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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 29.06.2012, 18:47
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Warmduscher Warmduscher ist offline
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So ist es.

Ob bestimmte mietvertragliche Vereinbarungen (die nicht direkt dem Gesetz widersprechen) wirksam sind, hängt dann auch noch ab wie sie getroffen wurden. Sind sie im Formularvertrag vorgedruckt (eher unwirksam) oder wurden sie tatsächlich individuell vereinbart, z. B. explizit als Zusatzvereinbarung im Mietvertrag aufgenommen (dann eher wirksam).

Zum Fall des TE zurück - da geht es ja erst mal darum, das der Mieter bis zum Auszug bzw. Übergabe der Mietsache seinen Saustall beseitigt, so dass der TE baldmöglichst wieder weitervermieten kann.

W
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  #52  
Alt 29.06.2012, 19:17
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Zitat:
Zitat von rolf3457 Beitrag anzeigen
Kerstin, da wäre ich auch vorsichtig. Selbst wenn sie das unterschrieben haben. Vertragsrecht bricht nicht das Grundgesetz! Da kommt keiner vorbei.

Sollte der Mieter mündlich zustimmen, dann besser mit Zeugen. Hier sind zwei Dinge im Klinch. Der Vermieter, der das Recht hat sein Eigentum zu schützen und der Mieter der die Unantastbarkeit seiner Wohnung besitzt. Ohne entsprechenden Rechtsbeistand begibt man sich da schnell auf Glatteis.
Womit soll ich vorsichtig sein ? Das sie unterschrieben haben, ich darf unter Vorankündigung in die Wohnung/das Haus? Oder weil ich einen Schlüssel habe?
Habe keine derartigen Probleme mit meinen Mietern, toi toi toi.
Als Vermieter würde ich bei Problemen sowieso immer erst bei Haus-und Grund anfragen, was rechtens ist (2x im Monat beantwortet hier ein Anwalt die Fragen der Vermieter und Eigentümer).
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  #53  
Alt 29.06.2012, 19:38
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Habe von jedem Mietshaus/Wohnung (natürlich mit Einverständnis der Mieter) einen Schlüssel behalten, würde mir aber nie einfallen lassen, da einfach so reinzugehen!
Hab noch nicht alles gelesen...aber als ich in das Haus meiner eigenen Mutter gezogen bin,hab ich als erstes das Schloss zur Wohnungstür ausgetauscht...
Wie ich später erfahren hab war das eine sehr gute Idee....
Niemals würde bei sowas mein Einverständnis geben.
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Gruß Andrea
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  #54  
Alt 30.06.2012, 11:10
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Womit soll ich vorsichtig sein ?
Das Haus/Wohnung zu betreten, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieter am Besten unter Zeugen. Egal was Deine Mieter unterschrieben haben, Du kannst mit dem Mietvertrag nicht das Grundrecht des Mieters brechen. Du kannst also per Unterschrift nicht die Grundgesetze außer Kraft setzen. Solche Klauseln sind unlauter und vor Gericht nicht wirksam.

D.h. wenn Du die Wohnung Deines Mieters ohne einen der oben angeführten Gründe betritts, begehst Du Hausfriedesbruch und das gibt empfindliche Strafen, egal ob das der Mieter unterschrieben hat oder nicht!
__________________
Gruß,

Rolf
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  #55  
Alt 30.06.2012, 11:34
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Wenn der / die Mieter wirklich unterschrieben haben, das der Vermieter unter Vorankündigung auch ohne Grund in die Wohnung / das Haus darf, ist das kein Hausfriedensbruch.

Der Vermieter kann es ohne Grund nur nicht durchsetzen wenn der Mieter nicht will.

W
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  #56  
Alt 30.06.2012, 11:56
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Das ist nicht ganz richtig, denn der Passus im Mietvertrag ist unwirksam da unlauter.

Wenn der Mieter zustimmt gibt das eh kein Problem.
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Gruß,

Rolf
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  #57  
Alt 30.06.2012, 11:57
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
.....Habe von jedem Mietshaus/Wohnung (natürlich mit Einverständnis der Mieter) einen Schlüssel behalten, ......

Das haben wir auch und die Mieter haben schon viel Geld deswegen gespart.

Den Vermieter anrufen "Ich hab mich ausgesperrt, könnten sie mal bitte..." ist günstiger wie der Schlüsseldienst

Aber: Nie würden wir in eine vermietete Wohnung gehe um mal zu schauen, das geht gar nicht.


Zur Ausgangsfrage:

Mietnomaden wird man übrigends schneller los wie gedacht:
Container bestellen, Wohnung öffnen, ausräumen, renovieren, neu vermieten und nebenbei eine Strafe zahlen.

Das ist unterm Stich günstiger als sich Jahrelang durch die Instanzen zu klagen.

