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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #501  
Alt 03.02.2013, 17:12
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Ich hab doch nur eine Frage gestellt, die ich noch einmal explizit beantwortet haben wollte.
Warum erregen sich denn jetzt auf einmal ganz andere Radfahrer darüber ... find ich lustig
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Akki

0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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  #502  
Alt 03.02.2013, 17:23
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Lehrer Maier hat in der Hilfsschule gefragt: "Fritzchen, was willst du mal werden?" "Ich werde Lehrer, kein richtiger, einer für Doofe, so wie du, Herr Maier".

Was ich damit sagen möchte... Es gibt überall Menschen, die geistig nicht so gut drauf sind. Das Wort "Doofe" mag ich persönlich nicht. Aber jeder Mensch ist moralisch verpflichtet, Rücksicht zu nehmen. Die anderen können nicht lesen. Die, die lesen können, sollten soviel Charakter haben, dass sie i m m e r Rücksicht nehmen. Egal, wie sehr man sich provoziert fühlt. Der Provozierende kann nichts dafür. Wollen wir auch zu denen gehören, die nichts dafür können?
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Viele Grüße aus der Wartburgstadt, Erhard

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Alt wird man wohl, wer aber schon klug?
Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat,
aber das Denken anderen überlässt?
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  #503  
Alt 03.02.2013, 18:11
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von NonesensE Beitrag anzeigen
Was soll "Reflektoren an [...] Reifen" anderes sein?


und



Toleranz gegenüber Anwesenheit ist was anderes, als Toleranz gegenüber Nötigung... Ersteres wird gefordert, letzteres verweigere ich, egal, ob im Auto oder auf dem Fahrrad. Auch wenn ich nie auf die Idee käme, mich auf die geschilderte Weise mit den Fahrzeuginsassen anzulegen.

Gruß
Jan

Ich weiß nicht warum er langsam gefahren ist -vielleicht ist die Ladung verrutscht oder er sucht einen Parkplatz. Nötigung wird hinein interpretiert.
Die Biker konnten unmöglich wissen was los war. Die Polizei hat jedenfalls nur die Radfahrer rausgepfiffen.


Damit ein Sportgerät zum Fahrrad wird und am Straßenverkehr teilnehmen darf, gibt es ein Gesetz.
§ 64 a Einrichtungen für Schallzeichen

Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.
§ 65 Bremsen

(1) Alle Fahrzeuge müssen eine ausreichende Bremse haben, die während der Fahrt leicht bedient werden kann und ihre Wirkung erreicht, ohne die Fahrbahn zu beschädigen. Fahrräder müssen 2 voneinander unabhängige Bremsen haben. [...]

(2) Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung).Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

Fahrräder müssen an der Rückseite mit 1. einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet, 2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und 3. einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein.

Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler sind zulässig.

Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit
1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Abs. 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschine auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung) ist zulässig. In diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.

In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Abs.1, Satz 2 mitgeführt werden;

der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17, Abs. 1 StVO beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen.

Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;

anstelle des Scheinwerfers nach Abs. 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Abs. 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Abs. 5 mitgeführt werden.

Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von der Vorschrift der Absätze 1 bis 11 befreit.

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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #504  
Alt 03.02.2013, 18:25
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht warum er langsam gefahren ist -vielleicht ist die Ladung verrutscht oder er sucht einen Parkplatz. Nötigung wird hinein interpretiert.
Die Biker konnten unmöglich wissen was los war. Die Polizei hat jedenfalls nur die Radfahrer rausgepfiffen.
[...]
Deine Geschichte klang halt so. Radfahrer überholt und anschließend erstmal langsam gefahren um die Radler zu ärgern. Wenn es Gründe dafür gab, ist das was ganz anderes.

Weshalb du jetzt die StVZO zitierst ist mir allerdings schleierhaft. Was willst du mir damit sagen?

Gruß
Jan
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  #505  
Alt 03.02.2013, 18:36
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Schon wieder ist hier nur zu lesen, was der jeweils andere falsch macht.
Ich empfehle den Kombattanten den Beitrag von Gregor Dicke Lippe zu studieren. Im Grunde trifft er sich mit meinen Erfahrungen, wie man in Berlin mit den Radlern klarkommt.
Und wer hier die Paragrafen zitiert, möge überlegen, ob er nicht hier zuweilen bitterlich klagt, daß die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit überwacht wird.
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  #506  
Alt 03.02.2013, 18:41
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Hattest du die vorgeschriebenen reflektierenden Reifen oder wenigstens Reflektoren in den Speichen ?
Das ist wirklich kleinlich. Und wenn es Opi gewesen wäre, der auf dem Weg zum Bäcker war? Oder ein ganz normaler Fußgänger auf dem Weg zur Arbeit? Müssen sich jetzt alle mit Reflektoren ausstatten?
Unfälle passieren nun mal, oder kann man davon ausgehen, dass bei einem Auffahrunfall die Stopplichter defekt und Reflektoren nicht vorhanden waren?

