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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#27
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moin,
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bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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#28
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dann definiert mal juristisch "Lebensmittelpunkt" danach kommt wieder die Flagge ins Spiel.
Thema ist für mich durch Wolfgang |
#29
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Dann hat mich die MA58 beim Erwerb des Binnen-Schiffsführerpatent-10m aber gelinkt. Ich habe natürlich auch den Antrag auf das internationale Zertifikat, unter Einwurf einiger Euro´s gestellt und auch erhalten. Nennt sich: "international certificate for operators of pleasure craft" Damit sollte ich angeblich international auf allen Binnengewässer mit dem Motorboot bis 10m fahren können. Ist dem nun so oder war das ein Schmäh ? mfg Christian |
#30
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ist ja auch ein Binnenschein Nur bei den Bootsführerschein die für das Meer benötigt werden ist es ganz anders. Was für einen Ösi gilt gilt für den Deutschen nicht. Deshalb bei Fragen immer trennen Binnen oder Meer Wohnsitzland Für Ösi ist das bei Binnen auch wichtig den wir haben ja schon allein 3 Binnenscheine mit dem Bodensee. 1. Wasserstraßen wird im sprachgebrauch Donaupatent genannt 2 Flüsse und Seen 3. Bodenseepatent Bei den Scheinen fürs Meer wird es nicht einfacher Bei einem Eignerschiff kannst mit allen Scheinen fahren bzw. überhaupt keinen besitzen außer in Kroatien die schreiben einen vor. Bei Charterschiffen brauchst einen gültigen amtlichen bzw. amtlich anerkannten Schein. SVÖ MSVÖ SBF See Hr Patent usw.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#31
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Hallo Herbert, heißt das, wenn ich mit meinem Trailerboot im italienischen Meer fahren will, brauche ich als Österreicher überhaupt keinen Führerschein?
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___________________ Gruß Werner |
#32
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@ idefix01 Ja, in Serbien gibt es Sportbootführerscheine und jeder muß einen haben der boot fahren will, auch mit 2 ps. binnen bis 15 m boote und meer bis 12 m boote und 3 tonnen gesamtgewicht. so ist die regelung. Und ist international annerkannt steht mal auf dem führerschein drauf.
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by Micha |
#33
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Normalerweise steht: es gelten die Vorschriften des Heimatlandes so auch in Deutschland. In Kroatien steht alle brauchen einen Schein Osterreich schreibt keinen Schein zum befahren der Küstengewässer vor, kann es auch nicht. NUR wie sieht die Praxis aus. Du wirst aufgehalten, die Wapo muß erst nachforschen ob das auch so ist. Den die wissen auch das es in Österreich Küstenpatente gibt und warum hast du keinen jetzt mußt du denen dasd ganze klar machen. kann schnell gehen oder einen Tag dauern. Die andere Seite ist die Versicherung, ohne kann es Probleme geben. Wenn du nie vor hast ein größeres Boot zu chartern dann würde ich den MSVÖ FB1 machen. Wenn du aber irgendwann vor hast etwas größers 8m> zu chartern oder kaufen dann würde ich das HR "B" Patent machen. Die Anrainerstaaten sehen das eben viel lockerer für die Ösi, Schein ist Schein gültig muß er sein. Es geht ums dürfen nicht ums können und der Beitrag war für Österreicher
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#34
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Meine Überlegung war folgend: Ich besitze seit 40 Jahren das Jugo-HR-Patent (Zuerst Mornar-Motorist und jetzt eben "B" Schein) und will vielleicht einmal in Italien fahren. Man hörte immer wieder verschiedene Aussagen dazu, ob das HR Patent für einen Österreicher in Italien anerkannt wird, oder nicht? Jetzt hast du mich auf die Idee gebracht, in Italien gar nicht zu sagen, dass ich ein HR-Patent habe. Weil ich nach deinen Ausführungen gar keinen Schein bräuchte. Werde wohl wie bisher kein Risiko eingehen und in Kroatien bleiben.
