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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 13.05.2014, 15:52
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Aufwand hält sich in Grenzen; alle Unterlagen kopieren und bei der politischen oder kirchlichen Gemeinde beglaubigen lassen.

Er verschafft dem Flaggenzertifikat einen entscheidenden Vorteil. Es weist den Inhaber als Eigentümer des Bootes aus, ist also ein Eigentumsnachweis.
Dein Wort in Gottes Ohr.
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Gruß
Wolfgang
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  #52  
Alt 13.05.2014, 16:28
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Dein Wort in Gottes Ohr.
Nix Wort. schwarz auf weiß und mit Staatswappen.
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Beste Grüße

John
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  #53  
Alt 13.05.2014, 16:49
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Das findest du auf dem Ausweis vom WSA auch.
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Gruß
Wolfgang
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  #54  
Alt 13.05.2014, 17:02
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Das findest du auf dem Ausweis vom WSA auch.
Wo?

Ich kenne nur WSA-Ausweise, auf denen taucht das Wort "Eigentümer" gar nicht auf. Da steht nur, wem das Kennzeichen zugeteilt wurde, nicht wem das Boot gehört.

Im Flaggenzertifikat steht brettlbreit neben den Bootsdaten die Überschrift "Eigentümer"

WSA


Flaggenzertifikat
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Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (13.05.2014 um 17:09 Uhr)
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  #55  
Alt 13.05.2014, 17:13
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Wenn er ein Kennzeichen für sein Wasserfahrzeug bekommt, ist er dann etwa kein Eigentümer? Und warum muss man dann den Eigentumswechsel anzeigen?

Nur weil der Pfarrer vor dem Beichtstuhl die Richtigkeit einer Kopie bescheinigt, erfolgt noch lange keine Prüfung ob der vorgelegte Kaufvertrag auch echt ist, geschweige denn, dass das Boot überhaupt existiert.
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Gruß
Wolfgang
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  #56  
Alt 13.05.2014, 17:26
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Ich fahre in Frankreich sogar ohne internationalen Führerschein, ohne Flaggenzertifikat für das Auto meiner Frau rum.............mann, wattn Risiko
Es möge sich doch hier einer mal melden, von dem in Frankreich ein internationaler Bootsschein oder ein Flaggenzertifikat zwingend verlangt wurde!
Frankreich gehört zur EU und alle Behörden haben sich den EU-Vorschriften entsprechend zu verhalten. Und die besagen, daß die Bestimmungen eines anderen EU-Mitgliedslandes für Bürger dieses Landes anzuerkennen sind!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #57  
Alt 13.05.2014, 18:44
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen
Wenn er ein Kennzeichen für sein Wasserfahrzeug bekommt, ist er dann etwa kein Eigentümer?
Wenn er ein Kennzeichen für sein Boot bekommt ist er natürlich immer noch der Eigentümer. Nur muss der Name, der im WSA-Ausweis steht eben nicht zwangsläufig auch der Eigentümer sein. Ich habe mal das Kennzeichen für ein Boot der DLRG beantragt. "DLRG Ortsgruppe Kleinkleckersdorf" wollte das WSA dort nicht eintragen, also musste der Name irgendeiner natürlichen Persion, meiner in dem Fall, herhalten. Im Ausweis stand dann halt mein Name, obwohl Eigentümer des Bootes immer noch die DLRG Ortsgruppe Kleinkleckersdorf war.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #58  
Alt 13.05.2014, 18:51
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
(..) Es möge sich doch hier einer mal melden, von dem in Frankreich ein internationaler Bootsschein oder ein Flaggenzertifikat zwingend verlangt wurde!)(..)
Huebi, darum ging es doch gar nicht. Dass das WSA in FR gilt und reicht, stand außer Frage.

Die Diskussion zum Flaggenzertifikat entspann sich aus der Befürchtung, es sei komplex zu beantragen, und aus den ersichtlich nicht so ganz bekannten Unterschieden.

Mir persönlich ist bei einem größeren Boot der Eigentumsnachweis den geringen Mehraufwand wert. Beim Schlauchi habe ich auch (nur) eine WSA-Nr.
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Beste Grüße

John
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  #59  
Alt 14.05.2014, 09:48
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Mein Boot ist in den letzten 3 Jahren nur ein paar Mal auf dem Rhein und einmal auf der Mosel gewesen. Davor 35 Jahre nichts und davor ein paar Mal in Jugoslawien.

