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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Sind schon, hatten ja lange genug Gelegenheit...
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#27
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... ist dieser Mangel aber Stand der Technik, wie z.B. die NCR Technik (Non-Catalytic-Reduction) wirds schwierig und ein gewitzter Jurist muss her[/quote]
Hallo Jörg, Deine Antwort ist schon etwas länger her, habe es aber heute erst gelesen. Aber das mußt Du mir genau erklären, das ein Mangel Stand der Technik ist ? - Stand der Regeln der Technik - Ich muß mich oft mit dem Thema beschäftigen. Stand der Regeln der Technik und den Anerkanten Stand der Regeln der Technik. ( Normenpyramide ) Aber ich lasse mich gerne belehren. Gruß Henrik
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Zeit ist keine Schnellstrasse zwischen Wiege und Grab sondern Platz zum Parken in der Sonne. |
#28
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![]() Zitat:
Deine Antwort ist schon etwas länger her, habe es aber heute erst gelesen. Aber das mußt Du mir genau erklären, das ein Mangel Stand der Technik ist ? - Stand der Regeln der Technik - Ich muß mich oft mit dem Thema beschäftigen. Stand der Regeln der Technik und den Anerkanten Stand der Regeln der Technik. ( Normenpyramide ) Aber ich lasse mich gerne belehren. Gruß Henrik[/quote] http://www.juraforum.de/jura/news/ne.../275311/f/112/
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![]() Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat ![]()
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#29
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Ein Urteil.
Der Neuwagen mit Dieselmotor schaltete immer wieder auf "Notlauf", weil der Rußpartikelfilter verstopft war. Nach 14 unfreiwilligen Aufenthalten in der Werkstatt wollte der genervte Besitzer sein Geld zurück. Das Gericht gab ihm Recht. Störungen im Fahrzeugbetrieb, die auf die Verstopfung des Rußpartikelfilters zurückzuführen sind, stellen eine Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges dar. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem vom ADAC veröffentlichten Urteil vom 04. Juni.2008 (Az. 3 U 236/07). Die Störungen waren durch den ausschließlichen Kurzstreckenbetrieb aufgetreten. Dabei wird die für das Freibrennen erforderliche Temperatur nicht erreicht, der Filter setzt sich mit unverbranntem Ruß zu. Der Hersteller schreibt daher in seiner Bedienungsanleitung vor, von Zeit zu Zeit eine sogenannte Regenerationsfahrt mit flottem Tempo auf der Autobahn vorzunehmen. Weil der Käufer diese Regenerationsfahrten nicht durchgeführt hatte, lehnte der Verkäufer eine Haftung ab. Das OLG Stuttgart entschied jedoch zugunsten des Käufers, da sich der Pkw nach Ansicht der Richter nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die der Käufer eines Dieselfahrzeuges üblicherweise erwarten darf. Zwar entspreche das vom Käufer erworbene Fahrzeug dem Stand der Technik, es bestünden nach Ansicht der Richter jedoch keine Zweifel daran, dass Dieselfahrzeuge generell für den Kurzstreckenbetrieb geeignet sind. Daher könne der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Diesel-Pkw ohne weitere Hinweise seitens des Herstellers oder des Händlers auch im Kurzstreckenbetrieb ohne technische Probleme verwendbar ist. Der durchschnittlich informierte Verbraucher muss bei seiner Kaufentscheidung nicht damit rechnen, dass Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern motorbedingten technischen Einschränkungen im Kurzstreckenbetrieb unterliegen. Wird der Käufer vor Vertragsschluss nicht über die mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufgeklärt, so kann sich der Verkäufer nicht darauf berufen, dass sich diese Tatsache aus der Betriebsanleitung ergibt. Denn diese erhält der Käufer bei Übergabe des Fahrzeuges. Die Aufklärung erfolgt damit zu spät, denn zu diesem Zeitpunkt hat der Käufer nicht mehr die Wahl, vom Kauf Abstand zu nehmen, sondern ist bereits an den Vertrag gebunden. Quelle: ADAC Gruß Henrik
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#30
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Hallo,
der Ölwechsel steht in keinem direkten Zusammenhang mit dem Mangel. Es ist zwar die Flucht in Gewährleistungsbestimmungen , aber ein bischen einfach. Kam der Mangel das erste Mal erst nachdem Du den Ölwechsel hinausgezogen hast? Wenn nicht, dürfte es vor Gericht keine Chance für LRover geben. Das Fahrzeug ist nicht sicher nutzbar. Für die Nutzung werden 0,67% vom Kaufpreis pro tausend gefahrene Kilometer abgezogen. Nicht diskutieren, da hilft nur streiten. Gruss Micha
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#31
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Das Fahrzeug ist nicht sicher nutzbar.