Ein Bekannter hatte zwei mal das Problem mit solch einem nicht zahlendem Nomadenpack:

Beim ersten mal: Anwalt, schreiben Gericht, noch mal Gericht, warten, warten, warten ........ Am Ende waren es 30 Monatsmieten á 500 € + Renovierungskosten + Anwaltskosten.

Beim zweiten mal hatte er etwas gelernt: Schreiben, noch ein Schreiben, Gang zusammengestellt, richtigen Zeitpunkt abgepasst, ausgeräumt, neues Schloss montiert, neu vermietet und 5000 € Strafe gezahlt.

Was ist nun günstiger

Ist nicht die feine Art aber die Miete nicht zu Zahlen ist auch nicht fein.
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
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  #58  
Alt 30.06.2012, 12:20
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Zitat:
Zitat von rolf3457 Beitrag anzeigen
Das ist nicht ganz richtig, denn der Passus im Mietvertrag ist unwirksam da unlauter.
Unwirksam, ja, aber wenn der Vermieter unter Vorankündigung (auch ohne Grund) in die Wohnung / das Haus latscht ist das kein Hausfriedensbruch. Hausfriedensbruch als Straftat bedingt den Vorsatz, das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten. Und in dem Fall kann der Vermieter ja davon ausgehen, das der Berechtigte (Mieter) nichts dagegen hat.

Anders schaut es aus, wenn der Mieter seine Zustimmung zurückgezogen hat, oder sogar Hausverbot erteilt hat.

W
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  #59  
Alt 30.06.2012, 20:06
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Zitat:
Zitat von Warmduscher Beitrag anzeigen
Unwirksam, ja, aber wenn der Vermieter unter Vorankündigung (auch ohne Grund) in die Wohnung / das Haus latscht ist das kein Hausfriedensbruch. Hausfriedensbruch als Straftat bedingt den Vorsatz, das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten. Und in dem Fall kann der Vermieter ja davon ausgehen, das der Berechtigte (Mieter) nichts dagegen hat.

Anders schaut es aus, wenn der Mieter seine Zustimmung zurückgezogen hat, oder sogar Hausverbot erteilt hat.

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Dies wäre eine Regelung im Mietvertrag mit der ein normaler Mieter nicht rechnen muss und wäre entsprechend der Regelungen bei AGB's wohl dann nicht wirksam.
Bedeutet: Wenn der Vermieter einfach in die Wohnung geht und sich auf diesen Passus beruft dürfte der Mieter wohl eine Anzeige wegen Hausfriedensburch erstatten und seine Chancen stehen gut vor Gericht wohl Recht zu bekommen.

Zum Thema noch: eine Nachfrage beim Vormieter ist gut, aber wenn der Vormieter so einen Mietnomaden los werden will, kann man sich dann wirklich auf seine Äußerung verlassen? Er ist ja froh, wenn er diese Mieter so schnell wie möglich raus hat.
Besser ist es beim für den derzeitigen Wohnort der Mieter zuständigen Amtsgericht - dort der Schuldnerkartei - nachfragen, ob Eintragungen vorhanden sind. Die Schuldnerkartei des Amtsgerichts ist eine öffentliche Kartei und darf Auskunft erteilen. Dort sind die vom Gerichtsvollzieher aufgenommen eidesstattlichen Versicherungen bzw. Haftbefehle (der Zwangsvollstreckung) hinterlegt.

Hinsichtlich einer gerichtichen Geltendmachung gegen die Mietnomaden muss sich dies jeder Vermieter selbst überlegen. Der Antragsteller eines gerichtlichen Antrages ist zum Vorschuss verpflichtet und haftet für den Fall dass von der Gegenseite die Gerichtskosten nicht beigetrieben werden kann (und durch die Gegenseite keine Prozesskostenhilfe beantragt wurde) für die Kosten des Verfahrens. Das gleiche gilt in der Zwangsvollstreckung für z.B. die Kosten des Gerichtsvollziehers.

Ich rate immer dazu sich dringend rechtsanwaltlichen Rat zu suchen!! (ggf. über die entsprechenden Vermieter-Vereine)

Grüße
Sonja
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  #60  
Alt 30.06.2012, 21:09
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Es ist in den Mietverträgen geregelt! Die Mietverträge werden vom Mieter unterzeichnet, also ist er mit allen Punkten, die hier aufgeführt wurden einverstanden! So sehe ich das!
Habe ich bis jetzt zwar auch noch nicht gemacht, zwischendurch mal zu besichtigen, aber wenn ich eine Vermutung hätte, würde ich es wohl machen.
Habe von jedem Mietshaus/Wohnung (natürlich mit Einverständnis der Mieter) einen Schlüssel behalten, würde mir aber nie einfallen lassen, da einfach so reinzugehen!
Zitat:
Zitat von rolf3457 Beitrag anzeigen
Das Haus/Wohnung zu betreten, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Mieter am Besten unter Zeugen. Egal was Deine Mieter unterschrieben haben, Du kannst mit dem Mietvertrag nicht das Grundrecht des Mieters brechen. Du kannst also per Unterschrift nicht die Grundgesetze außer Kraft setzen. Solche Klauseln sind unlauter und vor Gericht nicht wirksam.

