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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich nicht, wegen der Selbstbeteilung. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#27
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Musst Du Dich bei der jeweiligen Stelle erkundigen. Die Beihilfestellen haben eine andere Frist zur Begleichung der Rechnungen!
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#28
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Selbstbeteiligung bei der Krankenkasse, aber den Zuschuss bekommt man trotzdem. Außer Du bist Selbstständig und hast keine Beihilfestelle!
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#29
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Am besten Ihr reicht die Rechnung bei den jeweiligen Stellen ein (per Einschreiben) und bittet um Begleichung.
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#30
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Geht mir auch immer so, aber wenn man alt und krank ist wird er über die SB gekommen sein. Zudem gerade gelesen Beamtenbeihilfe, da gibt es keine SB
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Gruß Jörg |
#31
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Ich meine, man muss die Rechnung innerhalb eines Jahres bei der Beihilfestelle einreichen, wobei hier das Rechnungsdatum zählt und nicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#32
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Da es sich ganz offensichtlich um die Rechnung für einen Privatpatienten handelt, der vermutlich auch privat versichert war (evtl. auch Beamter mit Beihilfeanspruch?), dann müßte eigentlich die Versicherung auch nach dem Tode des Versicherten berechtigte Rechnungen noch begleichen. Ich würde dort anfragen. Gruß Wepi
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#33
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Gruß Andrea ![]()
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#34
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![]() Das geht nicht so einfach....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#35
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Doch..aber nur bis 57....danach haste verloren
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Gruß Andrea ![]() |
#36
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![]() Damit du aber in die günstige Rentnerkasse kommst, musst du mindestens (2/3 der Zeit oder waren es 35 Jahre??) in die gesetzliche eingezahlt haben....ansonsten ist die gesetzliche im Alter genau so teuer wie die Private ![]() ![]() ![]() ![]()
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#37
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#38
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Geht seit der neuen Regelung nicht mehr. Man kann in den Basistarif der ist aber teurer als jeder andere normale Tarif
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#39
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soviel ich weiß,ist eine gesetzliche Versicherung gezwungen dich aufzunehmen wenn du aus der privaten weg willst/mußt...aber nur bis 57...
Habe versucht meinen Vater in die gesetzliche zu bekommen.Ging nicht weil er schon älter ist. Der typ von der AOK sagte,das sie ihn aufnehmen müssen wenn er unter 57 ist..danach nicht mehr,,soll da so ein neues Gesetz geben... ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#40
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Richtig spätestens nach 1 Jahr muss bei der Beihilfe eingereicht werden.. Gruß Karsten
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ![]()
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#41
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Geht auch nur wenn du nicht zuviel verdienst...aber das kann man ja als selbstständiger regeln...
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#42
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zu dem Zeitpunkt war mein vater nicht mehr Selbstständig,sondern schon Pflegefall....und auch dann hätte ihn die gesetzliche nehmen müssen..wenn er unter 57 gewesen wäre...
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Gruß Andrea ![]() |
#43
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Wie gesagt, es gibt noch eine Gehaltsgrenze, liegst du drüber, müssen sie dich nicht aufnehmen..
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#44
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Gruß Andrea ![]() |
#45
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Moin Allerseits!
Zumindest würde ich dochmal versuchen nachzuhaken, was genau für Leistung erbracht wurden. Ob er sich dazu per Gesetz äußern muss oder nicht, Du spielst so zumindest etwas auf Zeit. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, würd ich das Gespräch mit dem Anwalt suchen. Gesetze sind eine Sache der Auslegung und letztendlich entscheidet der Richter. Ich würde erstmal 1000 dumme Fragen stellen, vielleicht gibt er ja irgendwann auf. Sonst kannst Du ja auf Deine schwierige finazielle Lage aufmerksam machen. Manchmal lassen die sich auf eine Teilzahlung oder eine langsame Abtragung ein. Wenn nicht, kannst Du ja immernoch an die Öffentlichkeit gehen. Die hassen das, weil sich ein schlechter Ruf doch sehr schnell verbreitet.... Gruss, Schoni |
#46
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Ich habe jetzt die Niederschrift der Erbschaftsangelegenheit meines Vaters gefunden, und sehe dort die Aktiva und Passiva aufgelistet. Das war fuer uns u.a. die Grundlage fuer unsere Entscheidung. Wer zu spaet kommt, kann sich brausen gehen.
An Deiner Stelle wuerde ich die Rechnung mit einem schoen formulierten Hinweis, dass die entsprechende Person leider verstorben ist, zurueck senden. Falls etwas nach kommt, mit dem Hinweis auf eine "wohlwollende Pruefung eurerseits", Unterlagen ueber einen Leistungsnachweis verlangen.
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Mit sonnigen Grüßen, Clemens |
#47
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![]() So leid wie mir das für deinen Vater tut, so bin ich doch der Meinung, man kann nicht in jungen Jahren die preiswerte, gute private Versicherung nehmen, um dann im Alter die Solidargemeinschaft, aus der man sich selber ausgeschlossen hat, in Anspruch nehmen. ...aber das Thema hatten wir schon öfter, und ich glaube, das seine Versicherung für diesen Fall noch eintreten muß, da es ja zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, wo er ja fleißig seine Beiträge gezahlt hat und Anspruch auf Beihilfe hatte. Meines Wissens gilt der Anspruch auf Beihilfe 5 Jahre.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu.
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#48
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... nach der Behandlung? ... nach der Rechnungsstellung? ... nach der Zustellung der der Rechnung? ![]() ![]() Gruß Ralph
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#49
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Ich finde diese Einstellung irgendwie bemerkenswert :
Der Arzt hat womöglich eine Leistung erbracht, die er lange nicht bezahlt bekam. ![]() Niemand hat die frühzeitige Rechnung angemahnt. ![]() Jetzt soll er sie erst recht nicht bezahlt bekommen? ![]() Niemand hat auch nur den geringsten Skrupel jemanden anderen um seinen ihm zustehenden Lohn zu prellen, wenn es auch nur das kleinste Hintertürchen gibt, es irgendwie straflos hinzukriegen? Alles Superuser ? Die aktuelle Moral wird uns ja von oben vorgelebt: Bescheiß as Bescheiß you can...............
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#50
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Dieses lange nichtrechnungstellen ist ungewöhnlich und der Leistungsempfänger kann sich nicht mehr wehren. Da wird man ja mal hinterfragen können, oder kann jeder Arzt bei bekanntwerden eines Todes jetzt einfach mal für diese Patienten noch Rechnungen schreiben? |
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