Kinder den vollen monatlichen Unterhalt.
Was fehlt, zahlt die Allgemeinheit. Auch die unterhaltsmässige Versorgung des jeweils unterhaltsberechtigten Expartners geht vermehrt zu Lasten
der Gemeinschaft. Insofern ist das das Thema Trennungen/Scheidungen heute nicht mehr ausschließlich ein privates zwischen zwei Leuten. Die
Vorteile, wenn es klappt, werden privatisiert, z.B. durch steuerliche Vorteile und Förderungen. Falls es aber scheitert, werden die Folgen sozialisiert
und alle müssen einspringen. Das finde ich unfair, weil Vorsichtige, die lange nach dem richtigen Partner suchen, nicht vorschnell heiraten usw.
schon über Gebühr zur Kasse gebeten werden.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (23.06.2013 um 15:22 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 23.06.2013, 22:29
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.431
19.805 Danke in 14.365 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Bei Trennungen/Scheidungen, in denen es unterhaltsberechtigte Kinder gibt, erhält nur die Hälfte der Kinder den vollen monatlichen Unterhalt.
Was fehlt, zahlt die Allgemeinheit. Auch die unterhaltsmässige Versorgung des jeweils unterhaltsberechtigten Expartners geht vermehrt zu Lasten
der Gemeinschaft. Insofern ist das das Thema Trennungen/Scheidungen heute nicht mehr ausschließlich ein privates zwischen zwei Leuten. Die
Vorteile, wenn es klappt, werden privatisiert, z.B. durch steuerliche Vorteile und Förderungen. Falls es aber scheitert, werden die Folgen sozialisiert
und alle müssen einspringen.
das ist doch vom Gesetzgeber so gewünscht,
zum Glück hat sich in der letzten Zeit im Unterhaltsrecht einiges verbessert
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #60  
Alt 23.06.2013, 22:57
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 5.999
7.004 Danke in 3.370 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Bei Trennungen/Scheidungen, in denen es unterhaltsberechtigte Kinder gibt, erhält nur die Hälfte der Kinder den vollen monatlichen Unterhalt.
Was fehlt, zahlt die Allgemeinheit. Auch die unterhaltsmässige Versorgung des jeweils unterhaltsberechtigten Expartners geht vermehrt zu Lasten
der Gemeinschaft. Insofern ist das das Thema Trennungen/Scheidungen heute nicht mehr ausschließlich ein privates zwischen zwei Leuten. Die
Vorteile, wenn es klappt, werden privatisiert, z.B. durch steuerliche Vorteile und Förderungen. Falls es aber scheitert, werden die Folgen sozialisiert
und alle müssen einspringen. Das finde ich unfair, weil Vorsichtige, die lange nach dem richtigen Partner suchen, nicht vorschnell heiraten usw.
schon über Gebühr zur Kasse gebeten werden.
Von welchem Stammtisch stammen den diese "Weisheiten"? Die Allgemeinheit zahlt erst wenn beim Unterhaltsverpflichteten die Pfändungsgrenze erreicht ist, d.h. er selbst (nahezu) H4 beantragen müsste um über die Runden zu kommen.

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #61  
Alt 24.06.2013, 00:31
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.431
19.805 Danke in 14.365 Beiträgen
Standard

und das kann schnell gehen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #62  
Alt 24.06.2013, 06:44
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.380
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.589 Danke in 18.186 Beiträgen
Standard

Liebe ist wie ein zartes Pflänzchen.




....das dann aber doch verdorrt....
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
  #63  
Alt 24.06.2013, 07:55
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Von welchem Stammtisch stammen den diese "Weisheiten"? Die Allgemeinheit zahlt erst wenn beim Unterhaltsverpflichteten die Pfändungsgrenze erreicht ist, d.h. er selbst (nahezu) H4 beantragen müsste um über die Runden zu kommen.