Ein Radfahrer, der die Straße benutzt, hat vermutlich einen Grund dafür. Und ein PKW der mal eben auf dem Radweg hält ebenso.
Na und? Macht man halt bei beiden einen Bogen drum.
Ganz unangenehm wird's, wenn ein jeder Sheriff spielt. Und wie man sieht, hätten so einige gerne den Stern an der Brust....

Mir ist es Banane da ich beide Seiten gut genug kenne und gleichermaßen entspannt bin.

Und mal Hand aufs Herz: Wer hat noch kein einziges mal die St(V)ZO missachtet?
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Gruß
Steffan
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  #507  
Alt 03.02.2013, 19:04
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Und noch einmal- der Thread heißt: Sind viele Radfahrer lebensmüde?

Jeder der mit einem Sportgerät bewußt im öffentlichen Verkehrsraum zu sportlichen Zwecken unterwegs ist, behindert den fließenden Verkehr und baut dadurch Gefahrenpotenzial auf, das höher ist als sein eigenes. Derjenige Fahrer kann sich nicht auf Rücksicht der Autos berufen (obwohl sie tun).

Problem gibt es doch nicht mit Hollandrädern die bei roter Ampel rüberhuschen, sondern mit HighTec Bikes die mit Affenzahn aus dem Nichts kommen und mit Gehweg Straßenhopping absolut unkalkulierbar für Autofahrer sind.

Entspannt, zügig und sicher kommen wir nur durch den Verkehr, wenn wir uns kalkulierbar verhalten. Das tun viele Radfahrer nicht und gefährden nicht nur sich damit, sondern und vor allem Andere.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Alt 03.02.2013, 19:16
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Jeder der mit einem Sportgerät bewußt im öffentlichen Verkehrsraum zu sportlichen Zwecken unterwegs ist, behindert den fließenden Verkehr und baut dadurch Gefahrenpotenzial auf, das höher ist als sein eigenes.
Wie kann ein Sportgerät, das deutlich schneller ist als ein Hollandrad, den Verkehr mehr behindern als ein Hollandrad?

Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Problem gibt es doch nicht mit Hollandrädern die bei roter Ampel rüberhuschen, sondern mit HighTec Bikes die mit Affenzahn aus dem Nichts kommen...(überflüssige Polemik entfernt)
Definier mal bitte Affenzahn.
Sporträder begegnen dir sicherlich selten mit mehr als 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft.
Wenn weniger als 50 km/h für dich unmöglich sind abzuschätzen oder darauf entsprechend zu reagieren, dann solltest du vielleicht mal deine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen, deinen Führerschein abgeben und damit den Straßenverkehr von einer so offensichtlichen Gefahr die von dir ausgeht befreien.

Geändert von Hoppetoss.e (03.02.2013 um 19:24 Uhr)
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Alt 03.02.2013, 19:24
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Ruecksichtsloses Verhalten , behindert, gefaehrdet und bringt unnoetige Unruhe in den Strassenverkehr. Schietboom egal von welchem Verkehrsteilnehmern. Einige Forumsradler haben sich ja schon als ruecksichtslose, egoistische und regelverachtende Radfahrer geoutet, andere wieder als solche Kfz- Lenker. Und immer alle schoen mit den Fingern auf den Anderen deuten, dabei bitte nicht vergessen, deutest du mit einem Finger auf einen Anderen, deuten immer noch drei Finger auf Dich.
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Wir leben alle unter dem selben Himmel, haben aber nicht den gleichen Horizont

Den Tag nutzen und die Nacht geniessen
Joerg
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Alt 03.02.2013, 19:39
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Ich weiß, es ist Winter und wir müssen die Zeit bis zum Bootfahren überbrücken. Aber langsam wird dieser Trööt zu einem unangenehmen Schlagabtausch

Das jeder seine Meinung hat und vertritt, ist ja richtig. Trotzdem glaube ich, das hier ein Fahrradtroll sein Unwesen treibt......