Ich kann nicht ausschliessen dass es so unstet weitergeht, deshalb plane ich nicht längerfristig. Es geht also jetzt nur um 2 Wochen französische Küste, danach die Sintflut.

Und da scheint mir der IBS vom Aufwand passender.

Muss ich dann die WSA-Nummer entfernen und die IBS-Nummer anbringen? Wie ist das in 2 Jahren wenn ich nicht verlängere, wieder zurück zur WSA-Nummer?

Felix

Hallo Felix, ich habe die WSA-Anmeldung und den IBS. Die Kennzeichnung an meinem Boot ist WSA und diese Nummer kannst du für den IBS angeben. Wird dann in den Schein eingetragen. Allerdings bekommst du zusätzlich eine A-Nr. Diese musst du aber nicht anbringen.

gruß klaus
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  #60  
Alt 14.05.2014, 14:24
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Ich werde mit einem 15-Fuß-Boot bestimmt nicht auf hoher See unterwegs sein und in exotischen Ländern auch nicht, es geht um Frankreich.
Deshalb will ich nur das Minimum, ein Flaggenzertifikat ist toll, aber für die Beibootgröße vielleicht übertrieben.

Zitat:
Zitat von klastey Beitrag anzeigen
Vom WSA bekommst du ein amtliches Kennzeichen und der IBS ist amtlich anerkannt.

Was ist da wohl besser
Das was die Franzosen verstehen. Und das scheint nunmal der IBS zu sein.

Zitat:
Zitat von ms-klaki Beitrag anzeigen
Die Kennzeichnung an meinem Boot ist WSA und diese Nummer kannst du für den IBS angeben. Wird dann in den Schein eingetragen. Allerdings bekommst du zusätzlich eine A-Nr. Diese musst du aber nicht anbringen.
Danke, das klingt gut!

Felix
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  #61  
Alt 14.05.2014, 15:03
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Generell ist im Ausland Mehrsprachigkeit des Ausweises nicht verkehrt. Bei IBS und Flaggenzertifikat ist das gegeben. Der WSA-Schein ist wohl rein Deutsch beschriftet.
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  #62  
Alt 15.05.2014, 08:10
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Ich versuche also noch an den IBS zu kommen, dann hab ich ein amtliches Kennzeichen mit amtlich anerkannter Erklärung für die Flics.
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  #63  
Alt 15.05.2014, 09:16
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
... Und das scheint nunmal der IBS zu sein. ...
Warum scheint Dir das so
Es wird hartnäckig behauptet, der IBS wäre im Ausland besser, weil das WSA-Kennzeichen nicht anerkannt werden muss.
Auf zahlreiche Nachfragen hat sich bisher noch keiner gemeldet, der mit dem WSA-Kennzeichen Probleme hatte.

Kann jetzt natürlich Zweierlei Bedeuten:
1. Es gibt diese befürchteten Probleme überhaupt nicht oder
2. alle die mit WSA-Kennzeichen können nicht von Ihren Problemen berichten, weil sie bei Wasser und Brot im Kerker sitzen.

Was ist nun wahrscheinlicher

Gruß Lutz
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  #64  
Alt 15.05.2014, 09:21
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DAS WSA Kennzeichen reicht auch für die Französische Küste. Ist ein amtliches Kennzeichen und muss auch innerhalb der EU annerkannt werden.

Daher würde ich einfach mit dem WSA Kennzeichen weiterfahren.

bei uns im Hafen sind drei Rentner mit einem Boot bis Spanien gefahren. Nur mit WSA Kennzeichen. In Frnakreich an der Küste gab es bei der Hifahrt mehrere Kontrollen und bei der Rückfahrt. Keine Beanstandung.
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  #65  
Alt 15.05.2014, 09:36
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Mir wäre auch der Aufwand des Ummeldens von WSA zu IBS zu umständlich.

Es ist ja nichtn urr das ummelden bzw. das Anmelden des IBS beim ADAC oder DMYV ...


das WSA kennzeichen darf ja dann nicht am boot bleiben. wenn man mit dem IBS fahren will und umgekehrt.

d.H. immer wenn man mit dem IBS fahren will muss das WSA kennzeichen runter und umgekehrt. 2 Kennzeichen am Boot gleichzeitig sind verboten.
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  #66  
Alt 15.05.2014, 13:05
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Ich hab das mit dem IBS überall gelesen, deshalb dachte ich das. Das WSA-Kennzeichen könnte ich wohl übernehmen, aber wenns ohne geht spar ich mir den IBS.
Dann muss ich nur noch mit dem Trailer zum TÜV, wobei das in Frankreich wohl auch egal ist
Muss eh noch den Starter reparieren, einen Notaussenborder organisieren, Boden ölen, Persenning basteln...
Je weniger dazu kommt desto besser!

