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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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und warum schraubst du dann nicht einfach das Kennzeichen ab ?
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#27
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![]() Zitat:
![]() An den Grenzen zu Slowenien und Kroatien wurden schon Fahrzeuglenker mit abgelaufenen Begutachtungsplaketten zurückgeschickt. Und was die Ungarn diesbezüglich machen, kann du im folgenden Link nachlesen. http://www.arboe.at/791+M54be1d1c457.html
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___________________ Gruß Werner
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#28
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Da stimmt doch was nicht....
![]() ![]() Solange Boot oder Trailer in einer zugelassenen Marina oder Trockenmarina befindet , hat der Zoll nichts zu suchen , anders bei abgestellten Trailern auf Privatgrundstücken . TÜV interessiert in HR sowieso keinen... Bok..
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Hoffentlich wird es nicht so schlimm,wie es schon ist . ( K. Valentin ) Gruß Josef |
#29
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Da die DEKRA 5 Tage die Woche bei uns ist und die Frage "Trailer ohne HU im Ausland" ja schon mehrfach in anderen Foren gestellt wurde habe ich natürlich die Frage mir "von oben" beantworten lassen, da der Prüfer es auch nicht ganz genau wusste.
Nur weil an der Grenze jemand abgewiesen wird, bedeutet es nicht, das es rechtens ist! Genauso ist es deutschen Ordnungshütern egal ob der polnische Laster eine frische Plakette seines Heimatlandes hat wenn die das Ding sich vornehmen und Mängel finden, bleibt der stehen egal wie frisch seine Plakette ist! Überlegt mal logisch, wie soll der Trailer der sich in einem anderen land befindet bitte eine frische HU bekommen? Nur in wenigen Urlaubsländern wie z.B. Spanien gibt es die Möglichkeit seinen Trailer / Auto einer Überwachungsorganisation vorzustellen. Fakt ist: Mit dem Trailer nach Deutschland und sofort auf direktem Wege zur nächsten Prüfstelle! Damit da keine Missverständnisse entstehen, das entbindet einem nicht, das der Trailer im ordnungsgemäßen Zustand ist! Nein ich habe momentan keinen Trailer in HR stehen, weil ich den immer mit heimnehme und alle 2 Jahre brav prüfen lasse, aber trotzdem gibt es Gesetze und nur weil ein Trailer keine HU hat, bedeutet es nicht, das er automatisch so und so lang in HR stehen muss. Wer daraufhin bestraft wird sollte sich zu wehr setzen. Soweit es sich von den Kosten her trägt ist es ja auch möglich, das sich einige Trailerbesitzer zusammentun und einen Prüfer nach HR bestellen, der dort vor Ort die Trailer prüft. Die würden der Logik folgend ja dann auf dem Papier ausgeführt sein....... Gruß Ricky
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Leben - es gibt nichts selteneres auf dieser Welt. Die meisten Menschen existieren, weiter nichts. (Oscar Wild, das Bildnis des Dorian Gray) |
#30
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![]() Zitat:
![]() In Ö hat binnen 4 Monate nach Ende der am "Pickerl" (entspricht TÜV-Plakette) eingestanzten Frist eine neue Überprüfung (entsprechend "HU") zu erfolgen. Dh. das Pickerl ist 4 Monate länger gültig als draufsteht. Das interessiert aber in Ungarn und Kroatien nicht. Strafen können die Folge sein. Möglicherweise ist das nicht rechtens. Aber was tun in Ungarn und Kroatien? Mit dem Scheriff diskutieren? Zahlung verweigern und bis zur gerichtlichen Klärung das Fzg. beschlagnahmen lassen? Schnell davonfahren? Baldriantropfen nehmen? Einfacher ist gültige Plakette. Hier eine Auswahl von Beiträgen, das TÜV die Kroaten außerordentlich interessiert: ![]() http://www.oeamtc.at/netautor/pages/...lval_KONTINENT[]=Europa&xmlval_LAND_ID_KEY[]=032&xmlval_KAT_ID_KEY[]=003 http://www.news.at/articles/0525/95/...ngarn-kroatien http://www.magreisen.at/HR/hr_karta_ceste.htm http://www.kleinezeitung.at/allgemei...05118/index.do Aber die Frage war ja, wie könnte man nachweisen, dass der Trailer keine drei Jahre in HR war. Eine gültige TÜV-Plakette ist schon mal ein gutes Indiz. Wer sicher gehen will, holt sich - siehe oben - eine "Einfuhrbestätigung".
