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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 31.12.2009, 17:32
Roger Rabbit Roger Rabbit ist offline
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Ist denn sichergestellt, dass die "Gewinnerzahl" mit der RG-Nummer identisch ist. Wenn nicht, ist die "Gewinnerzahl" nämlich nicht zwingend fortlaufend und dann nützt die ganze Statistik nichts.
__________________
In der Regel hält das Boot mehr aus als die Mannschaft...
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  #27  
Alt 01.01.2010, 01:00
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Täuberich Beitrag anzeigen
i
Sind mehrere Kassen offen ist es eh Zufall, welche Deine zehnköpfigeFamilie zieht.

genau dies ist der Knackpunkt !
__________________
servus
dieter

_________________________________
...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #28  
Alt 01.01.2010, 10:26
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
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...und wann welche Kasse geöffnet ist, kann MM selbst beienflussen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #29  
Alt 01.01.2010, 10:37
Hessi James Hessi James ist offline
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Das Verfahren funktioniert nicht: Der MM nimmt in der Regel keine hochpreisigen Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Du bekommst lediglich einen Gutschein.

Ich hatte vor einigen Jahren mal mit denen aus diesem Grund eine Auseinandersetzung. Auf der Website MM-Zentrale stand damals noch "Geld zurück ohne Wenn und Aber". Zwei Tage nach dem Kauf wollte ich daher einen Fernseher für 1500 € zurückgeben, der im Laden gut war, zu Hause aber grottenschlecht. Sie wollten mir nur einen Gutschein geben und haben mich auf die Regeln ihres Hauses verwiesen (jede MM-Markt-Filiale ist rechtlich selbstständig). Es hat mich etliche Telefonate und ein Treffen mit dem Geschäftsführer gekostet, bis ich das Geld bekam. Seitdem hole ich dort nur noch Kleinteile.

Grüße,
Frank

PS: Hier steht's: Nur Umtausch

Geändert von Hessi James (01.01.2010 um 10:46 Uhr) Grund: Link hinzugefügt
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  #30  
Alt 01.01.2010, 10:49
Benutzerbild von Picton16ft
Picton16ft Picton16ft ist offline
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Zitat:
Zitat von Volker1969 Beitrag anzeigen
Die gleichen Gedanken hatte ich auch schon.
Aber:
Mediamarkts 14-Tage Rücknahmerecht steht nicht im Kaufvertrag und ist reiner Goodwill vom Markt.
FALSCH das steht in der AGB und damit ist es für MM bindend.


Machts nicht so kompliziert von wegen 10, 100 oder 1000 Artikeln kaufen.


Stellt euch vor ihr kauft nur einen!!!!! gewinnt ihr geht ihr nächsten tag hin und holt eure Kohle ab, gebinnt ihr nicht, geht ihr nächsten Tag hin und bingt den Artikel zurück. Fertig

An stelle von MM würde ich die gewinnnummern erst nach 3 Wochen veröffentlichen.
__________________
www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day
1000in1day2014 - Baltic Tour
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  #31  
Alt 01.01.2010, 11:05
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
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...selbts wenn hypo- und rein theoretisch alles hinhaut, der Haken:

-du hast ein Rückgaberecht. Dieses besteht aber nicht darin, Ware gegen Bares zurückzutauschen. Du kekommst einen Warengutschein oder ein gleichwertiges Gerät.

Genau aus dem Grund um solche Aktionen auszuschließen. Die sind ja auch nicht auf der Wurstsuppe hergeschwommen. Außerdem kannst du davon ausgehen, daß die (egal wer) sich die "Rabatte" vorhe schon über höhere "Grundpreise" zurückgeholt haben...

...und mit ein wenig Geduld und I-Netz Suche, findest du bestimmt bessere Artikel zum geringeren Preis.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #32  
Alt 01.01.2010, 11:14
Hessi James Hessi James ist offline
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Zitat:
Zitat von Picton16ft Beitrag anzeigen
Stellt euch vor ihr kauft nur einen!!!!! gewinnt ihr geht ihr nächsten tag hin und holt eure Kohle ab, gebinnt ihr nicht, geht ihr nächsten Tag hin und bingt den Artikel zurück. Fertig
Hast Du meinen Beitrag nicht gesehen? Es geht nicht. Ich habe auch eben noch mal in den AGB des mir nächstgelegenen Marktes nachgesehen: dort steht kein Wort von Rücknahme, schon gar nicht gegen Bargeld. Nur bei "Fernabsatz", also Bestellungen z.B. übers Internet, greift das Rückgaberecht.

