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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 28.08.2009, 19:38
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Zitat:
Zitat von Marijan1972 Beitrag anzeigen
Ohne Begründung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Obwohl ich keinem Menschen etwas gemacht habe!???!
Die ist nicht zwingend notwendig!
Ich würde nie jemanden ohne Abmahnung kündigen!-außer er hat grob gegen die Satzung verstoßen.

Aber in der Probezeit heisst es: kann ohne Begründung!

(find ich auch nicht gut!)

Digger
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  #27  
Alt 28.08.2009, 19:40
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Zur Mitgliedschaft finde ich nur was in §§ 38 und 39 BGB.

Da steht nichts zum Ausschluss. Hast du mal die Fundstelle?

Gruß

Volker

in unserer Satzung steht nichts bzgl. Hospitant und fristloser Kündigung!
Es muß doch ein verfluchtes Gesetz geben, welches besagt, dass ein Hospitant ) wie ein Welpe ( unter Schutz steht
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  #28  
Alt 28.08.2009, 19:42
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wo für ist den die Probezeit ?? gegenseitiges Beschnuppern, schauen ob das mit einander klappt, wie geht es mit dem Arbeitsdienst ?? drückt sich der neue oder ist er dabei .. usw usw 2 jahre sind 2 Saison´s also 1 Zeitjahr .. un das finde ich voll ok .. oder Du wirst Gastlieger ( wenn das bei euch geht ) und hast mit dem Verein weiter nichts am Hut .. Denn ein Vereinsleben lebt vom Vereins Leben.

Ich bei mir im Hafen ein Gastlieger und möchte es auch bleiben.. Da ich nicht die Zeit habe am Vereins Leben so teilzunehmen wie ich es für nötig erachte habe ich eine Mitgliedschaft abgelehnt. Aber meine Mithilfe, so weit ich es einrichten kann immer angeboten. Natürlich wird auch mal ein Schwätchen gehlten oder das ein oder andere Bier am Steg getrunken..
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By Karsten
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  #29  
Alt 28.08.2009, 19:48
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
wo für ist den die Probezeit ?? gegenseitiges Beschnuppern, schauen ob das mit einander klappt, wie geht es mit dem Arbeitsdienst ?? drückt sich der neue oder ist er dabei .. usw usw 2 jahre sind 2 Saison´s also 1 Zeitjahr .. un das finde ich voll ok .. oder Du wirst Gastlieger ( wenn das bei euch geht ) und hast mit dem Verein weiter nichts am Hut .. Denn ein Vereinsleben lebt vom Vereins Leben.

Ich bei mir im Hafen ein Gastlieger und möchte es auch bleiben.. Da ich nicht die Zeit habe am Vereins Leben so teilzunehmen wie ich es für nötig erachte habe ich eine Mitgliedschaft abgelehnt. Aber meine Mithilfe, so weit ich es einrichten kann immer angeboten. Natürlich wird auch mal ein Schwätchen gehlten oder das ein oder andere Bier am Steg getrunken..

Ich habe meinen Platzdienst sauber und sorgfältig gemacht!
Habe nichts gestollen
Habe keinen beleidigt
Habe keinen geschlagen
Habe alle Beiträge bezahlt

und nun?????
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  #30  
Alt 28.08.2009, 19:50
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Zitat:
Zitat von Marijan1972 Beitrag anzeigen
Ich habe meinen Platzdienst sauber und sorgfältig gemacht!
Habe nichts gestollen
Habe keinen beleidigt
Habe keinen geschlagen
Habe alle Beiträge bezahlt

und nun?????

na irgend jemandem bist Du wohl auf die Füße getreten ..
Bist Du denn aus dem Club schon raus geflogen oder wird Dir nur gedroht ??
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By Karsten
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  #31  
Alt 28.08.2009, 19:52
bootsmann bootsmann ist offline
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Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber wird wohl wie im Arbeitsrecht gehandhabt!


Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer während der Probezeit ohne Begründung kündigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az: 6 Sa 206/06) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin hinweist.