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#31
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Vor Ort würde ich mich auch wahrscheinlich mit dem Dorfsheriff nicht rumstreiten und genau deswegen klappt das ja auch. Wenn ich aber weis, das mein Trailer IN HR liegt habe ich genug Zeit um mich gegen ungerechtfertigte Maßnahmen zu wehren! Ich wäre da mal gespannt was das Konsulat schreibt auf die Frage wieso eine Plakette über eine HU (die Länderbezogen ist) darüber Auskunft geben kann ob mein Trailer ausgeführt wurde und seit wann? Ich kann ja die HU auch einfach vergessen haben, genauso kann der Prüfer vergessen haben die frische Plakette anzubringen usw....also auf was sich das stützt würde ich gerne erklärt haben! So etwas kann für einen "Anfangsverdacht" herhalten aber für mehr auch nicht.
Was ich nicht weis ist: Der Trailer steht ja bestimmt auf Privatgrundstück und oder dem Gelände einer Bootsfirma usw. da braucht er doch gar kein Kennzeichen, warum macht man das Schild / Lichtleiste nicht ab? Lässt sich doch wunderbar im Keller des Lagerbetriebes verstauen und Ruhe ist! Oder müssen auch Fahrzeuge in HR auf privatem Grund alle Kennzeichen haben? Kann ich mir aber nicht vorstellen...... Gruß Ricky
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Leben - es gibt nichts selteneres auf dieser Welt. Die meisten Menschen existieren, weiter nichts. (Oscar Wild, das Bildnis des Dorian Gray) |
#32
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1) Import ist auch auf einem Privatgrundstück Import, daher werden Einfuhrabgaben fällig.
2) Aufgrund von Gegenseitigkeitsabkommen hat ein dt. (oder auch österr.) Fahrzeug, das in HR (oder SLO oder H oder CZ oder F oder E oder ... ) herumfährt oder auf öffentlichem Grund abgestellt ist, unter anderem auch eine gültige TÜV-Plakette (ein gültiges "Pickerl") zu haben. Aber das war nicht die Eingangsfrage. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#33
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genau da besteht der Unterschied... privat = nach längerer Zeit Zoll fällig, da eingeführt- Bootsfirma/offizieller Abstellplatz eingezäunt = Zolllager...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#34
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![]() Zitat:
![]() ![]() Super erklärt. ![]()
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Gruß Helmut. ![]()
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#35
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![]() Zitat:
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LG. Hans |
#36
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![]() Zitat:
![]() TÜV und Zoll müssen doch irgendwie zusammen hängen ![]() ![]() Andreas
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
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#37
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![]() Zitat:
Die TÜV-Plakette könnte allenfalls - wie der von Wolf erwähnte Strafzettel - als Nachweis gelten, dass das Fahrzeug außer Landes war und daher ein Zoll nicht fällig ist. ![]()
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#38
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Wenn Boot und Trailer, in der vorgeschriebenen Zeit, im Zolllager (Marina etc.) stehen sollte es wegen dem deutschem TÜV doch keine Probleme geben ?
In dieser Zeit ist das Boot / Trailergespann doch so zu behandeln als wäre es "nicht mehr" in HR. Man muß nur mit "abgelaufenem TÜV" auf dem kürzesten Weg zur nächsten TÜV-Prüfstelle in Deutschland fahren, wenn man aus HR kommt. Der Zustand des Trailers sollte aber "Verkehrssicher" sein, was aber im Interesse jedes Fahrzeugführers liegen sollte. Hab auch schon gehört das es TÜV-Prüfer aus D gibt, die in HR die Prüfung vornehmen. Ob da allerdings etwas dran ist ???
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![]() ------------------------------------------------ Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus. (Virginia E. Wolff)
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#39
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Ich habe eine Frage zu EU versteuertes Boot, und hoffe es passt hier her.
