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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 08.04.2013, 11:19
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
na wenn das so einfach ist, dann könnt Ihr mir sicher auch erklären wo ich denn mit meinen 8,5m Wohnmobil auf MAN Basis und Bootstrailer 8 m parken darf, oder?

...und dann könnte man den auch noch drauf hinweisen, dass die LKW Parkplätze PARKPLÄTZE sind und keine PISSSOIRS.....

für Gespanne gibt es auf den Raststätten extra Parkplätze für PKW mit Anhänger.
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Gruß Volker
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  #52  
Alt 08.04.2013, 11:20
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Nochmal für die Pkw-Fahrer:
Ich bewundere jeden LKW-Kutscher, wie er bei dem erbärmlichen Gehalt, den dauernden Schikanen und der uferlosen Arbeitszeit fernab der Heimat durchhält.
Mich wundert immer wieder, das trotz der vollen Autobahn, wo die rechte Spur voller LKWs ist, sowenig passiert. Es gibt nichts langweiligeres, als hinter einem anderen hinterherzutrödeln mit einem sonoren eintönigen Motorgeräusch. Pkw-Fahrer bekommen schon einen Herzkasper, wenn sie paar Minuten hinterherfahren müssen.
In meiner aktiven Zeit hatte ich 1 Tour, die lenkzeitmäßig knapp war, keinen hats interessiert, wann ich lade und wann ich wo ankomme(und hatte Papiertachoscheiben), trotzdem fühlte man sich mit Elefantenrennen sicherer. Wegen fehlender 10 Minuten nochmal ne 3/4 Stunde Pause einschieben war für mich keine Alternative.
Mal davon abgesehen, dass man am Vorabend nix trinken sollte, mit dickem Kopf habe ich mal die letzten 200 km auf jedem Parkplatz nen Nickerchen gemacht - sonst wär ich eingeschlafen. Das Gleiche ist mir beim "Ausbrüten" einer kräftigen Erkältung passiert. Heutzutage kann aber keiner wegen der knappen Zeitfenster mal schnell nen Nickerchen machen - die müssen mit brummenden Schädel und tränenden Augen km schrubben. Wenn man das nicht macht, bleibt man wegen Lenkzeit, Abladezeitfenster 50 km vorm eigenen Schlafzimmer in der Walachei hängen. Rumtricksen mit Fahrerkarte geht nicht.
Ich möchte nicht wissen, wieviele von den tausenden Kutschern trotz vorübergehenden Beschwerden weiterheizen, weil es eben keine Alternative für die gibt. Rate mal, was passiert, wenn der Stuttgarter Kutscher sich in HH krankmeldet.... - also wird nachhause geheizt!

Übrigens: Pkw-Tachos dürfen nach oben abweichen um 10% + 4 Km/h und das wird vom Hersteller ausgenutzt. Die LKW-Tachos sind da genauer. Ich war mit meiner Kiste mit abgeregelten 91,4 GPS-km/h der zweitschnellste auf der A24 und musste öfters auf 80er Strecken mit gut 70 km/h hinter einer gehäkelten Klorolle hertrödeln. Es kann eben keiner hinter einem LKW hinterherfahren, sondern bis zur Baustelle überholen, einscheren und vollbremsen...
Nachdenkliche Grüße
Michael
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  #53  
Alt 08.04.2013, 11:24
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Zitat:
Zitat von JPCool Beitrag anzeigen
Genau, und Parkplatzauffahrten sind Auffahrten zu Parkplätzen.

Und Parkstreifen vor Toilettenhäuschen für PKW sind PKW Parkstreifen vor Toilettenhäuschen.

Ganz einfach
Aber darum geht es doch gar nicht.
Es geht um das zustellen von LKW Parkplätzen mit PKW und Bumscontainer .
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Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #54  
Alt 08.04.2013, 11:46
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
na wenn das so einfach ist, dann könnt Ihr mir sicher auch erklären wo ich denn mit meinen 8,5m Wohnmobil auf MAN Basis und Bootstrailer 8 m parken darf, oder?

