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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Öffentlich ist z.B. der Autobahnzubringer auch innerhalb des Flughafengeländes, aber in dem Augenblick, wo auch nur eine Hecke oder eine Zufahrt über den Bürgersteig eine Abgrenzung andeutet, ist es privat. Wenn dann auch noch Kundenparkplatz oder ähnliches dabeisteht, ist eh alles klar. |
#52
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"Verlasse niemals das Schiff bevor das Schiff Dich verlässt." ![]() |
#53
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Gerichtlich.
Der Gutachter befand, dass auf Grund der Länge und Position der Beulen und Kratzer das Fahrzeug gestanden haben muss und nicht im Vorbeifahren das andere "geküsst" hat. Die Polizei wäre nur gekommen, wenn der Andere keine Angaben zur Person gemacht hätte. |
#54
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![]() Die reden sich da gerne raus, wenn sie es können, weil sie oft personelle Engpässe haben. Wenn ich das Ergebnis lese (Rechtsstreit, Gutachter), hätte die Polizei vor Ort wohl auch nichts daran geändert und der Einsatz war somit nicht vonnöten, insofern hat's den richtigen getroffen. Ob man die Vorgehensweise gut finden mag, ist natürlich eine andere Frage. Gruß Jan
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#55
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Geht doch Nichts über profundes Wissen und fundierte Argumente! ![]() ![]() |
#56
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Auch wenn du es nicht glaubst, seine Aussage stimmt
![]() Jeder "Verkehrsraum", der ÖFFENTLICH genutzt werden KANN, (NICHT DARF, auf das Wort kommt es an ![]() ÖFFENTLICHER VERKEHRSRAUM ![]() Erst wenn eine abschließbare Schranke/Tor oder ähnliches zu finden ist, gilt dieser Verkehrsraum als nicht öffentlicher Verkehrsraum. Ansonsten hier lesen: http://www.jurawiki.de/VRI/Strassenverkehr Zitat:
![]() http://www.ra-karlbrenner.de/privatp...e_und_stvo.htm Zitat:
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#57
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Absolut korrekt Uwe.
Aber ob er es glaubt, oder noch mehr gefährliches Halbwissen einstellt ?
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![]() NUR DER HSV / doch aufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#58
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Um zum Führerschein zurückzukommen:
Die Geltung der StVO wird ja im Zitat ausdrücklich daran geknüpft, dass das Privatgrundstück als öffentlicher Verkehrsraum gekennzeichnet oder sonstwie zu erkennen ist. Wenn es sich aber offensichtlich nur um eine eine z.Zt. unbenutzte Einfahrt zu Haus oder Betrieb handelt, um eine eingefriedete Viehweide ohne Vieh oder stillgelegte Kiesgrube mit deutlichen Verbotsschildern für Fremde, dann habe ich absolut keine Bedenken, dort ausführliche Fahrstunden zu geben. Für die wichtigen Anfahr- und Rangierübungen wird ja auch nur sehr wenig Platz gebraucht, so dass dafür schon viele Privathäuser in Frage kommen. Gute Erfahrungen werden z.B. auch vom offiziell befahrbaren Strand von Römö berichtet. Die Ferienhäuser sind dort in der Nebensaison sehr preiswert, und früh morgens ist man dort absolut allein auf vielen übersichtlichen Quadratkilometern. Ich kenne mehrere ziemlich junge Kinder, die dort völlig sicher (sowohl bezüglich Entdeckungsgefahr als auch erlernter Fahrkunst) Auto fahren gelernt haben. sea u in denmark |
#59
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So lange es nicht vom öffentlichen Strassenverkehr durch SChrank TOr oder andere Verbauung getrennt ist ist es öffentlicher Verkehrsraum und somit gilt die STVO. auch wenn es zuzeit nicht genutzt wird. Wenn man Erwischt wird wird man bestraft.
Es machen viele ich habs auch so gelernt. Bei mir gab es allerdings noch keinen Verkehrsübungsplatz im Umkreis. Das ist heute anders. die gibt es fast in jeder Stadt und sollten auch genutzt werden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#60
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Na das passt ja hier rein.
Meine Tochter hat gestern Ihre Prüfung erfolgreich absolviert. Richtig im Verkehr mitzuschwimmen lernt Sie allerdings erst jetzt. ( meine Meinung ) gruß |
#61
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Gratuliere und allzeit Gute Fahrt für´s Töchterchen ![]() ![]() ![]() Liebe Grüße aus München Florian |
#62
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Bei uns hier in der Einfahrt( die gleichzeitig Zufahrt zur Tiefgarage ist) die Feuerwehrstellfläche ist, parken ständig irgendwelche Idioten. Obwohl durch Schilder die Feuerwehrstellfläche eindeutig gekennzeichnet ist. Die Rennleitung schreibt aber keine Strafzettel und läßt auch nicht abschleppen ![]() Begründung: Privatgelände ![]() Und hier fände ich das richtig gut wenn die mal tätig werden würden. Grüße
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Marco, ![]() Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... ![]() |
#63
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Eine Zugeparkte Ausfahrt wird wegen Behinderung verfolgt, wenn der Geschädigte die Polizei ruft..Einfahrt nicht. Als Grundstückseigentümer kannst Du aber abschleppen lassen. Erst auf Deine Kosten, die Du später vom Verursacher wieder bekommst. Macht das zwei, drei Mal und die Angelegenheit spricht sich herum. LG Guido |
#64
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![]() http://www.boote-forum.de/showthread...to+abschleppen
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Servus Willi |
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