Vor 2 1/2 Jahren habe ich von einem deutschen Brocker ein versteuertes Gebrauchtboot gekauft. Übergabe war in Portorose. Jetzt muss ich innerhalb von 3 Jahren wieder einmal in den EUraum einreisen, damit das Boot den EUstatus behält. Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Wenn ich in Umag ausklariere und nach Italien fahre, wo kann ich dort einklarieren? Oder genügt die Rechnung einer italienischen Marina, in der ich übernachten möchte? Wichtig ist das ganze ja nur, wenn HR zur EU kommt, ich möchte ja sowieso nicht weg aus HR, aber natürlich auch nicht doppelt Mwst. bezahlen! Noch eine Bitte, was brauche ich zum einklarieren alles? Vor 10 Jahren war ich mit meinem damaligen Boot in Caorle, habe in Umag ausklariert, in Caorle in der Marine konnte man mir nicht sagen, ob und wo ich einklarieren kann. also bin ich nach 2 Tagen wieder nach Umag zurück. Dort wieder einklariert, und das war`s! Bitte um rasche Hilfe, nächste Woche gehts auf Urlaub und da steht eben EU oder Dubrovnik auf dem Plan.
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Liebe Grüße Helga |
#40
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moin,
es ist immer das gleiche elend ![]() ![]() der normalfall ist, das ich bei einreise deklariere und in den zollvermerk komme, bei ausreise sozusagen wieder auschecke. das scheint aber den meisten zuviel aufwand zu sein und es wird auf risiko gespielt. vielleicht ist es aber auch arroganz und/oder dumheit, da kann man sich auch nicht so sicher sein. kaum jemand macht sich noch die mühe sich vorher ausreichend zu informieren, aber überall rumheulen, wenn er erwischt wurde kann jedermann ![]() ![]() ![]() hier in asien ist das ganz einfach: "Wenn ich gepennt habe, muß ich halt zahlen." ![]() bis denn ![]() ![]() ![]()
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#41
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![]() Zitat:
![]() Zum einklarieren brauchst Du Bootspapiere und Pässe. Genauso wie beim Einklarieren in HR auch.
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Beste Grüße John
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#42
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![]() Zitat:
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!!
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#43
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![]() Zitat:
Und meine Frage was brauche ich alles, außer Pässe und Bootspapiere, man hört nämlich immer so allerhand, wie z.B. die Rechnung vom 1.Besitzer. Ich bin 3.Besitzer und kann nur die Rechnung die mein Vorgänger bekommen hat auftreiben und natürlich die Rechnung an mich vom Brocker. der 1.Besitzer ist angeblich schon verstorben.
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Liebe Grüße Helga Geändert von Begeisterte Bootsfrau (13.08.2010 um 16:48 Uhr) |
#44
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![]() Zitat:
Um eine einwandfreie Bescheinigung über die Einreise in die EU zu erlangen, würde ich doch den Umweg z.B. über Koper vorziehen. Ob du in Italien ein hilfreiches Papier für deine Zwecke erhältst, ist fraglich.
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___________________ Gruß Werner
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#45
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Danke Werner, dass war natürlich auch meine 1.Wahl, darum auch die Frage ob irgendwer Erfahrng hat, welche Unterlagen man wirklich braucht.
Rechnungen etc. Diesbezügliche Antworten wären für mich sehr wichtig!
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Liebe Grüße Helga |
#46
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Du brauchts einen Nachweiss, dass das Boot 1) in der EU versteuert ist (original Kaufrechnung) und 2) nicht länger wie 3 Jahre ausserhalb der EU war (Zollbeleg).
Italien: wir habe es aufgegeben, dort einzuklarieren. Kein Zuständiger war aufzufinden. Wenn man muss (3 Jahres Frist), dann direkt nach SLO. Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#47
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![]() Zitat:
Das spart Steuergelder, da dann keine geklauten Disketten mit seltsamen Informationen vom Staat angekauft werden. Gibts dann ja alles freiwillig und umsonst. ![]() Ich möchte gerne mal wissen, wieviel Steuereintreiber im Internet mitlesen... ![]()
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Gruss von der Weserkant Rainer |
#48
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da hast du wohl etwas falsch verstanden, es geht um die reguläre, vorgeschriebene gesetzliche Vorgabe, dass ein (versteuertes) Boot nicht länger als drei Jahre außerhalb der EU ist, um eben späteren Problemen vorzubeugen ... und um nichts anderes...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#49
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![]() Zitat:
Boot am 16.6.2008 in Portoroz laut Übernahmeprotokoll übernommen. Genügt das als Zollbeleg? Was anderes habe ich leider vom Brocker nicht bekommen. Boot ist soviel ich weiß, davor in Rab gelegen.
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Liebe Grüße Helga |
#50
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Das sollte passen, meiner (rechtlich nicht bindenden) Meinung nach.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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