Gruß
Chris
Die öffentliche Hand tritt bei 500000 Kindern in Unterhaltsvorleistung. Die Kosten teilen sich Bund, Länder und Kommunen.
Der Begriff "Vorleistung" klingt so, als würden sich die für die Rückholung zuständige Kommunen das Geld von den Unterhalts-
pflichtigen zurückholen. Das ist aber lediglich in 1/5 der Fällen Realität. Leider keine Stammtisch-Weisheit, sondern Tatsache.
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #64  
Alt 24.06.2013, 08:44
Benutzerbild von Akki
Akki Akki ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 25.09.2003
Ort: Westwestfalen
Beiträge: 16.380
Boot: Barro MZB 550
Rufzeichen oder MMSI: Beides vorhanden
54.589 Danke in 18.186 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Die öffentliche Hand tritt bei 500000 Kindern in Unterhaltsvorleistung. Die Kosten teilen sich Bund, Länder und Kommunen.
Der Begriff "Vorleistung" klingt so, als würden sich die für die Rückholung zuständige Kommunen das Geld von den Unterhalts-
pflichtigen zurückholen. Das ist aber lediglich in 1/5 der Fällen Realität. Leider keine Stammtisch-Weisheit, sondern Tatsache.
Dann kenne ich aber eine Menge Männer aus genau den 1/5
__________________
.
.

Akki

wenn's nicht explodiert, funktioniert's...
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #65  
Alt 24.06.2013, 09:48
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Ich habe es auch nicht negativ gemeint, sondern ganz ohne Wertung.

Die meisten Scheidungs- / Trennungsmodalitäten, die sich die heutigen
Funktionseliten auf dem Papier ausdenken, funktionieren in der Realität
nicht besonders. Die Art der Regulierung bringt Beteiligte eher auseinan-
der, als dass sie sie zusammen bringt. Das gilt auch für die Jugendämter.
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #66  
Alt 24.06.2013, 20:01
Benutzerbild von trance
trance trance ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.06.2012
Ort: Erlangen
Beiträge: 275
Boot: auf Suche; frühere Boote: Draco 2000 DC, Glastron SSV 173
525 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Also Unterhaltsvorschuss wird nur für 6 Jahre gezahlt an den alleinerziehnden Elternteil und maximal bis zum 12 Lebensjahr eines Kindes.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt monatlich 130,00 € bzw. 180,00 €.
und auch nur wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt!

Beim anderen Elternteil gilt der Selbstbehalt welcher je nach Stadt durch das Zwangsvollstreckungsgericht festgelegt wird. Hier an meinem Amtsgericht sind das 900,00€ die dem Elternteil bei dem die Kinder nicht sind zu verbleiben haben.
Das heißt hier besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen nur weil Unterhaltspflichten bestehen!

So und beim Alleinerzieher interessiert es nachdem 12. Lebensjahr der Kinder keinen wie der die Kinder und sich über die Runden bringt, denn bei ihm gibt es keinen Selbstbehalt. Und ich denke es ist jedem klar, dass mit dem wahnsinnigen Kindergeld (1. und 2. Kind 184 €, 3. 190 €, 4. 215 €) nicht wirklich Kinder versorgt werden können. Selbst bei Beantragung von Sozialhilfe und der Berücksichtigung bei dieser von Mehrbedarf sieht es wirtschaftlich negativ aus die Bilanz.
Denkt einfach mal an die Kosten für Schulsachen, Kleidung, Essen, ...

Gruß
Sonja

PS: Ich schreibe absichtlich geschlechtsneutral, da es mittlerweile fast genauso oft die Kinder beim Vater bleiben und der die gleichen Probleme und mit den gleichen Vorwürfe zu kämpfen hat wie wenn die Kinder bei der Mutter bleiben!
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #67  
Alt 25.06.2013, 07:17
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von trance Beitrag anzeigen
Also Unterhaltsvorschuss wird nur für 6 Jahre gezahlt an den alleinerziehnden Elternteil und maximal bis zum 12 Lebensjahr eines Kindes.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt monatlich 130,00 € bzw. 180,00 €.
und auch nur wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt!
Hallo Sonja,

bis zum 18. Lebensjahr kümmern sich die Jugendämter ( Amtspflegschaft )
um den Unterhalt, wenn derjenige, der das Kind bei sich hat, das verlangt.
Der Empfänger des Unterhalts ( z.B. Mutter ) muss sich dann um nichts
kümmern. Das Amt setzt sich mit dem Unterhaltspflichtigen auseinander.