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Gruß, Jörg

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Alt 03.02.2013, 21:27
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Zitat:
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Das ist wirklich kleinlich. Und wenn es Opi gewesen wäre, der auf dem Weg zum Bäcker war? Oder ein ganz normaler Fußgänger auf dem Weg zur Arbeit?
Nein, das ist nicht kleinlich. Es mag manchen hier so vor kommen, aber diese
Frage war ganz bewusst und mit Bedacht gestellt. Dazu muß man folgendes
verstehen: Ich bewege mich in einer Welt, in der es darum geht, bestimmte
Abläufe anhand von vielleicht winzig kleinen Details zu rekonstruieren.
Dabei geht es oftmals um kriminalistische oder auch ballistische Forensik,
und eben auch sehr häufig um Unfälle. Daher muß ich Unklarheiten hinterfragen.

Oftmals stellen sich mir gegenüber Personen als Opfer dar, aber eben dieses
gilt es zu hinterfragen. Soll heißen, ich darf erst mal nicht alles glauben.

In diesem Fall habe ich den vorgenannten "Unfallbericht" sehr genau gelesen
und es stellen sich einige Ungereimtheiten heraus, mit der Intention glauben
machen zu wollen, dass hier, dem thread-Verlauf entsprechend, ein unschuldiger
MTB-Fahrer von einem doch so bösen Autofahrer angefahren wurde.

Zunächst stört hier schon die Erkenntnis, das Auto käme von rechts.
Das sollte schon bei einem 'Normalsterblichen' zum Nachdenken anregen,
aber das lassen wir hier mal weg, dafür gibt es Verkehrsregeln.

Dann kommt unweigerlich die Frage: Ist für den Autofahrer in der Dunkelheit,
ich gehe mal im Januar um 5h von Dunkelheit aus, überhaupt
erkennbar gewesen, dass es sich um ein sich schnell näherndes Fahrrad
handelt? Ist es vielleicht viel zu kurzfristig erst hinter einem Hindernis ins
Blickfeld gewandert? War das Fahrrad von der Seite aus als Fahrrad zu erkennen,
oder waren vielleicht zu kleine, nicht der Norm entsprechende
Reflektions-Streifen nicht auffällig genug?

Ein Fußgänger hätte hier anders reagieren können, oder wär, weil langsamer
und somit länger im Blickfeld des Fahrers, viel auffälliger gewesen...

Daran kann man schon sehen, nicht jeder der sich Opfer auf die Brust
schreibt, ist gleich das Opfer. Nach der flüchtigen Beschreibung, die mir
in diesem speziellen Fall vorliegt, ergibt sich erst mal eine gewisse Tendenz,
die die Schuldfrage kippen könnte.

Auch aufgrund anderer Äußerungen in diesem Beitrag, hoffe ich jetzt erst einmal,
dass der Autofahrer seinen Schaden am Wagen voll ersetzt bekommen hat.
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Akki

0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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Alt 03.02.2013, 21:53
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Ja, der Autofahrer kam von rechts. Aber woher? Aus einer Straße an einer Rechts-vor-Links-Kreuzung oder einer Vorfahrtberechtigten Querstraße? Oder vielleicht doch eher aus einer nicht Vorfahrtberechtigten Nebenstraße oder gar einer Grundstückseinfahrt? Angesichts der Unfallhäufigkeiten scheint mir einer der letzten beiden Fälle erheblich wahrscheinlicher. Gerade Unfälle mit zu schnell aus Einfahrten auf den Geh-/Radweg schießender Autos sind recht häufig und die Schuldfrage ist hier meist eindeutig.

Gruß
Jan
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  #513  
Alt 03.02.2013, 22:00
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Es ist schon interessant zu beobachten, wie einige User sich von der Medienlandschaft,
die z.Zt. Stimmung gegen "Rüpelradler" macht, beeinflussen lassen

Ob wir hier im boote-forum.de was an diese "Radfahrer" ändern, mag ich bezweifeln

Der Gesetzgeber versucht es damit, dass der Bußgeldkatalog entsprechend überarbeitet wurde,
im übrigen auch für Autofahrer Dieser tritt am 01. April in Kraft.
Schauen wir mal, ob das was bringt

Da sich dieser Thread zu einem heiklen und brisantes Thema entwickelt hat und inzwischen
nur geschrieben wird um zu schreiben
mache ich hier lieber dicht, bevor sich die "Köppe
eingeschlagen" werden

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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