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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #26  
Alt 20.04.2010, 20:57
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
...Frag mal bei 3 Dienststellen nach, ergibt wahrscheinlich 3 unterschiedliche Antworten. ...
Ich würde immer die Dienststelle fragen in deren Zuständigkeitsbereich das jeweilige Fahrtgebiet liegt .

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 22.04.2010, 07:12
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moin,
Zitat:
Zitat von gringofish Beitrag anzeigen
gute frage, darf man z.b als kroatischer stattsbürger der in deutschland gemeldet ist und wohnt auch mit kro. bootsführerschein in D fahren?
ein klares NEIN, weil lebensmittelpunkt d-land, ergo deutscher schein nötig.

Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Unterscheidet HR auch seine Scheine in Küste und Binnen

wenn nein, kanst Du überall in D mit dem HR-Schein fahren, aber nur wenn Dein Boot auch unter HR Flagge fährt. Sollte das Boot in D angemeldet sein, dann nicht.

Wolfgang
nochmals ein klares NEIN, die ausflaggung des bootes ist unerheblich. der lebensmittelpunkt des skippers ist massgeblich.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #28  
Alt 22.04.2010, 08:19
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dann definiert mal juristisch "Lebensmittelpunkt" danach kommt wieder die Flagge ins Spiel.

Thema ist für mich durch

Wolfgang
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  #29  
Alt 22.04.2010, 11:32
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Zitat:
Zitat von Edwin Beitrag anzeigen
Die Anerkennung von Bootsführerscheinen ist immer nationales Recht und daher gibt es auch weder einen EU-, noch einen Internationalen Sportbootführerschein. (auch wenn gegenteiliges immer wieder gerne behauptet wird)

Beim Beitritt Kroatiens zur EU wird sich hinsichtlich einer Vereinheitlichung der Bootsführerscheine auch nichts tun! Warum auch? Wenn man sich die jetztigen Bedingungen ansieht, sind diese ja auch äußerst unterschiedlich - z.B. England gar keine FS-Pflicht, in D eine relativ leichte Übung und in Ö eine kleine Doktorarbeit (obwohl in Ö eine freiwillige Sache, da es für Österreicher keine FS-Pflicht gibt)! Warum also sollte sich daran ausgerechnet wegen dem kroatischen EU-Beitritt was ändern?

L.G.

Edwin
Hallo Edwin !

Dann hat mich die MA58 beim Erwerb des Binnen-Schiffsführerpatent-10m aber gelinkt.
Ich habe natürlich auch den Antrag auf das internationale Zertifikat, unter Einwurf einiger Euro´s gestellt und auch erhalten.
Nennt sich: "international certificate for operators of pleasure craft"

Damit sollte ich angeblich international auf allen Binnengewässer mit dem Motorboot bis 10m fahren können.

Ist dem nun so oder war das ein Schmäh ?

mfg Christian
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  #30  
Alt 22.04.2010, 14:30
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Dann hat mich die MA58 beim Erwerb des Binnen-Schiffsführerpatent-10m aber gelinkt.
Ich habe natürlich auch den Antrag auf das internationale Zertifikat, unter Einwurf einiger Euro´s gestellt und auch erhalten.
Nennt sich: "international certificate for operators of pleasure craft"

Damit sollte ich angeblich international auf allen Binnengewässer mit dem Motorboot bis 10m fahren können.
das stimmt auch so
ist ja auch ein Binnenschein
Nur bei den Bootsführerschein die für das Meer benötigt werden ist es ganz anders.
Was für einen Ösi gilt gilt für den Deutschen nicht.