Der Unterhaltspflichtige (z.B. Vater) bekommt, wenn die Zeit zu Ende ist,
eine Abrechnung. Darin können jahrelange Zahlungslücken enthalten sein,
denn auf Antrag/Nachweis kann er über Jahre von Zahlungen entbunden
werden. Diese Beträge werden später auch nicht zurück verlangt. (Also
eine Sozialisierung der Unterhaltszahlung durch die Hintertür). Man gibt
der Sache lediglich einen anderen Namen und erweckt den Anschein, man
kümmere sich um die Beitreibung. Tatsächlich zahlt aber die Allgemeinheit.

Es gibt auch zahllose andere Beispiele, in denen man der Allgemeinheit das
Gefühl vermittelt, der Staat würde sich immer zuerst an Schuldner halten,
(z.B. bei Insolvenzen), aber tatsächlich zahlt die Allgemeinheit den Haupt-
teil.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (25.06.2013 um 07:25 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #68  
Alt 25.06.2013, 21:10
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.431
19.805 Danke in 14.365 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von trance Beitrag anzeigen
PS: Ich schreibe absichtlich geschlechtsneutral, da es mittlerweile fast genauso oft die Kinder beim Vater bleiben und der die gleichen Probleme und mit den gleichen Vorwürfe zu kämpfen hat wie wenn die Kinder bei der Mutter bleiben!
zur Not könnte man ja auch durch Arbeit etwas Geld hinzu verdienen
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #69  
Alt 25.06.2013, 21:51
Benutzerbild von trance
trance trance ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.06.2012
Ort: Erlangen
Beiträge: 275
Boot: auf Suche; frühere Boote: Draco 2000 DC, Glastron SSV 173
525 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Sorry Tom nicht richtig.
Des Jugendamt kann gesetzlicher Amtsvormund (§§ 1791 b und c BGB) sein, wenn der Minderjährige keinen gesetzlichen Vertreter, somit nicht unter elterlicher Sorge steht bzw. kann das Jugendamt durch das Gericht (Richter bzw. Rechtspfleger) zum Vormund bestellt werden.

Was Du mit Amtspflegschaft meinst ist die Beistandschaft nach § 1712 ff BGB, hierbei tritt das Jugendamt auf Antrag für z.B. Unterhaltsansprüche des Kindes als Beistand des Kindes auf.

Im Wege der Beistandschaft berechnet und prüft das Jugendamt bis zum 18 Lebensjahr die Leistungsfähigkeit desjenigen bei dem die Kinder nicht sind.
Ist derjenige nicht Leistungsfähig gibt es auch keine Jugendamtsurkunde die eine zu zahlenden Unterhaltsbetrag ausweist mit der dann der Unterhalt vollstreckt werden könnte.
Das bedeutet ab dem 12 Lebensjahr des Kindes kein Geld für den Alleinerzieher.

Legt die Seite ohne Kinder keine oder unzureichende Unterlagen vor bleibt nur das gerichtliche Unterhaltsverfahren. Hierbei gibt es das "normale" Unterhaltsfestsetzungsverfahren und das vereinfachte Unterhaltsverfahren.

Das vereinfachte Unterhaltsverfahren entscheidet der Rechtspfleger und wenn nach Antragszusendung an den evtl. Zahlungspflichtigen Einwendungen erhoben werden die materiellrechtlich zu prüfen währen bleibt nur dem Antragsteller den Antrag zurückzunehmen und ein reguläres Unterhaltsfestsetzungsverfahren (Richterzuständigkeit) zu beantragen, da ich sonst den Antrag auf vereinfachte Unterhaltsfestsetzung zurückweisen muss (mangels Zulässigkeit der Prüfung von materiellrechtlichen Ansprüchen).

Im regulären Unterhaltsverfahren besteht seit Einführung des FamFG Rechtsanwaltszwang!
Ergebnis ist hier, dass festgestellt wird inwieweit der Zahlungspflichtige Leistungsfähig ist nicht mehr und nicht weniger.

Ergebnis:
Bestenfalls erhält der Alleinerzieher einen Titel (Jugendamtsurkunde, gerichticher Vergleich, Anerkenntnis, Urteil, ...)
deshalb hat er noch kein Geld!!!

Wenn der Alleinerzieher Glück hat erhält er den festgestellten Betrag pünktlich und ungekürzt von der Gegenseite überwiesen.
Regelfall ist leider, der Alleinerziehende erhält nichts oder nicht das was festgestellt wude. Somit bleibt nur die Zwangsvollstreckung durch welche jedoch erneut Kosten anfallen (Einwohnermeldeam bei unbekannt verzogen, Gerichtsvollzieher, Antrag auf Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, ...)
=> erstmal immer noch kein Geld für den Alleinerzieher.

