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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 08.09.2009, 20:34
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Bornheim, Rheinland
Beiträge: 6.712
Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
15.383 Danke in 5.818 Beiträgen
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Wir sind in diesem Jahr mit unserem Boot und weiteren 3 Mietbooten die Treppe von Foncerannes hochgefahren, die anderen 3 haben die ganze Zeit den Jockel laufen gelassen, wir natürlich nicht. Da das Wetter etwas frisch und windig war, hielt sich die Geruchsbelästigung in Grenzen, wohl auch weil alle einen nassen Auspuff hatten. Siehe auch hier: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=78055

Es sind de Facto 6 Schleusen (3 Dpoppelschleusen) und 7 Tore.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen

Geändert von huebi (08.09.2009 um 20:45 Uhr) Grund: Schleusenanzahl
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  #27  
Alt 08.09.2009, 20:39
Benutzerbild von klastey
klastey klastey ist offline
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Registriert seit: 07.01.2006
Ort: Göttingen u.a.d.Wasser.
Beiträge: 1.983
Boot: Hardy 20 Familie Pilot
Rufzeichen oder MMSI: EY DIGGA, bring Bier mit
5.889 Danke in 2.088 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
1.
Unser Entenschutz fährt diese Schleuse vermutlich pro Woche irgendwas zwischen oft und sehr oft. Glaubst Du wirklich, die hätten nicht, wenn sie denn gewollt hätten, eine Zwischenschleusung nach dem Motto "mach uns bitte mal flott hoch, wir haben da einen Termin" auch ohne Blaulicht bekommen?
Ich schätze die WaPo und ihre Arbeit sehr, aber da hatte diese Besatzung vielleicht einen richtig schlechten Tag??
Du hast meinen Augenzwinkerer gesehen?
Das was du da beschrieben hast, meinte ich damit.
__________________
Gruß Klaus



Eigentlich bin ich ganz anders,
ich komme nur nicht dazu.
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  #28  
Alt 11.09.2009, 17:26
Dominic Dominic ist offline
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Registriert seit: 23.07.2003
Ort: Niederrhein
Beiträge: 768
1.133 Danke in 417 Beiträgen
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Hallo,
ich kenne mich ja ein wenig in der Materie aus.
Zitat:
Na ja und nun ging die Diskussion los. Ein Beamter auf dem Polizeiboot wies mich in der Schleuse an, vor den weißen Markierungsstrich an der Schleusenwand mit unserem Heck zu fahren, was leider nicht ging, da keine Poller in unmittelbarer Nähe vorhanden waren und ich in der Schleusenkammer an dem Polizeiboot - Kollisionsgefahr - vorbei musste. Ich teilte ihm mit, dass die 50 cm wo mein Heck über dem Markierungsstrich überstehen würde, wohl kein Problem darstellen würde, da wir ja hoch schleusten und eine Gefahr des Aufsetzen in der Schleuse beim hochschleusen wohl nicht gegeben sei.
Dies ist erstmal seitens der WSP richtig. Du musst bis zur Freigabe der Ausfahrt innerhalb der Markierungen bleiben. §6.28 Nr. 9a der Verkehrsvorschriften schreibt dies ausdrücklich so vor. Da gibt es keine Interpretationsmöglichkeiten.

Zitat:
Noch keine Minute später gab er sich immer noch nicht zufrieden. Jetzt wies er mich an, ich solle meine Maschine ausmachen, dies wäre bei einem Schleusenvorgang untersagt und verboten.
Generell schreibt §6.28 Nr. 9e das der Antrieb nur kurzfristig aus Sicherheitsgründen während des Schleusenvorgangs verwendet werden darf. Dies hat aber mit dem Zustand des dazugehörigen Motors erstmal wenig zu tun.

Jetzt wirds schwierig. Weiterhin nach §6.28 Nr.3 Abs.2 :
"Im Schleusenbereich dürfen Antriebs- und Hilfsmaschinen nur in dem für den Schiffs- und Bordbetrieb erforderlichen Umfang betrieben werden."
Man könnte jetzt argumentieren, dass an dieser Schleuse mit deinem Fahrzeug und bei dieser Schleusung es nicht erforderlich gewesen wäre, den Antriebsmotor nach ordnungsgemäßem Festmachen in der Schleusenkammer eingeschaltet zu lassen.
Dies ist aber meines Erachtens eine Interpretationsfrage, die im Ermessen des Schiffsführers (also dir) lag. Wenn du also sagst, du hast das für den Schiffsbetrieb (z.B. als zusätzliche Sicherheit) für erforderlich gehalten, kann dir keiner was, es sei denn es wurde gegenteiliges seitens der Schifffahrtspolizeibehörde (an Bundeswasserstraßen die örtlich zuständige Wasser- und Schifffahrtsverwaltung) angeordnet oder verfügt.

Du hättest am besten den WSP-Beamten gefragt, warum er es für verboten hält. Es kann durchaus wie schon beschrieben eine regionale Regelung außerhalb der BinSchStrO dazu geben (aus den schon beschriebenen Gründen). Ansonsten hat der Schleusenmeister das Sagen und auch der muss für Anordnungen dieser Art einen Grund nennen.

Bis dann

Dominic
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