...und dann könnte man den auch noch drauf hinweisen, dass die LKW Parkplätze PARKPLÄTZE sind und keine PISSSOIRS.....
Na ja, natürlich auf den Pkw Parkplätzen.
Und wenn Du 4 oder 5 davon belegst, es ist erlaubt !

Gruß
Michael

(Wenn die Pkw Parkplätze auch belegt sind, ist das der Beweis für viel zu wenig Parkplätze)
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Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #55  
Alt 08.04.2013, 11:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
für Gespanne gibt es auf den Raststätten extra Parkplätze für PKW mit Anhänger.

Die sind aber für PKW und nicht für nen Womo 8,5 x 2,5 x 3,7m und Höhe und liegen (wenn überhaupt vorhanden) oft auch hinter diesen genialen 3,20m hohen Quer-Balken

Das LKW Schild bedeutet übrigens nicht LKW sondern "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibuse". Somit muss ich auf den LKW Parkplatz und darf Parkplätze mit PKW Schild nicht nutzen.


Wie gesagt....ich halte da nur kurz für die Toilette und Nahrungsaufnahme...und versuche keinem LKW den verdienten Parkplatz streitig zu machen.

Ich fahre am Liebsten spätabends bis in die Nacht hinein wenn die meisten LKW schon einen Parkplatz haben und kenne die Problematik der BAB Parkplätze recht gut.
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Nils

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  #56  
Alt 08.04.2013, 11:54
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Zitat:
Zitat von kabimibo Beitrag anzeigen
Na ja, natürlich auf den Pkw Parkplätzen.
Und wenn Du 4 oder 5 davon belegst, es ist erlaubt !

Gruß
Michael

(Wenn die Pkw Parkplätze auch belegt sind, ist das der Beweis für viel zu wenig Parkplätze)
Das stimmt nicht, man darf nur innerhalb der Begrenzungslinien einer Parkfläche parken. Querstehen usw. ist verboten. Rest siehe oben und hier:

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019...7b0fd3e0b.html
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  #57  
Alt 08.04.2013, 11:58
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
na wenn das so einfach ist, dann könnt Ihr mir sicher auch erklären wo ich denn mit meinen 8,5m Wohnmobil auf MAN Basis und Bootstrailer 8 m parken darf, oder?

...
Im Industriegebiet.

Kanzler
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  #58  
Alt 08.04.2013, 11:59
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Das LKW Schild bedeutet übrigens nicht LKW sondern "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibuse". Somit muss ich auf den LKW Parkplatz und darf Parkplätze mit PKW Schild nicht nutzen.
.
Du Sagst es und dein Wohnmobil zählt zu den Personenkraftwagen. Also hast du dort nichts verloren.
Wenn der Anhängerparkplatz nicht erreichbar für dich ist, musst ud halt weiterfahren bis ein erreichbarer vorhanden ist.
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  #59  
Alt 08.04.2013, 12:04
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du Sagst es und dein Wohnmobil zählt zu den Personenkraftwagen.
Leider nicht, denn das LKW Überholverbot und alles was mit Zeichen 253 beschildert ist zählt auch für Reisemobile über 3,5t. Ergo muss ich auf die LKW Parkplätze! Ein Reisemobile ist kein Bus und kein PKW sondern Sonder-KFZ, leider!
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Nils

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  #60  
Alt 08.04.2013, 12:12
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Zitat:
Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Leider nicht, denn das LKW Überholverbot und alles was mit Zeichen 253 beschildert ist zählt auch für Reisemobile über 3,5t. Ergo muss ich auf die LKW Parkplätze! Ein Reisemobile ist kein Bus und kein PKW sondern Sonder-KFZ, leider!
Das Überholverbot gilt?
Beim LKW Überholverbot gilt dies ja auch nicht für Busse. nur mit dem Sonderschild auch für Busse da auch ein Bus zu den Personenkraftwagen zählt.
Parken darfst du trotdem nicht. Auch ein Sonder KFZ gilt als PKW oder beföderst du damit Güter ?