Das bedeutet schönes Papier auf dem ein Anspruch steht, aber eben gerade nicht das das Geld auch gezahlt wird.

Vom Jugendamt bekommt der Alleinerzieher kein Geld!!! (Ausnahme Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Lebensjahr ... siehe meinen obigen Post!!!)
Was Du evtl. meinst ist, dass der Zahlungspflichtige nicht direkt an den Alleinerziehenden zahlt, sondern an das Jugendamt und dieses die Zahlung dann weiterleitet.

Es ist auch falsch dass der Zahlungspflichtig von Zahlungen entbunden wird!!! Wenn er nicht Leistungsfähig ist, ist er auch nicht zur Zahlung verpflichtet => kein Unterhaltsanspruch !

Von wegen die Allgemeinheit zahlt den Unterhalt, der Alleinerziehende bekommt das Kindergeld und ggf. einen Mehrbedarf als Alleinerziehender vom Jobcenter. Diese Beträge sind aber nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein. Er muss auch immer nachweisen, dass er Unterhaltsansprüche geltend macht und zumindest versucht zu vollstrecken (d.h. s. oben weiter Kosten die der Alleinerziehnde erstmal ausgeben muss), sonst gibt es keinen Mehrbedarf vom Jobcenter.

Gruß
Sonja

PS: Sorry kürzer ging nicht, ist eh nur das notwendigste und fehlt noch dreiviertel, aber wir sind ja im booteforum. Wenn jemand doch noch fragen hat kann sich ruhig melden, allgemeine Auskunft zu gesetzlichen Regelungen/Verfahren darf ich machen.
Beratung, Erfolgsaussichten usw. zu einem speziellen Fall bitte zum Rechtsanwalt und glaubt mir ruhig die sind jeden Cent wert!
(@RA's: Ja es gibt auch Rechtspfleger die Eure Tätigkeiten zu schätzen wissen, sogar mehr als manche meinen. )
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #70  
Alt 25.06.2013, 21:55
Benutzerbild von trance
trance trance ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.06.2012
Ort: Erlangen
Beiträge: 275
Boot: auf Suche; frühere Boote: Draco 2000 DC, Glastron SSV 173
525 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
zur Not könnte man ja auch durch Arbeit etwas Geld hinzu verdienen
Besteht sogar ne Pflicht dazu ist auch meiner Meinung nach richtig.

Der Großteil macht dies auch, soweit es eben mit Kindern vereinbar ist bzw. die Arbeitgeber mitspielen.

Nur ein sehr kleiner Teil, der dann natürlich in den Medien immer genannt wird (Medien wollen ja Geldverdienen ) zieht sich auf die "Kinderbetreuung" zurück. Da ist aber normalerweise irgendwo irgendein Vermögen vorhanden, da es sonst nicht geht.

Gruß
Sonja
Mit Zitat antworten top
  #71  
Alt 25.06.2013, 21:58
bob 57 bob 57 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Walsrode
Beiträge: 272
Boot: Leisure 23 + Condor 55
761 Danke in 242 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel.


Tolle Wurst!
Erst kommt die Trennung.
Dann kommt die Scheidung, natürlich mit gemeinsamem Sorgerecht.
Dann kommt der Umzug der aufenthaltsbestimmenden Mutter zum neuen Lover, leider wohnt der schlappe 600 km weg.
Dann kommt der Antrag auf alleiniges Sorgerecht.
Dann stellt das Gericht fest, daß sich der Vater nicht kümmert. (Wie auch, wenn jeder Besuch 1244 km BAB bedeutet)
Und schon bleibt nix vom gemeinsamen Sorgerecht.
__________________
Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #72  
Alt 25.06.2013, 22:10
Benutzerbild von trance
trance trance ist offline
Commander
 
Registriert seit: 09.06.2012
Ort: Erlangen
Beiträge: 275
Boot: auf Suche; frühere Boote: Draco 2000 DC, Glastron SSV 173
525 Danke in 245 Beiträgen
Standard

Hallo Oberförster,

seit 3/4 Wochen ist ne Rechtsänderung in Kraft.
Es muss nun schädlich für das Wohl und die Interessen der Kinder sein, wenn beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben!
Bzw. wenn einer sich die elterliche Sorge teilen will, da sie derzeit z.B. die Mutter die alleine elterliche Sorge alleine hat (unehehliche Kinder und keine Sorgerechtserklärung abgegeben wird) muss die Kindsmutter die Gefährlichkeit/Schädlichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge für die Kinder begründen!!