Deshalb bei Fragen immer trennen
Binnen oder Meer
Wohnsitzland
Für Ösi ist das bei Binnen auch wichtig den wir haben ja schon allein 3 Binnenscheine mit dem Bodensee.
1. Wasserstraßen wird im sprachgebrauch Donaupatent genannt
2 Flüsse und Seen
3. Bodenseepatent

Bei den Scheinen fürs Meer wird es nicht einfacher
Bei einem Eignerschiff kannst mit allen Scheinen fahren bzw. überhaupt keinen besitzen außer in Kroatien die schreiben einen vor.
Bei Charterschiffen brauchst einen gültigen amtlichen bzw. amtlich anerkannten Schein. SVÖ MSVÖ SBF See Hr Patent usw.
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Gruß
herbert

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  #31  
Alt 22.04.2010, 15:56
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Bei den Scheinen fürs Meer wird es nicht einfacher
Bei einem Eignerschiff kannst mit allen Scheinen fahren bzw. überhaupt keinen besitzen außer in Kroatien die schreiben einen vor.
Bei Charterschiffen brauchst einen gültigen amtlichen bzw. amtlich anerkannten Schein. SVÖ MSVÖ SBF See Hr Patent usw.

Hallo Herbert, heißt das, wenn ich mit meinem Trailerboot im italienischen Meer fahren will, brauche ich als Österreicher überhaupt keinen Führerschein?
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Gruß Werner
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  #32  
Alt 22.04.2010, 16:20
gringofish gringofish ist offline
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Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
Jetzt wird es glaube ich kompliziert

Wenn ich richtig interpretiere, ist gringofish Serbe, da hilft Ihm der HR-Schein schon mal nix nur der serbische Schein (haben die überhaupt einen ?) - ist Serbien evtl. in der ECE-Resolution Nr. 40 mit aufgeführt - ob dann serbische oder deutsche Flagge, macht (oder machte) schon einen Unterschied, bin da aber nicht mehr auf dem aktuellen Stand - Das Fahrgebiet macht auch noch mal einen Unterschied (Rhein - Berliner Gewässer) §§§§§§§§§§§§§§§§

Frag mal bei 3 Dienststellen nach, ergibt wahrscheinlich 3 unterschiedliche Antworten.

Haaa, gringofish sollte einfach den deutschen Binnenschein machen gilt der aber dann für z.B. serbische Staatsbürger in HR

Oh mann, haben wir es da einfach

Wolfgang
?? ich darf in kroatien ganz normal bootfahren, der serbische SBF gilt da ohne einschränkung.
@ idefix01
Ja, in Serbien gibt es Sportbootführerscheine und jeder muß einen haben der boot fahren will, auch mit 2 ps. binnen bis 15 m boote und meer bis 12 m boote und 3 tonnen gesamtgewicht. so ist die regelung. Und ist international annerkannt steht mal auf dem führerschein drauf.
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by Micha
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  #33  
Alt 22.04.2010, 16:43
herbert herbert ist offline
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Zitat:
Zitat von Flipperskipper Beitrag anzeigen
Hallo Herbert, heißt das, wenn ich mit meinem Trailerboot im italienischen Meer fahren will, brauche ich als Österreicher überhaupt keinen Führerschein?
Es gibt ja auch Länder die keine Sportbootscheine haben was machen die ?

Normalerweise steht: es gelten die Vorschriften des Heimatlandes so auch in Deutschland. In Kroatien steht alle brauchen einen Schein

Osterreich schreibt keinen Schein zum befahren der Küstengewässer vor, kann es auch nicht.

NUR wie sieht die Praxis aus.
Du wirst aufgehalten, die Wapo muß erst nachforschen ob das auch so ist.
Den die wissen auch das es in Österreich Küstenpatente gibt und warum hast du keinen jetzt mußt du denen dasd ganze klar machen.
kann schnell gehen oder einen Tag dauern.

Die andere Seite ist die Versicherung, ohne kann es Probleme geben.

Wenn du nie vor hast ein größeres Boot zu chartern dann würde ich den MSVÖ FB1 machen.

Wenn du aber irgendwann vor hast etwas größers 8m> zu chartern oder kaufen dann würde ich das HR "B" Patent machen.

Die Anrainerstaaten sehen das eben viel lockerer für die Ösi, Schein ist Schein gültig muß er sein.