Felix
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  #67  
Alt 15.05.2014, 13:16
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Die , welche den IBS vertreibt ben (DMYV, ADAC)
hüten sich naturlich bei sich zu schreiben, das das WSA-kennzeichen ebenfalls genügt.
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  #68  
Alt 15.05.2014, 13:22
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  #69  
Alt 15.05.2014, 13:40
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Bei uns im Hafen gibt es noch zwei Boote die noch die alte Holländische Registrierung für schnellfahrende Boote dran hatten.

Früher mussten Boote die in Holland fahren wollten und schneller als 20km/h fuhren sich auch in Holland seperat registrieren.

Damals war auch der IBS im Ausland pflicht und das WSA-Kennzeichen war ein reines Nationales Kennzeichen.
Mein erstwes Boot habe ich daher noch mit Flaggenzertifikat zugelassen, damit ich auch nach Frankreich fahren durfte.

mit der europäischen Richtlinie zur Harmoniesierung und gegenseitigen Annerkennung der Kennzeichen (die Autos bekamen dmalas den Blauen Balken und das D füür Deutshcland ins Kennzeichen) wurde dies Überflüssig.
Von Da an musste das amtliche Nationale Kennzeichen (was ja das WSA-Kennzeichen ist). auch im EU-Ausland annerkannt werden.
Einige Länder erkannten dies vorher schon an (z.B. Frankreich Binnen und Holland).

Beim DMYV auf der Seite blieb aber der Vermerk, das an Frankreichs küsten der IBS vorgeschrieben ist. Da steht ja auch drinnen:

Zitat: Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW).

Dies ist ja auch schon lange überholt und eine Anfrage von mir seit November 2012 offen ob man in Frankreich nun ab 5, 10 (in Frankreich besteht allgemeine Führerscheinpflicht ab 9,9 PS) oder ab 15 PS (deutsches Führerscheinrecht) benötigt.

bisher hält sich der Verein in Schweigen und verbreitet auf seiner Seite weiter diese unwahrheiten.
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Gruß Volker
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  #70  
Alt 15.05.2014, 13:59
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Es wird hartnäckig behauptet, der IBS wäre im Ausland besser, weil das WSA-Kennzeichen nicht anerkannt werden muss.
Auf zahlreiche Nachfragen hat sich bisher noch keiner gemeldet, der mit dem WSA-Kennzeichen Probleme hatte.
Ööhm..., doch, ich bzw. mein 1O (Frau).

Das kam so: Letztes Jahr war Preko, als ich verlängern wollte, geschlossen, so mußte ich rüber nach Zadar.
Anlegen an der Kaimauer, 1O mit den Papieren losgeschickt zum LK.
Die Zeit vergeht...sie kommt nicht wieder....Zeit vergeht ... immer noch nix... nach ~ 1 Std. denke ich mir, musste mal nachsehen. Lag ja dem LK genau gegenüber.

Also raus aus'm Boot, geguckt ob ne Fähre kommt (lag ja am Trajektikai)...nee, kommt nix und schnell rein zum LK.

Auf'm Gang höreich schon etwas lautere Stimmen aus dem Büro.
Auahaua, mein 1O in Fahrt...da ist Bura ein Klaks dagegen.
Also rein ins Büro, frage was denn los sei und mein 1O. erklärt mir wortgewaltig, daß Lučki kapetan Alen den WSA-Ausweis nicht anerkennt und der vom ADAC abgelaufen sei und ich deshalb keine Anmeldung kriege.
Meine sämtlichen Papiere waren dekorativ über den ganzen Schreibtisch verstreut.

Ich gugge etwas verwundert und frage nach. Alen erklärt mir wortgewaltig, so nen Schein (WSA) hat er noch nie gesehen, der IBS sei tot, drum könne er nicht anmelden und mein 1O. mache ihm das Leben schwer.