Werde aber mal sehen, ob ich was in meinen Unterlagen finde!
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  #32  
Alt 28.08.2009, 19:54
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
na irgend jemandem bist Du wohl auf die Füße getreten ..
Bist Du denn aus dem Club schon raus geflogen oder wird Dir nur gedroht ??

Genau so ist es, es wird mir ständig gedroht, immer die selbe scheisse.
das kann doch nicht sein

Ich will doch nur boot fahren
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  #33  
Alt 28.08.2009, 19:54
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na ja, selbst nem Arbeitnehmer kann man ohne Begründung in der Probezeit problemlos kündigen.
In der Probezeit sollen sich beide Seiten ja "beschnuppern" können, und wenns dem einen halt "stinkt" wird nichts draus
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Gruß Thomas
hier gehts zum Archiv und zur Linkliste
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  #34  
Alt 28.08.2009, 19:55
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Zitat:
Zitat von Marijan1972 Beitrag anzeigen
Genau so ist es, es wird mir ständig gedroht, immer die selbe scheisse.
das kann doch nicht sein

Ich will doch nur boot fahren

dann mach Dich gerade und frage warum !!!
Ein klärendes Gespräch hat schon oft geholfen.. evtl. bei einer Clubsitzung vor allen Mitgliedern.
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By Karsten
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  #35  
Alt 28.08.2009, 19:56
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Das kann auch nur dummes Gerede sein. In meinem Nichtverein gibt es die auch.
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  #36  
Alt 28.08.2009, 19:57
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
na irgend jemandem bist Du wohl auf die Füße getreten ..
Bist Du denn aus dem Club schon raus geflogen oder wird Dir nur gedroht ??

immer schön zu jedem guten Tag sagen, die Hände schüttelm
( trotz Schweinegrippe ), und stets daran denken, dass man nicht nur von den jungen Mitgliedern, sondern auch von den alten gewählt wird!!!

Soll ich dem auch mal drohen
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  #37  
Alt 28.08.2009, 19:59
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
dann mach Dich gerade und frage warum !!!
Ein klärendes Gespräch hat schon oft geholfen.. evtl. bei einer Clubsitzung vor allen Mitgliedern.

das hilft bei denen leider nichts! Die haben Ihren eigenen Kopf
und hinter einem Hospitanten werden ja nicht alle stehen!!!
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  #38  
Alt 28.08.2009, 20:05
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Zitat:
Zitat von Marijan1972 Beitrag anzeigen
das hilft bei denen leider nichts! Die haben Ihren eigenen Kopf
und hinter einem Hospitanten werden ja nicht alle stehen!!!

Du sollst nicht kriechen oder schleimen !! dann hast Du eh verloren ..
Einfach fragen was los ist. Kurz und bündig !
Wer klare Fragen stellt sollte auch eine klare Antwort bekommen..

Es kann natürlich auch sein das sie dir nur testen wie weit sie gehen können .. da solltest Du dann iregend wann mal die Bremse ziehen ..
Da die Nachfrage nach Mitgliedschaften nicht mehr so riesig ist ( bei uns im Hafen sind einige Boxen leer) sollten sie es sich 2mal überlegen zahlende Leute einfach so rauszuwerfen bzw zu vergraulen
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By Karsten
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  #39  
Alt 28.08.2009, 20:14
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Hi.

Ich hab mich auch mal kurz mit Vereinsrecht beschäftigt da ich auch ein paar Probleme mit unserem Vorstand hatte (war nicht der Einzige ).
Was der Vorstand darf und nicht steht einzig in der Vereinssatzung und nirgends anders. In der Rechtssprechung ist zwar das Vereinsrecht mit verankert, dort steht aber mehr drin was Wahlen angeht und Einblick in die Satzung. Und wenn da drin steht das einem Mitglied ohne Angaben von Gründen die Mitgliedschaft gekündigt werden kann, dann ist das halt so.
Lass Dir die Satzung geben und lies sie dir genau durch. In meinem Falle wollte man mich auch fast "rausschmeissen" hatte aber aufgrund der eigenen Satzung keine Chance. Ich habs aber nicht darauf ankommen lassen sondern das Gespräch mit dem Vorstand gesucht und seitdem ein gutes Auskommen mit denen .
__________________
ostfriesische Grüße,
Dirk H.