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___________________ Gruß Werner |
#35
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Schein
Endlich ein Opfer
Ich hoffe das du meldung machst Jeder erzählt nur das was er gehört hat und nicht das was er erlebt hat. Ich und auch einige andere wissen das die Italener nix gegen den HR Schein haben. Als Beispiel: Ein Kunde von uns hat seine Yacht/Schiff (12m) in Italien liegen. Der hatte ein altes Yugopatent und wurde aufgehalten und natürlich beanstandet. Aber nur das dieses nicht mehr gültig ist und er es umschreiben lassen muß. Nun hat der einen Bruder und der wollte auch ein Patent so wurden beide Kunden von uns Beide waren bei uns für eine Woche am Schiff und dann ging es von Punat/Krk - Dubrovnik retour in einer Woche dann Prüfung und seid Jahren keine Sorgen in Italien. Auch Edwin ( Sailornet ) könnte mit Sicherheit einge aufzählen die nie ein Problem mit dem HR Patent hatten auch für Charterboote in Griechenland. Da gab es sogar einen Beitrag von Frixos im Charterforum mit Schriftwechsel der GR Küstenwache. Mittlerweile sind auch einige MSVÖ Mannen dazu übergegangen das sie es nicht mehr abstreiten das es so ist. Ich bin einige Jahre für eine MSVÖ Bootsfahrschule mit unserem Firmenschiff gefahren, da hört man vieles was die Neulinge nie erfahren. Das war ein Beitrag für die Österreicher Es geht ums dürfen nicht ums können, das sieht sowieso jeder anders
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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#36
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Eignerprobleme in Italien
....wenn ich mit meinem Trailerboot im italienischen Meer fahren will, brauche ich als Österreicher überhaupt keinen Führerschein?
__________________ so ist es LGF |
#37
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Schein
Zitat:
nicht das jetzt die Deutschen glauben das gilt auch für sie.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#38
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Der Herbert hat's schon richtig erklärt und ich melde mich nur nochmal, weil Du mich angesprochen hast. Binnen- und Küstenpatente sind 2 Paar Schuhe! Und zur mehr oder weniger allgemein aufgetauchten Frage, ob man als Österreicher überall ohne Patent fahren darf, weil Österreich kein Küstenpatent vorschreibt - nein, so ist es natürlich nicht! Die Anerkennung von Patenten und freilich auch von Vorschriften des Heimatlandes sind wie gesagt immer nationales Recht - es kann somit ein Uferstaat sagen, ja, Dein Patent aus Deinem Heimatland erkennen wir an. Oder, ja, wenn Du im Heimatland keinen Schein brauchst, musst Du auch bei uns keinen haben. Oder aber, Du musst bei uns jenen Schein haben, der bei uns vorgeschrieben ist - also den Schein des jeweiligen Uferstaates! Genau das ist eben der Grund, warum man von keinem (Küsten-)Patent bzw. Sportbootführerschein pauschal sagen kann, dass es international gültig wäre! In der Praxis werden immer die amtlichen Scheine des jeweiligen Heimatlandes anerkannt oder besser gesagt, akzeptiert! Und wenn im Heimatland kein Schein vorgeschrieben ist (wie in Ö), wird i.d.R. auch ein Schein aus einem Drittland akzeptiert, wie eben das KRO-Patent! Letztlich ist es aber immer eine Frage des Versicherungsschutzes - mir ist jedenfalls keine Versicherung bekannt, welche das KRO-Patent dezidiert ausschließt! L.G. Edwin
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#39
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moin,
Zitat:
bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#40
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schein
Wer wurde jemals wegen seinem Wohnsitz überprüft ?
Ist natürlich ein riesen problem wenn man als Österreicher mit Wohnsitz Wien mit einem SBF See in Italien aufgegriffen wird. Ups, bei einem Ösi ist das ja OK
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#41
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Die "Patente"
Ich und auch einige andere wissen das die Italener nix gegen den HR Schein haben.
Als Beispiel: Ein Kunde von uns hat seine Yacht/Schiff (12m) in Italien liegen..... 1. Wären wir Österreicher Euch dankbar wenn ihr uns auch so nennen würdet. Wir sagen ja auch nicht "Deuti" zu euch. 2. Wie schon gesagt und das zu 100%: Als Österreicher brauchst Du in Italien weder ein HR-Patent, noch sonst einen Schiffsführerschein, sofern Du dein eigenes Boot steuerst. Schaden kann ein intern. Patent oder HR-Patent aber nicht, da lenst du wenigstens einige Grundregeln. LGF. |
#42
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einer, der an ALLES DENKT. Natürlich wird das so sein. Übrigens, wir haben in Kroatien seit 2008 die "A", "B" und "C" Scheine. Das war nämlich eine EU-Anpassung. Bis dahin hatten wir einen KÜSTENPATENT und SKIPPER-SCHEIN (MORNAR-MOTORIST) LG Mato
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN |
#43
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Zitat:
bei uns SKIPPER-CLUB AQUAMARIN lernst du bestimmt genug, um sicher fahren zu können. Mato
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LG Mato BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN |
#44
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@Fallschirm
Richtig, aber "Deutsche" nennt ihr uns doch auch nicht, oder? Heißt das bei euch nicht immer "Piefkes"? Ich kann damit leben ... |
#45
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Zitat:
Bei uns gibt es Bayern und Deutsche. Als Piefke wird einer nur bezeichnet, wenn er angeblich alles besser weiß und sich oberlehrerhaft gibt.
