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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 16.01.2011, 14:24
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Martin:

Danke!

Immer so ein Gewese um eine so alltägliche Sache wie einen Gebrauchtgebrauchsgegenstandsverkauf.

Ein geileres Geschäft als 6,5 k€ gegen grünes Papier gibt's nur schwer

Solange das Auto bei mir ist und der Käufer keinen Zahlbeleg hat kann er gerne 20 grüne Papiere haben, das juckt mich nicht.
Man muß schon aufpassen, sind einige Ratten unterwegs!!
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #52  
Alt 16.01.2011, 15:21
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Wie bereits geschrieben haben der Käufer und ich wieder was dazugelernt und wir haben uns auf die übliche Ausführung geeinigt.
Da witzige an der Sache ( die Welt ist ein Dorf ) der Käufer ist auch hier im Boote Forum unterwegs.Und wenn der erste Eindruck sich bestätigt, sind das genau die Leute, die so ein Forum ausmachen.
Zufälle gibts,
Grüße Martin
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  #53  
Alt 16.01.2011, 15:23
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Ratten hin oder her - es gibt eindeutige Gesetze, wann der Eigentumsübergang erfolgt.

Im Regelfall ist das dann der Fall, wenn ein Kaufvertrag geschlossen wurde und die darin enthaltenen Bedingungen von beiden Seiten erfüllt sind.
Dazu zählt auch und vor allem die Entrichtung des Kaufpreises.

Wenn ich also nun keinen wirklich blöden Vertrag formuliere (also zb "Zahlung innerhalb 14 Tagen" oder keinen Eigentumsvorbehalt definiere), dann ist
und bleibt der Kaufgegenstand so lange mein EIgentum, bis der Vertrag erfüllt ist.
Und solange der nicht erfüllt ist, bleibt das Auto bei mir stehen - fertig Ende.

Formuliere mal noch sowas mit rein "Bei Nichterfüllung innerhalb von 10 Tagen wird die Anzahlung als Aufwandsentschädigung einbehalten und der
Vertrag wird hinfällig".

Rechtlich vermutlich nicht haltbar, aber dann hat ER den schwarzen Peter und darf den Rechtsweg bestreiten usw usf...

Ratten dürfen gerne kommen, rattig kann ich auch.
Die kommen nur einmal zu mir...
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  #54  
Alt 16.01.2011, 15:41
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Ratten hin oder her - es gibt eindeutige Gesetze, wann der Eigentumsübergang erfolgt.
...
Den Ratten geht es nicht um den Eigentumsübergang, sich in den Besitz bringen reicht ihnen erst mal vollkommen, ... daher ja auch Ratten.

Was ist eigentlich so blöde an der Formulierung "Zahlung innerhalb 14 Tagen". In fast allen Kaufverträgen wird ein Zahlungsziel vereinbart. Sonst wären etliche Verträge auch nach langer Zeit nicht notleidend und anfechtbar. Die Folgen nach Verstreichen der Zahlungsfrist sollten jedoch schon deutlich und passend zu HGB und / oder BGB formuliert werden.
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  #55  
Alt 16.01.2011, 16:22
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Blöde wird diese Formulierung dann, wenn Du im festen Glauben darauf, dass sich Dein Partner auch daran hält, die Sache mitgibst.

Und das "in den Besitz bringen" - eben das tun sie ja nicht.
Nur in den Besitz von an sich wertlosen Papieren.

Wie es Martin schon schrieb: Was soll passieren, ausser dass ich viel Geld für blödes Papier bekomme, was ich mir ohne großen Aufwand wieder besorgen kann?
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  #56  
Alt 16.01.2011, 16:36
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Blöde wird diese Formulierung dann, wenn Du im festen Glauben darauf, dass sich Dein Partner auch daran hält, die Sache mitgibst.
...
Ach dann ist das...

Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
...es gibt eindeutige Gesetze, wann der Eigentumsübergang erfolgt....
anscheinend doch egal.

Also wenn, dann Eigentums- und Besitzübergang zum gleichen Zeitpunkt, egal was für Formulierungen oder Gesetze das regeln?

Nichts anderes wurde hier von Etlichen genau so ausgedrückt.
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gregor

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  #57  
Alt 16.01.2011, 19:16
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Nichts anderes wurde hier von Etlichen genau so ausgedrückt.
Und auch meinerseits unwidersprochen blieb, was?

Nur ging es hier darum ja gar nicht, sondern darum, dass manche es nicht glauben wollen, dass andere Papiere, die für sich alleine nichts
beweisen oder aus deren Besitz (!) sich gar ein Eigentumsnachweis ableiten liesse, gegen Anzahlung versenden.

Da kamen dann so dubiose Argumente wie zB "Dir ist schon klar, was man mit den Originalpapieren machen könnte?"... Ich kann auch mit
einer Schaufel jemanden erschlagen, nur ist der Schaufelverkäufer dafür in keinem Fall irgendwie verantwortlich.
Hier: Der, der die Papiere aus der Hand gibt, also einen ganz normalen Geschäftsvorgang betreibt, ist doch nicht dafür verantwortlich
zu machen, was eine sog. "Ratte" dann mit diesen Papieren anstellt...
Und ihn selber juckt der "Verlust" dieser Papiere nicht, denn er bekommt neue.
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