Das ist wie Überall. Die Politik hingt der Realität um Jahrzehnte hinterher.
Es gibt nicht genügend LKW-Parkplätze und die Höhenbegrenzung für die Wohnmobilstellplätze sind auch nicht mehr dem aktuellen Stand der Fahrzeuge gerecht.
Wir ändern daran wohl nichts.
Trotzdem müssen wir uns an die Reglen halten.
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  #61  
Alt 08.04.2013, 12:13
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Wollen wir hier Krieg oder versuchen, eine für alle passable Lösung zu finden?



Wenn der Womo - Parkplatz nicht erreichbar ist muß das Womo weiterfahren.
Wenn der LKW - Parkplatz voll ist, muß der LKW weiterfahren.
(Dann parkt der LKW halt auf der Einfahrspur und wenn ein PKW hinten draufknallt - ist er selbst dran schuld. Der hat da nachts nix verloren).

So gehts auch nicht.
Langsam geht mir mein Verständnis für LKW - Fahrer verloren. Eigentlich schade
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Gruß
Ewald
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  #62  
Alt 08.04.2013, 12:16
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Wollen wir hier Krieg oder versuchen, eine für alle passable Lösung zu finden?



Wenn der Womo - Parkplatz nicht erreichbar ist muß das Womo weiterfahren.
Wenn der LKW - Parkplatz voll ist, muß der LKW weiterfahren.
(Dann parkt der LKW halt auf der Einfahrspur und wenn ein PKW hinten draufknallt - ist er selbst dran schuld. Der hat da nachts nix verloren).

So gehts auch nicht.
Langsam geht mir mein Verständnis für LKW - Fahrer verloren. Eigentlich schade
Der Wohnmobilfahrer kann weiterfahren.
der LKW-Fahrer darf nicht (Lenk-Und Ruhezeiten).

In der Einfahrt parken ist für mich aber auch ein No-Go.

Wobei ich noch nie einen unbeleuchteten LKW so abgestellt gesehen habe.

Meist war am Heck deutlich zu sehen eine Warnleuchte an.
Das mahct es aber nicht besser.

hier ist dringend der Ausbau der Parkplätze gefodert.
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  #63  
Alt 08.04.2013, 12:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Du Sagst es und dein Wohnmobil zählt zu den Personenkraftwagen. Also hast du dort nichts verloren.
Wenn der Anhängerparkplatz nicht erreichbar für dich ist, musst ud halt weiterfahren bis ein erreichbarer vorhanden ist.
Oder man stellt sich für die 10 Minuten so hin, daß man auf den Parkspuren nicht alles blockiert oder auf die Durchfahrtsspur nach vorne.
Kommt auf die Situation vor Ort an.
Nichts anderes macht der Fahrer der schon 3-4 Parkplätze anfuhr, aber schon alles dicht ist. Der stellt sich dann in die Fahrspur und geht pennen weil er schon über der Zeit ist.
Du kannst sicher sein, der schläft nicht gut (weil er weiß, daß jemand hinten rein kacheln könnte).
Mal eben abfahren ist nicht, weil Umweg. Und die Gegend ist unbekannt (wo kann ich wenden, niedrige Brücken, Streckenverbote für Gefahrgut, Gewichts beschränkungen und weitere Einschränkungen).
Rechne das mal übers Jahr hoch, wenn jeder am Tag so ca.10km abseits der AB sucht. Das ist alles "unnötiger Treibstoffverbrauch".
Das ist ein Gewerbe wo es buchstäblich um Cent-Beträge geht.
Bspw. wird ein Transporteur evtl. bevorzugt weil sein Kilometerpreis anstatt 1,75 Euro, 1,25 bietet (allerdings mit Nachteilen für seine Fahrer und mit schxxx Material).

