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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 16.07.2009, 19:42
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
In meinen Augen ist ein Fahrrad ein Verkehrsmittel wie jedes andere auch.

Mal ne Frage an diejenigen, die das für Verkehrsgefährdung halten: fahrt ihr immer so, daß ihr auf der Hälfte der einsehbaren Strecke sicher halten könnt?
Ich meine nur die neonfraktion mit ihren speedböcken,

Und das sie nix auf der straße zu suchen haben wenn fahrradwege in unmittelbarer nähe sind
__________________
Wer einmal am grunde des ozeans war der fürchtet die pfütze nicht !! Gruß Thomas
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  #27  
Alt 16.07.2009, 19:49
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Eine unbelehrbare Bande......
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  #28  
Alt 16.07.2009, 19:52
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Grundsätzlich habe ich nichts gegen Radfahrer. Aber auf der Bundesstraße? Es gibt doch bei und genug Nebenwege.
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das gesetzeskonform ist.
Ich schreibe den Satz mal nur unwesentlich um:

Grundsätzlich habe ich nichts gegen "die Anderen"*, wenn sie sich gefälligst da bewegen, wo sie mich nicht stören


*lies: Motorbootfahrer, Radfahrer, Segler, Ruderer, Angler, Brillenträger,...

NATÜRLICH dürfen Radler Bundesstraßen benutzen. Es sei denn, es ist ein BENUTZUNGSPFLICHTIGER Radweg direkt daneben oder die Bundesstraße ist eine Kraftfahrtstraße. Allein die Frage zu stellen zeugt von einem gewissen Unverständnis hinsichtlich der StVO.
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  #29  
Alt 16.07.2009, 19:54
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Eine unbelehrbare Bande......
Eine von ganz vielen auf dieser Welt...
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Gruß, Rasmus

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  #30  
Alt 16.07.2009, 19:58
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Fahrradweg - was Radfahrer beachten müssen



Zeichen 237 Zeichen 241 Zeichen 240
(Radweg) (getrennter Fuß- (gemeinsamer Fuß-
und Radweg) und Radweg)
Ein durch das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesener Radweg muss der Radfahrer benutzen.Dies gilt auch für den Radsportler. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Radweg nicht benutzen, insbesondere auf ihm parken.
Fehlt das blaue Verkehrszeichen, so ist es dem Radfahrer überlassen, den Fahrradweg oder die Straße zu benutzen.
Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg (Zeichen 240) haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.

Ist der Radweg in einem schlechten Zustand und voller Schlaglöchern, so ist der Radfahrer nicht verpflichtet, den Radweg zu benutzen.
Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis 8 Jahren mit ihrem Rad auf dem Gehweg fahren, zwischen 8 und 10 Jahren dürfen sie den Gehweg benutzen.
Auch für Radfahrer gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot und sie müssen hintereinander fahren. Erst ab einer Gruppe ab 15 Personen darf zu zweit nebeneinander gefahren werden.
Ein Radweg muss mindestens 1,50 m breit sein, bei gemeinsamem Fuß- und Radweg mindestens 2,50 m, bei Radwegen für beide Fahrtrichtungen 2,00 m, jeweils zuzüglich Sicherheitsstreifen, eine eindeutige Linienführung haben - was besonders wichtig an Kreuzungen und Einmündungen ist - und der Belag muss "zumutbar" und "frei von Hindernissen" sein.



Auszug aus:

http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/service/archiv/buchstaben-f-l/fahrradweg.html
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #31  
Alt 16.07.2009, 20:06
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
...hatte ich heute Nachmittag vor mir.
Und keine Möglichkeit zu überholen, also brav im Waldgebiet mit 25 hinterher tuckern, dabei war ein niegelnagelneuer Radweg am Rand.

Dürfen die das?
Ich ärgere mich noch mal grün und blau ist bei uns momentan wie eine Pest mit den Cyclern.


IMHO
Sind doch eigentlich Sportgeräte und haben damit nichts auf öffentlichen Straßen zu suchen?


Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ich schreibe den Satz mal nur unwesentlich um:

Grundsätzlich habe ich nichts gegen "die Anderen"*, wenn sie sich gefälligst da bewegen, wo sie mich nicht stören


*lies: Motorbootfahrer, Radfahrer, Segler, Ruderer, Angler, Brillenträger,...