Es geht ums dürfen nicht ums können und der Beitrag war für Österreicher
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Gruß
herbert

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  #34  
Alt 22.04.2010, 16:57
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen

Wenn du aber irgendwann vor hast etwas größers 8m> zu chartern oder kaufen dann würde ich das HR "B" Patent machen.

Die Anrainerstaaten sehen das eben viel lockerer für die Ösi, Schein ist Schein gültig muß er sein.

Es geht ums dürfen nicht ums können und der Beitrag war für Österreicher

Meine Überlegung war folgend:

Ich besitze seit 40 Jahren das Jugo-HR-Patent (Zuerst Mornar-Motorist und jetzt eben "B" Schein) und will vielleicht einmal in Italien fahren.

Man hörte immer wieder verschiedene Aussagen dazu, ob das HR Patent für einen Österreicher in Italien anerkannt wird, oder nicht?

Jetzt hast du mich auf die Idee gebracht, in Italien gar nicht zu sagen, dass ich ein HR-Patent habe. Weil ich nach deinen Ausführungen gar keinen Schein bräuchte.

Werde wohl wie bisher kein Risiko eingehen und in Kroatien bleiben.
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Gruß Werner
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  #35  
Alt 22.04.2010, 18:38
herbert herbert ist offline
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Standard Schein

Endlich ein Opfer
Ich hoffe das du meldung machst
Jeder erzählt nur das was er gehört hat und nicht das was er erlebt hat.

Ich und auch einige andere wissen das die Italener nix gegen den HR Schein haben.
Als Beispiel:
Ein Kunde von uns hat seine Yacht/Schiff (12m) in Italien liegen.
Der hatte ein altes Yugopatent und wurde aufgehalten und natürlich beanstandet. Aber nur das dieses nicht mehr gültig ist und er es umschreiben lassen muß. Nun hat der einen Bruder und der wollte auch ein Patent so wurden beide Kunden von uns Beide waren bei uns für eine Woche am Schiff und dann ging es von Punat/Krk - Dubrovnik retour in einer Woche dann Prüfung und seid Jahren keine Sorgen in Italien.
Auch Edwin ( Sailornet ) könnte mit Sicherheit einge aufzählen die nie ein Problem mit dem HR Patent hatten auch für Charterboote in Griechenland.

Da gab es sogar einen Beitrag von Frixos im Charterforum mit Schriftwechsel der GR Küstenwache.

Mittlerweile sind auch einige MSVÖ Mannen dazu übergegangen das sie es nicht mehr abstreiten das es so ist.

Ich bin einige Jahre für eine MSVÖ Bootsfahrschule mit unserem Firmenschiff gefahren, da hört man vieles was die Neulinge nie erfahren.

Das war ein Beitrag für die Österreicher

Es geht ums dürfen nicht ums können, das sieht sowieso jeder anders
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Gruß
herbert

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  #36  
Alt 23.04.2010, 06:47
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Standard Eignerprobleme in Italien

....wenn ich mit meinem Trailerboot im italienischen Meer fahren will, brauche ich als Österreicher überhaupt keinen Führerschein?
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LGF
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  #37  
Alt 23.04.2010, 08:36
herbert herbert ist offline
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Standard Schein

Zitat:
Zitat von Fallschirm Beitrag anzeigen
....wenn ich mit meinem Trailerboot im italienischen Meer fahren will, brauche ich als Österreicher überhaupt keinen Führerschein?
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LGF
Du hast vergessen das dies ein Beitrag für Österreicher ist
nicht das jetzt die Deutschen glauben das gilt auch für sie.
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Gruß
herbert

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  #38  
Alt 23.04.2010, 19:51
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Edwin Edwin ist offline
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Zitat:
Zitat von chris62 Beitrag anzeigen
Dann hat mich die MA58 beim Erwerb des Binnen-Schiffsführerpatent-10m aber gelinkt.
Ich habe natürlich auch den Antrag auf das internationale Zertifikat, unter Einwurf einiger Euro´s gestellt und auch erhalten.
Nennt sich: "international certificate for operators of pleasure craft"

Damit sollte ich angeblich international auf allen Binnengewässer mit dem Motorboot bis 10m fahren können.