Grüße,
Frank
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  #33  
Alt 01.01.2010, 11:25
schnipsy schnipsy ist offline
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MM hat über 220 Filialen (Lt.HP) und nun schaut Euch mal die Werbung an.
Jeder 10. bezieht sich doch auf alle Filialen und nicht auf jede einzelne.
Sonst müßten doch nach jedem Link alle Filialen aufgelistet sein und das glaub ich nicht.
Da steht nicht DIE GWINNERZAHLEN sondern nur DIE GEWINNERZAHL
MM ist doch nicht BLÖD

Gruß Maik und allen EIN GESUNDES NEUES JAHR
__________________
Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann

Geändert von schnipsy (23.07.2018 um 04:25 Uhr)
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  #34  
Alt 01.01.2010, 11:35
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Volker1969 Volker1969 ist offline
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Zitat:
Zitat von schnipsy Beitrag anzeigen
DIE GEWINNERZAHL
MM ist doch nicht BLÖD

Die Gewinnerzahl ist aber eine festgelegte Stelle auf dem Kassenzettel, und somit gewinnt tatsächlich jeder zehnte.

Faktisch ist das im großen Durchschnitt eine 10 % Ermäßigung, nur diesmal anders verpackt, und da hatte MM schon bessere Rabatte.

Es sieht wohl so aus, das die meisten Märkte bei hochpreisigen Artikeln Rückgabe nur gegen Warengutschein machen, wer also 10 Artikel zu 1000 € kaufft, um einen umsonst zu bekommen, hat danach einen Warengutschein über 9000 €, für die er wieder bei MM einkaufen muß. Damit sind wir wieder genau bei 10 % Rabatt, denn er hat 9000 € Umatz gebracht, um für 10.000 € Artikel zu bekommen.
MM ist nicht blöd, die haben nur mal eine neue Masche für die üblichen Rabattaktionen gefunden.

Gruß, Volker
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  #35  
Alt 01.01.2010, 14:53
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Im Text steht BEIDE ZAHLEN. Daraus würde Ich schliessen dass man 100 Geräte kaufen müsste um sicher zu gewinnen (bei fortlaufender Nummerierung).
Zur Durchführung müsste man dann mit 100 Personen die mitspielen in einer Schlange an der Kasse stehen, und es müssten dann auch 100 Geräte vorhanden sein was Ich aber bei einigen Artikeln bezweifel.
Bei zwei Endzahlen komme Ich aber nur auf 1% wenn nur eine Zahl gezogen wird


Zitat:
Zitat von Volker1969 Beitrag anzeigen
Es sieht wohl so aus, das die meisten Märkte bei hochpreisigen Artikeln Rückgabe nur gegen Warengutschein machen...
Muss Ich das als Käüfer hinnehmen oder kann Ich auf mein Geld bestehen?
__________________
Gruß
Andreas
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  #36  
Alt 01.01.2010, 15:16
Hessi James Hessi James ist offline
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Muss Ich das als Käüfer hinnehmen oder kann Ich auf mein Geld bestehen?
Ja, solange Du nicht schriftlich hast, dass der Händler eine Geld-zurück-Garantie bei Nichtgefallen gewährt (wie in meinem Fall, siehe oben). Selbst ein Umtausch gegen ein anderes Produkt oder einen Gutschein ist eine Kulanzleistung des Händlers, die er anbieten kann, aber nicht muss.

Grüße,
Frank
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  #37  
Alt 01.01.2010, 15:19
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Volker1969 Volker1969 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Im Text steht BEIDE ZAHLEN.
Ja, die eine gezogene Gewinnzahl und die eine auf dem Kassenzettel, die beiden müssen übereinstimmen


Zitat:
Muss Ich das als Käüfer hinnehmen oder kann Ich auf mein Geld bestehen?
Gekauft im Laden ist gekauft, die müßten nicht mal einen Gutschein geben...

Gruß, Volker
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  #38  
Alt 01.01.2010, 17:17
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Für mich sah es so aus als wenn da im Beispiel die "45" umrandet ist. In grösserer Auflösung könnte es auch nur eine Zahl sein und somit tatsächlich Gewinnzahl und Zahl auf dem Kassenzettel mit "beide Zahlen" gemeint sein.
__________________
Gruß
Andreas
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  #39  
Alt 01.01.2010, 19:30
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sst sst ist offline
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Zitat:
Zitat von Hessi James Beitrag anzeigen
Hast Du meinen Beitrag nicht gesehen? Es geht nicht. Ich habe auch eben noch mal in den AGB des mir nächstgelegenen Marktes nachgesehen: dort steht kein Wort von Rücknahme, schon gar nicht gegen Bargeld. Nur bei "Fernabsatz", also Bestellungen z.B. übers Internet, greift das Rückgaberecht.