Schwarze Schafe gibt es überall, ebenso reagiert der Fahrer evtl. bei Streß anders.

Leider hat man bei der Führerscheinumstellung versäumt, bei der Ausbildung Pflichtstunden (Mitfahren bspw. bei der BKF-Schulung/Weiterbildung) auf Lkw und Motorrad einzuführen.
Eine Stunde würde genügen um den B-Anfängern die Eigenheiten der Fahrzeuge in der Praxis aufzuzeigen
Ich wage zu behaupten, daß dann die Unfallzahlen auch weiter sinken würden.


P.S.
Hier im Raum IN stand ein ausländischer Fahrer mit einem Kühl-Tankzug auf einer Brücke. Da ich in der Frühe trotz Urlaub einen BW-Kollegen beim Versuch unterstützen mußte, fuhr ich erstmal vorbei.
Mittags nach Abschluß der Arbeiten im Testgelände passierte ich das Fz. wieder als der Fahrer gerade wieder mit einem 60l Kanister zu Fuß Richtung Tanke aufbrach. Da er kein Deutsch sprach, deutete ich ihm an, bei mir einzusteigen (Mann+Dieselfaß). Also ab zur Tanke und richtig geladen (der liegengebliebene Fahrer hatte im Ameisenprinzip die letzten 3 Stunden verbracht, Diesel zum Lkw zu schaffen).
Wie sich weiter herausstellte, hatte der Fahrer immer wieder versucht zu starten. Es war klar, daß die Ansaugleitung noch Luft enthielt, der Fahrer aber nicht wußte wo er zu suchen hatte, geschweige Werkzeug um das Fahrerhaus zu kippen.
Also hatte ich mein Absperrmaterial im Pkw ausgelegt, dem Fahrer bedeutet, er soll zu Hause anrufen und ungefähr die Position der Einspritzpumpe/Entlüftungspumpe erfragen (ich hatte zu diesem Zeitpunkt den fraglichen Motor noch nie gesehen) und schon mal mit dessen Hilfe das Fahrerhaus gekippt. Es waren dann 3 Möglichkeiten (Bereich Filter, externe Pumpe, Einspritzleitung an der Düse selbst) für mich sichtbar um zu entlüften, nach dem Telefonat konnten wir das auf Möglichkeit 2 eingrenzen (wenn ich nicht dabeigeblieben wäre, hätte der Fahrer die Retarderansteuerung zerlegt da er diese für die ESP hielt).
Am Ende kam der Motor nach der letzten Umdrehung bevor die Batterie zusammenbrach (vergebliche Versuche des Fahrers in den 3 Stunden Standzeit), sofort danach liefen auch die weiteren Systeme hoch (Kühlaggregat usw., weil Batt.-Unterspannungsabschaltung).

Den Service rief hier keiner, das kostet schnell mal 10000 Euro.
Ok, wegen Spritmangel liegen zu bleiben ist entweder Dummheit, falsche Berechnung (Verbrauch Kühlaggregat, Zusatzsysteme), oder technischer Defekt (klemmende Tankanzeige).

K.A. Was da mit reinspielte, aber der nächste Weg führte ihn erstmal zur Tanke. Ich fand dann ne volle Bierflasche im Wagen, völlig ok.
Das nächste Mal brauch ich viell. Hilfe.
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Grüße
Karl-Heinz
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Geändert von apiroma (08.04.2013 um 12:33 Uhr)
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  #64  
Alt 08.04.2013, 12:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Überholverbot gilt?
Beim LKW Überholverbot gilt dies ja auch nicht für Busse. nur mit dem Sonderschild auch für Busse da auch ein Bus zu den Personenkraftwagen zählt.
Parken darfst du trotdem nicht. Auch ein Sonder KFZ gilt als PKW oder beföderst du damit Güter ?.....
Du hast recht, logisch wäre es so wie Du schreibst.....aber nicht in D:

siehe http://www.sicherestrassen.de/VKZKat...log/Kat277.htm

Zusammen mit der Schweiz ist Deutschland in Europa in dieser Beziehung einzigartig. In allen anderen Ländern zählen Wohnmobile zu den PKW. Sprich in Österreich darf ich mit dem Reisemobil im LKW Überholverbot überholen und für LKW gesperrte Strecken befahren.