NATÜRLICH dürfen Radler Bundesstraßen benutzen. Es sei denn, es ist ein BENUTZUNGSPFLICHTIGER Radweg direkt daneben oder die Bundesstraße ist eine Kraftfahrtstraße. Allein die Frage zu stellen zeugt von einem gewissen Unverständnis hinsichtlich der StVO.
...wenn sie verkehrstauglich sind. d.h. Schutzbleche, Reflektoren und Lichtanlage.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #32  
Alt 16.07.2009, 20:15
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen




...wenn sie verkehrstauglich sind. d.h. Schutzbleche, Reflektoren und Lichtanlage.

Der Blick in die Zulassungsordnung:

Zitat:
Zitat von stvzo
Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
  2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
  3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
  4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.
Also: sie dürfen. Auch Bauern mit Trecker, Motorradfahrern, GTI-Piloten, Astra-Fahrern, BMW-Lenkern und Mercedesbesitzern ist die Benutzung der Bundesstraßen gestattet.
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  #33  
Alt 16.07.2009, 20:29
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Der Blick in die Zulassungsordnung:
[/list]Also: sie dürfen. Auch Bauern mit Trecker, Motorradfahrern, GTI-Piloten, Astra-Fahrern, BMW-Lenkern und Mercedesbesitzern ist die Benutzung der Bundesstraßen gestattet.

Ich bin mir jetzt nicht schlüssig, was du mit mitteilen möchtest? Stell mich in keine Ecke in die ich nicht gehöre.

Ist an der Straße ein Radweg , welcher mit Schild 237, 241 ausgeschildert ist, muss dieser benutzt werden. Bei Schild 240 darf man wählen.

Ist das Rad nicht Stvo ausgerüstet und der Fahrer über 12 Jahre, darf es nicht mal auf den Radweg.

Siehst Du das persönlich anders?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #34  
Alt 16.07.2009, 20:35
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
I

Siehst Du das persönlich anders?
Ja. Sportgeräte brauchen keine feste Lichtaurüstung.
Wenn ein benutzungspflichiger Radweg nicht benutzt wird, muß man schon gute Gründe haben (unzumutbarer Zustand).
Ich stelle Dich übrigens in keine Ecke. Aber finde Dich damit ab, daß auf öffentichen Straßen Radler und Kfz mit gleicher Berechtigung fahren. Ich finde mich ja auch mit der Existenz von Mobos auf unseren Teichen ab.
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  #35  
Alt 16.07.2009, 20:39
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ja. Sportgeräte brauchen keine feste Lichtaurüstung.
Wenn ein benutzungspflichiger Radweg nicht benutzt wird, muß man schon gute Gründe haben (unzumutbarer Zustand).
Ich stelle Dich übrigens in keine Ecke. Aber finde Dich damit ab, daß auf öffentichen Straßen Radler und Kfz mit gleicher Berechtigung fahren. Ich finde mich ja auch mit der Existenz von Mobos auf unseren Teichen ab.

Puste, ich hoffe Du hast inzwischen Deinen PKW abgeschaft.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #36  
Alt 16.07.2009, 20:41
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Puste, ich hoffe Du hast inzwischen Deinen PKW abgeschaft.
Ich fahr sicher mehr Auto als die meisten anderen hier. Und ohne Probleme mit Radfahrern...
Komisch, nicht?
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  #37  
Alt 16.07.2009, 20:43
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WIKI says (behauptet):



Deutschland [Bearbeiten]

Rennräder sind als normale Fahrräder zu betrachten und dürfen nach den geltenden Bestimmungen nur mit den vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen benutzt werden. Rennräder dürfen mit zugelassenen Batterielichtern fahren. Alle anderen Fahrradtypen (wie z. B. Mountainbikes) müssen mit einem Dynamo ausgestattet sein, dann sind Batterielichter als Zusatzbeleuchtung erlaubt. Lediglich für Rennen sind Rennräder hiervon ausdrücklich befreit. Dasselbe gilt für die in Deutschland vorgeschriebenen Reflektoren, die im Training mitgeführt werden müssten. Hier ergibt sich jedoch das ungelöste Problem, dass Rennpedale nicht mit derartigen Reflektoren ausgestattet werden können.






So nun lass uns mal mit dem OT Thema aufhören. War ja bloß eine Frage, will kein Streit anzetteln.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #38  
Alt 16.07.2009, 20:46
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Ist hier sehr schön beschrieben, §27 STVO zu den Verbänden.