Ist dem nun so oder war das ein Schmäh ?
Hallo Christian!

Der Herbert hat's schon richtig erklärt und ich melde mich nur nochmal, weil Du mich angesprochen hast. Binnen- und Küstenpatente sind 2 Paar Schuhe!

Und zur mehr oder weniger allgemein aufgetauchten Frage, ob man als Österreicher überall ohne Patent fahren darf, weil Österreich kein Küstenpatent vorschreibt - nein, so ist es natürlich nicht! Die Anerkennung von Patenten und freilich auch von Vorschriften des Heimatlandes sind wie gesagt immer nationales Recht - es kann somit ein Uferstaat sagen, ja, Dein Patent aus Deinem Heimatland erkennen wir an. Oder, ja, wenn Du im Heimatland keinen Schein brauchst, musst Du auch bei uns keinen haben. Oder aber, Du musst bei uns jenen Schein haben, der bei uns vorgeschrieben ist - also den Schein des jeweiligen Uferstaates!

Genau das ist eben der Grund, warum man von keinem (Küsten-)Patent bzw. Sportbootführerschein pauschal sagen kann, dass es international gültig wäre!

In der Praxis werden immer die amtlichen Scheine des jeweiligen Heimatlandes anerkannt oder besser gesagt, akzeptiert! Und wenn im Heimatland kein Schein vorgeschrieben ist (wie in Ö), wird i.d.R. auch ein Schein aus einem Drittland akzeptiert, wie eben das KRO-Patent! Letztlich ist es aber immer eine Frage des Versicherungsschutzes - mir ist jedenfalls keine Versicherung bekannt, welche das KRO-Patent dezidiert ausschließt!

L.G.

Edwin
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  #39  
Alt 24.04.2010, 04:01
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hartmut2801 hartmut2801 ist offline
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moin,
Zitat:
Zitat von idefix01 Beitrag anzeigen
dann definiert mal juristisch "Lebensmittelpunkt" danach kommt wieder die Flagge ins Spiel.

Thema ist für mich durch

Wolfgang
wenn du alles gelesen hättest, wäre das klar.

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  #40  
Alt 24.04.2010, 09:45
herbert herbert ist offline
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Standard schein

Wer wurde jemals wegen seinem Wohnsitz überprüft ?

Ist natürlich ein riesen problem wenn man als Österreicher mit Wohnsitz Wien mit einem SBF See in Italien aufgegriffen wird.

Ups, bei einem Ösi ist das ja OK
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Gruß
herbert

Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit
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  #41  
Alt 25.04.2010, 20:38
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Standard Die "Patente"

Ich und auch einige andere wissen das die Italener nix gegen den HR Schein haben.
Als Beispiel:
Ein Kunde von uns hat seine Yacht/Schiff (12m) in Italien liegen.....


1. Wären wir Österreicher Euch dankbar wenn ihr uns auch so nennen würdet. Wir sagen ja auch nicht "Deuti" zu euch.

2. Wie schon gesagt und das zu 100%: Als Österreicher brauchst Du in Italien weder ein HR-Patent, noch sonst einen Schiffsführerschein, sofern
Du dein eigenes Boot steuerst. Schaden kann ein intern. Patent oder HR-Patent aber nicht, da lenst du wenigstens einige Grundregeln.

LGF.
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  #42  
Alt 25.04.2010, 20:50
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Zitat:
Zitat von mcdriver Beitrag anzeigen
Wenn wir schon bei der brisanten Frage sind, dann lege ich noch einen drauf.
Was ist, wenn Kroatien Mitglied der Eu wird? Wird der Fühereschein dann übertragen auf die gesamte EU?