Grüße,
Frank
...in unserem schuldrecht gibt es (ausgenommen fernabsatz und finanzierungen) überhaupt kein rückgaberecht wegen nichtgefallen, deshalb muss auch nichts in agb's geregelt sein!!

im klartext:
die händler müssen wegen nichtgefallen nichts aber auch gar nichts zurücknehmen auch kein geld zurück geben oder gutschein ausstellen!!!

die rücknahme wegen nichtgefallen (im volksmund umtausch) ist eine rein kulanzregelung des händlers ob er dabei geld zurück gibt oder ein gutschein ist dem händler überlassen...

anders siehts naürlich bei (berechtigten) reklamationen aus
__________________
Gr€€ts Stefan
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  #40  
Alt 01.01.2010, 21:21
Wunderfitz Wunderfitz ist offline
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
anders siehts naürlich bei (berechtigten) reklamationen aus
Und wie schaut es da aus? Kann Ich auf Geld bestehen?

Ist es Nichtgefallen oder ein Reklamationsgrund wenn das Gerät nicht die erwartete technische(n) Fähigkeit(en) hat? Z.B Schlechte Aufnahmequalität oä.

PS: Zitat von der MM Webseite:
Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.

Damit müsste die Rückgabe bei Nichtgefallen doch wohl bindend sein, es wird ja damit auch geworben.
__________________
Gruß
Andreas
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  #41  
Alt 01.01.2010, 22:15
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sst sst ist offline
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Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Und wie schaut es da aus? Kann Ich auf Geld bestehen?
bei berechigten reklamationen (mangel) kann es zu einer minderung oder nach nach 2maliger erfolgloser nachbesserung zur einer rückgabe gegen geld (wandlung) kommen

Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen
Ist es Nichtgefallen oder ein Reklamationsgrund wenn das Gerät nicht die erwartete technische Fähigkeit(en) hat? Z.B Schlechte Aufnahmequalität oä.
nichtgefallen geht von einer mangelfreien sache aus

wenn die schlechte aufnahmeqaulität nachweislich nur bei deinem gerät ist dann mangel...
-> nachbesserung (reparatur)
-> austausch gegen mangelfreie sache
-> minderung (teil des kaufpreises zurück wenn mangel nicht oder nicht ganz behoben werden kann)


Zitat:
Zitat von Wunderfitz Beitrag anzeigen


PS: Zitat von der MM Webseite:
Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir tauschen um. Ohne Wenn und Aber.

Damit müsste die Rückgabe bei Nichtgefallen doch wohl bindend sein, es wird ja damit auch geworben.
bindend sind gesetzte...

ich nenn es mal eine art "selbstverpftlichtung" des mm um sich von den mitbewerbern abzuheben, ist aber auch auf diesem wege trotzdem reine kulanz und freiwiliigkeit des mm.
..man kann es aber auch firmenphilosophie nennen

wenn sie sich aufgrund dessen nicht unglaubwürdig machen wollen machen sie den umtausch wegen nichtgefallen gegen geld...
...aber "rechtlich gezwungen" werden können sie nicht
__________________
Gr€€ts Stefan
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  #42  
Alt 02.01.2010, 00:21
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Mork Mork ist offline
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gäb's das "geld zurück ohne wenn und aber" auf der website noch, dann würde ich in der tat direkt morgen 'nen
ausgedehnten einkauf bei mediamarkt machen.

MM würde sehr sicher lieber auf meine wandlungswünsche, die sie mir (und jedem anderen internetnutzer der welt)
versprochen haben, eingehen als eine juristische auseinandersetzunge zu wagen, die sie einerseits verlieren würden
und andererseits ihre befürchtung, dass eben jener streit einer breiten öffentlichkeit zugänglich wäre (wie von
mir dann vorausgesagt), bestätigt sähen.

blöderweise gibt's das aber nicht mehr.

daher: dumme idee.

aber, was ich nicht verstehe:

wenn ich nun ZEHN familienmitglieder rechne, dann komme ich auf *murmel* - äääh, ganz schön viel zeit.

näherungsweise:
organisator (=du) für idee und erstverständigung von brüdern, onkeln, tanten usw. rund 6h (jeder eine halbe stunde
plus grübeln).

dann eine stunde für die bf- umfrage incl. lesen und grübeln.