Fast fertig: Die "Tosa"
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  #40  
Alt 28.08.2009, 20:14
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Frage mich gerade seit 2 Seiten, weshalb sich jemand in so einem Schweineverein derart widerlich anbiedert und eine Mitgliedschaft per richterlichen Bescheid erwirken will.

Denen würde ich auf der nächsten Versammlung den Zettel vor der Nase zerreißen und dem Spießerhaufen mal ins Gesicht sagen was sie mich mal können.

Auf diese gekünstelte Retorten-Friede-Freude-Eierkuchen-Geschichten kann man getrost pfeifen, entweder man findet auch so eine Handvoll Freunde oder fährt alleine. Dieser "Freundschaft-auf-Befehl"-Käse ist jedenfalls keinen Pfifferling wert.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
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Geändert von Eckaat (28.08.2009 um 20:20 Uhr)
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Frage mich gerade seit 2 Seiten, weshalb sich jemand in so einem Schweineverein derart widerlich anbiedert. Denen würde ich auf der nächsten Versammlung den Zettel vor der Nase zerreißen und dem Spießerhaufen mal ins Gesicht sagen was sie mich mal können.

Gruß Ecki

ruhig Ecki ruhig ... hast Du Deine Nachttabletten schon ??
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By Karsten
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Alt 28.08.2009, 20:20
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Frage mich gerade seit 2 Seiten, weshalb sich jemand in so einem Schweineverein derart widerlich anbiedert. Denen würde ich auf der nächsten Versammlung den Zettel vor der Nase zerreißen und dem Spießerhaufen mal ins Gesicht sagen was sie mich mal können.

Auf diese gekünstelte Retorten-Friede-Freude-Eierkuchen-Geschichten kann man getrost pfeifen, entweder man findet auch so eine Handvoll Freunde oder fährt alleine. Dieser "Freundschaft-auf-Befehl"-Käse ist jedenfalls keinen Pfifferling wert.

Gruß Ecki

Weiss Du, das Problem ist, dass es nur 2 Personen sind. Diese sind leider im Vorstand und das ganz oben, wenn Du weisst wie ich das meine.

Dass heisst, egal wie die anderen 3 in der Vorstandschaft entscheiden...

PP= Persönliches Pech..

DIe anderen Mitglieder sind i.Ok

12 davon mega affen geil. Mit denen kannst du auf die Pi´rsch gehen
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  #43  
Alt 28.08.2009, 20:40
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Hier die Satzung ohne Namen, die habe ich gelöscht


Satzung
des Motorbootclubs Namen gelösch
§ 1
Name
Der Verein führt die Bezeichnung Motorbootclub Namen gelöscht mit
der Abkürzung Namen gelöscht. Der Verein hat seinen Sitz in
Name gelöscht. Er ist in das Vereinsregister
des Amtsgerichts Namen gelöscht eingetragen.
§2
Zweck
Der Verein ist gemeinnützig und dient der Förderung des Wassersports.
Insbesondere soll er die Voraussetzungen dafür schaffen, auf öffentlichen
Gewässern den Wassersport, in unserem Falle das Motorbootfahren,
zu ermöglichen und zu fördern. Der Verein verfolgt ausschließlich
und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird
verwirklichtinsbesondere durch Benützung unserer Anlage sowie unserer
Slipanlage für Mitglieder und Gäste aus dem Umkreis.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mitteldes Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mittelndes Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt


werden.
'

§3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
-2-
,..
~
-
-2-
/
§4
Mitgliedschaft
Mitglieddes Vereins kann jede männliche oder weibliche Person werden,
welche das 18. Lebensjahr vollende~hat. Die Aufnahme eines Mitglieds
erfolgt auf Vorschlag des Vorstands durch die Hauptversammlung. Ehrenmitglieder
werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Hauptversammlung
ernannt.
Mitder Aufnahme unterwirft sich das Mitgliedder Satzung des Vereins.
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch freiwilligenAustritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung
auf Schluß des Kalende~ahres erfolgen kann, oder durch
Tod.
2. Durch Ausschluß aus dem Verein.
a. Der Ausschluß kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn
das Mitgliedtrotz Mahnung mitder Bezahlung eines Jahresbeitrags
oder andere durch die Hauptversammlung beschlossene einmalige
oder laufende Beiträge mehr als drei Monate in Rückstand
gekommen ist.
b. Imübrigen kann den Ausschluß eines Mitglieds nur die Hauptversammlung
mit einer 3/4 Mehrheit der erschienenen
Mitglieder, mindestens aber 2/3 aller Mitglieder beschließen.
c. Der Vorstand kann einen Antrag an die Hauptversammlung auf
Ausschluß eines Mitgliedseinbringen,