Beste Grüße
Olli
Endlich,
einer, der an ALLES DENKT.

Natürlich wird das so sein. Übrigens, wir haben in Kroatien seit 2008 die "A", "B" und "C" Scheine. Das war nämlich eine EU-Anpassung. Bis dahin hatten wir einen KÜSTENPATENT und SKIPPER-SCHEIN (MORNAR-MOTORIST)

LG
Mato
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LG
Mato

BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN
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  #43  
Alt 25.04.2010, 20:52
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Zitat:
Zitat von Fallschirm Beitrag anzeigen
Ich und auch einige andere wissen das die Italener nix gegen den HR Schein haben.
Als Beispiel:
Ein Kunde von uns hat seine Yacht/Schiff (12m) in Italien liegen.....

1. Wären wir Österreicher Euch dankbar wenn ihr uns auch so nennen würdet. Wir sagen ja auch nicht "Deuti" zu euch.

2. Wie schon gesagt und das zu 100%: Als Österreicher brauchst Du in Italien weder ein HR-Patent, noch sonst einen Schiffsführerschein, sofern
Du dein eigenes Boot steuerst. Schaden kann ein intern. Patent oder HR-Patent aber nicht, da lenst du wenigstens einige Grundregeln.

LGF.
Danke Fallschirm,

bei uns SKIPPER-CLUB AQUAMARIN lernst du bestimmt genug, um sicher fahren zu können.

Mato
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Mato

BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN
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  #44  
Alt 25.04.2010, 21:10
Wohnbusfahrer
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@Fallschirm
Richtig, aber "Deutsche" nennt ihr uns doch auch nicht, oder? Heißt das bei euch nicht immer "Piefkes"? Ich kann damit leben ...
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  #45  
Alt 25.04.2010, 22:53
Flipperskipper Flipperskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
@Fallschirm
Richtig, aber "Deutsche" nennt ihr uns doch auch nicht, oder? Heißt das bei euch nicht immer "Piefkes"? Ich kann damit leben ...

Bei uns gibt es Bayern und Deutsche. Als Piefke wird einer nur bezeichnet, wenn er angeblich alles besser weiß und sich oberlehrerhaft gibt.
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Gruß Werner
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  #46  
Alt 26.04.2010, 18:20
Fallschirm Fallschirm ist offline
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Standard Lernfähig

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
@Fallschirm
Richtig, aber "Deutsche" nennt ihr uns doch auch nicht, oder? Heißt das bei euch nicht immer "Piefkes"? Ich kann damit leben ...
"Immer"? Es gibt ein paar die Lernunfähig sind, aber das ist noch lang kein Grund es besser zu machen.
LgF.
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  #47  
Alt 26.04.2010, 18:28
Fallschirm Fallschirm ist offline
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177 Danke in 109 Beiträgen
Standard Spät aufgestanden

Zitat:
Zitat von aquamari Beitrag anzeigen
Danke Fallschirm,

bei uns SKIPPER-CLUB AQUAMARIN lernst du bestimmt genug, um sicher fahren zu können.

Mato

Aquamarin - eine nette Farbe, aber welchen Bezug hat das schon sicher fahrten zu können und was ist sicher? Bedauere, aber du wirst mir kaum noch etwas beibringen können! Fische bei den Neulingen - und wünsch dir was!

LGF
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  #48  
Alt 26.04.2010, 18:41
Semmel Semmel ist offline
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Ich finde es lustig das es in österreich ein küstenpatent gibt wir haben ja auch soviel küste.Kroatien ja die haben ja auch eine küste und die erfahrung und sind auch die profis aber österreich hat nun mal keine küste und der staat österreich hat es richtig erkannt: wir brauchen kein küstenpatent nur so ein bar abzoger von MSVÖ glauben die haben die weisheit mit der suppenkelle gegessen und wie die kirche mit dem schlechten gewiessen arbeiten
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  #49  
Alt 27.04.2010, 09:53
Benutzerbild von Peter R
Peter R Peter R ist offline
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Zitat:
Zitat von herbert Beitrag anzeigen
Wer wurde jemals wegen seinem Wohnsitz überprüft ?