dann weitere 5h für die familöie - weil alle nochmal nachfragen werden, beruhigt werden müssen, eigene ideen haben
oder mit irgendwelchen wahrscheinlichkeitsrechnungen kommen.

und dann nochmal 5h, weil einmal idee haben ja im regelfall nicht reicht - gerade bei der verwandschaft.

so, dann isses soweit - alle machen mit.

weiter geht's: jeder hat 'ne halbe stunde anfahrt - und abfahrt. weil man sich schon im vorfeld auf ein bestimmtes
kameramodell geeinigt hat, geht's im MM fix, sagen wir pro mann/frau 'ne viertelstunde (verkäufer holt kamera ausm
schrank, schreibt zettel, muss nach der sechsten kamera ins lager wg. nachschub, lalala) - macht 1,25h x 10 mann = 12,5h.

dann, endlich, ist es 22:30uhr - heissa, tante elfriede hat den goldenen fünfer gezogen, geil.

heisst: am nächsten tag nochmal alle zum MM, nachdem umtausch (ware gegen geld) meist länger dauert, isses diesmal
aber wenigstens 'ne dreiviertelstunde im MM plus die an- und abfahrt, als 1,75h x 10 = 17,5h.

addieren wir das mal: 47h.
ohne den sprit für die gesamt 20h autofahrt und etwaiges telefonentgelt.

warum ich das schreibe?

na, weil du einen tag vorher das da:

Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen

Zitat:
Habe die letzten 2 Tage ca. 4 Stunden da verbracht.
Das wären bei mir 80 Euro netto bzw. 4 Stunden extrem wertvoller Familienfreizeit...
ich weiss schon, warum ich bei solchen Mega-Stores so gut wie nie Kunde bin und E-Shops bevorzuge...
geschrieben hast.... (geklaut von hier)

auf die stunde: 47 x 20.- netto + sprit + kfz-kosten + tel = weit über camkosten (also geschäft doof)

auf die extrem wertvolle familienfreizeit: gilt das nur für deine?



SCNR!!
__________________
...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

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Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #43  
Alt 02.01.2010, 00:44
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Kuddel Kuddel ist offline
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Es wird schon so sein, dass jeder Zehnte sein geld zurück bekommt. Denke mal im Großen, dass heißt, dass es 10% Rabatt gibt. Aber nicht für jeden, sondern 100% für jeden Zehnten. Ob dieser dann einer ist, der die Gewinnzahl auch erfragt und Geld einfordert, bleibt dahin gestellt (sonst könnte man ja auch die Zahl vorher auslosen...).

MM wird durch die Aktion eine fette Umsatzsteigerung haben, besonders an Tagen nach dem Fest, wo nicht viele noch was kaufen müssen oder wollen. Die Grundpreise sind noch vom Weihnachtsgeschäft oben, da tut es nicht so weh.

Da die Organisation mit den zehn Käufern ziemlich kompliziert wird, kann MM diese Aktion bestimmt auch verkraften.... (besonders bei der Gewinnsteigerung)

Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein!
Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen!
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  #44  
Alt 02.01.2010, 01:04
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Also Erik, da fallen einem doch die Holzkugeln aus der Rechenmaschine !

...genau wie mein Kauf von Videokameras im Wert von 2 Millionen Euro war das selbstverständlich hypothetisch und ob sich das mit der Famile lohnt (obwohl der MM nur wenige Minuten entfernt ist, wäre ja auch eine Frage des Einsatzes...

Außerdem, eingehend auf Deinen korrekten Quote, ist es noch ein Unterschied, ob man selber etwas zocken möchte und dafür freiwillig Zeit opfert, oder aufgrund von Fehlern anderer soviel Zeit verplempern muss !

Und mal ganz davon abgesehen Erik ... es geht nichts über Familientreffen und wenn wir alle bei MM stehen, beschwert sich wenigstens niemand darüber, das sich nicht genug heize, meine Scheiben schmutzig sind und der Garten mal wieder gepflegt werden müsste !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #45  
Alt 02.01.2010, 09:35
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sst sst ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen

MM würde sehr sicher lieber auf meine wandlungswünsche, die sie mir (und jedem anderen internetnutzer der welt)
versprochen haben, eingehen als eine juristische auseinandersetzunge zu wagen, die sie einerseits verlieren würden
nochmal zur klarstellung:

es gibt nichts zu verlieren....beim kauf via internet muss vom mm nichts verprochen werden

