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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Versicherungen und Anwälte leben von solchen Leuten wie dich. Leute, die erst 1.000 X überlegen, was sie schreiben, dann das Geschriebene widerrufen, sich bei 10 Leuten in der Kneipe 15 Meinungen einholen, um dann nachher den Prozess zu verlieren. Wie kommst du auf das schmale Brett, dass Versicherungen sich drehen und wenden, um nicht zu zahlen? Wie kommst du auf das noch schmalere Brett, dass du einen Direktanspruch gegen irgendeine Versicherung hast? Du schreibst den Verursacher an und bittest ihn den Schaden dem Grunde und der Höhe nach anzuerkennen. Sollte sich eine Versicherung melden, und mal höflich nachfragen, was du bei Voolspeed in der Nähe einer Buhne machst, kannst du uns ja dann immer noch fragen. Recht bekommt der, der auch Recht hat. Es ist nun mal eben so, dass das persönliche, moralische Rechtsempfinden des Einzelnen nicht unbedingt der ständigen Rechtssprechung entspricht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#27
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Hallo Micha,
es freut mich das du bisher nur positive Erfahrungen mit Versicherungen gemacht hast ....ich leider schon so manch negative und ich rede hier bestimmt nicht von Betrugsversuchen. Du hast Recht ich überlege mir genau was ich schreibe damit ich es halt nicht korrigieren bzw. wiederrufen muss. Ich wollte über den Beitrag einfach nur die Rechtslage herausfinden, bzw. ob so etwas über die Haftpflicht abgedeckt ist, im Interesse des Verursachers damit er nicht auf den kosten hängen bleibt. Was ich aber immer wieder bewundere ist das "Stille Post Syndrom", wo lieber Micha komme ich den auf das schmalere Brett, einen Direktanspruch zu haben und wo steht das ich mit vollspeed gefahren bin ??? Und über Sprüche wie "Recht bekommt der, der auch Recht hat" kann ich nur lachen, wir leben hier in Deutschland wo es für jedes Gesetz ein Gegengesetz und alles reine Auslegungssache ist. Auch von mir sportliche Grüße zurück. Geändert von stylewars (19.05.2010 um 15:46 Uhr) |
#28
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Wenn die Schuldfrage geklät ist und der Jetskifahrer die Sache auch vor der Versicherung auf seine Kappe nimmt ist klar das die Zahlt.
Wie die gegnerische Versicherung an ihr Geld kommt kann ja eigentlich egal sein, die wird das sicher intern prüfen. Und wenn du Zeugen hast die auf deiner Seite sind wuerd ich dan Unfall schildern wie er war, KV und ab zu seiner Versicherung.
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gruß Martin Keine Situation ist aussichtslos, es ist immer eine Frage der Ansicht Feuerwehrmänner sterben nicht, sie gehen in die Hölle und fahren ihren nächsten Einsatz |
#29
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Hallo Yves,
Zitat:
Zitat:
Und eine Buhne in Gleitfahrt zu überfahren, kann man umgangsprachlich durchaus als Vollspeed bezeichnen. Auch war es, wenn die Rumpffinne und die Motorfinne bzw. das Unterwasserteil des Motors beschädigt sind, vom Propeller nicht mehr viel übrig ist und sich auch der Motor komisch anhört, auf jedenfall zuviel Speed, oder? Die Frage, ob das dann kein Vollspeed war, lenkt also nur vom Thema ab. Zitat:
![]() Zitat:
Nimm einfach ganz ruhig aus Michas und Jörgs Postings mit, daß a) Dein einziger Ansprechpartner der Unfallgegner ist und b) Du Dich von einem Profi beraten lassen solltest, um Dein Recht optimal zu wahren.
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Beste Grüße John
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#30
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Ich freue mich erstmal, dass es nur Materialschäden gab und dem Läufer nichts passiert ist!
![]() ![]() ![]() Der Rest...
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gregor ![]() |
#31
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Ich habe keine Erfahrungen gemacht, sondern schaffe diese Erfahrungen. Arbeite aber nicht bei einer Versicherung.