Aber es ging hier ja nicht um die automobile Randgruppe der Wohnmobilisten sondern um das Freihalten von LKW Parkplätzen. Ich wollte halt nur aufzeigen, dass wir Wohnmobilisten bis auf die Lenkzeitverordnung den LKW gleichgestellt sind.

Das ich bei knapper Parkplatzsituation versuche ich natürlich mir eine Alternative zu suchen. Manchmal geht es aber nicht anders.
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Nils

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Alt 08.04.2013, 12:43
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Wohnmobilfahrer kann weiterfahren.
der LKW-Fahrer darf nicht (Lenk-Und Ruhezeiten).

In der Einfahrt parken ist für mich aber auch ein No-Go.

Wobei ich noch nie einen unbeleuchteten LKW so abgestellt gesehen habe.

Meist war am Heck deutlich zu sehen eine Warnleuchte an.
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hier ist dringend der Ausbau der Parkplätze gefodert.
Das weitere Problem ist:
Du fährst nachts auf den Parkplatz, bleibst aber dann halb in der Einfahrt stehen weil vor Dir der Kollege halten mußte wegen Überfüllung.

Rückwärts wieder auf die Autobahn rauszurangieren scheidet auch aus.
Zu gefährlich!!
Also bleibt Dir nichts anderes übrig, wo Du gerade stehst,den Tacho auf Ruhezeit umzuschalten und zu hoffen daß nichts passiert!!
Gerade wenn Du die Woche nen vollen Terminplan hast, und mehrere kurze Überschreitungen auf der Karte hast.

Normale "Bullen" verstehen das, Korinthenkacker machen dagegen die Rechnung auf. Und die kann happig sein (es soll Chefs geben, die dem Fahrer eine "Notfallkasse" ins Auto legen, evtl. versteckt und das auf Nachfrage im Ernstfall offenlegen), normalerweise zahlt der Fahrer die Auslagen und versucht die reinzuholen.
(Deswegen fahren die schlauen Fahrer kurz vor der Ausreise auf Frankreichtouren oft zur AB-Polizei bzw. fragen bei der BAG nach. Dann wird "kontrolliert" und der Flic kann erst ab diesem Zeitpunkt kassieren)
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Was mir richig stinkt, ist das permanente Wiederholen des Fakts, dass die LKW-Fahrer das beruflich machen.

Hat man dann mehr Rechte auf der Strasse?

Was ist denn mit dem Handelsvertreter, dem Anwendungstechniker, dem Außendienstler, dem Berufspendler, der mal für kleine Königstiger muss. Sind das Leute die NICHT von berufswegen fahren? Der muss dann weiterfahren, wenn die Parkplatzeinfahrt zugestellt ist? Der muss an der BAB-Auffahrt auch erst den Brummi vorbei lassen, weil der ja nur aus Jux unterwegs ist?
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Alt 08.04.2013, 13:00
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Was mir richig stinkt, ist das permanente Wiederholen des Fakts, dass die LKW-Fahrer das beruflich machen.

Hat man dann mehr Rechte auf der Strasse?

Was ist denn mit dem Handelsvertreter, dem Anwendungstechniker, dem Außendienstler, dem Berufspendler, der mal für kleine Königstiger muss. Sind das Leute die NICHT von berufswegen fahren? Der muss dann weiterfahren, wenn die Parkplatzeinfahrt zugestellt ist? Der muss an der BAB-Auffahrt auch erst den Brummi vorbei lassen, weil der ja nur aus Jux unterwegs ist?