.

aa. bei grobem Verstoß gegen die Vereinssatzung,
bb. bei vereinsschädigendem Verhalten des Vereinsmitglieds,
oder wenn das Mitgliedden Verein durch Äußerungen oder
Handlungen grob schädigt.
Der Ausschluß ist dem Mitglieddurch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Dem Mitgliedist das Recht eingeräumt, sich vor der Hauptversammlung
zu rechtfertigen.
§5
Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch die Hauptversammlung festgesetzt.
Die Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung eines Mitgliedsbeitrags
befreit. Der Mitgliedsbeitrag ist am Frühjahrsarbeitstag


zu

bezahlen.
-3-
A


.

~
-3-
§6
Organe
Die Organe des Vereins sind:
a. Die Mitgliederversammlung (Hauptversammlung)
b. der Vorstand.
§7
Die Mitgliederversammlung
Der Vorstand hat das Recht, bei Bedarf jederzeit eine Mitgliederversammlung
einzuberufen, wenn er dies im Interesse des Vereins für erforderlich
hält.
Auf schriftlichen Antrag von 1/4 aller Vereinsmitglieder ist der Vorstand
zur Einberufung der Mitgliederversammlung verpflichtet.
§8
Die Hauptversammlung
A) Die ordentliche Hauptversammlung
1. Jeweils im ersten Halbjahr des neuen Geschäftsjahres findet eine
ordentliche Hauptversammlung statt. Sie ist vom Vorsitzenden einzuberufen.
Die Einberufung erfolgt mindestens eine Woche zuvor
durch eine schriftliche Benachrichtigung aller Vereinsmitglieder.
2. Die Hauptversammlung beschließt über alle wichtigen Vorhaben des
Vereins. Die Hauptversammlung beschließt über alle wesentlichen
Einnahmen und Ausgaben des Vereins.
3. Der Jahresbeitrag, die Aufnahmegebühr und alle einmaligen und
wiederkehrenden Leistungen müssen durch Beschluß der Hauptversammlung
festgesetzt werden.
4. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung hat zu enthalten:
a. Erstattung des Jahresberichts
b. Erstattung des Kassenberichts und eine schriftliche Vorlage
c. Bericht über die Kassenprüfung
d. Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer
e. Wahlen zum Vorstand und der Kassenprüfer
f. Beschluß über den schriftlich vorzulegenden Jahresetat
g. Beschlußfassung über Anträge
h. Verschiedenes
-4-
r
-4-
f'i'"
5. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens zwei Tage vor der
Hauptversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht sein.
Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung
gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit
dem Eintrittvon Ereignissen begründet werden, welche nach Ablauf
der Antragsfrist eingetreten sind..
6. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit diese Satzung
nichts anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Für
Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen
Mitglieder, mindestens aber 2/3 aller Mitglieder erforderlich.
Wird die Satzungsbestimmung, welche eine Voraussetzung der Anerkennung
der Gemeinnützigkeit berührt, geändert, neu eingeführt
oder aufgehoben, so ist das zuständige Finanzamt zu benachrichtigen.
7. Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere die Beschlüsse
ist ein Protokollzu führen, das vom Schriftführer und den beiden
Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
B) Die außerordentliche Hauptversammlung
sie findet statt:
a) wenn der Vorstand die Einberufung mit Rücksicht auf die Lage des
Vereins, oder mit Rücksicht auf außergewöhnliche Ereignisse für
erforderlich hält.
b) wenn die Einberufung von mindestens 1/4 sämtlicher Vereinsmitglieder
schriftlich gefordert wird.
§9
r-