Gruß
Sonja
Mit Zitat antworten top
  #73  
Alt 27.06.2013, 09:13
Benutzerbild von klaherso
klaherso klaherso ist offline
Ensign
 
Registriert seit: 22.10.2012
Ort: Herne
Beiträge: 75
Boot: Zur Zeit ohne..
208 Danke in 81 Beiträgen
Standard Unterstützung

Zitat:
Zitat von kaptainkoch Beitrag anzeigen
Haben wir einen Anwalt für Scheidungsrecht hier?

Brauche dann nen Rat bzw. einen Tip ggfs. einen Anwalt.

Wenn dich mal an der Verein ISUV, fort helfen Geschiedene Geschiedene, es werden Themenabende angeboten und die entsprechende RAe aus dem Umkreis stehen dort mit Rat zur Seite.

Einfach mal im Internet nachsehen. Ich habe dort sehr gute Erfahungen gemacht!
__________________
Grüße von Klaus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #74  
Alt 27.06.2013, 09:33
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist gerade online
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.382
25.566 Danke in 9.145 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Die öffentliche Hand tritt bei 500000 Kindern in Unterhaltsvorleistung. Die Kosten teilen sich Bund, Länder und Kommunen.
Der Begriff "Vorleistung" klingt so, als würden sich die für die Rückholung zuständige Kommunen das Geld von den Unterhalts-
pflichtigen zurückholen. Das ist aber lediglich in 1/5 der Fällen Realität. Leider keine Stammtisch-Weisheit, sondern Tatsache.
Nur mal genz nebenbei.

Die meisten Leute, die diese Leitungen erhalten, haben auch vor der Scheidung/Trennung ähnliche Transferleistungen erhalten.

Nur ein geringer Prozentsatz sind Selbständige, die nicht genug Kohle verdienen, oder abgängige Väter. Der Rest hatte nie Kohle und wird auch nie Kohle haben.

Das Problem sehe ich eher in dem Thema, dass mehr und mehr Kinder in sozialen Schichten geboren werden, die nicht mal im Ansatz einen erzieherischen Auftrag erledigen können. Vom finanziellen Hintergrund mal ganz zu schweigen.

Dies ist keine Polemik, sondern eine Erfahrung aus 10-jähriger Mitgliedschaft im Stadtrat und dessen Jugendhilfeausschuss einer mittelgroßen Stadt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #75  
Alt 27.06.2013, 09:42
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 5.999
7.004 Danke in 3.370 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Die öffentliche Hand tritt bei 500000 Kindern in Unterhaltsvorleistung. Die Kosten teilen sich Bund, Länder und Kommunen.
Der Begriff "Vorleistung" klingt so, als würden sich die für die Rückholung zuständige Kommunen das Geld von den Unterhalts-
pflichtigen zurückholen. Das ist aber lediglich in 1/5 der Fällen Realität. Leider keine Stammtisch-Weisheit, sondern Tatsache.
Woher stammen den die Zahlen? Und denk mal drüber nach welche Regelung dahinter steht. Würde man dem Unterhaltsverpflichteten alles weg pfänden, müsste er selbst ALG II beantragen. Daher lässt man ihm ca. 900,00 € um über die Runden zu kommen. Alles was darüber hinaus geht kann gepfändet werden.

Und wenn einer vorher nichts hatte, dann ist klar, dass bei ihm auch nach einer Scheidung nichts zu holen ist, die Allgemeinheit musste dann vor und nach der Scheidung herhalten. Ich wüsste nicht wie man das System verbessern kann. Außer vielleicht dass das Jugendamt bis zum 18 Lebensjahr Unterhaltsvorschuss leistet - wir schmeißen soviel Steuergeld zum Fenster raus, dass man da ruhig mehr in die eigenen Leute investieren könnte aber das ist ja politisch nicht gewollt, Griechenland und Co sind da ja wichtiger...

Gruß
Chris
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 90Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 90 von 90



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:10 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.