Grundsätzlich hast du recht, nur werden die Handelsvertreter und Berufspendler nicht vom Tachographen gegeisselt.

Ausserdem wird in den meisten Fällen einem Handelsvertreter zum Beispiel die Toilettenbenutzung nicht verwehrt, was bei der ein oder anderen Firma vorkommen soll, wenn ein LKW Fahrer fragt.

Ich kenne eigentlich kein Land, in dem die LKW Fahrer so wenig respektiert und beachtet werden wie bei uns.
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Gruß


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Alt 08.04.2013, 13:01
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es geht nicht um die mehr rechte die eh keiner hat sondern um die mehr Beschränkung Die LKW fahrer haben.

Hält sich der LKW fahrer nicht an LEnk und Ruhezeiten ist sein Führerschein und somit sien Arbeitsplatz in Gefahr.
sucht er zu Früh einen Parkplatz und verliert somit sien Ladefenster verliert er ebenfalls seinen Job.

Das sind nunmalh tatsachen.

ein Handelsvertretter kann auch mal schnell die nächste Ausfahrt raus und sich an den Strassenrand stellen.
Wendet leichter um wieder zurückzufahren.
Ein LKW Fahrer sieht sich da schon vor größeren Herausforderungen.

wie gesdagt ich mag auch nicht wenn die Einfahrten zugeparkt sind.
Aber ich hab verständniss für die LKW Zunft.
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Alt 08.04.2013, 13:14
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Was mir richig stinkt, ist das permanente Wiederholen des Fakts, dass die LKW-Fahrer das beruflich machen.

Hat man dann mehr Rechte auf der Strasse?

Was ist denn mit dem Handelsvertreter, dem Anwendungstechniker, dem Außendienstler, dem Berufspendler, der mal für kleine Königstiger muss. Sind das Leute die NICHT von berufswegen fahren? Der muss dann weiterfahren, wenn die Parkplatzeinfahrt zugestellt ist? Der muss an der BAB-Auffahrt auch erst den Brummi vorbei lassen, weil der ja nur aus Jux unterwegs ist?
Mehr Rechte???
Welche Art von Rechten?? Klar brauche ich da die ganze Straßenbreite.

Die Straße ist für alle da!!

Aber viele Dosentreiber wissen das nicht oder wollen es nicht wissen.
Ich habe diese Art noch nie in einem 40t fahren sehen.
Speziell Jüngere haben oft keine Klasse C1 oder C und können sich oft darunter nichts vorstellen.

(ich bin bisher nur mal Sattelzug auf der IAA testweise gefahren wo einige haarige Situationen nachgestellt wurden, das reichte mir schon)
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Grüße
Karl-Heinz
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Alt 08.04.2013, 13:17
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Zitat:
Zitat von apiroma Beitrag anzeigen
Ich habe diese Art noch nie in einem 40t fahren sehen.
Speziell Jüngere haben oft keine Klasse C1 oder C und können sich oft darunter nichts vorstellen.

(ich bin bisher nur mal Sattelzug auf der IAA testweise gefahren wo einige haarige Situationen nachgestellt wurden, das reichte mir schon)
Was bedeutet das jetzt? Jemand, der sein Fahrzeug nicht beherrscht, darf sich Dinge erlauben, die für andere tabu sind?

(Ich kann übrigens LKW fahren)
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  #71  
Alt 08.04.2013, 18:17
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Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht, man darf nur innerhalb der Begrenzungslinien einer Parkfläche parken. Querstehen usw. ist verboten. Rest siehe oben und hier:

http://www.wohnmobilrecht.de/0000019...7b0fd3e0b.html
Angenommen, du hast am Fahrbahnrand Parkplätze, die quer zur Fahrbahn sind, dann darfst du mit Anhänger sovielmal Plätze davon belegen wie nötig sind.
Auch über die Markierungen. Auch auf Autobahnparkplätzen - es sei denn, sie sind nur für bestimmte Kfz zugelassen (so wie in deinem Link) .