Der Vorstand

1. Der von der Hauptversammlung zu wählende Vorstand kann auf zwei
Jahre gewählt werden und besteht aus:
a) dem 1. Vorsitzenden und seinem Stellvertreter
b) dem Kassier
c) dem Schriftführer
d) 2 Ausschußmitglieder
2. Der Vorstand erledigt die laufenden Geschäfte, er vertritt durch
seinen Vorsitzenden den Verein nach außen und führt die Beschlüsse
der Hauptversammlung aus. Die Verwaltung des Geldvermögens des
Vereins obliegt dem Kassier nach Anweisung durch den Vorstand.
- 5-
-
- 5-
3. Der


Vorstandist mindestens einmal vierteljährlich von dem

1. Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem Stellvertreter
einzuberufen.
4. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Über die Beschlüsse des Vorstan.des ist ein Protokoll zu führen,
das von dem 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnenist.
5. Bei Ausscheiden eines der Vorsitzenden ist unverzüglich eine
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die einen neuen
Vorsitzenden zu wählen hat.
6. Die Beschlüsse der vierteljährlichen Vorstandssitzungen sind
durch Aushang den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.
~
§10
Vorstand im Sinne des 26, Abs. 2 BGB, ist der 1. Vorsitzende und
sein Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis
wird bestimmt, daß der Stellvertreter von seinem Vertretungsrecht
nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch
macht.
§ 11
~
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen
werden, auf deren Tagesordnung die Beschlußfassung über
die Vereinsauflösung den Mitgliedern angekündigt ist.
Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.
Für den Fall der Auflösung oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes
bestellt die Hauptversammlung zwei Liquidatoren, welche die Geschäfte
des Vereins abzuwickeln haben.
Das nach Bezahlung der Verpflichtungen und Anteilsforderungen der
Mitglieder noch vorhandene Vereinsvermögen ist nach Absprache mit
dem Finanzamt der Stadt Namen geändert zu übertragen mit der Auflage,
es unmittelbar und ausschließlich für soziale und mildtätige Zwecke
(z.B. Altenfeiern) im Stadtteil Namen geändert zu verwenden.

Geändert von El Bavario (28.08.2009 um 20:50 Uhr)
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  #44  
Alt 28.08.2009, 20:46
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Frage mich gerade seit 2 Seiten, weshalb sich jemand in so einem Schweineverein derart widerlich anbiedert und eine Mitgliedschaft per richterlichen Bescheid erwirken will.

Denen würde ich auf der nächsten Versammlung den Zettel vor der Nase zerreißen und dem Spießerhaufen mal ins Gesicht sagen was sie mich mal können.

Auf diese gekünstelte Retorten-Friede-Freude-Eierkuchen-Geschichten kann man getrost pfeifen, entweder man findet auch so eine Handvoll Freunde oder fährt alleine. Dieser "Freundschaft-auf-Befehl"-Käse ist jedenfalls keinen Pfifferling wert.

Gruß Ecki
Schön, dass wir in keinem Verein sind, wir fahren sozusagen schwarz, ohne Club und das ganze gedöns...........
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  #45  
Alt 28.08.2009, 20:50
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Schön, dass wir in keinem Verein sind, wir fahren sozusagen schwarz, ohne Club und das ganze gedöns...........
Und wenn uns auffm Platz einer nicht middm Arsch anguckt, na und? Sind doch genug andre da und wir müssen nirgends Rechenschaft ablegen, warum wir keine Leute grüßen die uns nicht mögen.

Gruß Ecki
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  #46  
Alt 28.08.2009, 21:06
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Hab ich da was überlesen oder wie?

- Du bist "Hospitant". Das ist wohl eine "Vorstufe" zum Mitglied, oder?
- In der Satzung ist lediglich von "Mitgliedern" die Rede, bis auf die "Ehrenmitglieder" sind keine anderen Arten von Mitgliedern angeführt (zB "Hospitanten").