D.h. wenn Du die Wohnung Deines Mieters ohne einen der oben angeführten Gründe betritts, begehst Du Hausfriedesbruch und das gibt empfindliche Strafen, egal ob das der Mieter unterschrieben hat oder nicht!
Habe ich doch auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich dies tun würde im Gegenteil! Habe die Schlüssel für wirkliche Notfälle und wenn sich die Mieter mal wieder ausgesperrt haben, was schon öfters vorgekommen ist. Sollte jemand dies mal nicht wollen, dass ich einen Schlüssel behalte, wäre es für mich auch ok.
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  #61  
Alt 30.06.2012, 21:22
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Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Habe ich doch auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich dies tun würde im Gegenteil! Habe die Schlüssel für wirkliche Notfälle und wenn sich die Mieter mal wieder ausgesperrt haben, was schon öfters vorgekommen ist. Sollte jemand dies mal nicht wollen, dass ich einen Schlüssel behalte, wäre es für mich auch ok.
Naja,wenn die Mieter es wissen und damit einverstanden sind ist ja auch alles ok.
Aber auch wenn du die Wohnung nicht betreten würdest,woher weiß der Mieter das
Soviel Vertrauen hätte ich zu einem,für mich fremden Menschen ,nicht
Meine Mutter/Vermieterin hat heimlich nen Schlüssel behalten...genau das habe ich geahnt und deshalb das Schloß getauscht. Für den Notfall hat meine Tochter nen Schlüssel,zu ihr hab ich auch Vertrauen
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Gruß Andrea
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  #62  
Alt 30.06.2012, 21:49
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Thomas.R Thomas.R ist offline
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Das Thema scheint ja bei sehr vielen bekannt zu sein.

Schlimm ist eigentlich dass wir bisher eigentlich mehr als fair zu den Mietern waren. Als in der umliegenden Nachbarschaft bekannt wurde dass wir an eine türkische Familie vermieten werden, haben wir böse Anrufe bekommen, man wisse ja dass da immer große Verwandschaft da ist und man dann plötzlich 20 Türken im Nachbargarten stehen hat usw.
Die Kaution konnten sie nicht vorab stemmen. Also haben wir ihnen drei Monate Zeit gegeben diese zu bezahlen.
Dem 17jährigen Sohn (er gab an er sei in einer Malerlehre, was sich als gelogen herausstellte) habe ich zwei Eimer Farbe gebracht und ihm 50,- € gegeben; er sollte dafür die Garage innen neu streichen. Gemacht wurde das nie und die zwei Eimer Farbe hätte ich ihm nie gegeben.
Hat sicher nichts mit der Herkunft der Mieter zu tun. Aber so blöd kann man als Vermieter sein.

Gestern war ich beim RA um erst mal nen Brief schreiben zu lassen. Wir wissen es kostet nur Geld - aber uns geht es damit besser.

Der "neuen" Mieterin habe ich telefonisch mitgeteilt, dass sie den Mietvertrag garnicht unterschreiben braucht, da ich zu den im Mietvertrag genannten Bedingungen nicht mehr vermieten werde.
Wenn sie bereit ist in das Haus zu ziehen ohne dass die Wände frisch gestrichen sind kann sie es nach Erhalt eines abgeänderten Mietvertrages, immer noch haben. Bei Auszug kann sie es dann Besenrein verlassen. Streichen übernimmt der nächste Mieter. Will sie das nicht, suche ich mir einen anderen Mieter.
So bleibe ich wenigstens nicht mehr auf den Kosten für die Malerarbeiten sitzen.
Und da viele ja sowieso farbige Wände haben möchten, wird immer erst mal alles weiß gemacht vom Ausziehenden, und dann gleich wieder farbig vom neuen Mieter drauf. Macht eh keinen Sinn.


Zitat:
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Ein Bekannter hatte zwei mal das Problem mit solch einem nicht zahlendem Nomadenpack:

Beim ersten mal: Anwalt, schreiben Gericht, noch mal Gericht, warten, warten, warten ........ Am Ende waren es 30 Monatsmieten á 500 € + Renovierungskosten + Anwaltskosten.

Beim zweiten mal hatte er etwas gelernt: Schreiben, noch ein Schreiben, Gang zusammengestellt, richtigen Zeitpunkt abgepasst, ausgeräumt, neues Schloss montiert, neu vermietet und 5000 € Strafe gezahlt.

Was ist nun günstiger
Diese Option würde ich mir auf alle Fälle offen halten.
Lieber die Strafe bezahlt als sich jahrelang streiten.
Gute Idee.

Thomas
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Thomas


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