Als es noch Parkuhren gab, bräuchtest du mit Hänger auch nur einen Platz bezahlen - auch wenn du tatsächlich auf zweien standest.

Ich bin zwar schon seit fast 6 Jahren nicht mehr im Geschäft (die mit der Uniform), das hat sich seitdem aber nicht geändert.

Gruß
Michael
__________________
Nehmt das Leben nicht so ernst - da kommt eh keiner lebend raus.
Gruß Michael
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  #72  
Alt 08.04.2013, 19:10
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Nille72 Nille72 ist offline
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Hallo Michael!

Vielleicht hast Du das nicht beanstandet, allerdings gibt es dazu eine Tatbestandsnummer:


Tatbestandsnummer 141015

Punkte
Fahrverbot

Regelgeldbuße

Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG

*-

10 €

Ich habe das auch schon mal bezahlen müssen.

EDIT: Hier noch der Text aus der Stvo:

"Sind Parkflächen auf Straßen durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Dazu genügt auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314, 315 und 316) und an Parkuhren eine einfachere Markierung.
Die durchgehenden Linien dürfen überquert werden."
__________________
Mit freundlichen Bootsgrüßen

Nils


Geändert von Nille72 (08.04.2013 um 20:02 Uhr)
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  #73  
Alt 08.04.2013, 19:40
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Auch auf die Gefahr hin, dass mich die Lasterfahrer-Fraktion jetzt niederhupt,
ich blockiere lieber mit meinem Gespann 1 LKW-Platz, als 5-6 Pkw-Plätze, wenn
es keine Gespannplätze gibt.

Verboten ist natürlich beides: mehrere Pkw-Querparkplätze zu blockieren und
auf einem Lkw-Parkplatz zu parken. Aber irgendwo muss ich hin zur Bio-Pause.
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Beste Grüße

John
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  #74  
Alt 08.04.2013, 22:33
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Zitat von Nille72 Beitrag anzeigen
na wenn das so einfach ist, dann könnt Ihr mir sicher auch erklären wo ich denn mit meinen 8,5m Wohnmobil auf MAN Basis und Bootstrailer 8 m parken darf, oder?
Niemand kann dir einen Vorwurf daraus machen, wenn du damit einen LKW-Parkplatz belegst. Es geht doch wohl mehr um die PKW und Kleintransporter, die auf LKW-Plätzen stehen.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
dein Wohnmobil zählt zu den Personenkraftwagen.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das Überholverbot gilt?
Beim LKW Überholverbot gilt dies ja auch nicht für Busse. nur mit dem Sonderschild auch für Busse da auch ein Bus zu den Personenkraftwagen zählt.
Parken darfst du trotdem nicht. Auch ein Sonder KFZ gilt als PKW
Wenn man keine Ahnung hat ... vielleicht einfach mal die Finger stillhalten.
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  #75  
Alt 09.04.2013, 06:22
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Niemand kann dir einen Vorwurf daraus machen, wenn du damit einen LKW-Parkplatz belegst. Es geht doch wohl mehr um die PKW und Kleintransporter, die auf LKW-Plätzen stehen.



Wenn man keine Ahnung hat ... vielleicht einfach mal die Finger stillhalten.
Mein Vater fährt seit 30 jahren Bus und überholt regelmäßig im Überholverbot für LKW. Nur wenn das Zeichen Busse vorhanden ist gilt dies auch für ihn.

Ein Fahrlehrer der bei mir in der Feuerwehr ist hat es mit gestern Abend genauso bestätigt. Es gibt nur zwei große Kategorien PKW und LKW unter PKW gibts dann noch die Unterscheidungen für Sonder-PKW und normale PKW.
Also was willst du.
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Gruß Volker
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