Es ist nur immer nervend zu hören, wie sehr sich die Versicherungen winden. Wenn man dann mal nachhakt, sieht man schnell, woran es hakt. In D gibt es eine Finanzaufsicht und Gerichte, die sich gern um eine schludrige Bearbeitung kümmern. Das nur nebenbei. Aber da sind wir ja noch nicht. Ich wollte dir nur auf 's Pferd helfen. Statt hier zu lamentieren, hättest du besser ein Schreiben an deinen "Unfallverursacher" aufgesetzt, in dem du wie o.a. deine Ansprüche formuliert hättest. Dann geht alles seinen Gang. Hakt es, kannst du ja hier nachfragen. Aber aus dem Quark musst du schon selbst kommen...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#32
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hallo leute,
erstmal möchte ich mal dem gregor anschließen. gut das keinem was passiert ist. einen sachschaden kann man flicken. wer das nun letztendlich löhnt ist part 2. leider ist es wie so oft und einige meinen das sie hier im recht sind oder den anderen belehren müssen. einige suchen dann wirklich in den krümeln um ihre meinung als repräsentativ durchzusetzen. ich finde das schade. vorallem hilft das dem der vielleicht unwissend oder auch naiv gefragt hat garnichts. gott sei dank das ich bis jetzt keinen unfall hatte. ich hoffe das bleibt auch so? jedenfalls ist mir eines klar geworden. hier nach hilfe zu so einem thema zu fragen ist sinnlos. es scheint wichtiger zu sein wer nun recht hat obwohl er wohl garnicht dabei war. es streiten sich dann dritte über das fell des bären den sie nicht erlegt haben? wenn ich oben richtig gelesen habe gibt es 2 zeugen und der jetski hat seine schuld zugegeben bzw. das diese frage bereits geklärt ist. wo ist das problem all dieser besserwisser. eine sachliche schilderung an die versicherung und dann ist es doch gut. fakt ist doch, es ist kein personenschaden entstanden. das ist schonmal super. einen sachschaden kann man doch im rahmen der versicherungsbedingungen bei klarem sachverhalt vernünftig abwickeln. am hilfreichsten wäre wohl der rat das sich beide parteien zusammen setzen, sich ein bier aufmachen und besprechen wie das sinnvoll geregelt werden kann. sicher bekomme ich hier wieder auf den hut von all denen die es besser können? aber was bringt das dem der hier euch gefragt hat? gruß feivel |
#33
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![]() Zitat:
Zitat:
Wäre alles so klar wie von dir geschrieben, gäbe es überhaupt keine Frage. Es wurde aber nun um eine Rechtsvermutung und dessen Regulierung gebeten. ![]() Ich für meinen Teil werde jedenfalls vermeiden, bei einer etwaigen Fragestellung von dir zu antworten.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#34
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Ich fürchte, hier erliegen einige einem falschen Analogieschluß zum Straßenverkehr.
![]() Wer von einem anderen Autofahrer geschädigt wurde, kann sich direkt an dessen Versicherung wenden. Dies deshalb, da für Autos eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Die Versicherung muß regulieren, auch wenn der Schadensverursacher es gar nicht will. Im Bootsbereich ist das anders. Hier gibt es keine Versicherungspflicht. Wer eine Haftpflichtversicherung abschließt, tut das aus freien Stücken (und IMHO vernünftigen Überlegungen). Die Versicherung ersetzt zwar dem Versicherungsnehmer die von diesem zu leistenden Zahlungen. Sie hat aber, anders als beim Fall "Auto", keine Regulierungspflicht dem Geschädigten gegenüber. Die Ratschläge "schreib an die Versicherung" treffen für den Straßenverkehr zu, hier aber nicht. P.S. Nur um eine Meta-Diskussion zu vermeiden: Ich habe nichts, aber auch gar nichts mit Versicherungen zu tun, äußere also nur meine Meinung als interessierter Laie. ![]()
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Beste Grüße John
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#35
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![]() Zitat:
![]() Ich für meinen Teil habe vermieden, eine etwaige Fragestellung von f. zu lesen. ![]()
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Beste Grüße John |
#36
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![]() Ich soll nicht so lange zitieren oder Zitate nicht zerreißen?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#37
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Hallo Jörg,
ein Vollzitat umgeht eine Ingoreliste, da der Text dann doch auftaucht. ![]()
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Beste Grüße John
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#38
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Beitrag editiert.
![]() Ich denke du gehst heute mal früh ins Bett und schaust dir morgen dein Geschriebenes nochmal an und löscht es notfalls.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (19.05.2010 um 21:17 Uhr) Grund: ungünstig |
#39
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![]() ![]() Ich denke du gehst heute mal früh ins Bett und schaust dir morgen dein Geschriebenes nochmal an und löscht es notfalls.[/QUOTE] schön das du es gelesen hast. hab es gelöscht. eigentlich finde ich sogar deine kommentare cool. nur warum immer die pfanne an den kopf? tut das wirklich not? gruß feivel ![]() ![]() ![]() |
#40
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Eigentlich sollte Alles ja einfach zu regeln sein,wenn man sich die ganzen Angaben so durchlesen tut.Der Jet-Ski Fahrer gibt doch alles zu,und Zeugen waren auch vorhanden.Bevor Ich hier eine Diskussion starte,versuche ich mal lieber mit der Versicherung Einig zu werden.Wenn es dann Probleme gibt,kann man immer noch diskutieren. So ist es wie man sagt,.."schon vor den Schlägen geschrien"..
Aber eine Frage stellt sich mir dann doch,..wo auf dem Rhein,in einem Bunenbereich darf man überhaupt Wasserski laufen..bisher kannte Ich nur Bereiche am Oberrhein wo keine Bunen mehr sind... Gruß Rudi |
#41
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Ich lese hier ständig, dass der Geschädigte "an die Versicherung schreiben" oder mit dieser einig werden soll. Ansprechpartner ist allein der Schädiger. Der kann dann entscheiden, ob er den von ihm verursachten Schaden aus der eigenen Tasche zahlt oder eine Versicherung - sofern vorhanden - einschaltet. Und wenn die Schuldfrage so klar ist wie vom Threadersteller angegeben, würde ich die Sache einem Anwalt übergeben, dafür sind diese schließlich da.
Gruß Peter |
#42
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![]() Wasserskistrecke Rhein-km 680,00 - 683,40 von Westhoven bis Straßenbrücke Poll-Rodenkirchen / Quelle
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gregor ![]()
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