Beschwichtigend meinte ich zu Alen, mein 1O. macht auch mir das Leben manchmal schwer wenn sie was will. Ein erstes Lächeln huscht über sein Gesicht und ich weiß, jetzt hab' ich ihn.

Ruhig und liebevoll (wie es einer Amtsperson eben zusteht) erkläre ich ihm, daß der IBS vom ADAC doch nur von einem VEREIN seien aber MEIN Schein von einer deutschen Behörde, klar erkenntlich am dicken und fetten Bundesadler vorne drauf... er stutzt, ich nütze die Atempause und frage ihn, ob wir vielleicht den Načelnik Odjela (Büroleiter) Boris (Medić, den ich privat gut kenne) dazuholen sollen, der könne ihm bestimmt die Bedeutung eines WSA-Ausweises erklären.

Ein strahlen überzieht sein Gesicht und er schwallt mich zu, daß sei doch gar nicht nötig, ich hab' ihn überzeugt, daß der WSA-Ausweis viiiel wichtiger ist als ein Vereinspapier (Ich übersetze es so, gesagt hat er was anderes ) und dann rattert der Drucker die Stempel donnern und ratz fatz sind die Papiere fertig.

Überschwängliche Bedankung bei ihm meinerseits (man weiß ja, was sich gehört) alle Papiere wieder einsammeln, ned das ich die Funkzeugnisse noch hier unterm Schreibtisch wo sie lagen, vergesse, den 1O. eingepackt und schnell das Büro verlassen.
Ich spürte einen Luftzug der mir von dem Aufatmen den anderen Wartenden ins Genik geblasen wurde und ich dachte nur:
Wieder ein Sieg über die HR-Bürokratie!!!!
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  #71  
Alt 15.05.2014, 16:25
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Der Text ist klasse, auch wenn ich ihn nicht ganz verstehe
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  #72  
Alt 15.05.2014, 19:01
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Zitat:
Zitat von ms-klaki Beitrag anzeigen
Hallo Felix, ich habe die WSA-Anmeldung und den IBS. Die Kennzeichnung an meinem Boot ist WSA und diese Nummer kannst du für den IBS angeben. Wird dann in den Schein eingetragen. Allerdings bekommst du zusätzlich eine A-Nr. Diese musst du aber nicht anbringen.
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
das WSA kennzeichen darf ja dann nicht am boot bleiben. wenn man mit dem IBS fahren will und umgekehrt.

d.H. immer wenn man mit dem IBS fahren will muss das WSA kennzeichen runter und umgekehrt. 2 Kennzeichen am Boot gleichzeitig sind verboten.
Und was stimmt nu?
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #73  
Alt 15.05.2014, 19:06
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Und was stimmt nu?
hab noch nie gehört, dass man im IBS ein WSA kennzeichen eintragen kann.

Für was auch wenn das WSA kennzeichen eh gilt.

Der IBS ist innerhalb der EU ein völlig überflüssiges Teil.

nur wer sich außerhalb der EU bewegt benötigt einen IBS
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Gruß Volker
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  #74  
Alt 15.05.2014, 19:38
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Dann muss ich nur noch mit dem Trailer zum TÜV, wobei das in Frankreich wohl auch egal ist
Felix
Wer hat dir denn dieses Märchen erzählt? Das mag vielleicht für die eigenen Landsleute gelten.
Wenn du ein D auf dem Nummernschild hast bekommst du im Fall des Falles ne Rechnung, für die du hier einige Male zum TüV fahren könntest

mit meinem Boot (WSA Zulassung) fahre ich seit Jahren in F rum, bin auch schon mal kontrolliert worden, nach einem IBS hat mich keiner gefragt
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Bernhard

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Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #75  
Alt 15.05.2014, 22:12
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
Wer hat dir denn dieses Märchen erzählt? Das mag vielleicht für die eigenen Landsleute gelten.
Wenn du ein D auf dem Nummernschild hast bekommst du im Fall des Falles ne Rechnung, für die du hier einige Male zum TüV fahren könntest
Normalerweise interessieren sich ausländische Behörden nicht für deutsche Formalitäten. Wenn die Plaketten ähnlich aussehen kanns natürlich so laufen, auch wenn die Prüfung selber wohl in jedem Land anders ausfällt.

Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
mit meinem Boot (WSA Zulassung) fahre ich seit Jahren in F rum, bin auch schon mal kontrolliert worden, nach einem IBS hat mich keiner gefragt
Danke, dann ist ja alles klar.

Felix
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