- Folglich bist du gar kein Mitglied. Oder doch?
- Wenn ja, dann steht alles in der Satzung (wie man rausfliegt).
- Wenn nein: Einen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft gibts in keinem Verein. Dann bist du eben "Gast" laut Satzung.
- Bleibt die Frage nach bisher bezahlten "Beiträgen". Da muss es wohl noch eine "Preisliste" geben (was zahlen Mitglieder, was zahlen ggf. Nichtmitglieder für die Nutzung von Einrichtungen des Vereins).
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #47  
Alt 28.08.2009, 21:39
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Hab ich da was überlesen oder wie?

- Du bist "Hospitant". Das ist wohl eine "Vorstufe" zum Mitglied, oder?
- In der Satzung ist lediglich von "Mitgliedern" die Rede, bis auf die "Ehrenmitglieder" sind keine anderen Arten von Mitgliedern angeführt (zB "Hospitanten").

- Folglich bist du gar kein Mitglied. Oder doch?
- Wenn ja, dann steht alles in der Satzung (wie man rausfliegt).
- Wenn nein: Einen Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft gibts in keinem Verein. Dann bist du eben "Gast" laut Satzung.
- Bleibt die Frage nach bisher bezahlten "Beiträgen". Da muss es wohl noch eine "Preisliste" geben (was zahlen Mitglieder, was zahlen ggf. Nichtmitglieder für die Nutzung von Einrichtungen des Vereins).

Jetzt wi9rds aber kompliziert
Naja, ich weiss selbst nicht ´mehr, was ich glauben soll!
Laut Vorstand bin ich nur " Hospitant "
Frischling auf Probe quasi
Ich bin auch der Meinung, das die Möglichekit einer Kündigung ohne Grund
nicht besteht!
Bin leider in den Rechtsgrundlagen im Vereinsrecht zu grün hinter den Ohren
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  #48  
Alt 28.08.2009, 21:44
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El Bavario El Bavario ist offline
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Wenn der Vorstand mich kickt, habe ich ja bald eine Crownline 182 zu verakufen
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  #49  
Alt 28.08.2009, 21:58
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Zitat:
Zitat von Marijan1972 Beitrag anzeigen
Wenn der Vorstand mich kickt, habe ich ja bald eine Crownline 182 zu verakufen
fahr doch irgendwo Boot, wo es keine "äußeren" Zwänge gibt.

Wenn ich auf dem Wasser bin, würde mich das Vereinsrecht nicht wirklich interessieren.

Man sollte das Hobby betreiben, weil es entspannt.

Du klingst eher ziemlich verspannt.

Also am besten alles auf Null und noch mal von vorne anfangen...

Dann klappt´s auch mit den Nachbarn

gruss
lars
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  #50  
Alt 28.08.2009, 21:58
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Frage mich gerade seit 2 Seiten, weshalb sich jemand in so einem Schweineverein derart widerlich anbiedert und eine Mitgliedschaft per richterlichen Bescheid erwirken will.

Denen würde ich auf der nächsten Versammlung den Zettel vor der Nase zerreißen und dem Spießerhaufen mal ins Gesicht sagen was sie mich mal können.

Auf diese gekünstelte Retorten-Friede-Freude-Eierkuchen-Geschichten kann man getrost pfeifen, entweder man findet auch so eine Handvoll Freunde oder fährt alleine. Dieser "Freundschaft-auf-Befehl"-Käse ist jedenfalls keinen Pfifferling wert.

Gruß Ecki
Weißt Du MAik,

ich glaube nicht, dass der Verein mit dem geschäftsführenden Vorstand das Problem ist. Denn der Vorbehalt der Kündigung bzw. der Nichternennung zum ordentlichem Mitglied (ja, so heißt es im Vereinsrecht) kann der Vorstand zwar per Nasenfaktor entscheiden, aber jeder Verein ist in der heutigen Zeit froh, wenn er engagierten Nachwuchs findet.

Ich sehe eher dass sich ankündigende Zerwürfnis in der Person von Marijan. Denn wer sich hier schon so merkwürdig outet, passt einfach nicht in eine, sozial ausgerichtete, Gemeinschaft.
Vielmehr sollte diese Person weiterhin Einzelgänger bleiben - entspricht anscheinend eher dem Profil.

Wobei ich diese Aussage zu dem Thema nicht böse meine, sondern einfach pragmatisch sehe.
__________________
Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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