Genau das ist der Punkt, hat Micha gut formuliert Andreas, und Du hast ja das auch beschrieben wo die Kiste ausging. Es ist nicht überspitzt, hier steht Dein Leben und das Leben Deiner Mitfahrer für die Du die Verantwortung trägst auf dem Spiel. Zeig Deine Zähne und beiss zu, sonst beissen sie Dich. Gruß Henrik
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#32
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Seit dem 12.08. fahre ich jetzt einen Jaguar XF. Ich muss schon sagen, die Leihwagen werden im Zeitverlauf besser. Von Toyota Avensis über Audi A4 und Volvo V70 nun seit zwei Wochen den Jaguar. Sehr schönes Auto.
Gleichzeitig versuchen die Techniker immer noch, meinen Wagen zu reparieren. Diesmal haben sie die komplette Motorsteuerung ausgetauscht und sind bei der Probefahrt liegen geblieben. Ich habe nämlich verlangt, dass die Probefahrten ausgedehnt werden. Bisher sind sie immer knapp 100 km gefahren und haben mir den Wagen wiedergegeben. Jetzt bleiben die selbst liegen ![]() Danach wurde am vergangenen Freitag die komplette Auspuffanlage ausgewechselt und über das WE die Probefahrt gemacht. Da sich bisher niemand bei mir gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass auch diese Probefahrt mit dem bekannten Ergebnis geendet ist. An der juristischen Front sind sie weg von dem Ölwechsel. Neue Linie ist, dass die Händlergarantie von 1 Jahr abgelaufen ist und in der Gewährleistungszeit ich beweispflichtig bin nachzuweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an vorlag. Wenn mir das gelänge, würden sie den Wagen tauschen. |
#33
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wann trat denn de rfehler erstmalig auf ? innerhalb von monaten nach dem kauf - dann hast du gewonnen.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#34
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zurückgelesen:
motorschaden - direkt danach das problem - also ... innerhalb in dem halben jahr der motorreparatur ... DIE sind beweispflichtig.
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus ![]() |
#35
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wie getsn jetzt hier weiter?
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www.1000in1day.de https://www.facebook.com/1000in1day 1000in1day2014 - Baltic Tour |
#36
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Ich habe "mein" Auto am Montag abgeholt, die Karre wurde von Spezialisten aus dem Werk repariert und bisher fährt sie (Probefahrt seitens Händler war > 500 km). *klopfaufholz*
Zur Juristerei kann ich erst was sagen, wenn der Drops gelutscht ist, Feind liest bestimmt mit ![]() |
#37
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So, jetzt fährt die Karre seit einem Monat ohne Probleme.
Der DPF war zwischendurch auch schon 1x "normal" voll und ich konnte ihn problemlos regenerieren. Scheint also gelungen zu sein. Beim 11. Mal ![]() Ist mir auch ganz lieb so, weil meine Rechtsanwälte nicht überschäumten vor Optimismus, u.a. weil der Wagen älter als 1 Jahr und der Eigentümer kein Verbraucher. Es wäre wohl darauf hinausgelaufen, dass wir die Werkstatt hätten belangen müssen, die den Motortausch vorgenommen hat (war nicht der Verkäufer). Offensichtlich ist das im 2. Jahr kein Herstellerproblem mehr. Also, falls Euer Auto mal die Grätsche macht: Nur mein Verkäufer reparieren lassen. Gruß A.
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