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___________________ Gruß Werner |
#46
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Lernfähig
Zitat:
LgF. |
#47
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Spät aufgestanden
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Aquamarin - eine nette Farbe, aber welchen Bezug hat das schon sicher fahrten zu können und was ist sicher? Bedauere, aber du wirst mir kaum noch etwas beibringen können! Fische bei den Neulingen - und wünsch dir was! LGF |
#48
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Ich finde es lustig das es in österreich ein küstenpatent gibt wir haben ja auch soviel küste.Kroatien ja die haben ja auch eine küste und die erfahrung und sind auch die profis aber österreich hat nun mal keine küste und der staat österreich hat es richtig erkannt: wir brauchen kein küstenpatent nur so ein bar abzoger von MSVÖ glauben die haben die weisheit mit der suppenkelle gegessen und wie die kirche mit dem schlechten gewiessen arbeiten
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#49
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Zitat:
Ja, es wird der Wohnsitz überprüft! die Guardia di Finanza hat den Auftrag dazu bekommen. Auch mir war das absolut neu bis zum letzten Samstag. Woher ich das habe? vom Schiffsführer des GdF Schiffes in Grado. (ist ein Freund von mir). Vorwiegend werden "grosse" Boote kontrolliert. Dazu folgendes in ganz kurzen Worten: - Schiff unter "ausländischer" (auch EU-Land) Flagge - Eigner (nicht italienischer oder italienischer EU Bürger) seit mehr als 6 Monaten Wohnsitz in Italien. - Schiff nicht umgemeldet als ital. Schiff - es kommt an die Kette und wird beschlagnahmt. fertig... mein Einwand: und was ist mit einem Doppelwohnsitz? - er wird sich schlau machen. melde mich darüber wieder bei euch. Diese Kontrollen erfolgen, da der ital. Staat Geld braucht und damit Schwargeldgeschäften auf die Spur kommen will. N.b. einen Vorteil hat aber ein "ordentlicher" Wohnsitz in Italien: der Bootsführerschein, wollen wir ihn einmal so nennen. Italien hat sei einiger Zeit das System geändert. Es gibt nur noch folgende Scheine: bis 12 sm über 12 sm - das wäre glaube ich mit dem DE "SSS" bzw. mit dem AT "BF4" gleichzusetzen. Nur, der Aufwand, bzw. die Kosten für einen ital "über 12sm" belaufen sich auf 3 Wochenende Kurs, eine 3 stündige Ausfahrt und ca 350€ an Kosten. Wenn ich mir dazu die Kosten für einen AT "BF4" ansehe, dann wird mir schlecht. Deshalb belasse ich es bei meinen "BF 3" und mache das update in Italien. LG Peter
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK
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#50
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Schein
@Peter
Danke für die Info Österreichische Bootsführerscheine für das Meer vom MSVÖ FB1 = 3Sm FB2 = 20Sm FB3 = 200Sm FB4 = Weltweit diese MSVÖ scheine sind amtlich anerkannt, aber freiwillige scheine da keinerlei vorschriften des staates bestehen. Zur Zeit ist nur der MSVÖ und ÖSV berechtigt diese Scheine mit dem Adler auszustellen. Ob sich das ändert und auch ein in einem Bundesland beheimateten Bewerber die Staatlichen Anerkennung bekommt wird das Verkehrsministerium klären müssen. Die Kosten: Die Kurskosten sind der kleinste Teil eines Österreichischen Scheines. Was die Sache für einen Anfänger verteuert sind die Seemeilen die notwendig sind. Man muß sich das Schulschiff mit dem Rest der Crew teilen. Auch die Kosten der Prüfer die in der Regel nach Kroatien anreisen wird % auf die Prüflinge aufgeteilt. Also Schiff/Treibstoff/Hafengebüren/2Prüfer da kommt schon einiges zusammen. Will man nach der Prüfung chartern steht noch die Funkprüfung an. Wenn man Deutschland hernimmt z.B. SBF See muß man dort den Funk auch extra machen aber um ein 12m Schiff in Kroatien zu chartern sind die Kosten für den Bootsführerschein mit Sicherheit um 60% - 70% geringer. Vom Zeitaufwand für Praxis möchte ich gar nicht schreiben denn die Praxis ist ja nicht negativ zu sehen.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
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