Allerdings fahren die meist schneller als 25km/h.
Manchmal kann man die Tour eben nicht anders planen als über eine
Bundesstrasse. Bin aber sicher, dass wir mit unseren Gespannen auch schon
andere behindert oder genervt haben.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #39  
Alt 16.07.2009, 20:47
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Ich fahr sicher mehr Auto als die meisten anderen hier.....
Nun bin ich aber erschüttert,
hatte glatt angenommen, Du fährst nur noch Bahn oder Rad.
Dann stell ich Dich mal in eine andere "Ecke".
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #40  
Alt 16.07.2009, 20:49
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Selbst gefunden...



Fahrradweg - was Radfahrer beachten müssen



Zeichen 237 Zeichen 241 Zeichen 240
(Radweg) (getrennter Fuß- (gemeinsamer Fuß-
und Radweg) und Radweg)
Ein durch das Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 ausgewiesener Radweg muss der Radfahrer benutzen.Dies gilt auch für den Radsportler. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Radweg nicht benutzen, ...
Was soll das denn, Jörg,

Dein Zitat drei Beiträge später:
"Ist an der Straße ein Radweg , welcher mit Schild 237, 241 ausgeschildert ist, muss dieser benutzt werden. Bei Schild 240 darf man wählen."

Nix darf man wählen, wenn ein blaues Schild mit Fahrrad drauf zu sehen ist!!
(Sagt einer, der viel Fahrrad fährt und sich durchaus oft über Schilder ärgert!)
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Grüße,
Andreas
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  #41  
Alt 16.07.2009, 20:49
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Oh, mein Lieblingsreizthema! -ich bin der, der immer hinter den undiziplinierten Radfahren herpöbelt!
Und ich habe die Befürchtung , in meinem Umfeld wächst gerade so eine Chaotin auf! Die hat schon wieder ihr Fahrrad im Innenhof auf den Boden liegen lassen! Na, warte ! wenn die morgen aus dem Kindergarten kommt, hängt das Rad im Baum!
Böser Böser Opa

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Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #42  
Alt 16.07.2009, 20:52
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
...
Nix darf man wählen, wenn ein blaues Schild mit Fahrrad drauf zu sehen ist!!
...
Das ist richtig. Leider.
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  #43  
Alt 16.07.2009, 20:55
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
...
hatte glatt angenommen, Du fährst nur noch Bahn oder Rad.
...
Auch Bahn, auch Rad
(fast hätte ich gesagt "auch Pferde"... aber das würde nicht stimmen)
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  #44  
Alt 16.07.2009, 21:00
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
Was soll das denn, Jörg,

D...

Nix darf man wählen, wenn ein blaues Schild mit Fahrrad drauf zu sehen ist!!
(Sagt einer, der viel Fahrrad fährt und sich durchaus oft über Schilder ärgert!)


Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg (Zeichen 240) haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Ist der Radweg in einem schlechten Zustand und voller Schlaglöchern, so ist der Radfahrer nicht verpflichtet, den Radweg zu benutzen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #45  
Alt 16.07.2009, 21:01
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Auch Bahn, auch Rad
(fast hätte ich gesagt "auch Pferde"... aber das würde nicht stimmen)
Egal, nu stehste drin , inner Ecke.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #46  
Alt 16.07.2009, 21:09
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg (Zeichen 240) haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Ist der Radweg in einem schlechten Zustand und voller Schlaglöchern, so ist der Radfahrer nicht verpflichtet, den Radweg zu benutzen.
okokok, aus Deinem Zitat ging das nicht hervor, kann aber gut sein (tät ja auch einen gewissen Sinn machen) - aber hast Du eine Quelle??
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  #47  
Alt 16.07.2009, 21:09
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Egal, nu stehste drin , inner Ecke.
Verschiedenes passiert so...
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  #48  
Alt 16.07.2009, 21:12
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Verschiedenes passiert so...
Mußt Du immer das letzte Wort haben?
(bitte nicht antworten)
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  #49  
Alt 16.07.2009, 21:13
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

Auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg (Zeichen 240) haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen.
Als was gelten da eigentlich die gerade modischen Fahräder mit elektrischem Hilfsmotor?
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  #50  
Alt 16.07.2009, 21:15
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Zitat:
Zitat von Methusalix Beitrag anzeigen
okokok, aus Deinem Zitat ging das nicht hervor, kann aber gut sein (tät ja auch einen gewissen Sinn machen) - aber hast Du eine Quelle??
Beitrag 30 ganz lesen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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