Ist natürlich ein riesen problem wenn man als Österreicher mit Wohnsitz Wien mit einem SBF See in Italien aufgegriffen wird.

Ups, bei einem Ösi ist das ja OK
Kleines Update von meiner Seite aus:

Ja, es wird der Wohnsitz überprüft! die Guardia di Finanza hat den Auftrag dazu bekommen. Auch mir war das absolut neu bis zum letzten Samstag.

Woher ich das habe?
vom Schiffsführer des GdF Schiffes in Grado. (ist ein Freund von mir).

Vorwiegend werden "grosse" Boote kontrolliert.

Dazu folgendes in ganz kurzen Worten:
- Schiff unter "ausländischer" (auch EU-Land) Flagge
- Eigner (nicht italienischer oder italienischer EU Bürger) seit mehr als 6 Monaten Wohnsitz in Italien.
- Schiff nicht umgemeldet als ital. Schiff - es kommt an die Kette und wird beschlagnahmt. fertig...

mein Einwand: und was ist mit einem Doppelwohnsitz? - er wird sich schlau machen. melde mich darüber wieder bei euch.

Diese Kontrollen erfolgen, da der ital. Staat Geld braucht und damit Schwargeldgeschäften auf die Spur kommen will.

N.b. einen Vorteil hat aber ein "ordentlicher" Wohnsitz in Italien:
der Bootsführerschein, wollen wir ihn einmal so nennen.

Italien hat sei einiger Zeit das System geändert. Es gibt nur noch folgende Scheine:
bis 12 sm
über 12 sm - das wäre glaube ich mit dem DE "SSS" bzw. mit dem AT "BF4" gleichzusetzen. Nur, der Aufwand, bzw. die Kosten für einen ital "über 12sm" belaufen sich auf 3 Wochenende Kurs, eine 3 stündige Ausfahrt und ca 350€ an Kosten. Wenn ich mir dazu die Kosten für einen AT "BF4" ansehe, dann wird mir schlecht. Deshalb belasse ich es bei meinen "BF 3" und mache das update in Italien.

LG Peter
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Alt 27.04.2010, 12:11
herbert herbert ist offline
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Standard Schein

@Peter
Danke für die Info

Österreichische Bootsführerscheine für das Meer vom MSVÖ
FB1 = 3Sm
FB2 = 20Sm
FB3 = 200Sm
FB4 = Weltweit
diese MSVÖ scheine sind amtlich anerkannt, aber freiwillige scheine da keinerlei vorschriften des staates bestehen.

Zur Zeit ist nur der MSVÖ und ÖSV berechtigt diese Scheine mit dem Adler auszustellen. Ob sich das ändert und auch ein in einem Bundesland beheimateten Bewerber die Staatlichen Anerkennung bekommt wird das Verkehrsministerium klären müssen.

Die Kosten:
Die Kurskosten sind der kleinste Teil eines Österreichischen Scheines.
Was die Sache für einen Anfänger verteuert sind die Seemeilen die notwendig sind. Man muß sich das Schulschiff mit dem Rest der Crew teilen. Auch die Kosten der Prüfer die in der Regel nach Kroatien anreisen wird % auf die Prüflinge aufgeteilt.
Also Schiff/Treibstoff/Hafengebüren/2Prüfer da kommt schon einiges zusammen. Will man nach der Prüfung chartern steht noch die Funkprüfung an.

Wenn man Deutschland hernimmt z.B. SBF See muß man dort den Funk auch extra machen aber um ein 12m Schiff in Kroatien zu chartern sind die Kosten für den Bootsführerschein mit Sicherheit um 60% - 70% geringer. Vom Zeitaufwand für Praxis möchte ich gar nicht schreiben denn die Praxis ist ja nicht negativ zu sehen.
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Gruß
herbert

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