JEDER käufer der via internet bestellt hat ein 14 tägiges rückgaberecht (fernabsatzgesetzt)...
kauf du direkt im laden hast du das nicht und der verkäufer muss auch nichts zurücknehmen (bei nichtgefallen)

Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
und andererseits ihre befürchtung, dass eben jener streit einer breiten öffentlichkeit zugänglich wäre (wie von
mir dann vorausgesagt), bestätigt sähen.
...diese haltung zieht (fast) nirgends mehr, denn sie wird (eher) nicht ernst genommen besonders wenn man sich seiner sache nicht 100% sicher ist....
__________________
Gr€€ts Stefan

Geändert von sst (02.01.2010 um 09:41 Uhr)
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  #46  
Alt 02.01.2010, 10:00
reichm reichm ist offline
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
kauf du direkt im laden hast du das nicht und der verkäufer muss auch nichts zurücknehmen (bei nichtgefallen)
Normalerweise muss er das nicht.
Sobald er aber mit Geld zurück wirbt, muss er es: Ist ja eine (zusätzlich) zugesagte Leistung/Eigenschaft.

In dieser Mediamarkt-Werbung wird aber nur mit Umtausch, nicht mit Geld-Zurück geworben.
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  #47  
Alt 02.01.2010, 12:15
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Mork Mork ist offline
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Zitat:
Zitat von sst Beitrag anzeigen
nochmal zur klarstellung:

es gibt nichts zu verlieren....beim kauf via internet muss vom mm nichts verprochen werden

JEDER käufer der via internet bestellt hat ein 14 tägiges rückgaberecht (fernabsatzgesetzt)...
kauf du direkt im laden hast du das nicht und der verkäufer muss auch nichts zurücknehmen (bei nichtgefallen)



...diese haltung zieht (fast) nirgends mehr, denn sie wird (eher) nicht ernst genommen besonders wenn man sich seiner sache nicht 100% sicher ist....
darum geht's doch gar nicht...

a) wenn mir eine firma verspricht, bei nichtgefallen ohne wenn und aber das geld zurückzugeben (eben auf ihrer website im internet), dann möchte ich einen einzigen richter sehen, der diese firma im falle des falles nicht auch genau dazu verpflichtet.

b) haltung hin oder her, die buben würde diese aussage sehr ernst nehmen, weil ich das nicht so wischiwaschi in den raum stellen würde, sondern bei abzusehender konfrontation direkt vorzeichnen würde, wann, wo, bei wem und wie das öffentlich gemacht würde.
das hab ich mir auch nicht gerade so überlegt, sondern bereits einmal leider überprüfen müssen. geht.
gut, nicht jeder hat diese möglichkeiten - aber es ging ja auch nicht um jeden, sondern wie ich das handhaben würde.

nachdem es aber sowieso hypothetisch ist weil es die geld-zurück-garantie-bei-nichtgefallen nicht mehr gibt, isses ja auch egal.

nett wäre es trotzdem...
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...::: Gruß, Erik :::...

- commeo ergo sum! -

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  #48  
Alt 02.01.2010, 13:49
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
a) wenn mir eine firma verspricht, bei nichtgefallen ohne wenn und aber das geld zurückzugeben (eben auf ihrer website im internet), dann möchte ich einen einzigen richter sehen, der diese firma im falle des falles nicht auch genau dazu verpflichtet.
wie gesagt, es fehlt die rechtsgrundlage in unserem schuldrecht...

im rahmen eines wettbewerbsrechtlichen verfahren (uwg -> §5) geb ich dir nicht ganz unrecht

aber das würd zu weit führen

[quote=Mork;1553289]


Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
geld-zurück-garantie-bei-nichtgefallen nicht mehr gibt,
die wissen warum
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Gr€€ts Stefan

Geändert von sst (02.01.2010 um 14:11 Uhr)
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  #49  
Alt 02.01.2010, 14:01
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"Jeder 10. Einkauf für umsonst"

heißt nur soviel:
"Den Einkauf hättest dir klemmen können."
Sonst würde dort stehen: kostenlos
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #50  
Alt 02.01.2010, 14:21
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...die frage die sich hier stellt:

wie läuft denn die verlosung ab

im stillen kämmerlein...
unter den mitarbeitern...
gekaufter notar...
tatsächlich jede 10te bv oder kv nummer +
etc pp

da liegt die krux

um nicht zu vergessen, der rechtsweg ist augeschlossen

aber eines hat der mm mit der aktion erreicht:

MAN SPRICHT DARÜBER!!!

und das ist was für die marketingstrategen des mm zählt
__________________
Gr€€ts Stefan
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